Gießener Iertnng
Btjugsprets 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags unb Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
Nr. 122
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom Dienstag, den 27. September lf. Js. an um 7 Uhr vormittags beginnen, und machen noch darauf aufmerksam, daß das Marktvieh nicht vor der angeführten Zeit in den Zufuhrstraßen ausgestellt werden darf.
Gießen, den 13. Sept. 1910.
Groß herzogliches P o l i z e i a m 1.
Gebhardt.
Rattenvertilgung.
In der Zeit vom 15. bis 20. September d. Js. sollen die Ratten in den städt. Kanälen und Wasserläusen durch Gist vertilgt werden. Die Besitzer von Hausgrundstücken im Stadtgebiet werden aufgefordert, für gleichzeitige Ver- itlgung der Ratten auf ihren Grundstücken zu sorgen. Haustiere, Geflügel 2C. sind von den gefährdeten Stellen fern zu halten.
Gießen, den 10. September 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Mafchimftenstelle.
Zur Bedienung der neuen Kesselanlage in unserem Schlachthos, mit der eine nach dem Kohlensäuresystem arbeitende Kühlanlage nebst Eismaschine verbunden ist, wird zum alsbaldigen Antritt ein geprüfter M a s ch i n i st gesucht.
Vorbehältlich der Genehmigung der Stadtverordneten - Versammlung ist für die Stelle ein Anfangsgehalt von jährlich 1660 Mk., steigend alle 3 Jahre um 140 Mk., bis zum Höchstgehalt von 2500 Mk. vorgesehen.
Bewerbungen um die Stelle sind unter Beischluß von Ausweisen über die seitherige Tättgkeit und über die mit Erfolg abgelegte Maschinistenprüsung bis spätestens 20. September ds. Js. bei der Bürgermeisterei einzureichen.
Gießen, den 10. September 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Gebäude-Abbruch.
Das Gebäude Neustadt Nr. 30 nebst der dazu gehörigen Scheuer in der Mühlgasse soll
Donnerstag, den 15. September, vormittags 10 U h r, im Wege öffentlicher Verdingung aus den Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Die Besichtigung der Gebäude ist Interessenten gestattet.
Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum genannten Sennin bei uns erUzureichen.
Gießen, den 10. Sept. 1910.
S t ä d t. Hochbauami.
Gerbet.
Zur Neuregelung der Sonntagsruhe.
Ein Entwurf über die Neuregelung der handelsgewerblichen Sonntagsruhe wird dem Reichstage voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres zugehcn. Die Verhandlungen zwischen dem Reichsami des Innern und den zuständigen preußischen Ressorts schweben noch. Irgendwelche endgültige Abmachungen sind amtlicherseits noch nicht getroffen worden. Einiges ist aber von den Besttmmungen, die ins Auge gefaßt sind, doch bekannt geworden. Unter Vorbe - Halt und Hinweis auf die definitive Regelung wird des - halb schon jetzt wesentliches mitgeteilt.
Die Bestimmungen der Novelle werden allgemeinen Charakter haben und den verschiedenen lokalen Verhältnissen überlassen bleiben. Einzelheiten über die zu beobachtende Praxis werden die Ausführungsbestimmungen enthalten. Der Entwurf geht von dem Gedanken aus, den sonntäg - lichen Ruhetag den Angestellten noch mehr zugute kommen zu lassen als bisher, ohne die Geschäftswelt und das Publikum zu sehr zu schädigen. Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß für eine Reihe von Branchen eine gänzliche Sonntagsruhe keinen Schaden anrichte, und daß das Pub- lilum sich an eine weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe ebenso leicht gewöhnen wird, wie früher an die Beschränkung der Verkaufszeit an Sonntagen.
Die Novelle will also Vorschlägen: völlige Sonntags - ruhe in allen Betrieben, die mit keiner ogenen Verkaufs - stelle verbunden sind, für gewisse Betriebe und in Festzeiten ober in der Zeit der Branchen-Hochsaison sind Ausnahmen zulässig, doch darf die Arbeitszeit zwei Stunden nicht überschreiten. Näheres haben die Ortsstatute anzuordnen. Beschränkte Sonntagsruhe herrscht bei allen offenen Verkaufsstellen, im allgemeinen soll die Verkaufszeit bei ihnen aber nur noch die Stunden währen, die vor die Kirchzeit fallen, so daß die Angestellten nach Beendigung des Gottesdienstes Herren ihrer Zeit sind. Da beobachtet worden ist, daß den Angestellten vielfach die Möglichkeit zum Kirchenbesuch fehlt, so muß der Schluß des Geschäfts bereits 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes beginnen und nach Beendigung des Gottesdienstes die gleiche Zeit bis zur erneuten Geschäftseröffnung verstreichen. Im allgemeinen haben die Geschäfte also von % 10 bis % 12 Uhr vormittags zu schließen.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden Gberhessens
Expedition: Zeltersweg 85.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein).
Donnerstag, 15. September 1910
— Für die sogenannten Lebensmittelbranchen (Fleisch, Ma- tcriaiitn, Vorkost, Butter, Backwaren 2C.) ist büe Ueber - schreitung der dreistündigen Maximalarbeitszeit bis zu fünf Stunden zulässig. In diesem Falle müssen die 5 Stunden so gelegt werden, daß spätestens um 2 Uhr nachmittags überall vollständige Sonntagsruhe eintritt, auch die jetzigen Ausnahmen für Bäckereien und Blumengeschäfte sollen fortfallen. Aber noch eine weitere Wohltat für die Angestellten ist geplant. Es soll in Zukunft streng darauf geachtet werden, daß an Sonntagen beim Eintreten der Schlußzeiten kein Kunde mehr bedient wird, auch dann nicht, wenn er bereits vorher im Laden anwesend war. Die Beobachtung hat gezeigt, daß an Sonntagen häufig ganz kurz vor Ladew schlutz sich noch das Geschäft füllt und die Abfertigung der Kunden sich lange über die gesetzliche Schlußzett ausdehnt. Die Sonntagsruhe der Angestellten wird dadurch bedeutend eingeschräntt. -An Wochenabenden ist die Bedienung der beim Schluß anwesenden Kunden zulässig.
Der Entwurf verzichtet auf den Erlaß von Sonderbestimmungen für grosse, mittlere und kleinere Gemeinden, da die Verhältnisse in den Einzelstaaten grundverschieden sind, hier wird das Ortsstatut eingreifen, um zu verhindern, daß zu große Härten auftreten, die derartige gesetzliche Bestimmungen meist im Gefolge haben. Als freizugebende Sonntage gelten in Zukunft nur noch die beiden, die den Festen vorangehen, im ganzen also sechs; die Geschäfte dürfen aber auch an ihnen höchstens neun Stunden offen halten.
Eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen beabsichtigt die Novelle nicht einzuführen, die geltenden reichen aus.
Reichstagsabgeordneter Köhler-Langsdor f hat an die Zweite Hess. Kammer eine Anfrage betreffend die Automobilunglücke von Obermörlen und Dietzenbach und ihre Sühne gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:
Zwei schauderhafte Mordtaten Hat in letzter Zeit der von den höchsten Kreisen protegierte Automobilsport allein in unserem kleinen Lande Hessen zu verzeichnen: den Automord von Ober-Mörlen und den Automord von Dietzenbach.
Beim Mord von Obermörlen fuhren die Insassen des Mordfahrzeugs nach vollbrachter Tat davon und ließen das arme Opfer ohne weiteres in seinem Blute liegen. Die Folge war, da niemand Hilse brachte, daß der Ueberfah- rene sterben mußte. Zwar wurden nachher Verhaftungen vorgenommen, jedoch ging's auch hier so, wie in anderen Fällen, wenn's die oberen Zehntausend ângeht: Die Bad- Nauheimer Zeitung, Amts- und Anzeigeblatt für den Amts- gerichtsbezirt Bad-Nauheim (Nr. 207 vom 5. September 1910), meldet im folgenden den Ausgang: „Ober-Mörlen, 3. Sep. Die Untersuchung gegen den amerikanischen Chauffeur Zettel, welcher im Juli d. Js. mit seinem Automobil den Müllersohn Kremer auf der Frankfurterstraße totfuhr, ist mangels genügender Schuldbeweise eingestellt und Zettel gegen die Rückgabe seiner Kaution von 5000 Mark auf freien Fuß gesetzt worden. Er hat es aber vorgezogen, nach seiner Haftentlassung schleunigst zu verschwinden. Die Eltern des braven jungen Mannes lehnten ein angebotenes „Schmerzensgeld" von 1000 (!) Mark ab, und zwar mit Recht, denn mit ein paar lumpigen Mark kann ein solches Verbrechen nicht gesühnt werden. Damit ist auch dieser Au- tomobilmord, wie schon so mancher andere, ungestraft geblieben."
Zu dem Automolbilmord von Dietzenbach äußert sich die „Allgemeine Automobilzeitung, offizielles Organ des Kaiserlichen Automobilklubs" zu Berlin (Heft Nr. 35 Seite 35, vom 2. September 1910), wie folgt: „Der .... erwähnte .... Fall ist, wie unsere Erkundigungen ergeben haben, auch nichts weiter als eine durch einen unglücklichen Zufall herbeigeführte Verletzung eines Radfahrers, der in den Staub eines begegnenden Automobils Hineinsuhr, wobei er von einem zweiten hinlerdreinfahrenden Automobil, das den Radfahrer nicht wahrnehmen konnte, angefahren und tötlich verletzt wurde. Der Radfahrer, der hätte „L steigen sollen, ist in diesem Fall wohl schuldiger als das zweite Automobil." —
ab-
Eine entsetzliche Anschauungsweise! Würdig des Protzen- und Parvenütums, das die gegenwärtige Zeit zur Blüte brachte und hoffähig machte! Angesichts solcher „Umwertung aller Werte", um im Jargon dieser Art Leute zu reden, erscheint es als höchste Pflicht des wahren Volks- sreundes, nicht feige zu schweigen, sondern zu reden freimütig; von der Wahrheit zu zeugen und Gerechtigkeit zu heischen: Landgraf werde hart!
Darum frage ich die Großherzogliche Regierung:
1. Welche Maßnahmen hat sie getroffen, um dem mörderischen Treiben der sog. Autofexen Einhalt zu tun ?
2. Werden seitens der Polizei die Bestimmungen des revidierten Hessischen Polizeiftr^fgesetzes vom 10. Oktober 1871, des Reichsgesetzes vom 3. Mai 1909 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und der Bundesratsbekannttnach- ung vom 3. Februar 1910, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, neuestens so angewandt, daß eine Wiederholung der Mordtaten wie der von Obermörlen und Dietzenbach âls vermeidbar erscheint?
3. Sind die Polizeiorgane angewiesen, solche Automobile, die die einzuhaltende Fahrgeschwindigkeit überschreiten, zur Anzeige zu bringen und tote kommt es, daß trotzalle- oem bis jetzt von einer solchen Tätigkeit der Polizeiorgane man in der Oeffentlichkeit noch nichts gehört hat?
4. Ist es der Großherzoglichen Regierung bekannt, daß der Großherzoglich Hessische Regierungsrat Dr. Kranzbühler an Autofahrten des Darmstädter Automobilklubs teilgenom- men hat, um festzustellen, wie auf den Landstraßen der Fährverkehr sich entwickelt, wie infolgedessen und unter Berufung auf die Polizei und die hierbei als amtlich erschei-
Anzeigenpreis 15 pfg.
die 44 mm breite Petitzeile ober deren Raum, auswärts
20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil
50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohncDerbindlichkeit.
Telephon: Nr. 362.
21. Jayrg.
nende Tätigkeit des Regierungsrats Dr. Kranzbühler der Darmstädter Automobilklub sich hcrausgcnommcn hat, den ordentlichen Fuhrleuten Vorschriften zu machst und mit Strafanzeigen zu drohen? Sowie, daß aus diesen als amtlich bargeftellten Autofahrten, unter Assistenz des erwähnten Regierungsrates Dr. Kranzbühler, Strafanzeigen gegen Fuhrleute erfolgt sind und Fuhrwerke ungehalten wurden?
5. Hat die Großherzogliche Regierung davon Kenntnis, daß man im Volke draußen der Meinung ist, daß die amtlichen Stellen im Lande den wegen ihrer hohen Protektion schwer angreifbaren Automobilisten gegenüber in einer gewissen Befangenheit sich befänden?
Langsdorf, den 8. September 1910.
Köhler.
Dom Bauerntum schreibt Professor W. H. Riehl in seinem Werke: „Die Naturgeschichte des Volkes als Grundlage einer deutschen Sozialpolitik":
„Es ruht eine unüberwindliche konservative (d. h. staats- erhaltende) Macht in der deutschen Natton, ein fester, trotz alles Wechsels beharrender Kern, — und das sind unsere Bauern. Sie sind ein rechtes Originalstück, dazu kein anderes Volk ein Gegenbild ausstellen kann. Der Gebildete mag konservativ gesinnt sein aus Vernunstsgründen, der Bauer ist es kraft seiner Sitte. In den sozialen Kämpfen unserer Tage hat der Bauer eine wichtigere Rolle gespielt als die meisten ahnen; denn er hat den natürlichen Damm gebildet gegen das Ueberfluten der französischen Revolutionslehren in die unteren Volksschichten. Nur der träge Widerstand der Bauern hat im März 1848 die deutschen Throne gerettet. Man sagt, die Revolution sei vor den Thoren stehen geblieben; dies ist nicht ganz richtig: die Bauern sind vor den Thronen stehen geblieben. Eine konservative Politik, die Bestand haben will in Deutschland, muß sich auf die Bauern stützen. Ein Ministerium, welches wahrhaft volkstümlich werden will, muß damit anfangen, bauern - tümlich zu sein. Alle Maßregeln zur Sicherung des gesellschaftlichen Friedens, zur Kräftigung der Staatsgewalt Hallen nur für den Augenblick wider, sofern sie nicht von dem Grundsatz ausgehen, daH der Bauer die konservative Macht im Staate sei, daß darum vor allen Dingen seine Wucyt erhöht, seines Charakters Eigenart gefestigt, seine Bedürfnisse beachtet werden müssen. Er stellt das in Ueberfeiner- ung verschobene Gleichgewicht in der Gesellschaft wieder her; den Sozialismus kann man nicht mehr durch die Presse, sondern mehr durch Negierungsmaßregeln erfolgreich bekämpfen, man kann das aber durch die Bauern, durch die Pflege ihrer zähen Sitte. In den Bauern kann der praktische Staatsmann die leibhaftige Geschichte gegen die Geschichts - losigkeit unserer gebildeten Jugend aufmarschieren lassen, die leibhaftige Wirklichkeit gegen die Ideale des Schreibtisches, das letzte Stück einer „Natur" gegen eine gemachte Welt; er thun in den Bauern die Macht der Gruppen und Massen wirken lassen gegen die ins Endlose zerfahrene und persönlich gebildete Gesellschaft.
XX. Verbandstag mittlerer Keichs-Volt-und Telegraphenbeamten.
Berlin, 12. Septbr. 1910.
Unter äußerst zahlreicher Beteiligung aus allen Bezirken des Reichs-Postgebietes ist der 20. Verbandstag des Verbandes mittlerer Reichs-Post- und Telegraphen-Beamten am 12. September in Berlin im „Lehrervereinshaus" zusammengetreten.
In seiner Begrüßunasansvrache sagte der 1. Verbandstagsvorsitzende Gottschalk nach einem kurzen Rückblick auf die verflossenen 20 Jahre des Verbandes, daß im Poft- verbande Königstreue und Vaterlandsliebe stets die erste Statt gefunden habe, und dies bewies auch sein begeistert aufgenommenes Hoch auf den Kaiser. Nach der Feststellung der Anwesenheitsliste, die 134 Vertreter mit 385 Stimmen für 38 500 Mitglieder ergab, und nach der üblichen Ehrung der im letzten Jahr verstorbenen 180 Kameraden wurden zur Beratung der vorliegenden Anträge, des Geschäftsberichts für 1909, der Haüshaltsrechnung für 1911 u. a. m. vier Kommissionen gebildet.
In der nach der Mittagspause eröffneten ersten Plenarsitzung berichtete zunächst der zweite Verbandstagsvorsitzende Ley- Berlin, daß die Kassenprüfung keinen Anlaß zu Ausstellungen gegeben hat. In eingehender Weise gab der 1. Verbandsvorsitzende Stender eine Darstellung der Tätigkeit des Verbandsvsorftandes in den Jahren 1909-10. Ueber den geschäftlichen Abschluß des Jahres ist zu be - merken, daß u. a. dem Verbandsreservefonds mehr als 10 000 Mk. zugeführt werden konnten, trotz der hohen Kosten, die für die Einberufung der außerordentlichen Versammlung der Bezirksvertreter u. a. m. entstanden sind.
Die Rechtsschutzkasse wurde in 23 Fällen in Anspruch genommen, zahlreiche Berufungen in Steuerangelegenheiten verursachten einen erhöhten Schriftwechsel, von 4941 Schriftstücken des letzten Jahres betrafen 640 Rechtsfragen, 152 Sachen waren vom Rechtsbeistande zu erledigen. Mit einer Versicherungsgesellschaft wird ein Vertrag für Haftpflichtversicherung geschlossen werden, der den Mitgliedern bei geringer Beitragszahlung Ersatz für sâche Verluste bietet, die ihnen bei Ausübung ihrer Amtspflicht entstehen. Die Unterrichtszeitung ist durch Einführung stenographischer Unterrichtsbriefe erweitert worden. In der Beamlenbewe^ung nimmt die Oberassistentenfrage eine hervorragende Stelle ein; die Frage hat jetzt den Charakter als Kampsfrage verloren, sie ist eine Rechtsfrage geworden. Die Frage der Zivil- und Militäranwärterbewegung erfordert unsere ganze Ruhe und Besonnenheit; nur wenn beide dasselbe wollen,