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!% dieses Monats Septembers VkWstttags um ssehen Uhr, wird Ley unterzog«- HE Amt der Zerchenfang in dem zur Stadt gehörige Gebiet unter gewissen Wdingungen s» Km Är«istbie1tndtN auf ein oder mehr Jahre verliehen werden.

Publ, Franckfurt den 7. Sept. 1781.-

2c?rr F Gerichr.

Auf Einen Hochfurstl. Dstrrburgischen Hochlöbl. Regierungs« Befehl vor vielen Jahren «MMinirt und approbirter Arzt, Namens Georg Ludwig Berting, stßhaft zu Rückingen, hat die Ehre ein geehrtes Publicum, besonders alle hülflos preßthafte Persouen, w-He iint einer oder der andern unten benannten Kranckheiten behaftet sind, zu benachrichtigen, daß, « sich verbindlich macht, unter göttl. Beystand nachstehend fpecificitte und schon vir,'faltig «probte Euren zu übernehnren.

Es curiret nemlich derselbe, durch von ihm erfundene und angenehm zu nehnrendi, auch viele Jahre lang erprobte chymische Arreneyen aus dem Grund.

1) Alle und jede um sich frc^nbe Schaden, an allen Gliedern und Theilen des mensch- Uchen Leibes, wenn auch dieselben 15.. und mehrer« Jahren bey allen und jungen Personen gewähret hätten. Die Eur selbst bestehet äusserlich in einem Pflaster, welches von Anfang dis zum Ende der Cur, auf den Schaden ohne Beschwerde getragen wird, die innerliche Arzeneyen , welche angenehm zu nehmen, verrichten das hauptsächlichste und standhaft.sie in der Eur.

2) Alle noch in- fleischlichen Theilen befindliche Krebsschäden, wie auch Gewächse und andere Geschwülste. .

3) Alle mit der Mania behaftet- oder äusserst rasende curiret er, ohne daß jemals von Dieser traurigen Kranckheit etwas ins künftige verspühret wird.

4) Alle venerische und scorbutische Kranckheiten heilet er, auf eine noch zur Zeit, und«, kannte und bequeme Art. Die Arzeneyen die hjebey gebrauchet werden , sind in geringer To. fis, deren Würckungen aber so beschaffen, daß niemand von des Patienten Kranckheit, etwas leichtlich gewahr wird.

5) Alle Fieber, vermittelst angenehmer Arzeneyen ohne Nachtheil der Gesundheit.

6) Alle noch hinein zu bringende Bruche rurireter, vermittelst eines bequemen Bandes ««bst âuss-r^ch und innerlichen Arzeneyen in kurzer Zeit.

7) Ueberhaupt alle von einer verdorbenen Geblütsmass« herrührende innerliche und äuf ftrliche Kranckheiten.

8) Fremde oder weit abgelegene Personen können die Arzeney , so zu obigen genannten. Euren, bis zur Genesung erforderlich sind, gegen baare Zahlung erhalten.

Daß dieser Arzt blos aus Liebe zu feinem nothleidenden Nächsten seine Geschicklichkeit, wovon er in allen Puncten, viele persönliche Proben zeigen kan, bekannt machet, ist hieraus zu erkennen, weil er, weder vor Arzeney noch Bemühung, vorher etwas nimmt, bis die ver- Krvchene Genesung erfolget ist.

Wer dieses Arztes benöthiget zu styn glaubet, kan sich bey Hikrn Feuerbach in der Gold- zM«, aüwv er H Geschäfte halber öfters einfindet, melden.