Mchdâ uttterzo-cnes Amt den Eutsthluß gefasst, die bisher auf dem nächst bey ^fau bürg, an der Laadstrafi.' nach Darmstadt gelegenen, die W-ilruh genannten Forsthauß getriebene Wirchschafft, an den Meistbietenden auf eine bestimmte Anzahl von Jahren, gegen hinlängliche und annehmliche Caution anderweit zu verpachten, zugleich auch dem Pächter sämtliche von dem abgehenden Vesta,wer bisher innen gehabte Gebäude, an Wohnung, Stallung, Schem en, sammt der Amtsstube zu überlassen; Als hat man solches hierdurch mit dem Bey- fügen zu jedermanns Nachricht und Wissenschasst bringen wollen, daß i.) Mittwochs den 2i. dieses Monats Vormittags u. Uhr die öffentliche Ausbietung hicftlbsten auf der Forst- Amtöstube, ohnfehlbar vor std) gehen werde, 2.) sich hierzu nicht nur hiesige Burger und Unterthanen , sondern auch benachbarter Landes-Herrschafften Unterthanen anmelden und mitbieten, g.) die dazu Lusttragende den Augenschein alle Tage einnehmen, die nähere Condi- tiouen der Verleyhe aber 4.) entweder auf dem Ober-Forsthauß bey Herrn Oberförster Vogel, oder bey dem auf der kleinen Gallengasse Lit. E. No. 30. wohnenden Fverschreibet Herr Möckel, erfragen, und 5.) der Meistbietende des Zuschlags gewärtigen könne, wobey 6.) noch zu bemerken/ daß das Umgeld, wofür vorhin alljährlich 120. st. bezahlet worden, mit m das Pachtgckd eingerechnet-und dafür keine besondere Abgabe entrichtet werden solle,
Francksurt den 10. Märtz 1781.
Fsrst-Amt.
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Es wird hierdurch allen Kennern und Liebhabern von Mahlereyen bekannt gemacht, daß die Erben von Weyl. Herrn Jacob Bernus fiel. entschlossen sind, .ihren Vorrath von schöllE Gemählden und Schildereyen, durch eine öffentliche Verganthung in derenstlben DëhMMng dahier zum Saalhof genannt, zu überlassen, wozu der erste Montag nach der Ostermesse 1781. welches der 7te May seyn wird, vestgesctzet worden , und womit bis zu derselben Beendigung ohnausgèftßt Vor-und Nachmittags fortgefahren werden soll, inzwischen aber stehet allen Liebhabern frey, besagte Sammlung in bevorstehender Ostermeß alle Sonntag Nachmittag von 2. bis Abends 6. Uhr, bis dahin aber alle Montag und Freytag, in Augenschein zu nehmen, wie solches aus dem gedruckten Catakogo, welchen man hierüber aufstellen lassen, uh£> im Saalhof gratis zu haben ist, mit mehrerm zu ersehen seyn wird. Man siehet sich genö, thiget, «Höflichst zu ersuchen, daß niemand keine Hunde mit sich führen möge, weilen gedachte Mahlereyen in denen Zimmern von oben an bis zur Erde anfgehangen worden sind, und hierdurch sonsten gar leicht einiger Schaden veranlasset werden dörfte, welchen man zu verhüten den bedacht nehmen müssen.
Die mit vielen Bequemlichkeiten versehene Holtzmesser Gaubische Behaussung Lit. I. No. 252. soll Samstag den 17km Mertz Nachmittag um 2. Uhr , durch die Herrn geschworne Ausrüffer an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung losgeschlagen werden, diejenige, welche also belieben dazu tragen, können oben bedachte Zeit daselbst emsindeu , auch können die Herrn Liebhaber wehrend der noch zeitigen Frist, solches in Augenschein nehmen , und können sich desfalls bey Herrn Johann Ludwig Fischer, Burger und Metzgermeister, wie auch hey Herrn Johann Matthias Christ, Burger und Holtzmesser beliebigst melden.