«r. 285
Dienstag, den 4. Dezember 1906
15. Jahrgang
Wâ«m-r» «. ^urpN^ebtÜw: Gieße«, EelterSveg 88.
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Gr«tLSbeUa-e«: Oberheffifche Aa»ilte«zeU»»g (tL-ttch) und die Gießener retieublase« (wöchentlich).
(Gießener Hn-eSkätt)
Aachrichlen
Anaöyängi-e Tageszeitung
(Gießener Ieitnng)
und die Kreist Marburg und We^l-r; Lakalanzeiser für Gießen und Umgebung.
«etfa^ex Bekanntmachungen der GreHh. Bürgermeisterei Gieß«u, des G*oßh. PsNzeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhesfen.
(132. Sitzung.)
Deutscher Reichstag
CB. Berlin, 3. Dezent ver.
Jn der heutigen Reichstagssitzung spielten naturgemäß die Behauptungen eine erhebliche Rolle, durch die der Abgeordnete Bebel in der letzten Sitzung so stürmische Auftritte entfesselt hatte. Der Besuch war jedoch anfänglich nicht so stark, als man nach diesen Auftritten hätte vermuten sollen. Die Verbündeten Regierungen waren abermals durch die Staatssekretäre des Auswärtigen und des Schatzes und den Kolonialdirektor Dernburg vertreten. Ferner hatten sich eingefunden der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte, Dr. von Mühlberg, und der Chef der Reichskanzlei, von Loebell. Der vom Abg. Bebel so scharf angegriffene Abg. Dr. Arendt pflog vor Beginn der Sitzung eifrige Unterhaltung mit mehreren Herren vom Zentrum, insbesondere mit dem Abg. Erzberger. Das Haus ehrte nach Eröffnung der Sitzung in gewohnter Weise das Andenken des verstorbenen Abg. Breuer vom Zentrum. Dann erhielt nach einigen geschäftlichen Mitteilungen des Präsidenten der Kolonialdirektor das Wort.
Regierungserklärung zu den Fällen Hellwig und Poeplau.
Die Erklärung, die Kolonialdirektor Dernburg mit erhobener, überall deutlich vernehmbarer Stimme verlas, stellt fest, daß die Pensionierung des Geheimrats Hellwig entgegen den Behauptungen des Abgeordneten Bebel in keinerlei Zusammenhang mit dem Fall Peters steht, daß ♦sie vielmehr erfolgt ist, weil Geheimrat Hellwig sich den steigenden Anforderungen seines Amtes nicht mehr gewachsen sfiihlte und weil der Wechsel im System der Kolonialverwaltung auch einen Personenwechsel in dieser Verwaltung »angemessen erscheinen ließ. Es ist nicht glaubhaft, so betont die Erklärung weiter, daß der verstorbene Staatssekretär Freiherr von Richthofen so, wie der Abgeordnete Bebel es dargestellt hat, dem Geheimrat Hellwig gegenüber dessen Pensionierung begründet haben sollte, denn dieser Begründung jsteht der wirkliche Sachverhalt entgegen.
Der zweite Teil der Erklärung betraf eine Behauptung, Lie der Abgeordnete Dr. Ablaß von der Freisinnigen Volks- Partei in der letzten Sitzung aufgestellt hatte; nämlich, daß Lie Angaben, die der Reichskanzler in seiner letzten Rede über Len Fall Poeplau gemacht habe, in wesentlichen Punkten unrichtig seien. Gegen Poeplau ist, nach den Erklärungen des Regierungsvertreters, sehr milde vorgegangen worden. Da inch Zweifel geltend machten, ob er hinreichend zurechnungs- sfähig sei, habe man gegen ihn kein ordentliches Disziplinarverfahren, sondern ein Zwangs-Pensionierungs-Verfahren ein- «eleitet. Erst als dieses nicht zum Ziele führte und als Poeplau begann, Aktenstücke dritten Personen zugänglich zu machen, sei das Disziplinarverfahren gegen ihn anhängig gemacht worden. Die Angaben des Abg. Ablaß seien voll- tfommen widerlegt.
Kolonialdirektor Dernburg wurde während seiner Rede von den Sozialdemokraten und einem Teile der Freisinnigen Ibeständig durch heftige Zurufe unterbrochen. Dies veranlaßte ihn, zu der äußersten Linken gewendet, zu erklären: „Seien Sie doch so höflich und lassen Sie mich reden l"
Die Mahnung des Präsidenten.
Als der Kolonialdirektor mit der Verlesung zu Ende war, erklärte Präsident Graf Balle st rem: „Es hat sich die -schlechte Gewohnheit eingeschlichen, einen Vertreter der Verbündeten Regierungen, der hier offiziell auftritt, um 'Aeußerungen, die aus dem Hause gefallen find, zu widerlegen, durch Lärm zu unterbrechen und im Reden zu hindern. Ich Litte, dies in Zukunst zu unterlassen."
Noerens Anklagen!
Hierauf kam der Abgeordnete Roeren vom Zentrum zum Wort. Er streifte mit einigen Bemerkungen die Angelegenheit des Geheimrats Hellwig und den Fall Poeplau, kritisierte ab- ßällig das Untersuchungsverfahren, das gegen einige Beamte Les Kolonialamtes schwebt und verbreitete sich dann über allerhand Vergehen, die von Beamten und Offizieren in den Kolonien verübt worden sind oder verübt worden sein sollen. Auch der Fall Wistuba erfuhr üabei eine sehr ausführliche Behandlung. Ferner geht der Abgeordnete auf die Hous- sjuchungen ein, die im Reichstage stuttgefunden haben sollen rund bei denen das Pult des Abg. Erzberger durchsucht worden seu Unter den
' Missetaten in den Kolonien,
Äle der Redner erwähnte, erregen mehrere lebhafte Kundgebungen, z. B. als er erzählte, daß nach der Angabe von Uoeamten die Prügelstrafe an Eingeborenen mit Stäbchen vollzogen worden sei und er ein solches „Stäbchen" in Gewalt eures dicken Knüttels auf den Tisch des Hauses nieder-
Noeren behauptet ferner, ein Richter habe die Mädchen mrter Androhung einer Geldstrafe von 10 Mark zum Tanzen befohlen. Der Bezirksrichter Schmidt habe seiner Konkubine Are Gerichtsbarkeit verliehen und ihr gestattet, Geldstrafen bis M Mark selbst einzuziehen. Derselbe Richter habe sich kleine Mädchen kommen lassen, angeblich, um sich an ihren harm- bbsen Spielen zu ergötzen. Die Taten Schmidts seien der Kolonialverwaltung lange bekannt, trotzdem sei er wieder in Wie Kolonie gesandt worden. (Lebhafte Pfuirufe und große Wewegung im Hause). Der Abgeordnete erzählt ferner, daß Missionare, die sich über die Verwaltung beschwert hätten, LLou uüwa*--r; Soldaten verhaftet imd 21 Tage lang im Ge
fängnis zu" Togo behalten worden wären. (Pfuirufe un Zentrum). Er schließt: wenn solche Zustände blieben, können wir
keinen Pfennig mehr
für Kolonien bewilligen. Den Redner lohnt lebhafter Beifall seiner Partei. Sodann gibt Präsident Graf Balle st rem über die angeblichen Haussuchungen die Erklärung ab, daß der Untersuchungsrichter vom Direktor beim Reichstage Jungheim Einlaß in das Reichstagsgebäude verlangt habe. Direktor Jungheim habe dies verweigert, da die richterliche und polizeiliche Gewalt vor der Tür des Reichstages ende. (Bravo.) Der Abg. Erzberger habe sich darauf den Schlüssel geben lassen und den Untersuchungsrichter in den Saal geführt. Ich habe, sagt der Präsident, dem Direktor Jungheim meine Anerkennung ausgesprochen und ihn ersucht, richterlicher oder polizeilicher Anordnung den Zutritt zum Reichstage stets zu verweigern und nur materieller Gewalt zu weichen, in solchem Falle aber die Intervention des Reichskanzlers nachzusuchen. (Lebhafter Beifall.)
Dernburgs Verteidigung.
KolonialdirektorDernburg wandte sich darauf in längeren Ausführungen gegen verschiedene Angaben der Abgeordneten Bebel, Dr. Ablaß und Roeren. Er verteidigte sein Ersuchen an einzelne Abgeordnete, ihm das Material vorher zuzustellen und meinte, der Abgeordnete Bebel sähe dies wohl nicht gern, weil er nicht seine Behauptungen sofort widerlegt wissen möchte. Heute seien Beschuldigungen gegen Beamte vorgebracht worden, die noch nicht erwiesen seien und auf die er vorläufig nichts erwidern könne. Er bedaure, daß diese Beamten hier an den Pranger gestellt würden. Das Vorgehen der Regierung gegen die Missionare in Togo sei gerechtfertigt, obwohl die Tätigkeit der Missionen im allgemeinen Anerkennung verdiene. Es handle sich um Streitig-
feiten mit hebt dabei macht eine
der Verwaltung. (Der Abg. Hoffmann (Soz.) den auf dem Tisch liegenden Knüttel hoch und bezeichnende Gebärde, die Heiterkeit hervorruft.)
Dramatische Szenen
ruft die Bemerkung Dernburgs hervor, daß der Abg. Roeren, der selbst ein hohes Richteramt bekleide, versucht habe, auf eine richterliche Entscheidung einzuwirken; er verstehe nicht, wie der Abgeordnete dies mit seinem richterlichen Gewissen vereinen könne. (Zuruf der Sozialdemokraten: Das geht Sie ja gar nichts an!) Der Kolonialdirektor legt darauf die Akten im Falle Wistuba vor und stellt daraus, unter großer Bewegung im Hause fest, daß der Abg. Roeren einmal dringend ersucht habe, das Disziplinarverfahren gegen Wistuba einzustellen und bei seiner zeugeneidlichen Vernehmung gesagt habe, wenn b?e Angelegenheit nicht im Sinne seiner Partei erledigt würde, würde das Zentrum nichts mehr für die Kolonien bewilligen. (Hört, hört I) Der Abg. Roeren eilt darauf zu Dernburg uud will das Protokoll sehen. Der Kolonialdirektor ruft ihm entgegen: Sie wissen ja, was Sie gesagt haben, warum haben Sie es denn nicht erwähnt? Der Schluß der Rede geht in der steigenden Unruhe verloren. Dernburg betont: Ich will mein Amt in Lauterkeit führen, kann ich das nicht, so trete ich ab. (Zurufe: Tun Sie das doch I) Nach ihm sprach Dr. Arendt von der Reichspartei. Er dankt dem Direktor beim Reichstage für sein Verfahren bei der Untersuchung, beleuchtet dann die Verhältnisse in den Kolonien und geht ausführlich auf mehrere der erwähnten Fälle ein. Bei der Behandlung des Falles Peters polemisiert er scharf gegen den Abgeordneten Bebel. Unter lebhaftem Beifall sagt der Redner, wenn Bebel von Patriotismus spreche, sei, als wenn ein Blinder von der Farbe rede. Als der Redner ausruft „Wie kann man Dr. Peters einen Verbrecher und Mörder nennen", ruft der Abg. Hoffmann (Sozialdemokrat) unter schallender Heiterkeit des Hauses: „Ich habe es zwar nicht gesagt, aber stimmen tut es doch!" Hierauf spricht Dr. Eickhoff (Freis. Volksp.), der ebenfalls auf den Fall Peters ausführlich eiugeht. Nach dem Abg. Eickhoff ergriff der Abg. Roeren nochmals das Wort. Er bezeichnet es als eine absolute Unwahrheit, daß er die Erledigung des Falles Wistuba zur Bedingung für die Haltung seiner Fraktion gemacht habe. Der Kolonialdirektor erklärte jedoch, daß er seine Angaben aufrecht hielte.
JVacb dem letzten Hht.
— Schlußbetrachtungen zum Prozeß Köpenick. —
-65. Berlin, 3. Dezember.
Das Drama oder das Possenspiel — wie man will — ist zu Ende. Die Gerechtigkeit hat gesprochen. Friedrich Wilhelm Voigt, der vielbewunderte „Held" von Köpenick, wandert auf vier Jahre ins Gefängnis. Vier Jahre sind eine lange Zeit. Aber was bedeuten sie schließlich für einen Mann, der einmal zwölf, dann fünfzehn Jahre die härtere Strafe des Quc^tijau^è trug, als tote Nummer lebendig begraben war. So darf man wirklich von einem milden Urteil sprechen. Von einem Urteil, das dem menschlichen Verstehen der Richter alle Ehre macht, uns zeigt, wie das scharfe Schwert der strengen Dame Themis nicht immer nach dem unerbittlichen Buchstaben des Gesetzes niederfällt. Von angesehenen Juristen wurde es ohne Umschweife ausgesprochen, daß ein Verdikt, wie es dem „Hauptmann von Köpenick" zu teil wurde; nur erklärlich wird durch die ganz besonderen Umstände des
Falles. Wahrscheinlich nicht ohne wohlerwogene Absicht trat die Verteidigung Voigts für die Verweisung vor das Schwurgericht ein. Denn der Appell an das Gemüt und die Empfindungen des Mitleids glaubt bei dem Leienrichter immer eher Gnade zu finden, denn vor den Augen des Berufsjuristen, den Amt und Schulung zur Ausschaltung aller per. sönlichen Affekte verpflichten. Diese Voraussetzung ist nicht zu Recht gekommen bei dem unter so großer Aufmerksamkeit der Mitwelt zu Ende gegangenen Prozeß. Die ernsten und gütigen Männer, die im Kriminalgebäude zu Moabit über das Schicksal des zweiten Till Eulenspiegels zu entscheiden hatten, fanden den richtigen Weg, der sich diesesmal in auffallender und — man kann es nicht leugnen — wohltuender Weise mit der allgemeinen Stimmung deckte. Selbst in der Urteilsbegründung kam diese Erscheinung zum Ausdruck. Der Satz „Volkes Stimme ist Gottes Stimme" ist ein nicht ganz ungefährlicher. Wollte man ihm in allen Fällen folgen, so dürfte manchesmal die augenblickliche Aufwallung, die Suggestion der Phrase und des Augenblicks triumphieren über die selbstverständliche Forderung der objektiven Rechtsprechung, die unbeirrt von subjektiven Momenten, unbeirrt von Stand und Person ihrer hohen Aufgabe walten soll. Um so mehr darf man erfreut sein, wenn der oft sicher mit blutendem Herzen seiner Pflicht nachkommende Richter ein Wort sprechen kann gleich dem in der Begründung des Verdikts vom 1. Dezember:
„Es find dem Voigt mildernde Umstände bewilligt in der Erwägung, daß er teilweise tatsächlich ein Opfer der Verhältnisse und der bestehenden staatlichen Ordnung geworden und ohne die Ausweisungen vielleicht noch heute ruhig als Schuhmacher in Wismar lebte, daß also mit der Ausweisung ein schweres Unglück über ihn gekommen ist."
Das ist der springende Punkt. Dem Verbrecher, der ohne Not, getrieben von ungeregelten Instinkten und selbstverschuldeter moralischer Verkommenheit frech sich gegen den Mitmenschen und die Gesellschaft erhebt, die volle Schärfe des Gesetzes; dem Gefallenen, dem zu seinem Niederbruch der Druck unheilvollen Mißgeschicks aufcrlegt wird, Erbarmen und eine rettende Hand, die ihn bei ernstem Wollen aus dem Sumpfe herausführt.
Es ist kein Anlaß vorhanden, den Entlastungszeugen im Prozeß Voigt zu mißtrauen. Im Gegenteil, sie hinterließen sichtlich den besten Eindruck am Richtertische wie beim Auditorium. Da war der Zuchthauspastor aus Rawitsch, der Gesangslehrer aus der gleichen Anstalt, der Hofschuhmachermeister aus Wismar, lauter ehrenhafte und sympathische Menschen. Sie treten auffällig für Voigt ein, rühmten seinen Fleiß, sein Bildungsbedürfnis, sein gutes Betragen. Keiner unter ihnen zweifelte daran, daß der Mann den aufrichtigen Willen gehabt habe, wieder zu einem ehrlichen Leben zurückzukehren. Aber auch die zünftige Rechtspflege schickte einen würdigen Vertreter auf den Plan, den hervorragenden Göttinger Strafrechtslehrer ProfessorNobert v.Hippel. Am Nichtertische kursierte seine Abhandlung über den „Hauptmann von Köpenick". Der bedeutende Gelehrte schreibt: „Das Köpenicker Delikt wäre unterblieben und Voigt voraussichtlich ein ehrlicher Mensch geworden, wenn man die Ausweisung unterlassen hätte . . . Ich erneuere deshalb die von mir bereits früher aufgestellte Forderung: Beseitigung aller Aufenthaltsbeschränkungen bestrafter Personen, soweit dieselben dem ehrlichen Fortkommen derselben hindernd im Wege stehen! Denn solche Schranken sind anstatt eines Schutzmittels für die Gesellschaft ein Mittel zur Heranbildung des Gewohnheitsverbrechertums."
Die Gesetzesvorschristen sind seinerzeit mit bestem Wollen geschaffen worden. Aber alle menschlichen Dinge ändern sich, die Ansichten wechseln und durch die Erfahrung werden wir vom Experiment zur klaren Unterscheidung von Nützlichem und Ueberflüssigem geführt. Es ist niemandem die Schuld dafür beizumessen, daß der entlassene Zuchthaussträfling Voigt seinen Ort finden konnte, wo er sein zweifellos schuldbeladenes Haupt niederlegen konnte. Ter Fluch, der ihn wie Ahasver ruhelos umhertrieb, war die Konsequenz seiner früheren Handlungen. Doch er hatte die Sühne für seine Vergehen vollauf getragen. Ein Pfad kann verlangt werden auch für die gescheiterten Existenzen, die gebüßt haben und ihren Frieden mit der menschlichen Familie machen wollen. Dem verlorenen Sohne, der zurückkehrt, muß Gnade werden. Mag er nun aufrichtig bereuen oder eine Stätte der Ruhe für sich suchen. Die Hauptsache bleibt, daß er seinen bisherigen Taten entsagt, sich willig als brauchbar dem großen Verbände der gesitteten Menschheit einfügt.
Alle diese Erwägungen hat das Gericht gewürdigt. Klar geht das hervor aus den herrwarmen Worten, die der Vorsitzende nach der Urteilsverkündigung an den Verurteilten richtete: „Möge Gott Ihnen die Kraft verleihen, die vier Jahre zu überstehen 1" Bei solchem Verlauf der Dinge war das Verlangen nach der Nachsicht einer Geschworenenkamnier wohl kaum notwendig. „Es gibt noch Richter in Deutschland" — Richter mit unbestechlichem Rechtsgefühl, aber mit gütigen, alles verstehenden Menschenherzen. ...
Der Fall Köpenick ist erledigt, seine Humore und Poff^r- lichkeiten sind erschöpft — die Ausgabe der Zukunft wird es sein, nachMurnen über Mittel i^b Wege, um bisher bestehende Härten zu mildern, damit das Wort von der fort schreite n den Entwicklung aller menschlichen Einrichtungen bestehen bleibt — Die Erfahrungen der Vergangenheit sind die Unterlegen für die Lehren der Zukunft.
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