Einzelbild herunterladen
 

Gießener Jettnng

I (Neueste Nachrichten) (Giessener Tageblatt)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis-bei. Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

T e l e p ho n: Nr. 362.

Enthält alle amil. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei

sowie vieler anderer^

des Großherzogllchen sPolizei-Amtes > Behörden Gberheffens

Expedition: Zeltersweg 85.

Truck unb Verlag der Giessener Verlagsdruckcrei (Albin SUcin)

M

Anzeigenpreis 15 Psg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Rcklameteil 50 Pfg., auswärts GO Pfg. - Tabellen mit 50° o 2iiiffd)lag. Extrabeilagen werden nach Geivicht und Gröhe berechnet. Rabatt kommt bei Überschreitung deSZahlungS- zielcs (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Telephon: Nr. 362.

Nr 56

Donnerstag, 14. April 1910

21. Jahrg

Amtliche Bekanntmachungen.

Betr.: Anwesenheit Sr. Majestät des Teutschen Kaisers in

Gießen.

Bekanntmachung.

A. Freitag, 15. April 1910, werden aus Anlaß der Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers folgende Straßenzüge zu den nachstehend angegebenen Zeiten für den Verkehr mit Fuhrwerken, Automobilen, Fahrrädern, sowie für Reiter und Viehtransporte gesperrt.

1. Von 10 Uhr vormittags bis 11% Uhr vormittags:

Frankfurierstraße,

Südanlage

Gartenstraße,

Kaiser-Allee bis zum Schützenhaus.

2. Von 12 Uhr nachmittags bis 1% Uhr nachmittags:

Kaiser-Allee,

Gartcnstraße,

Ostanlage,

Landgrafenstraße,

Landgrafphilippsplatz.

3. Von 2% Uhr nachmittags bis nach erfolgter Abreise Sr. Majestät:

Landgrasenstraße,

Ostanlage,

Südanlage,

Franksurterstraße,

B. Wagenverkehr, Richtung Kaiserallee Schützenhaus Chaussee Rödgen. Wagen, Automobile und Reiter, die die Straße KaiseralleeSchützenhausRödgen nach 9 Uhr vor­mittags benutzen wollen, müssen im Besitze eines Passierscheines sein.

Der Passagierschein ist sichtbar zu tra­gen und den. an der Gabelung Kaiserallee, Licherstraße stehenden Sicherheitsbeamten vorzuzeigen.

Der Passierschein ist sichtbar zu tra - ä m t ausgestellt und sind daselbst in den Dienststunden (toormittagS -812 Uhr, nachmittags 26 Uhr) abzuholen.

Anfahrende Wagen, Automobile, Fahrräder, sowie Rei­ter müssen vor 10 Uhr 30 M i n. die Gabelung Li- cherstraßc Kaiserallee passiert haben, widrigenfalls sie un­ter keinen Umständen mehr durchgelas­sen werden.

Die von den Behörden und Mitgliedern der Sladtver- tretung benutzten Wagen stellen sich auf den freien Platz zwischen Schützenhaus und Kaserne rechts der Straße Kai- ferallee-Schützenhaus aus.

Die übrigen Wagen haben ihre ©tanbioTte auf der rechten Seite der Straße Schützenhauß-Rödg/en einzuneh­men, letzter Wagen jenseits des Haupleinganges zum Trieb direkt neben der Kirschenallee.

Wagen, die nach Beendigung der Besichtigung wegsah- ren, dürfen die Fahnenkompagnie nicht überholen.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Artikels 56 Abs. 2 Nr. 2 der Städleordnung bestraft.

Gießen, den 12. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der morgigen Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers dahier, sind die städtischen Amtsräume von 10% Uhr vormittags an geschlossen.

Gießen, den 14. April 1910.

Glroßh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Zum Hesuch -es Salsers in Gietzen.

Die Vorbereitungen für den morgigen Empfang des Kaisers sind, gleich wie in den früheren Jähren, geradezu glänzend zu nennen. So zieht sich auf der Frankfurlerfttaße von dem Bahnübergang bei der Liebigsttaße bis zu dem Eingang des Seltersweges eine ununterbrochene Reihe von Fahnenmaften hin, deren unterer Teil sich hinter Pracht - vollen Tannenbäumchen verbirgt. Außerdem ranken sich in einer Höhe von ungefähr vier Metern Tannengewinde von einem Fahnenmast zu dem andern, bei denen nach al­ler Gewohnheit die deutschen und hessischen Farben abwech- seln. Auch der Fahrweg auf der Südanlatze erfreute sich gestern der Fürsorge der städttschen Verwaltung, welche durch die Dampfstraßenwalze die nötigen Regulierungen des Weges vornehmen lie&t In einem besonders schönen Schmuck prangt die Bürgermeisterei, unter deren Fenstern sich Kränze mit den Reichs- und Landesfarben befinden. Ein nicht minder herrliches Festgewand hat der Landgraf- Philipp-Platz angelegt, dessen Rafenbeete eine Reihe von jungen Tannenbäumchen einfaßt, aus denen wie bei der Frankfurterstraße die Fahnenmasten ragen, von denen heute früh bereits die Fahnen grüßten. Unter den an diesem Platz befindlichen Gebäuden verdienen die Zeughauskaserne und das Regierungsgebüude durch ihren mannigfaltigen Schmuck besondere Beachtung, während unter den übrigen

Betr.: Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers in Gießen.

Bekanntmachung.

Freitag, den 15. April lf. Js., bleibt der Trieb

jeglichen Verkehr (Fußgänger, Wagen, Automobile, Reiter, Radfahrer) gesperrt.

Die Absperrung wird begrenzt im Süden durch die Straße nach Rödgen, nach Osten durch den Rand des Exer­zierplatzes, nach Norden durch den Rand der Waldkulisse südlich Wieseck, nach Westen durch die Kirfchenallee.

Im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und der öffentlichen Sicherheit, ersuchen wir das Publikum aus das nachdrücklichste sich streng an die Absperrungsgrenzen zu halten und weisen gleichzeitig darauf hin, daß Zuwider­handlungen auf Grund der Polizeiverordnung vom 12. Aug. 1887 betr. die Benutzung des Exerzierplatzes durch Zivil­personen bestraft werden.

Gießen, den 12. April 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: T ie Ausführung der polizeilichtech­nischen Maß? und Gewichts-Revi­sion in Gießen.

Nachdem durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 23. November 1908 zu Nr. M. d. I. 3. 12 678 genehmigten Plan hat in diesem Jahre in der Stadt Gießen eine wiederholte polizeilich technische Mast und Ge- wtchtsrevision stattzusinden.

Wir bringen deshalb zur öffentlichen Kenntnis der In­teressenten, daß diefe Revision in folgender Reihenfolge stattfinden wird:

Vom 15.31. April 1910 bei den Interessenten die Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teufelslust- gärlchen, Jobannesstraße und Diezstraße wohnen.

Vom 1.15. Mai 1910: Marktplatz, Mäusburg, Kir- chcnplatz, Lindenplatz, Schulstrcche, Schloßgasse, Kaplanei - gasse, Wagengasse, Wetlergasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.

Vom 16.31. Mai 1910: Marttstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlgasse, Kornblumengasse, Westan­lage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimerstraße, Krofdorferftraße, Schützenstriaße, Hardt.

Vom 1.15. Juni 1910: BkhnhoMcyße, Tiesenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzeustraße, Franksurterstraße, Alicestraße, Wilhelm - straße, Liebigstraße, Leihyesternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Ered- nerstraße, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarerweg, Gra­benstraße, Hinter der Westanlage.

Vom 16.30. Juni 1910: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weidengasse, Gartenstraße, Ste- Phanstraße, Hessenstraße, Schiffenbergerweg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Südanlatze, Msmarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberftraße, Licherstraße, Kaiser- Allee, Wolsstraße, Moltkestrqße, Eichgärten, Großer Stein­weg, Roonstraße, Gutenbergstraße.

Vom 1.15. Juli 1910: Walltorstraße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Brandplatz, Kanz­leiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerftraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Dammftraße, Eder - straße, SchoLhstraße, Marburgerstrâße, Wieseckerweg sowie Ostanlage und alle anderen noch nicht aufgesührten Stra­ßen.

Gießen, den 10. April 1910.

Großh. Polizeiami Gießen.

Reinhart.

Baulichkeiten in der Stadt durch ein festliches Aervßere die i neuen Kasernen hervorragen. Nach den getroffenen Vorbe- | reitungen zu schließen, hat sich vollauf der von uns kürz- lich ausgesprochene Wunsch erfüllt, daß der Kaiser in un- ' serer Stadt wieder eine glänzende Aufnahme finden möchte, : und wir deshalb gewiß sein können, bei dem Monarchen die beste Erinnerung an seinen dritten Aufenthalt hierfelbst zu hinterlassen.

Die Besichtigung der 116er morgen Freitag durch den Kaiser, dem Chef des Regiments, erstteckt sich mehr auf Felddienst. Für das vorgesehene Gefecht ist der ganze Exerzierplatz bestimmt und darum wird, entgegen den frü­heren Anordnungen, das Publikum dieses Mal auf dem Trieb weniger (Belegenheit haben, den Kaiser zu sehen.

*

* Die Fahrt des Kaisers von Homburg nach Gießen erfolgt, nachdem Butzbach passiert, über Ebersgöns Wetzlar und berührt nur Klein-Linden. In Langgöns sind wegen den Wasserleitungsarbeiten die Straßen aufgegra­ben, weshalb dieser Ort wie auch Kirchgöns und Großen- Linden dieses Mal dem Kaiser innerhalb ihrer Mauern nicht zujubeln können.

Dor üe^ Gntscheiüuug.

In den nächsten Tagen wird sich der deutsche Reichs­tag mit der Gültigkeit der Wahl des Reichstagsabgeordne­ten Wehl im 14. Hannoverschen Wahlkreise zu befassen ha­

Bekauntmachung

Betr.: Fahrplan der städt. Straßenbahn.

Am Freitag, den 15. ds. Mts., beginnt der 7% für | Minutenverkshr auf der Linie Bahnhof Friedhof um 2 Uhr nachmittags. Die Wagen der Linie Bahnhof Schützenhaus . verkehren von 9 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags nur bis zur HaltestelleTeuloncnhaus" an der Kaiser- Allee.

Gießen, den 14. April 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen Stolte.

Bergebung von Maurer- uPflasterarbeite«.

Die Maurer- und Pstasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Straße Ostânlage von der Wiesenstraße bis zum Walltor sollen

Mittwoch, den 20. April ds. Js., vormittags 11 U h r,

I öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. I Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte- I stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910.

Städt. Tiefbauami.

Braubach.

Bergebung von Pflastcrarvelten.

Die Pflasterarbeiten für die Neubefestigung der Liebig­straße zwischen Franksurterstraße und Obcrhessischcn Eisen­bahn sollen

Mittwoch, den 20. April ds. Js., vormittags 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Lieferung von Futzbovenöl.

Die Lieferung von zirka 1870 Kilogramm FrUßboden- öl für die städtischen Gebäude soll

Samstag, den 23. April ds. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Bedingungen liegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Zeitpmckt an uns einzu­reichen. Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Gießen, 12. April 1910.

Städt. Hochbauamt.

____________ Gerbet. _________ _____

Bekanntmachung.

Am Montag, den 18. d. Mts., nachmittags 2% Uhr werden im Städt. Hospital, Seltersweg 11, die im Jahre 1909 gefundenen Gegenstände, sowie eine Anzahl Kleid - ungsstücke, Möbel 2C., versteigert. Im Bedarfsfälle wird die Versteigerung am Montag, den 25. d. Mts. fortgesetzt.-

Gießen, den 11. April 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

ben, die von der Wahlprüfungskommission für ungültig er­klärt worden ist, mit der Begründung, daß die Kriegeröer- eine, deren Vorstände durch ihre Aufforderung, keinen Wel­fen oder Sozialdemokraten zu wählen, zu der Wahl des Abgeordneten Wehl beigetragen haben, amtliche oder halb­amtliche Vereine seien.

Für niemand, der die Kriegervereine kennt, kann ein Zweifel darüber bestehen, daß die Kriegervereine, wie das auch von den Kriegervereinen des 14. hannoverschen Wahl­kreises in iihrer Verwahrung betont worden ist, freie Ver­eine sind, deren Mitglieder sich freiwillig zusammenge - schlossen haben und sich selbst regieren, nicht aber amtliche oder halbamtliche Veranstaltungen. Auch aus dem Umstande, daß die Organisationen der Kriegervereine den staatlichen Verwaltungsemheiten nachgebildet sind, läßt sich nicht auf einen amtlichen oder halbamtlichen Charatter der Krieger- ! vereine schließen, denn dasselbe trifft auch bei den sozial- demokratischen Organisationen zu, die trotzdem noch nie- mand eine amtliche oder halbamtliche Einrichtung genannt hat. Allerdings dürfen die Kriegervereine auf Grund einer Kabinettsorder vom 22. Februar 1842 Fahnen nur mit ministerieller Genehmigung führen, und ebenso kann das Recht auf Führung der Fahnen den Kriegervereinen durch eine ministerielle Verfügung wieder genommen werden. Da­mit sind jedoch die Kriegervereine noch lange nicht einem behördlichen Zwange unterworfen; denn das Recht zur 'Führung der Fahnen wird den Kriegervereinen nur dann entzogen, wenn sie die von ihnen selbst gegebenen Satz- ; ungen verletzen. Auch andere Organisationen genießen der­artige Vergünstigungen, ohne daß man daraus auf eine i amtliche oder halbamtliche Eigenschaft geschlossen hätte.

Ebensowenig darf man die Kriegervereine als politische