No. CL
Dienstag, den 5. December 1780.
Wranckfurter
Urag * und WnzcigUWs * Wachrichtm
Welche auf dem St. Leonhards-Kirchhof Lit. I. No. 48. wöchentlich zwkvmal, als DienjiaZS und greytags, auögrgeben werden.
Mit Römisch4Kayftrl. Maj. allsrgnädigstem F R I V I L E G I O.
Wir auch eine« Hochedlen und Hochwriftn Magistrats groWnstiter BewM-un-z
AVERTISSEMENTS.
Der verstorbenen Beysassen Wittib, Annen Margarethen Bansoldin nächste Anvenvanb- te und Jntestat-Erben, so wie alle diejenigen, welche an derselben Nachlaß ex quocunque «. xire Spruch und Fordemug zu haben vcrmeyncn, werden hierdurch , auf den aasten nächst, insiehenden December Monats, und zwar erstere dergestalten für hiesig Löbl. Gericht fürgela^ den, um sich sowohl in der Qualität als nächste Anverwandte und Jntestat- Erben rechts« erfordcrlich zu legilimiren, und der Antrettung halber zu erklären, letztere aber um <hre ver- nrcyntllche Ansprüche und Ferderungen aufrechtsbeständige Weise zu sustiftciren; wiedrigen- falls aber zu gewärtigen , daß nach Ablauf dieses Tennins niemand weiter gehöret, und dieser Verlasseußchafft halber, alsdenn, wie Rechtens, werde Verordnung erfolgen.
Franckfurt am s/ten November 1780.
Gerichts , Csntz^