lass«» werben. Eine kleine überaus wohlbehaltene Sammlung alter Römischen Müntzen, wovon daS Verzeichnis bey Herrn Fayb grat s zu haben ; Ostindische Gold • und Silber« Müntzen und Schaustück«, 14. Stück Ostindische gantz sein gemahlte Portraits, die regierend« Nabotö nach dem Leben und in ihren Kleidungen vorstellend, 2. sehr wohl gerathen« Schildereyen, eines die Indianische Wallfahrt Harriachitte und daS andere «inen Nachttantz vorstell«n, ein merckwürdiges Camrels-fecht«, 12. Gemählde allerhand Indianische Städte und Personen, sehr niedlich und fein gemahlt, 2. Seegewâchse in Rahmen , nebst andern wohlbehaltenen in einem Buche , Corallendâum« , Federn dem Haar« gleichend , von dem Bogel CasuariuS, Stein und Wurtz el für qiffige Biße , eine besonders schön« Zebra oder Ostmbtschr wilde Eselshauk, sehr wohl präterv ret und zumAusffopfen ;ub«reitet, ein Merck« würdig und sehr rares Indianisches Schild von einem Nibob durchsichtig und doch Kuzel- feste mit Silber garnirt, ein dazu gehöriger Jvdianifcher Säbel, eine selten« Indianische £o> hackspf-iffe, buch wrss-n zu rauchen mit dazu '«höriger glâsrrnen Glocke und Mundstück, nebst noch andern v«r 'chi-denen Seltenheiten dieses Land s.
Mittwoch den zten Ftbr. mögens 9. Uhr, sollen in der Fayhifchrn Wohnung auf dem Barfüsser Plâtzgen «ine P-rti« Französitzh« seiden« SiamviseS in ganzen und angeschnittenen Stücken bestehend, Englische und andere geblümte Fiannrlle, halb srid-n« Halsbinden Zeuge, baumwollene K PP-v, wollen« Handschuh«, diverse CoUleuren von Engi. Marsaill«s, 10, brabandrr Ehien haltend, welche allemal ein Frauenzimmer N-gligr, wie anch 3. brauch« bare Best und Hoftn geben re. öffentlich an den M«istbi«ttnden gegen haare Bezahluns ver« faust und loßgrschlagen werben.
Dem Publico wird hiermit angezeiget, daß Montags den iten nächstkommenden Mo« nat Mertz und folgende Tage, (ausser Sonnabends ) Nachmittags 2. Uhr, in dahiestgem Pfandhaus alle diejenige Pfänder, so dis ultimo Mzy, Junik, Julü und Wtttsti 17^. her» fallen gewesen, öffentlich versteigert und an den M- sisiekenden gegen haare BezahluM über« lassen werden sollen. Es werden also diztenig«, wüch- H^Zleichen verfallene Pfand- Scheine haben, nochmahls erinnert, selbige vor der Verganthünz einlosen oder prolongiren zu lassen, immaffen während derselben keine »eitere Prolongation angenommen wird.
Publicatum Franckfurt den soten Jânuarii 1779.
Pfande. atme.
Nachdem« b«rmahlen di« Stell« «in«â Controll-urs bey unt«rz«ichoettr Stifftung etl«di» gtt ist, als wird solches zu dem Ende bekannt gemacht, damit di«jrnige so bie zu diesem Amt «rforderlich« Fähigkeiten Aefitzen, sich in bem Armenhauß melden und sodann bie fernere Entschließung des Amts gewärtigen mögen.
Franckfütt den 19- Januarii 1779«
P Armen e Wâysen und / Arbeite s Hauß»