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Nr. 200 _________________

Montag, Pen 27. August 190b

15. Jahrgang

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Flnaööängige Tageszeitung

(Hießener Zeitung)

Amnestie.

Die seit Wochen hin- und herschwankenden Vermutungen, ob anläßlich der Geburt des kaiserlichen Enkels eine Amnestie zu erwarten sei, find nun mit einem Schlage geklärt worden. Die Hoffnungsfreudigen haben Recht behalten, Kaiser Wilhelm hat durch Gnadenerlaß vom 24. August 1906 eine Amnestie für Majestätöbcleidigungen und Belcidignngcu von Mitgliedern deS Königlichen Hauses gewährt.

Die Gnadenverfügung ist von Schloß Wilhelmshöhe datiert, vom Justizminister Beseler gegengezeichnet und hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. wollen, da Uns durch Gottes Gnade ein Enkel geschenkt ist, der in wenigen Tagen die heilige Taufe empfangen soll, und dieser Tag dazu auffordert, empfangene Unbill zu verzeihen und Vergebung zu üben, allen denjenigen Personen, welche bis zum Abschlusse des heutigen Tages durch Urteil eines preußischen Zivil­gerichts wegen einer gegen Unsere Person begangenen MajestätSbeleidigung oder wegen Beleidigung eines Mit­gliedes Unseres Königlichen Hauses im Sinne der §§ 95 und 97 des Strafgesetzbuchs zu Freiheitsstrafen rechtskräftig verurteilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen- Ist wegen einer solchen und wegen einer anderen straf­baren Handlung auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist der wegen der ersten Handlung verhängte Teil dieser Strafe im vollen Umfange als erlassen anzusehen. Auf die von einem mit anderen Bundesstaaten gemeinschaftlichen Ge­richte erkannten Strafen findet dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den beteiligten Regierungen ge- troffeueu Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungs­rechts in dem betreffenden Falle Uns zustcht. Unser Justizminister hat für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen.

Schloß Wilhelmshöhe, den 24. August 1906.

Beseler. Wilhelm.

Dieser Beweis der kaiserlichen Huld wird bei allen Deutschen, gleich welcher politischen Meinung und Richtung sie anhängen, rückhaltlose Anerkennung und aufrichtigen Dank hervorrufen. Es ist ein schönes Vorrecht des Trägers der Krone, Gnade üben und so die eiserne Unerbittlichkeit des Gesetzes mit der versöhnenden Hand des Verzeihens und der Nachsicht mildern zu können. Kaiser Wilhelm hat sich und seinem Volke in glücklicher Stunde das Geschenk der Amnestie gemacht die bevorstehende Taufe im Kaiserhause erhält dadurch einen Glanz, der durch die prunkvollste Veranstaltung nicht über­boten werden kann. Dank dem Kaiser!

Verruf und Boykott erhubt!

(Von unserem juristischen Mitarbeiter.)

Am 30. April 1904 hatte das Reichsgericht eine Entt scheidung getroffen, die den Verruf und den Boykott in den gewerkschaftlichen Lohnkämpfen für unzulässig und strafbar spürte. Die Entscheidung erregte großes Aufsehen und fand m den beteiligten Kreisen nicht durchweg Zustimmung. Aber mcht blos die beteiligten Kreise, die man als befangen an­sehen konnte, auch Juristen von Ruf, deren Unbefangenheit nicht in Frage zu stellen war, und namentlich Sozialpolitiker erachteten die Entscheidung für fehlgehend. Dieser Ansicht hat sich jetzt das Reichsgericht selbst angeschlossen. Am 12. Juni ds. Js. hat der sechste Zivilsenat des Reichsgerichts ein Urteil erlassen, das folgende Grundsätze aufstellte:

1. Boykott und Streif im Lohnkampf sind nicht rechts­widrig. Die Unternehmer können Ersatz der Verluste, die sie infolge von Streik oder Boykott erlitten haben, nicht verlangen.

2. Wenn ein Verein von Arbeitern, der in einen Lohnkampf zur Erringung günstigerer Lohn- und Arbeits­bedingungen eingetreten ist, seinen Satzungen gemäß den Mitgliedern, die sich am Kampf nicht beteiligen würden, lediglich den Verlust ihrer Mitgliedschaft in Aussicht stellt, so stellt das eine Drohung im Sinne des § 153 der Gewerbeordnung nicht dar.

3. Wenn die Partei, die durch an sich erlaubte Kampf­mittel günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu er­langen strebt, den Gegnern die bevorstehende Anwendung dieser Kampfmittel ankündigt und dadurch auf deren Entschließung über die Streitfragen einzuwirken sucht, so ist das keine durch § 153 der Gewerbeordnung verbotene Drohung.

4. Wenn Arbeiter zur Erringung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen und zur Beseitigung von Zu­ständen und Einrichtungen, durch die sie sich beschwert fühlen, die Mitwirkung weiter Kreise des Publikums durch die Presse oder durch Flugblätter anrufen, so v e r st ö ß t das nicht gegendie nuten Sitten.

Diese neuere Entscheidung, die einstweilen für die Judikatur bindend ist, enthält keine überraschende Auslegung, enthält vielmehr im wesentlichen nur eine Bestätigung der Auslegung, die von den Praktikern von vornherein als zu­treffend angesehen worden war, aber bei manchen Gerichten Widerstand gefunden hatte. Die Praxis des gewerblichen Lebens hat sich längst daran gewöhnt, Streif und Boykott als angemessene und erlaubte Mittel des Lohnkampfs anzu­sehen. Es ist nur eine geradlinige Konsequenz, wenn die Ankündigung der Anwendung dieser erlaubten Mittel nicht als eine unzulässige Drohung aufgefaßt wird. Ebenso ist es nur logisch, daß Arbeitervereinigungen, die sich zu einem Lohnkampf zusammengetan haben, den Verlust der Mitglied­schaft denen ankündigen, die etwa bei dem Lohnkampf nicht mittun wollen. Zweifellose und allgemeine Zustimmung wird es auch finden, daß ausdrücklich gesagt ist, es widerstreite nicht den guten Sitten, die Unterstützung der öffentlichen Meinung in einem Lohnkanipf durch die Presse und durch Flugblätter anzurufen.

In der neuen Reichsgerichtsentscheidung ist überall nur von den Rechten der Arbeitnehmer, d. L der Arbeiter, die Rede. Das kommt jedoch daher, daß in dem zur Entscheidung gebrachten Einzelfall das Vorgehen von Arbeitern in Frage stand. Deswegen gilt durch das Urteil des Reichsgerichts für die Arbeitgeber nicht minder, was dem Buchstaben nach für die Arbeiter allein ausdrücklich festgestellt ist. Es liegt also keine Verschiebung des Rechtsgebiets zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu gunsten jener vor. Auch wäre es irrig, anzunehmen, daß etwa das Reichsgericht den Arbeitern ge­statten wollte oder gestattet hätte, beliebige Drohungen an­zuwenden, um andere Arbeiter, die arbeitswillig wären, in einen Lohnkampf hineinzuzwingen oder hineinzuschrecken. Davon steht in dem Reichsgerichtserkenntnis nichts.

Wenn dieses Erkenntnis die Arbeiter vor negatorischen Auslegungen und Verfolgungen schützt, so schützt es nicht minder die Arbeitgeber bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und bei der Anwendung der ihnen zu Gebote stehenden Mittel im Lohnkampf. Die Arbeitgeberverbände und die Arbeitsnachweise dieser Verbände dürfen jetzr grundsätzlich wieder die Verrufserklärung mißliebiger Arbeiter vornehmen. Darin liegt unseres Erachtens das Schwergewicht des neuen Reichsgerichtsurteils, dessen praktische Bedeutung bald genug zu Tage treten wird. Die Arbeiterorganisationen sind im wirtschaftlichen Streit schon lange nicht mehr der schwächere Teil. Ihr Zusammenschluß hat ihnen vielfach großes Ueber» gewicht gegeben. Die Fabrikherren waren keineswegs mehr Herren in ihren Fabriken. Sie durften weder entlassen noch einstellen, wen sie wollten, sondern mußten sich den Vor­schriften der vereinigten Arbeiter fügen. Die Reichsgerichs- entscheidung vom 12. Juni gibt den Arbeitern ihr volles Recht und zeigt den Arbeitgebern, wie sie zu ihrem Recht gelangen sönnen.

politische Rundschau.

Deutscher Reich,

* Ueber die Erträge der neuen Steuern wird die erste Aufstellung veröffentlicht. Von den seit dem 1. Juli er­hobenen Steuern brachte die Zigarettensteuer im Monate Juli einen Roherttag von 477 741 Mark, die Frachturkunden­steuer von 1368 042 Mark, die Automobilsteuer von 473 875 Mark und die Erbschaftssteuer von 897 Mark ein. Die wirklichen Ergebnisse sind aber bedeutend niedriger, da die Verwaltungskosten abgerechnet werden müssen. Die Brausteuer nebst der Uebergangsabgabe von Bier ergab im Monat Juli eine Mindereinnahme von 1909 625 Mart offenbar infolge der vorausgegangenen Mehrproduktton zu den alten Steuersätzen.

* In Marienburg sand am 25. die diesjährige Tagung des deutschen Ostmarkenvereins statt, der sich gestern" ein glanzvoll durchgeführterdeutscher Tag" anschloß. Nach dem Jahresbericht hat der Verein seine Tätigkeit zur Stärkung des Deutschtums in den Ostmarken im verflossenen Jahre weiter ausdehnen können. U. a. sind zur Unterstützung der deutschen Kleingewerbetreibenden Darlehnskassen gegründet und die Heranziehung deutscher Handwerker, Aerzte, Apotheker und Rechtsanwälte nach den Ostprovinzen wesentlich gefördert worden.

* Wie in diplomatischen Kreisen versichert wird, ist die Nachricht von der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Enteignung polnischer Güter durch die Ansiedlungskommission unrichtig. Es werde zur Zeit im preußischen Ministerium des Innern kein einziger Gesetzentwurf zur Lösung der Polen- Eage ausgearbeitet, am allerwenigsten aber ein solcher zur Zwangsenteignung polnischer Grundbesitzer.

* Der Besuch des französischen Ministers Clemenceau in o rhn wurde vielfach mit politischen Fragen in Zusammenhang gebracht. Nach den persönlichen Erklärungen des Ministers kommt er aber nur als Privatmann, um die Museen und andere Sehenswürdigkeiten der Reichshanvtstadt an besichtigen. Es 9^t nicht in keinem Plane, in Berlin politische Er-

* Der Kolonmlskandal zieht immer weitere Kreise. Es wird jetzt behauptet, daß außer Major Fischer auch noch andere Offiziere der Schutztruppe in einem engen freund­schaftlichen Verhältnis zu Herrn von Tippelskirch gestanden

haben, das Beziehungen zur Folge hatte, welche zu nicht wünschenswerten Kreditgewährungen führten. Dian wird auf die endliche Aufklärung der Affäre mit Spannung warten.

Russland,

** Der Ministerrat beriet über die innere Lage deS Reiches und kam zu dem Beschluß, die bisherige Politik unter genauer Beobachtung der bestehenden Gesetze fortzufiihren. Die Lage ist im Uebrigen unverändert. Es liegen folgende Meldungen vor:

M o s k a u, 25. August. In der Mylnikowgasse ent­deckte die Polizei eine Kampfgenossenschaft von Sozial- revoluttonären. Sechs Männer und zwei Frauen wurden verhaftet. In der Pilnikowgasse wurde ein Waffenlager vorgefunden, das unter anderm neun Pud scharfe Pattonen

Petersburg, 24. August. Bei der Oeffnung eines Postbeutels für Wertsachen aus Eriwan auf dem Haupt­postamt, der nach den amtlichen Scheinen 148 400 Rubel enthalten sollte, wurde eine Bleistücke enthaltende Papier­hülle vorgefunden. Der Postbeutel war äußerlich völlig unversehrt.

Warschau, 25. August. Eine von einem Agent Provokateur auf die Tramway - Schienen gelegte unge­fährliche Bombe explodierte und veranlaßte eine große Panik. Militär wollte auf die Menge schießen, wurde aber von einem höheren Offizier daran verhindert. Trotz­dem fanden viele Unglücksfälle statt.

Balkan staaten,

** Die diplomatischen Reibungen wegen der maee- bonifeben Unruhen dauern an. Der bulgarische Minister­präsident Petrow hat der Pforte auf ihre Vorstellungen ge­antwortet, daß es schwierig wäre, der Erregung des Volkes, das über die Untaten der griechischen Banden in Macedonien erbittert sei, Einhalt zu tun, und daß das einzige Mittel da­gegen in der Ausrottung der griechischen Banden bestände. Die Pforte hat von neuem Schritte in Sofia unternommen, gleichzeitig aber auch das Kriegsministerium beauftragt,' zu veranlassen, daß die Truppen auf das energischste gegen das griechische Bandenunwesen vorgehen. Zwischen türkischen Truppen und albanesischen Stämmen kam es bei Drenitza in Alt-Serbien zu einem blutigen Kampfe, bei dem beide Teile starke Verluste an Toten und Verwundeten hatten. Die türkischen Truppen zogen sich unter Verlust von zwei Gebirgs­geschützen zurück.

Hmeriha.

Die Revolution auf Kuba gewinnt an Ausdehnung. Die Insurgenten haben die Stadt Palmire bei Cienfugos eingenommen. In verschiedenen Gefechten erlitten die Re­gierungstruppen Niederlagen. Der Gütertransport auf den Bahnen hat aufgehört. Die Presse sieht die Lage pessimistisch an. Die amerikanischen Staatsbürger auf Kuba und die Mitglieder der kubanischen Kolonie in Newyork ersuchen Präsident Roosevelt um eine vermittelnde Intervention.

Kleine politische Nachrichten.

Stockholm, 25. August. Die russische Besatzung auf den Alandsinseln hat diese jetzt verlassen und nur zwei Offiziere und 15 Mann zur Bewachung des Telegraphen zurückgelassen. Die Anwesenheit der Russen hatte ziemliche Erregung in Schweden wachgerufen.

Paris, 25. August. Ein hiesiges Blatt bestätigt, daß die Abberufung und Pensionierung des Botschafters in Berlin, Bihouard, zum kommenden Herbst beschlossene Sache ist.

Odessa, 24. August. Bei dem Jahresfest des 12. Sappeur­bataillons, dem sich das 11. anschloß, begannen die Soldaten aufrührerische Reden zu halten. Offiziere, welche einschreiten wollten, wurden verprügelt und davongejagt. Kosaken stellten schließlich die Ruhe wieder her und verhafteten eine Anzahl Soldaten und Zivilisten.

Peking, 25. August. Die chinesischen aus dem Auslande zurückgekehrlen Kommissare und die leitenden Staatsmänner empfehlen die Einsetzung von Provinzialregierungen als Vor­läufer zu einer lonfuaitioneUen Regierung in China.

Peer und flotte,

Mainzer Kaisertag. Der Kaffer hat am 25. im Beisein ©ro&beräogâ von Hessen und vieler Fürstlichkeiten die Besichtigung des 6. Dragoner-Regiments auf dem aroßen ^^b bei Mainz abgehalten. Hieran schloß sich eine größere Gefechtsübung der 41. Infanterie-Brigade und eine Parade Der Kaiser führte sein Regiment Nr. 116, der Grosiber^ das 115. Regiment und die Prinzessin Friedrich Karl von bas 80. Regiment, dessen Uniform sie trug 9?ac6

Krttrk führte der Kaiser mit dem Großherzog die Fabnen- und Standartenabteilungen nach dem Schlosse in" Mainr zuruck woselbst Frühstückstafel stattfand. Trotz immer stäâ «erdenden Regens hatten viele Tausende in^ K Ausstellung genommen und begrüßten den Kaiser und oen Großherzog mit begeisterten Hurrahrufen. Aus Anlaß der Parade fanden viele Ordensverleihungen statt. b