Krekener Jettung
yrzugspreis 40 Pfg. nionatlich vorauszahlbar, v'"^cl jährlich 1/20 Mk., durch die Post 1^0 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
W Behörden Gberhessens
Expedition: Zeltersweg 85.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckcrci (Albin Klein)
Linzeigenpreis 15 Psg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im NeklaINeteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg., Tabellen mit 50°/o Aufschlag. Extrabeilagen iverben nach Gewicht und Gröhe berechnet. Rabatt tonimt bei Ueberschreitung deSZahlungS- zieles (30 Tage», bei gerichtlicher Beitreibung oder bet Konkurs in Wegfall Playvorfchriften ohucBerbindlichketl.
Telephon: Nr. 362.
Nr. 66
Erstes Blatt
Samstag, 7. Mai 1910
21. Jahrg
Amtliche Aekanntmachungen.
Bet nntmachnug
Die Gemeindesteuerzettel für 19 10 wer- , l>cn den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. । Diejenigen Steuerpflichtigen, welche bis zum 1. Juni . keinen Steuerzettel erhalten «haben, werden aufgefordert, hiervon auf unserem Steuerbureau Anzeige zu erstatten.
Gießen, den 4. Mai 1910.
Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Die unter dem 19. April 1910 ungeordnete Sperre des Weges entlang des Eleltrizitätswettes wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 4. April 1910.
Großherzog l. Polizeiami.
Reinhatt.
Bekanntmachung.
Bctr.: Den Schutz der Singvögel.
Wir bringen in Erinnerung, daß nach § 1 des Reichs- gesetzes vom 22. März 1888 (R. G. B. S. 111) das Zer- störenuud Ausheben von Nestern oder Brutstätten der Singvögel, das Zerstören und Ausheben von Eiern, das Aus- nehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher i Weise ist das Feilbielen und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Jungen untersagt.
Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbeson- I derc auch denjenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere ? unter seiner Gewalt stehenden Personc welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Baugenossenschaft ge- | hören, von solchen Zuwiderhandlungen abzuhatten.
Tas Aufsichtspcrsonal ist angewiesen, auf die Befolg- i ung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk | zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Bestrafung zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 3. Mai 1910.
Grotzherzogl. P o l i z e i a m t. Reinhatt.
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König Eduard f.
* London, 7. Mâi. (Drahtnachricht.) König Eduard ist gestern abend 11 Uhr 45 Min. g e st o r - b c n.
Auf die Herrscherin, der die längste Regierungszeit in der englischen Geschichte überhaupt beschieden war, so schreibt die „Fttf. Ztg.", ist eine der kürzesten Regierungen gefolgt. Königin Viktoria hatte 63 Jahre hindurch das Szepter Britanniens geführt, Ed u a r d 7. ist nur etwas über neun Jahre König gewesen. Daß das Ende König Eduards so nahe bevorstehe, ahnte wohl niemand, und auch, als in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag die ersten Nachrichten über einen ernsten Anfall von Bronchitis ein- trafen, hielt man die Krankheit nicht für unmittelbar gefahrdrohend.
Albert Eduard, König von Großbritannien und Irland und der britischen Gebiete jenseits der Meere, Kaiser von Indien, war der älteste Sohn imb das zweite Kind der Königin Viktoria und des Prinzgemahls Albert. Im Bu- ckingham-Palab - • dem er jetzt gestorben ist, wurde er am 9. Noveu 11 geboren. Nach seiner Kindheit studierte er in Edinburgh, Crforb und Cambridge. Am 10. März 1863 vermählte er sich mit der Prinzessin Alexandra, der am 1. Dezember 1844 geborenen Tochter des Königs Christtan 9. von Dänemark. Dieser Ehe entstammten fünf Kinder. Der älteste Sohn, Albert Viktor, Herzog von Clarence, starb im Januar 1892 nach kurzer Krankheit. Die übrigen Kinder sind der bisherige Thronfolger Georg Friedrich Ernst Albert, Herzog von York, Prinz von Wales, Prinzessin Luise Vittoria Alexandra Dagmar ist mit dem Herzog von Fife, die jüngste Tochter Maud mit dem König Haakon von Norwegen vermählt. Prinzessin Viktoria ist unvermählt geblieben.
König Eduard hat eine Regierung von scharf ausge- prä'gtem, politischen Charakter geführt und das englische Königtum wieder deutlich nach innen wie nach außen zur Geltung gebracht. Als Eduard zur Regierung kam, war der Burenkrieg noch nicht beendet; ihm lag an einer baldigen Beendigung des Krieges. Dies gelang denn auch, und ist gewiß eines der größten Ereignisse aus der kurzen, aber bedeutungsvollen Regierung dieses Monarchen, daß es während ihrer Dauer gelungen ist, Südafrika unter das britische Banner zu bringen.
Daß die auswärtige Politik Englands ganz gewaltig von ihm beeinflußt worden ist, liegt offen zu Tage. Die Liquidation des Jahrhunderte alten Antagonismus zu Frankreich durch das im Jahre 1904 abgeschlossene Abkommen über Marokko und Aegypten, das Bündnis mit Japan, baS indirekt eine Ursache des japanisch-russischen Krieges wurde, unb nachher — wie eine historische Ironie klingend — das Abkommen mit Rußland über die Teilung Persiens und damit die Sicherung des Glacis der indischen Festung, das sind wohl die wichtigsten Etappen aus dieser Straße, die — abgelehen von dem durch falsche Kalkulationen veranlaßten Mißerfolg in der bosnischen Frage — für England nur zu Vorteilen geführt hat.
Sern Tod fällt mitten in eine Entwickelung, in der sich eigentlich das Falsche und gefährliche einer systemati- fchen Isolierung Deutschlands, sofern sie beabsichtigt war, bereits gezeigt hat. Vielleicht hätte auch Eduard 7., wenn
Bekanntmachung
Nach § 35 Abs. 4 und 6 der Reichsgewerbeordnung ist der Handel mit Drogen und chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen, zu untersagen, wenn die Handhabung des Gewerbebetriebs Leben und Ge sundheit von Menschen gefährdet, und es haben Personen, welche dieses Gewerbe beginnen, bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.
Zuständig für die Entgegennahme dieser Anzeige ist das Großh. Polizeiamt Gießen.
Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige zieht gemäß § 148 Ziff. 4 der Reichsgewerbeordnung Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle Haftstrafe bis zu vier Wochen nach sich.
Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf kleinere Betriebe, welche nur einzelne Heilmittel vertreiben (Materialwaren- Händler, Spezereihändler 2c.).
Wir machen die beteiligten Gewerbetreibenden hierauf mit dem Anfügen aufmerksam, daß zu Durchführung dieser Gesetzesvorschriften eine amtliche Kontrolle der Ge - schäftsbetriebe stattfindet, und daß zu diesem Zwecke von Zeit zu Zeit polizeiliche Revisionen der Verkaufs- und Aufbewahrungsräume stattfinden.
Gießen, den 4. April 1910.
Großherzog l. P o l i z e i a m 1.
Reinhatt.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16. April bis 4. Mai 1910 wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Taschenmesser, ein goldenes Armband, 1 Portemonnaie mit Inhalt und einem Ringe, 1 Hand - läschchcn, 1 Taschentuch nebst einem Paar Lederhandschuhen
seine Regierung länger gedauert hätte, eingesehen, daß es für den Weltfrieden und für England besser sei, die beiden großen germanischen Reiche in friedlicher Verständigung und Freundschaft als in kraftverzehrendem Gegensatz ihre Aufgaben erfüllen zu lassen.
* * *
König Eduard war in den letzten Tagen ernstlich an Bronchitis erfranft, ein Leiden, das angesichts des Atters und der Konstitution des Königs zu Besorgnissen Anlaß gab. Ueber den Verlauf der Krankheit liegen folgende Meldungen vor:
L o n d o n, 5. Mai. Der König war die Folgen eines ähnlichen Anfalles, an dem er in Biarritz gelitten, noch nicht völlig losgeworden und obwohl er bei der Rückkehr nach London ziemlich wohl aussah, so war doch eine merkliche Veränderung wahrnehmbar, als er in der vorigen Woche die königliche Akademie besuchte. Er sah gelb und etwas blaß aus und man hatte Grund, eine Rückkehr der Hals- und Brustbeschwerden zu befürchten.
Die Nachricht von der Erkrankung des Königs hatte in London natürlich große Beunruhigung hervorgerufen. Seit Veröffentlichung der Krankheitsberichte hatte sich eine große Menge vor den Toren des Buckingham-Palastes angesammelt. Die Blätter gaben Sonderausgaben heraus und die Theater wurden vorzeitig geschlossen. Die Straßen in der Umgebung des Palais waren mit Stroh belegt, um jedes Geräusch von dem Kranken fernzuhalten. Diese Maßnahme hatte beim Publikum einen tiefen Eindruck hervorgerufen.
Sitzung der Stadtverordneten Gießens.
Gießen, 6. Mai 1910.
Der Sitzung der Stadtverordneten lag infolge des Ausfalls einer Sitzung in dem Monat April eine ziemlich reichhaltige Tagesordnung zur Beratung vor, welche im ganzen 22 Punkte umfaßte.
Puntt 1 waren Mitteilungen. Bei der Stadtverwaltung ist seitens der Forstwarle, anläßlich der denselben in der letzten Sitzung gewährten Teuerungszulage ein Schreiben eingelaufen, das der Stadt den Tank für die bewilligte Unterstützung ausspricht. — Desgleichen bedankte sich der „Verein für Hundesport" für die von der Stadt gewährte Beihilfe in Höhe von 30 Mk. — Ein drittes Dankschreiben ging von dem Bautechniker Löber anläßlich seiner Anstellung ein.
Punkte 2—7 betrafen B a u g e s u ch e. Die Firma Abermann u. Kling beabsichtigt an der Ludwig - sttaße ein Wohnhaus zu errichten und hat für dasselbe die Anbringung von Erkern nachgesucht. Da die letzteren zweifellos dem Gebäude zu einer Zierde gereichen werden, sah sich der Bauausschuß veranlaßt, die Befreiung von dem darauf bezüglichen Paragraphen des Ortsbauftätttts zu befürworten. — Hermann Hofmann gedenkt an der Straße an der Beterinärklinik einen Neubau zu errichten, der nur 1 Stockwerk und außerdem einen Giebel in Holzfachwerk erhalten soll. Jnsolgedessen war für beide Abweichungen von den betreffenden Vorschriften des Ortsbaustatuts eine Dispens erforderlich. Auf Befürworten der Bau-Deputation erklätte sich die Versammlung mit dem Giebel in Holzfachwerk einverstanden, doch genehmigte sie nicht das vorgesehene einzige Stockwerk. — Wilhelm Seipp 3.
und einem Zigarettenetui, eine silberne Hcrrenlaschcnuhr mit Kette, eine desgleichen ohne Kette, ein Damenrcacnschirm, eine Nickelbrille, ein Schulallas, ein Kanaricnvogelwcibchen, ein Reißzeug.
verloren: Ein gelbes Damcnportemonnaie mit 20 Matt Inhalt, ein desgleichen mit 2 Mark Inhalt und einem Taschentuchc gez. G. K., eine silberne Taschenuhr, eine sil berne Nadel mit Adler, ein goldner Zwicker, eine wasserdichte graue Wagendecke und ein Gutt, ein gelber Gummimantel, ein heller Sommerüberzieher, ein goldenes Kettchen mit Anker, ein Kilometerheft der Biebertalbahn Nummer 1859.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände taun an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 4. Mai 1910.
Großherzogl. P o l i z e i a m 1.
Reinhart.
Bergebuag vrnPflaster-n.Chaussierarbeite«
Die Pflaster- und Chaussierarbeilen für den Ausbau der Wilhelm st raße sollen
Mittwoch, den 11. Mâi, Vorm. 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der dafelbst erhältlich, sind späte- i stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 3. Mai 1910.
S 1 ä d t. Tiefbauami. Braubach.
Die Versteigerung der Kleider und einer Anzahl gut erhaltener Möbel, Küchengeräte :c. wird am Montag, den 9. d. Mts., nachm. 2% Uhr, im Städtischen Hospital, Settersweg 11, fottgesetzt.
Mâ « . ^«i Wü» । in «■rwmiitmnnmini ,^m«i^^iawW!MWmMMM
Plant an der Roonstraße einen Neubau, der aber entgegen der für diese Straße geltenden Ortsbausatzung verschiedene Erker erhalten soll, für welche daher Dispens notwendig war. Die Baudeputation hatte die Befreiung befürwortet und die Versammlung beschloß demgemach. — C. Buderus W i t w e beabsichtigt an der Ludwigstraße ein Gebäude zu errichten, daß aber infolge verschiedener Mängel nicht die Genehmigung der Versammlung fand. — Fr. W. Schmidt hatte bei der Stadtvettvaltung um die Erlaubnis zur Anbringung einer Veranda an seinem Hotel in der Llebrgsttaße nachgesucht. Da jedoch dieser Vorbau den Vorgarten verunstalten würde, war die Baudeputation nicht in der Lage, das Gesuch zu befürwotten. O.-B. Mecum: Hat die Stadt einmal eine Ausnahme gestattet, so wird sie ganz sicher darauf rechnen können, bei ähnlich liegenden gatten weitere Ausnahmen machen zu müssen. Es liegt )a auf der Hand, daß die Veranda die Liebigstraße enl- stellen wurde. Ich möchte Sie daher bitten, den Vorbau nicht zu genehmigen. Die Versammlung lehnte hierauf die Genehmigung des Gesuches gemäß dem Antrag der Baudeputatton ab - Die Firma Abermann u. Kling hatte bei der Stadt um die Erlaubnis zur Anbringung von Balkönen an ihrem Neubau Keplerstraße 9 und 11 nachge- ..Da das geplante Gebäude, ein recht ansprechendes einstöckiges Toppelwohnhaus. durch die Balköne nur gewinnen würde, lag für die Baudeputation hinreichend Grund vor, das Gesuch und damit die Befreiung von dem auf die Balköne bezüglichen Paragraphen der Ortsbausatzung für bie Keplerstraße zu befürwotten. Die Versammlung gab infolgedessen dem Gesuch statt.
Punkt 8 befaßte sich mit der Ortsbausatzung für die L o n y st r a ß e. Bekanntlich soll für diesen Straßenzug bie onene Bauweise vorgeschrieben werden, gegen welche Bestimmung Peter Groneberg bei der Sladtverwalt- ung Einspruch erhoben hatte. Da jebod) verschiedene in demselben geltend gemachten Gründe der Versammlung nicht stichhaltig dünkten, mußte der Einspruch zurückgewiesen werden.
Pnntt 9 war Ottsbausatzung zum Bebauungsplan zwilchen Landmann st raße und Lärchenwäld- ch e n Diese Ortsbausatzung war dem Großh. Ministerium zur Genehmigung unterbreitet worden. Kürzlich lief nun die Antwort desselben ein, welche sich mit verschiedenen Paragraphen nicht einverstanden ettlären konnte. So war das Ministerium bei dem § 2 der Satzung, welcher nur eine Hohe von 10 Meter erlaubt, der Ansicht, daß für Gie- ßen d:e Darmstadter Bauweise als verbindlich gelten könne welche u. a m der Höhe von 10 Meter noch ein Dachge- KhoB oberhalb der kräftig burchgeführten Hauskânte zuläßt. Ferner wurde die Bestimmung, daß die Grundstücke zur Hälfte bebaut werden können, von dem Ministerium ab= aelehnt. Diese beiden Einsprüche konnte jedoch die Baudeputation nicht âls berechtigt anerkennen. Tie Versammlung beschloß in demselben Sinne und es wird aus diesem Grund die Ottsbausatzung noch einmal dem Ministe- rlum mit der Antwort der Stadtverwaltung borgelegt wer-
PunÜ 10 befaßte sich mit der Beschaffung von 2 weiteren Straßenbahnwagen. Die Verhandlungen in der letzten Sitzung der Stadtverordneten führten bekanntlich bei dem Puntt „Sommerfahrplan der Straßenbahn" zu dem Beschluß, die Anschaffung des zweiten neuen Wagens dem Ermessen der Deputation zu überlasten. Dieselbe