Nachdem- der offentsiche Verkaufs des zu des Verstorbenen Burgers Jobann Berndarb Porcelius Nachlaß gehörigen Meßladens No. 3. am Mayn, wegen fürqefallencr^Ver'bin- Gerungen, den 9»n dieses nicht vorgenommen werden kanz und derselbe auf Montan den 25-ten h'ijus Vo-mittags II. Gr surgenommcn werden soll: Als wird solches dem Public» hierdurch bekannt gemacht. ' ' *
Frankfurt am 7- MG 1782«
Gerichts * Lantzlsy.
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Dienstag den -Sten Hujus Nachmittags 2. Gr, soll des von hier entwichenen Plattenhändlers Bngamin Doßbach mrmkgclassene Platten-und Steinvorrath im TroZbachischen Hauß auf der kleinen Uchenbeimergaß« zum Seiner genannt, und vorm Allerheiligen Thor, und zwar zuerst im Hauß gerichtlich vergantet werden.
Franckfurt den 5. Mertz 1782,
(Baden die zu Haussen, so tEs-alS unbtioiM stnd, -n der Stadt.
Es sichet ein Hauß in der kleinen Eschenhei- gaß Ro. 124. welches sich gut verintercßut, aus freyer Hand zu vcrkauffen, das mehrere ist bey Herrn Camor Biemann unter der Sa» tharmen-Wr' wohnhaft, zu vernehmen.
Bey Jacob Buttmann in der Mainzergasse neben dem Wallfisch, ist wieder eine Parchie gelber vsii^discher Nangains nebst seinem bekannten Thee Boy von bester Qualität und billigsten Preißes zu haben.
Zu verlehnrn in der Stadt.
Lit. 21 No. 128. ist eine Stiege hoch eine Stube mitMenbchvoremePerson oder auch meffentlich zu verlchnen.
In der Nicolai-Kirche, ist ein Manns- Platz gegen der Kanzel über auf dem ersten Lettner zu verlchnen.
In der Borngaß No. 43, ist ein Logis vor
. Gerichts / Om^.
Meßfremde zu verlchnen, ist ein trockener Platz zum Packen dabey.
In der Fahrgaß stehet ein grosr Laden mit . verschlossennh,Realen nebst einer schönen Wohnung, gleicher Erde, sodann eine Stiege hoch, 2. grrâumliche schöne Zimmr, bey jedem ein Mbmgemach, und eine verschlossene Küche, nebst dazu benötigten Kammern, zusammen oder jeder Stock aparte zu verlchnen. Nähere Anweisung davon ist aufm Nachrichtö-Com- toir zu haben»
PrrfMM so aüewy fuchsn.
Ein hiesiger Burger, welcher Schreiben und Rechnen kan, auch der lateinischer Sprache klmdig ist in ein Hm-.dlungshauß zum Csp ren und Gelder einzucaßiren mit ober ohne Cautioa, oder auch einen Meßdienst an» zunehmen. Er erbietet sich auch westen er noch einige Stunden frey hat im Schreiben, Rechnen, Lateinischen und Christenthum zu- -eben, entweder in seiner eignen oder in de-