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Nr 271.
Zweites Blatt
Samstaq, Den 17. November 1906
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Lokränzeiger
(HSerhefkfcher Beobachter)
Mate aus chberyessen)
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Gnlautere Verträge.
In der Leipziger Stadtkasse sind kürzlich Unterschlagungen in Höbe von ungefähr 150 000 Mark entdeckt worden. Der ungetreue Beamte, dem die Defraudationen zur Last fallen, Ipt Beziehungen zu einem Berliner Bankhaus unterhalten. Das Spekulationsgeschäfte für ihn unternahm. Das Bankhaus fall von der Stadt Leipzig ersatzpflichtig gemacht iverden, :re:I der geschädigte Magistrat an nimmt, nur auf Grund von Echeinverträgen sei die Inanspruchnahme städtischen Geldes möglich gewesen. Aus Berlin ist der Rechtsanwalt Uckermann mrffo^r. Unmittelbar nach der Flucht mußte das Konkurs- mrfahren über sein Vermögen eröffnet werden. Uckermann bfsaß eine große Praxis, führte jedoch seit Jahren einen über sei ne Verhältnisse hinausgehenden Aufwand. Leute, die ein- gc weibt sein wollen, behaupten, die Auftechterhaltung seines Ansehens sei seit langem nur durch eine Menge von Schein- qcschäften möglich gewesen. In gewissem Sinne verwandt mit den angeführten Fällen sind die Vergehen zweier Prokuristen der Bergisch-Märkischen Bank in Duisburg, die große Ver- uutreuungen durch fingierte Konten und Geschäfte deckten, um mit dem unrechtmäßig angeeigneten Gelde Börsenspekulationen zu betreiben.
Was ist ein Scheingeschäft, ein unlauterer Vertrag? So , wird man sich angesichts solcher Vorkommnisse fragen. Wir - hben doch in einem Rechtsstaat, die Form der erlaubten tz-cschäftshandlungen ist genau festgelegt. Und doch gelingt es bei der Vielfältigkeit der rechtlichen Beziehungen oft genug gewissen- und skrupellosen Leuten, lange Zeit hindurch ihre unsauberen Machinationen vor dem Straftichter zu verbergen.
Scheingeschäfte werden z. B. mrßerordentlich häufig zwischen zwei Personen zum Nachteil eines Dritten geschlossen. LLenn z. B. ein Schuldner seine Grundstücke an befreundete Personen zum Schein verkauft, um sie dem Gläubiger zu entziehen und über den Kaufpreis quittiert, obwohl er in Wahrheit das Kaufgeld nicht erhalten hat, so liegt ein Scheingeschäft vor. Dasselbe ist jedoch rechtsungültig, es kann angefochten werden, und dem geschädigten Gläubiger steht auch ein Entschädigungsanspruch zu. Ein häufig vorkommendes Scheingeschäft besteht auch darin, wenn jemand zum Schein auf sein Grundstück Hypotheken eintragen läßt, während er dem angeblichen Gläubiger gar nichts schuldet. Der § 117 des „Bürgerlichen Gesetzbuches" bestimmt zwar: Wird durch ein Scheingefchäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung. Dieser kurz gefaßte Satz ist etwas schwer verständlich, er bedarf daher einer näheren Erläuterung. Es wird nämlich häufig zwischen zwei Parteien ein Verttag geschlossen, dessen Inhalt den dem taffächlich zustande kommenden Rechtsgeschäft nicht entspricht, und zwar werden derartige Verttäge geschlossen, um irgend welche Schwierigketten, die dem Rechtsgeschäft entgegenstehen, zu umgehen. Wenn also eine Schenkung zu irgend welchen Weiterungen oder Schwierigkeiten führen könnte, so machen die beiden Konttahenten mitunter einen Kaufvertrag, setzen aber einen , so niedrigen Kaufpreis fest, daß der Kauf tatsächlich fast so ; viel wie eine Schenkung bedeutet, denn der Preis entspricht bei weitem„ nit^t dem Objekt. Am häufigsten werden aber Scheingeschäfte zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, um andere zu täuschen oder zu übervorteilen. Das Scheingefchäft ist dann nichts anderes als ein verschleierter I Betrug.
S „ Leider gelmgt es nicht immer, derartige unlautere Ver- 3 trage zur Kenntnis der Gerichte zu bringen, doch ohne ; Zweifel ist es eine Ehrenpflicht des ehrlichen Geschäftsmanns, j mit allen verfügbaren Mitteln gegen solche unlautere Manü 5 Pulationen im allgemeinen Interesse anzukämpjen.
„Olle Kamellen“.
Es ist eine hübsche Sache um Memoirenwerke. Sir baben einen intimen Charakter, sie tragen ein ver'>'nsi^e-
für die Kreise Ulskel-, Grünberg und Schatte«.
lieget. Sie lesen sich wee vertrauliche Mitteilungen. Do ne nack dem Tode des Verfasser- erscheinen, der dem Ehrgeiz und allem persönlichen Streben entrückt ist, s» gewinnen fit ben Klang von Bekenntnissen, von Beichten. Der Verfasser, '0 nimmt man an, hat sie für sich niedergeschrieben, und do 'r sich gewiß nicht hat belügen wollen, so ist als Wahrheit, 1(4 objektive Wahrheit anzunehmen, was er bietet. Man getrachtet darum Memoirenwerke als besonders wertvolle ge- 'chichtliche Dokumente, die überdies den Vorzug beinahe un-- iedingter Zuverlässigkeit haben. Sind nun gar die Memoiren- verke frisch, handeln sie von Zeiten, deren Erinnerung nott lebendig ist, deren Zeugen noch leben, so reißt man sich darum rnd hält sie für Offenbarungen, denen gegenüber abweichende Bekundungen keinen Anspruch auf Gewicht und Beachtung mben.
Und doch ist diese Bewertung der Memoirenwerke irrig. Wir wollen gar nicht davon sprechen, daß es Memoiren gibt, üe eine posthume Rache bilden und wissentliche Unwahrheiten intet dem Schein des Veichtbekenntnisses ausstreuen. Diese lüft ältlichen Täuschungen sind deshalb so schlimm nicht, weil m großen und ganzen doch der Charakter des Memoiren- chreibers bekannt ist. Man ist daher gewarnt und läßt Kritik walten. Aber auch der gutgläubige Memoirenschreiber sann täuschen, nicht weil er täuschen will, sondern weil er elbst getäuscht ist. Dazu kommt noch ein sehr wesentlicher .lmstand: Der gutgläubige, redliche, aufrichtige, wahrheitsiebende Chronist macht Aufzeichnungen für sich. Er erwähnt Mitteilungen anderer Personen, er verzeichnet seine eigenen augenblicklichen Gedanken und Urteile. Das alles ist bis auf )en letzten Punkt wahr — und doch führt es zuweilen den Leser irre, bringt ihn zu falschen Schlüffen und Urteilen. Der Aufzeichner der Memoiren verstand ganz genau, was T schrieb und wozu er selbst einen ungeschriebenen Kommentar besaß. Der Leser aber hat diesen Kommentar licht; er weiß nicht, ob der Verfasser der Memoiren ;en Dritten, dessen Mitteilungen er wiedergibt, für einen gewerbsmäßigen Schwätzer und Märchenerzähler oder für einen Zuverlässigen und ernsthaften Mann gehalten hat; ob die rugenblicklichen Gedanken und Urteile, die der Verfaffer verzeichnet, nur Einfälle sind oder das Ergebnis abschließender Ansicht; ob das zitterte Zeugnis eines Zeitgenoffen die Be- Deutung einer genau bedachten und gleichsam mit der Weihe eines gerichtlichen Zeugnisses ausgestatteten Aussage hat oder in bloß hingeworfenes Wort ist, das schon tags darauf von >em Urheber selbst nicht mehr für wahr gehalten wird. — 55 gibt ferner Memoiren, deren Verfasser große Männer, lber keine Engel sind, die den Urteils irrringen durch Haß und llbneigung unterliegen, ohne daß sie deswegen gleich als alsch und zweizüngig angesprochen werden dürften. Endlich laben wir noch Memoiren, deren Verfasser durch die Ge- vöhnungen der zünftigen Diplomatie dahin gelangt find, aus ne Glätte und Gefälligkeit der Form mehr Wert zu legen, cls auf die Zuverlässigkeit des Inhalts. Und alle solche Personen spielen in den meisten Memoirenwerken gewisser- naßen als unvereidete Zeugen eine Rolle.
Diese Darlegungen sollen beweisen und beweisen, daß Remoirenwerke mit krittscher Vorsicht gelesen sein wollen. Lie enthalten im besten Fall nicht objektive Wahrheit, wie nan gern glaubt, sondern subjektive Wahrheit, die sehr irrig ein kann. Erst Ler Historiker, der die Gesamtheit Ler gleich, eitigen Memoirenliteratur überblickt und gleichzeitig Einblick n die Dokumente der Staatsarchive hat, kann aus der Ueber- instimmung der subjektiven Wahrhettszeugnisse die Erkenntnis )er objektiven Wahrheit gewinnen und an diesem Gewinn rudere teilnehmen lassen. Eben deshalb sollten auch Memoiren- verke, Briefwechsel und ähnliches, was nicht gerade für den ängsten Familienkreis bestimmt ist und auf diesen beschränkt bleibt, nicht erscheinen, ehe nicht die Zeitgenossen dahin- legangen find. Dann erst kommt das rein geschichtliche Interesse zur Geltung. WaS vorher an die Oeffentlichkeit ge- angt, das ist zwar nicht im Interesse des Klatsches, der Redffance, Ler Sensatton geschrieben, aber es dient in der Hauptsache dem Klatsch, der Medisance, der Sensatton. Wir
haben es mehr als genug erfahren. Die neuesten Memoirenwerke füllen die Zeitungen, die gar nicht genug Auszüge bringen können, weil sie das den Lesern schuldig find. Fürst Chlodwig Hohenlohe, Prinz Kraft Hohenlohe, vorher Metternicht, Beust, Stosch, Roon — es ist fast zu viel des Segens, und namentlich: es ist zu früher Segen. Wir sehen gar nicht so gut, wenn wir zu genau sehen. Man muß die Dinge und die Personen, namentlich die historischen, aus einer gewissen Entfernung betrachten. Man erkennt ihre Größe erst, wenn man das kleine und kleinliche nicht beachtet. Aber gerade das kleine und kleinliche ist es, das in der Hauptsache von den Memoirenwerken geboten wird.
Nab und fern.
f Pnlvercxplosion. Vor Den Werken der Köln-Rott- Weiler Pulverfabrik erfolgte in einem Schuppen, der viel Pulvervorräte enthielt, eine Explosion, wodurch die Fenster, Wände und Dächer der umliegenden Häuser im ganzen Fabrik- terrain zertrümmert wurden. Fünf Arbeiter sind verletzt, zwei wurden ins Spital gebracht.
t Unvorsichtiger Schütze. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich in St. Avold auf dem Schießplätze. Als die 6- Kompagnie sich bereit machte, nach der Kaserne zuriick- zukehren, zielte ein Mann noch nach der Scheibe und drückte los, trotzdem noch eine scharfe Patrone im Gewehr enthalten war. Dieselbe traf einen Mann, der gerade aus der Deckung bervortrat, tötete ihn sofort und verletzte einen zweiten schwer am Halse.
t Maisestspiele in Wiesbaden. Wie versichert wird, werden im nächsten Jahr in den Wiesbadener königlichen Theatern Maifestspiele stattfinden. Der Kaiser wird anwesend sein, da zu dieser Zeit auch die Einweihung eines neuen Kurhauses stattfinden soll.
t Das tägliche Unglück. Gestern früh fuhr der Güterzug 6508 von Mombach nach Bischofshein auf der Betriebs- statton Kostheim, infolge Ueberfahrens des Haltsignals, dem Güterzug 7265 von Bischofshein nach Kastel in die Flanke. Lokomotivführer und Heizer des Zuges 6508 sind tot, ein Bremser verletzt, etwa 20 Wagen zertrümmert. Die Schuld trifft das Lokomottvpersonal des Güterzuges 6508. Der Personenverkehr wird durch Umsteigen auftechterhalten, Schnellzüge werden über Mainz geleitet.
t In Schwermut. Eine Frau in Essen, die vor mehreren Jahren durch ein Brandunglück vier blühende Kinder verloren hatte und seit dieser Zeit an Schwermut litt, drang plötzlich mit einem Messer auf den Ehemann ein und durchschnitt diesem die Beinschlagader. Der Mann ist seinen Verletzungen erlegen. Die Frau wurde festgenommen, aber wieder auf freien Fuß gesetzt.
t Ein ungetreuer Sachverwalter. Rechtsanwalt von Harleffen in Alfeldt, einer der renommiertesten Rechtsanwälte der Provinz Hannover, ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet worden. Die aufsehenerregende Verhaftung erfolgte wegen jahrelanger Urkundenfälschungen und Depotunter-» schlagungen von bedeutender Höhe.
+ Panik ans einem Dampfer. Das Dampfschiff „Monet," welches mit 300 Passagieren an Bord den Hafen Toulo ' verließ, stieß mit einem Unterseeboot zusammen. Unter de Passagieren brach eine große Panik aus. Der Zusammenstoß war so heftig, daß das Dampfschiff beträchtliche Beschädigungen erlitt. Das Unterseeboot soll einer eingehenden Untersuchung auf erlittene Beschädigungen unterzogen werden.
^ t DaS große Los her preußischen Slaffenlotterte ist flogen. Auf No. 49 625 fiel der Gewinn von 500 000 MarL Die „trauernden Hinterbliebenen* werden sich vorläufig mit der Hoffnung auf die noch im Rade liegenden anderen Gewinne und die Prämie trösten müssen. Die Spieler des großen Loses sind größtenteils in Berlin und den Vororten ansässig.
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