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Bezugspreis 40 pfg. monatlich vierteljährlich 1^0 Mk. frei Haus; durch die Post 1,50 Mk.

Erscheint 3 Mal wöchentlich: und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Telephon: Gießen Nr. 362.

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei

Gießen

des Großherzoglichen

Polizeiamtes

Gießen

und vieler anderer Behörden in Gberhessen.

Expedition: Seltersweg 8 3.

Anzeigenpreis:

btc 44 mm breite Pellizcilc 15 Psn„ gicHmnc 50 ton.

Außerhalb Oberhessen 20 „ u g0

Extra Beilagen

werden nach Gewicht und Größe berechnet.

Druck und Verlag:

Gießener B er l ags dru ckerei (Albin Klein).

Nr. 28.

Gießen, den 8. Februar 1910

Amtliche Wekanntmachungen.

Bekamntmachnng.

Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung während der F a st n a ch 1 s z e i 1 betreffend.

Nachdem in Letzten Jahren wiederholt Ausschreitungen an den Fastnachtslagen vorgekommen sind, haben wir uns gleichwie im vorigen Jahre veranlaßt gesehen, den Polizei­aufsichtsdienst in den verkehrsreichsten Straßen der Stadt an den F a st n a ch t s t a g c n zu verstärken.

Alle Verkleidungen, sowie das Anheften, und Verteilen von bildlichen Darstellungen, Liedern, Zetteln und dergl., welche gegen die guten Sitten verstoßen, sind verboten.

Ebenso ist das unbefugte Tragen von Militär- und Beamtenuniformen untersagt.

Aus feuerpolizeilichen Gründen muß das Tragen von Laternen, die mit Spiritus, Petroleum oder ähnlichen leicht entzündbaren Flüssigkeiten gespeißt werden, bei Masken­bällen, Aufzügen oder ähnlichen Gelegenheiten verboten werden. In öffentlichen Versammlungen, wie insbesondere Ballsälen und Wirtschaften, ist in Anbetracht der Feuersge­fahr das Werfen mit Papierschlangen, Papierschnitzeln oder sonstigen feuergefährlichen Gegenständen unzulässig. Außer- bem müssen sämtliche Ein- und Ausgänge, sowie die Kor­ridore im Innern der Räume freigehalten werden und dür­fen nicht durch Tische, Stühle und Bänke oder dergleichen verstellt sein.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie aus den Häusern darf nicht mit Orangen, Aepfeln oder sonsti­gen harten Gegenständen geworfen werden. Beim Werfen mit Papierschlangen ist darauf zu achten, daß die Leit­ungsdrähte der elektr. Straßenbahn nicht da­mit behängt werden.

Aus gesundheitspolizeilichen Gründen ist das Aufheben und Ansammeln von Konfetti oder Papierschlangen von der Straße, desgleichen das Wersen mit aufgehobenem Kon­fetti oder Papierschlangen nicht zugelassen.' Ebenso ist der Verkauf und Gebrauch von Pfaufedern und Federwedeln zu beanstanden. Sollten in letzterer Richtung Belästigungen des Publikums hervortreten, so ist die Beschlagnahme der Ge­genstände zu gewärtigen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der bestehenden gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen geahndet werden.

Indem wir dies zur Kenntnis des Publikums brin­gen, richten wir an die Einwohnerschaft die Bitte, unsere Polizeiorgane in der Durchführung der getroffenen Maß­nahmen nach Möglichkeit unterstützen zu wollen.

Gießen, den 5. Februar 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 2—4 Uhr, wird im Jmpflokal (Schulgebäude Neustadt 61) ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Jmpf- pflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Kin­der kostenlos der Impfung unterziehen lassen können.

Freitag, den 18. Februar, von 3—4 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der gesetzlichen Nachschau wie­der vorzustellcn. In beiden Terminen können ferner Kin­der, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impf­ung zurückgestellt werden wollen, dem Jmpfarzte zur Un­tersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheilsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt wer­den.

Gießen, den 5. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

^Die Grmllilic-üusheUllng in Wetzen.

Die Kunstausstellungen der letzten Jahre zeigen eine stetige Fortentwickelung der Ideale der modernen Malerei und eine immer weitere Eroberung des kunstliebenden Pub­likums für die jungen, frischen Bestrebungen der Modernen. Denn wenn man die Werke der klassischen Zeit inbezug aus ihre Wahrheit mit etwas weniger anerzogenem Re­spekt und etwas mehr Kritik betrachtet, sv erkennt man bald, wie viel Konvention und wie wenig der Natur Ab­gelauschtes man da antrifft. Letzteres fast nur bei den aller­ersten Meistern und selbst bei diesen noch lange nicht immer. Diese Werke sind fast alle in dem Atelier gemacht und da dem Modell nachgebildet. Ganz anders die Modernen. — Hier merkt man nichts von jener leeren Form, von jenem Gemachten, hrer sind es die frischen Farben der Natur, welche uns auf den Bildern entgegentreten.

Diese Motive sind es im großen und ganzen, die dem Besucher der Ausitellung des Gießener Kunstvereins sofort in die Augen fallen, ^a sind es Namen wie Eberle, Dou­zette, Mohr und vor allem ^hiele, auf die unser Blick zu­erst fällt. Und wen wurde der Name Eberle nicht sofort an die koloristtsche ^^nlttat Püotys, des Hauptes der Mün­chener neueren Schule erinnern . er wurde nicht bei den Werken Eberles an die wunderbaren Genrebilder des Mün-

Meisters denken? Aber es ist wohl nur das Ge­biet der Genremalerei, aus dem Eberle an Piloty anlehnt.

21. Jahrg

^W^, Bekanntmachung.

Betrifft: Das gleichzeitige Dienen zweier Brüder im Mili­tärdienst.

Der § 20 des Reichsmilttärgesetzes schreibt vor: _

„Können zwei arbeitsfähige Ernährer Hilfloser Fa­milien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge - schwifter nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spä­testens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres- soll der einstweilen Zurückgestellte eingestellt und 'gleichzëitig^der^ zu­erst Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendmrg, wenn ein zur Arbeit und Auf­sicht unfähiger Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreiben­der zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."

Damit die Ersatzbehörde in der Lage ist, die Bestimm­ung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen.

Gießen, den 7. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffent­lichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Ar­tikels 43 des Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 1—10 Mark bestraft werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

Bürgermeisterei. Keller.

Hotzversteigeruttg

im Gießener Stadtwald

(Forstwartei Gießen 2, Forstwärt Arft.)

Montag, den 14. Februar 1910, Vorm. 9% Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen For st garten, Grube und Aue verstieijgert:

4 Rmtr. Eichennutztnüppel (4 m lang)

322,5 ,, Buchenscheit,

18 „ Hainbuchenscheit,

72 „ Eichensweit,

3 „ Kiefernfcheit,

82 „ Buchenknüppel,

48 „ Eichen

2 Kiefern „

81,7 „ Buchenstock,

27,8 „ Eichen „

3 „ Fichten „

4530 Wellen Buchenreisig,

930 „ Eichen „

100 „ Linden „

20 „ Fichten „

Die Zusammenkunft ist auf der Licherftraße am Forst­haus Hochwart.

Gießen, den 7. Februar 1910. Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

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denn die später in seinem Wirken zutage getretene Vor­liebe für Tiermalerei hat den Künstler im Laufe der Zeit ganz selbständige Bahnen einschlagen lassen, ja diese Vor­liebe hat dem Maler einen ganz besonderen Ruf als Tier­maler eingetragen. Und in der letzteren Kunst dürfte wohl hauptsächlich die Bedeutung Eberles liegen, denn hier hat sich der Maler zu einer ganz eigenen Auffassung emporge­rungen, hier zeigt sich das Talent des Künstlers, hier strebt er nach der Natur, welche in ihren frischen Farben vor uns lebendig wird. Gleich Eberle liebt auch Douzette die Natur, aber es ist hier mehr der landschaftliche Reiz, es ist hier namentlich die wunderbare Schönheit der Mondnacht, welche diesen Künstler in ihren Zauberbann gezogen hat. In den Schöpfungen Douzettes macht sich eine gewisse An­lehnung an Ruisdael bemerkbar, die aber nur besagen kann, daß der Künstler das Wollen und Wirken des Holländers verstanden, und daß er sich die Vorzüge des niederländi­schen Meisters vollkommen zu eigen gemacht hat. Und es sind auch wiederum die charakteristischen Merkmale, des Land­schaftsmalers Hildebrandt, die aus seinen Werken leuchten. In unübertrefflicher Weise weiß Douzette in seinen Land­schaftsbildern gleich dem Berliner Meister den Abglanz des Tages- oder Mondlichtes auf die schimmernde Oberfläche der Flüsse und Seen zu bannen. Ausgezeichnet versteht er es, diesen Widerschein mit den kristallenen Fluten glücklich zu verschmelzen. Und noch ein bedeutendes Genie — Mohr, einer der beliebtesten Maler Frankfurts a. M., ebenfalls

Holzpersteigerung

im Gießener Stadtwald.

(Forstwartei Gießen 2, Forstwartei Arft.)

Donnerstag, den 10. Februar 1910, vormittags 9% Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen E r l e n b r u n n e n u. C h a r- lottenwald versteigert:

30 Fichten ^erbpangen mit 2,12 Festm.,

2 Nm. Eichennutzscheit,

10 „ Hainbnchennutzknlippel (2 m lang),

205,5 „ Buchenscheit,

19 „ Hainbuchenscheit,

76 Nm Eichenscheit,

49 „ Erlenscheit,

88 „ Buchenknüppel,

43 „ Eichenknüppel,

11 „ Erlenknüppel,

55,26 „ Buchenstock,

22 „ Eichenstock,

27 „

10 „ Fichtenstock,

3050 Weller: Buchenreisig,

350 „ Eichenreisig,

550 „ Erlenreisig,

20 „ Fichtenreisig.

Die Zusammenkunft ist auf der Licherstraße an der 8. Schneise.

Gießen, den 3. Februar 1910.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmarquug.

Georg Dietz dahier, Schloßgasse 15, hat die Kon­zession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten.

Gießen, den 7. Februar 1910.

Groß herzoglich es P o l i z e i a m t.

Reinhart.

Betanmmachung,

DNrch Beschluß des Kreisausschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde-Ver­mieterin erteilt.

Deren Gebührentarif bringen wir nachstehend zur öf­fentlichen Kenntnis:

a) Für Vermittelung eines Dienstboten an eine Herr­schaft in Gießen 5 Mk.; nach auswärts 7 Mk.;

b) Für Vermittelung einer Köchin mit über 40 Mark Lohn nach Gießen 8 Mk.; nach auswärts 10 Mk.;

c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mk., wovon die Stellungsuchenden 1 Mark zu bezahlen haben.

Gießen, den 5. Februar 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t.

__Reinhart.__________________________

Bekanntmachung.

Vom früheren Marx'schen Zimmerplatz kann H o l z - erde abgegeben werden. Angebote mit Preisangabe pro Kubikmeter sind umgehend an unser Tiefbauami zu richten.

Gießen, den 28. Januar 1910.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Die Stadt Gießen hat alte Pflastersteine zum Preise von 10 Mk. für den cbm. abzugeben. Liebhaber werden gebeten, sich an das Tiefbauamt zu wenden.

ein Landschaftsmaler, der seine Motive mit Vorliebe in seiner engeren Heimat sucht. Auch Mohr strebt darnach, die sonnigen Farben der Natur in seine Landschaften zu legen. Wird doch in seinen Bildern vor unseren Augen das Grün des deutschen Waldes lebendig, begegnen wir doch da dem Silberband der Lahn und den farbenfrohen Auen der Rheingegenden.

Alle diese Vorzüge haben Mohr einen Ruf erworben, der weit über Hessen und Hessen-Nassau hinausgeht. Und es ist auch wieder die naturgetreue Farbe der mittelalter­lichen Burgen und Klöster, in denen auch ein zweiter Reiz liegt.

Doch nun noch zu einem großen Geist unter den aus­stellenden Künstlern — Thiele. Ein Genie, das darnach strebt, in den Gemälden die volle Natürlichkeit zum Aus­druck zu bringen. Sein „Bergwald im Winter" zeigt so richtig diese lebendige Wiedergabe, der winterlichen Natur, dieses blendende Weiß des Schnees, zu dem einen so voll- ; endeten Gegensatz das Dunsel der Tannen im Vordergrund : bildet, welches dabei doch nichts von seinem Eindruck ein­büßt. Und dann das auf der Bergkette des Hintergrundes liegende Alpenglühen, das der Maler so glücklich mit dem auf der Höhe befindlichen Firn zu vereinigen wußte, das alles find Reize, welche das Werk zu einem der anziehend- I sten der Ausstellung machen und die nicht verfehlen wer- ; den, in wetteren Kreisen ein größeres Interesse für dieses ! Gemälde zu erwecken. (Forts, folgt.)