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Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
Enthält alle amtt. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden Gberheffens
Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein).
Vir. 135
Samstag, 15. Oktober 1910
Amtliche Dekanntmachungen
Bekanntmachung
Wiederholt hat das Reichsgericht die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken sestgestellt, die Toreinfahrten, Höfe, Hausflure, Gänge und Treppen, sofern und solange dieselben jedermann zugänglich sind, während der Dunkelheit so ausreichend zu beleuchten, daß die daselbst verkehrenden Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ausgesetzt sind.
Die gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den Inhabern von Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeitsstätten, von Vergnügungs-, Versammlungs- und Schank - stätten (letzteren insbesondere auch hinsichtlich der Bedürfnisanstalten) ob.
Pflichtwidrige Unterlassung der Beleuchtung würde, salls hierdurch jemand zu Schaden vommen sollte, die Entschädigungspflicht, sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen. ! ! ! I I II I 3
Gießen, den 12. Oktober 1910.
Großherzog l. P o l i z e i a m t.
Gebhardt.
Gleichzeitig machen wir daraus auftncrksam, daß Bestrafung erfolgt, falks bei den demnächst i'tattsindenden Re Visionen der Mietwohnungen :c. die Unterlassung von An- . Meldungen festgestellt wird.
Gießen, den 10. Oktober 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m r.
Gebhardt.
Anzeigenpreis 15 pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pig., auswärts 60 Pfg. - Tabellen mit 50^ o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung deSZahlungS- zieles (30 Tages, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.
Telephon: Nr. 302.
21. Jayrg
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend, vom 1. Juli 1893.
Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnul/ngen, Sch-las räumen und Schlafstellen oder von Aenderungen inder Person des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen.
Anzeigesormulare sind auf unserem Meldebureau erhältlich.
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Devolution in Portugal.
In Lissabon nimmt die Plünderung der Klöster ihren Fortgang. Vorgestevn wurde aufs das Kloster Campulidi von Soldaten und Matrosen ein Sturm unternommen. Den Anlaß dazu gab das Gerücht, daß aus den Fenstern des Gebäudes Bomben geworfen worden seien. Das Kloster wurde von den Truppen fast völlig ausgeräumt.
Nachdem die beiden Republiken Brasilien und die Schweiz das gegenwärtige SWem in Portugal anerkannt haben, wird demnächst auch Frankreich die Republik anerkennen. Mit dem britischen Geschäststräger ist ebenfalls verhandelt worden und zwar unmittelbar nach dem Bellannt- Werden der Uebersiedelung der kön'i^lichen Faknilie nach England. Die portugiesische Regierung suchte zu ermitteln, in welcher Eigenschaft die Flüchtlinge in England behandelt werden. Es verlautet, die britische Regierung habe die Erklärung abgegeben, daß die Mitglieder der königlichen Familie lediglich und ausschließlich als Privatpersonen behandelt worden.
Das portugiesische Königshaus schuldet dem Lande an Vorschüssen, die ihm entgegen den Bestimmungen der Ver- faffung vom 23. November 1859 von gefälligen Ministern bewilligt worden sind, die Summe von 27 557 000 Francs. Von dieser Summe entfallen 9 100 000 Francs in die Re- aierungszeit des Königs Luis, des Großvaters des jetzigen Souveräns, der am 19. Oktober 1889 starb. Der Rest von 18 475 000 Frs. stellt die Verpflichtung dar, die von König Carlos, Dom Manuels Vater, eingegangen wurde.
Die Jubiläumsfeier der Universität in Serlin.
Der zweite Festakt am Mittwoch hatte vormittags die neue Aula wiederum bis aus den letzten Platz gefüllt.
Prinz August Wilhelm war erschienen, ebenso Prinz Rupprecht von * Bayern. Nachdem der Bläserchor „O alte Burschenherrlichkeit" intoniert hatte, betrat der Festredner, Professor Dr. Lenz, das Katheder und gab in einstündigem Vortrag eine Darstellung der Geschichte der Universität seit ihrer Gründung. Hierauf ergriff der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Kohler, das! Wort, um in lateinischer Sprache den Kaiser zum Ehrendokter beider Rechte zu ernennen. Die Ernennung wurde von lebhaftem Beifall begleitet. Auch zahlreiche andere hervorragende Persönlichkeiten wurden zu Ehrendoktoren pro- mobievt, so der deutsche Reichskanzler v. Bethmann Holl - weg. der preußische Kultusminister von Trott zu Solz, der Berliner Oberbürgermeister Kirschner, der Oberpräsident der Rheinprovinz v. Rheinbabcn, der Präsident des Reichs - Versicherungsamtes Kauffmann, Hans Thoma, Wilh. Raabe, Frau Cosima Wagner u. a. Am Nachmittag sand ein großes Gartenfest der Berliner Studentenschaft statt. Tie offiziellen Veranstaltungen fanden mit einem glänzenden Festkommers in den Ausstellungshallen beim Zoologischen Gar-
ten ihren Abschluß. Die Zahl der Teilnehmer dieses größten Kommerses in der deutschen Universitätsgeschichte betrug etwa 10 000. Erschienen waren mit dem Rektor der Universität und den Dekanen der vier Fakultäten säst sämtliche Professoren und die meisten auswärtigen Festgäste.
Die Jubiläumsfeierlichkeiten fanden am Donnerstag, abends, mit einer Gala-Tafel bei dem Kaiserpaar ihren Abschluß.
Artikel 4.
Anzeigepflicht der Vermieter.
Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzuge des Mieter der Ortspolizeibehörde : Anzeige zu machen, wenn entweder
1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder
2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder
3. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindliche Räume zum Wohnen vermietet werden sollen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über:
â) den EigÄntümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,
b)
c) b)
die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk), die Anzahl und Bestimmung der Räume, den Berus des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind
Zum Zarenbefuch in Friedberg
Der Zar, die Zarin, Prinz Heinrich von Preußen, der Großherzog von Hessen und die Prinzen und Prinzessinnen unternahmen am Donnerstag, nachmittags, eine Fußtour nach Bad-Nauheim. Auch dem Schmalheimer Mineralbrunnen wurde ein Besuch abgestattet und dort ein Heiner Imbiß eingenommen. Zu Fuß ging's dann zurück nach Friedberg. Mit welcher Liebe der Großherzog an seiner jüngsten Schwester, der Kaiserin von Rußland, hängt, zeigte sich auf dem Rückwege. Vom Chausseehause aus drückte er den Fahrstuhl, in dem die Zarin saß, trotzdem ihm der Schweiß in dicken Tropfen an der Stirne herunterlief. Die Hosbeamten wollten ihn in dieser Tätigkeit ablösen, er ließ es aber nicht zu und fuhr die Zarin bis in das Schloß. An demselben Tage reisten Prinzessin Ludwig von Battenberg und Prinzessin Luise in Begleitung ihrer Hofdame nach Schloß Heiligenberg. In den nächsten Tagen wird die Großsürstin von Rußland im Schlosse zu Besuch erwartet. Wie man hört, wird- der Zar bis Ende des Monats bleiben und dann nach Darmstadt übersiedeln.
Gestern wurde eine größere Ausfahrt in den Taunus unternommen, woran auch Prinz Heinrich von Preußen teilnahm.
Streik der ftan;östschen Eisenbahner.
Nach den bisher eingelaufenen Nachrichten hat der Eisenbahner-Ausstand seinen Höhepunkt bereits überschritten, wenn auch die Lage nach wie vor recht ernst ist. Zahlreiche i Angestellte der Nordbahn nahmen den Dienst wieder i auf. Mehrere Angestellte wurden wegen Beeinträchtigung > des freien Rechts auf Arbeit verhaftet. Die Paffaaierzüge : auf der Nordbahn verkehren in größerer Zahl. Auf der ! O st b a h n ist der Dienstbeirieb normal. Aus der staat - lichen W e st b a h n ist der Verkehr der großen Linien sicher- gestellt. Vom Bahnhof Mont Parnasse sind mehrere Züge abgegangen. Vom Bahnhof St. Lazare ist der Verkehr immer noch unterbrochen. Im Jnvaliden-Bahnhof sind alle Lebensmitt^lzüge angeko^nmen. Das Komitee der Angp - stellten der Bahnen von Bordeaux und vom Süden, welches in Bordeaux zusammengetreten ist, entschied sich da für, in den Ausstand einzutreten, aber dieser Beschluß muß erst durch eine Versammlung der Angestellten gebilligt werden. Auf der staatlichen Westbahn ist die Zahl der Ausständigen nicht groß. Die Eisenbahnangestellten im Kohlenbecken von Pas de Calais weigerten sich in der Mehrzahl, der Einberufung zu den Truppenteilen/ Folge zu leisten. Auch in den Kreisen der Eisenbahnangestellten gibt man den Generalausstand bereits verloren. Es heißt, der Minister der Oeffentlichen Arbeiten habe im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten die arbeitswilligen Lokomolivsüh- ler und Heizer ermächtigt, sich zu bewaffnen,^ damit sie sich gegen etwaige Angriffe seitens der Ausständigen schützen können.
Lokales.
Gießen, 15. Oktober 1910.
* Verliehen wurden vom König von Preußen der Kronenorden 1. Klasse dem Generalleutnant v. Strantz, Kommandeur der Gr. Hess. (25.) Division; der rote Adlerorden 2. Klaffe mit Eichenlaub dem Generalmajor von Grumbkow, Kommandeur der 50. Inf.-Brigade (2. Großh. Hess.) und der Kronenorden 4. Klasse dem Oberleutnant v. Pentz (Ernst) im Jnf.-Reg. Kaiser Wilhelm.
von dieser Anzelgepsticht befreit, wenn und solange der Mietpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet.
Artikel 5.
Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminder- ung der Zahl der Micträume oder durch Aftcrvcrmictung d:e Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigcpflicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.
Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen An gaben zu machen.
Artikel 6.
Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Auscnt Halt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Miet benutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über
a) Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,
b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,
c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen.
Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.
Artikel 11.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4—6 vorgeschriebenen Anzeigen zu machen unterläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige An- gabsn macht.
* * Parlamentarisches. Nachdem Abgeordneter Dr. Glässing bereits vor mehreren Wochen als Ausschußberichterstatter sein Reserat über den Gesetzentwurf betreffend die Städteordnung fettiggestellt hat, ist jetzt in der Zweiten Kammer von den beiden Reserenten, Abgg. Stöp- ler und Uebel, auch der ziemlich umfangreiche Bericht über die Ausfchußberatung inbetyeff der Landgemeindeordnung zum Abschluß gebracht- worden. Der Sonderausschuß für die Revision der Verwaltungsgesetze wird nun in der zweiten Hälfte des Oktober noch zu einer Schlußberatung zu sammentreten und die druckfertigen Berichte genehmigen, so daß alsdann das Kammerplenum im nächsten Monat mit Muße die beiden wichtigen Gesetzentwürfe durchberaten sann.
* Aus der Schule. Die hessische Schulbehörde hat die Bürgermeistereien und Lokalschulvorstände ausgefordert, im Interesse der auswärts wohnenden und den Weg von und zu dem Schulorte mit der Eisenbahn zurücklegenden Schüler sich vor Aenderung der Schulzeiten mit der zuständigen Eisenbahndirektion in Verbindung zu setzen. Anträge auf Aenderung für die am 1. Mai in Kraft tretenden Fahrpläne sind spätestens bis 1. November des vorherstehenden Jahres zu stellen.
-tt- S 1 a d t 1 h e a t e r. Hermann reizendes Lustspiel, „Das Konzert", das am Ende der vergangenen Spielzeit so außerordentlichen Ersolg errang und das morgen, nachmittags, zum letzten Male gegeben wird, dürfte das gegenwärtig meistgegebene Werk auf deutschen Bühnen sein und wird hier in einer anerkannt vorzüglichen! Besetzung gegeben. — Die Sonntag-Abendvorstellung bringt im „Kammann von Venedig" ein Werk, daß allein schon durch seine Ausstattung eine Sehenswürdigkeit bildet. Beide Vorstellungen sinden bei kleinen Preisen statt.
* Gegen den Alkohol. Um den Ausschank alkoholfreier Getränke in Fabriken, Gewerbebetrieben 2C. herbeizuführen, beabsichtigt der, h«ess. Gauverband gegen den Alkoholismus an sämtliche gewerblichen Betriebe mit über 25 Arbei^eyn ein Rundschreiben zu richten, in dem auf die mit dem Ausschank alkoholfreier Getränke anderwärts gemachten glänzenden Erfahrungen hingewiesen wird. In einer großen Zahl von gewerblichen Betrieben ist der Genuß alkoholischer Getränke in den Arbeitspausen verboten worden, nicht bloß aus gesundheitlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen, im Interesse der Arbeiter.
* Der Hansa-Bund veranstaltet heute abend, 8% Uhr, im „Cafe Ebel" eine öffentliche Versammlung, in welcher E. Brandt-Berlin über das Thema „Was ist neudeutsche Wirtschaftspolitik?" einen Vortrag hält.
* Der Zug des Todes. In Gießen forderte der Tod in der verflossenen Woche 8 Opfer, von denen 2 der Lungenentzündung erlagen; 3 der Verstorbenen stammten von auswärts und hatten in den Kliniken Heilung gesucht.
* Eine Bürger st eigverbreiterung wurde durch den Umbau des Geschäftes der Gebr. Stamm an dem Marktplatz und der Schulstraße mit der Abrundung der Ecke erzielt. Es ist dies umsomehr zu begrüßen, als gerade an jener Stelle der Verkehr zu fast allen Tageszeiten sehr lebhaft ist.
* Gestohlen wurde einem Gastwirt in der Bahnhofstraße der nicht unbeträchtliche Inhalt der Tageskasse. Ter Dieb hatte sich von dem Hose aus durch ein offenstehendes Fenster Eingang verschafft.
* Fe st genommen wurde in einer Wirtschaft der Kaiser-Allee ein Agent aus Großen-Linden, welcher aus der Kaffe in der Abwesenheit des Gastwirts 7 Mark entwendet hatte und von einer Bediensteten überrascht wurde.
* Eine falsche halbe Mark wurde kürzlich in einem hiesigen Zigarrenladen verausgabt. Vor dem Be-