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Gießener Jettnng
n-masoreis 40 Pfa. monatlich enthält alle amtl. Bekanntmachungen anzeigenpreis 15 Pfg.
Yozugspreis 40 pfg. monatlich
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
stritt 11,
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
sowie vieler anderer ^^^M Behörden Gberhessens Expedition: Zeltersweg 85.
Truck und Verlag der (Siebener Berlagödruckcrci (Albiu Klein)'
die 44 mm breite Pctitzcile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Peülzeile im Reklamcteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50°,o Aufschlag. Extrabeilagen werben nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt fonum bei UeberschreilungdeS Zahltmgs- zieles (30 Tages, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohneVerbindlichkeit.
Telephon: Nr. 362.
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Nr. 77
Donnerstag, 2. Juni 1910
21. Jahrg
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung.
Bei der am 26. Mai 1910 borgenommenen planmäßiger: Verlosung wurden auf 1. Oftober 1910 folgende Schuldverschreibungen der Stadt Gießen zur Rückzahlung bestimmt:
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per Pfd. 80-96 ^Mfb. M W. 80-84 er Pfd 60-81 ) Kilo 6.00—000; tr. 9.00-10« Stk. 0.20—or
03.00-00.
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bei
vom 1 8 9 0 er A n l e h e n:
A. 9, 68, 131, 149
B. 4, 25, 69, 140, 266, 275
C. 44, 50, 75, 93, 216, 245, 299, 398
421
D. 9, 22, 48
E. 18, 30, 135
b. vom
F. 8, 51, 113
G. 19, 51
H. 28, 43, 52
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K. 28
Es wird dieß mit gebracht, daß die und zwar
1 8 9 2 er A n l e h e n:
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2000
1000
500
300
200
2000
1000
500
300
200
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
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dem Bemerken zur öffentlichen Kcnnl- Einlösung dieser Schuldverschreibun-
vom 1 8 9 0 er A n l e h e n:
der Stadtkasse Gießen und
Frankfurt a. M.; vom 1892er
bei der Dresdner Bank in
A n l e h e n:
Bekanntmackung
Im städtischen Elektrizitätswerk ist alsbald die Stelle eines Elettrotechnikers zu besetzen. Bewerber mit Erfahrungen im Jnstallationswesen, Zählerwesen und Kabelnetz- unterhaltung für Hoch- und Niederspannung wollen ihre Meldung unter Angabe der Gohattsansprüche und Beifügung von Lebenslauf und Zeugnisabschriften alsbald bei der unterzeichneten Behörde einreichen. Kenntnisse im Schwachstromwesen erwünscht.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Bett.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn; hier: das topogr. Gütervcrzcichnis über die Baupläne in der Stephansmark.
zur
Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 31. Mai 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
J. V. : Keller.
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M Md dir 0. Mai 1910 FleWreile “ in Steh»
kg 80-88 Psg.
. 89-84 r
reife in 9üjci
bei der Stadtkasse Gießen, bei der Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale Gießen, und bei den Bankhäusern Ephraim Diener u. Sohrr-Hanmover, Mauer u. Plaut-Kassel erfolgen kann unb daß die Verzinsung mit Ende September 1910 alifhört.
Von den in vorhergehenden Jahren ausgelosten Schuld- Vtrschreibungen sind noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden.
vom 1890er Anlehen: Lit. B. 6 über 1000 Mk.
Lit. E. 127 über 200 Mk.
Gießen, den 28. Mai 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Das 1. Ziel Gemeindesteuer und Kanalgebühren für 1910 ist binnen acht Tagen bei Meidung der Beitreibung zu entrichten.
Gießen, den 31. Mcri 1910.
S 1 adtkasse Gießen.
In Erl.: Peter.
Bekanntmachung,
Die unterm 9. Mai 1910 angeordnete Sperre der Großen Mühlgasse wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 30. Mai 1910.
Großh erzogt. Polizeiamt Gebhardt.
Bekanntmachung.
Am 2. Juni d. Js. ist das Kabel in der Ostanlage und Landgrafenstraße in der Zeit von 6 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags ausgeschaltet und die Stromlieferung unterbrochen, was wir den anliegenden Konsumenten hiermit zur Kenntnis bringen.
Gießen, den 30. Mai 1910.
Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen.
Stolte.
Bekanntmachung.
Betr.: Wie oben.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. Juni 1910 liegen Werktags aul dem Bureau des Gr. Feldbereinig - ungsgeometers Ludwig zu Großen, Löberstraße 18:
das topographische Güterverzeichnis über die Baupläne in der Stephansmark nebst alphabetischem Namensver zeichnis
zur Einsicht der Beteiiiglen offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebcncn Offcnlegungssrist bei Gr. Feldbereinrgungsgeo)ne1er Ludwig zn Gießen schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg, den 281 Mai 1910.
Der Gr. Feldbereinigungs-Kommissär:
gez.: S ch n i 1 t s p a h n, Grvßherzoglicher Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 1. Juni d. Js., nachmittags 4 Uhr, wird im Schulhof des Schulhauses an der Westanlage eine Anzahl abgängiger Schulbänke meistbietend versteigert.
Gießen, den 30. Mai 1910.
Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
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Das belgische Sönigspaar in Derlin.
Am Montag trafen König Albert von Belgien und Gemahlin auf der Fürstenstation Wildpark bei Potsdam zum Besuch des Kaiserpaares ein. Zum Empfang waren die Kaiserin, der Kronprinz als Vertreter des Kaisers, die Kronprinzessin und die meisten Prinzen und Prinzessinnen des kaiserlichen Hauses erschienen. Der Kaiser war fern geblieben, obwohl sein Befinden andauernd befriedigend ist. Er ist jedoch durch den Verband verhindert Uniform anzu- legen. Ihn vertrat der Kronprinz, der die Kaiserin führte. Der König begrüßte die Kaiserin mit tiefer Verbeugung und Handkuß, der Kronprinz küßte den König. Die Begrüßung der Königin Elisabeth durch die Kaiserin war herzlich. Die Truppen empfingen den König mit Hurra. Der Kaiser trat feinem Gaste aus dem Muschelsaal auf der Freitreppe entgegen. Im Muschelsaale war Empfang mit großem Vortritt. Nach dem Empfang geleitete die Kaiserin die belgischen Herrschaften in ihre Gemächer. An dem Tee, der sodann in der Wohnung der Königin der Belgier genommen wurde, nahmen mit der Kaiserin auch der Kaiser teil, der den rechten Arm in einer Binde trug. Am Abend war Fa- milicntafcl. Am Dienstag! fand voynittags die große Früh jahrsparade der Potsdamer Garnison in Gegenwart des Königs der Belgier im Lustgarten statt. Der Kronprinz hielt in Vertretung des Kaisers die Parade ab. Am Abend war im Neuen Palais zu Ehren der belgischen Majestäten Festtafel in der Jaspisgallerie. Der König der Belgier führte die Kaiserin, der Kronprinz die Königin zur Tafel. Gestern fand die Parade der Gardetruppen der Groß-Berliner und Spandauer Garnisonen statt. Der Kaiser hatte seine Teilnahme an der Parade absagen lassen. An seiner Stelle nahm der Kronprinz mit dem König der Belgier die Parade ab, zu der auch die Kaiserin mit der Königin Elisabeth von Belgien erschienen war.
einer Vereinfachung des Verfahrens bei Erlaß von Steuern, Gefällen 2c., der Aenderungen im Vermessungswesen, die Frage einer Vereinigung von Hauptstaatskasse, Staatsschul- denkasse, und Staatsschuldbuch, einer Kommission zur Beratung über die Vereinfachungen. Die Mitglieder der Kommission wurden sodann ersucht, die ihnen weiterhin geeignet scheinenden Anregungen zur Vereinfachung der Ver - waltung der Kommission zu unterbreiten. Sobald genügendes Material vorliegt, wird die Kommission zur weiteren Beratung zusammentreten und alsdann auch Beschluß darüber fassen, ob zur Bearbeitung des Materials die Bestellung von Referenten genützt, oder auch besondere Unterausschüsse zu bilden sind.
Rerchütagbersatzwahl in Friedberg-Südingen.
Im Kampfe um Friedberg-Büdingen entwickelt jetzt die nationalliberale Partei zweifellos die stärkste Tätigkeit. In der letzten Zeit fanden täglich 4 bis 6 Versammlungen statt, die durchweg einen großen Erfolg für die Kandidatur van Ealker bedeuteten. Die großen Sympathien, auf die der nationalliberale Kandidat an allen Orten stößt, müssen selbst von bündlerischer Seite
Parlamentarisches aus Hessen
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Vereinfachung der Hess. Staatsverwaltung.
Auf Einladung der Regierung trat im Sitzungssaal der Ersten Kammer der Stände die aus Mitgliedern der Ersten
und der Zweiten Kammer gebildete Kommission zur Beratung über die Vereinfachung der Staatsverwaltung zu- fornmcn. Zunächst wurde der Arbeitsplan der Kommission erörtert. Die Minister entwickelten in großen Zügen das vorläufige Arbeitsprogramm. Danach ist die Regierung in eine Prüfung darüber eingetreten, ob sich die Ueberttagung der Revision nichlstaallichcr Rechnungen von der Oberrech- Mlngskammer auf die Lokalvcrwaltüngsbehörden empfiehlt ...... und welche Vereinfachungen im Geschäftsbetriebe der Oberlas u Rechnungskämm er möglich seien. Weiter sind bei den ein-
Ä tt!«felS. »einen Ministerien zur Zeit folgende Fragen Gegenstände der Prüfung: Vereinfachung im Strafvollzug, Aufhebung der Weiberstrafanstalt, Vereinigung der Stellen der Ge-
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fangenivärter an Haftlotalen, die wenig belegt sind, mit mit" denjenigen der Gerichtsdiener, Verminderung der staat- Hichen Aufwendungen für das Gerichtsvollzieherinstitut, Aenderung von Gerichtsbezirken; weiter die Fragen der Neu- wrganisation des Meliorationsbauwesens, Aufhebung der Oberen Bergbehörde oder Angliederung an eine bestehende Behörde, Aenderung im Gewerbefördcrungsdienst, Entlassung der oberen Behörden durch Dezentralisation, Aenderungen auf dem Gebiete des Schulwesens, die Fragen einer «nderweiten Lokalorganisation im Forst- und Steucrwcsen,
anerkannt werden, und das hat zur Folge, daß die Vertreter des Bundes der Landwirte jetzt ihre Taktik geändert haben: sie rühmen die vornehme Art und die aufrichtige Gesinnung des Professors van Ealker und lassen nunmehr ihre ganze Wut am Deutschen Bauernbund aus, der seit einigen Tagen in den Wahlkampf eingegriffen hat. Mit den stärksten Mitteln wird gegen die : Führer dieses Bundes vorgegawgen, allerorts wird das ganze Heer der Landwirtebündler zusammengelrommell, um die Redner des Bauernbundes niederzubrüllen. In Holz- Haufen wurde diese Taktik in solchem Maße geübt, daß sich der Bürgermeister des Ortes zum Eingreifen genötigt sah, um zu protestieren, daß Leute aus anderen Dörfern in solcher Weise seine Gemeinde in schlechten Ruf bringen. Nichtsdestoweniger hören die ländlichen Wähler in ihrer großen Mehrzahl den Ausführungen der Vertreter des Teutschen Bauerwbundes aufmerksam zu, und der Wahltag wird zeigen, wie viele von ihnen dem überhebendem Geschrei der Landwirtebündler folgen oder den überzeugenden Worten jener Männer, die sich die Jntereffenvertretung der kleinen und mittleren Bauern zum Prinzip gemacht haben. Gan; besonders wirft die wahre Darstellung der Wirkung der vom Bunde der Landwirte abgelehnten Erbanfallsteuer, bei der von letzterer Seite Verschleierungen und Verdrehungen schlimmster Art geleistet werden. Als besonderes Kuriosum des Wahlkampfes verdient aber hervorgehoben zu werden, daß der bündlerische Kandidat Dr. von Helmoll nur in geheim gehaltenen Versammlungen spricht, sodaß lhm überhaupt niemand entgegentreten kann. Fluchtartig durcheilt er die Dörfer, und wo er sein Programm entwickelt, da werden nur Frrunde seiner Kandidatur geladen, die ihm Beifall klatschen.
Nun hat auch der Deutsche Handwerkerbund zu der Wahl Stellung genommen. An sich ist ja angesichts der geringen Anhängerschaft dieser Gruppe diese Stellungnahme bedeutungslos, doch hat sie eine Erscheinung gezeitigt, die nicht ohne pikanten Beigeschmack ist. Der Handwcrkerbund beschloß nämlich, den Kandidatssn des Bundes der Landwirte zu unterstützen, der das Bundes- Programm (u. a. Einführung der Erbfchaf 1 s - ft c u c r) unterschreibt. Das hat Herr v. Helmolt getan! ! !
Der Sonderausschuß für die Revision Verwaltungsgesetze setzte am Montag die ratung über die Städteordnung fort und erledigte die tikel 121—153. Es wird darin zunächst die Tätigkeit des Bürgermeisters und der Beigeordneten geregelt. Der Bürgermeister führt als verantwortlicher Leiter der gesamten Stadtverwaltung den Vorsitz in den Sitzungen der Stadtverordneten und erteilt nach Anhörung der Stadtvertretung die Bearbeitung der einzelnen Zweige der städtischen Verwaltung unter sich und die Beigeordneten. Diese sind die Vertreter des Bürgermeisters und besorgen die ihnen zugewiesenen Amtsgeschäfte oder Geschäftszweige der städtischen Verwaltung; doch kann der Bürgermeister unter seiner Verantwortung auch andere städtische Beamte mit der laufenden Bearbeitung dienstlicher Angelegenheiten beauftragen. Sowohl der Bürgermeister wie die besoldeten Beigeordneten und besoldeten Magistratsmitglieder dürfen keinen anderen Erwerbszweig haben, kein anderes befoldetes Amt bekleiden und nicht Mitglied des Vorstandes und Aufsichts- rats einer Aktiengefellfchaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sein. Ausnahmen hiervon können nur unter belon- deren örtlichen Verhältnissen mit Zustimmung der Stadtverordneten und Genehmigung des Ministeriums zugclassen werden. Gegen Entschließungen und Verfügungen des Bürgermeisters ist innerhalb zwei Wochen Beschwerde an den Kreisrat und gegen dessen Entscheidung innerhalb der gleichen Frist Beschwerde an das Ministerium zulässig. Die Artikel 131—138 behandeln die Tätigkeit der Ausschüsse Deputationen und Kommissionen, die Artikel 139 ff. die Rechtsverhältnisse der städtischen Beamten. Ueber die wichtigste dieser Bestimmungen wurde die Entscheidung im Ausschuß noch vorbehalten.
der Be- Ar-
Der W'ahlrechtsauK schuß der Erst en K am- m e r trat an demselben Tage vormittags zu einer Beratung zusammen, bei welcher es sich besonders um die geschäftliche Behandlung der Wahlrechtsvorlage bezw. der beiden Gesetzentwürfe über die Abänderung der Verfassung u. die Landstände drehte.
Am Nachmittag hielt auch der Gesetzgebungsausschuß der Ersten Kammer eine bis abends 7 Uhr ausgedehnte Sitzung ab; es wurde darin eine Anzahl kleinerer Gesetzentwürfe, u. a. die Novelle zum Fischereigesetz, erledigt.
Friede im Saugewerbe?
Die Emigungsverhandlungen im Baugewerbe haben am Sam-Iag im Reichstagsgebäude begonnen und dauerten bis Dienstag. Die Verhandlungen wurden von drei Unparteiischen iGeh. Regierungsrat Dr. Wiedfeldt im Reichsamt des innern, Oberbürgermeister Dr. Butler-Dresden und Ge- richtsdirettor Dr. Prenner-München) geleitet. Ein positives Ergebnis wurde nicht erzielt. Es wurde jedoch ein Haupt- Vertrag aufgesetzt, zu dem beide Parteien sich bis zum 6. Juni beim Reichsamt des Innern zu äußern haben. Im Falle der Annahme haben sofort die örtlichen Verhandlungen zu beginnen, die bis zum 13. Juni abzuschließen sind. Soweit örtlich keine Einigung zustande kommt, sollen die Vertrüge durch ein Schiedsgericht, welches ebenfalls am 13. Juni in Dresden zusammentreten würde, endgültig erledigt iverden unter Ausschluß der Bei-Vfung. Diè Aussperrung