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Montag, Pen 23. Juli 190b

15. Jahrgang

Nr. 170

Wââm u-Hauptexpedition: @te§e*, Selter-Weg 88» Fer»fprecha»fchl»ß Nr. 363.

Gießener

tetiOeiUee*: Oberhssstschs g«aiHt*|tU*et 0W und Vie «letze» er «etfmtUfe* (wöchmtüch).

Neueste Nachrichten

(Gießener HagevlaM

Unabhängige Tageszeitung

(Gießener Bettung)

für Overheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Scfanntmacfnngen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Poli,eiamtes Gießen und anderer Behörden van Oberd-^n

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Die baftung der botelwirte.

M, ist in der Reffeperiode von besonderem Werte, sich O^x die hauptsächlichsten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotelwirt und seinen Gästen hinsichtlich der eingebrachten Sacken genügende Klarheit zu verschaffen. DaS Bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt sich in einem besonderen Kapitel mit dieser Materie und statuiert in den §§ 701 bis 703 eine uu- gewöhnlich strenge Verbindlichkeit, wie sie nur in wenigen Re^hsgesetzen zu finden ist. Unsere Gesetzgeber haben, indem sie diese Bestimmungen schufen, auf daS römische Recht zâckgegriffen, nachdem die Schiffer und Gastwirte für die ihn-a vom Reisenden übergebenen Sachen unbedingt haftbar waren, weil, wie das Corpus juris civiles besagt,die Un­zuverlässig keit dieser Geschäftsleute allgemein bekannt war und das Publikum sich in der Notwendigkeit befand, sich diesen anzuvertrauen."

Der Hotelwirt, der gewerbsmäßig Fremde aufnimmt, hat nach dem § 701 einem im Betriebe dieses Gewerbes aufge- uomm^nen Gaste allen Schaden zu ersetzen, der dem Gaste an den angebrachten Sachen sei es durch Verlust oder durch Beschädi-ung zugefügt wird. Aber nur ein Hotelwirt, der dem Gaste Quartier anweist, haftet in solcher Weise, nicht auch ein Restaurateur oder der Vermieter möblierter Stuben. Durch Gerichtsentscheidungen ist festgestellt worden, daß auch Schlafwagengesellschaften den Hotelwirten inbezug auf die Haftung gleich geachtet werden. Daß die Wirte durch eineu Anschlagkeine Haftung für eingebrachte Sachen" die Haftung nickt wirksam ablehnen können, war schon vor dem Bürger­lichen Gefttzbuche in Geltung, und wird auch von diesem ausdrücklich bestimmt.

Als eingebracht gelten nach dem Gesetz die Sachen, die b?r Gast dem Wirt oder dessen Leuten, die zur Entgegen­nahme der Sachen bestellt oder den Umständen nach als dazu bestellt anzusehen waren, übergeben oder an einem ihm von diesen angewiesenen bezw. hierzu bestimmten Ort gebracht hat. Läßt man also seine Sachen durch einen beliebigen Kofferträger in das Hotel bringen, so kann man nur diesen, nicht aber den Hotelwirt in Anspruch nehmen, falls irgend etwas passiert. Uebergibt man aber die Sachen der dazu vom Hotelwirt beauftragten Persönlichkeit, so hat der Wirt für alles einzustehen, was auf dem Transport mit den Sachen geschieht. Er hat auch dafür aufzukommen, wennKoffer­marter", die als Hotelangestellte gekleidet find, sich Sache« zum Transport übergeben lassen und damit verschwinden. Trifft allerdings den Reisenden bei Uebergabe seiner Sachen an eine Person, die er für den Beauftragten des Hotelwirts Helt, selbst ein Verschulden (Fahrlässigkeit usw.), so kann die Hntpflicht des Wirtes ganz wedfallen, oder sich infolge An­rechnung des eigenen Verschuldens des Gastes einschränken.

Der Wirt haftet aber nicht für einen Schaden, den die eingebrachten Sachen erleiden, wenn der Gast selber, ein Be­gleiter oder eine Person, die der Gast bei sich ausgenommen bat, diesen verursacht. Ebenfalls entfällt die Haftung des Wirtes, wenn die eingebrachten Sachen infolge eigener Be­schaffenheit und Mängel zugrunde gehen. Trifft dies alles aber nicht zu, so hat der Gast nicht etwa nötig, besondere Sorgfalt für die Aufbewahrung der Sachen zu ver­wenden. Er kann getrost fortgehen, ohne jedesmal alles zu verschließen, und kann abends ruhig seine Sachen zum Reinigen auf den Korridor hange« Für allen vier entstehenden Schaden haftet der Wirt. Natür­lich tritt die Haftung dann nicht ein, wenn der Schaden, den die Sachen erleiden, durch höhere Gewalt verursacht wird. Darunter sind Erdbeben, Blitzschlag, Neberschwemmung, Auf* rubr, Revolution usw., nicht aber jedes gewöhnliche Feuer zu verstehen.

Nach § 702 haftet der Wirt für Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere regelmäßig nur bis zum Betrage von 1000 M. Ueber 1000 Mark, also unbeschränkt, haftet der Wirt nur, wenn er die Gegenstände in Kenntnis ihrer Eigenschaft als Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt oder wenn der Schaden von ihm oder seinen Leuten verschuldet wird. Wen« also ein Gast Wertsachen für mehr als 1000 Mark bei sich führt, wird er nur dann sicher gehen, wenn er diese dem Wirt zur Aufbewahrung anbietet. In diesem Falle haftet der Wirt unbeschränkt.

Nicht zu vergessem ist aber, daß jeder Ersatzanspruch er- lischt, wenn der Gast nicht sofort nach Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung dem Hotelwirt Anzeige macht. Hat der Gastwirt aber die Sachen zur Aufbewahrung erhalten, braucht der Gast ihm den Verlust nicht mitzuteilen, da dieser, der Lage der Sache nach, den Verlust eher merken wird, als der Gast selber. _ -

Der Rehabilitierung letzter Hkt.

(Sonder-Bericht.) Paris, 21. Juli.

Im Hofe der Ecole militaire zu Paris, wo Dreyfus im Fabre 1895 degradiert worden ist, vereinigten sich am 21. d. Mts. Nachmittag Abteilungen aller Korps der Garnison zur Zere­monie der Uebergabe des Kreuzes der Ehrenlegion an Dreyfus. Der Familie Dreyus wurde gestattet, an einem Hoffenster diese Ehrung des Majors Dreyfus mitanzusehen. Hierzu liegt uns noch folgender Bericht vor:

DieAffäre" Dreyfus hat heute ihren versöhnlichen Ab- fchluß gefunden und der einstige Verurteilte von Rennes, der Verbannte der Teuselstnsel, hat eine glänzende Genugtuung für die Leiden empfangen, die falsche Zeugen ihm zugefügt hatten. An derselben Stelle, an der dem verurteilten Dreyfus die tiefste Erniedrigung zuteil geworden ist, die einem Offizier werden kann, an dieser nämlichen Stelle hat man den Major rehabilitiert und mit Ehrenbezeugungen überschüttet. Welch ein Unterschied zwischen damals und jetzt! Man erinnert sich schmerzlich der Szene am 5. Januar 1895, alS der Kapitän Dreyfus auf den Hof der Militärschule geführt und ihm vor versammelter Mannschaft das Urteil ver­lesen wurde, das ihn seines Ranges beraubte und auf die wüste Insel verbannte; man denkt noch an die Grausamkeit, mit der dem Verurteilten die Abzeichen seiner Stellung abgerissen wurden, ihm, den man als Ver­räter bezeichnete und behandelte. Heute stand derselbe Dreyfus auf dem Hufe der Militärschule vor den Truppen, um die Ehren zu empfangen, die ihm nach seinem wiedererlangten Rang gebühren. Die Mannschaft präsentiert, die Tambours schlagen an und der Gouverneur heftet dem nunmehrigen Major" Dreyfus das Ritterkreuz der Ehrenlegion an die Brust, ihn mit dem üblichen Kusse als Ritter begrüßend. Wahrlich, es gehört ein ganzer Charakter dazu, diesen Wechsel des Geschickes zu ertragen l Vielleicht hätte er es vorgezogen, wenn man ihm den Anblick jener Stätte erspart hätte, an die sich für chn nur tiefschmerzliche Erinnerungen knüpfen. Denn der ganzeGlan^ der heute dem MajorDreyfus erwiesen wurde, kann die Schmach nicht verdecken, die vor 11 Jahren dem Kapitän Dreyfus, einem Unschuldigen angetan worden ist, und die alte, kaum vernarbte Wunde muß heute wieder aufgerissen werden, mag auch das Bestreben, den Unschuldigen öffentlich und aus­reichend -u rehabilitieren, ein an sich löbliches fein.

Schwüle Tage.

(Sonder-Bericht.) Petersburg, 21. Juli.

Schwer und dunstig, wie die Sommerhitze, lastet die Ungewißheit auf den Gemütern. Man weiß nicht, was noch werden mag, und die offenkundigen Vorbereitungen, die von beiden Seiten getroffen werden, lassen das Aeußerste als nabe bevorstehend erwarten. Wie stets seit Ausbruch der Revolution, gilt der Sonntag als kritischer Tag, und die Regierung hat denn auch für morgen außerordentliche Maßregeln getroffen, um die Ruhe aufrechtzuerhalten. Die an gefährdeten Plätzen gelegenen fremden Gesandtschafen werden durchTruppen bewacht, eine Maßnahme, die auf den ganzen Ernst der Lage hin­deutet.

Zunächst kommt es der Regierung vor allem darauf an, jede Veröffentlichung auch der von der Duma ge­faßten gemäßigten Beschlüsse zu hindern. Von den Behörden sind alle Druckereien in Petersburg benachrichtigt worden, daß feder Satz der Duma-Kundgebung sofort konfisziert werden würde. Das Redaktions - Personal des foiiaU revolutionären BlattesMysl" ist mit Ausnahme des Chef­redakteurs, der Abgeordneter ist, verhaftet worden.

Angesichts aller dieser Vorbereitungen machen sich auch die revolutionären Elemente für alle Fälle bereit. So hielten die zur sozialdemokratischen und sozialrevolutionären Partei gehörigen Verbände der Bauern, Eisenbabnbeamten und Postbeamten, sowie der sozialdemokratische Militarver- band in Moskau eine Konferenz ab. Es wurde beschlossen, für den Fall von Repressivmaßregeln der Regierung gegen die Reichsduma, diese letztere durch einen allrussischenpo­litischen Aus st and zu unterstützen. Ter Ausstand soll in friedlicher Weise ohne Kundgebungen und ohne Anwendung von Waffen die Bildung einer konstituierenden Versammlung herbe - ühren suchen.

Für die ganze Lage bezeichnend ist die soeben aus Peters- Hof kommende M-'dung, daß der Zar angesichts der neuesten Wendung, die sein Verbleiben in Rußland dringend notwendig mache, die Absicht einer Reffe ins Ausland aufgegeben habe. Der Zar soll dem Kaiser Wilhelm von dieser seiner Absicht per­sönlich Kenntnis gegeben heben. Diese Tatsache hat sich zu dem Gerücht verdicktet, der Zar sei in Peierhof der Gefangene der Hofkamarilla. Wen wollte es Wunder nehmen, daß dieses Gerücht in weiten Kreisen Glauben finbet!

Keine Einmischung Oesterreich-Ungarns.

In der Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 21. Juli richtete der Abgeordnete Gustav Gratz die An­frage an die Regierung, ob die Zeitungsnachricht wahr sei, nach der Oesterreich-Ungarn gemeinschaftlich mit Deutschland zur Unterdrückung der russischen Agrar-Unruhen eine be­waffnete Intervention vorbereite. Der Ministerpräsident Dr. Wekerle erklärte die Nachricht für völlig unwahr. Oester- reich-Ungarn hätte nie eine dahingehende Absicht gehegt; eS halte in seiner äußeren Politik an dem Grundsätze fest, sich nicht in die Angelegenheiten fremder Staaten zu mischen. Der Besuch des Deutschen Kaisers in Wien sei ein Akt rem freundschaftlichen Charakters gewesen, der in keinerlei Beziehungen zu der­artigen Bestrebungen gestanden habe.

Politische Rundschau.

Deutsches Reich»

Bei der Neichstagsersatzwahl im Wahlkreise Rlnteln- Hofgeismar wurden gezählt für Herzog (Deutschsozial 604$ (Natlib.) 1367, Röhrig (frets. Vp.) 1043, Helmerich (mefp.) 1835 und Vetterlein (Soz.) 3907 Stimmen. Es findet demnach Stichwahl zwischen Herzog und Vetterlein statt.

Oesterreich-Ungarn»

Das Zustandekommen der Wahlreform scheint durch ein Kompromiß nunmehr gesichert. Der zur Vor­beratung der Vorlage eingesetzte Ausschuß des Abgeordneten­hauses hat das Kompromiß mit 28 gegen 19 Stimmen an­genommen. Danach soll die Zahl der Mandate für das Abgeordnetenhaus um 19 vermehrt werden, sodaß also deren Gesamtzahl 516 betragen würde. Von den neuen Mandaten sollen entfallen: auf Böhmen 5 deutsche und 3 tschechische, auf Mähren 1 deutsches und 2 tschechische, auf Galizien 4 slawische, darunter 1 ruthenisches, auf Tirol 2 deutsche und 1 italienisches und auf Steiermark 1 deutsches Mandat. Von den 130 Mandaten, die Böhmen in Zukunft erhält, sollen 75 den Tschechen, 55 den Deutschen zufallen.

Hmeriha.

Der Operetten krieg in Südamerika ist zu Ende. Der Friedeusvertrag zwischen Guatemala, Salvador und Honduras ist auf hoher See an Bord des Kreuzers oer Vereinigten StaatenMarblehead" unterzeichnet worden. Der Friedensschluß kam erst nach Ueberwindung ziemlicher Schwierigkeiten, allseitig annehmbare Friedensgrundiagen zu finden, zustande. Der mexikanische Gesandte leistete zur Erzielung der Einigung wirksamen Beistand. Die Friedens­unterhändler nahmen eine Resolution an, welche den Präsi­denten Roosevelt und Diaz den Dank für ihre Vermittelung ausspricht.

Hfriha»

Nachrichten aus Tanger zufolge herrscht völlige Anarchie tu Marokko. Muley, ein Bruder des Sultans, macht gemeinsame Sache mit den Anführern und ermutigt sie zum Widerstand. Man spricht von einer sehr ernsten Verschwörung, an der die Notablen und die Kaids der Tribus von Marrakesch, Tafilet, Qued u. a. beteiligt seien. Es herrsche große Mißstimmung gegen den «Sultan.

Marum fiel Hdmiral 'Crchuhninr ''

(Enthüllungen eines Eingeweihten.)

Von den Attentaten, die in den letzten Wochen gegen russische Machthaber verübt worden find, hat keines soviel Aufsehen erregt, wie jenes, dem am 10. Juli der Admiral Tschuknin zum Opfer fiel. Man war selbst in Sebastopol über die Pünktlichkeit, mit der in diesem Falle ein schon lange seitens der Revolutionäre verhängtes Todesurteil vollzogen wurde, erstaunt, und das Geschick, dem der verhaßte Admiral erlegen ist, dürfte einen heilsamen Einfluß auf das Gebühren der militärischen Vorgesetzten in Rußland ausüben, zum mindesten solange der Eindruck noch unverwischt ist.

Ein warnendes Zeichen.

Die Ermordung Tschuknins entsprang der wachsenden Unzufriedenheit in der Armee und Marine und ist ein warnende- Zeichen für diejenigen, die noch hören und sehen können und noch nicht in der Verblendung befangen find, dre gegenwärtig, wie es scheint, alle Behörden des Zarenreiches im Banne hält. Gerade hier hat sich das Wort bewahr­heitet: Wer Wind säet, wird Sturm ernten. Wie jetzt bekannt wird, ist Admiral Tschuknin nicht weniger als

fünfmal zum Tode verurteilt

worden. Das erste Urteil sollte eine Frau vollstrecken. Sie traf aber den Admiral schlecht und wurde von der Wache in Stücke gehauen ; man weiß bis heute nicht, wer fie war I Aber der Admiral tat nach diesem Nkordversuch das Verkehrteste, was er tun konnte. Er machte seinen Untergebenen oaè Leben zur Hölle und entzündete so den Brand, der ihn selbst verzehren mußte. Diefreiheitliche Bewegung Rüglands gibt durch einen Vertrauensmann die Ursachen bekannt. Die zu dem erfolgreichen Attentat führten; ^ bilden eine Kette der schlimmsten Leiden, denen Oifiziere und Rcannjchaften der Äkarine von Sebastopol unterworfen waren, uno lagen Die Tal, deren Urheber man kaum jemals finden wird, menschlich erklärlich erscheinen. In dem Bestreben, die Anstifter des ersten Attentates zu entdecken, richtete Admiral Tschutnm einen regelrechten Spionendienst ein. Er befahl den Offizieren, Feldwebeln und Unteroffizieren eine Ueberwachung der Mann­schaften und ihrer Angehörigen, die in der allerichäristen Weise und auf Details ausgedehnt werden mußte, die auch nur anzudeuten hier nicht möglich ist. Den Matrosen wurde j.der Verkehr mit ihren Familien, der Beiuch der Stadt uilter- sagt und ihnen nicht nur die Lektüre vorgeschrieben, tondern m t den schärfsten Strafen die Befolgung die,er Vor­schriften durchgefetzt und jede Kritik der Maßnahmerl ichwer bestraft, gortgifegte Arretierungen und kriegsgerichtliche Be- strafungen selbst der besten Äkannsckasten waren an der Taaesordnuna und soraten dafür., daß alle Bande der Acktun^