Kr. 202
Mittwock, Pen 29. August 190b
15. Jahrgang
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Neueste Nachrichten
(Gie-e«er U«ge»t«tt)
Nnabhängrge Tageszeitung
(Hießener Bettung)
förD-erheffm und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei ©iefim, des (Mroßfi. Boli^eiamtes Gießen und nnh^r-'r ^^ürd^n n^n ^-^^
Bestellungen durchs Telephon.
Wenn ein Kaufmann telegraphisch Aufträge erteilt, so riss das wie jeder andere schriftliche Auftrag. Dabei hat er die Verpflichtung, alle die Vorsichtsmaßregeln zu treffen, die durch die Eigenheit der telegraphischen Nachrichtenübermittelung bedingt sind. Er muß beispielsweise Ziffern „kollationieren" lassen, d. h. dafür sorgen, daß das enrpfangende Telegraphen« mit die Ziffern zur Vergleichung an das aufgebende Telegraphenamt zurückmeldet, damit dieses sich überzeugt, daß die telegrafierte Ziffer mit der Urschrift des Telegramms über- kir stimmt. Damit noch nicht genug: Neben der wichtigen Wffer muß die Zahl in Buchstaben geschrieben sein. Denn ks kommt vor, daß der telegraphierende Beamte trotz der Rationierung sich irrt. Das ist menschlich, und deshalb Linn nicht er verantwortlich gemacht werden, sondern der Schaden bleibt bei dem Auftraggeber.
Bei der telephonischen Uebermittelung von Auf- trogen sind die Schwierigkeiten anderer Art. Man weiß, tvclche Firmen man anruft, man kann sich auch vergewissern, ob man die richtige Verbindung bekommen hat; aber man sieht nicht, welche Person sich am andern Ende des Drahtes befindet, ob dort der Chef steht oder der Prokurist oder der Lehrling. Es ist nun Sache des Bestellers, sich hiernach zu trfitnbigen, um wenigstens annähernd Gewißheit zu erlangen, daß der Empfänger der Bestellung auch die Befugnis hat, bestimmte Zusagen zu machen, die für die Firma selbst rechtsverbindlich sind. Die Judikatur ist hierüber noch nicht zur vollen Einheitlichkeit gekommen, aber sie ist auf dem besten E3eae daüin-
Wer sich telephonisch anschließen und in das öffentliche telephonische Register eintragen läßt, der gibt damit zu erkennen, daß er für telephonischen Anruf zur Verfügung steht, daß er angerufen zu werden wünscht und telephonische Be- Kellungen entgegenzunehmen bereit ist. Damit unterzieht er sich der Verantwortung für die Mißverständniffe, die mit der Eigenart des telephonischen Verkehrs verbunden sind und auf »bsehbare Zeit an ihm haften. Daraus könnte man herleiten nnt) haben manche Gerichte auch hergeleitet, daß für Irrtümer bei telephonischen Bestellungen und Aufträgen der aufzu- kommen hat, bei dem der Anruf erfolgt. Das hat zu manchen klergerlichketten und Unzuträglichkeiten geführt. Ein Lehrling beispielsweise nimmt, eine Bestellung entgegen und macht dabei eine Zusage über die Art der Anfertigung oder über die Lieferung der Ware. Der Lehrling gibt die Bestellung auch »b, doch er vergißt gleichzeitig, von seiner Zusage Meldung R machen, auf die der Chef vielleicht nicht eingegangen wäre, oder die er auch berücksichtigt haben würde, wenn er von ihr Kenntnis gehabt hätte. Wer trägt nun den Schaden? Ist der Chef für das Versehen seines Lehrlings haftbar? Oder ist der Besteller mit seinem Schadenanspruch abzuweisen, weil kr es an der nötigen Vorsicht hat fehlen lassen? Bei Ent- ichcidung dieser Frage ist zu berücksichtigen, daß telephonische Bestellungen in der Regel eilige Bestellungen find, die eine Verzögerung bis zur schriftlichen Bestätigung nicht vertragen. Zm andern Falle würde man wohl die telephonische Bemühung und die Telephongebühr sparen.
Ein höheres Gericht hat dahin entschieden, daß man all- petncin wisse und für sicher annehme, die Bedienung des Telephons sei nicht Sache des Chefs oder seiner Prokuristen, sondern werde fast überall t^n einem Hausdiener, vom Lehrling oder sonstigen untergeordneten Angestellten besorgt, sinter keinen Umständen aber sei es gerechtfertigt, irgend jemanden, der von einem Geschäft aus auf Anruf spricht, für nne im Namen dieses Geschäfts verfügungsfähige Person zu halten, blos weil man sie nicht sieht! Sache des Bestellers ist es, sich zu vergewissern, ob die Bestellung au die richtige Person gelangt ist, namentlich ob etwaige auf die Bestellung bezügliche Zusagen von einer Person gemacht worden sind, die zu solchen Zusagen befugt ist und für die die Firma basten nmß. Die Eile kann keine Verantwortung schaffen, K läßt die Verantwortung bei dem, der Ursache hat oder zu laben glaubt, die Schnelligkeit der Geschäftserledigung ihrer ßuoerlässigkeit vorzuziehen.
Etwas mehr Vorsicht, besonders bei größeren Aufträgen, immer am Platze und läßt sich auch durchführen. Ist der Khef nicht da und fehlt der Prokurist, wenn die Bestellung gegeben und angenommen wird, so läßt sich anordnen, daß eine telephonische Rückftage und Bestätigung erfolgen soll. Die ausbleibende Bestätigung zeigt dann beizeiten, daß man die Nachftage zu wiederholen hat, um sich gegen Schädigung ju schützen.
Die letzterwähnte Gerichtsentscheidung scheint das Richtige getroffen zu haben. Mit ihr wird der telephonische Verkehr^ der immer mehr an Ausdehnung gewinnt, ff einzurichten haben, und er kann es auch. Mercur,
^ Die moshowitische Hnarchie. >
Alle jene blutigen Vorkommnisse, die in diesen Tagen kchlag auf Schlag folgten, haben bewiesen, daß die revolutionären Antriebe im russischen Reiche in keiner Weise an Kraft verloren haben. Die trotz der Duma-Auflösung ein- letzende verhältnismäßige Ruhe war nur eine trügerische,
gleichsam das Athemholen vor dem erneut losbrechenden Sturm der Leidenschaften. Erbitterte Kämpfe sind in Odessa ausgcbrochcn, die das Schlimmste für die so schwer heimgesuchte Hafenstadt befürchten lassen.
Arbeiterunruhen und Straßenschlachten.
Gegen 15 000 Arbeiter veranstalteten Umzüge in Odessa. Als die Demonstranten daran gingen, die Schnapsläden zu verwüsten, trat ihnen das herangerufene Militär im Verein mit der Polizei entgegen und ein heißer Kampf entbrannte. Von beiden Seiten wurde heftig gefeuert. Das Militär gab mehrere Salven ab, wodurch 81 Personen getötet und 250 verwundet wurden. Auf Seiten des Militärs fielen 17 Mann. — Das Weizengeschäft liegt vollständig darnieder, da die Arbeiter streiken. In der Piraspoler Vorstadt wurde die aus fünf Köpfen bestehende Familie eines Getreidehändlers ermordet und 10 000 Rubel sowie mehrere Wertsachen geraubt.
Aus den verschiedensten Gegenden des Landes kommen Nachrichten über das Wiederaufleben der Gewalttätigkeiten. Revolutionäre Banden versuchten sich eines Waffendepots bei der Station Pablama in der Nähe von Moskau zu bemächtigen. Sie wurden von der wachthabenden Besatzung nach heftigem Kampfe, wobei mehrere Personen getötet wurden, zurückgeschlagen. Auf der Station Woskressenskaja der Bahn Moskau—Kasan fand ein wahrscheinlich absichtlich herbeigeführter Zusammenstoß zweier Züge statt, bei dem elf Personen verwundet wurden. In Samara stieß ein Trupp von 400 Revolutionären mit der Polizei zusammen. In dem entstehenden Handgemenge wurden mehrere Polizisten durch Dolchstiche und Steinwürfe verletzt.
Bedrohliche Situation in Warschau.
Man vermutet allgemein, daß die Ermordung des Generals Wonljarljarski nur die Einleitung zu neuen Attentaten bildete. Soldaten veranstalten lärmende Kundgebungen gegen ihre Offiziere, die vergeblich den Ingrimm durch Agitation für ein Pogrom abzulenken suchen. Der Gouverneur Skallon hat infolge des Attentates, das gegen ihn verübt wurde, vollständig den Kopf verloren. Er befindet sich fortwährend in wahnsinniger Todesangst und weigert sich sogar, nahe Freunde und Vertraute zu empfangen, in denen er Sendlinge der Revolutionäre vermutet. Die Aerzte stellten einen schweren Nervenchok des Gouverneurs fest, dessen Ursache durch Drohbriefe täglich noch gesteigert wird. Auf Befehl Skallons ist das Regierungspalais mit einem Wall von Soldaten umgeben worden. Die Polizei hat eine Anzahl von Bomben in der Nähe des Polizeipräsidiums und der Skallonschen Wohnung entdeckt, die im Boden vergraben waren und bei Gelegenheit zur Explosion gebracht werden sollten. Ueber 200 Personen sind verhaftet worden, ohne daß man die Urheber der Mordanschläge entdeckte. Auch in Moskau werden die Häuser durch Geheimpolizisten aus Petersburg unablässig durchsucht nach Waffenlagern und Werkstätten von Sprengstoffen ; es finden fortgesetzt Verhaftungen statt.
Maßnahmen der Regierung.
Angesichts der ungeheuren Erregung infolge der anhaltenden Mordtaten will man wieder bei den maßgebenden Kreisen eine Verschärfung der Sicherheitsmaßregeln durchführen. Die amtlichen Blätter bringen eine Notiz folgenden Inhalts:
Jeder Revolutionär muß für vogelfrei und rechtlos erklärt werden. Wer der revolutionären Gesinnung überführt ist, soll hingerichtet werden. Wird Jemand mit Waffen, Explosivstoffen oder dergl. betroffen, so soll er standrechtlich erschossen, seine Angehörigen deportiert werden. Die Verbreiter revolutionärer Schriften sind cb-"-^ tu beh obeln.
Also Gewalt gegen Gewalt. Man geht wohl nicht fehl, wes» man diese Ungeduld nicht ganz wörtlich nimmt, immerhin kennzeichnet sie die Stimmung. Man hat erkannt, daß irgend etwas geschehen muß, um das bedrohte Leben der Beamten zu schützen. Beginnt doch bereits die Fahnenflucht in ihren Reihen, wie das gemeinschaftliche Abschiedsgesuch sämtlicher höheren militärischen und Zivil-Funktionäre in Odessa mit General Kaulbars an der Spitze zeigt.
Das offiziöse Organ der Regierung, die „Rossija" in Petersburg bringt einen Artikel, in dem gesagt wird, die Regierung besitze genügende Gewalt zur Unterdrückung der Attentate und verbrecherischen Handlungen, sie erblicke aber darin nicht ihr Hauptziel und die Grundlage ihrer Tätigkeit. Als nächste Pflicht betrachte die Regierung die Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen für die Duma. Unaufschiebbare Fragen würden bis zum Zusammentritt der Duma in gesetzlich vorgesehener Weise von der Regierung erledigt werden. Die Revolutionäre könnten die Tätigkeit der Regierung nicht behindern. Um die bäuerische Bevölkerung zu beruhigen, ist die Bauernagrarbank zum Zweck der Vergrößerung des bäuerlichen Grundbesitzes beauftragt worden, den Verkauf einer Reihe von Apanage-Ländereien an Bauern zu ver- aritteln.
Stolypin über das Attentat.
~ Der Ministerpräsident Stolypin schilderte einem höheren Staatsbeamten gegenüber seine Eindrücke während des gegen thu verübten Bombenanschlags. Stolypin befand sich in seinem Arbeitszimmer, als im Empfangszimmer sehr laut selvrochen wurde. Er unterschied deutlich die Stimme des
Generals Samjatin, der während der Katastrophe umram. Stolypin wollte die Tür öffnen gehen, um nach der Ursache des Streites zu forscht, als eine fürchterliche Detonation gefolgte. Sein erster Gedanke galt seiner Familie, feinen Ludern; doch blieb er einen Moment starr vor Schrecken stehen, als er den Balkon herabstürzen sah und mit ihm seine Tochter und sein einziges Söhnchen, sowie die alte Klnder- Wärterin. Stolypin selbst blieb völlig unversehrt, nur das Dntenfaß flog ihm gegen den Hinterkopf, ohne ihn zu beschädigen. In seinem Kabinett wurden die Möbel teilweise durcheinander geschoben, doch sind alle wichtigen Papiere un- bep^äbigt, ebenso alle Aktenstück in dem nebenan befindliche» Sekretariat, die, unter der einftürzenden Decke begraben, erhalten blieben. General Samjatin hatte den uniformierten Attentätern den Eintritt verweigern wollen. Er war mißtrauisch geworden, weil sie unvorschriftsmäßige Fellmützen tnrgen. Während des Wortwechsels ließ einer der Attentäter die Bombe fallen, worauf die schreckliche Katastrophe erfolgte. Ein Arm dieses Mannes wurde weit weg im Garten des Landhauses gefunden. Stolypin fggte, er sei vollkommen gefaßt und fest entschlossen, seine Pflicht weiter zu erfüllen, und zwar auf der eingeschlagenen Bahn. Schmerzlich besorgt mache ihn nur das Schicksal seiner schwerverwundeten Tochter. Sein ebenfalls verwundeter kleiner Sohn soll der Genesung entgegengehen.
Russische Nihilisten in Hamburg.
Außer dem sich Favart nennenden Unbekannten, der verdächtig ist, russischer Revolutionär zu sein, sind noch drei Mitschuldige verhaftet worden. Sie wurden in dem Augen- blick festgenommen, als sie sich nach England einschiffen wollten. Bei ihnen wurden noch eine Menge Waffen und viele hunderte von Gewehrpatronen beschlagnahmt. Außerdem wurden in ihrem Besitz Kolben ausgesunden, durch die Browning-Pistolen in Karabiner uir.^'ma.<^ werden können.
Es liegen noch folgende Meldungen vor:
Riga, 28. August. Auf offener Straße wurden einem Steuereinnehmer 1500 Rubel geraubt. Der herzueilende Schutzmann erhielt einen Schuß und war sofort tot. Als eine Patrouille herankam, ergriffen die Räuber die Flucht. Einer wurde getötet. Man fand bei ihm das Geld vor.
Riga, 28. August. Als die Polizei ein Haus umzingelte, in dem Bomben aufgefunden waren, gaben die im Innern versteckten Revolutionäre eine Gewehrsalve ab und warfen eine Bombe. Das Haus wurde darauf beschossen. Als man eindrang, fand man einen Mann und eine Frau tot aus.
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Daa Gndc der Meuterer.
Ueber die Hinrichtung der vom Kriegsgericht zum Tode verurteilten Meuterer von dem „Pamjat Asowa" wird aus Reval geschrieben:
Das Gericht fällte das Urteil um 1 Uhr nachts. Während der Verlesung des Todesurteils herrschte im Saal Totenstille: als das Gericht sich jedoch zu entfernen begann, bat ein Teil der Verurteilten, b^ Todesstrafe in unbefristete Zwangsarbeit umzuwandeln, während andere erklärten, daß sie dieses wohl nicht verlangen können, daß sie aber bäten, die Strafe des Todes durch Erhängen in den Tod durch Erschießen umzuwandeln, worauf sich das Gericht zurückzog. Nachdem die Verurteilten in ihre Zellen zurückgeführt worden waren, wurden sie _ gefragt, ob sie einen Priester zu empfangen wünschten; sie bejahten die Frage und baten, ihnen Heiligenbilder in die Zellen zu bringen. Nachdem alle, mit Ausnahme eines Studenten, das Abendmahl empfangen hatten, beschäftigten sie sich mit Schreiben von Briefen und der Aufzeichnung ihrer letztwilligen Verfügungen. Um 4 Uhr morgens traf das vom Chef des Geschwaders bestätigte Urteil der besonderen Kommission ein, jedoch mit der Umwandlung des Erhängens in Erschießen. Man brachte den Verurteilten in die Zelle leinene Hemden und befahl ihnen, sich umzukleiden, was einige zuerst nicht wollten, indem sie baten, sie in Matrosenkleidern sterben zu lassen. Nachdem sie sich im Korridor in Reih und Glied aufgestellt hatten, wurden sie auf den Schloßhof und von dort auf den Richtplatz geführt. Auf dem Schloßhof stimmte einer der Verurteilten ein Lied an, zu dem sich anfangs noch einige Stimmen gesellten, doch verstummte sofort wieder alles. Aus dem Richtplatz angekommen, baten die Verurteilten, sich von einander verabschieden zu dürfen, was ihnen auch gestattet wurde. Sie küßten sich untereinander und traten dann selbst an das längs dem Richtplatze ausgespannte Seil heran, wo sie angebunden wurden. Als alle angebunden waren, kam der Priester hinzu und reichte jedem das Kreuz zum Kusse. Mittlerweile hatte die durch das Los zur Vollstreckung bei Exekution bestimmte Truppenabteilung Aufstellung genommen. Nach der Verlesung des Urteils folgte von mehreren Seiten der Ruf: „Genug, wir kennen selbst unsere Schuld. Ziell gut, Brüder, damit der Tod sofort eintritt." Nachdem bei Priester nochmals das Kreuz zum Kusse gereicht hatte, erklanß das Kommando ... die Salve ertönte, eine zweite Salm folgte — zur Vorsicht. Nach ber, Vollstreckung des Urteils wurden die Leichen auf einen mit Sand bestreuten Wagen