Hessische Abendzeitung
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Kasseler Neueste Nachrichten
Kasseler Abendzeitung
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Nummer 206*
Donnersiag- 3. September 1931
21 Jahrgang
Einsparungen auf der ganzen Linie!
Das preußische Sparprogramm / Oie Zollunionsfrage heute vor dem Europa-Ausschuß / Französische Drohungen gegen Oesterreich / Revolte in Chile
Die Gehälter der Kommunalbeamten
(Von unserer Berliner Schriftleitung).
th. Berlin, 3. September.
Die zweitägigen Verhandlungen des preußischen Staats Ministers ums über die große Sparaktion sind gestern abend abgeschlossen worden. Man rechnet damit, daß in den nächsten Tagen eine Notverordnung über die in Aussicht genommenen Ersparnisse veröffentlicht wird. Da die Einzelheiten dieser Notverordnung aber noch formuliert werden, werden von amtlicher Seite zunächst keine näheren Mitteilungen über das Sparprogramm gemacht., Trotzdem kann aber bereits festgestellt werden, daß
Abstriche auf allen Gebieten
vorgenommen wurden. Es handelt sich bekanntlich darum, die Fehlbeträge von 356 Millionen Mark im preußischen Haushalt und von 520 Millionen in den Haushalten der preußischen Gemeinden auszugleichen. Die Ersparnismaßnahmen setzen voraus, daß das Reich durch eine Aenderung der jetzt geltenden Gesetzgebung den Gemeinden eine Einschränkung der Wohlfahrtslasten ermöglicht, vor allem, soweit die sogenannte gebundene Wohlfahrtsfürsorge in Betracht kommt- Für die preußische Staatsverwaltung haben sich aus den Kabinettsberatungen Abstriche an
' m :! i ch c;n Fond- des Haushaltes, der 'Ausgaben aus kulturell-politischem Gebiete, der Zuschüsse für Beamten «sw., Kürzung der Funktions- zulagen für bestimmte Beamtengruppen, die Gesamt- Verminderung der Beamtenstellen und vorläufige Sperre der Ausrückung in höhere Gehaltsklaffen, d. h. also eine Sperre der periodisch fälligen Gehaltszulagen, sowie weitgehende Einschränkungen in der Verwaltung als notwendig erwiesen. Zur Sanierung der Gemeindefinanzen sind neben der Kürzung der Wohlfahrtsausgaben vor allem Vorschriften für die Besoldung der Kommunalbeamten vorgesehen. Die Städte werden in Größenklassen eingeteilt, so daß die
Gehälter der leitenden Kommunalbeamten
künftig betragen, in kleinen Städten unter 2500 Einwohner« im Höchstfälle 3000 Mark jährlich, in Städten bis zu 10 000 Einwohnern 2800—5000 Mk., bei 10—30 000 Einwohnern 4400—5400 Mark, bei 30—50000 Einwohnern 6200—10 000 Mark, bei 50- bis 100 000 Einwohnern 8400—12 000 Mark, bei 100 000—400 000 Einwohnern 15 000—18 000 Mark. Städte, die darüber hinaus Einwohner bis zu einer Million zählen, dürfen das Gehalt des ersten Bürgermeisters auf 18 000—24 000 Mark, das des zweiten Bürgermeisters auf 15—17 000 Mark festsetzen. Für Berlin ist eine Sonderregelung getroffen, die sich an die Gehaltshöhe der preußischen Staatsminister anlehnt. Wichtig ist außerdem, daß Auf
wandsentschädigungen nur an die leitenden städtischen Beamten gezahlt werden dürfen, und daß Tantiemen und ähnliche Nebeneinnahmen aus städtischen Unternehmungen ebenfalls nur im Satz einer gewiffen Höhe gewährt werden dürfen. Daneben sollen die Gemeinden Ujre Ausgaben auf kulturellem, hygienischem und Wohltätigkeitsgebieten einschränken, wobei wahrscheinlich auch Eingriffe in Privatverträge, wie z. B. bei den Theatern, unvermeidlich sein werden.
Preußen und das Reich
Der Bund zur Erneuerung des Reiches hat dem Reichskanzler gestern eine Denkschrift überreichen lassen, in der er seine früheren Vorschläge noch einmal begründet und darauf Hinweist, daß das Nebeneinanderarbeiten zweier nicht mehr tote' früher personell verbundener Regierungen in der Reichshauptstadt, sowie die Einrichtung so vieler reichseigener Behörden und die Leistungsunfähigkeit kleinster Länder beseitigt werden müssen. Der Bund fordert nach wie vor, die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen und die Schaffung leistungsfähiger Provinz?» in Norddeutschland.
Jugoslawiens Rückkehr zum Parlamentarismus
Belgrad, 3. September.
Gestern abend um 7 Uhr fand im königlichen Palais ein Kronrat statt. Der König teilte in seiner Eröffnungsrede mit, er sehe die Zeit für die Rückkehr zum parlamentarischen System für gekommen. Er fordere den Hofminister auf. die Grundlinien der neuen Verfassung darzulegen. Dieser verlas sodann das Grunddokument, das besagt, daß die neue Verfassung die Gewissensfreiheit, die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung sichere. Die Gesetzgebung besteht aus Abgeordnetenhaus und Senat. Die ordentliche Session der gesetzgebenden Körperschaften beginnt am 20. Oktober jeden Jahres. Das Abgeordnetenhaus wird aufgrund des allgemeinen Wahlrechts gewählt. Die Hälfte der Senatsmilglieder wird aufgrund des allgemeinen Stimmrechts gewählt, während die andere Hälfte ernannt wird. Die Lebensdauer des Abgeordnetenhauses beträgt vier Jahre, die des Senats sechs Jahre. Das Abgeordnetenyaus erhält weitgehende Rechte zur Ueberprüfung des Budgets und auf dem Gebiete der Interpellation und des Prüfverfahrens.
Die Verfassung besaat, daß Jugoslawien ein verfassungsmäßiges Königreich unter der Dynastie Ka- rageorgiev c ist.
pariser Crpreffermethoben
Schober und Curtius sprechen vor dem
Genf, 3. September.
Der Europa-Ausschuß tritt heute um 11 Uhr zu seiner vierten Tagung zusammen und wird voraussichtlich auch am Freitag öffentliche Sitzungen abhalten. In der heutigen Aussprache werden der deutsche und der österreichische Vertreter das Wort ergreifen und, wie angekündigt, im Verlauf ihrer Reden auch das deutsch-österreichische Zollunionsprojekt behandeln.
Auf deutscher und österreichischer Seite hält man den Europa-Ausschuß für das gegebene Forum, um diese Angelegenheit, idie von Anfang an einen rein wirtschaftlichen Charakter hatte, zu erörtern. In dem Bericht der Wirtschaftssachverständigen des Europa- Ausschusses, der von dem Koordinationskomitee an das Plenum weitergeleitet worden ist, wird ja der Zollunionsgedanke als ein Mittel der organischen Markterweiterung mit dem Endziel einer europäischen Zollunion erwähnt. Es wäre also geradezu unnatürlich, in diesem Zusammenhang nicht von der Frage zu sprechen, die schon feit Monaten die europäische Oeffentlichkeit bewegt. Es hat ü b e r das Verfahren ein Meinungsaustausch zwischen «den interejüerten Delegationen stattgefunden. Es sind aber, wie ausdrücklich festzustellen ist, keine formulierten Erklärungen vereinbart worden. Der deutsche und der österreichische Vertreter werden ihre Mitteilungen vielmehr in voller Freiheit machen.
Der Völkerbundsrat ist bekanntlich im Mai ausschließlich mit der Rechtsfrage befaßt worden.
Curopaausfchuß über die Zollunion
Seine Tätigkeit wird also jetzt in der Registrierung des Haager Gutachtens bestehen. Ursprünglich war als Zeitpunkt für -die Behandlung im Rat der Sonnabend nachmittag vorgesehen. Da das Gutachten aber erst am Sonnabend vormittag in Genf bekannt wird, wurde, um einen reibungslosen Ablauf der Ratssitzung zu gewährleisten, allgemein der Wunsch laut, den Delegationen etwas mehr Zeit zur Durcharbeitung des Dokumentes zu lassen. Man har sich demgemäß mit dem Generalsekretär des Völkerbundes dahin verständigt, daß der Rar am Montag nachmittag nach der zweiten Sitzung der Vollversammlung zusammentrrtt, um als einzigen Punkt seiner Tagesordnung das Haager Gutachten zu behandeln.
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Paris, 3. 'September. Der Außenpolitiker des .Echo de Paris" behauptet zu wissen, daß das Urteil des Haager Gerichtshofes ungünstig für Frankreich ausgefallen fei, daß die von Dr. Curtius und Dr. Schober vorbereiteten Erklärungen in Genf keine» endgültigen Verzicht auf den Zollunionsplan enthielten, und daß sich infolgedessen der französische Ministerpräsident veranlaßt gesehen hätte, der französischen Delegation in Eens die Anweisung zu geben, zu erklären, daß die französische Regierung sich in Zukunft volle Handlungsfreiheit Vorbehalte und eintretendenfalls den Völkerbundsrat mit Artikel tl des Völkerbundsstatutes befassen werde. Das Blatt hofft übrigens, daß unter diesen Umständen die französische Regierung sich nicht darauf einlaffen
I werde, Oesterreichs Kreditanforderun. gen zu bewilligen.
Es handelt sich hier wohl um den zweiten Absatz des Artikels 11 der Völkerbundssatzung, der folgendermaßen lautet: „Es wird weiter sestgLstellt, daß jedes Bundesmitglied das Recht hat, in sreundfchaft- licher Weife die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung oder des Rates aus jeden Umstand zu lenken, der von Einfluß auf die internationalen Beziehungen fein kann und daher den Frieden oder das gute Einvernehmen zwifchen den Nationen, von dem der Friede abhängt, zu stören droht."
Laval-Besuch am 26. September
Genf, 3. September.
In dem gestrigen Besprechungen zwischen Reichs- minister Dr. Curtius und dem französischen Delegierten Francois Poncet wurde der 26. bis 27. September endgültig als Datum Les französischen Gegenbesuches in Berlin vereinbart.
Paris, 3. September. »Petit Parisien" teilt Wer eine Unterredung ztoisftten dem Ministerpräsidenten Laval und dem amerikanischen Botschafter in Paris E d g e mit, daß sich die Aussprache ausschließlich auf die Anwendung des Hooverplanes bezogen habe, und daß gewisse Son Verfälle bisher noch nicht geregelt seien.
Amerika gegen Verschiebung
der Abrüstungskonferenz
Washington, 3. September.
Zu der Genfer — inzwischen aus Streifen der französtfchen Delegation dementierten — Meldung, daß Frankreich den Aufschub der Abrüstungskonfe- renz beantragt habe, wurde von Unterstaatsfekretär Castle erflärt, man halte es hier nach wie vor für äußerst wichtig, daß die Konferenz zum vereinbarten Termin stattsinde und endlich
die lächerlichen Ausgaben für Rüstungen eingeschränkt werden.
Castle betonte Weiter, das amerikanische Volk würde einen Aufschub nicht verstehen und die psychologische Folge würde Enttäuschung und das Schwinden jeder Aussicht sein, mit Europa am Friedenswerk zusamenzuarbeiten. Die amerikanische Regierung würde eine offizielle Benachrichtigung von einem Aufschub der Konferenz mit möglichster Betonung des hiesigen Mißfallens beantworten. Sollte der Termin wirklich verschoben werden, so fei garnicht abzusehen, wann jemals wieder ein Termin vereinbart werden könnte.
Ernste Lage in Chile
Santiago de Chile, 3. September.
Das chilenische Kabinett ist zurückgetrete» und eine Sondersefsion des chielenischen Kongresses ist einberufen worden, um über die Frage einer Verhängung des Belagerungszustandes Beschluß zu fassen.
M
Santiago de Chile, 3. September. Die meuternden Seeleute an Bord der Kriegsflotte in Coquimbo weiger» s i ch. die Schiffe zu verlassen und halten ihre Offiziere nach wie vor gefangen. Es heißt, daß die Regierung für den Fall, daß ein scharfes Borgehen notwendig werden sollte, den Angriff von Unterseebooten und 30 Bombenflugzeugen aus die Kriegsschiffe in Erwägung gezogen habe. Die Be- fatzungen der Unterseeboote sind treu geblieben. Die Flotte hat Lebensrnittel für drei Monate und reichlich Brennstoff a« Bord. Die Mannschaften find von britischen Instrukteuren ausgebildet und ihre Disziplin hatte bisher nichts zu Nftinschcn übrig ge- lassen.
Fortschritt ober Erstarrung?
Das Derk der Strafrechtsreform Aus einem Gespräch mh Professor Or. Wilhelm Kahl
Sn Lübeck beginnt in Kürze der diesjährige Deut- icke Jnriftentag. Professor Kahl, der als Ehrenvor- ßbender den vorjährigen Jnriftentag leitet«, hat bas Ersuchen, auch den gegenwärtig in Lübeck tagenden Jnriftentag 1931 zu leiten, einer schweren Erkrankung seiner Gattin wegen ablehnen müssen. — Unser Berliner V.-Mitarbeiter hatte eine Unterredung mit Geheimrat Kahl, in der der Borsitzend« d«s Siras, rechtsansschuffrs des Reichstags Gedanken entwickelte, die ihm im Zusammenhang mit dem Deutschen Jnriftentag besondere Bedeutung ,n haben scheinen.
Wäre es richtig, in einer Zeit der Not, der täglichen Bedrängnis, große Kulturaufgaben zu vernachlässigen oder gar zurückzustellen? Für jeden Men- fchen, 6er in großen Zeiträumen senkt und ein inneres Berantwortungsbewußtsein gegenüber feinem Volke empfindet, ergibt sich die Antwort aus diese Frage von selbst. Im Vordergründe unseres Rechtslobens steht seit Jahr und Tag eine solche große Kulturaufgabe, die bisher noch nicht zu Ende geführt werden konnte: die Reform des deutschen Strafrechts. Sie beschäftigt die deutsche Juri- stenschaft in gleichem Maße wie die politischen Parteien als Vertreter des gesamten deutschen Volkes. Seitdem auf dem Deutschen Juristentag 1902 diese Kulturaufgabe feste Form angenommen hat, ist sie durch diese Jahrestazungen der deutschen Juristenschaft wie ein roter Faden gegangen. Auch der diesjährige Juristentag in Lübeck wird sich wieder mit Problemen der Strafrechtsreform beschäftigen. Deshalb ist gerade dieser Zeitpunkt, ich möchte fast sagen traditionsgemäß, geeignet, von der Kulturaufgabe der Strafrechtsreform zu sprechen.
Unser Strafrecht ist gut, ist aber veraltet. Wissenschaft uns Erfahrung haben das klar erwiesen. Es muß reformiert werden, worin das geltende Recht versagt. Es versagt in der psychologischen Differenzierung des Verbrechertums, namentlich des pathologischen, alkoholischen und rückfälligen. Es versagt in der Verbindung der Strafe mit Heilung, Besserung, Sicherung. Es bedarf einer Korrektur im Ausmaß der richterlichen Freiheit und Gebundenheit durch ein beweglicheres System der Strafrahmen, der Milderungs- und Schärfungsmöglichkeilen. Es bedarf einer Vertiefung der Schuldlehre, der Klärung der Begriffe des Versuchs, der Teilnahme. Zahlreiche Tatbestände sind neu zu umschreiben, andere von schädlicher Kasuistik zu entlasten. Deutschlands führende Rolle auf dem Gebiete der Strafrechtsreform darf nicht preisgegeben, die Strafrechtseinheit mit Oesterreich nicht zerschlagen werden.
Seit 1927 haben sich drei Strafrechtsaus- schüsse des Reichstages um die Strafrechtsreform bemüht. Obwohl die politische Konstellation sich in dieser Zeit mehrfach veränderte, kam ein Werk aus einheitlichem Guß zustande, von dem man Tage vor dem 18. Juli 1930 sagen konnte, daß es zwar noch nicht ganz, aber doch so gut wie ganz beendet sei. Der Stand der Dinge war folgender: 1. Abschluß der ersten Lesung des ganzen Entwurfs sowie in zweiter Lesung der ersten 16 Abschnitte des besonderen Teils. 2. Der Beschluß, bis Ende Oktober 1930 in ununterbrochener Sitzungsreihe die zweite Lesung zu beenden, im November eine abschließende parlamentarische Konferenz mit den Oefterreichern abzu- halten und anschließend die Vorlage an das Plenum zur Verabschiedung zurück zu leiten.
Am 16. Juli 1939 wurde der Reichstag aufgelöst. — Die Arbeit des Ausschusses wurde von heute auf morgen unterbrochen. Nach den Wahlen am 14. September gelang es trotz mancher nicht zu rechtfertigender Einwendungen, die Wiederaufnahme der Aus- schußarbeit zu erreichen. Sie wurde in fachlichem, objektiven Geiste zum Nutzen des Reformwerkes fort« gefetzt. Aus den Beschlüssen über Len Allgemeinen Teil, die in dieser Periode gefaßt wurden, sind besonders hervorzuheben: die Erhöhung des Strafmündigkeitsalters vom 14. auf das 16. Lebensjahr, die Erweiterung der Zurechnungsfähigkeit durch Einstellung .krankhafter Willensschwäche', die Wiederaufnahme der Sachnotwehr, Geldstrafe bei Gewinnsucht in unbeschränkter Höhe, weitergehende Bindung des Richters .bei der Straszumessung. Es wurde also auch zum drittenmal von Grunv auf gearbeitet. Im Gesamtresullat eine kleine Wendung nach links, — die wesentlichen Gedanken der Reform blieben erhalten.
Es kam dann die Vertagung des Reichstags, — seit Monaten ruht wiederum die Arbeit der Strafrechtsreform. Für den 13. Oktober ist der Reichstag wieder einberufen worden. Wir Abgeordneten haben im Augenblick noch keinen Begriff davon, welcher Art die Arbeit fein wird, die man uns vorlegt. Alles im Fluß, die Entwicklung der politischen Lage noch nicht erkennbar. Wenn man einmal von dem allgemeinpolitischen Standpunkte abgcht und die Situation vom Gesichtspunkt einer sachlichen Einzelfrage wie der Strafrechtsreform wertet, so muß man sagen, daß keine politische Konstellation, wie sie auch sein möge, die parlamentarische Beendigung dieser Arbeit aufhalten darf. Ein außerordentliche,'