Sette 2 — 1. Beilage
Kasseler Neueste Nachrlchten
Freitag, 18. Dezember 1931
3« spät?!
» Man schreibt uns:
Die brennende Frage der Erhaltung unseres Staatstheaters hatte den Bürgerbund sofort veranlaßt, eine B ü r g e r a u s s ch u tz s i tz u n g ein« zuberusen, au der Vertreter fast sämtlicher Bezirks- verelne erschienen waren.
Die Dringlichkeit der für Kassel so lebenswichtigen ^rage und die große Gefahr, welche unserer Vaterstadt in kultureller und wirtschaftlicher Beziehung durch die Möglichkeit eines Thcaterabbaus droht, verlangt schnellstes Handeln. Man ermächtigte daher den Vorstand, in geeigneter Fühlungnahme mit den übrigen zahlreichen Behörden und Vereinigungen, die sich ebenfalls für Erhaltung des Thcaters einsetzen, die erforderlichen Schritte zu tun.
Weiterhin wurde der lebhafte Wunsch zahlreicher Bevölkerungskreise nach einer zeitgemäßen Verbilligung der Straßenbahn- und Kog- Tarife zur Sprache gebracht. Der Bürgerausschuß beabsichtigt nunmehr, in der (Ernyrtung, daß man der Notverordnung Rechnung tragen wird, eine Besprechung mit den zuständigen Verwaltungsstellen der genannten Verkehrsunternehmen herbeizuführen, sobald die Bezirksvereine ihre Einzelwünsche angegeben haben.
Schließlich wurde über die Beteiligung des Bürgerbundes und der Bezirksvereine an der Winte rhilfe um die zweckmäßigste Art ihrer Ausführung verhandelt. Der Bürgerbund stellt 600 Mark zur Verfügung, welche an die Bezirksvercine verteilt und durch diese auf Grund ihrer genauen Ortskenntnis Unterstützungsbedürftigen zugeleitet werden sollen.
Des Bergwirts letzter Weg
Eine große Trauergemeinde hatte sich gestern auf dem Wehlheider Friedhof eingefunden, um dem Bergwirt vom Hohen Gras, dem allseitig beliebten Gastwirt Georg Degenhardt die letzte Ehre zu erweisen.
In der Kapelle hielt Pfarrer Dittmar, Harleshausen, eine zu Herzen gehende Traueransprache und zeichnete ein getreues Bild von der Persönlichkeit des immer fleißigen, stets gefälligen und für die Seinen besorgten Mannes. Hinter dem Banner des Kasseler Gastwirtevereins folgte dann ein langer Zug seiner Berufskollegen dem Sarg, und auch der Gesangverein „Frohsinn" hatte es sich nicht nehmen lassen. eine stattliche Abordnung zu entsenden. Daneben bemerkte man zahlreiche Mitglieder des Hefsisch-Wal- deckischen Gebtrgsvereins, zu dem der Verstorbene ja in besonders engen Beziehungen gestanden hat, eine Abordnung der Sanitätskolonne. Während die Fahnen sich über das Grab senkten, sang das Doppel- Quartett des M. G. 9$. Frohsinn ergreifende Trauerlieder. Für den Gebirgsverein legte Landesgerichtsrat Grebe mit warmen Worten einen Kranz nieder und Gastwirt Wilhelm vom Gildehaus gedachte für den Wirteverein des Dahingeschiedenen. Die Wintersonne vergoldete zum letzten Gruß Höhen und Wolken in märchenhafter Verklärung.
Aus der Arbeit der Kasseler Regierung
Gestern fand eine Konferenz der Kommunalleiter des Regierungsbezirks statt. Der Regierungspräsident wies auf die dringenden Probleme des freiwilligen Arbeitsdienstes hin. Betreuung der Erwerbslosen Jugend, Arbeitsdienst und Siedlung waren die Fragen, die besonders eingehend besprochen wurden. Zum Schluß wurde ferner die Winterhilfe und die Finanzlage der Gemeinden eingehend erörtert. Oberregierungsrat Dr. Schenk, Frankfurt, sprach über die Lage der Erwerbslosenfürsorge unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkung der Krisenunterstützung.
Reg.-Rat Körber machte dann Mitteilungen über die Betreuung der erwerbslosen Jugendlichen. Am 15. November waren im Regierungsbezirk rund 12 000 jugendliche Erwerbslose vorhanden gegen 14 000 im März und 10 000 im Januar 1931. Oberregierungsrat Dr. Schoenkaes sprach dann über Stadt-, Rand- und Eartensiedlung nach den neuesten Richtlinien des Reichsstedlungskommiffars unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Regierungsbezirks Kassel. Landrat Ludwig- Hünfeld sprach über die Anliegersiedlung. Oberregierungsrat Dr. Schoenkaes referierte weiter über die bisherigen Ergebnisse der Winterhilfe im Regierungsbezirk.
Allerlei vom Tage
Am 22. Dezember 1931 zweiter Zahltag für Reichs- uud Staatsangestellter Wie wir vom Gewerkschaftlichen Pressedienst erfahren, haben der Reichs- und der Preußische Finanzminister angeordnet, daß die zweite Hälfte der Dezember-Bezüge für Reichs- und preußische Staatsangestellte am 22. d. M. ausgezahlt wird; eine frühere Zahlung sei leider in Anbetracht der Kassenlage nicht möglich.
Kem Abba« des Feuerschutzes. Unser Artikel stammt nicht, wie irrtümlich mitgeteilt wurde, aus Feuerwehrkreisen, sondern vom Vertreter des Eesamt- verbandes der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe.
Auszahlung von Ruhegehälter«. Rach Mitteilung der Regierungshauptkasse, hier, wird die 3. Rate (%) der Ruhegehälter, Witwengelder usw. für den Monat Dezember am 22. Dezember 1931 gezahlt.
2.40 RM Wochenunterstützung
für eine 9 köpfige Familie
Es waren wirklich 240 Pfennig, die man Herrn B. anbot, als er von der Arbeitslosenversicherung in die Krisenfürsorge tarn. Dem Betroffenen schien das all- S wenig, weswegen er seine Sache dem Spruchaus- uß oortrug.
Der Spruchausschuß ließ sich alles erzählen und beweisen: 9 Menschen müssen ernährt werden darunter auch ein stellenloser Sohn. Außerdem sind Schulden in der beträchtlichen Höhe von mehr als 7000 M. vorhanden. 6000 Mark kostete der Wiederaufbau eines eingestürzten Stalles. Auch mehrfache Viehverluste haben die Schuldenlast des kleinen Landmannes vergrößert.
Der Spruchausschuß mußte die Bedürftigkeit des Klagers anerkennen und bewilligte den vollen Unterstützungssatz. Ob etwa auch dem Sohn Krisenunterstützung zugestanden werden muß, wird auf dem Verwaltungswege geklärt werden.
WeilersicheineWerkstaii eingerichtet hat...
Ein arbeitsloser Stellmachergeselle konnte die Untätigkeit nicht ertragen. Von der Hoffnung beseelt, daß die besseren Zeiten doch bald beginnen würden, baute er sich t intet seinem Häuschen in Zwehren eine Werkstatt. Er wollte sich selbständig machen. Freunde und Verwandte borgten ihm das Geld dazu. Auch eine elektrische Bandsäge stellte et auf und schnitt gelegentlich etwas Holz für eigenen Bedarf zurecht. Aber sonst gab es nichts zu tun; denn leider blieben die besseren Zeiten aus und damit auch die erhofften Aufträge.
Seine optimistische Rührigkeit spielte sich nicht im geheimen ab, sondern wurde sogleich dem Arbeitsamt hinterbracht. Darauf setzte sich der bekannte Ermittlungsapparat in Bewegung.
Viel kam dabei nicht heraus. Der Bürgermeister schlug die Hände zusammen und sagte: „Jawohl der Mann will den Betrieb eröffnen, wenn er Aufträge bekommt. Dann wird er gleichzeitig mit der Abmeldung von der Erwerbslosenfürsorge sein Gewerbe an- melben!“ Der Ermittler sah sich auch noch die Werkstatt an und fand zugeschnittenes Holz vor. Das roch nach Schwarzarbeit. Mochte der Stellmacher sich melden, wenn er sich benachteiligt fühlen würde — vom 29. Oktober ab wurde ihm die Unterstützung versagt. Und der führte Beschwerde beim Spruchausschutz.
Man konnte dem Stellmacher nichts Unrechtes Nachweisen; nur eine kleine Rüge mutzte er hinneh- men. Er hatte nämlich versäumt, diese Arbeiten zu melden. Weil aber ein Arbeitender nicht arbeitsvermittlungsfähig sei, wurde der llnterstützungsabstrich für rund zwei Wochen vom Spruchausschütz bestätigt. Vom 16. November ab erhält der Stellmacher wieder Unterstützung.
Schade um das Geld!
Der Spruchausschuß ist Gericht im Sinne des Gesetzes. Klaget ist der Arbeitslose. Beklagte ist das Arbeitsamt. Der Kläger erhält schriftlichen Bescheid über den Termin der Verhandlung. Da er nicht verpflichtet ist, zu erscheinen, hat er auch keinen Anspruch auf Vergütung der Fahrtauslagen.
Ein Arbeitsloser tatte die Einspruchsfrist, die bekanntlich 14 Tage läuft, um einen einzigen Tag überschritten. Der Einspruch kann dann, wenn nicht triftige Gründe für die Verzögerung nachgewiesen werden, nicht anerkannt werden. Der Kläger kam aus
58 784, 271 254, 174 679.
317 191, 340 844.
180 971, 102 898, 848 514.
61 252, 194 061, Mark:
2000 Mark: 56 068, 110 045.
1000 Mark: 1252, 2768. 15 189,
281 607, — Na 396 601.
105 823, 123 785, 127 416, 135 177, 141 848, 146 611, 158 681, 170 167, 213 598, 246 533, 255 447, 283 863, 287 881, 289 098. 292 352, 298 780, 310 715, 329 420, 374 506, 308 326. — Ohne Gewähr.
Gewinne der 3S./264. Prenhisch-Süddentschen Klaffen- Lotterie. 3. Klaff«, 2. Aiehungsiag. 17. Dez. B o r mittag s-Z i e h u n a: 100 000 Mark: 265 658. — 10 000 Mk.: 854 360. — 5000 Mark: 28 481, 175 294. — 3000 Mark:
184 415, 199 865, 228 968, 236 286, 284 064 , 330 962.
— 800 Mark: 79. 1091, 12 621, 43 996, 59 910, 63 565, 90 502, 95 842, 99 079, 127114, 187 624. 264 826, 274 118, 327 056, 352 788, 358 905. — 500 36 163, 87 985, 101 867. 124 654, 125 869, 127 860,
140 524, 175 732, 175 797, 179 053, 186 510, 194 641,
220 951, 238 970, 289 704, 253 600, 268 440, 280 303,
321 202, 326 9415, 357 702. 368 064. 384 777, 387 567.
Kmittags-Ziekung: 10 000 Mark — 5000 Mark: 199 155. — 3000 Mark:
394 748. ------ ------------ —. ---------.187 864, 240 948, 312 454, 388 309. — 2000 Mark: 8472. — 1000 Mk.: 63 034. 110 820, 152 221, 157 241, 173 630. 176 974, 191 663, 214 733, 270 233, 292 642, 384 591. — 800 Mark: 5145, 14 873, 27 782, 31 225. 34 558. 55 384. 69 147, 83 895, 90 709, 109 802,
158 570, 170 772, 210 827. zu 204, 237 103, 265 496, 374 597,
375 801, 388 969, 300 807. 391 883, 395 835, 398 779 — 500
Mark: 5025, . 21 706, 28 809. 37 784, 57 386. 62 096, 90 032,
Udenhausen, ihm war nicht bewußt daß er die Einspruchsfrist versäumt hatte. Lediglich, um ihm dies mitzuteilen, war er oorgeladen worden.
Wir meinen daß das ein unentschuldbarer Mißstand im Verfahren des Spruchausschuffes ist, der auf Kosten der betroffenen Arbeitslosen geht. Wieviel ülerger und unnötige Ausgaben lasten sich ersparen, wenn das Büro des Spruchausschusses dem Antragsteller statt der Vorladung zum Spruchausschutz, Nachricht über die verhandlungsverhindernde Fristversäumnis gibt.
Etwa jeder zehnte Einspruch muß wegen Fristversäumnis abgewiefen werden. An jedem Verhandlungstag bekommen zwei oder drei auswärtige Kläger nichts als die Abweisungserklärung zu hören und gehen mit den Worten fort: „Schade um das Fahrgeld. Ich hätte es nötiger für das Brot gebraucht!"
polnische Wirtschaft
In der Spruchkammer des Landesarbeitsamtes wurde über das Vergeben einer Frau beraten. Der Bevollmächligte der Beruisorganisation bat, daß die Spruchkammer Nachsicht üben möge, denn seine Mandantin sei wegen ihrer polnische» Herkunft nicht mit den gesetzlichen Bor'chritten vertraut, andererseits habe er den bestimmten Eindruck gewonnen, dah die Krau, die fünf Jabre hintereinander einem Kind das Leben gegeben hat. nicht im Bollbesitz Oer geistigen Streite sei.
Ihr Verschulden besteht darin, dah sie Krisenuntsrstüvuna erhalten bat, obne dazu berechtigt gewesen zu,sein. Die gesetzlichen Vorschriften besagen nämlich. Sah nur iolche Krauen Anspruch auf Kriienunterstützung baden, die vor Eintritt der Erwerbslosigkeit überwiegen» Ernährer ihrer Familie gewesen sind. Diese Frau hat nun bei Än- tragstellung versäumt, die Milttarrente ihres Mannes anzugeben und 129 Mark Krifengeld erhalten, «ie wurde nach Aufdeckung der wahren Zusammenhänge vvm SvruchaitS- schuh zur Rückzahlung verurteilt. Sluherdem wurde sie nut einer Ordnungsstrafe von 16,50 Mark belegt.
Gegen beide Entscheidungen richtete sich die Berufung. Der Rechtsvertreter schilderte die trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse. In einem unordentlichen Haushalt habe er anher der kranken Frau fünf verwahrloste Kinder und die alte, arbeitsunfähige Grohmutter angetroffen, die mit- ernährt werden muh. Seine Nachforschungen über den Mann hätten ergeben, datz dieser ein Trinker ist, der Arbeitslohn und Rente in Alkohol umsetzt.
Nicht unbewegt nahmen die Mitglieder der Spruchkammer die Ausführungen des Rechtsvertreters entgegen und verkündeten nach geheimer Beratung folgendes Urteil: Die Berufung gegen die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Unterstützung wird abaelehnt. Es sind 129 Mark zurückzn- zahlen. Die Ordnungsstrafe wird ausnahmsweise auf 5 Mark herabgesesr.
Gledlungsbaracken für 50 Mark
Ein alter Holzwaggon als Notwostvun-g. — Die Reichsbahn, die jetzt nach und nach alle Holzwaggons aus dem Verkehr zieht und durch Stahlwagen ersetzt, verkauft diese überflüssig geworbenen Wagen als Wohnungsbaracken. Sie werden den Stadtgemeinden zu einem Preise von 50 Mk. zur Verfügung gestellt und die Eisenbahn übernimmt sogar den kostenlosen Transport bis zum Bestimmungsort. Tie K. 91. 91. zeigten kürzlich an einem Beispiel aus Harleshausen, -aß sich sogar recht nette Häuschen daraus gestalten lasten.
Vergessen w
Ihre bevorstehende VE R- ■■
LOSUNG oder VER- jIV T MAHLUNG rechtzeitig T
in den Kasseler Neuesten S «la M
Nachrichten aufzugeben.
Anzeigenannahme auch telefonisch unter Sammet- Nr. 6800, Anzeigen-Abf.
Steuererleichterungen
für Kriegsbefchädigt
Wie uns der Reichsbund -er Kriegsbeschädigte«. Kriegsteilnehmer und Kriegerhintervlieoenen müietlt, hat der Reichsminister der Finanzen mit Erlaß S. 2226 a/60 HI vom 28. 1L 31 verfügt, daß die bisherigen Anordnungen über die Behandlung der Anträge auf Erhöhung der steuerfreien Beträge auch über den 31. Dezember 19:31 hinaus in Kraft bleiben. Die rentenberechtigten erwerbstätigen Kriegsbeschädigten sollten desyalo unverzüglich bei dem für ihre Lohnart zuständigen Finanzamt den üblichen Antrag auf Erhöhung der Werbungskosten entsprechend dem Grade ihrer Erwerbsminderung einreichen. Dem schriftlichen Antrag ist der jetzt gültige Rentenbescheid und die Steuerkarte beizufügen. Da die Vergünstigung erst mit dem Tage der Eintragung auf der Steuerkarte wirksam wird, empfiehlt es sich, den Antrag entweder fchriftlich oder mündlich sofort nach Empfang der Steuerkarte bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen.
Oie Weihnachtsreise
Das Lloydreisebüro Kölnischestraße Nr. 16 teilt uns mit: Bekanntlich muß bei der Benutzung von Sonntagsrückfahrkarten in der Weihnachtszeit die Rückreise spätestens am 4. Januar 1932 mit einem Zuge angetreten oder fortgesetzt werden, der den Zielbahnhof der letzten für die Rückfahrt benutzten Sonntagsrückfahrkarten um 9 Uhr vormittags verläßt. Wie wir hören, hat sich die Reichsbahn jetzt entschlossen, eine für das reisende Publikum sehr günstige Veränderung zu treffen und zwar insofern, als nunmehr gestattet wird, den Aufenthaltsort erst am 4. Jan. 1932 vor 9 Uhr zu verlassen. Wenn also z. B. Jemand auf Sonntagsrückfahrkarte nach Königsberg gereist ist, so braucht er Königsberg erst am 4. Januar 1932 vor 9 Uhr zu verlassen. Bisher mutzte der Reisende Königsberg schon so rechtzeitig verlassen, daß er spätestens am 4. Jan. 1932 vor 9 Uhr von Nordhausen oder Erfurt wegreifen konnte. (Es muß natürlich nicht gerade Königsberg sein). Diese Neuerung wird zweifellos dazu beitragen, die Nachfrage nach Sonntagsrückfahrkarten noch zu verstärken und es empfiehlt sich daher, diese Karten rechtzeitig zu bestellen.
Erfahrungen mit -em
Heilig-Adend-Frühschluß
Von dem trn Fahr 1929 eingeführten 5-Uhr-Ladenschlutz gm 24. Dezember befürchtete der Einzelhandel eine Umiatzmin- derung und damit einen Einnahmen- und Berdienstansfall. Erfreulicherweise tft nach den bisherigen Erfahrungen diele Sorge unbegründet. Ende 1929 und 1930 stellten Zeitungsberichte fest, datz sich das WeiAiachisgeschäft am 24. Tezem- bcr glatt abgewickelt habe. Die kürzlich erschienenen Be- richte der Gewerbeaufsicht bestätigen diese Beobachtung für das Jahr 1930. «o heißt es beispielsweise im Bericht für den Regierungsbezirk Düsseldorf: Das Gefetz über den 17- Uhr-Ladenschlnh am Heiligabend ist, wie die Inhaber vieler Ladengeschäfte zugegeben haben, ohne dah ihnen hierdurch Nachteile erwachsen wären, reibungslos durchgeführt wor- den. Wie tn diesem Jahre gemachte Stichproben in einzelnen Bezirken ergaben, befanden sich selbst in den kleinen Lebensmittelgeschäften um 17 Uhr keine Kunden mehr im Laden. Im Bericht des Magdeburger Gewerbeaufstchtsamts wird erwähnt, dah die Geschäftsinhaber das Gesetz über- wiegend begrüht haben.
. Qn Wiesbaden hatten die Einzelhanöelsorganifationen den Frühschluh von vornherein für untragbar erklärt. Namhafte GeiLattshaufer haben aber dann die Erfahrung gemacht, dah tn den letzten Stunden der Umsatz bei weitem nicht mehr die Geschäftsunkosten gedeckt bat. Gleiches oder ähnliches sagen die Berichte der Gewerbeaufsichtsämter aus den anderen Reichsgebieten. Fast übereinstimmend stelle« sie fest, da« sich Schwierigkeiten nicht ergeben haben.
Der Frühschluh am 24. Dezember wirb auch in diesem Jabre zu keinen Geschastsstbrungen führen, wenn daS kaufende Publikum. wie m den letzten Jahren, rechtzeitig seine Einkäufe besorgt. Das liegt im Jntereffe des Einzelhan- dels und des Käufers. Deshalb die Bitte an alle: Kauft r e ch t, eitta vordem Fest und nicht erst in den lebten Stunden I
Unser Wetter steht unter dem Einfluß des ausgedehnten Hochdruckgebietes, das sich immer weiter südöstlich nach dem Festland hin ausbreitet. Im Bereich seiner Kaltluft Hart es weiterhin vielfach auf und der Frost dauert fort.
Aussichten für Sonnabend: Vielfach aufklarend, stellenweise auch Frühnebel, weiterhin Frost, sich zum Teil noch etwas verschärfend, trocken.
Aluminium trocken-
Nehmen SiesunAufwaschen, Spülen, Eeininen Henkels ©
"'^StiS^proKtiSCha Streubiebver s< hlu ß.
Henkers Putz-und Scheucrpulvcr I jök putzt und scheuert alles.
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