Berlin, 15. Dezember. Ein hübsches Witzwort des bis- herigenNeichstagsPräsidenten Balle st rem wird kolportiert Er soll beim Verlassen des Hauses geäußert haben: „Mick sehen Sie hier nicht wieder. Morgen ziehe ich drüben aus, und der nächste Einwohner ist Singer."
Kattowitz, 15. Dezember. Die bisherigen Zentrums, abgeordneten Graf Ballestrem-Gleiwitz und Szmula wollen bei den bevorstehenden Neuwahlen nicht mehr kandidieren.
Bremen, 15. Dezember. Die Oldenburger Staatsregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf wegen Aufnahme einer Staatsanleihe über 6 500 000 Mark für Eisenbahnzweck vorgelegt.
Lübeck, 16. Dezember. Der Lübecker Senat wies den Vertreter zum Bundesrat an, entsprechend der Eingabe bet Handelskammer für die Oeffnung der Grenzen für die Vieh- und Fleischeinfuhr zu wirken.
Elberfeld, 15. Dezember. Die Vorstände der Freisinnigen Volkspartei und der Nationalliberalen Partei beschlossen, im Wahlkreis Elberfeld-Barmen den Parteigenossen ein gemeinsames Vorgehen bei den bevorstehenden Reichstagswahlen borzuschlagen.
Mailand, 15. Dezember. Auf den Schnellzug Mailand. Nom wurden bei der Station Borghera in das Coupè, welches ein russischer Großfürst benutzte, durch die Fenster zwanzig Revolverschüsse abgegeben. Die Täter konnten nichl ermittelt werden.
Madrid, 15. Dezember. In der Kammer erklärt, der Finanzminister auf eine Anfrage, die Regierung stehe in Unterhandlungen wegen Verlängerung des handelspolitischer Modus vivendi mit Deutschland bis nächsten Juni.
Tokio, 15. Dezember. Der durch einen Sturz mit dem Pferde schwer verletzte General Nogi, der Eroberer von Porl Arthur, befindet sich besser, so daß man auf seine Herstellung hofft.
Reer und flotte.
Neue Fahnen. Am 27. Januar n. I. findet im Zeug, hause zu Berlin die feierliche Nagelung mehrerer neue, Fahnen statt. In Frage kommen dabei eine Standarte fm das Jäger-Regiment zu Pferde Nr. 4 und Fahnen für du dritten Bataillone der Infanterie - Regimenter Nr. 14'i und 151.
Unterseeboot für die deutsche Marine. Das erste deutsch, Unterseeboot U I ist jetzt in Dienst gestellt worden. Dem ersten folgen in kurzer Zeit vorläufig fünf weitere Boote.
eigenhändige Testamente.
(Von unserem juristischen Mitarbeiter.)
Seitdem in den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Gebiet des ganzen Deutschen Reiches ein einheitliches Recht gegeben wurde, ist es dem Mann aus dem Volke wieder möglich geworden, weniger komplizierte Rechtsgeschäfte ohne Hilfe eines Juristen »zu besorgen. So war beispielsweise das Erbrecht der Ehegatten in den unterschiedlichen Landesteilen verschieden geregelt. Nicht nur die Staaten und Provinzen, sondern selbst die einzelnen Ortschaften, ja sogar in diesen einzelne Stadtteile oder einzelne Klassen von Bewohnern hatten oft ihr besonderes Güterrecht.
Geradezu reformierend haben die Bestimmungen über das Testament gewirkt. Jetzt haben wir für das ganze Reich das Institut des eigenhändigen Testaments, das schon als Bestandteil des Code civil seit der Franzosenherrschaft in den linksrheinischen Gebieten Geltung hatte. Das ist zweifellos ein großer Fortschritt, der seinen Segen überall dort verspüren läßt, wo es sich um weniger komplizierte Verhältnisse handelt. Dabei ist allerdings vorausgesetzt, daß man die gesetzlichen Vorschriften ganz genau beobachtet. Gerade hier wird viel gesündigt und die Gerichte müssen sehr viele nicht ganz formgerechte eigenhändige Testamente ungültig erklären.
Aus den bisherigen Gerichtsentscheidungen ist mit einiger Sicherheit festzustellen, wie eigentlich das eigenhändige Testament auszusehen hat. Es kommt hier keineswegs eine bestimmte Form in Frage, wie sie ja sonst bei fast allen Schriftstücken gefordert wird, mit denen sich das Gericht zu beschäftigen hat. Sondern es ist nur erforderlich, eigenhändig niederzuschreiben, was man zu bestimmen hat, und das Schriftstück mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Dabei ist zu beachten, daß kein Wort, etwa der Ortsname oder ein Teil des Datums gedruckt sein darf, das ganze Schriftstück muß vielmehr von Anfang bis zu Ende eigenhändig niedergeschrieben sein. Ferner ist es erforderlich, daß der Namen unter dem Schriftstück steht. Das ist ein seh', wesentlicher Punkt, wie uns ein Urteil des Kammergerichts zeigt. Für die gemeinschaftlichen Testamente genügt es, daß ein Ehegatte das Testament verfaßt und datiert und bei andere darunter seine datierte, eigenhändig ge- und unterschriebene Beitrittserklärung setzt. In einem zur Gerichtsentscheidung gekommenen Falle hatte die Ehefrau ihre Unterschrift rechts neben ihre Beitrittserklärung gestellt, so daß das Testament folgendermaßen abschloß:
Fl., den 6. November 1901.
Dieses Testament soll auch als mein Testament gelten.
Fl., den 6. November 1901.
Dr. F. A. (Ehemann) Olga A. geb. N. als Ehefrau.
Das Kammergericht hat dieses Testament für ungültig erklärt und in seiner Begründung des Urteils ausgeführt, daß durch die Unterschrift nur das über ihr, nicht das neben oder unter ihr Stehende gedeckt werde. Somit fei die Beitrittserklärung als nicht unterzeichnet und ungültig zu betrachten.
Wir haben schon ausgeführt, daß ein Testament gar keiner bestimmten Form bedarf. Das ist an einem besonders drastischen Beispiel zu erörtern, an dem uns gezeigt wird, wie überaus vorsichtig man mit erbberechtlichen Versprechungen sein muß. Eined Schwägerin schrieb an ihren Schwager einen Brief, bot folgenen Satz ent hielt: „Eure Kinder sollten an Onkel Max (der verstorbene Ehemann der Briefscheiberin) auch ein Andenken erhalten; jedes soll nach meinem Tode 1500 Mark erhalten; ich schreibe Euch dies, da man nicht weiß, wie schnell man abberufen werden kann." Als nach dem Tode der Briefschreiberin die in dem Schriftstücke Bezeichneten beantragten, die Eröffnung usw. nach den für das Testament geltenden Regeln vorzunehmen, wurden sie zwar Don zwei Instanzen abgewiesen, aber das Kammergericht entschied endlich doch zu ihren Gunsten. Da ein eigenhändiges ge- und unterschriebenes Schriftstück vorliege, das natürlich auch Mit Ort- und Zeitangabe versehen war, lag ein rechtsgültiges Testament vor.
Bekanntlich kann man ein Testament durch spätere Zusätze ergänzen. Aber diese. Zusätze müssen denselben Birr.
schristen entsprechen, Die an das eigentliche Testament gestellt werden. In einem Prozeß handelte es sich darum, daß ein Schriftstück auf der einen Seite ein rechtsgültiges Testament enthielt, auf der andern Seite aber ergänzende Bestimmungen, den-n jedoch das Datum fehlte. Die beiden ersten Instanzen erklärten das Testament für ungültig. Dem widersprach aber das Kammergericht und sagte, daß die Bestimmungen auf der Seite ohne Datum rechtlich bedeutungslos wären und es genügte, daß das auf der datierten Seite Geschriebene ein gültiges Testament darstelle. Wäre aber zufällig in den gültigen Bestimmungen eine Bezugnahme auf die undatierten Erklärungen enthalten gewesen, so hätte das ganze Testament für ungültig erklärt werden müssen. Will ein Testator — so sagt das Gericht — zu einem rechtsgültig abgeschlossenen Testament nachträglich Zusätze oder Aenderungen machen, so kann er dies entweder im Testamente selbst, soweit sie dort durch Datum oder Unterschrift gedeckt werden, oder es bedarf einer neuen Testamentsform, also neuer Datierung und Unterschrift unselbstverständlich eigenhändiger Schrift.
Man sieht also, wie vorsichtig man bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments zu Werke gehen muß. Wird, diese Vorsicht nicht außer acht gelassen, so wird man sich schon zurechtfinden, wenn nicht gerade die zu ordnenden Verhält- Nisse zu verwickelt sind. sWo dies der Fall ist, sollte man immer einen Rechts beistand zu Rate ziehen. J
Nab und fern. ^-
; t Justizmord? Vor einigen Jahren ist in Apenrade ein^ gewisser Deppe auf Grund eines komplizierten Indizien-' beweises wegen eines im Jahre 1897 an einem Kinde bei Norburg begangenen Lustmordes hingerichtet worden. Deppe beteuerte damals noch auf dem Schafott seine Unschuld.« Nunmehr sollen sich schwerwiegende Gründe dafür ergeben haben, daß Deppe tatsächlich unschuldig war und der Lustmord wahrscheinlich von dem zurzeit vor dem Schwurgericht« in Greifswald stehenden Kindesmörder Tessnow begangen wurde.' Die dringend betriebenen behördlichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
f Durch Explosion getötet. In Schlan explodierte beim Ferdinandsschachte an der Buschtierahdcrbahn Dynamit, das der Patronenmeister mit sich führte. Der Patronenmeister sowie ein Mann sind getötet, zwei Mann verletzt.
f Tödliche Wurst. An Bord des Hamburg-Amerika- Dampfers „Moltke" waren auf der letzten Reise nach New- Dork drei Todesfälle zu beklagen, die sämtlich auf Vergiftung durch Wurstgift zuriickzuführen sind. Die Leute, sämtlich Italiener, hatten die beim Volke so beliebte Salamiwurst mit an Bord gebracht und sind nach dem Genuß der Wurst gestorben.
t Verschüttet. Im 12. Bezirk der Stadt Wien wurden, durch den Zusammenbruch eines Neubaues mehrere Arbeiter verschüttet. Nach dreistündiger angestrengter Tätigkeit der Feuerwehr sind alle Verunglückten geborgen worden. Fünf Arbeiter sind schwer, vier leicht verletzt, einer ist getötet. Beim Rettungswerk erlitt ein Feuerwehrmann Verletzungen.
f Dcnkmalsschändunq. In Rom herrscht große Erregung über eine schwere Beschädigung eines mittelalterlichen Denkmals. Von dem weltberühmten Schildkrötenbrunnen auf der Piazza Mattei della Portas wurde die bronzene Schildkröte abgeschlagen und gestohlen. Die Schildkröte war ein Meisterwerk der Renaissancekunst. Der Dieb wurde bisher nicht ermittelt.
Bunte Eagee-Cbromlt,
Hamburg, 13. Dezember. Die Kälte erforderte in der Umgegend von Hamburg die ersten Opfer: vier Männer wurden erfroren aufgefunden.
Elberfeld, 14. Dezember. Sparkassenrendant Müller von Ronsdorf ist wegen Unterschlagung von 100 000 Mark verhaftet worden. Die Unterschlagungen datieren Jahre zurück.
Elberfeld, 13. Dezember. Die Verwaltung der Bergisch- Märkischen Bank hat mit Rücksicht auf die noch anhaltenden Teuerungsverhältnisse ihren sämtlichen Angestellten eine außerordentliche einmalige Teuerungszulage in Höhe eines Monatsgehalts gewährt.
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§ Urteil im polnischen Schulstreik. Das Posener Land, geriet hat den Beschluß des Amtsgerichts in Schroda, wonach dem Polen Jetlik das Erziehungsrecht feines Sohnes wegen Schillstreiks entzogen werden sollte, auf dessen Beschwerde aufgehoben.
§ Der Kindesmörder Tessnow erklärte, als er aufgeforderl wurde, sich über die am 9. September 1898 erfolgte Ermordung der beiden siebenjährigen Schulmädchen Heidermann und Langmeyer im Lechtiger Forste zu äußern, er sei nicht der Tätte, und wies alle weiteren Fragen mit den Worten zurück: „Die Sache ist bald 12 Jahre her, wie soll ich mich da an Einzelheiten erinnern!" Durch die Aussagen der Zeugen wurde er aber ebenso wie in der ersten Verhandlung schwer belastet, ohne seine Unschuld nachweisen zu können. Zu erwähnen ist noch, daß der Staatsanwalt auch zu der Nachricht, daß der Angeklagte noch einen Mord auf dem Gewissen habe, für den ein anderer hingerichtet worden sei, Stellung nahm. Er versicherte, daß die Ermittelungen diesen Verdacht in keiner Weise bestätigt hätten.
§ Der falsche Lokomotivheizer. Der Schreiber Richard Waruath aus Königsberg, der in Stendal als Lokomotivheizer aufgetreten war und zahlreiche Schwindeleien verübte, wurde von der Stendaler Strafkammer zu einem Jahr neun Monaten Zuchthaus und 1650 Mark Geldstrafe, 14 Tagen Haft wegen Tragens der Uniform und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Warnath fuhr auf mehreren Maschinen und erschwindelte sich auf Grund der Uniform und der Angabe, er sei ein Neffe des Vorstehers der Stendaler Betriebswerkstätte, größere Geldbeträge.
§ Ein betrügerischer Minister. Vor dem Schwurgericht in Rom hat der Prozeß gegen den früheren Minister Nasi und seinen Sekretär Lombardo begonnen, die wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Urkundenfälschung angeklagt sind. Der Staatsanwalt beantragte, das Gericht solle erklären, daß die ordentliche Gerichtsbarkeit in diesem Falle nicht zuständig sei; der Antrag wurde abgelehnt. Der Staatsanwalt erklärte, daß er gegen diesen Beschluß die Nichtigkeitsbeschwerde einlegen werde. Die weitere Verhandlung wurde daraufhin beklagt
§ Der Pofeuer Waffeudiebstahlprozeß scheint gar ^ Ende nehmen zu wollen. Die vernommenen Feldwebel § 11 verschiedenen Regimenter geben schlankweg zu, Pat^onea q ’ die Angeklagten verkauft zu haben. Auch der Zeuge SXc^ | Trommer vom Großen Generalstab hat, als er noch Hartz mann im 27. Infanterieregiment war, seinem Feldwebel $ i stattet, Patronen an den Angeklagten Nadasohn zu verkauf ; Zeuge Major Trommer erklärt: „Aus den Geldern, die Verkauf der Patronen herrühren, wird ein fogenarr> „schwarzer Fonds" gebildet, der allen Leuten in der .^ pagnie zugute kommt. Die Patronen find also ausschließ! § E^entum der Leute und nicht der Kompagnie. Angenomir^ baß ich selbst Parronen verkauft hätte, ich würde mich her^ berechtigt gehalten haben." Ein anderer Zeuge befur^ völlig übereinstimmend, daß er mit Genehmigung feir< Kompagniechefs Patronen verkauft habe, und zwar kam Erlös in den „schwarzen Fonds". Die Patronen wurden 4 private Händler verkauft, weil dieselben besser bezahlter das Artilleriedepot.
§ Der Rächer feiner Gattenehre srngesprochen. Schwurgericht in Zweibrücken sprach den Adjunkten Schmür aus Germersheim, der seine Frau wegen Ehebruchs mit de, Oberleutnant Roeder erschossen hatte, frei. Roeder hatte j, einem in gleicher Angelegenheit angestrengten Prozeß cir£ Falscheid geleistet, wegen dessen er zu neun Monaten fängnis und zur Dienstentlassung verurteilt worden war.
§ DaS Ende der Lemgoer Briefaffäre. Das Wietc:. aufnahmeverfahren im Strafprozesse gegen die Frau.Kraj: in Lemgo, die bekanntlich in der anonymen Briefaffäre weg» Meineids zu schwerer Zuchthausstrafe verurteilt wurde, t nunmehr vom Oberlandesgericht Celle endgilttg zurückgewiesc, worden, auch hat Fürst Leopold zur Lippe ein an ihn gt> richtetes Gnadengesuch, worin um Umwandlung der Hausstrafe in eine entsprechende Gefängnisstrafe gebeten wurde, abgelehnt.
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•* Der Großherzog empfing am 15. Dezember die UniversitätSp'ofessocen Krüger, Behrens Strahl und Leist sowie den Universitätsmâ direktor P'vfessor Trautmann von Gießen, da j Lehrer Bohl von Schlitz, den Prof. Dr. Schott vor Bad-Nauheim, den Kolonnenführer-Stellvertreter Si^ den Oberlehrer Prof. Dr. Wetzell von Laubach.
** Der Großherzog hat am 12. Dezember der durch die Dekanatssynode des Dekanats Gießen für btt Rest der im Jahre 1908 ablaufenden Wahlperiode voll, zogenen Wahl des evangelischen Pfarrers Ferdinand Euler zu Gießen zum Stellvertreter des Dekans dc; Dekanats Gießen die Bestätigung erteilt.
* Parlamentarisches. In dem Finanz-Au- schuß fand eine eingehende Besprechung des Antcege! Hauck, betreffend die Aufhebung der Stempelgebühia bei Tauschverträgen von Grundstücken 2C. zwischen Verwandten statt. Da bisher keinerlei Material über bei Umfang respektiv die Zahl derartiger Verträge vocliegl, wird die Regierung hierüber zunächst die notwendig» Erhebungen anstellen lassen. Alsdann wurde die St- sprechung über die Wertzuwachssteuer fortgesetzt uni im allgemeinen ziemliches Einverständnis erzielt.
* Hoftitel und Meisterprüfung. 3i: Hessische Handwerkskammer hat bei dem Großherzogliâ Hosmarschallamt den Wunsch ausgesprochen, baß für Du Folge ein Hoftitel — Hofschreinec oder dgl. — nur ar solche Handwerker verstehen werden möchte, die buci die Prüfung zur Führung des MeistertirelS beredttgi seien. Der Großherzog hat sich jetzt damit einverstanda erklärt.
Nationalliberalec Verein Gieße« Wie auS dem Annoncenteil ersichtlich ist, findet morger Dienstag, abends 8^2 Uhr, im oberen Saale des Gast Ebel eine außerordentliche Generalversammlung flott, die sich mit der Reichstagswahl beschäftigen wild. guter Besuch steht wohl zu erwarten.
/* Samstag hielt Der Landwirtschaftlich! Verein für die Provinz Oberhessen im „Wufi Saalbau" zu Gießen seine Hauptversammlung ab, ar deren Verhandlungen wie noch ausführlicher zurr kommen.
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tt. Stadttheater Gießen. Morgen Dier« tag geht zum ersten Male die bekannte DetcRU' komödie „Scherlock Holmes" in Szene, bie gegr wärtig den Weg über sämliche deutsche Bühnen mag: Die Vorbereitungen sind sehr sorgfältige.
P Diebstahl. In verflossener Nacht fiatter t Diebe einem Metzgerladen in dec Marktstcaße^eire: I Besuch ab und entwendeten größere Stücke Flei 11 Sie waren durch ein offenstehendes Fenster in U I Haus eingestiegen. Einer der Diebe wurde mH sei 5 Beute von einem Laternenwärter in der Wagengcff j gesehen. Der Dieb fühlte sich deshalb nicht sicher w| legte 2 Schinken und 1 Rippenstück dort ab und vir ■ schwand. Der Laternenwärter lieferte das Fleisch Polizei ab, von dem TäterIhat er aber nichts mst I gesehen Da dem Metzger noch mehr Fleisch fehlt, ' > scheint der andere Komplize seine Beute glücklich unt^ ■ gebracht zu haben. Wer Anhaltspunkte über die Tam ■ schaft geben kann, wird gebeten dies bei der hielice«« Krimminal-Polizei zu tun.
v Das günstige Wetter des gestrigen, sog. Silber» Sonntages, beachte Gießen einen ungemein stac^» Verkehr von auswärts. Die Hauptgeschästs-rafe«» waren zeitweise so überfüllt, daß man sie nur Mühe passieren konnte. Vor den Eckern stauten ^ I dichte Massen, die die hübschen Auslagen mit kritisch^ ■ Blick musterten Aber es wurde nicht nur betrachteI sondern auch gekauft, sodaß das Ecbebnis des Suott-I Sonntages für die Geschäftsleute zufriedenstellend ar^ i gefallen sein dürste. — Bei dieser Gelegenheit mO^i” |
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