Jtn 151 / Einundzwanzigster Jahrgang
Kasseler Reueffe Nachrichten
Mittwoch 1. Juli 1931 / 1. Beilage
Oer „rote Hahn" von Wen egge
Ein verwickelter Brandstiftungsprozeß
Das Schwurgericht verhandelte heute unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Uhlendorff gegen den 33jährigen Händler Heinrich Grebe aus Rhenegge in Waldeck wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Vor uns sitzt ein Kriegsbeschädigter, die gelbe Blindenbinde am linken Arm. Er wird beschuldigt, am 20. April vorsätzlich sein Wohnhaus mit Stallungen und anderen Nebengebäuden in Brand gesetzt zu haben, um sich in den Besitz der Versicherungssumme zu setzen.
Das Motiv der Tat soll starke Ueberschuldung gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich folgendes festgestellt: Trotz des Eigentums an dem Wohnhaus und einem Garten, sowie eines festen monatlichen Einkommens von rund 145 RM befand sich Heinrich G. in Schulden. Dazu kam noch die erhebliche Belastung des Grundstücks, rund 12 000 RM. Bereits im Jahre 1928 sollte das vom Angeklagten erst 1925 käuflich erworbene Grundstück auf den Antrag eines Zimmermeisters W. zur Zwangsversteigerung gebracht werden. Dieses und auch ein zweites Zwangs- versteigerungsverfahren kamen jedoch nicht zum Ziele, weil der Angeklagte sich mit seinen Gläubigern verständigte. Und zwar war der Umstand, daß das alte Gebäude im Jahre 1927 auf unaufgeklärte Weise abgebrannt und ein neues Wohnhaus errichtet worden war, die Ursache der Verschuldung.
Für den 23. April 1931 war nun ein neuer Zwangsversteigerungstermin angesetzt worden, in dem der endgültige Abschluß des Verfahrens erwartet werden mutzte, und zwar galt als Käufer ziemlich sicher der Zimmermeister W., einer der Hauptgläubiger. Bei seiner übrigen Verschuldung befand sich G. daher in einer geradezu verzweifelten Situation, sodatz er nach Ansicht der Anklage den Entschlutz gefatzt haben soll, sein Anwesen in Brand zu setzen, um sich mit der zu erwartenden Versicherungssumme seiner drückendsten Verpflichtungen zu entledigen. Das Anwesen war recht gut versichert, das Gebäude mit 12 700 RM und das Mobiliar mit rund 7000 RM.
Am 20. April, also 3 Tage vor dem Zwangsversteigerungstermin, brach abends gegen %7 Uhr im Anwesen des Angeklagten, fast gleichzeitig an drei Stellen, und zwar im Dach des Stallgebäudes, im Dach des Wohnhauess und in einem im Obergeschotz des Wohnhauses über der Speisekammer liegenden Raum. Das Feuer wurde jedoch noch rechtzeitig bemerkt, sodatz im ganzen nur ein größerer Sachschaden entstand. Aus den am Brandtage im Hause des Ange- geklagten sestgestellten besonderen Umständen folgert die Anklage, daß nur Heinrich Gr. derjenige gewesen sein kann, der den Brand angelegt hat, denn außer ihm, der sich an verschiedenen Stellen im Hause zu schaffen machte und und daher allein an die später entdeckten drei Brandherde gelangen konnte, befanden
sich nur noch seine Frau und eine Näherin in der Wohnung.
Der Angeklagte bestreitet jede Schuld.
Daß er in schlechten Vermögensverhältnissen lebte, gibt er zu, erklärt aber, daß die Verschuldung ertragbar sei. lieber den am 23. April angesetzten Zwangsversteigerungstermin, hat er sich seinen Bekundungen nach keine Sorgen gemacht, denn an 1. Stelle im Grundbuch stand eine auf den Namen der Frau eingetragene Hypothek von 7000 RM, die von dem Ersteigerer übernommen werden mußte, da zwischen den Ehegatten Gütertrennung bestand. Am Brandtage hat G. seiner Aufgabe Eier für die Eierverwertungs-Ge- nosienschaft zu sammeln, obgelegen, während seine Ehefrau in der zwischen Wohnhaus und Stallung gelegenen Waschküche ein starkes Feuer angemacht hatte. Am Nachmittag versah G. seine bäuslichen Arbeiten, wie Schweinefüttern, Futtcrschneiden usw. Bei dieser im Keller verrichteten Tätigkeit hörte er im Hause Lärm: Als er in den Hausflur kam, sah er seine Frau mit dem Ruf
„Unser Haus brennt"
mit ihrem kleinen Kind das Haus verlassen. Der Angeklagte will dann in die Waschküche gelaufen sein, wo er durch die den Deckcnbelag darstellenden Bretter hindurch das Feuer im Obergeschoß erblickte. Er ist dann auch die Treppe hinauf in den Raum gelaufen, der einen Brandherd aufwies. In seiner Bestürzung hat er lediglich einige Pappkartons, die er für den Eierversandt gebrauchte, an sich genommen und ist damit ins Freie geeilt. Dann hat sich der Angeklagte an den Rettungsarbeiten beteiligt. Die Entstehung des Brandes kann sich der Angeklagte nicht erklären. Möglich sei die Entstehung durch das Feuer unter dem Waschkessel oder durch eine defekte Lichtleitung.
Den Vorhaltungen des Vorsitzenden, daß die Zeugenaussagen teilweise anders lauten und in zahlreichen Punkten auf eine sorgfältig vorbereitete Brandanlegung schließen lasten, hält der Angeklagte, der sich ohne Widersprüche verteidigte, mit lächelnder Miene stand.
Die dann beginnende
Zeugenvernehmung
soll das Geheimnis des Brandes lüften. Beim Aufruf melden sich 17 Zeugen; es fehlen aber einige wichtige.
Die wichtigste Zeugin ist die Schneiderin Luise Stede, die sich am Tage des Brandes ununterbrochen im Hause des Angeklagten aufgehalten hat Die Zeugin hat in dem Verhalten und in den Hantierungen Grebes nichts Auffälliges bemerkt. Von ihrem Junten ist die Zeugin, die mit der Frau des Angeklagten in der Kirche war, auf das ausgekommene Feuer aufmerksam gemacht worden, woraus sie in großer Eile das Haus verließ . . . Der Angeklagte kam den ins Freie eilenden Frauen entgegen; anscheinend kam er aus dem Keller.
(Die 'Verhandlung dauert an.)
nichts. Dazu führt Beklagter aus, es sei widersinnig, daß der Arbeitcrrat von den wichtigsten Schutz- beftimmungen des Betriebsräteaesetzes keinen Gebrauch mache. Und die Tatsache, daß sie bei Erhalt der schriftlichen Kündigung nach Hause sprachlos gewesen seien, beweise, daß sie sich als in Beschäftigung stehende Arbeiterratsmitglieder fühlten. Jedenfalls hätte eine einfache Frage bei der Betriebsleitung wohl genügt, um den Verdienst zu erhallen. Das bißchen Vergütung als Urlaubsgeld-ist hiergegen doch ein Tropfen auf den heißen Stein. Im übrigen lehnt das Gericht die Klage des Sch. ab, weil ihm von der Weiterarbeit des Betriebsrates gesagt wurde. K. erhält eine Woche Urlaub nach- gczahlt. Das Gericht schließt sich außerdem den Grundsätzen der Firma an, wonach die Betriebsräte ohne weiteres und in jedem Fall unter das Kündigungsschutzgesetz gestellt sind und wie es auch immer sein mag, weiterarbeiten müssen. Die Moral dieser Geschichte ist deutlich genug.
Llm Tariflohn
Die nächste interessante Sache ist folgende: Kläger Schw. war ab 27. 3. gegen Akkordlohn als Putzer bei der Firma S. beschäftigt. Er behauptet, durch Zuteiluna von minderwertigen Arbeiten nicht auf den rechten Lohn gekommen zu sein und klagt aus Nachzahlung von 72,8o Mark. Dabei spricht jedoch mit, daß er sich bereit erklärt hatte, für 1,35 Mark pro Stunde zu arbeiten, während nach dem allgemein gültigen Reichsmanteltarisvertrag sowie dem angeschlossenen Bezirkslohntarifvertrag die Putzer inl Stuckgewerbe mit 1,,.8 Mark stündlich eingesetzt waren. Dieser Taris erlosch am 31. 3., um ab 1. 4. durch Festlegung in Berlin mit einer 9JX prozentigcn Kürzung, gleich 1,53 Mark auch vom Kasseler Baugewerbe als verbindlich angenommen zu werden.
Beklagter will sich nun auf die Sonderabmachungen mit Schw. berufen, wird aber von Landgerichts- rat Grebe belehrt, daß diese in dem Moment des Zustandekommens eines wesetzlichen Tarifvertrages ungültig sind und er trotz der privaten Vereinbarung ab 1. 4. auf einer Basis von 1,53 Mark Stundenlohn zahlen muß. S. führt nun auch an, er habe an der Arbeit des Klägers nur Schaden gehabt, weil er gezwungen gewesen sei, nacharbeiten zu lassen, und deshalb könne er unmöglich noch nachzahlen. Schw. regt sich hierbei sehr aus, er sei eine allererste Kraft, man habe ihm nur schlechte Stellen zum B"tzen gegeben. Hier macht der Vor- tz^-nde die bemerkenswerte Feststellung, daß S., wenn seine Anaaben -"treffen, nur eine besondere Ersatzklage einreichen könne, wobei aber fachmännisch bewiesen werden müsse, daß die Arbeiten wirklich schlecht waren und zwar durch grobe Fahrlässigkeit. Wenn Sch. in einem andern Zweig des Baugewerbes bedeutend erfahrener sei, als vielleicht im Putzen, so hätte er wohl gekündigt werden können, aber auf den Tariflohn habe er in jedem Fall Anspruch.
Die Parteien machten sich das vernünftige Zureden des Vorsitzenden zunutze und schloffen einen Vergleich, wonach der Unternehmer an Schw. 25 Mark zahlen mpß; brummend bissen sie in den sauren Apfel.
Wir gratulieren
Was sagen Sie nun, Herr Minister?
Die Mühlen haben erklärlicherweise die von uns veröffentlichte Erklärung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zu der Frage der Versorgung Kassels mit verbilligtem Brotgetreide zum Anlaß für eine Erwiderung genommen. In dieser heißt cs:
Von einer „ablehnenden Haltung" der Mühlen kann der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wohl nur dann sprechen, wenn er nicht genügend über das Verhalten der Kasseler Mühlen in den Verhandlungen unterrichtet ist. Die Kasseler Mühlen nehmen für sich in Anspruch, alles, was in ihren Kräften stand, getan zu haben, um möglichst schnell mit der Deutschen Eetreidehandels- Eesellschaft einig zu werden. Sie berufen sich dabei auf den Magistrat der Stadt Kassel, der dauernd über das Verhalten der Kastrier Mühlen unterrichtet war und der die Haltung derselben durchaus gebilligt hat. Daß die Einigung mit den Kasseler Mühlen erst am Freitag, den 26. Juni, zustande gekommen ist, obwohl schon am Dienstag, den 2. Juni, in Hannover die erste Verhandlung stattgefunden hatte, wird nicht zuletzt im Interesse der Kasseler Bevölkerung von den Mühlen selbst bedauert.
Die Einigung kam erst dann verhältnismäßig schnell zustande, als die Deutsche Getreide-Handels-Gesellschaft unter ähnlichen Bedingungen mit Mühlen, welche ähnlich gelagerte Bezirke versorgen, abgeschlosten hatte. Unabhängig aber von einem Mahlvertrag mit der Deutschen Getreide-Han- dels-Eesellschaft hatten sich die Mühlen bereit erklärt, ankommenden Roggen zu Lager zu nehmen. So wurde z. B. u. a. am 11. Juni der Deutschen Getreide- Handels-Eesellschaft geschrieben: „Unbeschadet unserer Meinungsverschiedenheiten werde ich den Roggen für Sie auf mein Lager nehmen und alles tun, was mir zur Erhaltung des Roggens notwendig erscheint". Damit wird bewiesen, daß eine noch nicht erzielte Einigung über die Mühlenspanne kein Grund dafür hat sein können, daß etwa hinsichtlich der Behandlung des Roggens etwas versäumt wäre.
Es muß aber ferner noch folgendes gesagt werden:
Am 2. Juni wurde den Mühlen in Aussicht gestellt, daß auf alle Fälle ein Kahn mit 300 Tonnen von Hameln nach Kastel an sie gehen solle. Dieser Kahn kam am Freitag, den 12. Juni, spät nachmittags in Kastel an. In einer fernmündlichen Rücksprache, welche beide Mühlen mit der Deutschen Getreide-
Handels-Eesellschaft hatten und in welcher sie erneut ein Angebot wegen des Mahlvertrages machten, wurde ihnen mitgeteilt, der Roggen würde an sie ausgeliefert und am Sonnabend vormittag würde ihnen auf ihr Angebot eine fernmündliche Antwort zuteil werden. Diese fernmündliche Antwort blieb aus und
entgegen der kurz vorher erteilten Zusage über die Auslieferung des Roggens wurde von Berlin die Richtanslieferung des Roggens au die Mühlen verfügt.
Am Montag, den 15., Dienstag, den 16., und Mittwoch, den 17. Juni, haben die Mühlen in fernmündlichen Unterredungen die Angelegenheit zu fördern versucht und auch ihren Besuch in Berlin angeboten. Inzwischen hatten andere für die Roggenlieferung in Frage kommende Empfangs st eilen sich um den Roggen und seine Beschaffenheit bekümmert und es erschienen in Kasteler Tageszeitungen Artikel, die sich mit der schlechten Beschaffenheit des Roggens befaßten. Die Mühlen haben diesen Artikeln völlig fern gestanden. Der für die Mühlen gesperrte Roggen wurde von der Lagerhaussirma Broeckelmann sen. u. Grund bei Ankunft des Kahnes sofort ausgeladen, zu Boden genommen und bearbeitet. Die Ausladung und Bearbeitung des Roggens ist also durch das Verhalten der Mühlen nicht eine Minute verzögert worden. Einigermaßen gesunder Roggen hätte auch einen Transport von etwa 10 Tagen, selbst bei sommerlicher Wärme, vertragen müssen, es liegen übrigens zwischen der Abladung in Hameln am 6. Juni und der Ankunft in Kassel am 12. Juni nur 6 Tage.
Es muß daher gesagt werden, daß der Roggen schon in Hameln nicht wehr gesund war, wie das übrigens in Hameln auch bereits bekannt gewesen ist.
Die Mühlen werden ihrerseits dafür Sorge tragen, daß dasjenige Mehl, welches durch sie zur Verteilung kommt, gut ist, denn sie haben bei ihrer Verhandlung am Freitag den 26. Juni, in Bersin keinen Zweifel darüber gekästen, daß sie nur geeigneten Roggen gebrauchen können, und sie sind überzeugt, daß die Deutsche Eetreide-Handels-Gesellschaft bereit und in der Lage ist, einen solchen Roggen alsbald zur Verfügung zu stellen.
Am heutigen Tage begeht unsere treue Leserin die Wwe. Dorothea B re- so w s k i, Grüner Weg 31, ihren. 60. Geburtstag.
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Heute blickt Herr Emil Esser, Vorstand der Kasteler Verkaufsniederlassung Kabelwerk Rheydt, auf eine 25jährige Tätigkeit bei dieser Firma zurück. Mit rastlosem Fleiß und Umsicht hat es Herr Esser in schwierigen Zeiten verstanden, sich eine beachtenswerte Position zu schaffen.
Der Vorsteher der Finanzkasse Kassel, Herr Ober- Steuer-Jnspöktor Ertingshausen feiert heute sein 40jächriges Dienstjubiläum. An zahlreichen Ehrungen des Jubilars dürfte es nicht fehlen.
Am 1. Juli sind es 25 Jahre, daß das Ehepaar Friedrich Langhans im Hause des Schuhmachcr- meisters Mäkel wohnt, Graben 38. Sie sind Leser der K. N. N. vom Beginn an.
Heut begeht der Stadtbüroinspektor Konrad Becker sein Mähriges Jubiläum im Dienste der Stadt Kassel. In Anerkennung seiner treuen Dienste wurde dem Jubilar ein Dankschreiben des Magistrats überreicht.
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Heut begeht der Stadtobersekretär Friedrich Martin sein 25jähriges Jubiläum im Dienste der Stadt Kassel. In Anerkeimung seiner treuen Dienste wurde dem Jubilar ein Dankschreiben des Magistrats überreicht.
Frau Sophie Kammy wohnt am 1. Juli 25 Jahre im Hause des Fleischermeichers Hofmann. Mittelgasse 7. Sie ist langjährige Leserin der K. N. N.. Wir gratulieren herzlich.
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Am 1. Juli sind es 25 Jahre, daß der Eisendreher Herr Fritz Dittmann im Hause des Bauunternehmers I. Lauterbach Kastel-B, Königinhosstraße 15- wohm. Das Verhältnis zueinander war ausgezeichnet.
Bor dem Arbeitsgericht
(Streif
Das Arbeitsgericht hatte sich mit einem bemerkenswerten Streitfall zu befassen, der das Verhalten des Arbeiterrats während einem Streik zur Grundlage hatte.
Die beiden Kläger Sch. und U. waren in der Tertilitttdusttte bei der Firma G. beschäftigt und gehörten dem Arbeiter- und Betriebsrat an. Anfang April sah sich nun die Firma infolge der Wirt- schaftslage gezwungen, durch Anschlag am schwarzen Brett sämtliche im Akkord beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen zu kündigen, da eine Einigung über Festsetzung der Akkordlöhne auf friedlichem Wege nicht zustande gekommen war.
Da nach den Kündigungsschutzbestimmungcn einem Arbeiterratsmitglied nur mit Zustimmung des gesamten Arbeiterrats gekündigt werden kann, sind also die beiden Kläger in dem KLnbigungsan- schlag für Wkordarbeiter nicht archaltem gewesen.
Die Firma nahm, wie sie vor Gericht ausführte, ohne weiteres an, daß der Arbeilerrat diese Tchutz- bestimmungen kenne und in Anspruch nehme. Die beiden Kläger wiederum fühlten sich als Akkordar- beiter auch von dem Anschlag betroffen und blieben der Arbeit fern, wie übrigens auch sämtliche Mitglieder des Arbeiterrats. Es wurden alle wieder eingestellt außer Sch. und U.
Der Streit ging bei dem einen um 39 Mark, bei dem andern um 45 Mark Entschädigung für eine Urlaubswoche. Die Firma lehnt jegliche Vergütung ab, weil sie in dem Verhalten der beiden Sch. und U. fortgesetzte Arbeitsverweigerung erblickt.
Als der Betriebsleitung der Wille der Arbeitnehmerschaft, zu den herabgesetzten Löhnen nicht weiter zu arbeiten, bekannt wurde, soll sie dem Sch. gesagt haben, daß der Arbeilerrat weiterarbeiten könne. Vor Gericht bestreitet das Sch. Die übrigen als Zeugen vernommenen Arbeiierratsmitglie- der wissen von einem Hinweis auf diese Ausnahme
Zugführer Johannes Walper, Naumburger- sttaße 18 b, wohnt am 1. Juli 25 Jahre im Hause des Herrn Wilhelm Strickstrock.
Wettervoraussage bis Donnerstag:
Wolkig, zeitweise auch noch aufheiternd, aber ziemlich sckwül, mäßig warm, gegen Mittag Zunahme der Gewitterneigung, schwache östliche Winde.
Wohin gehen wir am Donnerstag?
Staatstbcatcr: „Jenusa" 19,30 Uhr.
Stadtoark: Kafseekonzert, 16 Uhr.
Palast-Theater: „Das Lied ist aus!" „Adieu mein kleiner Gardeoffizier".
Cavitol-Lichtwirlc: „Er und seine Schwester".
Ebassalla-Lichtsvicle: „Der Schrecken der Garnison".
Universum-Lichtiviele: „Liebe aus Beseh!"
Ufa-Theater: „Die Blumenfrau von Lmdcnau" Lchaubura-Lichtsviele: „Kaiserlicbchen"
Hefsenlaud—Perle: Kabarett/Tanz 16 und 20 Uhr.
Heute Mittwoch?
Kleines Theater: Der Torung in die Ehe, 20 Uhr.
Park Schönfeld: Wehlheider Kinderfest, 15 Uhr: abends Tanz im Kreien.
Stadthallen-Garieu: Grober Vaterländischer Abend (Krieger- und Landwehr-Vereint, 20 Uhr.
Neues aus Kassel
Kassel, 1. Juli.
Film der Unfälle
Keine Zäune überklettern! Beim Ueberklettern eines mit 'Stacheldraht gekrönten Gartenzaunes rutschte in den Riedwiesen ein junger Mann aus und schnitt sich an den scharfen Spitzen den Unterarm auf. wobei die Hauptader verletzt wurde Sanitätsmannschaften der Hauptfeuerwache banden den Arm ab und sorgten für ärztliche Behandlung. — Am Kastell wollte ein Fjähriger Junge aus der Waisenhausstraße den hohen eisernen Zaun überklettern, bekam das Uebergewich, und stürzte herab, wodurch er sich durch die Gitterspitzen den Leib böse aufschnitt. Hier sorgte die Arbeitersamariterwache nach Vernähung der furchtbaren Wunden für den Heimtransport.
Sportunfälle. In Oberkaufungen verunglückte “P*, d.em Sportplatz beim Trainieren ein 16jähriqer Lchreinerlehrling dadurch, daß er beim Treten emes ^ußballes ihn verfehlte und dafür einen Mit- fpteler an das Bein traf. Während dieser aber ohne nennenswerte Verletzungen davonkam, erlitt J d/uch des Unterschenkels und mußte ?urch H Arbeitersamartlerkolonne in das Landes- krankenhä^s emgeltefert werden. — Dasselbe geschah mit einem jungen Mann aus Wolfsanger, der beim Handballspiel stürzte und sich einen Bruch des Unterschenkels zugezogen hatte.
Beinahe wars geschehen... In der Hohen,ol- x’PUIÖe= etn Rentner beim Ueberschreiten des 'zahrdammes von einem Motorradfahrer zu ®r trug Hautabschürfungen am SJetn und eine Beule davon. Von Straßenpa stauten wurde er in seine Wohnung gebracht.
-...s^^brüht. In der Leipziger Straße zog ein .lahrtger Kntrps einen Topf mit kochendem Was- Jer Herd und erlitt so schwere Brandwunden, tm Rucken, daß die Unfallwache Holzmarkt den SIei= tun zu einem Arzt bringen mußte. — In einer „l,...’n "er Sandershäuser Straße verunglückte ein 30iahrlger Arbeiter dadurch, daß ihm durch überkochende Farbe der Fuß gräßlich verbrüht wurde. Er mußte durch das Unfallauto der Feuerwehr zum ttrzt und dann in feine Wohnung befördert werden.
Beim Spiel verunglückt. I» der Jahnstraße hatte etn vieriahriger Junge das Pech, beim Haschen über den Randstein des Bürgersteiges zu stol- Pern und er mußte nun von der Sanitätskolonne ^uldabrucke mtt einem Bruch des Unterarmes zum Arzt geschafft werden. — Am Knhberg übersah ein läiahriger Schüler beim Ballspiel eine aus der Erde ragende Baumwurzel und stürzte so unglücklich, daß er sehr erhebliche innere Verletzungen erlitt, die sE Ueberfuhrung in die elterliche Wohnung durch die Arbeitersamariterkolonne notwendig machten. - vbenfallg beim Haschenspielen wurde in der Ja- gaffe ein 7jähriges Mädchen von einem Hund angesprungen und die rechte Wade durch Bisse bös zugerichtet Hier sorgte die Unfallwache Holzmarkt für sorforttge ärztliche Serumbehandlung.
Ein Auge verloren. Im Eisenbahnausbesserungs- toerl verunglückte etn Schlosser dadurch, daß ihn ein abfliegender Eisenbolzen mit furchtbarer Wucht gegen das Auge traf. Die Arbeitersamariterkolonne brachte den Verunglückten zu einem Spezialarzt, jedoch mußte im Roten Kreuz das Auge entfernt werden. — Im Aktienpark „vergnügte" sich ein IZsahriger «chuler mit Steinewerfen und traf dabei eine Fensterscheibe, wobei einer hinter der Scheibe sitzenden alten Frau ein Glassplitter in das Auge drang. Man sorgte sofort für einen Arzt, doch tft es sehr fraglich, ob das Auge erhalten werden
Bei der Gasvergiftung, die wir gestern meldeten handelte es sich nicht um einen Selbstmordversuch sondern um einen Unfall
Zusammenschluß der Schuhmacher?
Der Schuhmacher-Fachverband Hessen- Nassau hielt in Rüdesheim seine 12. Ver- bandstaguna ab. Der Vorsitzende des Fachver- bandes, Obermeister Schmitt-Frankfurt a. M. begrüßte als Gäste besonders den Präsidenten' des Reichsoerbandes Obermeister Stoffer-Hannover und Syndikus Dr. Spitz von der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Verhandlungen wurden eingeleitet mit einem Referat des Syndikus Schneider über „Die Bedeutung der Genossenschaften für den Mittelstand". Bei der folgenden Erledigung der umfangreichen Tagesordnung wurde der Etat für 1932, der mit einem Betrag von 3620 M. abschließt, verabschiedet. Im weiteren Verlauf wurde vor allem die Frage der Vereinigung der drei Verbände Nassau, Kassel und Darmstadt erörtert. In der Aussprache wurde die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen den drei Verbanden angeregt, solange eine endgültige Vereinigung noch nicht zu erreichen sei.
Das der Schupo notiert
Warnung von gesundheitsgefährlichen spanischem Feuerwerk. Es ist wiederholt beobachtet worden, daß spanisches Feuerwerk (Radauplätzchen, Teufelskracher u. dgl.) in der Zündrnaffe gelben Phosphor enthielt. Bet einem zehnjährigen Knaben, der zwei Radauplätzchen zum Lutschen in den Mund genommen und dann verzehrt hatte, traten Uebelkeit, Erbrechen und schließlich der Tod ein. Gelber Phosphor ist ein starkes Gift. Es wird daher dringend davor gewarnt, derartiges Feuerwerk Kindern zugänglich zu machen.
Einbrecher an der Arbeit. Einer Frau wurde aus ihrer Wohnung in der Schillerstraße während ihrer Abwesenheit ein Geldbetrag von 128 Mark gestohlen. Ferner wurde einem Schlosser aus seiner Wohnung am Franzgraben eine goldene Damenuhr und eine goldene Herrenuhrkette im Werte von 110 Mark gestohlen.
Allerlei vom Tage
Ehrenvoller Auftrag für einen Kasteler Architekten Am Sonntag fand die feierliche Grundsteinlegung der neuen Kirche in Arzell (Rhön) durch Generalvikar Domkapitular Msgre. Günther aus Fulda statt. Der Kirchenbau wird nach den Plänen des Architekten W. Wellerdick-Kassel errichtet.
Billise Reife« in D-Züge« mit 3314 Prozent Fabroreis- ermämaung nach München und zurück werden ab Kauet vcransrallct am 4. 11. und 18. ^uli und von dort ab alle 14 Taae bis Oktober mit anschlicuenüen Reisen. Reiseziele: Garmisch-Partenkirchen, Bayrisch Zell, StoffeHec, Tolomi-
Gardasee sowie die Aüriabader: Benedia-Lido. Ab- baz'ia und Insel Grade. Auskünfte bei: Messing. Obere Köni'straße 25, 1. Stock.
„Unverbesserlich". 3m gestrigen Artikel ..Dor Kasteler Gerichten" mub cs nicht Weieritrabe, lonüern Schillitrave beiden.