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Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vicrieijährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Hiatus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Sclrcrsweg «3. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wirb nicht garantiert.

Telephon: Nr. 362.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

des Grofzherzoglichen

LüracrmeiltereiMWUPolizei- Amtes

sowie vieler anderer ^^^

Behörden Gberheffens

Expedition: Zeltersweg 85.

Druck und Verlag der Gießener BerlagSdruckcrci (Albin Klein)'

Anzeigenpreis 15 pfg.

die 44 mm breite Pelitzeile oder deren Rnmn, auSwärtS 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Stet laute teil 50 Pfg., auswärts ß0 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt tonunt bei Ucberfchrcitung des ZahlungS- zielcS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Plavvorschristen ohneVerbindlichkeit.

Telephon: Nr. 302.

Nr. 91.

Dienstag, 5. Juli 1910

21. Jahrg.

Amtliche Wekanutmachungen.

Bekanntmachung

Die unterm 24. Mai 1910 angeordnete Sperre der Nordanlage vom Neustädter Tore bis zur Steinstraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Großherzog l. Polizeiami.

Gebhardt.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer, Pflaster- und Asphattarbeiten für die Neu- besestigung der Goethestraße zwischen Settersweg und Süd- anlage sollen

Montag, den 11. d. M., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stundcu bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­

Die Keratung

des Gemeindeumlageagesetzes.

Es ist der Zweiten Kammer der Landstände glücklich gelungen, in sechs Sitzungstagen die Beratung über die Re­gierungsvorlage, die Reform der Gemeindeumlagen beir., zu beendigen nnd damit fürs erste ein Gesetz zum Ab­schluß 311 bringen, dessen Zustandekommen schon seit einer Reihe von Jahren erstrebt wurde, und an dessen gerechter Ausgestaltung alle Kreise der Bevölkerung in weitem Maße interessiert sind. Die dreitägige Generaldebatte war ruhiger und im allgemeinen auch befriedigender verlaufen, als man bei der großen Schwierigkeit der fraglichen Gesctzcsmateric und dem lebhaften Widerstreit der Interessen bei Festsetzung der einzelnen Besteuerrmg^arten zur Ausbringung der Ge- mcindelasten hätte erhoffen dürfen.

In der Spezialberatung nahm die Frage der Steuerfreiheit der landwirtschaftlichen Oetonomiegebäudc, die von agrarischer Seite als das Mindestmaß der For­derung für die Zustimmung zu der Vorlage bezeichnet wurde, und die Besteuerung der Konsumvereine mit offenem Ladengeschäft den breitesten Raum ein. Die letztere Frage rief namentlich den sozialdemokratischen Abg. Raab aus Pfungstadt aufs Tapet, der den Konsumverein ein hoch - tönendes Loblied sang und sich gegen die Besteuerung die­sersegensreichen" Einrichtung ereiferte. Er wurde dabei vom Abg. Dr. G u t f l e i s ch unterstützt, der an der Le­bensfähigkeit der deutschen Genossenschaften nicht gerüttelt wissen wollte, während Geheimrat D e st die Regierung u. a. gegen den Vorwurf in Schutz nahm, daß sie in der Frage einer Besteuerung der Genossenschaften umgrfallen fei. Er wies daranf hin, daß die Konsum-Vereine den Gewerbetreibenden eine schwere Konkurrenz bereiteten und schon deshalb eine Heranziehung zur Gemeindesteuer für Konsumvereine mit offenen Läden durchaus gerechtfertigt sei. Bezeichnender Weise sand auch die gerade von den klei­nen Gewerbetreibenden dringend geforderte Warenhaus- u Filialstcuer keine Gnade vor den Sozidldewokraicn! Am letzten Tage der Beratung nahm dann die Erledigung der Art. 960 einen raschen Fortgang, und es schien, als ob das Gesetz ganz in der Ausschußsassung von den Mehr- Heitspartecen gegen die wenigen sozialdemokratischen Stim­men glatt unter Dach und Fach kommen würde. Da tauchte plötzlich zur allgemeinen Uebcrraschung nach der Frühstücks­pause der Abg. Brauer mit einem Antrag seiner Partei auf, die Geltungsdauer des Gesetzes auf nur 5 Jahre ZU beschränken. Das mußte sowohl der Regierung, wie auch der Ausschnßmehrheit wie ein Schlag ins Gesicht er­scheinen. Seit 11 Jahren hatten sich die Gemeinden in Hes­sen und chre Steuerzahler mit einem Gesetzes-Provisorium behelfen müssen, das von den Ständekammern dreimal ver­längert wurde, weil die Schwierigkeiten zwischen Regierung und beiden Kammern nicht früher überwunden werden konn­ten. Und nun, da die weitgrößle Mehrzahl der Gemeinden erleichtert aufatmen zu können fjofftc, daß in der so wich­tigen Frage der Aufbringung der Gemeindelasten endlich stabile Verhältniße geschaffen werden würden, kommt man mit einem solchen Verlangen. Mit Recht wurde vom Re- gicrungstischc darauf hingewiesen, daß mit einer derarti­gen zeitlichen Begrenzung des Gesetzes neue Beunruhigung im Lande geschaffen werde und die Regierung ganz außer­stande sei, ichon nach einigen Jahren wieder ein neues Ge- mcindcumlagengesetz vorzulegen. Auch wir sind der Mein­ung, daß sich im Falle des Bedürsnisses, nach einigen Jah­ren Aenderungen in einzelnen Bestimmungen des Gesetzes vorzunehmcn, dies viel besser durch eine Novelle zu dem Gesetz erreichen ließe wie dies jüngst erst noch beim Für- sorgekassenzesetz geschah. als durch die Beschränkung auf eine kurze Frist. Wenn auch schließlich die Fristdauer des Goetzes auf 7 Jahre erhöht wurde, so müssen wir doch unser aufrichtiges Bedauern darüber aussprechen, daß sich kein energischer Widerspruch gegen diese Forderung erhob und der Antrag mit 20 gegen 16 Stimmen zur Annahme gelangte. Da die Erste Kammer schon früher einen Beschluß auf beschränkte Zeitdauer des Gesetzes abgelehnt hat, so ist mit der Annahme dieses Antrages die Gefahr abermals näher gerückt, daß die Gemeindeumlâgenreform auch dies­mal nicht zustande kommen wird. Und hat die Zweite Kammer jw ihrem seit einem Jahrzehnt vorbereiteten Schmerzenskind wirklich selher so wenig Zutrauen, daß sie sich das Recht Vorbehalten, nach sieben Jahren einen ander­weitigen Ersatz dafür zu schaffen?

ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns cinzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre des Lcih- gesterncrwegs von der Ebelstraße bis zur Attienbrauerei wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Grotzherzogl. P o l i z e i a m t.

Gebhardt.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubesestig- ung der Hammstraße sollen

Die augenblickl. Dartewerhältnisse im Reichstag

Als im Jahre 1907 die Reichstagswahlen abgeschlos­sen waren, ergab es sich, daß der neugewählten Vertretung des deutschen Volkes 105 Zentrumsleute, 62 Konservative, 24 Mitglieder der Reichspartci, 19 Angehörige der wirt­schaftlichen Vereinigung, 6 Mitglieder der Resormparlei, 20 Polen, 55 Nationalliberale, insgesamt 48 Angehörige der linksliberalcn Gruppen, 43 Sozialdemokraten und 15 Mit­glieder kleinerer Gruppen angehörtcn. Die zahlreichen Er­satzwahlen der letzten Zeit haben diese Verhältnisse einiger­maßen verschoben. Die Konservativen verloren zugunsten der jetzt mit der Fortschrittlichen Vollspartei verbundenen Freisinnigen Volkspartci einen Sitz, die Wirtschaftliche Ver­einigung gab je einen an die Nationalliberalcn und an die Sozialdemokraten ab: da aber das Zentrum einen Sitz ge­wann, ist die Mandatszachl der Rechten fast ganz unvcr - ändert geblieben. Tie Nationalliberalen verloren drei, die Linksliberalen zwei Sitze an die Sozialdemokraten, diese haben also 6 Sitze gewonnen und somit ihre Position seit der Hauptwahl sehr verstärkt.

Abänderung des Mbanstkuergesitzes.

Das Tabaksteuergesetz vom 15. Juli v. I. hatte Aus­führungsbestimmungen erhalten, die schon jetzt umfangrei­cher Abänderungen bedürfen. Der Bundesrat hat sie jetzt beschlossen. Tie Aenderungen zu den Ausführungsbcstimm- ungen der § § 1 bis 11 des Tabaksteucrgesetzcs vvm 15. Juli 1909 betreffen die Grundlage für die Erhebung des Zollzuschlages und den Preis, Feststellung des Zollzuschla- ges, die Verkäufer, die Tabakblätter selbst verarbeiten und denen der Verkauf von verzollten Tabakblättern in Keinen Mengen gestattet ist und endlich den Verkauf verzollter aus­ländischer Tabakblätter durch den Verarbeiter. Zollzuschlags­pflichtiger Wert oder Preis, heißt es darin, ist der gesamte Gegenwert, der für den Tabak oder die Zigarren gegeben wird, gleichviel ob dieser Gegenwert in Geld oder ganz oder zum Teil in anderen Werten besteht. Tie nicht in Geld bestehenden Gegenwerte sind in der Wertanmeldung mit ihrem Geldwert anzugeben. Ter Zollzuschlag wird nach dem Gesamtpreis berechnet, den bei Tabakblättern einschl. der Abfälle der Verarbeiter dem Verkäufer sechs Monate nach dem Kaufabschluß zu zahlen hat. Ist die Rechnung über gelieferte Tabakblätter, früher als sechs Monate und über gelieferte Zigarren früher als zwei Monate nach dem Kaufabschluß zu begleichen, so erhöht sich der zollzuschlags­pflichtige Gesamtpreis für jeden Monat der Kürzung der Zahlungsfrist um % vom Hundert des Grundpreises. Für Spesen, die nicht vom Verkäufer getragen werden, sind ein­heitliche Sätze ausgestellt. Verkäufer, die auch Tabakblätter verarbeiten, zahlen den Zuschlag nach dem von ihnen zu zahlenden Gesamtpreks. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli in Kraft. Dem Bundesrat liegt ferner zurzeit der im Reichsschatzamte ausgearbeitete Entwurf einer Ver­ordnung vor, welche die Vergütung des Zolles und der Steuer bei der Ausfuhr von Tabakcrzeugnisscn den verän­derten Verhältnissen entsprechend zu regeln bestimmt ist. Die Vergütungssätze sollen so viel als möglich den erhöh­ten Zoll- und Steuersätzen und dem beseitigen Stande der Fabrikationstechnik angepaßt, auch hinsichtlich der Zollkon­trolle gewisse Erleichterungen vorgesehen werden.

Zur hessischen Wahlkreisemteilnng.

Ter Gesetzgebungsausschuß der Zweiten Kammer trat am Freitag nochmals zu einer Besprechung über die ver - schiedenen Vorschläge zur WahlkreiDetnteilungs zusammen und vollzog alsdarm die Abstimmung darüber. Es wurde zuerst über einen Antrag Reh abgeftimmt und derselbe mit 4 gegen 2 Stimmen (Wolf und Fulda) abgelehnt. Tann erfolgte die Abstimmung über die Wahlkreiseinteilung nach der Regierungsvorlage, die mit allen gegen die Stimme des Abg. Reh abgelchnr wurde. Die nationalliberalcn Vor- ichläge für die Wahlkreiseinteilung in Starkenburg wurden daraus mit 4 gegen 2 Stimmen angenommen, ebenso die neuen Vorschläge, die Abg. Winkler namens der national- liberalen Fraktion für Rheinhessen eingebracht hatte. Bei der Abstimmung der Vorschläge des Bauernbundes inbetr. der Provinz Oberhessen stimmten 3 Ausschußmitglie­der dafür, die Abgg. Dr. Gläffing, Reh und Fulda da­gegen, doch gab die Stimme des Vorsitzenden Abg. von Brentano den Ausschlag für diese Vorschläge, deren Haupt­

Montag, den 11. d. M., vorm. 11% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgcnann len Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Ausschrift versehen an uns einzureichcn. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 2. Juli 1910.

S t ä d 1. Tiefbauamt. Braubach.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Mai 1910 ungeordnete Sperre der Stein- straße zwischen Schiller- und Dammstraße wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

punkt die Zuteilung der Ortschaften Heuchelheim und Wieseck zu dem Stadtkreise Gießen bildet. Ta jedoch die Durchführung dieses Vorschlages eine Aenderung des Art. 3 des eigentlichen Wahlgesetzes bedingen würde, die nur mit einer Zweidrittel-Mehrheil erfolgen könnte, erscheint es sehr fraglich, ob sich das Kammcrplenum damit einverstanden erklären wird. Die Bauernbündler sollen dem Vernehmen nach bemerkt haben, daß sie ihre Zustimmung zu dem ganzen Gesetz von der Annahme dieser Forderung abhängig' machen würden. Der Sondervorschlag des Abg. Bach für anderweitige Einteilung in Rheinhessen wurde mit 3 gegen 3 Stimmen (Wols, Reh, Fulda) abgelehnt; der S'ndcrvorschlag des Abg. Joutz inbetreff Butzbach-Nau­heim fand einstimmige Annahme.

Lokales.

Gießen, 5. Juli 1910.

** Uebertragen wurde vom Großheczdg dem Pfarrvecwalter Karl Unverzagt zu Kirdorf, Dekanat Alsfeld, die evangelische Pfarcstelle daselbst.

* Parlamentarisches. Der weitere Bericht des zweiten Ausschusses dec Ersten Kammer über die Novelle zum Fischereigesetz ist nunmehr erschienen. Dec Ausschuß empfiehlt hiernach zu dem Artikel 35 die von der Zweiten Kammer beschlossenen geringeren Sätze für die Fischereikarten. Zu Artikel 36 beantragt der Aus­schuß Zufügung eines Zusatzes zu Absatz 3 folgenden Inhalts:Als solche sind im Sinne dieses Gesetzes die Altcheine nicht anzusehen." Nach der Begründung glaubte der Ausschuß durch diese Beschränkung für die Erhaltung des Fischbestandes sorgen zu können.

** Manöver des 18. Armeekorps. Die dies­jährigen Manöver finden wie folgt statt: Regiments­und Brigadeübungen vom 25. August bis zum 7. Sep­tember bei Birklar, Grünberg, Lauterbach, Alsfeld und Fulda; Brigademanöver vom 8. bis zum 12. Septem­ber bet Lich, Ruppertenrod, Lauterbach und Hecsfeld; Divisions Manöver vom 13. bis zum 17. September bei Grünberg und Fulda; Korpsmanöver vom 20. bis zum 22. September nördlich vom Vogelsberg.

-st- Stattheater. Nochmals sei auf die heutige Aufführung declustigen Witwe" hingewiesen, die außer Abonnement stattfindet, zu der aber Gutscheine gelten und zu der die Operettenabonnenten gegen Vor­zeigung ihres Abonnementblocks Eintritt zu den ge­wöhnlichen Preisen des Winters erhalten. Sämtliche ersten Kräfte find bei der Aufführung beschäftigt.

* Lesehalle. Im Monat Juni 'erfolgte in der öffentlichen Lesehalle die Ausgabe von 1893 Bänden, unter denen die erzählende Literatur mit 983 Werken die erste Stelle einnahm. Die Umgegend von Gießen lieh 62 Bände.

* Gießener Volks bad. Im Juni ds. Js. wurden 11667 Bäder gegen 11384 im Mai und 10 718 imJuni 1909 cder im Durchschnitt täglich 389 Bäder gegen 367 im Mai 1910 und 357 im Juni 1909 verabreicht. Der Besuch im einzelnen hat sich wie folgt verteilt: Schwimm­bad: 4919 Männer, darunter 828 zu 10 Pfg., 1577 Frauen, darunter 353 tu 10 Pfg. Wannenbäder: 1. Kl. 277 Männer und 88 Frauen. 2. Kl. 875 Männer und 601 Frauen. Brausebäder: 1. Kl. 1104 Männer und 356 Frauen; 2 Kl. 1342 Männer und 420Frauen. Dampf- und Heißluftbäder, sowie Massage zusammen 85 Männer und 23 Frauen. Die Personenwage wurde von 220 Personen benützt, während das Bad von 6 Personen besichtigt wurde.

* Ruderregetta. Das am 17. Juli von der Gießener Rudergesellschaft veranstaltete Wettrudern wird