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Hessische Abendzeitung
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Nummer 235*
Mittwoch, 7. Oktober 1931
21 Jahrgang
Gesamtdemiffion des Kabinetts beschlossen!
Oie entscheidende Sitzung / Oie neue Notverordnung veröffentlicht / Ihre Aufgabe- Einstellung und Ltmstellung auf die harten Notwendigkeiten der Lage
Oer Kanzler bei Hindenburg
Berlin, 7. Oktober.
Nach Abschluß der Arbeiten an der neuen Notverordnung trat das Reichskabinett heute vormittag unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Aussprache über die Genfer Tagung in eine Erörterung der gesamtpolitischen Lage ein. Unter Berücksichtigung des inzwischen eingereichten Rücktrittsgesuches des Reichsministers des Auswärtigen, Dr. Curtius beschloß das Reichskabinett auf Vorschlag des Reichskanzlers, dem Reichspräsidenten die Gesamtdemissiondes Reichskabinetts anzubieten. Der Reichskanzler benutzte den Anlaß zunächst, dem Reichsminister Dr. Cur- tius, sodann Oftih seinen übrigen Ministerkollegen für die in schweren anderthalb Jahren geleistete aufopferMte Mitarbeit seinen aufrichtigen Dank auszusprechen.
Im Anschluß an die Kabinettssttzung begab Präsidenten. *
th. Berlin, 7. Oktober.
Der heutige Tag hat außer der offiziellen Verkündigung der neuen Notverordnung den Demissionsbeschluß des Kabinetts Brüning, dessen letzte Aktion diese Notverordnung gewesen ist, gebracht. Der Reichskanzler hat sich sogleich zum Reichspräsidenten von Hindenburg begeben, um ihm die Gesamtdemiffion des Kabinetts zu überreichen. Es gilt als ficher, daß Dr. Brüning sofort mit der Neubildung der Regierung beauftragt werden wird.
sich der Reichskanzler zum Vortrag zum Reichs
zweiwöchigen Sitzungsperiode biS nach Ostern möglich sein, da der neue Haushaltsplan erst zum 1. Juli nächsten Jahres fertig sein muß. Es gilt allerdings als recht fraglich, ob dem Kanzler die Durchführung dieses Programms gelingen wird.
pariser Randbemerkungen
Paris, 7. Oktober.
Wegen der bevorstehenden Reise des französischen Ministerpräsidenten nach Amerika und des Besuches
des englischen Außenministers in Paris, widmen nur einige wenige große Blätter den Ereignissen in Deutschland eine eingehende Erläuterung. Sie erklären übereinstimmend, daß der Rücktritt von Dr. Cur- tius seit dem Mißerfolg der deutsch-österreichischen Zollunion zu erwarten gewesen sei.
Aus der augenblicklichen Krise, so bemerkt das „Journal*, könnten sich sehr leicht Ereignisse entwik- keln, die die augenblickliche politische, wirtschaftliche und finanzielle Grundlage vollkommen erschütterten. Die Opposition habe Brünings Stellung gründlich untergraben. Die Taktik Hugen- bergs und Hitlers sei von Erfolg gekrönt gewesen.
Der nationalistische „Figaro" befürchtet, daß die neue Regierung Brüning noch weniger vertrauenerweckend sei als die alte, der die Unfähigkeit, den Ereignissen zu steuern, zum Verhängnis geworden sei. Die „Volonte" erklärt, für die Zukunft könne man im Interesse der deutsch-französischen Beziehungen nur wünschen, daß Brüning selbst das Portefeuille des Außenministers übernehme. Er sei die einzige Person in Deutschland, die Stresemann wirkungsvoll ersetzen könne.
Am 15. November Volksentscheid über Auflösung des Braunschweiger Landtags. Das braunschweigische Staatsministerium hat den Volksentscheid über das kommunistische Volksbegehren auf Auflösung des Landtags nunmehr auf Sonntag. 15. November, angesetzt. »-«w» •*-*-*. ....
Wie sich das neue Kabinett zusammensetzen wird, liegt allerdings vorläufig noch vollkommen im Dunkel. Der Reichskanzler führt die entsprechenden Verhandlungen vollkommen allein, sodaß auch die Minister nicht darüber unterrichtet worden sind. Es werden nach wie vor die bereits erwähnten Namen des Geheimrats Schmitz, des früheren preußischen Ministers Warmbold und insbesondere auch des früheren Reichswehrministers Dr. G e tz l e r genannt. Dagegen gilt es neuerdings als sehr zweifelhaft, ob der volksparteiliche Abgeordnete Dingeldey als Innenminister und Vizekanzler in die Regierung eintreten wird, denn in volksparteilichen Kreisen haben sich bereits Zweifel daran geltend gemacht, ob die jetzt geplante Umbildung des Kabinetts nicht nur eine halbe Maßnahme darstellt, und ob man nicht eine wesentlich entschiedenere Rechtswendung verlangen müsse. Unter diesen Umständen
hält man es in volksparteilichen Kreisen kaum für angängig, daß ein Bolksparteiler wieder in die neue Regierung eintritt, da die Bestrebungen zu einem engeren Anschluß au die Rechts-Opposition in der VoUspartei die Oberhand zu gewinne« scheinen.
In grundsätzlicher Hinsicht verfolgt der Kanzler vor allem die Absicht, einmal die parlamentarische Basis der bisherigen Reichsregierung auch für die 'neue Regierung beizübehalten und zweitens den außenpolitischen Kurs des bisherigen Kabinetts unbedingt in unveränderter Form weiterzuführen. Daraus zieht man vor allem den Schluß, daß der Kanzler voraussichtlich das Außenministerium selbst Wernehmen und im Nebenamt mit verwalten wird, weil darin nach Ansicht Politischer Kreise die beste Garantie für die unveränderte Wetterführung der Beziehungen zu den auswärtigen Staaten liegt. Ob es allerdings gelingen wird, die parlamentarische Basis in der gleichen Form aus- rechtzuekhalten, ist zum mindesten zweifelhaft. Einmal ist es fraglich, ob die Vollspartei und die anderen haibrechts stehenden Gruppen der Regierungsfront mit dem Umbau des Kabinetts zufrieden fein werden, und zum anderen
machen sich jetzt bei der S. P. D. stärkere Zweifel als bisher geltend. Der Abgeordnete Breitscheid hat im Sozialdemokratischen Pressedienst einen Artikel veröffentlicht, in welchem er starke Zweifel daran äußert, ob ein weiteres Tolerieren des neuen Kabinetts durch die S. P. D. überhaupt noch möglich sein wird.
Das Mißtrauen der S. P. D. sei, so schreibt Breitscheid, unter anderem auch dadurch verstärkt worden, daß der Kanzler die Sozialdemokraten von seinen Plänen überhaupt nicht unterrichtet habe, sodaß die S. P. D. v o n der Umbildung des Kabinetts erst durch die Zeitungsmeldungen erfahren habe. Man macht es dem Kanzler deshalb bei den Sozialdemokraten zum Vorwurf, daß er es nicht für nötig gehalten hat, diejenige Partei, von der doch in hohem Maße seine parlamentarische Existenz abhänge, über seine Pläne ins Bild zu setzen.
Die Absichten des Kanzlers gehen selbstverständlich in erster Linie dahin, mit dem neuen Kabinett vom Reichstag eine langfristige Vertagung zu erreichen. Ta in der neuen Notverordnung der jetzt geltende Etat um ein Viertel Jahr verlängert wird, so würde — theoretisch — die Vertagung des Reichstages nach einer kurzen ein- oder
Aussichtsreiche Kandidaten für die Minifierpofien
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Untere Bilder zeigen (von links nach rechts): Reichswehr Minister a. D. Gehler, dessen Name im Zusammenbaus mit der Kabinettsnmdildnug viel erwähnt wird. — Geheimrat Schmitz non der I. G. Farben, der ,u- nächft als ansftchtsreichfter Kandidat fär das Wirtschafts Ministerium galt und jetzt, nach der Ablehnung dieses Postens, für das Berkehrsmiuisterimn in Aussicht genommen ist. — Staatssekretär Dr. Joel wird als neuer Jnftizminifter genannt.
30 Seiten Notverordnung
Eigener Drahtbericht.
Berlin, 7. Oktober.
Die neue Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung von politischen Ausschreitungen ist am Mittwoch vormitta« veröffentlicht worden. Sie umfaßt im Reichsgesetzblatt 30 Seiten und gliedert sich in sieben Teile außer den Schlutzbestimmungen. Wir gebe» im folgenden eine Uebersicht über den Inhalt der Verordnung, nachdem wir bereits gestern die wichtigsten Einzelheiten mitgeteilt hatten:
230 Millionen für die Gemeinden
In ihrem ersten Teil enthält die neue Notverordnung, die im ganzen Umfang Voraussetzung für ein Wirtschaftsprogramm ist, das in den nächsten Wochen mit maßgebenden Führern der Wirtschaft beraten werden soll, die Hilfsmaßnahmen, die durch die gesteigerten Lasten der Wohlfahrtsfürsorge erforderlich geworden sind. Für den kommenden Winter wird, wie bereits bekanntgeworden, den Gemeinden 230 Millionen RM. zur Verfügung gestellt, von denen 150 Millionen schlüsselmäßig verteilt und 80 Millionen an besonders notleidende Gemeinden im Einzelfall gegeben werden. Bürger- steuer und Getränkesteuer sollen weiterhin erhoben werden, und die auf den Wohnungs- bauanlell entfallenden Beträge der Hauszinssteuer für den allgemeinen Finanzbedars verwendet werden können. Der Sonderbetrag von 375 Millionen RM. aus dem Gesamtauskommen der drei großen Ueber- weisungssteuern soll wie bisher verteilt werden.
Bei der Arbeitslosenversicherung werden gewisse Härten beseitigt.
Lohnsenkungen der letzten Zeit z. B. werden sich nicht sofort in vollem Umfang aus die Höhe der Unterstützungen auswirken, die bis zu einem Drittel in Sachleistungen bestimmter Art gewährt werden können. Bei einem regelmäßigen Wechsel von Belegschaften kann den zeitweise aussetzenden Arbeitnehmern Arbeitslosenunterstützung gewährt werden, wenn auch nicht in voller Höhe. Aenderungen in den Sätzen und in der Gesamtdauer der Unterstützung sind nicht vorgesehen. Für die notwendig werdenden Mehraufwendungen in der Krisenfürsorge wird die Reichsregierung Mittel bereitstellen, Zur
Umschuldung der Länder und Gemeinden wird eine Umschuldungsstelle eingeführt, die sich aus Vertretern verschiedener Gruppen ^usammensetzt und im Wege freiwilliger Vereinbarung, gegebenenfalls unter Vermittlung des Reiches, die Tilgung der Schuld entweder durch Ratenzahlungen, oder durch Ausgabe von Obligationen vornimmt. Ab 1. April 1932 werden für die nächsten vier Jahre aus dem Hauszinssteueraufkommen jährlich je 12 Prozent für Umschuldungszwecke freigestellt, die insgesamt 480 Millionen erbringen sollen. Ferner ist die Möglichkeit gegeben, daß sich Audlandsgläubiger an dem Umschuldungsverfahren beteiligen.
-Die Ausgaben der öffentlichen Hand werden insofern eingeschränkt, als für die nächsten drei Jahre ReWauten für Verwaltungsgebäuve unterbleiben, die Pensionen bei Erreichung der Altersgrenze von 80 auf 75 Prozent herabgesetzt und ferner
die Höchstpensionen und die der Doppelverdiener gekürzt werden.
Die bereits angrkündigte Senkung der Hauszinssteuer beträgt 20 Prozent.
Die Notverordnung beschäftigt sich weiter eingehend mit der planmäßigen Ansiedlung arbeitsloser Landarbeiter und mit der Ansiedlung geeigneter Erwerbsloser in den Randgebieten größerer Städte.
Aus den Bestimmungen über die Spar- undEiro- kassen ist die Umgestaltung der Sparkassen in selbständige Rechtspersönlichkeiten hervorzuheben. In Zukunft müssen mindestens 30 Prozent der Spareinlagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten angelegt werden, wovon 10 Prozent als Liquiditätsreserve abzusühren sind. Die Anlage in Hypotheken wird auf 40 Prozent der Spareinlagen beschränkt, und dem einzelnen Kreditnehmer dürfen im allgemeinen Kredite nur bis zu 20 000 Mark gewährt werden. Die Bezeichnung „Sparkasse" wird geschützt.
Wirtschaftliche Maßnahmen
Die Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in erleichterter Form sollen der deutschen Privatwirtschaft die Anpassung ihres Stammkapitals und ihrer Bilanzen an die veränderte Wirtschaftslage erleichtern. Dienstverträge mit leitenden Angestellten, deren Jahresbezüge 15 000 Mark überschreiten, können vom Arbeitgeber gekündigt werden, wenn die Vertragsdauer drei Monate überschreitet.
Ein weiterer Teil der Notverordnung befaßt sich mit der Bereitstellung von Garantien zur Förderung der deutschen Wirtschaft bis zum Betrage von 30 Millionen RM., die dazu dienen sollen, den Versicherungsschutz des inländischen Warenkredites zu erhalten. Das Reich tritt damit lediglich in den Kreis der Rückversicherer mit deren üblichen Rechten und Pflichten eiy. Darüber hinaus wird der Finanzminister ermächtigt, zur Stützung der Man s- feld A.-G. bis zu drei Millionen RM. zur Verfügung zu stellen und bis zu 300 Millionen durch Kredite zu beschaffen.
Aus den neuen Bestimmungen über den Ueber- landverkehr mit Kraftfahrzeugen ist hervorzuheben, daß für die Beförderung von Gütern für Dritte auf Entfernungen über 50 Kilometer der staatliche Genehmigungszwang eingeführt wird mit der Maßgabe, daß kein Unternehmer die einheitlich für das ganze Reich festgesetzten Besörderungspreife unterbieten darf.
Zur Mobilisierung der Ernte ist eine Ermächtigung vorgesehen, das Recht der indossable« Lagerscheine nach Bedarf weiter auszugestalten.
Ferner bestimmt die Notverordnung, daß alle Wirtschaftsbetriebe der öffesttlichenHand, soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt, einer regelmäßigen Prüfung durch sachverständige Bilanzprüfer unterzogen werden. Auf dem Gebiete der
Rechtspflege
ist eine Reihe Vcreinsachungs- und Ersparnismaßnahmen getroffen, so die Erhöhung der amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, ferner die Verhinderung einer sachlich nicht gerechtfertigten Inanspruchnahme des Armenrechtes. Die Reichsregisrung wird ermächtigt, Sondergerichte zur Aburteilung von Terrorakten und schweren Steuerhinterziehungen einzurichten, und zwar ttn Benehmen mit den Landesregierungen.
Zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen.
sieht die Notverordnung eine Reihe scharfer Bestimmungen vor, die sich insbesondere gegen die poli- ttsche Propaganda mit illegalen Schriften, hochverräterischen oder zersetzenden Inhalts, richten. Der Polizei wird ferner die Möglichkeit gegeben, Sammelstätten staatsgefährlicher Betätigung, z. B. Heime und Verkehrslokale radikaler Verbände, erforderlichenfalls zu schließen.
Oie Ausgabe der Notverordnung
So verschieden der Inhalt der neuen Notverordnung ist, so einheitlich, heißt es am Schluß, sei ihre Ausgabe: Der Regierung und der Bevölkerung die Einstellung und Umstellung ausdiehar- ten Notwendigkeiten der Lage zu ermöglichen. Entscheidende Schritte in dieser Richtung werden baldigst zu tun sein. Es mutz gelingen, das gesamte Preisniveau rasch ans die verringerte Kaufkraft der Abnehmer einzustellen, die Produktionskosten ausreichend herabzusetzen und zu dem natürlichen Verhältnis der Preise der einzelnen Warengruppen znrnckzukehren, das sich aus den volkswirtschaftlichen Zusammenhängen und aus dem Gebrauchswert der Waren im großen Rahmen des gesamten Wirtschaftsverkehrs ergibt. Auch im Außenhandel und in der Devisenbewirtschaftung mutz der außerordentlichen Lage Rechnung getragen und den Mahnungen des Layton-Berichtes gefolgt werden, der vor vermeidbaren Einfuhren warnt.