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Summer 130*

Sonnabend/Sonntag, 6 /7. Juni 1931

21.Jahrgang

Notverordnung veröffentlicht!

Sieben Kapitel und vierzig Ltnterkapitel / Einschneidende Maßnahmen auf allen Gebieten / Oer Münchener Glaspalast durch Feuer zerstört

Oie Deckung des Defizits

(Von unserer Berliner Schriftleitung.)

Berlin, 6. Juni.

Die gestern vvm Reichspräsidenten unterzeichnete Notverordnung ist mit einer längeren Einführung versehen, in der die Maßnahmen, die durch sie ge­troffen werden, eine eingehende Begründung finden. Besonders eingehend beschäftigt sie sich mit dem Problem der Landwirtschaft, der Er­leichterung gebracht werden soll. Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Reichsregierung in der Notver­ordnung den Rahmen für einen freiwilligen Arbeitsdienst schaffe, zu dessen Trägern in erster Linie Vereinigungen und Verbände gehören werden, die aus ihren Reihen Gemeinfchaftsgruppen Dienstwilliger zur Verfügung stellen. Eingehende Würdigung findet ferner die Frage der Arbeits- st r e ck u n g. Durch die Notverordnung wird die Rcichsregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Reichstages für einzelne Gewerbe oder Arbeitneh­mergruppen die Arbeitszeit bis auf 40 Stunden herabzusetzen und die Zulässigkeit tariflicher Mehr­arbeit von einer behördlichen Genehmigung abhän­gig zu machen. Die Reichsregierung verfolgt auch das Ziel, die Wirtschaft aus allzu starren Bindungen zu löse», die ihr durch Zusam­menschlüsse und Vereinbarungen auferlegt sind. Des­halb wurde beschlossen, das Ruhrkvhlensyndikat nur zwei Monate zu verlängern. Unter ähnlichen Ge­sichtspunkten wird die Reichsregierung auf die In­nungen und Zwangsinnungen Einfluß üben. Im einzelnen wird durch die Notverordnung die sieben Abschnitte, die insgesamt wieder in 40 Unterkapitel ge­gliedert sind, enthält, bestimmt:

Sicherungen des Haushalts

Der Steuerausfall im Haushalt 1931 muß auf rund 940 Millionen beziffert werden, von denen rund äOO Millionen auf das Reich, 440 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Ferner muß im Haushalt des Reiches Deckung geschaffen wer­den für eine Reihe von Mehrausgaben, so z. B. den Fehlbetrag der Knappschaftsversicherung und den Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge. Letzterer beläuft sich nach Uebernahme eines Teils der Lasten der Arbeitslosenversicherung auf die Krisenfürsorge auf 245 Millionen RM.

Eine Deckung aller dieser Fehlbeträge durch das Reich ist nicht möglich. Sie muß daher zum Teil der eigenen Kraft und Initiative der Länder und Gemein­den überlassen bleiben.

Oie Gesamtdeckung

nach dem Plan der Reichsregierung gestaltet sich wie folgt (alle Zahlen in Millionen):

Reiner Fehlbetrag des Reiches: a) Ein- nahmeaussall 495„ b) Mehrausgaben 79, reiner Fehl­betrag des Reiches 574 Millionen.

_ Deckung: a) auf der Ausgabenfeite 1. Gehalts­kürzung 101, 2. Reichsversorgung 85,3, Sonstige Haus­haltsabstriche 120. Sa. 306 Millionen.

b) aus der Einnahmeseite: 1. Zuckersteuer 110, 2 Mineralzölle 75, 3. Statistische Abgabe 3, 4. Ueber- flang zur Monatszahlung bei der Umsatzsteuer 80, zu­sammen 268 Millionen, Deckung insgesamt 574 Mill.

Krisen-Fürsorge und Arbeitsbeschaf­fung: Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge 245, für Ar- beitsbeschassung 140 Mill., zusammen 385 Mill.

Die Deckung wird durch das Aufkommen aus der Krisensteuer sichergestellt. Zur Deckung des Fehlbetra­ges bei Länder und Gemeinden, insbesondere der Wohlfahrtslasten der Gemeinden stehen zur Verfü­gung: 1. Gehaltskürzung 207, 2. Lohnsteuererstattung 60, 3. Umsatzsteuer 35, zusammen 302 Millionen.

Für den Reichshaushalt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

A) Auf der Ausgabenseite:

1. Gehaltskürzung.

Die Dienstbezüge der Reichsbeamten sowie die Ver­sorgungsbezüge der Wartegeldempfänger und Ruhe- geldempsänger werden um 4—8 Prozent gesenkt. Die Kürzung beträgt in der Ortsklasse A bei Bezügen bis zu 3000 Mark 4 Prozent, bis zu 6000 Mark 5 Pro­zent, bis zu 12000 Mark 6 Prozent und über 12000 Mark 7 Prozent. In den Ortsklassen B, C und D erhöht sich die Kürzung um 1 Prozent, bei den Reichs­ministern beträgt sie außer der Krisensteuer 8 Prozent. Die Senkung erfolgt ab 1. Juli und gilt auch für die Bezüge der Angestellten im öffentlichen Dienst. Fer­ner wird der K i n d e r z u s ch l a g der Beamten und Angestellten für das erste Kind auf 10 RM statt 20 RM festgesetzt. Bei den Ländern, Gemeinden und sonsti­gen Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Reichs­bahn und Reichsbank werden entsprechende Kürzun­gen vorgenommen. Zu den Kürzungen bei diesen

Körperschaften treten weitere Kürzungen, wenn die Dienstbezüge höher liegen als bei dem entsprechenden Personenkreis im Reichsdienst.

Reichsversvrgung.

Im Versorgungsetat werden Abstriche vorgenom- mcn, die auf nenn Monate 85 Millionen betragen. Die wesentlichsten Bestimmungen sind Wegfall einer Kindcrzulage für Leichtbeschädigte, gestaffelte Kür­zung der Ortszulagen und Verschärfung der Ruhens­vorschriften, falls daß neben der Rente ein Einkom­men aus öffentlichen Mitteln bezogen wird. Aus­genommen bleiben die völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten.

Sonstige Haushaltsabfiriche.

Die gegenüber dem Jahre 1930 bereits um rund 300 Millionen verminderten Ausgabensätze bei den Einzeletats werden, wie sich ans dem oben ange­führten Gefamtdeckungsplan ergibt, um weitere rund 120 Millionen herabgesetzt.

Auf der Einnahmeseite:

Aus der. Einnahmeseite ist die Wiederherstellung der Zuckersteuer von 21 Mark für 100 Kilogramm vorgesehen. Dazu kommt Erhöhung der Zollsätze für Mineralöle, der Sätze für die statistische Abgabe und ab 1. Oktober monatliche Zahlung der Umsatzsteuer für Personen, deren Umsatz im letzten Jahre mehr als 20 000 RM. betrug.

Sonstige Maßnahmen.

Zur Sicherung des Haushalts ist eine beschleu­nigte Beendigung des Entschädigungsverfahrens für Kriegsschäden durch Festsetzung einer Ausschlutzfrist für Neuanmeldungen vorgesehen. Ein wesentlicher Fortschritt ist, daß zur Vermeidung der Verschul­dung des außerordentlichen Haushalts außerordent­liche Ausgaben auf zwei Jahre in den ordentlichen Haushalt eingestellt werden sollen, womit der außer­ordentliche Haushalt aus zwei Jahre beseitigt ist.

Arbeitslosen- und Sozialversicherung

Zur Arbeitslosen- und Sozialversicherung weist die Notverordnung daraus hin, daß in der Arbeits-

Wertvolle Kunstwerke vernichtet /

München, 6. Juni.

In dem berühmten Münchener Glaspalast, der ge­genwärtig wie alljährlich eine große Kunstausstellung beherbergt, brach heute früh 3.25 Uhr ein Brand aus, der so heftig um sich griff, daß das Gebäude in kürzester Zeit in hellen Flammen stand. Eine Stunde nach dem Alarm der Feuerwehr, um 4.25 Uhr morgens, war der Glaspalast oollkommeu ausge­brannt. Es steht nur noch das Eisengerüst. Aber auch dieses ist an verschiedenen Stelle« bereits einge­stürzt. Die Feuerwehr muß sich darauf beschränken, die angrenzenden Gebäude zu schützen. Der Südwind treibt die Funken mehrere hundert Meter weit. Trotz der frühe« Morgenstunde ist die Umgebung des Brandplatzes von einer tansendköpfigen Menschen­menge umlagert.

Bon den im Elaspalast ausgestellten Gemälden find nur die Leihgemälde, wie beispielsweise die fast voll­ständig vernichtete Sammlung der Romantiker und die Werkx eingeladener Künstler verfichert. Für alle an­deren Werke war nach den Satzungen der Ausstellung der Berstcherung Sache der Aussteller selbst. Es ist daher bedauerlicherweise anzunehmen, daß zu dem un­geheuren ideellen Schaden durch die Beruichtung wertvollster Kuustwerte ein auch nicht an­nähernd abzuschätzender Sachschaden von vielen Millionen hinzutritt, da wohl die meisten der Künstler im Bertrauen aus die Sicherheit des Aus- stellungsgebäudes ihre Werke nicht verfichert haben dürften.

Brandstiftung?

Der Elaspalast war 1853/54 als Industrieausstel- lungsgebäude errichtet wordeu und bestand nur aus

lofenversicheruug im Rechnungsjahr 1931 mit einem Fehlbetrag von etwa 400 Millionen, in der Krifen- fürsorge mit einem solchen von rund 240 Mill. RM. gerechnet werden müsse, soweit das Reich die Kosten der Krisenfürsorge zu tragen hat. Schon mit Rück­sicht auf die Lage der Reichssinanzen müsse die Reichsregierung an dem Grundsatz fcsthalten, daß die Arbeitslosenversicherung sich selbst trage. Da neue Einnahmen nicht beschafft werden konnten, mußte der Fehlbetrag der Reichsanstalt durch Ein­sparungen auf dem Gebiete der Arbeitslosenversiche­rung selbst gedeckt werden. Die Unterstützun­gen werden daher durch eine 5prozentige Kürzung des Einheitslohnes gesenkt, Arbeitslose aus Berufen mit berufsüblicher Arbeits­losigkeit erhalten versicherungsmäßige Unterstützung nur noch 20 Wochen und in Höhe der Sätze der Krisenfürsorge. Bei ihren Maßnahmen hat sich die Reichsregierung im wesentlichen an die Vorschläge gehalten, die ihr von der Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage gemacht wurden.

Aus dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung war die dringendste Aufgabe in der Sozialversiche­rung, die knappschastliche Pensionsver­sicherung zu erhalten. Da der Bergbau aus eige­ner Kraft hierzu nicht mehr in der Lage ist, tritt das Reich mit erheblichen Mitteln ein. Gleichwohl muß auch die Selbstverwaltung noch eine Kürzung der Leistungen vornehmen. In Verbindung mit der Sanierung der Arbeitslosenversicherung wird die Rcichsregierung am kommenden Winter dem Reichs­tage eine organische Vereinfachung s- und V er billigungsre ,'orm der Sozialver­sicherung vorlegen.

Krisensieuer

Neben der Deckung der Fehlbeträge der sozialen Versicherungsträger stecht die Reichsregierung ihre vornehmliche Aufgabe darin, die Wirtschaft anzn- kurbeln und die Zahl der Arbeitslosen zu verringern. Hierzu bedarf es besonderer Mittel und Fonds. Die­sen Zwecken soll das Aufkommen aus der Krisen- fteuer dienen. Der Gedanke der Volksge­meinschaft zwinge dazu, alle Volksgenossen zur Milderung der in Gestalt der Arbeitslosigkeit über das Land hereingobrochenen Katastrophe nach der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit heranzuziehen. In einer Zeit höchster Gefahr glaubte die Reichsregie­rung die notwendigen Maßnahmen nicht auf die

Der Schaden geht in die Millionen

Glas und Eisen. Seit 1888 fanden bis zum Welt­krieg hier jährlich die von den Münchener Künstler­vereinigungen veranstalteten internationalen Kunst­ausstellungen statt, die die neuesten Kunstwerke aller Kulturvölker zeigten. Nach einer kurzen Unterbre­chung durch Weltkrieg und Inflation wurden die welt­berühmten Münchener Kunstausstellungen hier gezeigt.

Kaum zwei Stunden nach der ersten Feststellung des Brandes ist der Elaspalast

nur «och ein rauchender Trümmerhaufen.

Noch immer bekämpft die Feuerwehr mit 32 Schlauch­leitungen den Brand, der im Inneren des Gebäudes fortwütet. In kurzen Pausen folgen die Einstürzeder Pfeiler und Eisenfronten, die die Feuerwehr zwingen, außerordentlich vorsichtig vorzugehen. Immer wieder müssen die Abteilungen zurückgezogen werden.

Die Entstehung der Katastrophe ist noch immer in Dunkel gehüllt.

Die Bermutung, daß es sich um Brandstiftung handelt, ist nicht vo« der Hand zu weise«.

Ein Beamter der ständigen Feuerwache bemertte auf seinem Rundgange, daß das Feuer auffallenderweise in der oberen Umrandung des Nordflügels ausgebro­chen war. Es griff mit rasender Schnelligkeit um sich, so daß der Wachhabende nicht einmal mehr Zeit hatte, aus dem Gebäude selbst telephonisch Alarm zu geben. Der Schaden ist ungeheuer und soll i n d i e Millionen gehen.

Der ideelle Schaden, der durch die Vernichtung einer solchen Auslese von Kunstwerten, wie sie die vor kurzem eröffnete Kunstausstellung vereinigt hatte, ent­standen ist, muß als nationale Katastrophe bezeichnet werden. Die rasende Ausbreitung des Brandes er­möglichte nur,

etwa 50—60 Bilder zu retten.

Die Brandstätte bietet ein Bild schauerlicher Ver­wüstung. Der größte Teil des Elaspalastes ist einge­stürzt. Ein unmittelbar angrenzendes Gebäude mußte von der Feuerwehr, die bereits 30 Sekunden nach dem Alarm unterwegs war, geräumt werden.

Arbeitslohnempfänger beschränken zu können, son­dern auch an den übrigen Berufsständen einschließ­lich «der Gewerbetreibenden nicht vorübergehen zu sollen. Die ganze Maßnahme soll für 1)4 Jahre, also für ine Zeit vom 1. Juli 1931 bis »um 31. De­zember 1932 gelten.

Die Krisensteuer soll insgesamt 775 Millionen bringen von denen 385 Millionen auf das Rech­nungsjahr 1931 entfallen. Sie kann unter Umstän­den bereits 1932 aufgehoben oder abgemildert wer­den. Sie gliedert sich in zwei Teile, eine Steuer für bie Lohnempfänger und eine Steuer der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen.

Die Krisenlohnsteuer beträgt bei einem Monatsarbeitslohn bis zu 300 Mark monatlich 1 Prozent des Bruttoarbeitslohnes, steigt in Stufen von je % Prozent für je weitere 100 Mk. As zu 700 Mark monatlich auf 3 Prozent, bis zu 1000 Mark auf 3,5 Prozent, bis zu 1500 Mark auf 4 Prozent, biszu 3000 Mark auf 4,5 Prozent und beträgt über 3000 Mark 5 Prozent. Die Krisensteuer der veranlagten Einkommen steuerpflich- t i g e n beträgt bis zu einem Jahreseinkommen von 3600 Mark 0,75 Prozent, bis zu 6000 Mark 1 Pro­zent, bis zu 20 000 Mark 1,5 Prozent, bis 100000 Mark 2 Prozent, bis 250 000 Mark 2,5 Prozent, bis 500 000 Mark 3 Prozent, bis zu 1000 000 Mark 3,5 Prozent und über 1000 000 Mark 4 Prozent. Bei den veranlagten Gehaltsempfängern tritt die Krifensteuer der Veranlagten zur Krisenlohn­steuer hinzu. Gshaltseinkommen bis zu 15 000 Mark sind jedoch von der doppelten Belastung ausgenom­men. Für Landwirte sind besonders geltende Be­stimmungen zu berücksichtigen.

Oie Finanznot der Gemeinden

Anter Hinweis darauf, daß bei einer Arbeitslosen- zahl von über 4 Millionen inmitten der Krise eine grundlegende Organisationsänderung undurchführbar ist, die Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Ge­meinden und Gemeindeverbände indessen eine beson­ders dringliche Ausgabe darstellt, betont die Notverord­nung, daß nur die Hälfte der Gesamtaufwendung für Wohlfahrtserwerbslosenlasten im Betrage von etwa 700 Millionen in den Etat der Gemeinden gedeckt ist, und somit für die andere Hälfte ein Ausgleich geschaf­fen werden mutz. Das geschieht

1. durch Aufhebung der Lohnsteuer-Er­stattungen, und zwar erstmals für das Kalender­jahr 1931;

2. Ein weiterer Betrag zur Deckung der Wohlfahrts- lasten fällt den Gemeinden durch die Ersparungen zu, die sie durch die Kürzung der Gehälter ihrer Beamten und Angestellten erzielen.

3. kommt in Betracht, daß die Länder auch die Er­sparungen, die sie durch die Kürzung der Gehälter der Länderbeamten erzielen, grundsätzlich diesen Zwecken zuführen müssen.

4. dient der Ausgleichsfonds für besonders wohlfahrtsbelastete Gemeinden, der bei der durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 vorgeschriebenen Realsteuersenkung vorgesehen war, zur Auffüllung des durch die Wohlfahrtslasten entstandenen Fehlbetrags. *

Sicherung der Haushaltsführung der Gemeinde« und Gemeindeverbände.

Um die unerläßliche Einheit einer Gesamtpolitik sicherzustellen, die auf Drosselung aller nicht unbedingt notwendigen Ausgaben ebenso bedacht sein mutz, wie auf vollständige Ausschöpfung aller verfügbaren Ein­nahmequellen, bedarf die Staatsaufsicht eines gesetz­lichen Rückhaltes, den sie im geltenden Recht der Län­der nicht überall gleichmäßig findet. Die Verordnung sucht hier Abhilfe zu schaffen, indem sie einige allge­meine Grundsätze über Umfang und Mittel der Staatsaufsicht aufstellt.

Wohnungswirtfchaft

Auf dem Gebiete der Wohnnngswirtschast trifft die Verordnung Maßnahmen, um bei der zurückgehenden Beschäftigungsmöglichkeit in den Städten den Einsatz der Wohnungsbaumittel zu einem beträchtlichen Teil einer zielbewußten Aussiedelung dienstbar zu machen und dadurch gleichzeitig die Arbeitsgelegenheit im Baugewerbe im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen zu erhalten. Die Reichsregierung beabsichtigt, die Reichsbürgschaft für die nachstelligen Beleihungen zur Unterstützung des Baumarktes in weit­gehendem Umfange einzusetzen. Ferner soll von einer Ermäßigung der Hauszinssteuer insoweit abgesehen

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Milchen« Glaspalast ausgebrannt