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Gießener JeiLung

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", ! liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: ; ScttcrSwcg 83. - Für Aufbewahrung ober Rücksendung j nich t verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

T e l e p ho u: Nr. 362.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen des Großherzoglichen Bür germeislereiWR^olizei-Amtes sowie vieler anderer Behörden Gberhefsens Expedition: Zeltersweg 85.

Truck und Verlag der Gießener Verlagsdruckcrei (Albin Klein)'

Anzeigenpreis 15 Psg

die 44 mm breite Pcrilzcilc oder deren Rainn, auswärlS 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklaincteil 50 Pfg., auSwärtS 60 Pig.; Tabellen niit 50'»Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ucberschrcitnng deS ZahlungS- ziclcs (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Telephon: Nr. 362.

Nr. 94.

Dienstag, 12. Juli 1910

21. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanlltmachung

I Die dem Herrn Fritz Eccarius erteilte Zulass iig zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Sdt. Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerk ist erloschen.

Gießen, den 6. Juli 1910.

Bürgern! ei st crei Gießen.

I_______________________I. V.: Keller.__________________________

Bekanntmachung

! Zur Abstimmung über den Antrag der Maler- u. âeißblnder-Jnnung (freie Innung) auf Errichtung incr Zwangsinnung für das Maler-, Lackierer- nb Wcißbindcrhandwcrk im Bezirk der Stadt Gießen ist tue Liste der beteiligten Handwerker ausgestellt, die in der jcit vom 9. bis 16. d. Mts. auf Zimmer Nr. 2 der Bür- trmeisterei zur öffentlichen Einsicht ausliegt.

Alle Handwerker, die dahier das Maler-, La- Icrcr- oder Weißbinderhandwerk betreiben, werden hiermit jU f g e f o r d c r t, fid) innerhalb dieser Offenlegungsfrist ir oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung schriftlich der mündlich zu äußern. Die mündlichen Aeußerungen »erden an der vorbezeichneten Stelle innerhalb der Dicnst- undcn cntgcgcngenommen. Es sind nur solche fristzeitig mgchcndcn Aeußerungen giltig, die sich bestimmt für oder egen die Errichtung einer Zwangsinnung aussprechen.

Der Kommissär: Keller, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Die Lieferung des zu 6400 Zentner veranschlagten Be­darfs an Nußkohlen 2. Größe für die städtischen An- âltcn für dvs Rechnungsjahr 1910 ist zu vergeben. Die iehtngungen liegen aus unserem Sekretariat Zimmer !r. 15 zur Einsicht offen.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind is 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen.

Gießen, den 8. Juli 1910.

Großherzogliche Bürgern: ei sterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Befestigungsarbeiten wird die Jranb und die Schloßgasse von heute an bis auf weiteres ür jeglichen Fuhrwerks- und Radsahrvcrkehr gesperrt.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Gebhardt.

Parlament und Justiz.

(Nachdruck verboten.)

Die sächsische Zweite Kammer hatte sich vor kurzem mit »er Tatsache zu befassen, daß ein Gerichtshof mehrere Zeu­gen unter Androhung der Zwangshast zur Aussage darüber gezwungen hatte, welchen Kandidaten sie in der letzte« iicichstagswahl gewählt hatten. Dieser Vorgang gibt dem Professor Reichel in Jena den Anlaß, in derDeutschen Kiebterjeitung" überJustiz und Parlament" Ausführungen ;u machen, denen auf das schärfste widersprochen werden muß. Reichel ist der Ansicht, der Gerichtshof habe gesetz­mäßig gehandelt, denn das geltende Recht sehe ein Recht, das Zeugnis über Dinge des Wahlgeheimnisses zu vcrwei- zern, zur Zeit nicht vor. Von dem Einzelfalle zu der all gemeinen Frage der Kritik des Parlamentes an Richter - sprächen übergehend, spricht Reichel der Volksvertretung das Recht der Kontrolle an Richtcrfpriichen ab. Er nennt es einen Mißbrauch der Redefreiheit, wenn sie zur Kritik des Prozeßgangcs oder der Sachentscheidung eines Gerichtes be­nutzt werde. Dadurch werde das höchste Palladium des Rechtsstaates, nämlich die Unabhängigkeit des Richters, un­tergraben.

Ein großer Teil der Vorwürfe, die jahraus und jahr­ein gegen unsere Gerichte erhoben werden, richtet sich gegen dieWeltfremdheit" der Richter. Diese Weltfremdheit spricht «is jeder Zeile der Ausführungen des Herrn Professors Reichel und er ist deshalb ein recht unglücklicher Verfechter cs Richterstandes. Wir gehen zunächst auf den speziellen Tall ein. Herr Reichel meint, die Androhung der Zwangs- -yaft (ur die Verweigerung der Aussage über die Abstimm­ung bet der Reichstagswahl sei berechtigt gewesen, denn

Recht sehe ein Recht, das Zeugnis über Dinge öcy Wahlgeheimnisses zu verweigern, zur Zeit nicht vor. Das ist auch garnicht nötig, denn dieses Recht ergibt sich «wach aus der R e i ch s v e r f a s s u n g. Artikel 20 der

Bekanntmachung.

I Bctr.: Gebührenlaris der Gesindevermicterinncn und Siel lenvermittler.

Bestechender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehen­den Gcbllhrcntarif der hiesigen Gesindevermicterinncn und Stellcnvcrmittler zum Abdruck.

Für Vermittelung eines Dienstboten: nach nach

Gießen: auswärts:

Gesindevermicterinncn: Mark

Bärrn, Kirchenplatz 11 5

Dülfer, Neustadt 50 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 für Vermittlung eines Servicrfräuleins 10 Herr, Sonnenstraße 6 5 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8 für Vermittlung eines Servicrfräuleins 10 (welche von demselben zu zahlen sind) Hetzer, Marktplatz 17 5

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. 8

für Vermittlung eines Servicrfräuleins 10

Hüttenberger, Seltersweg 67 5

Lorenz, Tammstraße 25 5

Oertel, Tammstraße 43 5

Pitzer, Seltersweg 3 5

für Vermittlung von Köchinnen, iw.Wirt­schaften und Hotels 8

Schmidt, Wesersttâße 5 5

Stoll, Schloßgasse 17 5

Vaupel, Bahnhofstraße 30 5

Weißenbach, Kreuzplatz 6 5

Zimmermann, Neuenweg 29 4

Von den Gebühren hat der Dienstbote jeweils zu entrichten.

Mark

7

10

10

7

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7

6

2 Mark

Vermieterinnen Bärrn und Hetzger erheben von Dienst­boten 1 Mark Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Dülfer, Pitzer, Schmidt, Oertel, Stoll, Weißenbach und Zimmer­mann erheben von denselben keine Gebühr.

Gcsindcvermieterinnen Herr und Pitzer erheben von den Köchinnen keine Gebühr.

Die Vermieterin Schmidt (Teulelslustgärtchen) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt.

Stellenvermittler.

Germann, Wvlkcngasse:

I Reichsverfassung sagt:Ter Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor." Tie Verfassung verlangt also, daß die Abstimm- ung eines Wählers nicht zur Kenntnis dritter Personen ge­lange. Demgemäß ist nach der Verfassung die Frage, wie ein einzelner Wächter abgeftimmt habe, schlechterdings unzu­lässig. Wir wüßten nicht, daß unsere Richter ein Recht hät­ten, sich über die Bestimmungen der Verfassung hinwegzu­setzen. Tic Reichsverfassung ist sozusagen die Mutter jedes einzelnen Reichsgesetzes, denn wir können lein Gesetz haben, das nicht auf der Grundlage der Verfassung erlassen ist. Wie aber im menschlichen Leben es als selbstverständlich be­trachtet wird, daß die Mutter als eine etwas höhere und chrsurchtaebietendcrc Person angesehen wird als das Kind, so steht auch die Verfassung über jedem einzelnen Reichs- gcsctze, und wenn sich deshalb ein Widerspruch zwischen der Bestimmung eines Reichsgesetzes und derjenigen der Ver- faffung ergeben sollte, so ist es auch selbstverständlich, daß das Reichsgesetz hinter der Verfassung zurückzustehen hat. Wenn also die Verfassung festsetzt, daß das Wahlgeheimnis zu wahren ist, so kann kein Reichsgesetz bestimmen, daß unter irgend welchen Umständen von dieser Anordnung der Verfassung abgewichen wird.

Noch unglaublicher ist die Verkennung der Stellung des Parlamentes zu richterlichen Urteilen. Tie oberste Aufgabe des Parlamentes ist es, die Führung der Staatsgeschäste bis ins Einzelne zu kontrollieren und, wo es sein muß, zu kritisieren. Stünde dem Parlamente dieses Recht nicht zu, so hätte es überhaupt keine Eiistenzberechtigung. Tie einzige Grenze für die Kritik ist die Wahrung der parla- mentarischen Form. Vom Reichskanzler und den Staats­sekretären bis 3um Schutzmann herab muß sich jeder Be­amte die Kritik des Reichstages bezw. des Einzellandtages gefallen lassen. Wenn die Autorität des Reichskanzlers, der Minister und der Staatssekretäre eine Kritik verträgt, so wird wohl auch die Autorität der Richter sich damit abfin-

I für einen 1. Gesellen 3 Ml.

für einen 2. Gesellen 2 Mk. für einen 3. Gesellen 1,50 Mk. von welchen Gebühren Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben.

Gießen, den 7. Juli 1910.

Großherzoglich cs P o l i z c i a m t. Gebhardt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 20. Juni bis 9. Juli 1910 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Kinderportcmonnaie mit Inhalt, 1 Pferde decke, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Uhr, 1 Tasche, 1 Regenschirm, 1 Brille, 1 Damengummigürtel, 1 I Zwicker und 1 Werkzeugkasten;

verloren: 1 Portemonnaie mit goldenem Kettchen, 1 kleine schwarze Tamenuhr mit weißem Zifferblatt, 1 Brille, 1 schwarzer Damenregenschirm, 1 silberne Remon- toiruhr mit Weinzipsel, 1 Regenschirm, 1 ledernes Zigarren­etui mit 2 Urlaubspässen auf den NamenWolf" lautend, 1 längliches gelbes Portemonnaie mit ungefähr 400 Mark j Inhalt, 1 schwarzer Sammetbeutel mit 1 Portemonnaie ! und 1012 Mk. Inhalt, 1 Tamenportemonnaic mit 3 bis ' 4 Mk. Inhalt, 1 Panamahut mit schwarzem Band, 1 Spazierstock mit Silbergriff und 1 goldene Tamenuhr mit goldener Kette, im innern des TeckelsE. M." eingraviert.

Entflogen: 1 Kanarienvogel.

Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ichre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an I jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 : Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Gebhardt.

Bekanntmachung.

Tie unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre der Süd­anlage, von Bismarck- bis Goethestraße, wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 6. Juli 1910.

Großherzog l. P o l i z e i a m t. Gebhardt.

den müssen. Ja, wir gehen soweit, zu sagen, daß ohne diese Kritik des Parlaments unsere Justiz unfehlbar der Verrottung anheimfallen müßte. Tenn unsere Gesetze wer- I den nicht für die Ewigkeit gegeben, sondern die Gesetzgeb­ung muß in stetem Fluß bleiben und sie muß sich mit der Entwickelung des Staates und des Einzelnen mit entwickeln. Ter große Leipziger Strafrechtslehrer Binding hat uns die­sen Grundsatz der Notwendigkeit der Fortentwickelung des Rechts immer wieder in die Seele geprägt. Wie nun kann sich das Recht fortentwickeln ? Durch die Gesetzgebung. Wer gibt die Gesetze? Tas Parlament in Verbindung mit der Regierung. Wie aber sollte es denn möglich sein, die Män­gel bestehender Gesetze zu erkennen und sie durch Abänder­ung der Gesetze zu beseitigen, wenn nicht diese Mängel Tatsachen denn eine Kritik ohne Tatsache ist nichts wert tik der Justiz durch das Parlament und die Anführung von Tatsachen denn eine Kritik ohne Tatsach! ist nichts wert eine unbedingte Notwendigkeit für die Allgemeinheit. Temgegenüber kann die eventuelle Herabminderung der Au­torität einzelner Richter garnicht in Frage kommen. Mögen diese Richter doch unanfechtbare Urteile erlassen, dann wer­den sie schon nicht kritisiert werden. Das aber ist eben der Punkt: Tie Urteile unserer Gerichtshöfe sind leider nicht ge­rade selten sehr anfechtbar. Wer sich gegen die Kritik die­ser Urteile sträubt, bringt unsere Justiz in den unerwünsch­ten Verdacht, die Kritik zu sürchten, und er leistet ihr des­halb den denkbar übelsten Dienst. -Wir wiederholen also, daß unsere Richter kaum Grund haben, Herrn Professor Rei­chel für die Art, in der er für sie eingetreten ist, dankbar zu sein.

Ein Keichsrinigungsamt.

In derinternationalen Wochenschrift" veröffentlicht i Professor Herkner einen Artikel über die Organisationsver- Hältnisse und Kämpfe im deutschen Baugewerbe. Am Schlüsse beschäftigt er sich mit der Frage, welche Lehre« allgemeiner