Einzelpreis 20 Pfennig
Kasseler Neueste Nachnchim
Kasseler Abendzeitung
SrfAelnunsSwerse: wöHenMS fe$3mnT nachmIttasS. AbonnementSvniS: für den Monat 2,30 Jt Bei freier Ku. tteauita tn3 6au8, in bet Geschäftsstelle abgebolt 2.10 Jt. Durch die Post monatlich 2,30 Jl ausschließlich Zu- uellunflgaebufir Rn Fällen von höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung ober auf Ruazahlung beS Bezuasvreises. Verlag. Schriftleitung unb Druckerei: Kölnische Straße 10. — Telephon: Sammelnnmmer 6800. Juristische Sprechstunden DienStag unb Freitags 17—19 Uhr Kölnische Straße 10, £
Hessische Abendzeitung
Anzeigenpreise: Geschäfts, unb Familien-An^igen bie SO mnf • Zeile 11 Pfennig. Kleine Antigen an« Kaffel bas Wort 7 4. Auswärtige Kleine Anzeigen bie 30 mm breite Zeile 11 4. Anzeigen im Reklametetl bie 78 mm breite Seile 45 4. Ofsertgebühr 25 4 (bei Zustellung 85 41. — Für bas Erscheinen von Anzeigen in bestimmien Ausgaben, an besonderen Plätzen unb für telephonisch erteilte Aufträge keine Gewähr. Rech, uungsbeträge innerhalb von 5 Tagen zahlbar. Gerichtsstand Kaffel. — Postscheckkonto Frankfurt a. M. 638a
Summer 130*
Sonnabend/Sonntag, 6 /7. Juni 1931
21.Jahrgang
Notverordnung veröffentlicht!
Sieben Kapitel und vierzig Ltnterkapitel / Einschneidende Maßnahmen auf allen Gebieten / Oer Münchener Glaspalast durch Feuer zerstört
Oie Deckung des Defizits
(Von unserer Berliner Schriftleitung.)
Berlin, 6. Juni.
Die gestern vvm Reichspräsidenten unterzeichnete Notverordnung ist mit einer längeren Einführung versehen, in der die Maßnahmen, die durch sie getroffen werden, eine eingehende Begründung finden. Besonders eingehend beschäftigt sie sich mit dem Problem der Landwirtschaft, der Erleichterung gebracht werden soll. Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Reichsregierung in der Notverordnung den Rahmen für einen freiwilligen Arbeitsdienst schaffe, zu dessen Trägern in erster Linie Vereinigungen und Verbände gehören werden, die aus ihren Reihen Gemeinfchaftsgruppen Dienstwilliger zur Verfügung stellen. Eingehende Würdigung findet ferner die Frage der Arbeits- st r e ck u n g. Durch die Notverordnung wird die Rcichsregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Reichstages für einzelne Gewerbe oder Arbeitnehmergruppen die Arbeitszeit bis auf 40 Stunden herabzusetzen und die Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeit von einer behördlichen Genehmigung abhängig zu machen. Die Reichsregierung verfolgt auch das Ziel, die Wirtschaft aus allzu starren Bindungen zu löse», die ihr durch Zusammenschlüsse und Vereinbarungen auferlegt sind. Deshalb wurde beschlossen, das Ruhrkvhlensyndikat nur zwei Monate zu verlängern. Unter ähnlichen Gesichtspunkten wird die Reichsregierung auf die Innungen und Zwangsinnungen Einfluß üben. Im einzelnen wird durch die Notverordnung die sieben Abschnitte, die insgesamt wieder in 40 Unterkapitel gegliedert sind, enthält, bestimmt:
Sicherungen des Haushalts
Der Steuerausfall im Haushalt 1931 muß auf rund 940 Millionen beziffert werden, von denen rund äOO Millionen auf das Reich, 440 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Ferner muß im Haushalt des Reiches Deckung geschaffen werden für eine Reihe von Mehrausgaben, so z. B. den Fehlbetrag der Knappschaftsversicherung und den Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge. Letzterer beläuft sich nach Uebernahme eines Teils der Lasten der Arbeitslosenversicherung auf die Krisenfürsorge auf 245 Millionen RM.
Eine Deckung aller dieser Fehlbeträge durch das Reich ist nicht möglich. Sie muß daher zum Teil der eigenen Kraft und Initiative der Länder und Gemeinden überlassen bleiben.
Oie Gesamtdeckung
nach dem Plan der Reichsregierung gestaltet sich wie folgt (alle Zahlen in Millionen):
Reiner Fehlbetrag des Reiches: a) Ein- nahmeaussall 495„ b) Mehrausgaben 79, reiner Fehlbetrag des Reiches 574 Millionen.
_ Deckung: a) auf der Ausgabenfeite 1. Gehaltskürzung 101, 2. Reichsversorgung 85,3, Sonstige Haushaltsabstriche 120. Sa. 306 Millionen.
b) aus der Einnahmeseite: 1. Zuckersteuer 110, 2 Mineralzölle 75, 3. Statistische Abgabe 3, 4. Ueber- flang zur Monatszahlung bei der Umsatzsteuer 80, zusammen 268 Millionen, Deckung insgesamt 574 Mill.
Krisen-Fürsorge und Arbeitsbeschaffung: Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge 245, für Ar- beitsbeschassung 140 Mill., zusammen 385 Mill.
Die Deckung wird durch das Aufkommen aus der Krisensteuer sichergestellt. Zur Deckung des Fehlbetrages bei Länder und Gemeinden, insbesondere der Wohlfahrtslasten der Gemeinden stehen zur Verfügung: 1. Gehaltskürzung 207, 2. Lohnsteuererstattung 60, 3. Umsatzsteuer 35, zusammen 302 Millionen.
Für den Reichshaushalt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
A) Auf der Ausgabenseite:
1. Gehaltskürzung.
Die Dienstbezüge der Reichsbeamten sowie die Versorgungsbezüge der Wartegeldempfänger und Ruhe- geldempsänger werden um 4—8 Prozent gesenkt. Die Kürzung beträgt in der Ortsklasse A bei Bezügen bis zu 3000 Mark 4 Prozent, bis zu 6000 Mark 5 Prozent, bis zu 12000 Mark 6 Prozent und über 12000 Mark 7 Prozent. In den Ortsklassen B, C und D erhöht sich die Kürzung um 1 Prozent, bei den Reichsministern beträgt sie außer der Krisensteuer 8 Prozent. Die Senkung erfolgt ab 1. Juli und gilt auch für die Bezüge der Angestellten im öffentlichen Dienst. Ferner wird der K i n d e r z u s ch l a g der Beamten und Angestellten für das erste Kind auf 10 RM statt 20 RM festgesetzt. Bei den Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Reichsbahn und Reichsbank werden entsprechende Kürzungen vorgenommen. Zu den Kürzungen bei diesen
Körperschaften treten weitere Kürzungen, wenn die Dienstbezüge höher liegen als bei dem entsprechenden Personenkreis im Reichsdienst.
Reichsversvrgung.
Im Versorgungsetat werden Abstriche vorgenom- mcn, die auf nenn Monate 85 Millionen betragen. Die wesentlichsten Bestimmungen sind Wegfall einer Kindcrzulage für Leichtbeschädigte, gestaffelte Kürzung der Ortszulagen und Verschärfung der Ruhensvorschriften, falls daß neben der Rente ein Einkommen aus öffentlichen Mitteln bezogen wird. Ausgenommen bleiben die völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten.
Sonstige Haushaltsabfiriche.
Die gegenüber dem Jahre 1930 bereits um rund 300 Millionen verminderten Ausgabensätze bei den Einzeletats werden, wie sich ans dem oben angeführten Gefamtdeckungsplan ergibt, um weitere rund 120 Millionen herabgesetzt.
Auf der Einnahmeseite:
Aus der. Einnahmeseite ist die Wiederherstellung der Zuckersteuer von 21 Mark für 100 Kilogramm vorgesehen. Dazu kommt Erhöhung der Zollsätze für Mineralöle, der Sätze für die statistische Abgabe und ab 1. Oktober monatliche Zahlung der Umsatzsteuer für Personen, deren Umsatz im letzten Jahre mehr als 20 000 RM. betrug.
Sonstige Maßnahmen.
Zur Sicherung des Haushalts ist eine beschleunigte Beendigung des Entschädigungsverfahrens für Kriegsschäden durch Festsetzung einer Ausschlutzfrist für Neuanmeldungen vorgesehen. Ein wesentlicher Fortschritt ist, daß zur Vermeidung der Verschuldung des außerordentlichen Haushalts außerordentliche Ausgaben auf zwei Jahre in den ordentlichen Haushalt eingestellt werden sollen, womit der außerordentliche Haushalt aus zwei Jahre beseitigt ist.
Arbeitslosen- und Sozialversicherung
Zur Arbeitslosen- und Sozialversicherung weist die Notverordnung daraus hin, daß in der Arbeits-
Wertvolle Kunstwerke vernichtet /
München, 6. Juni.
In dem berühmten Münchener Glaspalast, der gegenwärtig wie alljährlich eine große Kunstausstellung beherbergt, brach heute früh 3.25 Uhr ein Brand aus, der so heftig um sich griff, daß das Gebäude in kürzester Zeit in hellen Flammen stand. Eine Stunde nach dem Alarm der Feuerwehr, um 4.25 Uhr morgens, war der Glaspalast oollkommeu ausgebrannt. Es steht nur noch das Eisengerüst. Aber auch dieses ist an verschiedenen Stelle« bereits eingestürzt. Die Feuerwehr muß sich darauf beschränken, die angrenzenden Gebäude zu schützen. Der Südwind treibt die Funken mehrere hundert Meter weit. Trotz der frühe« Morgenstunde ist die Umgebung des Brandplatzes von einer tansendköpfigen Menschenmenge umlagert.
Bon den im Elaspalast ausgestellten Gemälden find nur die Leihgemälde, wie beispielsweise die fast vollständig vernichtete Sammlung der Romantiker und die Werkx eingeladener Künstler verfichert. Für alle anderen Werke war nach den Satzungen der Ausstellung der Berstcherung Sache der Aussteller selbst. Es ist daher bedauerlicherweise anzunehmen, daß zu dem ungeheuren ideellen Schaden durch die Beruichtung wertvollster Kuustwerte ein auch nicht annähernd abzuschätzender Sachschaden von vielen Millionen hinzutritt, da wohl die meisten der Künstler im Bertrauen aus die Sicherheit des Aus- stellungsgebäudes ihre Werke nicht verfichert haben dürften.
Brandstiftung?
Der Elaspalast war 1853/54 als Industrieausstel- lungsgebäude errichtet wordeu und bestand nur aus
lofenversicheruug im Rechnungsjahr 1931 mit einem Fehlbetrag von etwa 400 Millionen, in der Krifen- fürsorge mit einem solchen von rund 240 Mill. RM. gerechnet werden müsse, soweit das Reich die Kosten der Krisenfürsorge zu tragen hat. Schon mit Rücksicht auf die Lage der Reichssinanzen müsse die Reichsregierung an dem Grundsatz fcsthalten, daß die Arbeitslosenversicherung sich selbst trage. Da neue Einnahmen nicht beschafft werden konnten, mußte der Fehlbetrag der Reichsanstalt durch Einsparungen auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung selbst gedeckt werden. Die Unterstützungen werden daher durch eine 5prozentige Kürzung des Einheitslohnes gesenkt, Arbeitslose aus Berufen mit berufsüblicher Arbeitslosigkeit erhalten versicherungsmäßige Unterstützung nur noch 20 Wochen und in Höhe der Sätze der Krisenfürsorge. Bei ihren Maßnahmen hat sich die Reichsregierung im wesentlichen an die Vorschläge gehalten, die ihr von der Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage gemacht wurden.
Aus dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung war die dringendste Aufgabe in der Sozialversicherung, die knappschastliche Pensionsversicherung zu erhalten. Da der Bergbau aus eigener Kraft hierzu nicht mehr in der Lage ist, tritt das Reich mit erheblichen Mitteln ein. Gleichwohl muß auch die Selbstverwaltung noch eine Kürzung der Leistungen vornehmen. In Verbindung mit der Sanierung der Arbeitslosenversicherung wird die Rcichsregierung am kommenden Winter dem Reichstage eine organische Vereinfachung s- und V er billigungsre ,'orm der Sozialversicherung vorlegen.
Krisensieuer
Neben der Deckung der Fehlbeträge der sozialen Versicherungsträger stecht die Reichsregierung ihre vornehmliche Aufgabe darin, die Wirtschaft anzn- kurbeln und die Zahl der Arbeitslosen zu verringern. Hierzu bedarf es besonderer Mittel und Fonds. Diesen Zwecken soll das Aufkommen aus der Krisen- fteuer dienen. Der Gedanke der Volksgemeinschaft zwinge dazu, alle Volksgenossen zur Milderung der in Gestalt der Arbeitslosigkeit über das Land hereingobrochenen Katastrophe nach der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit heranzuziehen. In einer Zeit höchster Gefahr glaubte die Reichsregierung die notwendigen Maßnahmen nicht auf die
Der Schaden geht in die Millionen
Glas und Eisen. Seit 1888 fanden bis zum Weltkrieg hier jährlich die von den Münchener Künstlervereinigungen veranstalteten internationalen Kunstausstellungen statt, die die neuesten Kunstwerke aller Kulturvölker zeigten. Nach einer kurzen Unterbrechung durch Weltkrieg und Inflation wurden die weltberühmten Münchener Kunstausstellungen hier gezeigt.
Kaum zwei Stunden nach der ersten Feststellung des Brandes ist der Elaspalast
nur «och ein rauchender Trümmerhaufen.
Noch immer bekämpft die Feuerwehr mit 32 Schlauchleitungen den Brand, der im Inneren des Gebäudes fortwütet. In kurzen Pausen folgen die Einstürzeder Pfeiler und Eisenfronten, die die Feuerwehr zwingen, außerordentlich vorsichtig vorzugehen. Immer wieder müssen die Abteilungen zurückgezogen werden.
Die Entstehung der Katastrophe ist noch immer in Dunkel gehüllt.
Die Bermutung, daß es sich um Brandstiftung handelt, ist nicht vo« der Hand zu weise«.
Ein Beamter der ständigen Feuerwache bemertte auf seinem Rundgange, daß das Feuer auffallenderweise in der oberen Umrandung des Nordflügels ausgebrochen war. Es griff mit rasender Schnelligkeit um sich, so daß der Wachhabende nicht einmal mehr Zeit hatte, aus dem Gebäude selbst telephonisch Alarm zu geben. Der Schaden ist ungeheuer und soll i n d i e Millionen gehen.
Der ideelle Schaden, der durch die Vernichtung einer solchen Auslese von Kunstwerten, wie sie die vor kurzem eröffnete Kunstausstellung vereinigt hatte, entstanden ist, muß als nationale Katastrophe bezeichnet werden. Die rasende Ausbreitung des Brandes ermöglichte nur,
etwa 50—60 Bilder zu retten.
Die Brandstätte bietet ein Bild schauerlicher Verwüstung. Der größte Teil des Elaspalastes ist eingestürzt. Ein unmittelbar angrenzendes Gebäude mußte von der Feuerwehr, die bereits 30 Sekunden nach dem Alarm unterwegs war, geräumt werden.
Arbeitslohnempfänger beschränken zu können, sondern auch an den übrigen Berufsständen einschließlich «der Gewerbetreibenden nicht vorübergehen zu sollen. Die ganze Maßnahme soll für 1)4 Jahre, also für ine Zeit vom 1. Juli 1931 bis »um 31. Dezember 1932 gelten.
Die Krisensteuer soll insgesamt 775 Millionen bringen von denen 385 Millionen auf das Rechnungsjahr 1931 entfallen. Sie kann unter Umständen bereits 1932 aufgehoben oder abgemildert werden. Sie gliedert sich in zwei Teile, eine Steuer für bie Lohnempfänger und eine Steuer der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen.
Die Krisenlohnsteuer beträgt bei einem Monatsarbeitslohn bis zu 300 Mark monatlich 1 Prozent des Bruttoarbeitslohnes, steigt in Stufen von je % Prozent für je weitere 100 Mk. As zu 700 Mark monatlich auf 3 Prozent, bis zu 1000 Mark auf 3,5 Prozent, bis zu 1500 Mark auf 4 Prozent, biszu 3000 Mark auf 4,5 Prozent und beträgt über 3000 Mark 5 Prozent. Die Krisensteuer der veranlagten Einkommen steuerpflich- t i g e n beträgt bis zu einem Jahreseinkommen von 3600 Mark 0,75 Prozent, bis zu 6000 Mark 1 Prozent, bis zu 20 000 Mark 1,5 Prozent, bis 100000 Mark 2 Prozent, bis 250 000 Mark 2,5 Prozent, bis 500 000 Mark 3 Prozent, bis zu 1000 000 Mark 3,5 Prozent und über 1000 000 Mark 4 Prozent. Bei den veranlagten Gehaltsempfängern tritt die Krifensteuer der Veranlagten zur Krisenlohnsteuer hinzu. Gshaltseinkommen bis zu 15 000 Mark sind jedoch von der doppelten Belastung ausgenommen. Für Landwirte sind besonders geltende Bestimmungen zu berücksichtigen.
Oie Finanznot der Gemeinden
Anter Hinweis darauf, daß bei einer Arbeitslosen- zahl von über 4 Millionen inmitten der Krise eine grundlegende Organisationsänderung undurchführbar ist, die Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände indessen eine besonders dringliche Ausgabe darstellt, betont die Notverordnung, daß nur die Hälfte der Gesamtaufwendung für Wohlfahrtserwerbslosenlasten im Betrage von etwa 700 Millionen in den Etat der Gemeinden gedeckt ist, und somit für die andere Hälfte ein Ausgleich geschaffen werden mutz. Das geschieht
1. durch Aufhebung der Lohnsteuer-Erstattungen, und zwar erstmals für das Kalenderjahr 1931;
2. Ein weiterer Betrag zur Deckung der Wohlfahrts- lasten fällt den Gemeinden durch die Ersparungen zu, die sie durch die Kürzung der Gehälter ihrer Beamten und Angestellten erzielen.
3. kommt in Betracht, daß die Länder auch die Ersparungen, die sie durch die Kürzung der Gehälter der Länderbeamten erzielen, grundsätzlich diesen Zwecken zuführen müssen.
4. dient der Ausgleichsfonds für besonders wohlfahrtsbelastete Gemeinden, der bei der durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 vorgeschriebenen Realsteuersenkung vorgesehen war, zur Auffüllung des durch die Wohlfahrtslasten entstandenen Fehlbetrags. *
Sicherung der Haushaltsführung der Gemeinde« und Gemeindeverbände.
Um die unerläßliche Einheit einer Gesamtpolitik sicherzustellen, die auf Drosselung aller nicht unbedingt notwendigen Ausgaben ebenso bedacht sein mutz, wie auf vollständige Ausschöpfung aller verfügbaren Einnahmequellen, bedarf die Staatsaufsicht eines gesetzlichen Rückhaltes, den sie im geltenden Recht der Länder nicht überall gleichmäßig findet. Die Verordnung sucht hier Abhilfe zu schaffen, indem sie einige allgemeine Grundsätze über Umfang und Mittel der Staatsaufsicht aufstellt.
Wohnungswirtfchaft
Auf dem Gebiete der Wohnnngswirtschast trifft die Verordnung Maßnahmen, um bei der zurückgehenden Beschäftigungsmöglichkeit in den Städten den Einsatz der Wohnungsbaumittel zu einem beträchtlichen Teil einer zielbewußten Aussiedelung dienstbar zu machen und dadurch gleichzeitig die Arbeitsgelegenheit im Baugewerbe im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen zu erhalten. Die Reichsregierung beabsichtigt, die Reichsbürgschaft für die nachstelligen Beleihungen zur Unterstützung des Baumarktes in weitgehendem Umfange einzusetzen. Ferner soll von einer Ermäßigung der Hauszinssteuer insoweit abgesehen
Heute Artikelserie: Abenteuer unserer Zeit
Milchen« Glaspalast ausgebrannt