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Gießener Jettnng
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Bezugspreis 40 Pfg. monatlich
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: SellerSweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Str. 362.
Enthüll alle amtt. Bekanntmachungen
der Grotzherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
Behörden Gberhessens
Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein)
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Telephon: Nr. 362.
Nr 40
Dienstag, 8. März 1910
21. Iahrg
Amtliche 'Bekanntmachungen
Nachdem ich zum Provinzialdirebtor der Provinz Oberhessen und Kreisrat der Kreises Gießen ernannt worden bin, habe ich die Dienftgeschaste heute übernommen.
Gießen, den 4. März 19(0.
Dr. Usinger
Bekanntmâchuug
die Bedienung der Rückffauverschlüffe betreffend.
Unter Hinweis auf § 18 Absatz 2 der Polizeiverordnung vom 1. August 1904, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanalisation betreffend, welchen wir nachstehend zum Abdruck bringen, machen wir diejenigen Hausbesitzer, welche ihre Grundstücke an die Neukanalisation bereits angeschlossen haben, darauf aufmerksam, daß vom 14. bis einschließlich 26. März 1910, eine Spülung sämtlicher städt. Straßenkanäle vorgenommen wird.
Gießen, den 7. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Vergebung von Bauarbeite«.
Die für die Erbauung eines Schulhauses in
Steinbach
nebst Abortgebäude und Einfriedigung, sowie für die Verlängerung des Kanals in der Kirchstraße erforderlichen Arbeiten und Lieferungen wie:
Erd- und Maurer-, Steinmetz- (Lungstein), Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schlaffer-, Glaser-, Schreiner-, Weißbinder-, Tapezier- u. Kaualarbeiten, die Blitzableiteranlage, Eisen-, Rühren- und Zementlieferung
sollen im Wege öffentlichen Angebotes vergeben werden.
Die Angebotsunlerlagen liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer 92s. 18, während der Dienst- stunden zur Einsicht offen.
Angebote mit entsprechender Aufschrift versehen, sind verschlossen und poftfrei bis spätestens
Freitag, den 18. Marz 1910, nachm. ll/2 Uhr auf Großh. Bürgermeisterei Steinbach einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt. Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten.
Gießen, den 5. März 1910.
Der Gr. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
I. V.: Knöll.
Arveitsvergebung.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder - lichen Verputz- und Anstreicherarbeiten (5 ßofes sollen Samstag, den 12. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote aus Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, 4. März 1910.
Städt. Hochbauami.
Gerbel.
Freiherr Heyl zu Herrnsheim über die Finanzlage in Hessen.
Am 30. Januar hat in Dorn-Dürkheim eine nationalliberale Versammlung stallgefunden, in der auch der seil 35 Jahren den Kreis parlamentarisch vertretende Reichs- iagsabgeordnete Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Wort nahm. Wir entnehmen der Rede solgende Stellen:
„Es sei bedauert worden, auch in einem Artikel des Abgeordneten Dr. Winkler in der „Wormser Zeitung", daß die Erste Kammer einer Erhöhung der Vermögenssteuer nicht ohne Weiteres zugestimmt habe. Der Standpunkt des Finanzausschusses der Ersten Kammer sei aber zunächst der gewesen, nicht mehr Steuern zu bewilligen als unbedingt notwendig seien. (Zustimmung.) Die Vermögenssteuer sei außerdem erst vor einigen Jahren um über 40 Prozent erhöht worden. Wenn man jetzt die Vermögenssteuer unberührt lasse, und nur die Einkommensteuer um 10 Prozent erhöhe, so werde damit das ursprüngliche Verhältnis zwischen Vermögens- und Einkommensteuer wieder hergestellt, und der Charakter der Vermögenssteuer als Ergänzungs- ftcuer für das funbierte Einkommen bleibe gewahrt. Der Vorschlag des Finanzausschusses der ersten Kammer, die
Einkommensteuer um 10 Prozent zu erhöhen, könne für sich allein das Defizit nicht beseitigen und man habe sich auch bereit erklärt, wenn durch Ersparnisse der Rest nicht ge- bedt werden könne, in die Erhöhung der Vermögenssteuer einzuwilligen. Wenn man den Mitgliedern der Ersten Kammer in der gegnerischen Presse vorgeworfen habe, sie seien im eignen Interesse gegen die Erhöhung der Vermögens- Isteuer eingetreten, so sei diese Behauptung unwahr. Tenn durch die Progression, die es bei der Einkommensteuer, aber nicht bei der Vermögenssteuer gäbe, würden die großen Vermögen, wie sie in der Ersten Kammer ja vertreten
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 30. März bis 20. April d. Js. sollen auf verschiedenen Kreisstratzenstrecken im Kreise Gießen für Landwirte 2c. unentgeltliche Kurse über nachstehende Gegenstände der Obstbaumpflege unter Leitung des Kreisobstbautechnikers Heberer stattfinden.
1. Vorbereitung der Baumgruben,
2. Pflanzen der Bäume und Wahl der Sorten hinsichtlich der Lage und Bodenverhältnisse,
Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung des Verschlusses Sorge zu tragen und ist allein für alle, durch etwaigen Rückstau des SielwasseüÄ hervorgerufene Schäden, verantwortlich. Die Verschlüsse sind so anzubringen, daß sie jeder Zeit, auch bei Rückstau zugänglich sind und bequem gehandhabt werden können.
bei
3.
4.
5.
Baumschnitt an jungen Bäumen Bäume, Baumscheiben und Bewässerung, Reinigen und Kalken,
6. Bekämpfung der Schädlinge und Interessenten wollen sich bis zum
und Ausästen älterer
Krankheiten.
20. März vs. Js.
dem Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen
schriftlich oder mündlich anmelden.
Ort und Verteilung der Kurse richten sich nach den einlaufenden Meldungen.
Gießen, am 2. März 1910.
Großh. Kreisamt Gießen.
J. V. gez.: Welcker.
Vergebung von Chauifierarbeite«.
Die Chaussierarbeiten für den Ausbau der Straßen in dem Gebiet zwischen Mittelweg und den veter. med. Instituten sollen
Montag, den 14. d. Mts., V o r m. 11 U h r, ' öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschiossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 7. März 1910.
Städtisches Siefbauamt.
Braubach.
seien, wesentlich härter durch eine Verschärsung der Progression in der Einlommensteuer, als durch einen Zuschlag in der Vermögenssteuer getroffen. Mit Rücksicht auf die oben angeführten Mißstände, die sich bei der Besteuerung namentlich des landwirtschaftlichen Grund und Bodens nach dem gemeinen Werte gezeigt hätten, habe man gefordert, daß mit Erhöhung der Vermögenssteuer eine Aenderung des Gesetzes im Sinne der preußischen Bestimmungen Hand in Hand zu gehen habe. In Preußen werde nämlich nicht nur der gemeine Wert, sondern auch der Enrag ins Auge ge- saßt und aus beiden zusammen der Steuerwert bestimmt. Diese Anordnung ermögliche namentlich auch eine bessere Reklamation gegen zu hohe Schätzungen, die heute nahezu aussichtslos sei."
Weiterhin sagte Freiherr Heyl zu Herrnsheim:
„Die Reichsfinanzresorm 1909 hat aber für die Bundesstaaten eine wesentliche Erleichterung ihrer Finanzver- Hältnisse gebracht, die sich für Hessen auf über 4 Millionen Mark beziffert. Ohne die Reichsfinanzresorm wären wir nicht in der Lage gewesen, das Budget 1910 zu balanzieren, oder die Steuererhöhungen hätten noch wesentlich verschärst werden müssen. Durch alle diese Maßnahmen ist es möglich gewesen, das Desizit von 5 Millionen Mark aus nahezu 1 Million zu reduzieren, die Steuerzahler also um 4 Mill. Mark zu entlasten und die starke Mehrsorderung von 30 Prozent Einkommensteuer und 46 Prozent Vermögenssteuer auf 30 Prozent Einkommensteuer zu vermindern. Es dars hier der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß auch die Zweite Kammer sich den Vorschlägen gegenüber entgegen - kommend zeigen wird, sollten sich hie und da Mehrforderungen hcrallsstellen, so können diese nur ganz geringfügig sein.
Diese Entlastung der Steuerzahler von nahezu 4 Mill. Mark hat dazu gesühnt, daß der Finanzminister Gnauth um seine Entlassung eingekommen ist. Es besteht kein Zweisel darüber, daß dieser Finanzminister ein durchaus sähiger
Bekanntmachung.
Vom 1. April 1910 bis dahin 1911 hat die Kaminreinigung auszuführen:
Kaminfeger Keil in dem südöstlich der Straße von Frankfurt nach Marburg belegenen Stadtteil;
Kaminfeger Z w e s ch in dem nordwestlich dieser Straße belegenen Stadtteil.
Gießen, den 2. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Keller.
Tie Herstellung von Kabelgräben und die Stellung von Hilfsarbeitern für das Betriebsjahr 1910 soll öffentlich vergeben werden.
Die Bedingungen sind während der Dienststunden in Amtszimmer der unterzeichneten Verwaltung, Westanlage 51, einzusehen. Angebote, unter Benutzung der dortselbst erhältlichen Vordrucke, sind bis zum Dienstag, den 15. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an genannter Stelle einzureichen.
dem
Gießen, den 8. März 1910.
Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen _______ Stolte. _______
Verdingung.
Die für die Kabelverlegungen erforderlichen Lieferungen an durchgeworsenem L a h n k i e s und hartgebrannten Ringofen st einen sollen öffentlich vergeben werden.
Die Bedingungen sind während der Dienststunden in dem Amtszimmer der unterzeichneten Verwaltung, Westanlage 51, einzusehen.
Angebote unter Benutzung der daselbst erhältlichen Vordrucke sind bis zum Dienstag, den 15. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an genannter Stelle einzureichen.
Gießen, den 8. März 1910.
Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen.
Stolte.
I Kops und ein intakter Charakter gewesen ist, aber es muß doch auch daraus hingewiesen werden, daß seine politische Haltung nicht mit derjenigen des größten Teiles der Be- Volterung übereinstimmte. Diese Tatsachen haben seinen Sturz herbeigesührt und nicht, wie man von gewisser Seite behauptet, persönliche Gegnerschaft."
Hessischer Landtag.
Die Zweite Kammer setzte am Montag ihre Beratungen fort.
Kapitel 8 (Saline, Badeanstalt und Tiefbauamt Bad- Nauheim) und Kapitel 9 (Samenklenganstalt in Gammels- bach) des Voranschlags werden einstimmig bewilligt. — Kapitel 10 (Staatseisenbahnen und Antrag des Abg. Raab). Abg. Raab hat seine Forderung für Wohnungsgeldzuschuß für die ehemaligen Beamten der Main-Neckarbahn auf Mk. 6000 ermäßigt. Er befürwortet den Antrag, da die Beamten ein Recht auf diesen Zuschuß hätten. Dem Anträge wird von Ministerialrat S ü f s e r t widersprochen. Finanzminister Dr. Braun stellte im Lause der Diskussion eine mögliche Revision des Eisenbahnvertrages in Aussicht. Die Debatte beschäftigt sich dann mit verschiedenen Nebenbahnprojekten.
Lokales.
Gießen, 8. März 1910.
* Vom Hofe. Am Samstag und Sonntag begaben sich die Großherzoglichen Herrschaften nach Frankfurt und wohnten dem Preisreiten im Hippodrom bei.
* Ter Fürst zu Solms-Lich reifte am Samstag abend nach Berlin.
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