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Hessische Abendzeitung

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Kasseler Neueste Nachrichten

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Nummer 206*

Donnersiag- 3. September 1931

21 Jahrgang

Einsparungen auf der ganzen Linie!

Das preußische Sparprogramm / Oie Zollunionsfrage heute vor dem Europa-Ausschuß / Französische Drohungen gegen Oesterreich / Revolte in Chile

Die Gehälter der Kommunalbeamten

(Von unserer Berliner Schriftleitung).

th. Berlin, 3. September.

Die zweitägigen Verhandlungen des preußischen Staats Ministers ums über die große Sparaktion sind gestern abend abge­schlossen worden. Man rechnet damit, daß in den nächsten Tagen eine Notverordnung über die in Aus­sicht genommenen Ersparnisse veröffentlicht wird. Da die Einzelheiten dieser Notverordnung aber noch formuliert werden, werden von amtlicher Seite zunächst keine näheren Mitteilungen über das Sparprogramm gemacht., Trotzdem kann aber bereits festgestellt werden, daß

Abstriche auf allen Gebieten

vorgenommen wurden. Es handelt sich bekanntlich darum, die Fehlbeträge von 356 Millionen Mark im preußischen Haushalt und von 520 Millionen in den Haushalten der preußischen Gemeinden auszuglei­chen. Die Ersparnismaßnahmen setzen voraus, daß das Reich durch eine Aenderung der jetzt geltenden Gesetzgebung den Gemeinden eine Einschränkung der Wohlfahrtslasten ermöglicht, vor allem, soweit die sogenannte gebundene Wohlfahrtsfürsorge in Be­tracht kommt- Für die preußische Staatsverwaltung haben sich aus den Kabinettsberatungen Abstriche an

' m :! i ch c;n Fond- des Haushaltes, der 'Ausgaben aus kulturell-politischem Gebiete, der Zu­schüsse für Beamten «sw., Kürzung der Funktions- zulagen für bestimmte Beamtengruppen, die Gesamt- Verminderung der Beamtenstellen und vorläufige Sperre der Ausrückung in höhere Gehaltsklaffen, d. h. also eine Sperre der periodisch fälligen Gehalts­zulagen, sowie weitgehende Einschränkungen in der Verwaltung als notwendig erwiesen. Zur Sanie­rung der Gemeindefinanzen sind neben der Kürzung der Wohlfahrtsausgaben vor allem Vorschriften für die Besoldung der Kommunalbeamten vorgesehen. Die Städte werden in Größenklassen eingeteilt, so daß die

Gehälter der leitenden Kommunalbeamten

künftig betragen, in kleinen Städten unter 2500 Ein­wohner« im Höchstfälle 3000 Mark jährlich, in Städten bis zu 10 000 Einwohnern 28005000 Mk., bei 1030 000 Einwohnern 44005400 Mark, bei 3050000 Einwohnern 620010 000 Mark, bei 50- bis 100 000 Einwohnern 840012 000 Mark, bei 100 000400 000 Einwohnern 15 00018 000 Mark. Städte, die darüber hinaus Einwohner bis zu einer Million zählen, dürfen das Gehalt des ersten Bür­germeisters auf 18 00024 000 Mark, das des zweiten Bürgermeisters auf 1517 000 Mark festsetzen. Für Berlin ist eine Sonderregelung getroffen, die sich an die Gehaltshöhe der preußischen Staats­minister anlehnt. Wichtig ist außerdem, daß Auf­

wandsentschädigungen nur an die lei­tenden städtischen Beamten gezahlt werden dürfen, und daß Tantiemen und ähnliche Nebenein­nahmen aus städtischen Unternehmungen ebenfalls nur im Satz einer gewiffen Höhe gewährt werden dürfen. Daneben sollen die Gemeinden Ujre Aus­gaben auf kulturellem, hygienischem und Wohltätig­keitsgebieten einschränken, wobei wahrscheinlich auch Eingriffe in Privatverträge, wie z. B. bei den Theatern, unvermeidlich sein werden.

Preußen und das Reich

Der Bund zur Erneuerung des Reiches hat dem Reichskanzler gestern eine Denk­schrift überreichen lassen, in der er seine früheren Vorschläge noch einmal begründet und darauf Hin­weist, daß das Nebeneinanderarbeiten zweier nicht mehr tote' früher personell verbundener Regierungen in der Reichshauptstadt, sowie die Einrichtung so vieler reichseigener Behörden und die Leistungsun­fähigkeit kleinster Länder beseitigt werden müssen. Der Bund fordert nach wie vor, die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen und die Schaffung leistungsfähiger Provinz?» in Norddeutsch­land.

Jugoslawiens Rückkehr zum Parlamentarismus

Belgrad, 3. September.

Gestern abend um 7 Uhr fand im königlichen Pa­lais ein Kronrat statt. Der König teilte in seiner Eröffnungsrede mit, er sehe die Zeit für die Rück­kehr zum parlamentarischen System für gekommen. Er fordere den Hofminister auf. die Grundlinien der neuen Verfassung darzulegen. Die­ser verlas sodann das Grunddokument, das besagt, daß die neue Verfassung die Gewissensfreiheit, die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung sichere. Die Gesetzgebung besteht aus Abgeordneten­haus und Senat. Die ordentliche Session der gesetz­gebenden Körperschaften beginnt am 20. Oktober je­den Jahres. Das Abgeordnetenhaus wird aufgrund des allgemeinen Wahlrechts gewählt. Die Hälfte der Senatsmilglieder wird aufgrund des allgemeinen Stimmrechts gewählt, während die andere Hälfte er­nannt wird. Die Lebensdauer des Abgeordnetenhau­ses beträgt vier Jahre, die des Senats sechs Jahre. Das Abgeordnetenyaus erhält weitgehende Rechte zur Ueberprüfung des Budgets und auf dem Ge­biete der Interpellation und des Prüfverfahrens.

Die Verfassung besaat, daß Jugoslawien ein ver­fassungsmäßiges Königreich unter der Dynastie Ka- rageorgiev c ist.

pariser Crpreffermethoben

Schober und Curtius sprechen vor dem

Genf, 3. September.

Der Europa-Ausschuß tritt heute um 11 Uhr zu seiner vierten Tagung zusammen und wird voraus­sichtlich auch am Freitag öffentliche Sitzungen abhal­ten. In der heutigen Aussprache werden der deut­sche und der österreichische Vertreter das Wort ergreifen und, wie angekündigt, im Ver­lauf ihrer Reden auch das deutsch-österreichische Zollunionsprojekt behandeln.

Auf deutscher und österreichischer Seite hält man den Europa-Ausschuß für das gegebene Forum, um diese Angelegenheit, idie von Anfang an einen rein wirtschaftlichen Charakter hatte, zu erörtern. In dem Bericht der Wirtschaftssachverständigen des Europa- Ausschusses, der von dem Koordinationskomitee an das Plenum weitergeleitet worden ist, wird ja der Zollunionsgedanke als ein Mittel der organischen Markterweiterung mit dem Endziel einer europäi­schen Zollunion erwähnt. Es wäre also geradezu unnatürlich, in diesem Zusammenhang nicht von der Frage zu sprechen, die schon feit Monaten die euro­päische Oeffentlichkeit bewegt. Es hat ü b e r das Verfahren ein Meinungsaustausch zwi­schen «den interejüerten Delegationen stattgefunden. Es sind aber, wie ausdrücklich festzustellen ist, keine formulierten Erklärungen vereinbart worden. Der deutsche und der österreichische Vertre­ter werden ihre Mitteilungen vielmehr in voller Freiheit machen.

Der Völkerbundsrat ist bekanntlich im Mai ausschließlich mit der Rechtsfrage befaßt worden.

Curopaausfchuß über die Zollunion

Seine Tätigkeit wird also jetzt in der Registrierung des Haager Gutachtens bestehen. Ursprünglich war als Zeitpunkt für -die Behandlung im Rat der Sonnabend nachmittag vorgesehen. Da das Gutachten aber erst am Sonnabend vormittag in Genf bekannt wird, wurde, um einen reibungslosen Ablauf der Ratssitzung zu gewährleisten, allgemein der Wunsch laut, den Delegationen etwas mehr Zeit zur Durch­arbeitung des Dokumentes zu lassen. Man har sich demgemäß mit dem Generalsekretär des Völkerbun­des dahin verständigt, daß der Rar am Montag nach­mittag nach der zweiten Sitzung der Vollversamm­lung zusammentrrtt, um als einzigen Punkt seiner Tagesordnung das Haager Gutachten zu behandeln.

*

Paris, 3. 'September. Der Außenpolitiker des .Echo de Paris" behauptet zu wissen, daß das Urteil des Haager Gerichtshofes ungünstig für Frank­reich ausgefallen fei, daß die von Dr. Curtius und Dr. Schober vorbereiteten Erklärungen in Genf kei­ne» endgültigen Verzicht auf den Zoll­unionsplan enthielten, und daß sich infolgedessen der französische Ministerpräsident veranlaßt gesehen hätte, der französischen Delegation in Eens die Anweisung zu geben, zu erklären, daß die französische Regierung sich in Zukunft volle Handlungsfreiheit Vorbehalte und eintretendenfalls den Völkerbundsrat mit Artikel tl des Völkerbundsstatutes befassen werde. Das Blatt hofft übrigens, daß unter diesen Umständen die fran­zösische Regierung sich nicht darauf einlaffen

I werde, Oesterreichs Kreditanforderun. gen zu bewilligen.

Es handelt sich hier wohl um den zweiten Absatz des Artikels 11 der Völkerbundssatzung, der folgen­dermaßen lautet:Es wird weiter sestgLstellt, daß jedes Bundesmitglied das Recht hat, in sreundfchaft- licher Weife die Aufmerksamkeit der Bundesversamm­lung oder des Rates aus jeden Umstand zu lenken, der von Einfluß auf die internationalen Beziehungen fein kann und daher den Frieden oder das gute Ein­vernehmen zwifchen den Nationen, von dem der Friede abhängt, zu stören droht."

Laval-Besuch am 26. September

Genf, 3. September.

In dem gestrigen Besprechungen zwischen Reichs- minister Dr. Curtius und dem französischen Dele­gierten Francois Poncet wurde der 26. bis 27. September endgültig als Datum Les französischen Gegenbesuches in Berlin vereinbart.

Paris, 3. September. »Petit Parisien" teilt Wer eine Unterredung ztoisftten dem Ministerpräsidenten Laval und dem amerikanischen Botschafter in Pa­ris E d g e mit, daß sich die Aussprache ausschließ­lich auf die Anwendung des Hooverplanes bezogen habe, und daß gewisse Son Verfälle bisher noch nicht geregelt seien.

Amerika gegen Verschiebung

der Abrüstungskonferenz

Washington, 3. September.

Zu der Genfer inzwischen aus Streifen der französtfchen Delegation dementierten Meldung, daß Frankreich den Aufschub der Abrüstungskonfe- renz beantragt habe, wurde von Unterstaatsfekretär Castle erflärt, man halte es hier nach wie vor für äußerst wichtig, daß die Konferenz zum vereinbarten Termin stattsinde und endlich

die lächerlichen Ausgaben für Rüstungen einge­schränkt werden.

Castle betonte Weiter, das amerikanische Volk würde einen Aufschub nicht verstehen und die psychologische Folge würde Enttäuschung und das Schwinden jeder Aussicht sein, mit Europa am Friedenswerk zusamenzuarbeiten. Die amerika­nische Regierung würde eine offizielle Benachrichti­gung von einem Aufschub der Konferenz mit mög­lichster Betonung des hiesigen Mißfallens beant­worten. Sollte der Termin wirklich verschoben werden, so fei garnicht abzusehen, wann jemals wieder ein Termin vereinbart werden könnte.

Ernste Lage in Chile

Santiago de Chile, 3. September.

Das chilenische Kabinett ist zurückgetrete» und eine Sondersefsion des chielenischen Kongresses ist einberufen worden, um über die Frage einer Ver­hängung des Belagerungszustandes Beschluß zu fassen.

M

Santiago de Chile, 3. September. Die meuternden Seeleute an Bord der Kriegsflotte in Coquimbo weiger» s i ch. die Schiffe zu verlassen und halten ihre Offiziere nach wie vor gefangen. Es heißt, daß die Regierung für den Fall, daß ein scharfes Bor­gehen notwendig werden sollte, den Angriff von Unterseebooten und 30 Bombenflugzeugen aus die Kriegsschiffe in Erwägung gezogen habe. Die Be- fatzungen der Unterseeboote sind treu geblieben. Die Flotte hat Lebensrnittel für drei Monate und reich­lich Brennstoff a« Bord. Die Mannschaften find von britischen Instrukteuren ausgebildet und ihre Disziplin hatte bisher nichts zu Nftinschcn übrig ge- lassen.

Fortschritt ober Erstarrung?

Das Derk der Strafrechtsreform Aus einem Gespräch mh Professor Or. Wilhelm Kahl

Sn Lübeck beginnt in Kürze der diesjährige Deut- icke Jnriftentag. Professor Kahl, der als Ehrenvor- ßbender den vorjährigen Jnriftentag leitet«, hat bas Ersuchen, auch den gegenwärtig in Lübeck tagenden Jnriftentag 1931 zu leiten, einer schweren Erkran­kung seiner Gattin wegen ablehnen müssen. Unser Berliner V.-Mitarbeiter hatte eine Unterredung mit Geheimrat Kahl, in der der Borsitzend« d«s Siras, rechtsansschuffrs des Reichstags Gedanken entwickel­te, die ihm im Zusammenhang mit dem Deutschen Jnriftentag besondere Bedeutung ,n haben scheinen.

Wäre es richtig, in einer Zeit der Not, der täg­lichen Bedrängnis, große Kulturaufgaben zu vernach­lässigen oder gar zurückzustellen? Für jeden Men- fchen, 6er in großen Zeiträumen senkt und ein inne­res Berantwortungsbewußtsein gegenüber feinem Volke empfindet, ergibt sich die Antwort aus diese Frage von selbst. Im Vordergründe unseres Rechts­lobens steht seit Jahr und Tag eine solche große Kulturaufgabe, die bisher noch nicht zu Ende geführt werden konnte: die Reform des deutschen Strafrechts. Sie beschäftigt die deutsche Juri- stenschaft in gleichem Maße wie die politischen Par­teien als Vertreter des gesamten deutschen Volkes. Seitdem auf dem Deutschen Juristentag 1902 diese Kulturaufgabe feste Form angenommen hat, ist sie durch diese Jahrestazungen der deutschen Juristen­schaft wie ein roter Faden gegangen. Auch der dies­jährige Juristentag in Lübeck wird sich wieder mit Problemen der Strafrechtsreform beschäftigen. Des­halb ist gerade dieser Zeitpunkt, ich möchte fast sagen traditionsgemäß, geeignet, von der Kulturaufgabe der Strafrechtsreform zu sprechen.

Unser Strafrecht ist gut, ist aber veraltet. Wissenschaft uns Erfahrung haben das klar erwiesen. Es muß reformiert werden, worin das geltende Recht versagt. Es versagt in der psychologischen Dif­ferenzierung des Verbrechertums, namentlich des pa­thologischen, alkoholischen und rückfälligen. Es ver­sagt in der Verbindung der Strafe mit Heilung, Besserung, Sicherung. Es bedarf einer Korrektur im Ausmaß der richterlichen Freiheit und Gebundenheit durch ein beweglicheres System der Strafrahmen, der Milderungs- und Schärfungsmöglichkeilen. Es be­darf einer Vertiefung der Schuldlehre, der Klärung der Begriffe des Versuchs, der Teilnahme. Zahlrei­che Tatbestände sind neu zu umschreiben, andere von schädlicher Kasuistik zu entlasten. Deutschlands füh­rende Rolle auf dem Gebiete der Strafrechtsreform darf nicht preisgegeben, die Strafrechtsein­heit mit Oesterreich nicht zerschlagen werden.

Seit 1927 haben sich drei Strafrechtsaus- schüsse des Reichstages um die Strafrechtsreform bemüht. Obwohl die politische Konstellation sich in dieser Zeit mehrfach veränderte, kam ein Werk aus einheitlichem Guß zustande, von dem man Tage vor dem 18. Juli 1930 sagen konnte, daß es zwar noch nicht ganz, aber doch so gut wie ganz beendet sei. Der Stand der Dinge war folgender: 1. Ab­schluß der ersten Lesung des ganzen Entwurfs sowie in zweiter Lesung der ersten 16 Abschnitte des beson­deren Teils. 2. Der Beschluß, bis Ende Oktober 1930 in ununterbrochener Sitzungsreihe die zweite Lesung zu beenden, im November eine abschließende parla­mentarische Konferenz mit den Oefterreichern abzu- halten und anschließend die Vorlage an das Plenum zur Verabschiedung zurück zu leiten.

Am 16. Juli 1939 wurde der Reichstag aufgelöst. Die Arbeit des Ausschusses wurde von heute auf morgen unterbrochen. Nach den Wahlen am 14. Sep­tember gelang es trotz mancher nicht zu rechtfertigen­der Einwendungen, die Wiederaufnahme der Aus- schußarbeit zu erreichen. Sie wurde in fachlichem, ob­jektiven Geiste zum Nutzen des Reformwerkes fort« gefetzt. Aus den Beschlüssen über Len Allgemeinen Teil, die in dieser Periode gefaßt wurden, sind be­sonders hervorzuheben: die Erhöhung des Straf­mündigkeitsalters vom 14. auf das 16. Lebensjahr, die Erweiterung der Zurechnungsfähigkeit durch Ein­stellung .krankhafter Willensschwäche', die Wiederauf­nahme der Sachnotwehr, Geldstrafe bei Gewinn­sucht in unbeschränkter Höhe, weitergehende Bindung des Richters .bei der Straszumessung. Es wurde also auch zum drittenmal von Grunv auf gearbeitet. Im Gesamtresullat eine kleine Wendung nach links, die wesentlichen Gedanken der Reform blieben er­halten.

Es kam dann die Vertagung des Reichstags, seit Monaten ruht wiederum die Arbeit der Straf­rechtsreform. Für den 13. Oktober ist der Reichstag wieder einberufen worden. Wir Abgeordneten haben im Augenblick noch keinen Begriff davon, welcher Art die Arbeit fein wird, die man uns vorlegt. Al­les im Fluß, die Entwicklung der politischen Lage noch nicht erkennbar. Wenn man einmal von dem allgemeinpolitischen Standpunkte abgcht und die Si­tuation vom Gesichtspunkt einer sachlichen Einzel­frage wie der Strafrechtsreform wertet, so muß man sagen, daß keine politische Konstellation, wie sie auch sein möge, die parlamentarische Beendigung dieser Arbeit aufhalten darf. Ein außerordentliche,'