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Nummer 164*

Donnerstag, 16. Juli 1931

21 Jahrgang

Oer Kampf gegen die Finanzkrise

Fünf Notverordnungen in Kraft gesetzt / Erhöhung des Reichsbankdiskonts auf 10 Prozent / Das Ausland zu den deutschen Notmaßnahmen

Aach der Entscheidung

Der Reichspräsident Hai gestern, wie von uns bereits angekündigt wurde, fünf neue Ver­ordnungen in Kraft gesetzt, die den Zweck verfolgen, nach der absoluten Sperre des Zah­lungsverkehrs an den beiden Bankfeiertagcn nun eine allmähliche Uebcrlcitung zum not- male« Zahlungsverkehr in die Wege zu leiten. Im einzelnen beschäftigen sich diese aus Seite 2 ausführlich wiedergegebenen Verordnungen also mit der Abwicklung der Bankfeiertage, den Kursveröffentlichungen u,ld dem Tevisenverkehr.

Die Reichsbank hat ab heute den Diskontsatz von 7 auf 10 Prozent, den Lombard von 8 auf 15 Prozent erhöht. In der Begründung der Reichsbank heißt es: Mit dem heutigen Tage ist die Gold - undDivisendeckung der Reichsbank unter4(i Prozentge­sunken. Die gesetzlich erforderliche Ermächtigung des Generalrats ist hierfür eingeholt worden. Die Reichsbank hält es nicht für richtig, mit der Erhöhung ihres Diskontsatzes zu warten, bis die in Paragraph 29 des Bankgesetzes angegebenen Voraussetzungen vorliegen, sondern hat in Vor­ausnahme dieser Verpflichtung bereits heute mit Wirkung vom 16. Juli d. I. ab den Diskontsatz gleichzeitig mit dem Lombardsatz erhöht.

Unsere Berliner Schriftleiung drahtet uns über die Vorgeschichte und die Bedeutung dieser Maßnahmen folgendes: Die Bestimmungen, die dte Abwicklung der Bankfeiertage sichern sollen, mutzten sehr schnell durchberaten und beschlossen werden, denn man konnte die beiden Bankfeiertage natürlich nicht vorübergehen lassen, ohne für die darauf fol­gende Zeit eine genaue Regelung zu treffen. Es ist unter diesen Umstünden verständlich, daß das neue Verordnungswerk, welches jetzt vorliegt, zahlreiche Spuren der Geschwindigkeit aufweist, mit der es verfaßt wurde. Die Unzulänglichkeit und Lückenhaftigkeit dieser Verordnungen erklärt sich daraus, daß die tatsächliche Lage des Zahlungs­wesens nach den Heiden Bankfeiertagen nur außer­ordentlich schwer zu übersshen ist, sodaß die Ent­wicklung des Geldverkehrs in den nächsten Tagen sehr genau beobachtet und überwacht werden muß, damit man die soeben erlassenen Verordnungen Dag für Dag den sich ergebenden Bedürfnissen und näheren Umständen im einzelnen anpassen und sie dementsprechend ergänzen kann. Zu den verschiede­nen Verordnungen, die im einzelnen vorliegen, ist zu bemerken: Im Vordergrund steht die Verord­nung über die

Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs

Schon bei der Verkündung der beiden Bankfeiertage war in Aussicht genommen, Auszahlungen nur in­soweit vorzunehmen, als sie für die Zahlung von Lohn, Gehältern, sozialen Unterstützun­gen-und Steuern erforderlich sind. An diesem Grundsatz wird festgehalten werden, aber schon hier­bei ergibt sich die Notwendigkeit einer schleu­nigen Ergänzung und Verbesserung der neuen Ver- ordnung, denn sonst werden sich im Verkehr mit dem Publikum einerseits und den Banken, Sparkassen, Postscheckämtern ufw. andererseits, wahrscheinlich erhebliche Reibungen ergeben. Es ist in der Verordnung in keiner Weise klargestellt, wie das Publikum, welches Geld abheben will, den betreffen­den Zahlungsstellen nachweisen soll, daß es die von ihnen verlangten Summen für die angegebenen Zwecke verwendet. Die Art der Beweisführung ist vollkommen offen gelassen, und infolgedessen wird die Geduld des Publikums noch auf eine harte Probe gestellt werden und es wird drin­gend notwendig sein, bei dieser Frage ergänzende Bestimmungen herauszugeben.

Als Beispiel fei erwähnt, daß die Mitglieder der Berliner Stempelvereinigung z. B. beschlossen haben Geld zu Lohnzwecken nur an denjenigen Stellen ab- heben zu lassen, an denen bereits früher die Mittel zu Lohnzwecken abgehoben wurden, und daß sie außerdem die Vorlegung von Lohnlisten verlangen sollen, die von den Handelskammern abgestempelt worden sind. Ob dieses Verfahren ausreichen wird und ob es sich auf andere Stellen ohne weiteres übertragen lassen wird, ist natürlich eine vollkom­men offene Frage.

Aus dieser Verordnung ist noch der Satz hervor­zuheben, daß Einzahlungen, die nach dem 15. Juli geleistet werden, ohne weiteres wie- der abgehoben werden können. Diese Bestim­mung hat den Zweck, dem Publikum die Möglichkeit und das Vertrauen zu neuen Einzahlungen aus Banken- und Sparkassenkonten zu geben, we l sonst ja niemand mehr Geld auf derartige Konten ein­zahlen würde, wenn er dieses Geld nicht ohne Hin­dernisse wiederbekommen könnte.

Ergänzt wird diese erste Verordnung durch die nächste Verordung über den

Lteberweisungsverkehr

in welcher bestimtm wird, daß Ueberweisungen nur bis zur Hälfte des Kontobestandes und nur bis zum Höchstbetrage von 10000 RM. zulässig find. Davon ist die Reichsbank selbstverständlich ausgen mmen, denn die Reichsbank unterliegt nicht den neuen Zahlungsbefchränkungen. Infolgedessen würde na­türlich jedermann von seinem Konto die Hälfte aus die Reichsbank überweisen und diese Summe dann

bei der Reichsbank ungehindert abheben. Das mußte verhindert werden, und deshalb sind U e b e r w e i- fungen an die Reichsbank nach Maßgabe dieser Bestimungen nicht zulässig.

Aus diese,, beiden Verordnungen ergibt sich be­reits, daß die Bankfeiertage int Grunde genommen garnicht aufgehoben sind, sondern weiterbestehen und daß nur eine Reihe von Erleichterungen und Aus­nahmen eintreten.

Die Verordnung über den Verkehr mit rusländi- dischen Zahlungsmitteln ist im wesentliche» eine

Wiederholung der Oevisenverordnung vom Jahre 1924

mit allen damaligen Einschränkungen und allen har­ten Strafen. Ein besonderer Devisenkommis­sar wir nicht ernannt, sondern die Reichsbank übernimmt die Funktionen dieses Kommissars. Da­mit erübrige^ sich auch alle die Vermutungen, die in den letzten Tagen an die Person des früheren Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht geknüpft wur­den, befonders da auch die weitergehenden Gerüchte, daß Dr. Luther von seinem Posten als Reichs­bankpräsident zurücktreten wolle, in aller Form de­mentiert werden.

Besonders einschneidend ist die letzte Verordnung die sich auf die Veröffentlichung von Kur­sen bezieht, wobei allerdings die Veröffentlichung amtlicher Kurse zugelassen wird. Auch hier findet sich bereits eine Lücke in der Verordnung, nämlich soweit Kurse ausländischer Börsen in Betracht korn-

London, 16. Juli.

.... ..........ua,4 gab das Außenamt fol­

gende Erklärung heraus:Die englische Regierung ist der Ansicht, daß es jetzt notwendig ist, die Mi­nisterkonferenz unmittelbar einzuberufen, die vorgesehen war, als die Einladungen zur Tagung unseres Sachverständigenausschusses ergingen. Es ist wünschenswert, daß die Ministerkonferenz sich am Montag, den 20. Juli, versammelt. Der Sachverständigenausschuß wird, wie vorgesehen, Freitag zusammentreten unv sich zur Verfügung der Minister am Montag halten.

Der Ministerpräsident und Henderson werden, wie vorgesehen, am Freitag nach Ber­lin fahren und rechtzeitig für die Ministerkonfe­renz am Montag wieder zurückkehren. Die Einla­dungen werden baldigst ergehen.

*

Die bevorstehende englische Einladung zur Mmi- sterkonferenz erklärt der der Regierung nahestehende .Daily Herald" damit, daß die englische Regierung schon immer seit Bekanntgabe des Hooverplanes die Notwendigkeit gefühlt habe, die finanzielle Lage Deutschlands offen und grund­sätzlich zu erörtern. Die Sachverständigen- konferenz, die am Freitag zusammentrete, werde besonders Fragen zu erörtern haben, die sich ans der grundsätzlichen Annahme des Hooverplanes durch Frankreich ergehen hätten. Dies sei jedoch nach Ansicht der englischen Regierung nicht genug, viel­mehr

müsse die Gesamtlage beraten werden mit dem endgültigen Zweck, Erleichterungen für die deut­schen Fjuanzschwierigkeiten zu finden. Es sei die Ansicht in Regierungskreisen, daß dieser Plan die lebhafteste Unterstützuna der Ber­einigten Staaten finden werde.

Die Konferenz werde die Reifepläne Macdonalds und Henderson infofein abändern, als Henderson, der eigentlich erst am Dienstäg von Berlin nach

men. Dort kann man sich keinesfalls nur auf amt­liche Kurse beschränken, weil man z. B. in London und Neuyork diesen Begriff nicht in der gleichen Weise kennt wie z. B. an der Berliner Börse.

Oie Herabsetzung

der Oeckungsgrenze

Außerhalb dieses Verordnungswerks hat die Reichsbank gestern die Heraufsetzung des Diskontsatzes von 7 aus 10 Prozent und des Lombardzinsfutzes von 8 aus 15 Prozent be­schlossen, ferner hat der Generalrat der Reichsbank die Ermächtigung zur Herabsetzung der Deckungsgrenze der Reichsbanknoten gegeben, wovon die Reichsbank inzwischen auch schon Ge­brauch gemacht hat. Diese Herabsetzung ist notwendig, weil sich aus dem neuen Reichsbankausweis ergibt, daß die Deckungsgrenze in der Praxis tatsächlich bereits unterschritten ist, so­daß die formelle Herabsetzung im wesentlichen nur eine Anpassung an den tatsächlich bereits vorhande­nen Zustand darstellt. Es ist jedoch

nicht mitgeteilt worden, bis zu welchem Punkte die Deckungsgrenze heruntergesetzt wird. Der ent­sprechende Beschluß des Generalrates der Reichs­bank bleibt geheim und es ist also eine Vermutung, die z. B. imLokalanzeiger" ausgesprochen wird, daß die Herabsetzung auf 30 Prozent erfolgte. Andere Vermutungen gehen dahin, daß es sich um

eine variable Herabsetzung handele, und daß die Reichsbank bestrebt sein werde, de.t Noten­umlauf möglichst nahe an die Deckungsgrenze von 40 Prozent zu halten. Außerdem soll es sich hier um eine vorübergehende Maßnahme handeln, die möglichst schnell wieder rückgängig gemacht wer­den soll!

Die Beschaffung zusätzlicher Zahlungsmittel ist damit ebenfalls auf ein Minimum eingeschränkt wor­den. Von einer Ersatzwährung durch Heran­ziehung der Renten mark ist nicht mehr die Rede, und von der Schaffung neuer Reichs­banknoten auf Grund der Herabsetzung der Deckungs­grenze kann ebenfalls, wenn überhaupt, so nur in geringem Umfang die Rede sein, weil durch die Herabsetzung der Deckungsgrenze nur ein kleiner Spielraum dafür freigegeben wird.

Die ReichsbaUk ist sich darüber klar, daß diese Herabsetzung 'ein psychologisch ungünstiges Mittel ist, aber umso nachdrücklicher wird darauf hingewiesen, daß

(Eigener Drahtberich 1.)

London zurückkehren wollte, jetzt schon (wahrschein­lich mit Macdonald) am Montag so rechtzeitig nach London zurückfliegen werde, daß beide zur Eröff­nung der Ministerkonferenz in London eintreffen würden.

Laval lehnt ab!

Paris, 16. Juli.

Bei den gestrigen Besprechunen zwischen Staats­sekretär Henderson und den französischen Ministern ist, wie verschiedene Blätter berichten, auch die englische Anregung, im Anschluß an die Sachverständigenkonfe­renz am kommenden Montag eine Regierungskonfe­renz abzuhalten, erörtert worden.

Ministerpräsident Laval hat, demOeuvre" zu­folge, eine derartige Einladung-abgelehnt unter Hin­weis darauf, daß schon die Exper'enkonferenz vom 17. Juli ihm unter den heutigen Umständen wenig Interesse zu bieten scheine. Aehnlich äußert sichJour­nal", das fragt, ob die Engländer sich wirklich einbil­deten, es würde genügen, die leitenden Staatsmänner um einen Konferenztisch zu sammeln, um die Realitä­ten zu beseitigen, deren eine Auswirkung die deutsche Krise sei.

Die für heute vormittag angesagte Besprechung zwischen dem französischen Ministerpräsidenten La v a l und dem Außenminister B r i a n d einerseits, so­wie dem amerikanischen Staatssekretär S t i m s o n und dem englischen Außenminister Henderson andererseits, dient offiziell zu einer Meinungsäuße­rung über die Anfang nächsten Jahres stattfindende Abrüstungskonferenz. Man ist sich jedoch darüber klar, daß die außerordentlich schwierigeLage Deutsch­lands die Notwendigkeit einer internationalen Hilfe mit sich bringt. Dieser Zusammenkunft der Minister wird ganz besondere Bedeutung beigemessen.

Die in den Abendstunden des Mittwoch stattge- suudcue Besprechung des amerikanischen Staatssetre-

dieses Verfahren in sachlicher Hinsicht kei» nerlei Bedenken unterliegt. Andere Länder haben noch wesentlich niedrigere Deckungsgrenzen bis zu 24 Prozent herab. Dieser Standpunkt wird auch in der Presse ohne Unterschied der Parteien auf das nachdrücklichste verteidigt. Der jetzt be­stehende Zustand ist das Gegenteil einer Inflation, nämlich eine ins unerträgliche gesteigerte Ver­knappung der Zahlungsmittel.

DerVorwärts" richtet einen starken Appell an das Ausland, besonders an Frankreich und ver­weist auf die Vorgänge an der gestrigen Pariser Börse, ans denen man sich in Paris eine Lehre in dem Sinne entnehmen könne, daß eine Kreditgewäh­rung ein rein wirtschaftlicher Vorgang ist, den matt nicht mit politischen Fragen vermengen darf. Es ist in der Tat zu hoffen, daß die Verhandlungen, die die englischen Minister gegenwärtig in Paris und in den nächsten Tagen in Berlin führen, dazu beitragen wer­den, daß alsbald doch noch eine große auslän­dische Kreditaktiou zustandekommt, die es uns erleichtern wird, über den jetzigen Zustand bald wie­der zu normalem Geld- und Zahlungsverkehr in Deutschland überzugehen. Allerdings hat uns die Er­fahrung gelehrt, auch in diesen Fragen nicht zu opti­mistisch zu fein.

Zinsän-erungen

Berlin, 16. Juli.

Wie schon oben gesagt wurde, haben die Mit- glieder der Stempelvereinigung einschließlich ihrer sämtlichen Filialen beschlossen, Leider zu Lohn, zwecken nur «h denjenigen Stellen aöh-'ber. zu las» sen, an denen bereits früher die Mittel zu Lohn» zwecken abgehoben worden sind. Außerdem werden die Banken die Zahlung zu Lohnzwecken davon ab­hängig machen, daß ihnen Lohnlisten vorgelegt werden, die von den örtlich zuständigen Industrie, und Handelskammern abgestempelt find.

Die Mitglieder der Stempelvereinigung haben »ei, terhin beschlossen, folgende Zinsänderuugen mit Wirkung vom 16. Zuli 1931 eintreten zu lassen:

Sollzinsen 13 Prozent zuzüglich der üblichen Kreditprovifion; Habenzinsen für fällige Gelder in provistonsfreier Rechnung 8 %, in provisionspflich­tiger Rechnung 9 %, für neu eingezahlte Gel» der, die teinerlei gesetzlichen Auszahlungsbeschrän» hingen unterliegen, werden in provisionsfreier Rech, nung 4 % und in provifionspflichtiger Rechnung 4% % vergütet.

tärs Stimson mit Henderson diente bereits dazu, die amerikanischen und englischen Ansichten zu sondieren, um möglicherweise heute morgen mit kon­kreten Plänen der französischen Regierung gegenüber­treten zu können. Man scheint auch französtscherseits sehr viel von dem Ausgang dieser Besprechungen zu erwarten, da für Freitag ein Ministerrat angesetzt wurde, dem das Ergebnis der heutigen Zusammen­kunft vorgelegt werden soll.

Optimismus in Washington

Neuyork, 16. Juli.

Im Weißen Hause unv im Staatsdepartement betrachtet man die Entwicklung «der Lage in Deutsch- lan® heute wieder optimistischer.

Was die Kreditpolitik anbetrifft, fo beharrt die Regierung auf dem Standpunkt, daß die Fede- ralbanl kein Geld bergeben soll, wenn sich bic Bank von Frankreich nicht bereitfinöet, sich an der inter­nationalen Kreditaktion zu beteiligen. Die Erhö­hung des Reichsbankdiskonts, sowie Vie inneren deutschen Maßnahmen finden uneingeschränfie Zu­stimmung der Finanzwelt. Auch die Herabsetzung her Goldwährung wurde ruhig ausgenommen.

*

Die Londoner Morgenpresse billigt die von der deutschen Regierung getroffenen Notmaßnahmen. Der Finanzkorrespondent derMorningpoft" sagt: Die deutschen Finanzbehörden haben durchaus nicht ihre Bemühungen aufgegeben, das Vertrauen wieder herzuftellen. Die Nachrichten aus Deutschland zeigen erfreulicherweise, daß die Lage, wenn auch nicht mit durchgreifenden, so doch mit gesunden Mitteln behandelt wird, und wenn das Publikum nur veranlaßt werden kann, den Kopf nicht zu ver­lieren, und die Währung sorgfältig kontrolliert bleibt, Bann ist kein unüberwindliches Hindernis für eine allmähliche Besserung der Lage zu foheu.

England lädt zur Ministerkonferenz ein