Einzelbild herunterladen
 
  

Kolosseum, Giessen

Direktor Albert Rappmann.

Heute Montag, 3. Januar 1910 abends 8 Uhr das dnrchschlagendrn Erfolg erzielende

Riesen-Weltstadt- Spezialitäten-Programm.

II. a. das großartige Aautoche-Theater

Kaufmann.

Frl. Grob genannt Sahacet II die großartige

Vortragskünstlerin.

Gustav Fuhrmauu der beliebte Humorist sowie das übrige Programm.

In den hochelegant dekorierten vorderen Restaurationsräumen täglich ab T1/« Uhr

des hier in Gießen so beliebten Damen-OrchesterS

Sturm".

ES ladet ergebenst ein

Direktion Albert Rappmaun.

ni I Eigene Gewächse bester und H 1101 ülÄlöiFäß allerbester Weinbergslagen IllOll NlMv °âd°t 'nFLs,-rnd°n 25

Str. u. in Kisten v. 12 Fl. an

Paul Christian Saalwächter

Weingutsbesitzer, NIEDER-INGELHEIM a. Rh.

Spezialität: Ingelheimer Rotweine.

Höhere u. Erweiterte Mädchen - schnle zu Gieße«

Die Anmeldungen der Mädchen, die von Beginn des kommenden Schuljahres ab unsere Schule besuchen sollen, werden Mittwoch, 12. und Donnerstag, 13. Januar von 101 Uhr im Schulhause, Nordanlage 13, entgeqenge- nommen. Vorzulegen sind: Geburtsurkunde und Impf­schein, bezw. Bescheinigung der 2. Impfung, und bei Kindern, die aus einer anderen Schule kommen, ein Ab­gangszeugnis. Mädchen, die erst schulpflichtig werden, find bei der Anmeldung vorzustellen.

Anmeldungen nach der festgesetzten Zeit können nur berücksichtigt werden, insofern die betr. Klaffen nicht schon vollzählig sind.

Gießen, den 22. Dezember 1909.

Großh. Direktion:

Dr. Störiko.

Bekanntmachung-

Die Lieferung der Särge für stadtarme Erwachsene «uv Kiuver ist für das Rechnungsjahr 1910 zu vergeben.

Angebote sind unter genauer Beschreibung dec Aus­führung bis spätestens 20. Jauuar 1910 beim Städti­schen Armenamt, Asterweg 9 einzureichen, wo auch nähere Auskunft erteilt wird.

Gießen, den 29. Dezember 1909.

Die ArmKudeputation der Stadt Gießen.

Keller.

Bekanntmachung.

Zur Bekleidung armer Konfirmanden zu Ostern 1910 ist die Lieferung von

1. fertigen Knabenanzügen aus schwarzem Stoff

2. schwarzem Cachemir oder anderem schwarzen Stoff zu Mädchenkleidern

3. farbigem Flanell zu Untecröcken zu vergeben.

Angebote find unter Verschluß von Mustern, auch zu dem Futter für die Knabenanzüge vis spätestens IS. Januar 1910 verschlossen, mit entsprechender Auf­schrift versehen, die die anbietende Firma nicht erkennen läßt, an das Städtische Armenamt, AfterwegSein- zureichen.

Gießen, den 29. Dezember 1909.

Die Armendeputation der Stadt Gießen.

Keller.

Sicherung -er Bauforderungen.

Nachstehend bringen wir die bereits in Kraft getretenen Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung der Baufor­derungen vom 1. Juni 1909 zur Kenntnis der Beteiligten.

Gießen, 28. Dezember 1909.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

§ 1. Der Empfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der Her­stellung des Baues aus Grund eines Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine an­derweitige Verwendung des Baugeldes ist bis zu dem Be­trage statthaft, in welchem der Empfänger aus anderen Atit- teln Gläubiger der bezeichneten Art bereits befriedigt hrt.

Ist der Empfänger selbst an der Herstellung beteiligt, so darf er das Baugeld in Höhe der Hälfte des angemesse­

nen Wertes der von ihm in den Bau verwendet worden ist, der von ihm geleisteten Arbeit und der von ihm gemachten Auslagen für sich behalten.

Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreit­ung der Kosten eines Baues in der Weise gewährt werden, bap zur Sicherung der Ansprüche des Geldgebers eine Hypo­thek oder Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstücke dient oder die Uebertragung des Eigentums an dem Grundstück erst nach gänzlicher oder teilweiser Herstellung des Baues erfolgen soll. Als Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreitung der Kosten eines Baues ge­währt werden, gelten insbesondere:

1. solche, deren Auszahlung ohne nähere Bestimmung des Zweckes der Verwendung nach Maßgabe des Fortschrei­lens des Baues erfolgen soll;

2. solche, die gegen eine als Baugeldhypothek bezeich­nete Hypothek (§ 33) gewährt werden.

§ 2. Zur Führung eines Baubuches ist verpflichtet, wer die Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Baugewerbetrechender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen.

Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der Bauerlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken un­tergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abgebro­chen werden sollen.

Aus dem Baubuche müssen sich ergeben:

1. die Personen, mit denen ein Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen ist, die Art der diesen Per­sonen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte Vergüt­ung;

2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen uhb die Zeit dieser Zahlungen;

3. die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zuge - sicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung und Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grundstück (§ 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung der Bautosten gewährt werden;

4. die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 3 genannten Mittel an den Buchführungspstichtigen oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;

5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel;

6. die Beträge, die der Buchführungspfhichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln entnommen hat.

Das Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Jahren, von der Beendigung des letzteingetragenen Baues an gerechnet, aufzubewahren.

§ 3. Die Vorschriften des § 2 finden auch aus Um­bauten Anwendung, wenn für den Umbau Baugeld gewährt wird.

§ 4. Bei Neubauten ist der Bauleiter verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle einen Anschlag anzubringen, welcher den Stand, den Familiennamen und wenigstens einen aus­geschriebenen Vornamen, sowie den Wohnort des Eigen - tümers, und, falls dieser die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unter - nehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich les­barer und unverwischbarer Schrift enthalten muß. Wird der Bau von der Firma als Eigentümer oder Unternehmer aus­geführt, so ist diese und deren Niederlaffungsort anzugeben

§ 5. Baugeldempfänger, welche ihre Zahlungen einge­stellt haben oder über deren Vermögen das Konkursver - fahren eröffnet worden ist und deren im § 1 Abs. 1 be­zeichnete Gläubiger oder der Konkurs eröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis nicht unter einem Monate be­straft, wenn sie vorsätzlich zum Nachteile der bezeichneten Gläubiger tyen Vorschriften des § 1 zuwidergehandelt ha­ben. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis ermäßigt oder auf Geldstrafe biA zu dreitausend Mark erkannt werden.

§ 6. Zur Führung eines Baubuches verpflichtete Per­sonen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist und deren nm § 2 Abs. 3 Ziffer 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark be - straft, wenn sie das vorgeschriebene Baubuch zu führen un­terlassen. oder es verheimlicht, vernichtet oder so unordent­lich geführt hccben, daß es keine genügende Uebersicht, ins­besondere über die Verwendung der zur Bestreitung der Bau­kosten zugesichevten Mittel, gewährt.

§ 7. Mit Geldstrafe bis zu eurhundertfünfzig Mark und im Unvermögens falle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften des § 4 zuwiderhanvelt.

§ 8. Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auf Bau­ten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begon­nen sind, keine Anwendung.

Mittwoch, den 5. d. Mts. pünktlich 9^/2 Uhr abends im Vereinsheim geschäftliche Sitzung

Tagesordnung:

1. Lichtbildervortrag

2. Verschiedenes.

Pünktliches und zahlreiches Er­scheinen ist erwünscht.

Des Vorstand.

Geld-Darlehen k^Ä

Wechsel, Schuldschein,1! Wertpa­piere, auch Ratenabzahlung gibt Central-Büro, Berlin N. 24. Rückp.

Jahres-Knechte

und Viehwärter, ausgewählte, ver­mittelt reell u. sehr billig überallhin Theodor Riebenstah! , Gesindevermieter, Gr. Hamburger strafte 16.

KBMXKKXKVWa S Kalender 1910 | 3 für Besitzer von Wertpapieren. 8

Praktisches Handbuch S für jeden Kapitalisten I | D wird gratis versandt vom D N Bankhaus E. Calmann, H H Hamburg W

g (Etabliert 1853), g B ^^MIKXXSBH

Stadt. Aohmlugrmach

nette Gießen

Asterweg 9.

(Geschäftsstunden von 81 und von 36 Uhr )

ES st«d z« vermieten:

5 Wohnungen von

7 Zimmern

1

ff

6-7

ft

2

7

6

2

7

56

7

4

f/

7

5

7

1

5 3. m

Lader

i

7

7

4

2

r

7

34

»

2

7

7

3

V

4

//

7

2

ff

6

möblierte

Zimmer-

1 Werkstatt

1 Wagenhalle.

1 scheuer mit Stallung

I 3 stock. Lagerhaus mit Pserdestall und Heuboden-

Zu bieten gesucht:

24 Wohnungen von 2 Zimmern

Bettfehri

werden gereinigt u. desinfiziert in und außer dem Hsnsr. Be­stellung durch Postkarte genügt.

Franz Nees,

Friedberg (Hessen), Haagstraße 39.

je ^M-ftata

Glessen.

Direktion: Hermann Steingoetter.

Dieuötag, des 4. Ja«. 1910.

Anfang 8 Uhr.

1 l. Dienstag-Abonnemento- Vorffellung

Der selige Coupinel

Schwank in 3 Akten von Alexandr' Btsson.

Anfang 8 Uhr. Ende 10 Uhr.

Mittwoch, de« 5 Ja«. 1910.

nachmittags 37» Uhr.

Kleine Preise! Kleine Preisei 3.Aufführ««g des Weihnachts- Märchens.

Unter Mitwirkung der Kapelle des hiesig. Jnf.-Reg.Kaiser Wilhelm"

-Nr. 116.

Aschenbrödel.

Weihnachts Märchen in u Bildern von C. A. Görner.

Anfang 372 Uhr. Ende n. 6 Uhr.

Abends 7 Uhr.

10Mittwoch-Hbonn.-Vorstellung Novität! Novität!

Öie Hosen des Herrn von Bredew Schauspiel in 5 Auszügen nach Willibald Alexis von Korh Towska. Anfang 7 Uhr. - Ende 10 Uhr.

SUCHST zu verkaufen. Sicher, fünfte 80.

Versteigerung.

Dienstag, den 4. Januar d. I, vormittags WV2 Uhr, werden im SaaleZum Pfau", Neustadt 55 versteigert: 1 Sofa (grün Plüsch), 1 Schreibtisch, 1 Kleidei schrank, 1 vollst. Beck, 2 Waschkommoden, 1 Nachttisch, 1 Sessel, 1 ov. Tisch, 1 Küchentisch, 1 Gasherd, 1 Wasch- mangel, 2 Bücke gellelle, 1 Teppich, 8Tischdecken,15 Servietten, 1 Tafel- luch, 1 Tisch, 1 Vertiko u. a.

Die Bsksieigèruug ftudrt be­stimmt stete

Geißler, Gerichtsvollzieher, Gießen.

Zirka 80

Ferkel u.Läilmchweine abzugebsu.

Hos Fe tâach.

Q OA Mb tägl. könn. Person. 0"ßV Mi jed. Stand, verdien. Nebe«verd. d. Schreibarb. häusl. Tätigkeit, Vertretung, usw. Näher. Erwerbsjeutral i. Krankst« M.

4 Fischer

Färberei

^^^^

Grösster Betrieb dieser Branche im Grossh. Hessen ::::

Chem. Waschanstalt

BT Gegründet 1848 ~WI

Seltersweg 79 a Tel. 627

Neuenweg 4 553

15 eigene Läden.

Färberei-Versandt-Geschäft.

Post- und Bahnsendungen werden nach der Zentrale in

E^ Butzbach erbeten. ^W

FV^ RB^i ^R mW

AnkaufVerkauf von

Alteise«, Lumoe«, Kuoche«, Kupfer, Mtssirrg, Blei, Zink, Zi«« rc. Möbeln, Betten, Weiß­zeug, Gold- und Silbersachen, Münzen und Antiquitäten.

Louis Rotheuberger, Gieße«

Neuenweg 23. Telephon 35.

Alte Bücher

(auf den Dachböden nachsehen) kauft Max Krahmer, Giessen, Ludwigstrasse 6.

Institut Vsl^

Ilmenau in Thür.

Eluj.-Fähnr. - Abitur. - ( Ex.)

Schnell, sicher. Pr. frei.

âeamteufamilie (4 Pers) sucht Wohnung z l. April f 400-450 W. »Vtl Erter. Off. m. Pr. u. N. N. an d. Exp.