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Kasseler Neueste Nachrichte«

Freitag, I.Mai 1931 "

Veraniworiungsbewußie Kirche

^Kirchliche Iugendführung^

rgr. Immer mehr sehen wir, wie die Kirche ihre Volk-kirchliche Einstellung betont, und in dieser Be­tonung wird ste sich besonders der Aufgaben bewußt, welche die derzeitige Lage der Jugend stellt. Am Donnerstag nachmittag referierte Landesjugend­pfarrer Schäfer überfein Arbeitsgebiet, das er jetzt von seinem Vorgänger, Direktor Dr. Neubauer, über­nommen hat. Er umritz das Wesen und die Metho­den der

kirchlichen Iugendführung

Was ist ste?

Bei der kirchlichen Iugendführung handelt es sich um diejenige evangelische Jugendführung, die ihren Auftrag von der Kirche her empfängt (Pfarrer, Kreis­jugendpfarrer, Landesjugendpfarrer), sowie um solche, die trotz Sonderorganisation dieGemeinde" bejaht und aktiviert.

Glauben), D. JE. Stange (Das evang. Jungmänner­werk), D. Stahlin (Fieber und Heil) u. a.

* * *

Kirchenrat Eisenberg teilte dann noch mit, daß der FilmÄteug über der Großstadt" am 5. Mai, 20 Uhr 15 Min., nicht im evangelischen Vereinshaus, son­dern im Saal der Jugend läuft. Der Film gibt Einblick in die Arbeit eines Eroßstadtpfarrers, in die Arbeit von Asylen und in all die Mühen der Kirche, ihrer Helseraufgabe gerecht zu werden, soweit sich dies in einem knappen Film an Beispielen zeigen läßt.

Bo» Kasseler Rttttftleni. Fräulein Annemarie zur Linde, Tochter des staatlichen Kammermusikers zur Linde, u- a. SKulerm von Krau Alice Ritter-Wünsch in Kassel, ist ab 1. <vept. als inqendliche «ängerin an das stüdtlschc Opernhaus i« Könlgsberg vervklichtet worden.

Allerlei vom Tage

Gewährung von Unterstützungen an Reichsbahn­arbeiter. Arbeiter der Reichsbahn, die in Neu­bauwohnungen höhere Mieten als in Altwoh­nungen zahlen müssen/ können infolge der Einlegung von Feierschichten in wirtschaftliche Notlage geraten, wie die Reichsbahnhauptverwaltung nach Mitteilung der Deutschen Beamtenbund-Korrespondenz in einer Verfügung selbst zugibt, wenn sie zu Mietaus­gaben gezwungen sind, die nicht mehr ihrem Ein­kommen entsprechen. Diesen Umständen sollen die Reichsbahndirektionen Rechnung tragen, indem sie in größerem Umfange als zu gewöhnlichen Zeiten von der Möglichkeit der Unterstützung der Arbeiter Ge­brauch machen. Die von der Reichsbahnhauptverwal­tung durch den Wirtschaftsplan für diesen Zweck vor­gesehenen Unterstützungsmittel sollen entsprechend ver­stärkt werden.

Fahrplanänderungen. Um den zahlreichen Reisen­den des Personenzuges 253 das Umsteigen in W t l - Helmshöhe zu ersparen, treten zum 1. Mai fol­gende Fahrplanänderungen ein: Personenzug 807 Werktags fährt wieder über die Hauptbahn und ver­kehrt Kassel-Wilhelmshöhe ab 6,19 Uhr und Kassel- Hauptbahnhof an 6,25. Personenzug 253 verkehrt in

Dienst am einzelnen und au allen.

Der in der kirchlichen Zugendführung maßgebende Erziehungswille der Kirche richtet sich darauf, oen ein­zelnen Jugendlichen in ein lebendiges Verständnis des Evangeliums hineinzuführen (Kindergottesdienst; Konfirmandenunterricht; Christenlehre), die Gesamt­heit der Jugendlichen zu einer ihres Glaubens be­wußten Gemeinde zusammenzuschließen und endlich durch die sittlich-religiöse Erziehung dem deutschen Volke an seiner Jugend zu dienen.

Großzügige Organisation.

Durch organisatorische und methodische Umstellung auf die gegenwärtige Lage betont die Landeskirche die Wichtigkeit der kirchlichen Jugendführung und sichert dieser einen erweiterten Wirkungskreis und einen umfassend kirchlichen Rahmen. (Hauptamtlicher Juaendvfarrer im Bezirk der Landeskirche; nebenamt­licher Jugendpsarrer zur Förderung kirchl. Jugend­arbeit in den Kreisen.)

Die Jugend drängt nach Klarheit.

Kirchliche Iugendführung entspricht den in der Ju- Send lebenvigen Forderungen nach wirklicher Gemein- haft, nach Sinngebung und Ganzheit des Lebens und nach hilfswilligem Führertum. Sie versteht sich vom Eemeindegedanken aus und nimmt sich des Jugendlichen in der Ganzheit seines Er­lebens an.

Weites Arbeitsgebiet.

Das Arbeitsgebiet der kirchlichen Iugendführung ist zwar zunächst grundsätzlich auf die einzelne Ge­meinde beschränkt, greift aber in der Folgewirkung über die Einzelgemeinde hinaus Besondere Formen der Eemeindejugendarbeit sind: Juaendgottesdienst, Jugendabende, besondere Formen übergemeindlicher Jugendbeeinflussung: Ferienlager und -Gemeinschaft; Singwochen; Jugendsonntage; Kreisjugendfeste; Hes­sisches Jugendtreffen (alle drei Jahre; 1930: Kassel) auch lebenskundlicher Unterricht und Vorträge an (höheren) Schulen. Das Landesjugendpfarramt hat diese übergemeindliche Tätigkeit einzurichten.

Die Leitgedanken.

In sachlicher Hinsicht weist das Arbeitsgebiet der kirchlichen Iugendführung die folgenden Gesichtspunkte auf: oen kulturellen (Vorträge; Sing- und Volkstanzbewegung in evang Geist; Jugendbücherei); den sozialen (Erwerbslosenhilfe; Erholungsfrei­zeit; Feriengemeinschaft; Jugendfürsorge); den re­ligiösen (Bibelbesprechung, Lebenskunde, Freizeit­arbeit, Jugendseelsorge).

Namhafte Führer. . .

Namhafte Führer verschaffen der Sache der evang.- kirchlichen Iugendführung die öffentliche Geltung auf pädagogischem Gebiet: D. L. Cordier (Evang. Ju­gendkunde); Dr. Dittmer (Evang. Konsirmanden- unterricht; Dr. O. Eberhard (Evang. Lebenskunde), E. Juhl (Mannhafte Jugend), Dr. F Künkel (Ju­gendcharakterkunde), Lic. Dr. Neubauer (Evang. Ju­gendführung), Lic. Dr. Schreiner (Pädagogik aus dem

Vor Kasseler Gerichten

Auiozusammenstoß und zwei Angeklagte

An einem unwirtlichen Novembernachmittaa stie­ßen an der Ecke Grüner Weg und Orleansstraße ein Lastkraftwagen und ein Personenauto zusammen, wobei außer erheblichem Materialschaden auch die Verletzung eines Mannes zu verzeichnen war. Der Verletzte hatte in dem Personenwagen gesessen, der von seinem Sohn gesteuert worden war. Um sich für den unausbleiblichen Zivilprozeß Material zu beschaffen erstattete der Verletzte gegen den Füh­rer des Lastkraftwagens Strafanzeige. Aber der Erfolg war unerwartet: die Staatsanwaltschaft setzte auf Grund ihrer Ermittlungen sowohl den Sohn des Verletzten als auch den Führer des Lastkraft­wagens unter Anklage. Sonst har man immer nur einen der bei einem Zusammenstoß beteiligten Wagenführer auf der Anklagebank, während der andere am Zeugentisch stehen durfte.

Die Anklage machte dem Führer des Personenwagens den Vorwurf, er sei beim Ueberqueren der Orleans­straße zu schnell gefahren und habe das Vorfahrts­recht des die Orleans.straße befahrenden Lastkraft­wagens nicht beachtet; der Führer des Lastkraft- wagens sollte ebenfalls zu schnell und weiter nicht vorschriftsmäßig aus der rechten Straßenseite ge­fahren fein. Natürlich wollte jeder der Angeklagten unschuldig sein: wenn ein Verschulden vorlioge, dann könne es nur auf das Konto der Straßenver- hällnisie an der Unglücksstelle liegen.

In einer längeren Verhandlung erwog das Ge­richt eine ganze Reihe von Verkehrslechnischen Fra­gen und hörte eine ganze Reihe von Zeugen über die näheren Umstände des Unfalls. Daraus ergab sich, daß der Führer des Personenautos nach Ansicht des Gerichts die Hauptschuld trage. Wenn er auch nicht zu schnell gefahren sei, so hab er doch den Grundsatz, daß bei vorliegender Verkehrsgleichwer- tigkeit von Straßen immer das von rechts kommende Fahrzeug das Vorfabrtsrechi habe, verletzt. Darum bekam er eine Geldstrafe von 30 Reichsmark. Aber auch der Führer des Lastkraftwagens ging nicht leer aus: weil er nicht vorschriftsmäßig die rechte Straßenseite eingehalten batte, erhielt er 10 Reichs­mark Geldstrafe. Und jetzt mögen sich iss- beiden Parteien überlegen, ob sich ein Zivilprozeß über­haupt noch lohnt!

Oer blinde Passagier

Der Angeklagte ist ein armer Kerl. Irgendwo im rauhen Norddeutschland hatte er auf der Walze eine Dummheit gemacht und war für drei Wochen ins Gefängnis gesteckt worden.

Nach seiner Entlassung bekam er eine Fahrkarte nach Güsten. Von dort wußte er nicht weiter. Ein auf dem Bahnsteig stehender D-Zug nach Kassel löste

einen rettenden Gedanken in ihm aus. Warum nicht einmal als blinder Passagier fahren? GedacÄ, getan. Nur war der Angeklagte als blinder Passa­gier ohne Erfahrung denn dann mußte er wissen, daß man nicht einschlafen darf, wenn man vor den Kon rollbeamten auf der Hut fein soll. Man fand den schlafenden Gesellen und rüttelte ihn unsanft wach. In Kassel mußte er sich durch Unterschrift unter einen Revers zur Rüchahlung des hinter­zogenen Betrages verpflichten. Und dann wies man ihn an das Büro einer privaten Fürforgestelle. Aber die Praxis dieser Stelle, +<*n nur bis zum Ditz der nächsten Fürsoraestelle, in diesem Falle von Kassel nach Marburg, auszustellen mißfiel dem An­geklagten. der in seine süddeutsibe Heimat zurück­wollte. Kurzerhand änderte er den auf der Für­sorgestelle erhaltenen Gutschein so ab, daß er ohne weiteres am Bahnschalter eine Karte bis zu seinem Heimatort in Baden erhielt. Der Schwindel kam einige Zeit später jedoch ans Tageslicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte aus der Fahrgeld- hinwrziehung einen Betrug und aus der Abände­rung des Gutscheins die Fälschung einer öffentlichen Urkunde gemacht, so daß dem Angeklagten eine Min­deststrafe von bri Monaten Gefängnis geblüht hatte. Das Gericht stellte sich aber auf den richtigen Standpunkt, daß der Gutschein nur eine private Urkunde gewesen sei. So kam der junge Mann mit einem Monat Gefängnis davon für den er außer­dem noch Bewährungsfrist erhielt, wenn er in der nächsten Zeit den entstandenen Schaden wiedergut­macht.

Ein Rompf um Existenz und Ehre

. In einem erbitterten, durch ein dickes Aktenbündel ge­kennzeichneten Kampf ringt der Angeklagte um die Wieder­herstellung seiner Existenz und seiner persönlichen Egre. Er suhlte sich nämlich öurch die Auskunft eines privaten Büros schwer geschädigt und versuchte, die Urheber dieser ungllnsti- gen Auskunft zu ermitteln. Dies Bemühen führte zwar zu elnem Erfolg, aber er konnte die Gewährsmänner der Aus­kunftei nicht gerichtlich belangen. In den Prozessen spielte nun eine Urkunde eine große Roll«, und wegen dieser Ur­kunde geriet der Angeklagte mit einem hiesigen Rechtsanwalt aneinander^ Er erhob ichwerwiegende Vorwürfe gegen den Anwalt, ohne jedoch den Wahrheitsbeweis für seine Be- ichulüigunaen erormgen zu können. Als aus diesem Grunde auch die Anwaltskammer die Bcichwcrben des Angeklagten avichlagig beichieden batte, richtete sich sein Zorn gegen die Kammer, öei.er ten Vorwurf machte, daß sie den Anwal: pflichtwidrig in schuß genommen habe. Dieser Über das Maß heftige Brief trug dem Mann eine Anklage wegen Be­leidigung des Rechtsanwalts und der Anwaltskammer ein.

Bor dem Eins-lrickt-r ncrfnAte er sein B-rftalt-" zu rechtfertigen, aber der Richter konnte ihm nicht folgen. Wenn jom aum vtnsicmrla, 0er !t>or«ur,e gegen uvii ReuUnauwau der Schub des Par. 193 zugebilligt wurde, so mußte er doch wegen der Form der Beleidigung bestraft werden und »war hielt der Richter 10 Reichsmark Geldstrafe für ange- messen. Für die ungleich ichwerere Beleidigung der An­waltskammer erhielt der Angeklagte 30 Reichsmark Geld­strafe. Trotzdem kündigte er sofort Berufung gegen das utteu an.

folgendem Fahrplan: Kassel-Wilhelmshöhe ab 6,21, Kirchditmold ab 6,25 Kassel-Hauptbahnhof an 6,30 Uhr Als Ersatz für den jetzt später verkehrenden Perso- ncnzug 253 W. wird zwischen Kaffel-Wilhelmshöh« und Kassel-Hauptbahnhos ein neuer Z u a P. 23t W. gefahren, Kassel-Wilhelmshöhe ab 6,39, Kirchdit»' mold ab 6,43. Kassel-Hauptbahnhos an 6,49.

Dreifacher Donn-"°^a nachmit­

tag 230 Uhr stieß Ecke Steinweg Schlotzplatz eia Personenwagen der Reichswehr mit einer Auto­droschke und einem Pferdewagen zusammen. Per­sonen kamen nicht Schaden. An dem Reichs­wehrwagen wurde der Kotflügel eingedrückt.

Sturz von der, Treppe. Ein Postschaffner, welcher durch Kriegsbeschädigung einen Arm verlor und sich jetzt zur Kur in Oberkausungen befindet, stürzte durch einen Fehltritt aus der Treppe und zog sich einen komplizierten Bruch des rechten Unterschenkels zu. Die Sanitätshauptwache brachte ihn in das Rote Kreuz-Krankenhaus.

Aus der Kleingartenbewegung. Die Iuaend- gruppe .Lichtquell" des Kleingartenvereins Helle- berg veranstaltete einen Werbetag. Nach einem flot­ten Cröffnungsmarsch und Begrüßung erläuterte der Ingendleiter Hötli« de" Zweck und Werdeaang der Gruppe. Die von Fräulein Schneider einge- übten Volkstänze, sowie Theaterstücke unk Gedichte fanden reichen Beifall. Ein Singspiel beendete die Veranstaltung.

Berichtigung. In dem gestrigen ArtikelKrise in Kassel! Warum ist em Druckfehler entstauben. Statt seinem mutz es heißen: von keinem Konknrrenzartikel übertroffen werben

Wir gratulieren

30 Jahre Gastwirtschaft Henkes am Brasselsberg. Fast gleichzeitig tnit dem Bismarckturm erstand auch das Haus, in dem Heinrich Henkes vor nunmehr 30 Jahren seine Gastwirtschaft zum Brasselsberg eröff­nete. Die heutige Gartenstadt steckte noch in ihren ersten Anfängen aber damals schon tote heute, war die Gasttoirtschaft ein beliebter Ausflugsort der Kaffelaner. Heinrich Henkes und feine Frau haben in unermüdlicher Tätigkeit Jahrzehnte an der Ent­wicklung ihres Hauses gearbeitet So steht heute die Gastwirtschaft inmitten eines aufblühenden Garten» stadtvieriels. Wenn auch Heinrich Henkes vor eini­gen Jahren aus dem Leben abberufen wurde, so führt doch seine Frau das Geschäft unverändert weiter. Der Name Henkes hat einen guten Klang bei der Kasseler Bürgerschaft. Wenn wir heute zum 30jährigen Jubiläum gratulieren, so hoffen wir, daß trotz aller Schwere der Zeiten Frau Henkes noch lange in guter Gesundheit das Unternehmen in der bei ihr gewohnten mustergültigen Weise fortführeu möge.

Geschästsjubiläum. Frau Diebel, Inhaberin des Obst- und Eemüsestandes, Wilhelmshöher Allee, Ecke Prinzenstraße, feiert heute ihr 25jähriges Geschäfts, jubiläum.

Ihr fünfzigjähriges Eefchäftsiubiläum begeht am 1. Mai die Firma Oppenheim u. Sichel, Moltkestraße, die von den Herren Adolf Sichel und Hermann Oppenheim gegründet wurde und sich bald einen Rang in der Kasseler Geschäftswelt erkämpft hatte.

WanderoorfchlLg« des H.-W.-GeSirgsvereius für Sonntag, den 8. Mat.

Ganztägig: GunterShausen. Dörnhagen, Christteich, Stellbsrg, SranzoseiNriesch, Wellerodc-Walü. Weglänger 18 Km. Gaoelkarte Guxhagen, Wellerobe-Walb.

Halbtägig: Nieberzwehren, Gefaugeueu Friedhof, Rengershaufen, Dberzwebreu.

Wohin gehen wir am Tonnabend?

Staatstheater:Raissa", 19,30 ttfir.

Kleines Theater:Kops in der Schlinge", 20 Uhr. Eavitol-Lichtsvirle:Wenn die Soldaten^.

Ehassalla-Lichtspiete:Der Tan, geht weiter".

Universnm-Lichtspiele:Försterchristl".

Ufa-Theater:Die Drei von der Tankstelle".

Metrovol-Theater: ,3m Schatten von Paris",Der Manu ohne Kopf".

Hessenland-Perle: Kabarett ' Tanz, 16 und 20 Ubr.

Kaffee Hansa: Reblichs Hof-Serenaders Jazz- und Tango­kapelle.

Onkel Hermanns beste Stube: Sitmmungsbetrieb.

Moritz-Eck: Maifeier / Wiener Schrammel-Musik. Schanbnrg-Lichtspiele:Ich glaub nie mehr an eine Fran".

Heute, Freitag:

Helstsches L-ndesmnfen«: AusstellungHanbzeichnunaen alter Meister".

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In den Kasseler HausfrauemKreisen ist die Bezeichnung Costarica zu einem fest­stehenden Begriff geworden. Jede Hausfrau weiß, daß der Name Costarica die Kurzadresse von:

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Filiale Kassel, Obere Königstr af}e 47

der Ausdrude für Leistungsfähigkeit und Qualität ist, wie er sich jeder einzelnen Kaffeesorte unseres Kaffeespezialgeschäftes aufprägt Nach wie vor halten wir an der Erfüllung unserer Grundsäße, die wir uns seit der Gründung unseres Unter­nehmens zum Prinzip gemacht haben, fest:

Ehrlichkeit in der Anpreisung der Ware!

Bedienen statt nur Verkaufen!

Einladung! |

Vielfachen Wünschen unserer werten Kundschaft entsprechend, veranstalten wir am Sonnabend, den 2. Mai in unseren Geschäftsräumen eine Koch­probe mit Gratis - Ausschank des so sehr beliebten Costarica Kaffee.

Hierzu laden wir Sie freundlichst ein!

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