Kietzener Ierinng
I w^ (Neueste^Rachrichtcn) ____ (GicstcnerLTagcblatt) __
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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Poft 1,50 Mk. frei ins HauS. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStags. — Zwei Extrabeilagen: ^Humoristische Blätter" und die ^Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
der Großherzgglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
Behörden Gberheffens
€[peöition: Seltersweg 83.
Trnck und Verlag der Gießener Verlagsdructerei (Albin Klein).
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 5O°/o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung deS ZahlungS« zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohneVerbindlichkeit.
Telephon: Str. 362.
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Nr. 39.
Erstes Blatt
Samstag, o. März 1910
21. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung, bett, die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder.
Die Aufnahme der Slinber, die bis zum 1. Mai d. I. das sechste Lebensjahr zurückgelegt haben, findet statt:
1. in der Staldtmädchen-chule — Schillerstraße — Montag, den 7. März, vormittags von 10—12
Uhr;
2. in der Stadtknabenschule
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Dienstag, den 8. März, vormittags von 10—12 Uhr.
Auch können an obengenannten Tagen, vormittags von 9—10 Uhr, aus Wunsch der Eltern oder deren Stellvertreter solche geistig und leiblich nicht unreife Kinder in die Schule ausgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Js. das sechste Lebensjahr vollenden.
Bei den Anmeldungen ist der Impfschein und bei auswärts geborenen Kindern auch der Geburtsschein vorzulegen.
Gießen, den 1. März 1910.
Der Schulvorstand.
Mecum.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom 8. ds. Mts. an um 7% Uhr zu beginnen haben und machen noch darauf aufmerksam, daß das Marktvieh nicht vor der angeführten Zeit in den Zufuhrstraßen aufgestellt werden darf.
Gießen, den 1. März 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Reinhart.
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Gesetzliche Gesellenprüfung.
Die diesjährigen Gesellenprüfungen finden im Monat April statt.
Anmeldungen haben am 17. und 18. März b. I. je von vormittags 9—12 Uhr in der Gewerbeschule, Zimmer Nr. 8, zu erfolgen. Die Prüfungsgebühr beträgt
3 Mark und ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
Der Prüfungsausschuß des Ortsgewerbevereins zu Gießen.
Traber Vorsitzender.
Bekanntmachung.
Vom 1. April 1910 bis dahin 1911 hat die Kaminreinigung auszuführen:
Kaminfeger Keil in dem südöstlich der Straße von Frankfurt nach Marburg belegenen Stadtteil; Kaminfeger Z w e s ch in dem nordwestlich dieser Straße belegenen Stadtteil.
G> i e ß e n, den 2. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. ds. Mts. den Erlaß des folgenden Nachtrags zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 beschlossen.
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Hessischer Landtag.
Zweite Kammer.
Die Zweite Kammer der Landstände ist am Mittwoch zusammengetreten, deren Beratungsgegenstand regelmäßig die Erledigung des Staats-Voranschlags bildet.
Die durch den Rücktritt des Herrn Gnaulh hervorge^ rufene teilweise Ministerkrise ist schnell und glücklich wieder beseitigt worden und die Inhaber der beiden neuen Ministerportefeuille haben gleich die heutige erste Sitzung benutzt, sich bei der Volksvertretung in bester Weise einzuführen. Gleich nach Eröffnung der Sitzung nahm der Staatsminister Tr. Ewald das Wort und stellte den neuen Minister des Innern, von Hombergk, der Kammer vor. Der Großherzog habe die glückliche Lösung der Krise darin erblickt, daß er den Minister Braun zum Finanzminister und Herrn von Hombergk zum Minister des Innern berufen habe. Der Staatsminister widmete dann dem zurück- K^lretencn Finanzminister herzliche Worte des Tankes und Anerkennung, die vom Hause mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurden.
Dann erhob sich Herr v. Hombergk und hielt eine Ansprache, welche dem Wunsche Ausdruck verlieh, daß die Kammer seiner Tätigkeit Vertrauen entgegenbringen möchte, und die mit der Versicherung schloß, daß allezeit dâs Wohl des Staates bie Richtschnur seiner Handlungen bilden werde. (Lebhaftes Bravo!)
Nach diesen vom Hause mit großer Sympathie und Genugtuung aufgenommenen Worten teilte Vizepräsident Korell ein Schreiben des Präsidenten Haas mit, in dem dieser dem Hause die besten Grüße und Wünsche' für ein gedeihliches Fortschreiten der Verhandlungen aussprach. Nach Eintritt in die Tagesordnung kam es dann bei Ueber- Weisung einer Anzahl von Vorstellungen und Anträgen zu einer erregten Aussprache zwischen den Abgg. Ulrich, Tr Osann und Dr. Reinhart. '
Der Nachtrag liegt bis zum 1. April ds. Js. bei um serem Tiefbauamt zur Einsicht offen. Einwendungen dagegen binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses
find bei
uns vorzubringen.
Gießen, den 26. Februar 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
59
Ortsbausatzung.
Aus Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 29, 37 u.
des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und in § 4, 5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Sladtverordneten-Verfammlung, nach Anhören des Ober
bürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gro-ßherzoglichen Mysteriums des Innern vom . . . . zu Nr. M. d. I.........zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 folgender Nachtrag erlassen.
§ 1.
Für die Lonhftraße wird offene Bauweise vorgeschrieben.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 2.
Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbarngrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erker, Balköne u. s. w. dürfen bis auf 2 Meter Abstand an die Nachbargrenze herantreten.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 3.
Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimm- ungen in § 2. Sie dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und unter den von dieser erwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet werden.
Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 4.
Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
8 5.
Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, sind unzulässig.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.
Gießen, den.......
Bürgermeisterei Gießen.
Verdingung
Das Setzen und Reinigen der Oesen in den städtischen Gebäuden im Rechnungsjahr 1910 soll
Donnerstag, den 10. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich verdungen werden.
Bedingungen liegen aus unserem Bureau zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, Len 1. März 1910.
Städt. Hochbauami.
Gerbel.
Dann wurde in die Beratung der Regierungsvorlage über die Erhebung einer Gebühr für b i' e Revision der nichtstaatlichen Rechnungen durch die Oberrech- nungskammer eingetreten.
Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit allen gegen 2 Stimmen angenommen, ebenso die Novelle zum Urkundenstempelgesetz und die Vorlage über die Abän- d e r u n g des Gemeindeumlagensteuergesetzes nach unwesentlicher Debatte.
Am folgenden Tage wurden vormittags und nachmittags die Beratungen fortgesetzt. In der Vormittagssitzung verbreitete sich Finanzminister Dr. Braun über die finanzielle Lage, wobei er auch ein kurzes zusammenfassendes Bild des Endergebnisses des vorliegenden Staatshaushaltes gab. Der Minister führte u. a. aus: „In der Großherzoglichen Regierung herrscht vollkommenes Einverständnis darüber, daß die verstärkte Schuldentilgung absolute Notwendigkeit sei. Wir sind einverstanden mit der angeforderten Steuererhöhung und namentlich damit, daß die Deckung des Fehlbetrages nicht bloß gesucht wird in der Erhöhung der Einkommensteuer, sondern unbedingt auch in der Vermögenssteuer. Auch mit den fortbestehenden Ausgleichssorder- ungen sind wir einverstanden, ebenso mit dem Verlangen peinlichster Sparsamkeit." Der Minister gab am Schluß seiner Rede zahlenmäßige Erläuterungen über die Einzelheitendes Defizits, dessen Gesamtsumme sich mit den Nachsorderungen für 1911 auf 5 425 210 Mk. beläuft. Er richte die bring- ende Bitte an das HâUs, sich einmütig auf den Boden des Abkommens zwischen Regierung und Finanzausschuß zu stellen. Wettere Vorschläge können nicht mehr genau geprüft werden, da das Budget bis zum 1. April unbe - dingt fertiggestellt sein soll. (Lebhafter Beifall.)
Nach ben_ eindrucksvollen Worten des Finanzministers gab Ar V^tzende des Finanzausschusses, Reinhart, den Gefühlen des Tankes für den aurüdgetretenen Finanz- mini]ter Ausdruck. Ter Minister sei nicht wegen politischer Differenzen, sondern lediglich deshalb zurückgetreten, weil
Arbeitsvergebung. __
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder - lichen Verputz- und Anstreicherarbeiten (5 Lose) sollen
Samstag, den 12. März b. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, 4. März 1910.
Städt. H o ch b a u a m 1.
___________________________Gerbel.___________________________
Berdinguug.
Das Auf- und Abschläge« des Volksschulbades, des Freibades, sowie der Schutzgeländer für die Pferdeschwemme soll
Donnerstag, den 10. März ds. Js-, vormittags 10% Uhr, öffentlich verdungen werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen zur Einsicht bei uns offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, fhtb bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzu - reichen.
Zuschlagssrist 14 Tage.
Gießen, den 1. März 1910.
Städt. Hochbauami.
Bergetzung von Fnhrleistnnge«.
Die Anfuhr von Kies, Bauholz und Stangen, sowie das Fachren der einspännigen Gießfässer im Rechnungsjahr 1910 soll
Mittwoch, den 9. März ds. Js., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 2. März 1910.
Städt. Siefbauamt.
Braub achl
Bekanntmachung.
Mittwoch, den 9. März 1910, nachmittags 3 Uhr findet auf der Bürgermeisterei — Zimmer 13 — die
Verpachtung der Wirtschaft sh allen auf dem Viehmarkt statt.
Gießen, den 3. März 1910.
Bürgermeisterei.
I. V.: Keller.__
Bekanntmachung.
Freitag, den 11. März, n a ch m. 2% Uhr beginnend soll das aus den Anlagen gewonnene, im Wiesecker- weg, Marburgerstraße, Ostanlage, im Bürgermeistereihof, am alten Friedhof, Lutherberg, Licherstraße, Anneröderweg und Kaiser-Allee lagernde
Abfallholz versteigert werden.
Zusammenkunft auf dem Wieseckerweg.
Gießen, den 3. März 1910.
G r o ß H. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
er bie Unmöglichkeit der Durchführung seines Finânzpro- gramms eingesehen habe. — Abg. Wolf widwete eben- salls dem geschiedenen Finanzminister Worte der Wertschätzung. Tie von der Regierung geforderte Steuererhöchung sei unmöglich durchführbar, namentlich nicht für die Städte, die durch den Wegfall des Oktrois ohnedies schon schwer geschädigt seien. Ter Redner sprach zum Schluß die Hoffnung aus, daß auch das Gemeindeumlagengesetz und die Wahlrechtsvorlage in dem gegenwärtigen Landtage verabschiedet werden möchten. — Abgeordneter Brauer beleuchtete kurz die Stellung des Bauernbundes zu der Finanzlage und betonte, daß feine Partei im Jahre 1911 keine einzige Steuerforderung bewilligen werde.
Abg. Dr. Osann verteidigte die Vorschläge des Finanzausschusses zur Herabsetzung der von der Regierung geforderten Steuererhöchung und gab dann ein eingehendes Bild von der gegenwärtigen Finanzlage und deren Entwickelung in den letzten Jahren. Eine Beamtenverminderung und größere Sparsamkeit müsse durchgeführt werden. Seine Partei sei für eine Besserstellung der Beamten; aber die Beamten müßten auch die Einsicht von der augenblicklichen schweren Lage des Staates haben und ihre Forderungen darnach einrichten.
In der Nachmittagssitzung wurde die Generaldebatte bereits um 7 Uhr zum Abschluß gebracht. Es sprachen nur die Abgeordneten T. Gutsleisch, Heidenreich, Lutz, Bähr u. Winkler. Gutfleisch führte u. a. aus, er habe seinerzeit mit dem früheren Finanzminster n der Forderung emer^ver mehrten Schuldentilgung übereingestimml. Mit der Sparsamkeit in der Vereinfachung der Verwaltung sei er durchaus einverstanden. — Abg. Heidenreich kann die ablehnende Haltung der Ersten Kammer gegen bie vorgeschlagene Erhöhung der Vermögenssteuer nicht verstehen. — Tie Abgg- Lutz, Bähr und Winkler rügen schließlich verschiedene Mangel in der Staatsverwaltung.
Gestern Freitag wurde das 1. Kapitel „Reste aus früheren Jahren" ohne Debatte erledigt. Bei der Abteilung