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Wietzener Weitung

Gießener Neueste Nachrichten

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen

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Bezugspreis 40 pfg. monatlich vierteljährlich 1,20 Mk. frei Haus; durch die Post 1,50 Mk.

Erscheint 3 Mal wöchentlich: und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Telephon: Gießen 9èr. 362.

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Nr 29

der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen

des Großherzoglicheii

Polizeiamtes

Gießen

Anzeigenpreis:

die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg.

Außerhalb O b e rh e ffen

Extra-Beilagen werden nach Gewicht mit) Größe berechnet.

und vieler anderer Behörden in Gberhessen Expedition: Seltersweg 83.

Gießen, den 10. Februar 1910

Amtliche AeKauntrnachunuen

Bekanntmach« n^

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen bringen mir hiermit zur öffentlichen Kennttüs.

Gießen, den 4. Februar 1910.

Groß herzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Bett.: Tie Ausführung des Urkundenstempelge­setze s; chier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musikwerke.

Unter Bezugnahme aus die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gejetz über den Urlundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1907, sowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 und 4 dieses Ge­setzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer An­meldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für Den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier - jachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkomml, oder eine Ordnungsstrafe bis zu 200 Mark verwirkt haben, brin­gen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:

1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten oder Plätzen einen Verkaufs oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonsti­ges Musitwen aufstellen will, hat zuvor dem Kreisami seines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:

a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem An- taufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mark;

b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerle nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähig­keit desselben 10 bis 40 Marl.

Für besondere leistungsfähige Instrumente kann die I Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht wer- I den. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungs- I fähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.

Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist I stcmpelfrci.

Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgeführ- I ten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und I I 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte I des regelmäßigen Betrages. Die Erneuerung der Jahres- I karten (gültig vom 1. April bis 31. März des nächflfol- I genden Jahres) und Entrichtung der vorgeschricbenen Slem- I Pclabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.

2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch I I bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder I des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres (vom 1. . April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und ! zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des ; Instruments und sodann alljährlich im Monat März für ) das daraus folgende Jahr bei dem Kreisantte zu entrichten.

3. Das Kreisami erteilt dem Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegen­stand, den Tatz der Anmeldung und Stempelmarken im Be­trage der entrichteten Abgabe enthält. Tie Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.

4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonsti­ges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze ausgestellt ist, von diesem Platze ent­fernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze ausstellt, hat dies bis 1.

April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Tie Ab­meldung wird auf Verlangen bescheinigt.

5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter ge­nauer Beschreibung des Instrumentes, um das es sich han­delt bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähig­keit oder mündlich im Kreisamtsgcbäude zu erfolgen.

6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 912 Uhr, festgesetzt. Die Abgabe kann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf Zim­mer Nr. 1 stattzufinden.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Post­einzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerkfam gemacht, daß die Geldsendungen stetsg a n z s r e i" von Porto sein müssen, und die letzte Jahreskarte ebenfalls einzusenden ist. Tie Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Post alsportopflichtige Dienstsache".

Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mit= zubringen.

Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Re­gisters zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und die­selbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stem­pels oder Erkennung einer Ordnungsstrafe bis zu 200 Mk. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Bei- tteibungjsverfahren gemäß Arttkel 26 loc. lit. eingeleitet werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

Groß h. Kreisamt Gießen.

J. V. gez.: Welcker.

Bekanntmachung.

Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 24 Uhr, wird im Jmpslokal (Schulgebäude Neustadt 61)

ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Jmpf- pflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Kin­der kostenlos der Impfung unterziehen lassen können.

Freitag, den 18. Februar, von 34 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der gesetzlichen Nachschau wie­der vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kin­der, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impf­ung zurückgestellt werden wollen, dem Jmpfarzte zur Un­tersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt wer­den.

Gießen, den 5. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

__I. V.: Keller._______________________

Bekanntmachung.

Tnrch Beschluß des Kreisansschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde-Ver­mieterin erteilt.

Deren Gebührentarif fentlichen Kenntnis:

a) Für Vermittelung schast in Gießen 5

b) Für Vermittelung Lohn nach Gießen

bringen wir nachstehend zur öf- eines Dienstboten an eine Herr- Mk.; nach auswärts 7 Mk.;

einer Köchin mit über 40 Mark

8 Mk.; nach auswärts 10 Mk c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mk.,

wovon die Stellungsuchenden 1 Mark zu bezahlen haben. Gießen, den 5. Februar 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.

«BMHIBs ll Ihh I1M1IIWHMHMKfflMZeM

Druck und Verlag:

Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein).

21. Jahrg

Belrifft:

Ter

Bekanntmachung.

Tas gleichzeitige Dienen zweier Brüder im türdienst.

§ 20 des Reichsmilitärgcsctzes schreibt vor:

Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser milien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder

Mili-

Fa-

Ge-

schwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustcllen, bis der andere entlassen wird. Spä­testens nach Ablauf des zweiten Militärpslichtjahres soll der einstweilen Zurückgestellle eingestellt und gleichzeitig der zu­erst Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, wenn ein zur Arbeit und Auf­sicht unfähiger Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreiben­der zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."

Damit die Ersatzbehörde in der Lage ist, die Bestimm­ung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen.

Gießen, den 7. Fedruar 1910.

Groß h. Bürgermeisterei Gießen.

V.: Keller.

Bekanntmachung.

Tas Polizeireglement vom 24. Februar 1882, Wonach die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffent­lichen Fahr- oder Fußwegen einsriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März aus 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Ar­tikels 43 des Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 110 Mark bestraft werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

B ü r g e r m e i st e r e i.

Keller.

Bekanntmach«,' g.

Georg Dietz dahier, Schloßgasse 15, hat die Kon­zession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten.

Gießen, den 7. Februar 1910.

Groß herzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Die Rechnungen der Armenkasse und der Plockischen Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem A r m e n a m t offen.

Gießen, den 9. Februar 1910.

Tie Armendeputation der Stadt Gießen.

Keller.

Die Stadt Preise von 10 werden gebeten,

Bekanntmachung.

Gießen hat alte P s l a st e r st e i n e zum Mk. für den cbm. abzugeben. Liebhaber sich an das Tiesbauamt zu wenden.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Ltadttheater Gießen

Dienstag, den 8. Februar.

Der onutiL P^llkc."

Lustspiel in drei Akten von G. Kadelburg

und R. Presber. Mainz zum sech- Gießen zum

Gestern machteDer dunkle Punkt" in sten Male ein volles Haus und heute in zweiten Male. Das Lustspielchen mit seiner drallen Situa- rionskomik, dieser Gipfelpunkt aller modernen Urteilslosig­keit und Geschmacksverirrung wird noch manchen leeren Abend aussüUen: plumper und possenmäßiger konnten diese aus allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zurechtgcpapp- ten Figuren nicht der Laune ihrer Schöpfer gehorchen! Sie schieben und werden geschoben, zappeln und lassen zappeln, lachen und machen lachen so wie es für denKnalleffekt", den Lachersolg gerade nötig ist.

Alle Kasten und Kästchen ihres Warenlagers haben die Herren Autoren durchstöbert und richtig, es sanden sich da zu den üblichen Verlobungsgeschichlchen, den oftgenutzten Kniffen in einer dunklen Ecke nicht ein, sogar zwei, wenn man will, vier dunkle Punkte: ein Schuster, ein Mohr und Josua und Rebekka, die Mohrcnlindcr '. Ter Major von Kuckrott ist so glücklich, nach einem kleinen, für den

3 Küchen in Berlinvon unten" angefangen, zu den dunk­len Punkten dieser beiden Häuser in verwandtschaftliche Bo Ziehungen treten zu dürfen. Sein Sohn Hans heiratet die kommerzienrätliche Tochter; Verlobungsgeschcnk: den dunklen Punkt in Gestalt des Schusters, des Mannes ihrer Schwe­ster. Seine Tochter Else verlobt sich mit Emmerich, dem Sohne des Freiherrn, Verlobungsgeschenk: es präsentiert sich ein Mohr, der drüben in Amerika die Tochter des Frei­herrn vor zwei Jahren heiratete, auch ein dunkler Punkt, der dunkelste in der Geschichte derer von der Tühnen! Sie kriegen sich alle und alle verbinden und verbrüdern sich der Schluß! Bravo !!

Von den schauspielerischen Leistungen ist nicht viel mehr zu sagen, als daß sie sämtlich befriedigend waren; ich könnte auch das Präditat: vortrefflich wählen, wenn es in Anbetracht dieses Stückes nicht komisch klänge. Hervorheben muß ich unbedingt Hermann Bakos als Freiherrn v. d. Dühnen, der mir ganz besonders gefiel und wart V o l ck als Dr. Woodleigh, den dunklen Punkt derer v. d. Dühnen ohne doch Hermann Norden als Kommerzienrat Brink- meyer vergessen zu wollen.

Tas lachlustige Publikum unterhielt sich sehr g u 1 beim dunklen Punkt am Faschingstag. H. F. O.

Ich habe fast schon zuviel über denInhalt" oderGe hatt" dieses Fabrikats gesprochen, dessen Wirkung nur aus Lacherfolg avziell und ihn mit diesen Mittelchen und Knif­fen immer erreichen wird. Ter große Erfolg erlaubt we­niger einen Schluß auf die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Autoren, mit wirklich künstlerischen Mitteln ein gutes Lust­spiel zu schaffen, zumal die literarische Bedeutung der Kom­pagnons in dieser Hinsicht hinlänglich sesrsteht, als auf den Geschmack, die Urteilsfähigkeit und die Wünsche unseres deut­schen Theaterpublikums, das sich gern mit deutschemMisch- Masch", irgendeinem Gebräu oder Brei zufrieden gibt, wenn _________ .. . , .... ____ nur recht viel darin zusammengemengi ist. Ich sprach im Knalleffekt" unerläßlichen Scheiltkampf zwischen einem ahnen- allgemeinen vom Theaterpublikum: hier in Gießen waren stolzen' Freiherrn, dem wandelndenGothaischen" und einem die Galerieplätze nicht besonders besucht, dagegen sehr gut kommerzienrütlichen Molkereibesitzer, der anno dazumal mit Parkett und Galerie noble.

Mittwoch, den 9. Februar.

Aschenbrödel oder der gläserne Pankoffel.

Kinder-Vorstellung.

Es war eine Lust zu sehen, wie die kleinen Gäste an den Bildern des Märchens, das ihnen aus dem Munde des Großmütterchens vertraut war, ihren Gefallen fanden, an­dächtig schauten und zuhörten; wie sie über die Possen und Scherze des alten Königs Kakadu und des Barons v. Mon- teccntccuculorum lustig mitlachten, sreudig klatschten und wenn der Vorhang gefallen, wacker schwätzten. Schade nur, daß das Theater nicht besser besucht war: tat doch die. noch nicht verwehte Faschingsstimmung ein übriges, einige hei­tere Stunden heraufzuführen.