Donnerstag, 31. Oezbr. 1931/Freitag, 1.Januar 1932 /1. Deilage
Jlr. 305 - Sinundzwanzigster Jahrgang
Kasseler Neueste Nachrichten
ion seit Jahrzehnten wer-
schwert würde. Das Schwergewicht der Verwaltung
nnjor,! von Landkreisen aunulosen. zhren Zllteder- w* 1"1-11 wuiuv. -uu? «ujunngewiuji uvt wiimuuihh schlag findet dieie Absicht nunmehr in dem § 10 liegt bekanntlich bei dem Kreisausschug, der außer zweiten Sparverordnung vom 23 Dezember: g. aus dem Landrat als Vorsitzenden aus sechs Mit-
„Die Zahl der Landkreise ist zu vermindern. M gliedern besteht. Es mutz möglich sSn ^m m ihm
Minister des Innern wird beauftragt sofort feto? wenigstens die wichtigsten Berufsstande dSsi Krelsbe- stellen, welche Landkreise ohne Beeinträchtigung der vülkerung und bie wichtigsten Teile des Kreises ver
treten sind. Diese Möglichkeit besteht in Kreisen von
»nd zwar in der Regel eine Kleinstadt, alle mit der xeisoerwaltung zusammenhängenden Behörden und teil verliert. Mit ziemlicher Sicherheit werden
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zur Erfüllung gemeinsamer Ausgaben verbin- inen, ohne datz ein Zusammenschluß notwendig
den können,
Unsere nächste Juristische Sprechstunde
findet Dienstag, den 5. Januar statt
nen, irgendwelche neuen Aufgaben zu übernehmen, es wird im Gegenteil manche Einrichtung, so nützlich fie an sich auch sein mag, zum Erliegen kommen müssen. Es gibt auch Formen, in denen sich benachbarte Kreise i "
artigen Gründen für die Auslösung bestimmten Kreises Hervorrusen würde, braucht nicht näher erörtert zu werden. Die gegenwärtige Zeit erscheint für Zusammenlegungen von rein ländlichen Kreisen mit industriellen Borortkreisen jedenfalls wenig geeignet.
In etwa zwangsweise zusammengelegten Kreisen von ganz verschiedener wirtschaftlicher Struktur würden auch die wirtschaftlichen und politischen Gegensätze innerhalb der Kreiskörperschaften so stark werden, daß die Verwaltungsarbeit dadurch erheblich er-
Jede Auflösung eines Kreises hat zur Folge — wie die „K. R. 31.“ bereits aussiihrten —, datz eine Stadt,
soll man die Ersparnismöglichkeiten nicht überschätze Was an Ersparnissen erzielt wird, wird aber e zum großen Teil wieder aufgezehrt durch die N
Mehrkosten, die der Bevölkerung durch die längeren und teureren Wkge zur Kreisstadt erwachsen.
Man kann nicht allgemein sagen, die Verkehrsverhältnisse hätten sich seit den letzten Jahrzehnten
gebessert, daß auch in großen Kreisen die Bevölkerung von entfernt gelegenen Gemeinden die Kreisstadt besser erreichen kann als in einem kleinen Kreis vor 20 Jahren. Wohl find der Landrat und seine Beam- ten mit dem Dienstkraftwagen beweglicher geworden als früher, auch gibt es in einzelnen Kreisen Kraftpostverbindungen, die den Verkehr nach der Kreisstadt erleichtern, sehr wesentliche Teile der ^Bevölkerung sistd aber noch genau so auf Fußmarsch. Fahrrad und Eisenbahn angewiesen wie früher. Daß der Publi- kumsverkehr bei der Kreisverwaltung eher zunimmt als abnimmt, ergibt sich schon aus den Roten der gegenwärtigen Zeit.
Damit komme ich aus den schwerwiegendsten Einwand, der gegen eine zu starke Vergrößerung der Landkreise zu machen ist.
Der preußische Landrat sieht es von jeher als feine vornehmste Aufgabe an, nicht nur Verwalter eines Amtes zu fein und die Eefchäftsvorfälle nach den Akten zu erledigen, sondern Helser und Ratgeber der ihm anvertrauten Bevölkerung. Er muß mit allen Schichten der Bevölkerung in Fühlung stehen, mutz jeden Gemeindevorsteher kennen und über die lokalen Röte und die wirtschaftlichen Verhältnisse jeder Gemeinde Bescheid wissen. Gerade diese unmittelbare lebendige Arbeit am Menschen und für den Menschen macht ja das Amt des Landrats für jeden Berwal- tungsbeamten so begehrenswert. Je größer der Kreis ist, umso weniger kann der Landrat diese seine eigenste Aufgabe noch erfüllen.
Bis auf wenige Fälle wird man sagen können, datz selbst in kleinen Kreisen die Arbeitskraft des Landrats in der gegenwärtigen Zeit voll in Anspruch genommen ist. Das gleiche gilt auch für seine Beamten. Für die Zusammenlegung von Kreisen muß in diesem Zusammenhang allerdings noch angeführt werden, datz größere und steuerkräftigere Kreise sich Spezialbeamte (Wiesenbaumeister, hauptamtliche Leiter von Berufsschulen, Kommunalärzte usw.) anstellen können, deren Gehalt ein kleiner Kreis nicht trägt.
Kommt man nun von der theoretischen Erörterung des Für und Wider zu der praktischen Auswirkung, so werden die Schwierigkeiten noch größer.
SCH MERZ BEKÄMPFUNG ZUVERLÄSSIG UND RASCH BEI KOPFSCHMERZ - MIGRÄNE- NEURALGIEN UND ZAHNSCHMERZ □AHRZEHNTE BEWÄHRT
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oen rrorilyiage in dieser Richtung ausgearbeitet. Datz man in der heutigen Zeit der Notverordnungen wieder an dieses Problem herantreten würde, war eigentlich keine Ueberraschung, und so sickerte dann feit einigen Monaten allmählich durch, was zunächst ganz vertraulich behandelt werden sollte, nämlich, datz die Preußische Staatsregierung beabsichtigt, eine Anzahl von Landkreisen aufzulösen. Ihren Niedxr-
mehr als 50 000 60 000 Einwohnern kaum noch. Die Forderung nach einem Lastenausgleich wird deshalb in der heutigen Zeit nur vereinzelt die Zusammenlegung von Landkreisen begründen können.
Heber
die Ersparnismöglichkeiten bei den BerwaltungSkosten
Die Meinung des übrigen Einzelhandels legt Dr. Kall weit, der Syndikus des Einzelhandelsverbaudes, wie folgt dar:
Es ist zweifellos richtig, daß die Nowerordnung int Prinzip eine ganze Reihe von Möglichkeiten enthält, die eine Senkung der Preise bewirken können. Gerade seitens des Einzelhandels sind diese Bestimmungen mit einer gewissen Genugtuung ans genommen worden, denn sie sollen ihm ja die Möglichkeit geben, durch die Senkung seiner Unkosten auch die Preise weiter senken zu können, um sie dadurch der verminderten Kaufkraft anzupaffen. Es ist außer jedem Zweifel, daß der Einzelhandel die Preissenkung auch durchführen wird, sobald die Unkosten- fcitfungen durchgeführt sind. Auf der anderen Seite darf aber nicht verkannt werden, daß die Erhöhung der Umsatzsteuer diesen Bestrebungen stark entgegensteht. Außerdem mutz berücksichtigt werden, daß, wie der Preiskommiffar ja in seiner Preffebe- sprechung schon selbst ausgeführt hat, in einer ganzen Anzahl von Branchen, des Textilhandels und des Schuhhandels im besonderen, die Preisrückgänge schon vor der Notverordnung so erheblich gewesen sind, daß mit wesentlichen Senkungen hier nur dann zu rechnen ist, wenn eben die Unkosten reduziert werden. Wir erwarten hierbei insbesondere Senkungen der Reklamekosten, dann aber auch vor allen Dingen für die Strom- und Gaspreise und auf dem Gebiete der steuerlichen Belastungen. Auf dem Gebiete der Lohnsenkungen sind die durch die Nowerordnung gegebenen Möglichkeiten bereits vorgesehen.
Wir sehen der weiteren Entwicklung mit einer nicht zu unterdrückenden Sorge entgegen, da wir vielfach das Gefühl haben, daß diejenigen Stellen, die für die Senkung der Unkosten verantwortlich find, nicht mit der gleichen Energie an den Abbau Herangehen wollen oder können, wie wir es getan haben.
Der Einzelhandel folgt unverzüglich den gesenkten Einstandspreisen mit den entsprechenden Nachlässen. Hierfür besondere Beüstpieile anzuführen. erscheint uns unnötig, da die Senkung der Preise der einzelnen Warenka egorien aus der Statistik dieses Jahres zur Genüge bekannt ist. Auf eins muß jedoch besonders aufmerksam gemacht werden: datz in einer ganzen Reihe von Fällen die von den Borl'ieferanten erst ab 1. 1. 32 angekündigte Senkung durch besondere Weihnachtspreisermäßigungen, die sonst nicht üblich waren, seitens des Einzelhauvels sofort vorweg genommen worden ist Im übrigen wirkt der Konkurrenzkampf der einzelnen Geschäfte untereinander, der aus Augst um die Existenz eine bisher nie gekannte schärfe angenommen hat, schon von selbst
nen unter Umständen nicht mehr aufrechterhalte« werden. Der Verkehr fchwindet. Man klagt mit Recht darüber, datz das Land gegenüber der Großstadt vernachlässigt wird. Und wie wichtig ist es doch für jeden Staat, die organisch gewachsenen Werte des Landes zu pflegen und ländliche Kultur zu bewahren! Jede Kleinstadt ist ein Mittelpunkt and ein Kultnr- bringer für feine Umgebung. Zerstört man diesen Mittelpunkt, so bedeutet das einen schweren Rückschlag für die Stadt und ihr Hinterland.
Wenn bisher ganz allgemeine Gesichtspunkte erörtert wurden, so ist doch noch einiges Besonderes gerade für den Regierungsbezirk Kassel zu jagen. Verwaltungstechnisch ist zu beachten, datz man hier weder die Einrichtung der Amtsvorsteher des Ostens, noch die der mit hauptamtlichen Beamten besetzten Aemter in Rheinland und Westfalen kennt. Die Verwaltung auf dem platten Lande wird vielmehr, von einigen wenigen größeren Gemeinden abgesehen, durchweg von ehrenamtlichen Bürgermeistern ausgeübt. Diese Einrichtung, die meines Erachtens am besten dein Gedanken der Selbstverwaltung gerecht wird, bringt naturgemäß für die Kreisverwaltung mehr Arbeit mit sich, als wenn sich der Landrat hauptamtlich geschulter Beamter in den örtlichen Stellen bedienen kann. Auch die Zahl der Landgemeinden ist in vielen Landkreisen unverhältnismäßig groß. So hat z. 33; der Landkreis Fulda 112, Marburg-Land 90 und der kleine Kreis Hünfeld 77 Gemeinden.
Besondere Beachtung muß aber den geographischen Verhältnissen des Regierungsbezirkes geschenkt werden. Was in der norddeutschen Tiefebene vielleicht keine großen Schwierigkeiten bereitet, läßt sich in einem Eebirgslaiide noch lange nicht durchführen.
Bei jeder Neuabgrenzung von Verwaltungsbezirk ken muß auf die Eebirgsverhältnisse writgehendst Rücksicht genommen werden.
Es können keine Neueinteilungen oorgenommen werden, die sich etwa lediglich nach Einwohnerzahl und Fläche richten, die geographischen Bedingtheiten aber außer Acht lassen. Ebensowenig kann man in gemischtkonfessionellen Gegenden einfach über
die konfessionellen Wünsche hinweggehen.
Wenn es der Preußischen Regierung Ernst damit ist, daß Landkreise nur ohne Beeinträchtigung der Interessen der Bevölkerung aufgelöst werden dürfen, und es liegt kein Anlaß vor, an diesem Ernst zu zweifeln, so wird jedenfalls an diese Aufgabe
mit größter Vorsicht und Sorgfalt herangegangen werden müssen. Die vorstehenden Ausführungen "konnten sich aus naheliegenden Gründen mit Einzelheiten nicht befassen.
Auch in der Provinz Hessen-Nassau wird es Fälle geben, bei denen die Vorteile einer Zusammenlegung die Nachteile überwiegen. Ob gerade die gegenwärtige Zeit mit ihrer Unruhe und Zerrissenheit geeignet ist, mit diesem Problem neue Unruhe in das Land zu bringen, ist eine andere Frage. Es darf dabei allerdings nicht verkannt werden, daß die bittere Not Reichs- und Staatsregierung heute zu Eingriffen zwingt, die noch dov Jahresfrist niemand für möglich gehalten hätte. Zu wünschen wäre aber, daß die Entscheidungen bald fallen, denn die Ungewißheit über künftiges Geschick lähmt jede Berwaltungstätig- keit.
höht! Die starre Höhe der Unkosten in Verbindung mit dem Umsatzrückgang. der im Lebensmittel-Einzelhandel in den letzten Atonalen des Jahres 1931 ge- gegenüber 1929 etwa 2O—2& Prozent beträgt, hat zu einer gefährlichen Verringerung der Handels- fpane und damit der Rentabilität geführt. Bettug die Zahl der in Vermögensverfall geratenen Kasseler Lebensmittekgeschäs e in 1929 noch 5—6 Prozent, 1930 ca. 8 Prozent der Gesamtzahl, so wird sie für 1931 ca. 10 Prozent, also das Doppelte von 1929 ergeben.
Es soll nicht verkannt ikWden, daß die letzte Not- verordttnng auch dem EinWhandel Erleichterungen in seinem Unto firne tot bringt. Durch die Erhöhung der vnisatzsteuer auf 2 Prozent dürften sie jedoch mehr als ausgeglichen wcrdeit.
Weitere Preissettkungen bei Lebensmitteln sind infolgedessen, abgesehen von den Markenwaren, auch z. Zt. nicht zu erwarten.
Die zwangsweise Senkung der Markenartikelpreise trifft den Lebensmi,tel-Einzelhandel besonders schwer Sie führt zu eiyr weiteren Verringerung seiner Handelsspanne, dT nicht nur bei den freien, sondern auch bei den gebutoenen Waren so niedrig ist, daß der Reichswirlschaftsrat bei seinen Untersuchungen zu ihrer Anerkennung kommen mußte.
Ein starkes Hemmnis für den weiteren Preisabbau ist nicht nur die schon erwähnte Umsatzsteuer- Erhöhtmg, sondern auch die Belastung einer großen Anzahl von Waren durch Zölle. Hier liegen Möglichkeiten einer weiteren Senfung, sofern man die zum Teil aus fiskalischen Gründen, zum Teil zum Schutze der Landwirtschaft erricheten Zollmauern niederreißeu will. SB dieses Wagnis soweit es sich um agrarische Schutzzölle handelt, national-politisch zu rechtfertigen wäre, ist zu bezweifeln.
Das Ziel weiterer Preissenkungen kann aber auch nur dann gefördert werden, wenn die Verbraucher im Rahmen ihres aefdrmäter en Geldeinkommens die notwendigen Waren kaufen Der unglückliche Zeitpunkt des Erscheinens der Notverordnung hat vielfach Stockungen in dem Weihnachtsgeschäft hervorgerufen, weil sich die Verbraucherschaft im Hinblick auf die Verminderung des Einkommens mehr Reserve auferlegte als nötig war. Zurückhaltung von Käufen aber vermehrt die Belastung des Einzelhandels. Die Läger werden wicht in dem vorgesehenen Maße geräumt und „treffen“ Zinsen, Miete, Löhne und Steuern. Wenn die Schwierigkeiten nicht ins angemessene steigen sollen, so st die laufende Bedarfsdeckung der Käuferschaft unbedingt notwendig.
Die Erfahrungen bei der Zwangs wirtschaft während des Krieges haben gezeigt, wie verhängnisvoll staatliche Eingriffe in die Marktwirtschaft sind und welche schädlichen Folgen sie haben. Tie Regierung sollte deshalb mehr als bihcr danach streben, von äußeren Eingriffen abzusehen. Die bisherige Preissenkung tonnte nur durchgeführt werden, weil die wirtschaftlichen Vorbedingungen durch das Sinken der Rohstoffpreise erfüllt waren. Der Lebensmittel- Einzelhandel wird auch in Zukunft in dem Notjahr 1932. dem er nur mit geringen Hoffnungen entgegen sieht, feine Schuldigkeit, soweit es in seinen Kräften steht, tun, um per verminderten Kaufkraft durch Sen- teng feiner Preise Rechnung zu trägem.
Interessen der Bevölkerung aufgelöst werden können. Diese Nachprüfung mutz spätestens bis zum 1. Juli und die Durchführung bis zum 30. September 1932 beendet fein.“
Wer diesen Wortlaut aufmerksam mit den Verlautbarungen vergleicht, die vor Erlaß der Verordnung über die Absichten der Staatsregierung in Sie Oefsenllichkeit drangen, muß zunächst feststellen, daß im Gegensatz zu den Plänen über die Auflösung von Amtsgerichten, Oberförstereien, staatlichen Kassen usw. nicht mehr eine bestimmte Zahl von Landkreisen
wäre.
So liegt beispielsweise im hiesigen Regierungsbezirk die Elektrizitätsversorgung auf dem platten Lande überwiegend in Händen privatrechtlich aufgezogener Aktiengesellschaften, deren Aktionäre die Stadt- und Landkreise sind. Auch die Form des Zweckverbandes ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Die Hauptlasten für alle Kommunalverwaltungen stellen aber heute bekanntlich die Ausgaben für die Unterstützung Hilfsbedürftiger dar. Auch durchaus sparsam geleitete Kommunalverwaltungen, die eine besonders hohe Zahl von ausgesteuerten Erwerbslosen zu versorgen haben, können heute ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen.
Würde man nun einen solchen leistungsschwach gewordenen Kreis durch Zuteilung eines benachbarten, von der Arbeitslosigkeit bisher noch nicht in dem gleiche« Maße betroffenen Kreises vergrößern, so wurde man zwar seine Steuerkraft stärken, man würde aber die Gemeinden des Nachbarkreises, die bisher ihre Finanzen noch leidlich in Ordnung halten konnten, mit in die Finanzschwierigkeiten hineinziehen, ohne die Gewißheit zu haben, daß der vergrößerte Kreis damit wttllich saniert würde. Welche Gefühle eine solche Maßnahme bei den Einwohnern eines aus der-
Jmmer wieder, wenn cs Ernst werden soll mit einet Verwaltungsreform in Preußen, wird auch Sie Stage der Zusammenlegung von Landkreisen erörtert. Man kann sagen, sch " " ~ ' den Vorschläge in dieser itöi
gehen die Meinungen stark auseinander. Bei der staatlichen Verwaltung fällt ein Landrat fort, auch wohl noch e. mittlerer staatlicher Beamter und der Kreisamtsgehilfe. Dafür wird dem Landrat des vergrößerten Kreises in bet Regel ein Regierungsassessor zur Hilfeleistung beigegeben werden müssen. Wird der Landratssitz eine Stadt mit einer höheren Ortsklasse, so entstehen dadurch wieder Mehrausgaben für die zu übernehmenden Beamten. Sächliche Kosten (Büromiete, Porto, Telephon, Papier usw.) werden ebenfalls eingespart. Man kann aber natürlich nicht sagen, daß die bisher bei dem aufzulösenden Landratsamt entstandenen Kosten einfach fortfallen. Denn der amtliche Verkehr mit den Gemeinden bleibt und erfordert sächliche Ausgaben. Auch das Dienst- auto des Landrats, das so gern als Sparobjekt betrachtet wird, kann nicht einfach von den Ausgaben abgesetzt werden. In einem vergrößerten Kreis sind die Anfahrten länger und demzufolge ist der Benzinverbrauch für bei einzelnen Termine größer. Immerhin kann man bei ganz objektiver Schätzung annehmen, daß für den Staat durch die Auflösung eines Landkreises im Durchschnitt etwa 20 000 Rm. erspart _________
werden. Welche Ersparnisse bei den Kreiskommunal- . - . f davon betroffenen" Stobt gleichzeitig Katasterverwaltungen möglich find, hängt natürlich von beggg.^ Finanzamt und Kreiskasse und vielleicht noch an- Einrichtungen des betreffenden Kreises ab. Auch hx Einrichtungen aufgehoben. Für die Stadt c«t-
also allerschwerster Schaden. Häuser, die sich Beamte und Angestellte der aufgelösten Verwaltung errichtet haben oder die für sie von anderer Seite gebaut sind, werden entwertet, weil kein Wohnungsbedarf mehr vorhanden ist. Die bisherigen Dienstge- bäude sind nicht mehr zu vermieten. Etwa vorhandene höhere oder mittlere Schulen verlieren mit den Beamtenfamilicn eine große Zahl Schüler und kön-
zur Auflösung bestimmt ist. Ferner ist als General« Häufel vorgeschrieben, datz die Interessen der Bevölkerung durch die Auflösung nicht beeinträchtigt werden sollen. Man verrät wohl kein Geheimnis, wenn man diesen Wortlaut darauf zurückführt, daß auch innerhalb der jetzigen preußischen Regierungsparteien sich sehr starke Widerstände gegen jede schematische Auflösung von Landkreisen geltend machen. Und in der Tat, gerade dieser Teil der Verwaltungsreform berührt die Bevölkerung am unmittelbarsten.
Die Kreisverwaltung besteht bekanntlich aus zwei verschiedenen Zweigen, die unter der gemeinsamen Leitung des Landrats vereinigt sind, einmal der staatlichen Verwaltung (Landrat, Kreisinfpektor, Ver- ficherungsamt usw.) mit im wesentlichen polizeilichen und staatshoheitsrechtlichen Aufgaben und der Kreiskommunalverwaltung (Landrat als Vorsitzender des Kreisausfchusses, Kreisausschutz, Kreistag) als Selbstverwaltungsorgane des Kreises. Durch die Entwicklung der lebten Jahrzehnte sind der Kreiskommunalverwaltung immer neue Aufgaben erwachsen. Das Schwergewicht der Verwaltung hat sich von der staatlichen nach der kommunalen Seite verschoben. Es ist deshalb viel stärker als in früheren Jahrzehnten ein Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung der Landkreise vorhanden. Man fühlt sich auf dem Lande auch als Kreisangehöriger und nimmt an den Ge
schicken des Kreises und seiner Verwaltangsarbeit i^öh-rftosten Anteil. Wenn solche Zusammenhänge zerrissen werden sollen, so kann das nur aus wirklich entscheidenden Gründen geschehen.
Gewiß, feder Reform wird Widerstand entgegengesetzt und kein Staatsmann kann etwas erreichen, wenn et bet seinem Handeln allen Bedenken nachgibt. Wenn es sich aber um Dinge handelt, die für Teile der Bevölkerung von einschneidendster Bedeutung sind, so kann diese Bevölkerung verlangen, daß in jedem Einzelfalle die Gegengründe seht eingehend geprüft werden und man sich vor allem vor jeder schematischen Bearbeitung des Problems hütet.
Größe und Einwohnerzahl der Landkreise in Preußen weichen stark voneinander ab. Der nach dem Flächeninhalt größte Kreis Stolp i. P. hat 222 000 Hektar, der kleinste Kreis Jork (Regierungsbezirk Stabte) 16 600 Hektar. Der Einwohnerzahl nach, steht Mors (Rheinland) mit über 170 000 Einwohnern an erster Stelle, Dannenberg (Regierungsbezirk Lüneburg) mit 13 300 Einwohnern an letzter.
3m Regierungsbezirk Kassel
sind nach der Fläche der Kreis Gelnhausen mit 64 400 Hektor, nach der Einwohnerzahl der Kreis Kassel-Land mit 58 395 Einwohnern die größten, der Kreis Homberg mit 32 099 Hektar und der Kreis Gersfeld mit 22 027 Einwohnern die kleinsten Kreise. Bei der Gegenüberstellung find die teilweise noch kleineren drei ehemals waldeckischen Kreise nicht berücksichtigt, weil Preußen in dem Anschlußvertrag das Bestehen- bleihen der drei Kreise auf die Dauer von fünf Jahren, also bis zum 1. April 1934, zugesichert hat, es sei denn, daß die beteiligten Kreise selbst eine Vereinigung zu einem früheren Zeitpunkt wünschen.
Die genannten Zahlen lassen es naheliegend erscheinen, eine gewisse Angleichung anzustreben. Vor allem will man durch die Zusammenlegung kleinerer Kreise leistungsfähigere Träger der kreiskommunalen Aufgaben schaffen und hofft, Ersparnisse bei den Verwaltungskosten, namentlich bei den Personalausgaben zu erzielen. Es ist richtig, daß ein großer, steuer- kräftiger Kreis ganz andere Aufgaben in Angriff nehmen kann als ein Kreis, der mit feiner Steuer« traft weit hinter dem Durchschnitt zurückbleibt. Für die nächsten Jahre wird es sich aber für die Kommunalverwaltungen nur vereinzelt darum handeln tön«
Soweit mir Zeitgenossen als „Festbesoldete oder als im Arbeitsverhältnis Stehende“ registriert werden, gehen wir in das neue Jahr mit einer weiteren Kürzung unserer Lohne und Gehälter hinein. Die Verringerung unseres Einkommens soll durch die im Gange befindliche Preisabbaubewegung wieder ausgeglichen werden. Bei der Senkung der Mieten sehen wir jetzt alle einigermaßen klar: hier ist eine Erleichterung eingetreten, die nach dem alten Satz „Wat dem eenen sin Uhl is, is dem annern sin Nachtigall“ nach der anderen Seite wieder zu Belastungen geführt hat. Und bei den Weihnachtseinkäufen, soweit unser Geldbeutel sie überhaupt erlaubte, haben wir vielfach ein Nachlassen der Preise feststellen können, wobei freilich zweifelhaft sein konnte, ob es sich hier um Konjunktursenkungen oder um normale Preisabschläge gehandelt hat.
Bei der Preissenkung haben wir zu unterscheiden zwischen den zentralen Maßnahmen der Reichsstellen bzw. des Reichskommissars für Preisüberwachung und den lokalen Maßnahmen. Für beide Maßnahmen soll der Grundsatz gelten, daß Preissenkungen möglichst durch Verhandlungen mit den in Frage kommenden Trägern eines Wirtschaftszweiges und durch freiwillige Leistungen innerhalb des einzelnen Wirtschaftsbereiches erreicht werden sollen. Die zentralen Maßnahmen find noch nicht abgeschlossen, so sehr der Preiskommissar und seine Organe auch an der Arbeit find.
Und wie steht es um die lokale« Maßnahmen, die durch den Preiskommissar angeregt worden sind?
Berechtigen sie zu irgendwelchen Hoffnungen, ober wird auch diesmal der ganze Preisabbau in einigen Anfängen stecken bleiben? Wer kann die Frage sicher beantroorten? Wir haben uns im Wege einer Rundfrage bei den maßgebenden Stellen in Handel und Handwerk unterrichtet und unterbreiten unseren Lesern zunächst einmal diese Auslassungen.
Für de« Lebeusmittel-Einzel- handel äußert sich Syndikus Diplam- kaufmann Leih« er in folgender Weife:
Soweit der Lebensmittel-Einzelhandel in Frage kommt, darf feftgestellt werden, daß die Preise seit ihrem Höchststand im Jahre 1929 um durchschnittlich 20 Prozent gesunken sind (nach dem amtliichen Er- nährungsindex). Bei einer großen Anzahl von Artikeln sind jedoch wesentlich höhere Preisrückgänge zu verzeichnen, z. B. bei Butte r, 1. Quadrat ca. 40 Prozent, Leberwurst 24 Prozent, Schnittbohnen 38,2 Prozent, grünen Erbsen 48 Prozent Vollreis 28 Prozent. Eine Gegenüberstellung der Preise von 72 im Kolonial-Einzelhandel käuflichen Artikeln von Februar 1914, Oktober 1929 und November 1931 ergibt für 1914 eine Ausgabe von RM. 32,13. für 1929 von RM. 45,10, und für 1931 von RM. 31,97.
Die Preise dieser Hauptkonsummaren find mit« hiy auf dem Vorkriegsstand angelangt,
obwohl die Unkosten gegenüber 1914 erheblich höher sind Beispielsweise haben sich die Gesamtkosten eines Einzelhandelsgefchästs nach einer Untersuchung der Industrie und Handelskammer Frankflrrt a. M. nm 120 Prozent, die Steuerlasten um 600 Prozent er«
Auslösung von Landkreisen in Hessen-Waldeck?
Von Regierung rat Or. Heinrichs-Kassel
Trübe Aussichten
Wird das neue Zahr in Kassel Preisabbau bringen?
Was Handel und H^ dwerk sagen uud was der Verbraucher meint