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T e l c p ho n: Nr. 362.

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die 44 mm breite Pciitzeilc oder deren Raum, auswärts 2u Pfg.; die 91 > mm breite Petitzeile im R c kla in e t c i l

9tr. 95.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen O des Großherzoglichen

I z 50 Psg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 5O°'o Aufschlag.

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Bürgermeisterei Z

sowie vieler anderer ^^P Behörden Gberhessens Crpedition: Seltersweg 85.

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Donnerstag, 14. Juli 1910

21. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung

Tor geänderte Bebauungsplan für dieGu tenbcrgstraße ist festgestcllt und. dazu die nachfolgende Ortsbausatzung erlassen worden.

Der Bebauungsplan sann aus dem städtischen Tiefbau- amt von jebermann eingesehen werden.

Gießen, den 12. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Ortsbausatzung.

Aus Grund der Artikel 2, 29, 37 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und der § § 35, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversamm- lmtg, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begut - adjtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Groß­herzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1910 zu Nr. M. d. J. 8370 zu dem Bebauungsplan für die Gu- tenbcrgstraßc folgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt:

§ 1.

Für die Gutenbergstraße wird offene Bauweise vorge- schricbcn.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 2.

Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerte über dem Erdgeschoß ent­halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erker, Balköne rc. dürfen bis aus 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze in diesen Zwischenraum vorspringen.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 3.

Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimm­ungen in § 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen er­richtet werden.

Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 4.

Alle voU Straßen und Plätzen aus sichtbare» Außen­seiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müsse» eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 5.

Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, sind unzulässig.

Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.

Gießen, den 12. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Zu vergeben sind: 240 Mk. Zinsen der Stiftung der Friedrich Textor Eheleute an verschämte Arme, in Gaben nicht unter 50 Mk. Meldungen nimmt das Ar­menamt, Asterweg 9, bis 31. Juli 1910 entgegen.

Gießen, den 8. Juli 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.

Bekanntmachung

Der Installateur Heinrich Blum dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und

Zeichen der Zeit.

In die stille Zeit der inneren Politik ist plötzlich eine Ueberrâschung gekommen. Der zweite Vizepräsident des Reichstages Prinz Hohenlohe hat in einer Zuschrift a» den Präsidenten des Reichstages Grasen Schwerin-Löwitz er­klärt, daß er sein Amt nicderlcge. Ter Prinz Hohenlohe begründet seinen Rücktritt damit, daß er seinerzeit deshalb dem Rufe, in das Reichstagspräsidium einzutrcten, gefolgt fei, um eine Wiederannäherung derjenigen Parteien im Reichstage zu fördern, die bis zur Entscheidung über die Finanzreform in wichtigen politischen Frage» zusammenge- wirkt hatten. Inzwischen hätten aber eine ganze Reihe von Vorgängen bei den ReichHtagscrsatzwahlcn und auch die jüngste Erklärung der nationallibcralcn Partei eine erheb­liche Vertiefung der Gegensätze zwischen den alten Block - Parteien gezeigt, und der früher gerechtfertigte Versuch der Möglichkeit einer Wiederannäherung der Blockparteien sei jetzt gegenstandslos geworden. Der Prinz Hohenlohe tritt

Wasserwerk aus Grund der Bestimmungen vom 29. Tezbr. 1902 ; ugelassen worden.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen Mecum.

Bekanntmachung.

. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen.

In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli 1910 j liegt auf bem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürger - ; meisteret Hausen

das Projekt über Ausführung der Drainagen in den Fluren 2, 3, 4 und 5 nebst Beschluß der Vollzugskom­mission vom 5. Juli 1910

i zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Mcidung des Aus­schlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg den 10. Juli 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i 1 t s p a h n,

Großherzogl. Kreißamtmann.

Bekanntmachung.

Die Lieferung des zu 6400 Zentner veranschlagten Be darss an Nußkohlen 2. Größe für die städtischen An­stalten für dvs Rechnungsjahr 1910 ist zu vergeben. Die Bedingungen liegen auf unserem Sekretariat Zimmer Nr. 15 zur Einsicht offen.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen.

Gießen, den 8. Juli 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Gcbührcntarif der Gcsindcvermietcrinnen und Stel- lenvermittler.

Bestechender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehen­den Gebührentarif der hiesigen Gesindevermieterinne» und Stcllcnvcrmittler zum Abdruck.

Für Vermittelung eines Dienstboten; nach nach

Gießen: auswärts:

Gesindevermieterinne»: Mark Mark

Bärrn, Kirchenplatz 11 5 7

Tülser, Neustadt 50 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10 für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10 Herr, Sonnenstraße 6 5 7

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10 für Vermittlung eines Serbierfräuleins 10 10 (welche von demselben zu zahlen sind) Hetzer, Marktplatz 17 5 7

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 10

für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10

Hüttenberger, Seltersweg 67 5 7

Lorenz, Tammstraße 25 5 7

Oertel, Tammstraße 43 5 7

Pitzer, Seltersweg 3 5 7

für Vermittlung von Köchinnen/ iw Wirt­schaften und Hotels 8 10

Schmidt, Wesersträße 5 5 7

Stoll, Schloßgaffe 17 5 7

Vaupel, Bahnhofstraße 30 5 7

also deshalb aus dem Reichstagspräsidium aus, weil er an i der erhofften Wiederannäherung der Parteien des alte» Blocks, verzweifelt. Tamil sagt der Prinz der politischen Welt ja durchaus nichts Neues, aber nicht diese Kundgeb­ung und der Rücktritt des Prinzen aus bem Reichstags - Präsidium sind das bebeutfame an dem ganzen Vorgänge, sondern alle nationalen Kreise Deutschlands ersehen daraus mit Bedauern, daß die inneren Gegensätze und Zwistigkei- ten im Teutschen Reiche seit der in Szene gesetzten Finanz- reform immer schlimmer werden. Dabei ist aber auch vom parlamentarischen Standpunkte aus gar nicht abzusehen, wie einer großen Parieibildung eine andere wirklich große Par­teibildung entgegengesetzt werden soll. Zwar wird in frei­sinnigen Kreisen nach dcft Vorhängen im Großherzotztum Baden energisch an dem Plane gearbeitet, alle liberalen Parteien mit Hilfe der Sozialdemokratie zu einem liberalen Großblocke zu vereinigen, aber dieser Plan dürfte keine , rechte Verwirklichung erleben, da er allen liberalen Man- 1 nern keine rechte Freude bereiten kann, denn der Liberalis- I

Wcißcnbach, Kreuzplatz 6 5 7

Zimmermann, Neuenweg 29 4 6

Von den Gebühren hat der Dienstbote jeweils 2 Mark zu entrichten.

Vermieterinnen Bärrn und Hetzgcr erheben von Dienst­boten 1 Mark Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Tülser, Pitzer, Schmidt, Oertel, Stoll, Wcißcnbach und Zimmer­mann erheben von denselben leine Gebühr.

Gesindevermieterinne» Herr und Pitzer erheben von den Köchinnen keine Gebühr.

Die Vermieterin Schmidt (Teulelslustgärtchcn) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt.

Stellender mittler.

Germann, W'olkcngasse:

für einen 1. Gesellen 3 Ml.

für einen 2. Gesellen 2 Mk.

für einen 3. Gesellen 1,50 Mk. von welchen Gebühren Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben.

Gießen, den 7. Juli 1910.

Groß herzoglich es Polizeiawt. Gebhardt.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Befestigungsarbeiten wird die Brand- und die Schloßgasse von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfahrverkehr gesperrt.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Gebhardt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 20. Juni bis 9. Juli 1910 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Kindcrportcmonnaie mit Inhalt, 1 Pferde­decke, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Uhr, 1 Tasche, 1 Regenschirm, 1 Brille, 1 Damengummigürtel. 1 Zwicker und 1 Werkzeugkasten;

verloren: 1 Portemonnaie mit goldenem Kettchen, 1 kleine schwarze Tamenuhr mit weißem Zifferblatt, 1 Brille, 1 schwarzer Tamenrcgenschirm, 1 silberne Remon- loiruhr mit Weinzipsel, 1 Regenschirm, 1 ledernes Zigarren­etui mit 2 Urlaubspässen auf den NamenWolf" lautend, 1 längliches gelbes Portemonnaie mit ungefähr 400 Mark Inhalt, 1 schwarzer Sammetbculel mit 1 Portemonnaie und 1012 Mk. Inhalt, 1 Damenportemonnaie mit 3 bis 4 Ml. Inhalt, 1 Panamahui mit schwarzem Band, 1 Spazierstock mit Silbergriff und 1 goldene Damenuhr mit goldener Kette, im innern des TeckelsE. M." eingraviert.

Entflogen: 1 Kanarienvogel.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ichre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu mache».

Tie Abholung der gesundencn Gegenstände kann an jebem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Gebhardt.

Bekanntmachung.

Tie unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre der Süd­anlage, von Bismarck- bis Gocthcslraße, wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 6. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

mus und die Sozialdemokratie zeigen in ihrer Wesensart die schärfste» Gegensätze, und eine aus liberalen und so­zialdemokratischen Abgeordneten gebildete Reichstagsmehr- Heit wäre für eine positive Arbeit wohl ganz unfähig. Fer­ner ist bei einem Zusammengehen der Liberalen mit den Sozialdemokraten doch auch mit dem Umstande zu rechnen, daß die Liberalen in dieser Gemeinschaft nur die Geschäfte der Sozialdemokratie besorgen würde», daß aber die So­zialdemokratie -niemals eine Stütze für eine liberale Politik abgeben würde. Vereinigungen nur auf Grund gemein - sanier Opposition versprechen überhaupt keine Tauer, da ihnen die innere Gemeinsamkeit fehlt. So ist es denn da­hin gekommen, daß seit der Begründung des Deutschen Rei­ches noch niemals eine solche Verärgerung und Zersplitter­ung der politischen Parteien in Deutschland vorhanden ge­wesen ist, als jetzt. Es ist auch ungemein schwer, in dieser kritischen Lage einen Ausweg zu finden, denn die Wieder­annäherungsversuche an d>e Konservativen können nach der Lage der Tinge jetzt gar nicht von den liberalen Parteien