Einzelbild herunterladen
 

revener

Wiener 2ieueste Nachrichten Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen

Giekenev Tageöi»t1

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vierteljährlich 1/20 Mk. frei Haus - durch die Post 1,50 Mk.

Erscheint 3 Mal wöchentlich: und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Telephon: Gießen Nr. 362.

Nr. 3L

der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen

des Grvßherzoglichen

Polizeiamtes

Gießen

und vieler anderer Behörden in Gberhesten.

Expedition: Selters weg 8 3.

WÄIWWW«»».».:«*- ^esvwi'>^>Ä?»ntosi^.'-.,«^'>-M(^ Dienstag, 15. Februar 1910

Anzeigenpreis:

die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg.

Außerhalb Oberhessen 20 60 Extra-Beilagen werden nach Geivicht und Größe berechnet.

Stu cf und Verlag:

Gi e ße n er B cr l agS d ru ckere i «Albin Klein).

2 l Jahrg.

Amtliche Wekauntmachungen.

Ban- i:uS

N .tzhiilz Versteigerung

der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, 35 km von der Bahnstation entfernt und an chauffierte Abfuhrwege an­grenzend, sollen

Montag, den 28. Februar 1910, vormittags 10% Uhr beginnend im Saale des Lenz'schen Felsenkellers zu Gie­ßen, in der Nähe des Bahnhofes, versteigert werden:

233

319

127 Cichen-Stämme, Schnittholz, mit 119,04 Festm., Bauholz, mit 148,60

Schwellenholz mit 179,18 Festm.,

Grubenholz mit

4O6 ,, - (yvwvvu^v.Q 1497 Fichten-Stämme, Bauholz mit

1100 Kiefern-

1 Fichten-StamM/ Schnittholz mit

22 Kiefern-Stämme.

9 Buchen-Stämme,

27 Erlen-Stämme, Bauholz

2 Weitztannen, Bauholz mit

1 Lärchen-Stamm, Bauholz mit

166,48 466,75 506,17

2,83

26,94 12,28 21,06

0,63 0,40

//

Gegen Sicherheit wird Zahlungsfrist bis 15. Novem­ber 1910 gewährt. Anträge auf Bildung kleinerer Lose tönnen in der Zeit vom 21.27. Februar bei uns gestellt

werden.

Gedruckte Verzeichnisse über die Dimensionen der Hölzer sind von der unterzeichneten Stelle vom 21. Februar ab gegen Erstattung der Druckkosten erhältlich. Daselbst können eines) Karten über die Waldungen der Stadt Gießen, aus denen die einzelnen Walddistrikte und säBtiiche Wege und Schneisen ersichtlich sind, gegen eine Vergütung toton 50 Pfg. bezogen werden.

Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wende Man sich an die Forstwarte Geisel-Gießen, Arft-Hochwarte bei Gießen, Karl Brück-Rödgen bei Gießen und Lotz-Wieseck.

Gießen, 12. Februar 1910.

Bürgermeisterei.

I. V.: Keller.

Holzversteigernng

im Gießener Stadtwald.

(Forstwartei Gießen 3, Forstwart Geisel.)

Donnerstag, den 17. Februar 1910, vormittags 9% Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen Sauhütte, Sauhüttenbrunnen, Fichtenkopf und Rußland versteigert:

3101 Fichlenderbstangeu mit 96,21 Festmeter,! -M

1136 reißstangen 16,24 &&g<^_

1335 bohnenstang. 1,22

43,9 Rmtr. Kiefernknüppel

9,4 Fichten

10,5 . Fichtenknüppelreisig,

7,5 Fichtenstock,

1410 Wellen Eichen reisig,

1000 Kicfernreisig,

40 Fichtenreisig.

Die Zusammenkunft ist in der Wannschneise an der 3. Querschneise.

Gießen, den 10. Februar 1910.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Friedhöfe vom 16. Februar bis 15. März 1910 von morgens 8 bis abends 6 Uhr geöffnet sind.

Die Schließung des Friedhofes wird durch Läuten der Friedhofsglocke angezeigt. Bei Beginn des Läutens muß

Ver Fall Welshofen.

Kriminalroman von M. Kossak.

30) (Nachdruck verboten.)

Der Tetcttiv machte eine unnachahnüiche Bewegung mit den Schultern und lächelte.

Gnädige Frau berühren da einen Punkt, den ich nicht gern erörtern möchte. Gnädige Frau haben ja Wohl selbst in den Zeitungen gelesen, daß nach Ansicht der Aerzte ein Mensch von einer so kleinen Menge Morphium, wie sie der gerichtlichen Sektion nach der Graf genommen hat, nicht sterben kann, um so weniger, wenn der Betreffende an Mor­phium gewöhnt ist. Tenn der Arzt des Grafen sagt neuer­dings aus, daß der letztere feiner neuralgischen Schmerzen wegen seit Jahren Häufia Morphium genommen hat. Aber lassen wir dies. Ich möchte noch eins bemerken die Po- iizei hat nach Olfers Mutter geforscht. Tie Frau lebt seit vier Jahren in Neapel und dort ist sie verhört worden, doch -lebt sie an, daß sie über den Verbleib ihres Sohnes in enen bewußten vier Jahren auch nichts weiß und daß sie erst, als er jenes Pariser Engagement hatte, wieder von ihm Nachrichten und Unterstützungen erhalten hat. Vielleicht kann bie Frida Sasse auch über Olfers Mutter einiges aussagen, das uns nützlich sein könnte. Ferner wäre es mir wün­schenswert, zu erfahren, ob sie gewußt hat, daß Olfers an der Wilson-Scool angestellt war."

Paula schüttelte den Kopf.

Warum mag er nur jene Lechrerstelle angenommen dcaben?" Er verdiente doch beim Varietee genug Geld."

der Friedhof sofort verlassen werden. Eine Viertelstunde nach dem Läuten werden die Fricdhofstore geschlossen.

Gießen, den 10. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

___________________Mecum____________________

VetSiugung

Die Lieferung und Anfuhr von zirka 500 cbm Hardt- schutt für die Schlachthoferweiterung soll

Montag, den 21. Februar, vormittags 11% Uhr öffentlich verdungen werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf vorgeschricbenem Formu­lar, das daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, 14. Februar 1910.

Stadt. Hochbauamt.

__ Gerbet. _____

Bekanntmachn rrg.

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamis Gießen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 4. Februar 1910.

Großherzogliches Polizeiamt. Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelge­setzes; hier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musikwerke.

Unter Bezugnahme auf die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1907, sowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 und 4 dieses Ge­setzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer An­meldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier - fachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkommt, oder eine Ordnungsstrafe bis zu 200 Mark verwirkt haben, brin­gen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:

1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten oder Plätzen einen Verkaufs­oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonsti­ges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor dem Kreisami seines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:

a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem An­kaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mark;

b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerke nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähig­keit desselben 10 bis 40 Mark.

Für besondere leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht wer­den. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungs­fähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.

Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei.

Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgesühr- ten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Tie Erneuerung der Jahres­karten (gültig vom 1. April bis 31. März des nächstfol­genden Jahres) und Entrichtung der vorgeschriebenen Stem­pelabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.

Lauter Rätsel, Gnädigste, die aber natürlich mit dem Wust von Geheimnissen, welche den Olfers umhüllen, in engem Zusammenhänge stehen werden. Uebrigens sind be­reits Nachforschungen eingeleitet, um zu ergründen, ob der junge Mann wirklich, wie er i^nen erzählt hat, schon bei verschiedenen Wilson-Scools gewesen ist."

Man redete noch eine Weile hin und her, dann empfahl sich der Detektiv, nachdem Paula ihm versprochen, ihn so­fort brieflich zu benachrichtigen, wenn sie bei Frida Sasse gewesen war. Sie wollte diesen Besuch noch am selben Tage ausführen.

10. Kapitel.

Die arme Frida Saffe saß traurig in ihrer Wohnung und beschäftigte sich damit, ihr weißes hübsches Ehiffon- kleid für den Abend mit blaßgrünen Schleifen zu garnieren. Wie widerwärtig es ihr war, sich zu schmücken, " während ihr Abgott im Kerker saß! Und daß die Menschen auch all ihren Kummer gar nicht recht verstanden, sondern sie fortwährend mit saftlosen Bemerkungen quälten ! Vor allem ihre Zimmerwirtin. Die Frau konnte es gar nicht verstehen, daß sie um den verruchten Menschen, wie sie Olfers nannte, trauerte, während sie es doch so schön haben sonnte. Fast täglich kamen Herren, die sich bei der blonden Geigenspie­lerin melden lassen wollten und Frau Sawitzsch so hieß die Zimmerwirtin ein hübsches Trinkgeld versprachen, sofern sie ihnen bei Frida Zutritt verschaffte. Wie viele Blumensträuße, die sie nicht annahm, waren ihr nicht schon zugesandt worden?

Man ist nur einmal jung, Fräulein" meinte Frau Sawitzschund wenn sie Ihre Jugend nicht nützen, so

I 2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder I des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres (vom 1. ! April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und zwar erstmalig vor der Ausstellung des Automaten oder des Instruments und sodann alljährlich im Monat März sür das darauf folgende Jahr bei dem Kreisamte zu entrichten.

3. Das Kreisamt erteilt dem Anmcldendcn eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegen­stand, den Tag der Anmeldung und Steinpelmarkcn im Be­trage der entrichteten Abgabe enthält. Die Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.

4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonsti­ges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufgestellt ist, von diesem Platze ent­fernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aujtellt, hat dies bis 1. April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Die Ab­meldung wird auf Verlangen bescheinigt.

5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter ge­nauer Beschreibung des Instrumentes, um daS es sich han­delt bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähig­keit oder mündlich im Kreisamisgebäude zu erfolgen.

6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 912 Uhr, festgesetzt. Die Abgabe kann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf Zim­mer Nr. 1 stattzufinden.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Post­einzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Geldsendungen stetsganz f r e i" von Porto sein müssen, und die letzte Jahreskarte ebenfalls einzusenden ist. Die Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Post alsportopflichtige Dienstsache".

Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mit­zubringen.

Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Re­gisters zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und die­selbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stem­pels oder Erkennung einer Ordnungsstrafe bis zu 200 Mk. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Bei- Ire ibungsverfahren gemäß Artikel 26 loc. lit. eingeleitet I werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

Großh. Kreisamt Gießen.

I. V. gez.: Welcker.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von behobelten und bestoßenen Dielen, Latten und Leisten für eine Lagereinrichtung des städti­schen Elektrizitätswerks soll öffentlich vergeben werden. Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Elektrizi­tätswerkes erhältlich, Angebote bis zum 16. Februar, nach­mittags 3 Uhr, verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, dortselbst einzureicyen.

Gießen, 11. Februar 1910. Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.

Bekanntmachung.

Die Rechnungen der Armenkasse und der P l o ck l s ch e n Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem A r m e n a m t offen.

Gießen, den 9. Februar 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen.

Keller.

haben Sie später das Nachsehen. Von dem vielen Weinen werden Sie bloß mager und blaß und das schadet der Schönheit. Wenn ich wäre wie Sie, so fragte ich den Teufel nach Olfers und suchte mir einen reichen, hübschen und vornehmen Verehrer aus. Sie haben ja an jedem Fin­ger einen hängen und brauchen sich nur den auszusuchen, der Ihnen am besten gefällt. Und wenn Sie klug anfangen, heiratet er Sie noch gar denken Sie nur an die Brusio! Tenn den Olfers, den köpfen sie doch, mit dem ist's aus. Tas sage ich Ihnen, die ich eine erfahrene Frau bin, Fräu­lein "

Frida hörte den Schluß schon gar nicht mehr, sie hatte die Hände vors Gesicht geschlagen und schluchzte zum Er­barmen.

Lassen Sie doch, Frau Sawitzsch", sagte Louison, aus dem Hinlergruuo des Zimmers hervortretend, wo sie eben­falls mit Toilettenvorbereitungen für den Abend beschäftigt gewesen war.Tas arme Hascherl" Louison liebte es, seit sie in Wien war, stets ihre Rede mit Wienerischen Aus­drücken zu schmückenhat ohnedies genug zu leiden und man soll ihr das Herz nicht noch schwerer machen, als es so schon ist."

Ich meine es nur gut mit dem Fräulein", widersprach ; bic Vermieterin.Tenn, daß der Olfers nicht mehr frei wird, daß sie den topfen, wie er's verdient das steht fest, das sagen Alle"

Hüten Sie Ihre Zunge", rief das Mädchen mit den großen Zähnen.Es kommt oft alles anders, als wir den- , ken, Frau Sawitzsch. Und das eine will ich Ihnen noch I sagen es weiß keiner, wie er endet und ob er nicht aucy