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Kasseler Neueste Nachrichten

Kasseler Abendzeitung

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Hessische Abendzeitung

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Hummer 76*

Dienstag, 31. März 1931

21 Jahrgang

Frankreichs Kriegsschuldthese widerlegt!

Der neue Band des französischen !trkundenwerkes: poincards ltmtriebe im Jahre 1912 / Erklärung der Reichsregierung zur Notverordnung

Oie Wahrheit in der Fußnote (Eigene Drahimeldunz.)

Paris, 31. März.

Der fünfte Band des großen franzö­sischen Urkundenwerkes ist gestern zur Aus­gabe gelangt. Er behandelt die Monate Februar bis Mai 1912, eine Periode, in der sich die Tätigkeit Poincares auszuwirken begann, der kurz zuvor das Präsidium des Kabinetts und das Portefeuille des Auswärtigen übernommen hatte. Der mit der Ver­öffentlichung amtlich betraute Verlag derEurope Rondelle" hat, wie wir vor kurzem berichtet haben, in einer Voranzeige Andeutungen gemacht, die ver­muten ließen, daß Frankreich 1912 an einen Einmarsch in Belgien gedacht habe. Die Publikation selbst zeigt die Angelegenheit jedoch noch in einem ganz anderen Licht. Allerdings sind die wichtigsten Dokumente nicht in dm Werk enthalten Die Herausgeber haben sich darauf beschränkt, die er­sichtlich zahlreichen Dokumente über das w i ch t i g st e Geschehnis der Vorkriegsgeschichte in eine .Fußnote von wenigen Zeilen zusammenzufassen, die folgenden Wortlaut hat:

selbst die wenigen veröffentlichten Stücke um die französische These von der Kriegsschuld ein für allemal restlos zu widerlegen.

Lavals Kammer sieg

71 Stimmen Mehrheit. Etat in 2. Lesung angenommen.

Paris, 31. März.

Zn der französischen Kammer wurde in der Nacht zum Dienstag der Haushaltsplan 1931/32 in zweiter Lesung verabschiedet. Bei der Beratung des Abschnittes über die Rechte der Kriegsteilnehmer stellte die R e g i e r n n g die Bertrauenssrage und er­hielt eine Mehrheit von 71 Stimmen."Die Kammer hat am Haushaltsplan nur sehr unwesent­liche Veränderungen vorgenommen, so daß bei der Be­ratung im Senat keine Schwierigkeiten eintreten dürf­ten.

Am Sonntag find Interpellationen eingebracht worden, in denen von der Regierung Auskläruug über die französisch-russische» Beziehungen verlangt wird. Diese Interpellationen werden vorausfichtlich am Mittwoch zur Beratung gelangen.

Briand an Oer Arbeit

Paris, 31. März.

Außenminister Briand hatte am Montag zwei Unterredungen mit dem ehemaligen rumänischen Mi- nisterpräsidenten M u n i u, sowie dem Gesandte» Südslawiens. Obwohl über den Inhalt dieser Unterredungen keine Mitteilungen verbreitet wurden, ist nach Lage der Sache kein Zweifel, daß das deutsch­österreichische Abkommen die Kosten der Unterredun­gen trug.

Am heutige» Dienstag werden vorausfichtlich auch die verschiedene» Interpellationen einer Reihe von Kammer-Abgeordneten über das deutsch- österreichische Abkommen zur Beratung stehen. Briand wird wahrscheinlich an dieser Sitzung teilnehmen und das Wort ergreife».

Notverordnung und Reichspräsident

Von unserer Berliner Schriftleitung.

In einer Unterredung, die Ministerpräsident P o i n c a r v am 21. Februar 1912 mit dem Kultus­minister, dem Marineminister, uatt Chef des Gene rakstabrs und dem Direktor der politischen Abteilung des Außenministeriums hatte, legte General I o f f r e dar, welche Aussichten der französische Ope­rationsplan in einem Kriege mit Deutschland biete. Er glaubte hinzufügen zu sollen, daß die Aussichten auf einen Sieg größer wären, wenn das französische Heer die Freiheit hätte, die Offensive auf bel­gisches Gebiet zu tragen.

Der Ministerpräfident erwiderte, daß ein solches Borgehen mit der Gefahr verbunden fei, nicht nur Eu­ropa, sondern auch die Belgier gegen Frankreich ein­zunehmen. Er erklärte, die Ossenfive müßte minde­stens auf die positive Drohung eines deutschen Ein­marsches begründet sein. Er fügte hinzu: llebrigens war doch gerade die Furcht vor einem deutschen Ein­fall in Belgien die Ursache unseres Geheimabkommens mit England. Jedenfalls mußte man sich vergewifiern, daß ein Plan dieser Art die belgische Regierung nicht veranlafie« würde, uns ihre Unterstützung zu ent­ziehen.-

Einige der im fünften Band abgedruckten Doku­mente zeigen, wie Poincars alles aufbot, um die Zustimmung der Regierung zum Einmarsch in Belgien zu erhalten. Aus seinen Weisungen wird ersich lich, daß die britische Regie­rung den französischen Wünschen Widerstand ent­gegensetzt, doch fehlen jene Dckumente, die vorhan­den sein müßte, um die Zweifel zu kennzeichnen.

Verschiedene Umstände lassen deutlich erkennen, mit welchen Schwierigkeiten die wissenschaft­liche Kommission bei der Veröffentlichung dieser Do­kumente zu kämpfen hatte, soweit überhaupt eine Veröffentlichung erfolgt ist. Allerdings genügen

Reuqork, 31. März.

Dr. Eckener, der an Bord der »Europa" nach Deutschland abgereist ist, gewährte dem Vertreter eines Nachrichtenbüros eine Unterredung, in der er sich über das Ergebnis seines Aufenthal­tes in Amerika äußerte. Er erklärte unter an­derem:

Nach sorgfältiger Prüfung aller mit der Einrich­tung eines ständigen Lustschtfsverkehrs über den at­lantischen Ozean zusammenhängenden technischen und wirtschaftlichen Fragen sind wtr zu dem Er­gebnis gekommen, daß ein regelmäßiger Zeppelin- dlenst durchaus möglich ist.

Wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse unseren Plan umwerfen, werden wir im Frühjahr oder Frühsommer 1933 den fahrplanmäßigen Luftschiff verkehr Europa-Amerika ausnehmen.

Vorläufig werden nur zwei LN st schiffe in Dienst gestellt werden können, denen aber bald wei­tere folgen werden. In zehn Jahren hoffen wir die Strecke zweimal wöchentlich in jeder Richtung zu befliegen. Der Fahrpreis dürfte 8001000 Dollar betragen.' Die Luftschiffhalle dürfe wohl auf dem Flugplatz in der Nähe von Baltimore errichtet werden. Die endgültige Wahl bangt jedoch von den metereologischen Verhältnissen ab. In der Nabe von Neuyork wird ein Lanoungsmast errichtet werden, da hort der eigemliche Starlpunkt fein wird.

th. Berlin, 31. März.

Nie Nürnberger Entschließung der Na­tionalsozialisten und der Deuischnationlen hat von der Reichsregierung eine sehr scharfe Erwi­derung gefunden. Der Reichspräsident von Hin­denburg hat gestern den Reichskanzler Dr. B r - ning zu einer Unterredung zu sich gebeten, und auf Grund dieser Besprechung hat dnn die Reichsregierung eine Erklärungherausgegeben, die sich mit der Nürn­berger Entschließung beschäftigt. Es wird unter an­derem festgestellt, daß

sich die Notverordnung vom 28. März nicht gegen das Volksbegehren des Stahlhelms richtet, urb daß in der Konferenz der Innenminister der deutschen Länder die Notwendigkeit anerknnt worden ist, im Interesse des States und der Kultur jeder Art von Verhetzung mit scharfen Waffen entgegenzutre­ten. Weiterhin wird wörtlich gesagt':Der Reichs­präsident, der übrigens ständig Vertreter der Rechts- opposition persönlich angehört hatte und über deren Auffassung unterrichtet ist, Hai die Rotvero.Dnung in voller Kenntnis ihrer einzelnen Bestimmungen, ihrer Handhabung und ihrer Wirkung erlassen. Die Forde­rung der Aufhebung der Verordnung stellt daher einen

persönlichen Angriff gegen den Herrn Reichspräsidenten

dar." Zum SMusse heißt es dann:Es ist tief bedau­erlich und bedarf der schärfsten Abwehr, daß nun-

Dr. Eckener erwartet, daß binnen zwei Jahren Dieselmotore verwendet werden, wodurch nicht nur die Sicherheit gehoben, sondern auch eine Er­sparnis von 78000 Kilogramm Brennstoff bei einem Fluge erzielt wird. Bei einer Durchschnittsgeschwin­digkeit vor M Stundenmeilen könnte der Flsug Ame­rika-Europa in zwei Tagen und zurück in 2% Tagen durchgeführt werden.

Gegen die KommunistenzeUe in Goilnow

Berlin, 31. März.

fein Hamburger Blatt hat berichtet, daß in Goll- now eine kommunistische Beeinflussung auf Reichswchr- offiziere, die dort Fsstungsgefangcne sind, ausgeübt worden ist und einen ehemaligen Re chswehroffizier ju Mitte.lunzen veranlaßt habe, eine Darstellung zu veröffentlichen, daß Reichswehrangehörige in Gollnow in einem Raum mit Kommunisten unlergebracht seien und sich der Beeinflussung nicht entziehen könnten. Wie w r hören, steht das Reichswehrminister um schon Jett längerer Zeit in Verhandlungen mit dem Reichsjustiz­ministerium und den sonstigen zuständigen Stellen des Reiches und der Länder, um eine Aenderung im Straf­vollzug der Reichswehrangehör gen heebe zuführen, da­mit solche Beeinflussungsversuche nicht mshr gemacht werden können.

mchr von Deutschnationaler Seite versucht wird, «durch Entstellungen und durch die Verbreitung unwahrer Behanptungen im Volke Das Vertrauen in die Person und in die Usberparteilichkeit des Herrn Reichspräsi­denten zu untergraben."

Wirth kommentiert...

Der Reichsinnenminister Dr. Wirth hat über diese Noiverovdnung gestern abend im Berliner Rundfunk noch einige Erklärungen abgegeben und da­bei unter anderem betont, daß Die planmäßig vorbe­reiteten blutigen Kämpfe zwischen den Angehörigen der verschiedenen extremen Richtungen in den letzten Monaten Den besonDeren Anlaß zu dieser Nöwer- oiönung gegeben haben. Ws die Regierung mit die­ser lllowerordnung bekämpfen wolle, seien die Aus­schreitungen und Roheiten und alle diejenigen Dinge, die vor dem Volke gar nicht zu recht fertigen stnD. Die Notverordnung solle vor allem eine Normierung des politischen und religiösen Zusam­menlebens im Deutschen Vaterlande er­möglichen, und sie habe das Verständnis der Lär.üer- minister gefunden.

In diesem Punkte ist noch eine Unstimmigkeit auf­zuklären, die neuerdings zwischen

Berlin und München

entstanden ist. Es wurde bereits mitgeteilt, daß die Reichsregierung, entgegen einer Behauptung des bäue­rischen Justizministers Dr. G ü r t n e r, wonach die Notverordnung der bayerischen Regierung über­raschend gekommen sei, festgestellt hatte, daß diese Not­verordnung vorher mit dem bayerischen Innenminister Dr. Stütze! durchgesprochen worden ist und zwar bei der Konsereu' der Innenminister der Länder.

Inzwischen wird nun aber von München aus eine halbamtlicbe Mitteilung verbreitet, worin diese Mit­teilungen des Reichsinnenministsters in Zweifel gezo­gen werden, und worin unter anderem festgestellt wird, daß der bayerische Innenminister gegen den Entwurf der Verordnung Bedenken e r h o den und den Wunsch geäußert habe, daß der endgültige Entwurf vor der Veröffentlichung zunächst der bayerischen Staatsregierung zur Kenntnisnahme übermittelt werden solles Das sei nicht geschehen und deshalb sei diese Verordnung für die bayerische Regie­rung eine Ueberralchung gewesen.

Die Korrespondenz der Bayerischen Volkspartei schreibt zu dieser Notverorduuna unter anderem, die neue Verordnung sei offensichtlich auf preußische Bedürfnisse zugespitzt. In Bayern würde sich auch nach dieser Notverordnung aller Voraussicht nach nicht viel ändern, und die bisherige Polizeipolitik der Regierung in Bayern biete eine Gewähr dafür, daß ruhig und entschlossen zugepackt werde, wenn es not­wendig sei. Bei der Beratung der Innenminister in Berlin habe das WortK u l t u r - B ol s ch e w i s - m u s" im Vordergrund gestanden; die neue Notver­ordnung enthalte zwar einige begrüßenswerte Hand­haben zum Vorgehen gegen die Gottlosenbewegung, aber man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, daß dieses wichtige Kapitel in der Nowerordnung etwas in den Hintergrund getreten sei. Es bleibt nun abzu­warten, wie diese Meinungsverschiedenheiten zwischen Berlin und München aufgeklärt wird.

Eckener macht Zukunftspläne

Regelmäßiger Lufischiffverkehr Europa-Amerika ab 1933

Hundert Zahle Rheinschisfahrtsakle

Heute jährt sich zum hundertsten Male der Tag, wo dieRhoinuferstaaren sie Rheinschiffahrts­akte ratifizierten, durch Die Die Schiffahrt auf Dem Rhein in seinem ganzen Lauf bis zur MünDung frei- gegeben tontioe. Mit unwesentlichen Veränderungen hat Diese Konvention, die als integrierender Bestand­teil der Wiener Kongreßakte angehängl wurde, das Jahrhundert ihres Bestehens überdauert. Im Oktober 1837 wurde sie noch einmal revidiert und cann aller­dings brachte der Versailler Vertrag Abände­rungen, Die mit keiner noch so geschickten Auslegung zu rechtfertigen sind, die Die Schiffahrt aus dcm Rhein, Dem Oberrhoin inesbesondere, Frankreich in Die Hände spielen soll en. Im Laufe Sei Nachkriegs- jahre allerdings hat sich gezeigt, daß die fogenannte Rheinschissahrt-Zentralkommission kein so unbedingt willfähriges Werkzeug in Den Händen Frankreichs ist, wie man in Paris wohl gehofft hatte.

Die Frage der Jnteryattonlisierung Des Rheins, d. h. Der Proklamierung der unbcDinzten Schiff­fahrtsfreiheit auf Dem Rhein, Die theoretisch auch für Nichtuferstaten gelten sollte, hat weiter über Das verflossene Jahrhundert hinaus eine bedeutsame Rolle in der europäischen Politik gespielt. Die Vor­geschichte der Rheinfchisfahrtsakte geht im Grunde bis zu Den Kongressen vyn Münster und Osnabrück, die Den Dreißigjährigen Krieg liquidierten, zurück. Ju den Wirren des 17. und 18. Jahrhunderts war die Schaffung einet tatsächlich gewährleisteten R'hein- schiffahrtssrefheit begreiflicherweise unmöglich unh noch bis in Das fünfte Jahrzehnt des 19. Jahrhun­derts hinein weigerten sich Die MeDerlande, auf die bedeutsamen Vorteile zu verzichten, Die ihnen aus Der Kontrolle und selbstherrlichen HanohabuM Der Schiff­fahrt von. Rhein ins Meer erwuchsen.

So Dauerte es bis zum 31. März 1831, ehe eine endgültige und umfassende Regelung für Die Rhein- schiffahrt durchgesetzt werden konnte. Diese in der Rheinschiffahrtsalte enthaltene Regelung umfaßt zu­nächst Den eigentlichen Hauptgrund,atz Der Sch'.sfahris- freiheit, das Recht aller Rationen, Den konvenüonali- sierten Rhein zu Schiffahrtszwecken ungehindert zu benutzen, Die Pflicht Der Uferstaaten, dieser Schiff­fahrt, sofern dabei die ficherheitspolizeilichen Vor­schriften beachtet werden, kein irgendwie geartetes Hindernis entgegenzusetzen; ferner den Grundsatz der Abgabenfreiheit, soweit es sich um Abgaben handelt, Die nicht für besondere Anstalten euer Leistungen, sondern lediglich für die Tatsache der Beschiffung des Rheins erhoben werden; weiter den Grundsatz Der Gsbührenfreiheit für den Durchlaß Durch Brücken und für Gerichtskosten in Rheinschiffahrtssachen; endlich soll kein Schiff gezwungen sein, irgendwo seine Fracht zu löschen oder umzuladen, auch soll keinerlei Behin­derung der Schiffahrt Durch Zollmatzncchmen oder Durch unterschiedliche Behandlung fremder Flaggen eintreten. Dies sind sie Grundsätze Der Rheinschtss- fahrtsakie, deren Revision und endgültige Ausgestal­tung durch'das Nachgeben Der niederländischen Regie­rung im Oktober 1867 ermöglicht wurde.

Die Handhabung Der Akte lag itto liegt in den Hansen Der Rheinschisfahrt-Zentralkommission, Die Dis zum Versailler Vertrag aus Vertretern der User­staaten, also Deutschlands, der Schweiz und -der Nie- verlande befand. Durch den Versailler Vertrag ver­schob sich Die Zusammensetzung und wcilechin noch einmal durch Den Beitritt der NieDerlande zu Den Abmachungen von Versailles, so daß nun die Zeu- tralwmmission drei Vertreter der Niederlande, zwei der Schweiz, vier Frankreichs sDas oen Vorsitzenden stellt), Mei Englands, zwei Italiens uns vier Der Deutschen Uferstaaten aufweist. Die veränderte Zu- iammensetzung der Kommiyion läßt Deu.Uch Die Ab­sicht erkennen, Die bei oer Abänderung der Bestim­mungen über die Rheinschifsahrt und das Rheinfahr- wasser Durch den Versailler Vert.rag verfolgt wurden. Neben dem Artikel 331 des Friedensvertisges, Der die allgemeinen Bestimmungen über die Jaterita.io- nalifierunz Deutscher Wasserstraßen sElbe, Over, Donau uns Memel), sowie Des Rhein-Tonau-Schlff- sahrtsweges nach MaßgDe seiner Fertigstellung ent­hält, sind es Die Paragraphen 153/361, Die Deutschlands wichtigste Binnenschifstchrtsstraße unter Das Regime von Bestimmungen stellen, die in ihrer Gesam.heit eine sinnlose Aktion gegen Die natürli- chen Bestimmungen Des Rheins enchal en. Jnsbesoi.oere haben die Bestimmungen über die Rech­te Frankreichs an oen Teilen Des Rheins, wo er zu­gleich Grenze Des neuen Frankreich ist, praktisch Die Grundsätze der Rheinschi ff ahrtsak te auf, denn wie sich bereits mehrfach gezeigt Hai sie setzen Frank­reich in Die Lage, 'die S ch i s f a h r t aus 'dem Ober- vhcin auf Jahrzehnte hinaus je Derzeit nach Be­lieben zu Drosseln. Frankreich hat Das Recht Der Wasserentnahme aus dem Rhein zur Speisung seines Rhein-Seiten Kanals, dessen Anlage keineswegs oder Doch nur in letzter Linie durch schifsahrtstechnische Gesichtspunkte, sondern nur durch den Wunsch he-