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Ko 7. Dienstag, den 22. JaMarij 1782.

A V E R T I S S E M E N T 3.

Nachdem man gestern früh in der Landwehrs , ohnfern der Friedberger Warte, nach dem Sultzevschlag zu, ein in weises Leinwand eingewickertes , dort ausgesetztes todtes Kind entdecket, und bey dessen angeordneter genauen Besichtigung und Untersuchung sich ergeben , daß seidiges ein «eugebohrnes, völlig ansgerragevcs Kmd männlichen Geschlechts gewesen, an welchem man bey der angestellten Legal - Stift ton deutlich wahrgenommen, daß es gleich nach der Geburt mittels eines um den Hals gezogenen Stricks oder Schnur, erdrosselt und also mörderischer Weise ums Leben gebracht worden , der Obrigkeit aber daran gelegen ist, daß die ruchlose Mutter desselben, oder diejenigen, welche zu dieser abscheulichen Handlung mitgewürcket, entdecket, und zur Zebühr enden Verantwortung und wohlverdienten Strafe gezogen werden.

So wird hiermit von wegen Eines Hochedlen und Hochweisen Rath dieser Stadt jeder­mann ernstlich ermahnet, die allenfalls von der Mutter so wie von der Geburt dieses KmVes oder dessen Aussetzung und Ermordung habende oder in Erfahrung bringende Nachrichten und Kundschaften sogleich dem Jüngern Herrn Bürgermeister änzuzeigen; wofür dergleichen redliche Angeber ausser der Verschweigung ihres Namens eine Belohnung von Ein Hundert Gulden zugewarter»; Diejenigen aber, welche nähere Umstände von diesem Vorfall wissen, oder erfahren, und selbige verschweigen nach derer erfolgter Entdeckung, als boshafte Hehler und M-tschuldige angesehen, und auf die in der peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung sorge* schriebene Weise mit schwerer Strafe unrMchsichtlW beleget werden sollen.

Franckfurt am Mayn den 12. Januar 1782.

Seadt ^ Lsntzley.

- allda.

Nachdcme man neuerdings mit Mißvergnügen wahrzunchmen hat, daß der, erst vor wenigen Jahren , in Petres der Etraßensä^brrung ,- ergangenen Obrigkeitlichen Verordnung nicht, wie cs sich gebühret, nachgsleder, sondern vielmehr, durch Ausschüttung allerley Uu^ raths oder unterlassene Wegschaffung drsjusimmengerchrtm Kothes, gerade entgegen achan« delt werde; so erinnert man hierdurch gisammte Bürger «und TinwohÄrschafft nicht nur, überhaupt gedachte zu ihrem eigenen Besten und Bequemlichkeit ertheilte Vorschriften auf das pânctlichfte zu befolgen, sondern auch vornehmlich die vor ihren Häusern liegende Gas­sen zu gehöriger Zeit zu reinigen, und den gehäuften Unrath ohnvertveUt tvegführen zu lassen, ferner den in ihren Wohnungen ge-arnmletrn Kehrig keiuesweges auf die Straßen zu schütten, sondern solchen alsobald auf die zu dessen Wegbrmanng bestimmte Karren zu schaffen , und endlich keinen Baugrund unter wlßHm Vorwand es auch scye, ohne besondern Nothfall lip