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2. Seite 5. Vellage

Kasseler Neueste Nachrichten

Sonnabend^Sonntag, 24.125. Januar 193f 1

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Einziehung von Wechseln durch die Post

Arbeitgeber und Bürgersteuer

Zestsehung von (Linbehaltungsftisten / Von Neg.-Rat Or. Selle-Berlin

Interessenten melden sich unter: B. N. H. 1858 an Aia-Haasenstein 4 Vogler, Berlin W 35.

Di« Bürgersteuer wir» bekanntlich bei den lohnsteuer- pflichtigen Personen, für die eine Eicuerlarte ausgestellt ist. öuttb Einbehaltung 6e8 entsprechenden Betrages vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber und Abführung durch letzteren an die xuftäirdige Gemeindekasse entrichtet. Dabei hat der Reicksfinanzminister in einem Erl atz vom 23. Dezember 1930 für diejenigen Lohnemp­fänger, die wöchentlich oder in noch kürzeren Zeit­räumen entlohnt werden, Zahlungserleichterunge» zuge- laffen, in dem di« Einbehaltung der an sich am 10. Januar un» U). März 1031 fälligen Rate der Bürgersteuer aut die beiden in die Zeit vom 11. Januar bis 24. Januar bezw. 11. März bis 24. März fallenden Lohnzahlungen verteilt werden darf. Dies« Regelung führt zu Schwie­rigkeiten. wen» di« volle Einbehaltung der Bürger- steuer in den vorgenannten Zeiträumen nicht möglich war. z. B. wegen Krankheit des Arbeitnehmers, wegen Streiks oder aus anderen Gründe». Der Arbeitgeber mühte an stch in solche» Fällen, da er ia einerseits auch für di« rich­tig« Einbehaltung der Bürgersteuer haftet, Kontrollen ein- richtcn, bei welchen Arbeitnehmern Bürgersteuer noch ein- zubebalten ist. Um diese, unproduktive Mehrbelastung der Arbeitgeber zu verhindern und auch in den Gemeinden ab- schliebende Feststellungen über den Eingang der Bürger­steuer zu ermögliche», hat der Reickssinanzininifter soeben

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Unfali-. Haftpflicht-, Kaution;-, Einbruch - Diebstahl-, Auto-

®tn Arbeitnehmer erhält bei den Lohnzahlungen am 16. und 23. Januar keinen Loh», weil er in den matzgeb- liche» Wochen nicht gearbeitet hat. Dann mutz der Arbeitgeber di« Bürgersteuerrat« bei der Lohnzahlung a m 3 0. Januar einbchalten und bis zum 7. Februar an Bit Gemeindekasse abführen. Der Steuerkartenabschnitt ist mit entsprechendem Vermerk mitzusenden. Erhält der Arbeitnehmer auch am 30. Januar keine» Lohn, so unter­bleibt weiter« Einbehaltung: es ist dann lediglich bis zum 7. Februar der steuerkartenabschnitt mit Vermerk einzu­senden. Die Beitreibung noch restlicher Bürgersteuer er­folgt evtl, durch di« Gemeind« s« l b st . jedenfalls nicht mehr durch den Arbeitgeber.

Ein Arbeitnehmer bat am 16. Januar Arbeitslohn er­halten, ein« Halft« der Bürgersteuer Ht dabei ei »behalten. Bei der Lohnzahlung am 23. Januar erhält er wegen Krankheit keinen Lob». Dann ist di« erste Hälft« der Bürgersteuer bis 30. Januar an die Gemcindekaffe abzu- führen: Steuerkartenabschnitt ist nicht mitzusenden. Erhält der Arbeitnehmer am SO. Januar wieder Lohn, so ist hier­bei die »weite Hälft« ber Bürgersteuer ein»ub«halten und mit Steuerkartenabschnitt bis 7. Februar an die Gcmein- ixtaffe abzuführen.

Lohn- oder Gehaltsempfänger, die in längere» Zeit­abschnitte» als wöchentlich «ntlohnt werden.

Für sie gilt Aehnliches wie bei den Wochen- lobnempfänger». wenn die Burgersteuer bei der ersten auf den 10. Januar bezw. 10. März folgenden Lohnzahlung nicht einbehalien werden kann. Der Arbeit­geber braucht in solchen Fällen die Bürgersteuerrate nur bis 26. Februar bezw. 30. Avril «inzubohalten und muß die im lebten Monat einbehaltenen Beträge mit «teuer­kartenabschnitte nebst Vermerken daraus binnen einer Wo­che »ach Einbehaltung an di« Gemeindekaff« abfübren. Die bis End« Februar bezw. Avril nicht einbehaltenen Beträge zieht die Ge m e i n d e ein. Dafür diene fol­gendes Beispiel:

Ein Monatslohnempsänger stand am 10. Januar im Dienst« eines Arbeitgebers, bezieht regelmäßig am Mo- natsletzten Gehalt, erhält jedoch am 31. Januar kein Ge­halt, weil er in diesem Monat nicht gearbeitet hat. In diesem Fall ist die Bürgersteuerrate einzubehalten, wenn er bei der Gehaltszahlung am 26. Februar Lohn er­hält: der einbehaltene Betrag ist bis 7. März mit zugehö­rigem, entsprechend ausgefülltem Steuerkartenabschnitt an die Gemeind« abzuführen. Bezieht der Arbeitnehmer auch am 26. 2. noch kein Gehalt, braucht der Arbeitgeber eine späte« Gehaltszahlung nicht abzuwarten. Der Steuer­kartenabschnitt ist bis 7. Mär, mtt Vermerk an di« Ge­meind« einznsende».

baut um!

Tapeten, JEinoteum

in einem Erlaß vom 17. Januar 19 8 1

simniiiiiiiiiiiiiiiisiiiiiiiim'iiiiiiiiiiiiniiiiiiisiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii.i.MMMMMM.' iniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

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ab Dienstag, den 27. Januar

.. ..ichtzahlunag- . die gleiche Wtr- >ts mancher Un- usführungen der

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Bevollmächtigte Geschäftsstelle Kassel, Kölnische Strafte 3.

1900 3/66 III Friste» gesetzt, über die hinaus di« Vürgerfteuer von Arbeitgebern nicht -mehr einbehalten und abgeführt zu werden braucht. Nach dem Erlaß sind zu unierscheiden:

Wochenlohnempfänger:

Bei ihnen muß, wenn die voll« Einbehaltung der Bür- gen'teuerraten bei den Lohnzahlungen in der Zeit vom 11. bis 24. Januar bezw. 11.24. März nicht möglich war, Einbehaltung hei de» nächsten Lohnzahlungen erfolgen, jedoch über den 3 1. I a » u a r bezw. 81. März hinaus keine Bürgersteuer mehr einbehalten zu werden. All« in der Zeit vom 26. Januar (März) bis 31. Januar lMärzs einbehaltenen Beträge muß der Arbeitgeber aber seinerseits bis »um 7. Februar bezw. 7. Avril an die Ge­meindekasse abfübren. Dabei stnd di« für die Gemeind« bestimmten Steuerkartenabschnitt« der Bürgersteuer mit einzusenden und daraus in denjenigen Fällen, in denen die Bürgersteuerrat« nicht oder nicht ganz einbehalten wurde, zu vermerken, wie viel einbehalten ist und weshalb di« volle oder teilweise Einbehaltung unterblieben ist. Zur Erläuterung möge» folgend« Beispiel« dienen:

Rechisspiegel -es Kaufmanns

Dienstwohnungen in der Steuer.

Nach einem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 26. 2. 30 (VI A 14761 muß ein Angestellter, dem eine Dienstwohnung zugewiesen ist, den Wert der Nutzung dieser Dienstwohnung als Teil feines Gehaltes, und zwar als Einkommen aus unselbständiger Arbeit versteuern. Der Mietwert der Wohnung ist nach $ 21 des Einkommen­steuergesetzes zu ermitteln. Hiernach ist er anzusetzen mit den üblichen Mittelvreifen des Verbrauchsortes, d. b. mit dem Mietzins, der unter gewöhnlichen Verhält- nisten von einem Mieter am 'Nutzungsorte zu zahle» wäre. Der Mieiwerl einer »ach dem 1. 7. 1918 errichteten Wohnung richtet sich nach dem MietzinS für «ine Neubau­wohnung.

Auch das Finanzamt kann den OffeubarungSeid verlangen.

Auf Grund der ReichSabgabenordnung lvo« 18. 12. 1919 S 298) kann auch vom Finanzamt der Lffenbarungseib verlangt werden, allerdings nur dann, wenn mit Verheimlichung und Berborgung von Vermöge» gerechnet werden kann, außerdem, wen» die Beitreibung einer verschuldeten Geldleistung wenig Aussicht auf Erfolg bat, schließlich, wenn die Zwangsvollstreckung wegen eines Steuerrestes resultatlos verlausen ist. Die Beschwerde bat einen Monat Frist . Anlaß zur Beschwerde ist gegeben, wenn von dem Schuldner in den letzten fünf Jahren der Eid schon einmal geleistet wurde.

Fall bei Ueberschuldung vor. Weitere Steuer- ermäßigungsmöglichkeiten sind: Außergewöhnliche Be­lastungen durch Unterhalt oder Erziehung, einschließlich Berufsausbildung, der Kinder: gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalte mittelloser Angehöriger, auch wenn ne nicht zum Haushalt deS Steuerpflichtigen zählen: Krankheit, Körperverletzung, Unglücksfälle usw.

Was ist billiger geworden?

Die Bewegung der Kleinhandelspreise im Jahre 1930.

Die das Preußische Statistische Landesamt in einem Rückblick auf die Bewegung der Kleinhandelspreise im Jahre 1930 in Nr. 2 derStatistischen Korrespondenz" fest­stellt, ist die Preissenkung, die seit Oktober zu verzeichne» ist, bei den meisten Lebensmitteln eine Fortsetzung der an stch rückläufigen Preisbewegung des Jahres 1930. Bei den meisten Waren bestand eine sinkende Tendenz das ganze Jahr über, wen» ste auch zum Teil durch jahreszeitliche Einflüsse zeitweise ausgehoben wurde. Bei manchen Ar- ttkeln, wie z. B. beim Brot (Roggenmischbrot), setzte die Preissenkung allerdings erst in den letzten Monaten ein und hat hier auch noch nicht restlos sämtliche BcrichtSorte ersaßt. Weizenklcingebäck ist sogar in einer größeren Zahl von Crtelt etwas im Preise gestiegen, so daß der Gcfamt-

Tt ? e' WtI<6e 9cnd8t Nud, es einmal mit Savital- fludöt äu probieren und den Aerger auszukosten, der daraus entsteht, wen» man nach einem halben oder einem ganzen 3a6r fein um immerhin erhebliche UebertragungSsvesen «rfTnnVT^ Wfeber 6eimf)ott weil man inzwischen

erkannt hat daß man seine Gesvenstersurcht mit einem 3 nSv e rl nst v o n S b i s 6 P r ° z e n , zu teuer bezahlt at fei auf ein neu entdecktes Kapitalflucht-Dorado »er- roieien.

Nachdem 6ie fürstliche Regierung von Liechtenstein ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 1929 vorgelegt bat. ift nicht mehr daran ,» zweifeln, daß dort Kapital- und Steuerflüchlinge schon in der Zeit bis 1929 wahre Or- # i e n gefeiert haben. Man wird danach umfo gespannter auf den Bericht für das Jahr 1930 fein können. Aber °uch das, was Otto Weiler in der Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes aus diesem Rechenschaftsbericht veröffent­licht, ist schon feto aufschlußreich. Liechtenstein verfügt über «in außerordentlich umfangreiches und anscheinend steuer- technisch sehr günstiges Personen- und Gesellschaftsgese«. Die Steuerauoten sind verhältnismäßig niedrig, die Niederlassung von ausländischen Gesellschaften stark begün­stigt: beengende Vorschriften Über die Währung des Gesell- Waftskapitals, die Form der Gesellschaft, die Zahl der Gründungsmitglieder etc. bestehen kaum. Die fährltche «avitalsteuer, deren Bestimmungen letzthin noch ge­mildert stnd, bewegt stch zwischen den Sätzen von 1 pro Mille für eingezahltes und einhalb pro Mille für nicht. Cingezahltes Kapital.

Diele angenehmen «erhSltniffe habe» bis znm 31. Dezember 1929 nicht weniger als 579 Domi- liluttternebmnnaen

in Form von Gesellschaften, Stiftungen oder Treuhand­unternehmen nach Liechtenstein geführt: davon stnd allein im Jahre 1929 246 Firmen neu gegründet, also beinah« jeden Wochentag eine. Trotz der Geringfügigkeit der Abgaben erwuchs dem kleinen Liechtenstein mit seinen 11 000 Einwohner» im Jahr« 1929 daraus ein Gewinn an EmisstonS- und Kuponabgaben in Höbe von 308 000 Schweizer Franken, eine reine Kavitalfteuer in Höhe von 318 000 Franken, b. h. also mehr als 60 Franken pro Kovf der Bevölkerung. Man steht also, wer der e i a e n t- lichk Nutznießer dieser Kapitalflucht ist. und wen e» auch jetzt noch angesichts der wieder vollkommen gefestigten Finanzverhältniffe in Deutschland gelüsten sollte, sein Sa- vital in dieser oder jener Form in baS Liechtenfteinsche Dorado auswandern zu lassen, der mag dieses Gelüst so teuer bezahlen, wie er es verdient.

Das Kapitalflucht-Dorado

En Wegweiser für Leute, die Zinsen verlieren wollen

Sieuer-Eilberichie

Achtung! Verlust des Vorjahres ist abzngSfäbig!

Buchführende Gewerbetreibende und Landwirte können die Berluste. die in den beiden vorangegangenen Ge­schäftsjahren entstanden stnd. vom Gewinn absetzen.

Abschreibungen iProzeßforderungen).

Der Kaufmann ist berechttgt, i» feiner Bilanz eine ..Rückstellung' für solch« Forderungen vorzuneb- men, die am Bilanzstichiag einem Rechtsstreit unterlie­gen. Dem Kaufmann kann nickt »»gemutet werden, erst den Ablauf deS Rechtsstreits abzuwarten: vielmehr bat er nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden und darnach seine Bilanz aus,»stellen.

Einkommen- und KSrverschaftstener.Schwebende' Anfchaf- mngsgesckäste.

Beischwebenden' AnschaffungSgefchäften lGeschäftsab- schlüsse vor dem Bilanzstichtag zur Lieferung nach dem Bilanzstichtagl können Verluste vor der endgültigen Ab­wicklung des Geschäfts bereits in der Bilanz beriickstch- tigt werden. Natürlich bars nichtjede unbestimmte' Möglichkeit späterer Verlust« die Grundlage für eine Wertberechtigung in der Bilanz abgeben.

Borstcht wegen Nachfrist!

Frühzeitig Nachfrist insbesondere Steuerpflichtige mit umfangreicher Buchführung beantragen, falls die Steuererklärung nicht bis zum 16. Februar 1931 einge- retcht werden kann, da bei verspäteter Einreichung das Finanzamt erhebliche Zuschläge zur Steuer« summ« erhebt. Bei Körperschaft ft euervflich- ttgen. bei denen die Festsetzung des Jahresergebnisses ourch ote General- oder Gesellschafterversammluna er­folgt. kann unter Umständen eine Krist bis zu 6 Mo - naten nach Abschluß des Geschäftsjahres gewährt werden.

Einkommensteuer. Ermäßigung »der Ersatz wegen beson- derer wirtfchattltcher Verhältnisse.

Besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die LeistungS- sabtgk-it des Steuerpflichtigen im Jahre 1930 beeinträch- ttsten, können ,u einer Ermäßigung oder zum Erlaß l^r Steuer führen, falls das Einkommen 1930 30 00Ö RM. nicht übersteigt. Insbesondere liegt dieser

Rachveranlagungen in der Grundvermögenssteuer.

Das Preußische Oberverwaltungsgericht bat hinsichtlich des Zeitpunktes für Nachveranlagungen in der Grundvermögensteuer folgendes festgesetzt:Eine Nachver» anlaaung zwecks Berichtigung eines wesentlichen Irrtums mtt dem Ziele auf Freistellung oder Steuerermäßigung wirkt, a) wenn ein Anspruch auf Freistellung oder Er­mäßigung innerhalb der ersten 6rei Monate eines Rech­nungsjahres geltend gemacht ist, mit dem Beginn (1. Avrill dieses Rechnungsjahres: b) wenn Jene Frist versäumt ist, mit dem Beginn des nächsten Rechnungsjahres: c) wenn die Berichtigung von Amts wegen erfolgt, mit dem Beginne des Rechnungsjahres, wofür eine Berichttgung bewirkt wträ.

Wenn ein Gläubiger begünstigt wird.

Rechtshandlungen, die in den letzten zehn Tagen vor der Zahlung seinftellung vorgenommen werden, sind anfechtbar, wenn ste in der Absicht erfolgen, einen Gläubiger eine ihm nicht zukomtnende Sicherung zu ge­währen und der betreffende Gläubiger nicht beweisen kann, daß ihm diese Absicht unbekannt war, ferner, daß er gar» nichts von der Zahlungseinstellung wußte. Nach Ansicht des R e t ch S gerichts sind aber Zahlungseinstellung und Begunstigungsabsickt zwei voneinander zu trennende Be- grtffe. Die Zahlungseinstellung ist ein objektives, die Be- günltigungsabsicht ein subjektives Moment des Ansecktungs- tatbestandes. Daher darf au8 der Nichtkenntnis der Zah- lungsetnttellung nicht die Nichtkenntnis der Begünstiaungs- abstcht gefolgert werden. (Urteil vom 28. Oktober 1930).

durchschnitt trotz des feit Oktober eingetretenen leichten Jtuckganges am Jahresende etwas höher liegt als am Jah­resanfang 1930. Besonders merklich stnd Hülse n- fruchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) und Gemüse (Kohl) zuruckgegangen, auch Kartoffeln liegen gegenüber dem Bonahre niedriger. Auch bei Milch, Butter und Käse besteht größere örtliche Uebereinstimmung in der R?ter.n,',e«eni «^nftaen Richtung der Preisbewegung, die bei Butter und Mtlch nur tm ssommer vorübergehend auf» roor,il.?P ist. Eier behaupte» am Schluffe des AMeS ungefähr den Stand vom Jahresanfang. Bon den n,6,?8än--A^keln stnd tm Gefamtdurchschnitt aller Berichts- orte Kaffee, Brennstoffe und tm letzten Monat Koch- und Leuchtgas und Elektrizität etwas gesunken.

s(^^,»d.Ee für Rind- und Schweinefleisch stnd auch tm Dezember leicht gesunken. Der Rückgang seit Oktober 1930 bleibt in den weitaus meisten Orten unter 10 Prozent. Die Teuerungszahlen der 35 Berichtsorte.

Berechnung des LebenshaltungSinder herangezogen werden, stnd tm Laufe des Jahres I'J-m um 510 Prozent Der Rückgang seit Oktober 1930 ist überall setlna und fast ausschließlich ebenso wie der Jahresrück- gang auf die Bewegung der Ernährungskoste» zurückzu- tuoren.

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Seit 1905 Erfolge. Gerichtl. eingetr. Fa.

Detektive Carl Pippart

Unt Königstr. 48 Kaffel Ruf 5010.

.Die Einziehung von Wechseln durch bi« Post ««langt TO!25rr'^lt zur Anwendung, besonders, da >ie Post auck Wechsel bis aum Betrage von 1000 RM. im Ni^' iallc v rötest tert. Ein Postvrotcst bat die : kuna wie ein Notariaisprotest. Angesich, klarhetten erscheinen die nachstehenden A> Leivziger Handelskammer bemerkenswert-

einziehen lassen, so ist ,» »n- tcrschelöen, ob er b«i Nichteinlösung durch die Post oder ^ü/ck "nen Notar, Gerichtsvollzieher oder sonstigen G«- ricktsbcamten protestiert werden soll. Wird durch die Pott nur eine Vorzeigung gewünscht und soll »er Protest »uttö etiwn 9201«^ usw. aufgenommtn werden, so hat man

Rückseite des AustragSsormblattesSofort , um 'wünscht der Absender eines Wechiels oder Schecks, daß im Nichtzahlungsfall« die Post ekL»dr°t-stkb«uMs ausführen soll, so hat der Absender Mll der Auftragge^r de" Bezogenen" di/" sogenanmeri

blattender Vermerk ,.O h n e P r o t c st f r i ft' anzubrin-

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sicher anzusehen ist. fie aber in allen anderen Fäll«» weg-

Beachtlich ist, daß «in Postvrotest erheblich b i l l i- 8 £r<JiLnIiLet9,,Pl®ct dur» einen Notar Denn die Post erhebt für Wechsel bis 1000 RM, außer der landesgesetzli- ckcn »temvelaebuhr nur eine Mark als Protestgeonhr. solange sich der protestierte Wedrsel noch im Gewahrsam der Bcstimmungsvottansialt befindet (gewöhnlich bis «chalterschluh des Prolefttagesl. ist noch ein« Einlö­sung des Betrages unter Erstattung der Protettkotten zulaisig. Bei Postautträgen zur Geldcinziehung (grünos Formblatt) ist eine Teilzahlung ausgeichloffen. Da­gegen kann am Po st Protest aufiräge (blaues Form­blatt) eine Teilzahlung geleistet werden. Der Postbeamte auitticrt auf Verlangen über diese Teilzahlung auf dem Wechsel, bat aber trotzdem wegeu des nicht gezahltcn veiles der Wethselsiimm« Protest zu erheben. Eine zweite a. c t l z a h l u n g ist nunmehr aber nicht mehr zulässig (auch nicht mehr di« Restsumme beim Postamt).

Llnterkonsum die Ltrfache der Krise

Einer der bekanntesten Nationalökonome» in den Ber­einigten Staaten. Stuart Chase, machte dieser Tage in Harpers Magazine' folgend« aufschlußreiche Mitteilung«»:

Die amerikanische Automobilindustrte kann acht Mill. Automobile jährlich auf den Markt bringen. Der Automobilkonsum in der ganzen Welt im Jahre 1929 betrug 6 295 000 Wagen.

Di« amerikamiche Schuhindustrie ist für die jähr- Kche Produktion von 900 Mill. Paar Schuh« eingerichtet. In Amerika werden jährlich nur 300 Mill. Paar verkauft.

Die Kohlenbergwerke könnten, be! voller AuS- nützung aller zur Verfügung stehender Förderungsmiüel, jährlich 750 Mill. Tonnen Kohle auf den Markt werfen. Der amerikanische Markt konnte bisher nur 500 Mill. Tonnen aufnehmen.

Aus den Petroleumauellen können täglich 5 950 000 Fässer zu Tage gefördert werden. Der tägliche Berbrauch hat niemals vier Mill. Fässer überschritten.

Die Stahlwerke sind fähig, jährlich 66 Mill. Tonn, zu produzieren. Wegen Abfatzmangel mußte die Produktion auf 40 Mill. Tonnen herabgesetzt werden.

Die amerikanische Wollfabrikation war im Jahre 1927 auf eine jährliche Produktionsfähigkeit im Werte von 1750 Mill. Dollar binaufgeschraubt worden. Gegenwärtig erreicht die Produktion eine» Wert von 656 Mill. Dollar im Jahr.

Lebens­versicherungen mit und ohne Gewinnanteil, Renten-

Umbau und Ausbesserung in der Gewerbesteuer.

Entschließt sich der Besttzer einer Baulichkeit aus wirt« «chastlichen Envägungen über die n o t w e n d i g st e n A u S- besserungen hinaus einen Umbau vorzunehm«». so tst nach § 10 der Gewerbcsteuerverordnung nicht zu ver­kennen, daß in den Umbaukosten auch die Ausgaben ent­halten stnd, die ohnehin zu einer Ausbesserung notwendig gewesen wären. In diesem Fall mutz eine Teilung der K o st e n in HerstellungS- und Jnstanbsctzungskoste» vor­genommen werde». Die Ausgaben für die Instandsetzungs­kosten können dann von dem steuerpflichtigen Ertrage abge» setzt werden, wie das Preußische Oberverwaltungs­gericht in einem Urteil vom 15. April 1980 auSge- füfirt hat.

*

Versuchte Steuerhinterziehung.

Das Reichsgericht führt in einem Urteil vom 80. Avril 1930 (2 D 1322/29) aus, daß die falschen Angaben eine8 Steuerpflichtigen, wenn st- bei der Festsetzung der 4cteuer nicht berücksichtigt worden stnd, nur als ver­suchte, nicht vollendete Steuerbinterziebung in Betracht kommen. Hierzu genügt der Nachweis, baß der Steuer- pflichtige mit der Absicht gehandelt hab«, einen bestehenden »teueranspruch zu verletzen. Hierbei fällt «8 nicht de» Fi- nanzbehörben zu. die Frage zu entscheiden, ob und in wel­cher Höhe ein Steueranfpruch entstanden fein würde, falls das Vorhaben des Steuerpflichtigen vollendet worden wäre.

OptikerHess Kaesel, Schießplatz.

Wann ist der Schaufensterinhalt mitversichert?

.. Die wichtige Frag«, ob der Schaufensterinhalt bei abge- Ichlofsener Ein 6ruch-DiebitahI-Versickerung rnttverstchert ist, kann nach dem Wortlaut vieler Versiche­rungsscheine nicht bestimmt beantwortet werden, wenn nicht gletckzetttg eine Abschrift des Versicherungsantrages vor» Hegt. Im allgemeinen sind wegen der Mitversicherung de» «chaufenstertnhalts in den Antragsvordrucken besondere Fragen vorgesehen. Der Schaufensterinhalt wird im allge­meinen prämienfrei mitversichert, wenn die Schaufenster geschützt sind. d. h. wen» ihre ganze Fläche durch gut verichlossene Läden oder andere gleichwertige Vorrichtungen gesichert ist, für die Versicherung von nicht genügend ge» ickützten «chaufenstern sind besondere, nicht »»erheb­liche Prämienzuschläge zu bezahlen.

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Wann ist fristlose Kündigung eines Agenten gerechtfertigt?

Führt wirtschaftliche Notwendigkeit, «. B. die Erkenntnis der Unmöglichkett einer lohnenden Fortführung des Be­triebes^ zur «tillegung der Fabrikation, so kann die fristlose Kündigung eines Agenturverbältnisses gerechtfertigt fein. Ist aber das Motiv in der Aussicht auf eine besonders gün­stige Verkaufsmöglichkeit zu suchen, so ist eine fristlos« Ent­lassung des Agenten mit Treu und Glauben nicht vereinbar.

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