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Aus dem Landkreis Kassel

Oberkaufungen. Hauskrankenpflegekurfus. Der AwÄgverevn des vaterländischen Frauenvereins vom Roten Kreuz beabsichtigt, bei genügender Beteiligung von Mitte Februar bis Mitte Mär, 1932 einen Hauskrankenpflegekursus für Frauen und Mädchen (auch für Nichtmitglieder) in 10 Doppelstunden zu veranstalten. Den Unterricht erteilt eine hierfür be- sonders ausgebildete Schwester vom Roten Kreuz. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen finb zu richten an Fräulein Hüpeden, Hierselbst.

Dörnhagen. Sturz vom Fahrrad. Am Montag stürzte der Gastwirt Butte an derselben Stelle, wo vor etlichen Tagen der schwere Lastwagenunfall am Söhreberg stattfand, so schwer, daß er eine Gehirn­erschütterung und sonstige Verletzungen davontrug. Sein Zustand ist bedenklich.

Oer Lehrer-Abbau in Niederzwehren

Fliegt die Wilfsschule auf?

Es steht nun fest, daß an der Volksschule Nieder­zwehren zwei Lehrerstellen abgebaut werden. Da im ganzen Landkreise Kassel nur vier Stellen abgebaut werden, trifft die Schule Niederzwehren allein die Hälfte. Durch oen Abbau wächst die Schüler­zahl pro Klaffe auf über 50, ja durch den großen Schülerzuwachs zu Ostern 1932 auf rd. 60. Da die Klassen wegen ihrer Größe nicht zusammenge­legt werden können, müssen zu oen bereits beste­henden zwei noch weitere fliegende S ch u l k l a st s e n eingerichtet werden. Diese Klassen werden von vier, füns, ja sogar von sechs verschiedenen Lehrkräften unterrichtet, die obendrein noch all­jährlich in den einzelnen Klassen wechseln. Die Schu­ler wurden bisher nach dem Lehrplan der Schulen der Stadt Kassel unterrichtet. Durch den Abbau von zwei Lehrerstellen muß dieser Lehrplan nunmehr fal­len gelassen uno durch einen minderwertigeren ersetzt werden. Den Schaden des Abbaues tragen also vts Schüler und die Eltern.

Auch für die Hilfsschule, die sich seit ihrer Einrichtung recht vorteilhaft bewährte, besteht die Ge­fahr der Auflösung. Was soll dann mit den schwach­

sinnigen Schülern geschehen? In den großen Sch^ klassen kann diesen armen Geschöpfen selb sw erstand Ich nickt mehr der Unterricht erteilt werden wie bisher in der Hilfsschule. Und wenn sich dann trotzdem die Lehrkräfte dieser Kinder besonders annehmen wer­den, so kann dies nur auf Kosten der Mitschüler ge­schehen Es besteht deshalb nicht mir in den Kreisen der Lehrkräfte, sondern auch bei den Eltern eine be­rechtigte Erbitterung über den rigorosen Stellenavq bau durch die Kasseler Regierung.

Aus dem Kreis Witzenhausen

Großalmerode. Ausschußfitzung. Am Donners­tag, den 3. Dezember 1931, abends 6 Uhr, findet E Ratskeller eine Sitzung des Ausschusses der Orts­krankenkasse statt.

Witzenhausen. Bürgersteuer 1931. Die Stadt Witzenhausen erhebt für das Rechnungsiahr 1931 eine Bürgersteuer in Höhe von 100 v. H. des Lan­dessatzes. Der Bürgersteuer unteoltegen alle Perso­nen die am 10. Oktober 1931 über 20 Iahre Ät waren und an diesem Tage im Bezirk der Stadt ihren Wohnsitz (oder mangels eines Milaüdischen Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Witzenhausen. Straßensperrung. Wegen Ausfü^ rung von Arbeiten an der Soolgrabenbrücke bet Ellershausen ist die Witzenhäuser-Mendorfer Land­straße vom 25 d. Mts. ab, etwa 10 Tage, zwischen Ellershausen und Bad Sooden-Mendorf gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Wahlhausen-Oberrieden.

Bad Sooden-Allendorf. Ein Wohltätigkeitsabend der hiestgen Iugendabteilung des FrauenverEs hat einen Reingewinn von annähernd 300 RM. er­bracht. Er soll dazu verwendet werden, bedürftige« Einwohnern eine Weihnachtssreude zu bereiten.

Aus dem Kreis Melsungen

Nkelgershausen. Frecher Diebstahl. Fn Heßlar wurden dem alten Auszügler H. während einer Reise 4% Zentner Frucht, die ihm als Auszügler zustehcn und von denen er sein Brot Herstellen läßt, gestohlen. Die Polizei wurde sofort benachrichtigt und machte bald einen jungen Burschen aus dem Ort als Täter ausfindig.

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Der Eingriff der Staatsgewalt in den freien Ab­lauf wirtschaftlichen Geschehens ist in einem auf Eii- tererzeugung und Güteraustausch wirtschaftlich be­ruhenden Staatswesen nicht mehr wegzudenken. Der Staat ist um seiner selbst willen gezwungen, seinen Angehörigen wirtschaftliche Hilfe und Si' währen, teils um u/cc ,uc icuu*****;«

Zwecke (Steuerkraft) zu erhalten, dann aber auch, um die innere Verbundenheit zu ihm, die dauernd Nicht nur auf ideelle Hingabe und heroische Opfer­bereitschaft gestützt sein kann, zu schaffen und zu ver­stärken.

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Rechtsverhältnisse sowohl zwischen den beiden Haupt­gruppen der Arbeitnehmer, als auch zwischen den ver­schiedenen Berufsgruppen der Angestellten entwickelt haben. Die nach dem Leiftungsgedanken für das Volksganze gegliederte Verschiedenartigkeit ist aus den Bedürfnissen der Wirtschaft heraus organisch gewor­den; sie ist deshalb beizubehalten und zweckmäßig auszugestalten. .

Die Gesetzgebung hat sich grundsätzlich darauf zu beschränken, nur die entscheidenden Gesichtspunkte mit bindender Kraft auszusprechen, die Ausführung »st, unter Oberaufsicht des Staates Ausgabe der Berufs­verbände, die dazu zu verpflichten sind. Die Selbst­verwaltung der Beteiligten ist auf allen dazu nur irgendwie geeigneten Gebieten heranzuziehen; der Grundsatz des Fernhaltens der staatlichen Bürokratie muß bis zur äußersten Grenze des Möglichen durch-

Staat* kann auf diesem Gebiete nicht cllles und soll auch nicht alles. Er hat nicht die Aufgabe, ,edes einzelne Individuum lebensländlich zu betreuen.

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Sozialpolitik in diesem Sinne sind nicht etwa nur Maßnahmen zum Schutze Besitzloser und Bedürftiger. Sozialpolitik ist auch unsere industrielle und agrarische Schutzzollpolitik, insofern sie die Lebensfähigkeit des Gewerbes und der landwirtschaftlichen Produktion gegen den Preisdruck billiger erzeugender Länder schützt, und den Inhabern solcher Unternehmungen damit eine zusätzliche Rente sichert; Sozialpolitik in diesem Sinne ist die ganze Handwerkerschutzgesetzge­bung, die das Handwerk gegen den übermächtigen Wettbewerb der Industrie schützen will, Sozialpoltttk in weiterem Sinne ist die ganze Mittelstandspolitik, die frachtpolitische Begünstigung gewisser Landesteile oder Industrien und vieles andere. Sozialpolitik ist schließlich auch die Summe der Maßnahmen, die dem Schutz der Arbeitnehmer und der arbeitsunfähig ge­wordenen Besitzlosen dienen.

Wer die Politik der Förderung der wirtschaftlich Selbständigen bejaht, kann und darf den Schutz der unselbständig Abhängigen nicht ablehnen. Das Gefühl, daß der Staat seine Bürger in solche besse­ren und minderen Rechts teilt, erschüttert sein Ge­füge und erschwert die Bildung des Willens zu Opferbereitschaft für ihn und der untrennbaren Verbundenheit mit ihm. Gerade der Staat, der an 6er nationalen Willen des Staatsvolkes hohe

Ansprüche stellen will, muß gerecht sein.

Ein solcher Staat kann streng und hart fein, aber diese Här»e und Strenge muß alle gleichmäßig tref­fen. Ein Staat, der an die nationale Hingabe auch seiner Massen appellieren muß, darf diese nicht schlech­ter behandeln als die dünne Schicht der Besitzenden.

Der gesellschaftliche und soziale Zustand Deutsch­lands wird sich für absehbare Zeit von dem heutigen wenig unterscheiden können. Immer wird die Masse des Volkes mehr oder minder besitzlos sein und seinen Lebensunterhalt auf der Verwendung seiner geistigen und körperlichen Arbeitskraft im Dienste Dritter auf­bauen müssen.

Diese Massenhaftigkeit ungefähr gleichartiger Schicksale muß die innere Politik Deutschlands weit­gehend bestimmen gleichgültig, unter welcher Form der Führung der Staatsgeschäfte. Denn ohne ober gar gegen diese Massen kann auf die Dauer keine Politik betrieben werden; ohne die Hingabe dieser Massen kann der nationale Geltungswille des Staates sich nicht durchsetzen. Daher darf der Staat die Gestaltung 'des Verhälttttsses zwischen K'apitrtt und'Arbeit, tz.ch., der besitzenden und nichtbesitzenden Volksgenossen dem freien Spiel der Kräfte nicht überlassen. Sein Ein­greifen ist auch vom nationalen Standpunkt eine Not­wendigkeit. Dieses Eingreifen ist Sozialpolitik.

Auch eine anders geformte und auf andere Kräfte sich stützende Staatsgewalt kann in Deutschland nicht mehr zur Idee des Manchesterliberalismus gehen lassen, geschehen lassen zurück. Seit 50 Jahren, ,a eigentlich schon seit 100 Jahren, wenn man die Kin­derschutzgesetzgebung mit einbezieht, ist Sozialpolitik in Deutschland als Staatsaufgabe angesehen und fc« trieben worden. Diese Jahrzehnte sind nicht mehr auszuwischen. Die Idee des Staates als Trager der

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Willens zur sozialen Gerechtigkeit ist nicht mehr zu beseitigen.

Der Staat kann nicht mehr nur Machtstaat, er muß auch sozial sein.

Es muß auch künftig die Möglichkeit gegeben sein, die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der verschie­denen Erwerbsgruppen, und die oftmals differenzie­renden Interessen und Wünsche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Staatsfülrung heranzubringen. Diese Aufgabe werden angesichts der erfolgten Zu- rüdbrängung ober Selbstausschaltung ber politischen Parteien bte Berufsverbände zu übernehmen haben, deren stärkerer Einsatz die weltanschaulichen Eestn- nungsgemeinschaften (Parteien) auch befähigen würbe, den Kampf um die geistige Linie des Staates in größerer Freiheit von wirtschaftlicher Jnteressen- beeinflussung zu führen. Die Äerufsverbände wären vorn Staat anzuerkennen und als Träger bestimmter Aufgaben in Anspruch zu nehmen.

Eine atomisierte Gesellschaft ist kein Unterbau für staatlich neugestaltetes Gemeinschaftsleben. Der na­tionale Staat muß Gemeinschaften natürlich gewor­dener Ordnung zwischen sich und dem Einzelnen, auch als Verbindung von diesen zu sich wollen.

Ein solcher Unterbau wirtschaftlichen Eharatters ist für Deutschland die lange vor dem ersten Aus- tauche» von Parteien im heutigen Wortfinn vor­handen gewesene ständige Gliederung, deren mo­derne Form der »ach Wirtschastssunktronen geglie­derte Berufsverband ist, der durch politische Par­teien nicht ersetzt werden kann und auch nicht er­setzt worden ist.

Der berufliche Zusammenschluß ist natürlich, weil er dem tiefsten Bedürfnis des Menschen entspricht. Er ist notwendig, um eine gemeinsame Haltung auf der Grundlage des gemeinsamen Berufs- und Arbeits- erlebniffes zu formen, um einheitliche Willensmeinun­gen Herbeizuführen und um von der Werktagsarbeit her den Uebergang zum Ganzen finden zu helfen. Die berufsständisch gegliederte und organisierte Gesell­schaft ist für einen Staat, der die von der Weimarer Verfassung herbeigeführte Parteienübermacht auf allen Gebieten eindämmt und diese dadurch mehr auf ihren natürlichen Wirkungskreis Staatsidee und geistige Staatsführung zurückführt, für die Ordnung vieler Gebiete des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in­nerhalb seiner Grenzen die gegebene und unentbehr­liche Grundlage.

Ein 80-Millionen-Bo» auf der einen Seite, eine ans wenige Personen beschränkte Staatsleitung aus der anderen Seite, ist ohne eine tragsähige und von beiderseitigem Bertrauen getragene Zwi- schengliederung politisch und technisch als Dauer­einrichtung undenkbar.

Grundlage für den Wert solcher berufsständischen Zusammenschlüsse ist, daß sie sich frei gestalten können. Kein Organisationszwang! Was untüchtig ist und tm Wettstreit um die beste Leistung verjagt, mag zu­grunde gehen. Die Wahrnehmung berechtigter In­teressen und die Verbindung dazu muß grund­sätzlich frei sein. Das Koalitionsrecht darf Nicht ein­geschränkt werden. In welcher dieser fteigeftaltcten Berufsorganisationen der Einzelne seine Vertretung sucht, liegt bei ihm. Wer sich nicht irgendwo einglie­dern will, stellt sich damit außerhalb der Möglichkeit der Mitarbeit und hat sich dem zu fügen, was die Be- rufsverbundenen beschließen. Es steht ihm frei, bessere Formen der Berufsverbundenheit zu suchen und dafür Anhänger zu werben. .

Die deutsche Arbeitnehmerschaft ist keine einheit­liche Masse. Sie umschließt zwei deutlich unterscheid­bare Gruppen: Arbeiter und Angestellte. Die Ange­stellten unter sich find ebenfalls wieder stark diffe­renziert, so daß sich im Laufe der Zeit unterschiedliche

Tonnabend/Sonntag, 28-/29. November 1931

Sein soziales Wollen ist auf allen dazu geeigneten Gebieten mit dem Selbsthilsewillen und dein Selbst­hilfefähigkeile» der in Berufsverbänden zusammen- geschloffenen Berufsangehörigen derart zu verbinden, daß der vom Gesetz gezogene Rahmen, nach den be­sonderen Bedürfnissen ihrer Gruppen, von den Selvst- verwallungsirägern der Beteiligten ausgesullt wich. Der Staat wirkt auf diesem Wege indirekt; die Durch­führung ist, auch zu feiner Entlastung vom einem Zuviel an Aufgaben, Sache und Verpilichtung der Beteiligten. Die Aufgabe der direkten Betreuung ubt der Staat lediglich denen gegenüber aus, ine sich allein nicht mehr helfen können und keine Anjpruchc auf anderweitige Hilfe haben.

Die Gestaltung dieser Selbsthilfe im Rahmen des Gesetzes liegt bei den Berussverbänden selbst. Aus Arbeitnehmerseite können selbstverständlich nur Mche Berufsverbände zur Uebernahme von Selbstverwat- tuilgsausgaben traft staatlichen Auftrags in Frage kontmen, die nachweisbar unbedingt materiell und ideell unabhängig und befähigt sind, in völliger Selb­ständigkeit von jedem fremden Einfluß zu handeln.

Art und Umfang solcher Selbstverwaltungsauft gaben im Einzelnen wäre eine Frage für sich. Durch solche verantwortliche berufsständische Selbstverwal­tung ber sozialen Angelegenheiten könnte aber nn großen Umfange eine Minderung des svzialen Span, nunaszustandes von heute eintreten. Hierfür durch gesetzgeberische Maßnahmen den Boden vorzuberei- ten, ist eine dringende Aufgabe des Staates.

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