»teßener
/ I (Neueste Nachrichten)
itung
Besugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „9k ue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gra tis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
T e l c p ho n: Nr. 362.
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Pciitzeilc oder deren Raum, auswärts 2u Pfg.; die 91 > mm breite Petitzeile im R c kla in e t c i l
9tr. 95.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen O des Großherzoglichen
I z 50 Psg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 5O°'o Aufschlag.
^5011501 = ^mtcB Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe
Bürgermeisterei Z
sowie vieler anderer ^^P Behörden Gberhessens Crpedition: Seltersweg 85.
Truck und Verlag der Gießener BcrlagSdruckcrci (Albin Klein)'
berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des ZahlungS- ziclcs (30 Tage«. bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall PlatzvorschristS» ohncDerbindlichkeit.
Telephon: 9k. 362.
Donnerstag, 14. Juli 1910
21. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
Tor geänderte Bebauungsplan für dieGu tenbcrgstraße ist festgestcllt und. dazu die nachfolgende Ortsbausatzung erlassen worden.
Der Bebauungsplan sann aus dem städtischen Tiefbau- amt von jebermann eingesehen werden.
Gießen, den 12. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Ortsbausatzung.
Aus Grund der Artikel 2, 29, 37 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und der § § 3—5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversamm- lmtg, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begut - adjtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1910 zu Nr. M. d. J. 8370 zu dem Bebauungsplan für die Gu- tenbcrgstraßc folgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt:
§ 1.
Für die Gutenbergstraße wird offene Bauweise vorge- schricbcn.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 2.
Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerte über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erker, Balköne rc. dürfen bis aus 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze in diesen Zwischenraum vorspringen.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 3.
Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimmungen in § 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet werden.
Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 4.
Alle voU Straßen und Plätzen aus sichtbare» Außenseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müsse» eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 5.
Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, sind unzulässig.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.
Gießen, den 12. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Zu vergeben sind: 240 Mk. Zinsen der Stiftung der Friedrich Textor Eheleute an verschämte Arme, in Gaben nicht unter 50 Mk. Meldungen nimmt das Armenamt, Asterweg 9, bis 31. Juli 1910 entgegen.
Gießen, den 8. Juli 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.
Bekanntmachung
Der Installateur Heinrich Blum dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und
Zeichen der Zeit.
In die stille Zeit der inneren Politik ist plötzlich eine Ueberrâschung gekommen. Der zweite Vizepräsident des Reichstages Prinz Hohenlohe hat in einer Zuschrift a» den Präsidenten des Reichstages Grasen Schwerin-Löwitz erklärt, daß er sein Amt nicderlcge. Ter Prinz Hohenlohe begründet seinen Rücktritt damit, daß er seinerzeit deshalb dem Rufe, in das Reichstagspräsidium einzutrcten, gefolgt fei, um eine Wiederannäherung derjenigen Parteien im Reichstage zu fördern, die bis zur Entscheidung über die Finanzreform in wichtigen politischen Frage» zusammenge- wirkt hatten. Inzwischen hätten aber eine ganze Reihe von Vorgängen bei den ReichHtagscrsatzwahlcn und auch die jüngste Erklärung der nationallibcralcn Partei eine erhebliche Vertiefung der Gegensätze zwischen den alten Block - Parteien gezeigt, und der früher gerechtfertigte Versuch der Möglichkeit einer Wiederannäherung der Blockparteien sei jetzt gegenstandslos geworden. Der Prinz Hohenlohe tritt
Wasserwerk aus Grund der Bestimmungen vom 29. Tezbr. 1902 ; ugelassen worden.
Gießen, den 9. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen Mecum.
Bekanntmachung.
. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen.
In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli 1910 j liegt auf bem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürger - ; meisteret Hausen
das Projekt über Ausführung der Drainagen in den Fluren 2, 3, 4 und 5 nebst Beschluß der Vollzugskommission vom 5. Juli 1910
i zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Mcidung des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg den 10. Juli 1910.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
S ch n i 1 t s p a h n,
Großherzogl. Kreißamtmann.
Bekanntmachung.
Die Lieferung des zu 6400 Zentner veranschlagten Be darss an Nußkohlen 2. Größe für die städtischen Anstalten für dvs Rechnungsjahr 1910 ist zu vergeben. Die Bedingungen liegen auf unserem Sekretariat — Zimmer Nr. 15 — zur Einsicht offen.
Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen.
Gießen, den 8. Juli 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Betr.: Gcbührcntarif der Gcsindcvermietcrinnen und Stel- lenvermittler.
Bestechender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gebührentarif der hiesigen Gesindevermieterinne» und Stcllcnvcrmittler zum Abdruck.
Für Vermittelung eines Dienstboten; nach nach
Gießen: auswärts:
Gesindevermieterinne»: Mark Mark
Bärrn, Kirchenplatz 11 5 7
Tülser, Neustadt 50 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10 für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10 Herr, Sonnenstraße 6 5 7
für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10 für Vermittlung eines Serbierfräuleins 10 10 (welche von demselben zu zahlen sind) Hetzer, Marktplatz 17 5 7
für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10
für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10
Hüttenberger, Seltersweg 67 5 7
Lorenz, Tammstraße 25 5 7
Oertel, Tammstraße 43 5 7
Pitzer, Seltersweg 3 5 7
für Vermittlung von Köchinnen/ iw Wirtschaften und Hotels 8 10
Schmidt, Wesersträße 5 5 7
Stoll, Schloßgaffe 17 5 7
Vaupel, Bahnhofstraße 30 5 7
also deshalb aus dem Reichstagspräsidium aus, weil er an i der erhofften Wiederannäherung der Parteien des alte» Blocks, verzweifelt. Tamil sagt der Prinz der politischen Welt ja durchaus nichts Neues, aber nicht diese Kundgebung und der Rücktritt des Prinzen aus bem Reichstags - Präsidium sind das bebeutfame an dem ganzen Vorgänge, sondern alle nationalen Kreise Deutschlands ersehen daraus mit Bedauern, daß die inneren Gegensätze und Zwistigkei- ten im Teutschen Reiche seit der in Szene gesetzten Finanz- reform immer schlimmer werden. Dabei ist aber auch vom parlamentarischen Standpunkte aus gar nicht abzusehen, wie einer großen Parieibildung eine andere wirklich große Parteibildung entgegengesetzt werden soll. Zwar wird in freisinnigen Kreisen nach dcft Vorhängen im Großherzotztum Baden energisch an dem Plane gearbeitet, alle liberalen Parteien mit Hilfe der Sozialdemokratie zu einem liberalen Großblocke zu vereinigen, aber dieser Plan dürfte keine , rechte Verwirklichung erleben, da er allen liberalen Man- 1 nern keine rechte Freude bereiten kann, denn der Liberalis- I
Wcißcnbach, Kreuzplatz 6 5 7
Zimmermann, Neuenweg 29 4 6
Von den Gebühren hat der Dienstbote jeweils 2 Mark zu entrichten.
Vermieterinnen Bärrn und Hetzgcr erheben von Dienstboten 1 Mark Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Tülser, Pitzer, Schmidt, Oertel, Stoll, Wcißcnbach und Zimmermann erheben von denselben leine Gebühr.
Gesindevermieterinne» Herr und Pitzer erheben von den Köchinnen keine Gebühr.
Die Vermieterin Schmidt (Teulelslustgärtchcn) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt.
Stellender mittler.
Germann, W'olkcngasse:
für einen 1. Gesellen 3 Ml.
für einen 2. Gesellen 2 Mk.
für einen 3. Gesellen 1,50 Mk. von welchen Gebühren Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben.
Gießen, den 7. Juli 1910.
Groß herzoglich es Polizeiawt. Gebhardt.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Befestigungsarbeiten wird die Brand- und die Schloßgasse von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 9. Juli 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m t. Gebhardt.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 20. Juni bis 9. Juli 1910 wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Kindcrportcmonnaie mit Inhalt, 1 Pferdedecke, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Uhr, 1 Tasche, 1 Regenschirm, 1 Brille, 1 Damengummigürtel. 1 Zwicker und 1 Werkzeugkasten;
verloren: 1 Portemonnaie mit goldenem Kettchen, 1 kleine schwarze Tamenuhr mit weißem Zifferblatt, 1 Brille, 1 schwarzer Tamenrcgenschirm, 1 silberne Remon- loiruhr mit Weinzipsel, 1 Regenschirm, 1 ledernes Zigarrenetui mit 2 Urlaubspässen auf den Namen „Wolf" lautend, 1 längliches gelbes Portemonnaie mit ungefähr 400 Mark Inhalt, 1 schwarzer Sammetbculel mit 1 Portemonnaie und 10—12 Mk. Inhalt, 1 Damenportemonnaie mit 3 bis 4 Ml. Inhalt, 1 Panamahui mit schwarzem Band, 1 Spazierstock mit Silbergriff und 1 goldene Damenuhr mit goldener Kette, im innern des Teckels „E. M." eingraviert.
Entflogen: 1 Kanarienvogel.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ichre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu mache».
Tie Abholung der gesundencn Gegenstände kann an jebem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 9. Juli 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Gebhardt.
Bekanntmachung.
Tie unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre der Südanlage, von Bismarck- bis Gocthcslraße, wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 6. Juli 1910.
Großherzogl. Polizeiamt.
Gebhardt.
mus und die Sozialdemokratie zeigen in ihrer Wesensart die schärfste» Gegensätze, und eine aus liberalen und sozialdemokratischen Abgeordneten gebildete Reichstagsmehr- Heit wäre für eine positive Arbeit wohl ganz unfähig. Ferner ist bei einem Zusammengehen der Liberalen mit den Sozialdemokraten doch auch mit dem Umstande zu rechnen, daß die Liberalen in dieser Gemeinschaft nur die Geschäfte der Sozialdemokratie besorgen würde», daß aber die Sozialdemokratie -niemals eine Stütze für eine liberale Politik abgeben würde. Vereinigungen nur auf Grund gemein - sanier Opposition versprechen überhaupt keine Tauer, da ihnen die innere Gemeinsamkeit fehlt. So ist es denn dahin gekommen, daß seit der Begründung des Deutschen Reiches noch niemals eine solche Verärgerung und Zersplitterung der politischen Parteien in Deutschland vorhanden gewesen ist, als jetzt. Es ist auch ungemein schwer, in dieser kritischen Lage einen Ausweg zu finden, denn die Wiederannäherungsversuche an d>e Konservativen können nach der Lage der Tinge jetzt gar nicht von den liberalen Parteien