Wietzener Weitung
Gießener Neueste Nachrichten
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen
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Erscheint 3 Mal wöchentlich: und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Telephon: Gießen 9èr. 362.
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Nr 29
der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen
des Großherzoglicheii
Polizeiamtes
Gießen
Anzeigenpreis:
die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg.
Außerhalb O b e rh e ffen
Extra-Beilagen werden nach Gewicht mit) Größe berechnet.
und vieler anderer Behörden in Gberhessen Expedition: Seltersweg 83.
Gießen, den 10. Februar 1910
Amtliche AeKauntrnachunuen
Bekanntmach« n^
Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen bringen mir hiermit zur öffentlichen Kennttüs.
Gießen, den 4. Februar 1910.
Groß herzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Bett.: Tie Ausführung des Urkundenstempelgesetze s; chier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musikwerke.
Unter Bezugnahme aus die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gejetz über den Urlundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1907, sowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 und 4 dieses Gesetzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer Anmeldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für Den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier - jachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkomml, oder eine Ordnungsstrafe bis zu 200 Mark verwirkt haben, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:
1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten oder Plätzen einen Verkaufs oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonstiges Musitwen aufstellen will, hat zuvor dem Kreisami seines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:
a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem An- taufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mark;
b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerle nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Marl.
Für besondere leistungsfähige Instrumente kann die I Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht wer- I den. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungs- I fähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.
Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist I stcmpelfrci.
Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgeführ- I ten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und I I 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte I des regelmäßigen Betrages. Die Erneuerung der Jahres- I karten (gültig vom 1. April bis 31. März des nächflfol- I genden Jahres) und Entrichtung der vorgeschricbenen Slem- I Pclabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.
2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch I I bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder I des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres (vom 1. . April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und ! zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des ; Instruments und sodann alljährlich im Monat März für ) das daraus folgende Jahr bei dem Kreisantte zu entrichten.
3. Das Kreisami erteilt dem Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegenstand, den Tatz der Anmeldung und Stempelmarken im Betrage der entrichteten Abgabe enthält. Tie Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.
4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonstiges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze ausgestellt ist, von diesem Platze entfernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze ausstellt, hat dies bis 1.
April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Tie Abmeldung wird auf Verlangen bescheinigt.
5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter genauer Beschreibung des Instrumentes, um das es sich handelt — bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähigkeit — oder mündlich im Kreisamtsgcbäude zu erfolgen.
6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 9—12 Uhr, festgesetzt. Die Abgabe kann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf Zimmer Nr. 1 stattzufinden.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerkfam gemacht, daß die Geldsendungen stets „g a n z s r e i" von Porto sein müssen, und die letzte Jahreskarte ebenfalls einzusenden ist. Tie Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Post als „portopflichtige Dienstsache".
Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mit= zubringen.
Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Registers zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und dieselbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stempels oder Erkennung einer Ordnungsstrafe bis zu 200 Mk. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Bei- tteibungjsverfahren gemäß Arttkel 26 loc. lit. eingeleitet werden.
Gießen, den 2. Februar 1910.
Groß h. Kreisamt Gießen.
J. V. gez.: Welcker.
Bekanntmachung.
Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 2—4 Uhr, wird im Jmpslokal (Schulgebäude Neustadt 61)
ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Jmpf- pflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen können.
Freitag, den 18. Februar, von 3—4 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impfung zurückgestellt werden wollen, dem Jmpfarzte zur Untersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt werden.
Gießen, den 5. Februar 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
__I. V.: Keller._______________________
Bekanntmachung.
Tnrch Beschluß des Kreisansschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde-Vermieterin erteilt.
Deren Gebührentarif fentlichen Kenntnis:
a) Für Vermittelung schast in Gießen 5
b) Für Vermittelung Lohn nach Gießen
bringen wir nachstehend zur öf- eines Dienstboten an eine Herr- Mk.; nach auswärts 7 Mk.;
einer Köchin mit über 40 Mark
8 Mk.; nach auswärts 10 Mk c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mk.,
wovon die Stellungsuchenden 1 Mark zu bezahlen haben. Gießen, den 5. Februar 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.
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Druck und Verlag:
Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein).
21. Jahrg
Belrifft:
Ter
Bekanntmachung.
Tas gleichzeitige Dienen zweier Brüder im türdienst.
§ 20 des Reichsmilitärgcsctzes schreibt vor:
„Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser milien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder
Mili-
Fa-
Ge-
schwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustcllen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpslichtjahres soll der einstweilen Zurückgestellle eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, wenn ein zur Arbeit und Aufsicht unfähiger Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."
Damit die Ersatzbehörde in der Lage ist, die Bestimmung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen.
Gießen, den 7. Fedruar 1910.
Groß h. Bürgermeisterei Gießen.
V.: Keller.
Bekanntmachung.
Tas Polizeireglement vom 24. Februar 1882, Wonach die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen einsriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März aus 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Artikels 43 des Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 1—10 Mark bestraft werden.
Gießen, den 2. Februar 1910.
B ü r g e r m e i st e r e i.
Keller.
Bekanntmach«,' g.
Georg Dietz dahier, Schloßgasse 15, hat die Konzession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten.
Gießen, den 7. Februar 1910.
Groß herzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Die Rechnungen der Armenkasse und der Plockischen Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem A r m e n a m t offen.
Gießen, den 9. Februar 1910.
Tie Armendeputation der Stadt Gießen.
Keller.
Die Stadt Preise von 10 werden gebeten,
Bekanntmachung.
Gießen hat alte P s l a st e r st e i n e zum Mk. für den cbm. abzugeben. Liebhaber sich an das Tiesbauamt zu wenden.
Bürgermeisterei.
Mecum.
Ltadttheater Gießen
Dienstag, den 8. Februar.
„Der onutiL P^llkc."
Lustspiel in drei Akten von G. Kadelburg
und R. Presber. Mainz zum sech- Gießen — zum
Gestern machte „Der dunkle Punkt" in sten Male ein volles Haus und heute in zweiten Male. Das Lustspielchen mit seiner drallen Situa- rionskomik, dieser Gipfelpunkt aller modernen Urteilslosigkeit und Geschmacksverirrung wird noch manchen leeren Abend aussüUen: plumper und possenmäßiger konnten diese aus allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zurechtgcpapp- ten Figuren nicht der Laune ihrer Schöpfer gehorchen! Sie schieben und werden geschoben, zappeln und lassen zappeln, lachen und machen lachen so wie es für den „Knalleffekt", den Lachersolg gerade nötig ist.
Alle Kasten und Kästchen ihres Warenlagers haben die Herren Autoren durchstöbert und richtig, es sanden sich da zu den üblichen Verlobungsgeschichlchen, den oftgenutzten Kniffen in einer dunklen Ecke nicht ein, sogar zwei, wenn man will, vier dunkle Punkte: — ein Schuster, ein Mohr und — Josua und Rebekka, die Mohrcnlindcr '. Ter Major von Kuckrott ist so glücklich, nach einem kleinen, für den
3 Küchen in Berlin „von unten" angefangen, zu den dunklen Punkten dieser beiden Häuser in verwandtschaftliche Bo Ziehungen treten zu dürfen. Sein Sohn Hans heiratet die kommerzienrätliche Tochter; Verlobungsgeschcnk: den dunklen Punkt in Gestalt des Schusters, des Mannes ihrer Schwester. Seine Tochter Else verlobt sich mit Emmerich, dem Sohne des Freiherrn, Verlobungsgeschenk: es präsentiert sich ein Mohr, der drüben in Amerika die Tochter des Freiherrn vor zwei Jahren heiratete, auch ein dunkler Punkt, der dunkelste in der Geschichte derer von der Tühnen! Sie kriegen sich alle und alle verbinden und verbrüdern sich — der Schluß! Bravo !! —
Von den schauspielerischen Leistungen ist nicht viel mehr zu sagen, als daß sie sämtlich befriedigend waren; ich könnte auch das Präditat: vortrefflich wählen, wenn es in Anbetracht dieses Stückes nicht komisch klänge. Hervorheben muß ich unbedingt Hermann Bakos als Freiherrn v. d. Dühnen, der mir ganz besonders gefiel und wart V o l ck als Dr. Woodleigh, den dunklen Punkt derer v. d. Dühnen ohne doch Hermann Norden als Kommerzienrat Brink- meyer vergessen zu wollen.
Tas lachlustige Publikum unterhielt sich sehr g u 1 — beim dunklen Punkt am Faschingstag. H. F. O.
Ich habe fast schon zuviel über den „Inhalt" oder „Ge hatt" dieses Fabrikats gesprochen, dessen Wirkung nur aus Lacherfolg avziell und ihn mit diesen Mittelchen und Kniffen immer erreichen wird. Ter große Erfolg erlaubt weniger einen Schluß auf die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Autoren, mit wirklich künstlerischen Mitteln ein gutes Lustspiel zu schaffen, zumal die literarische Bedeutung der Kompagnons in dieser Hinsicht hinlänglich sesrsteht, als auf den Geschmack, die Urteilsfähigkeit und die Wünsche unseres deutschen Theaterpublikums, das sich gern mit deutschem „Misch- Masch", irgendeinem Gebräu oder Brei zufrieden gibt, wenn _________ .. . , .... ____ nur recht viel darin zusammengemengi ist. Ich sprach im „Knalleffekt" unerläßlichen Scheiltkampf zwischen einem ahnen- ’ allgemeinen vom Theaterpublikum: hier in Gießen waren stolzen' Freiherrn, dem wandelnden „Gothaischen" und einem die Galerieplätze nicht besonders besucht, dagegen sehr gut kommerzienrütlichen Molkereibesitzer, der anno dazumal mit Parkett und Galerie noble.
Mittwoch, den 9. Februar.
„Aschenbrödel oder der gläserne Pankoffel.
Kinder-Vorstellung.
Es war eine Lust zu sehen, wie die kleinen Gäste an den Bildern des Märchens, das ihnen aus dem Munde des Großmütterchens vertraut war, ihren Gefallen fanden, andächtig schauten und zuhörten; wie sie über die Possen und Scherze des alten Königs Kakadu und des Barons v. Mon- teccntccuculorum lustig mitlachten, sreudig klatschten — und wenn der Vorhang gefallen, wacker schwätzten. Schade nur, daß das Theater nicht besser besucht war: tat doch die. noch nicht verwehte Faschingsstimmung ein übriges, einige heitere Stunden heraufzuführen.