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Sonnabend'Gonniag, 20-/21. Dezember 1930

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die er mit dem 31. März befristet.

Der örtlichen Initiative soll freier Spielraum ge-

nahmen, daß das Gericht sie wegen des Verdachts der Teilnahme nicht vereidigte.

Das Gericht gelangte zu folgendem

Urteil:

Der Angeklagte Koch wird von der Anklage der Anstiftung zur vorsätzlichen Brandstiftung in Tat­einheit mit Versicherungsbetrug freigesprochen. Die Berufung des Angeklagten Bischofs wird aus seine Kosten verworfen.

In der Begründung wurde ausgeführt, daß zwar die Verdachtsgründe gegen Koch nicht vollkommen ausgeräumt worden seien, aber sie reichen zu einer Verurteilung nicht aus. Der Angeklagte Bischofs könne sich deshalb nicht beschwert fühlen, weil das erste Gericht wegen, der versuchten Brandstiftung am 3. August 1929, bei der Sprengkapseln verwendet worden sind, eigentlich das Sprengstosfgefttz hätte an- wenden müssen, das für den Fall eine Mindeststrafe von fünf Jahren Zuchthaus vorsteht.

Das Geheimnis mn den Brand, der am 11. Aug 1929 das Sägewers von Eduard Kasselmann in Hess.-Lich:enau vollständig einäscherte, dürf e Wohl niemals vollkommen geklärt werden, obwohl sich eine lange und verwickelte Vcruntersuchung und zwei Ge- rich.siverhandlungen mit dem Fall beschäftig! hoben Wie schwierig die Aufklärung dieser offensichtlichen vorsätzlichen Brandstiftung war, ergibt sich aus den Worten, mit denen der Vorsitzende der Großen Atraf- tzammer Landgerichtsdirektor Uhlendorfs, die Ver­handlung üver die Berufung der verur eilten Ange klagten eröffnete. Bei der Belehrung der Zeugen sagree der Richter: ^In diesem Prozeß ist bisher so viel gelogen worden, wie ich es in meiner langen Parrts noch nicht erlebt habe. Es ist gerade ein Skandal, daß so etwas unter Gottes Htpnnri mög­lich. Hoffentlich werden die Zeugen, die noch einen Funken Wahrheitsliebe im Leibe haben, diemal dem Gericht helfen, die Volle Wahrheit zu ermitteln.

Als am 11. August 1929 das Kasselmannsche Säge­werk abbrannte. war der Verdacht der Brandst.stung nicht von der Hand zu weisen. Mer die polizeilichen Ermittlungen kamen zu keinem Ergebnis, so daß das Verfahren beinahe eingestellt worden wäre Da er» hiel. die geschädigte Versicherungsgesellschaft einen nn«-innen Bnes. der die Täter näher bezeichnete Die Polizei griff noch einmal ein und setzte auch den 21jährigen Sohn Karl des SägewerkbesiverS Raffel- mann und den 27jährigen Kaufmann Ludwig Bi­schoff als Brandstifter sowie den 31 jährigen Kans» mann Philipp Koch aus Friedrichsdorf als den geiftL o>*n Urheber des M-rt>reche"s sek»

Koch War nämlich wegen einer Forderung von 2900g Mark stiller Teilhaber des Kastelmann geworden, war also an dem Sägewerk in höchstem Maße in­teressiert. zumal er auch die Feuerversicherung aus seinen Namen übernommen hatte. Hinzu kam. daß Koch wenige Tage vor dem Brande und Brandtage selbst noch in Hesstsch-Lichtenau gewesen war. So hatte er am 10. August noch die

Einlagerung von fünf großen Petroleumfästern in vaS Sägewerk

vorgenommen. Nach seiner Angabe sollte das Petro- I.um für den Betrieb der Dreschmaschine oes Kassel» mann bestimmt gewesen fein. Bei der Brandstiftung fanden diese Petroleumfässer aber »zweckmäßige Verwendung: sie wurden nämlich ausg.'schüitet, so daß das Sägewerk wirklichin heller Freude hoch­ging. Nach den Angaben des jungen Kafselmann soll Koch ihn und Bischoff zu der Brand'egung ange- ftiftet haben, Weil er aus der Branoversicherung fein Geld zurückhaben wollte. Obwohl Bischoff ebenfalls die Brandstiftung eingestand, bestritt er die An­stiftung durch Koch; der habe von nichts gewußt und sei vollkommen unbeteiligt gewesen. Da abe- Zeugen austraten, denen Bischoff angeblich über die Anstiftung des Koch und die näheren Umstände des Verbrechens etwas erzählt haben soll, wurde auch Koch vom Schöffengericht verurteilt. Er erh'eft wegen Anstiftung zur Brandstiftung in Tateinheit mit V>r- sicherungsbetrug zwe iJahre vier Monate Gefäng­nis, während Bischofs und Karl Kalfelmann Siras.n ÄM'-zwei -Jahren und emem'-Jckhf GvfäNgNiL-er­hielten. Bischofs wurde deshalb «chwer.-tr bestraft, weil er bereits am 3. August einen Brarwstiftu.gsversnch unternommen hatte, bei dem Sprengkapseln zur Ver­wendung gekommen waren.

Der junge Kaflelmann hatte sich mit dem Ur'cil abgefunden. Bischoff legte Berufung gegen das Strafmaß ein, nur Koch führte einin verzwe'selten Kamps um seine Rehabilitierung. Obwohl er seit der ersten Verhandlung wieder in Untersuchungshaft sitzt, hat er niemals die Hoffnung auigeg be.t, ui Me'ch- nachtenw ieber auf freiem Fuß bei seinen Angehöri­gen ,u sein.

Trotz der Ermahnung des Vorsitzenden zu: Wahr­heit wurde in der teilweise recht dramatisch verlaufe­nen Berufungsverhandlung nicht weniger gelogen als in der ersten Verhandlung. Es gab

zwei große Ueberraschungen:

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Stellenweise neblig, sonst wolkig bis aufheiternd, keine oder höchstens unerhebliche Niederschläge (Rie­selregen), schwache wechselnde Winde. Tagestempera« tut über Null, nachts vielfach leichter Frost.

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für sich. Es wurde gesagt, der Jugendliche spüre von selbst einen inneren Gewinn bei geeigneter Beschäf­tigung, der ihn sesthalt«. Aber man wird ihn wohl erst einmal durch äußere Vorteile gewinnen müssen, weil er das von vornherein ja nicht weiß. Wen» man einmal auf seinen Seelenzustand heilsam ein­wirken will, darf man nicht mit Zwang und Strafe (zeitweilige Entziehung der Bezüge) anhalten, son­dern man sollte vielleicht ein System der Beloh­nung ausdenken. Schwer durchzuführen, wenn auch am wirksamsten, wäre die Gewährung von Vorteilen in den Unterstützungsbezügen. Ohne Schwierigkei­ten könnte man mit einer Bevorzugung bei der Be­setzung offener Stellen belohnen, ferner mit der Be­vorzugung bei Vergünstigungen bei der Verteilung besonderer privater Spenden, weiterhin mit Befrei­ungen von besonders berufsfremder Pflicht­arbeit. Es gibt vielleicht noch mehr Möglichkeiten.

Vor allem sollte man einen Weg finden, der Lehr­lingszüchterei vorzubeugen, die auch von einer gan­zen Zahl von Arbeitgebern entschieden verurteilt wird.

in der Berufungsverhandlung über den Friedrichs­dorfer Brandprozeß als flüchtig bezeichnet worden war; angeblich sollte er sich des Meineids f/ulbig gemacht haben. Weiter machten Karl Kasselmann und seine näheren Angehörigen trotz der vorherigen Ankündigung in der Berufungsverhandlung kräftig auszupacken, plötzlich von ihrem Recht der ^eug- nisverweigerung Gebrauch. So blieben nur drei Belastungszeugen übrig, von denen einer feine frü­her« Aussage wesentlich einschränkte, während sich die Zeugen Kunze und Thomas so merkwürdio be-

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der Zeuge Kuntze, der die Anzeige an die Versiche­rungsgesellschaft gemacht und der in der ersten Ver­handlung den Koch schwer belastet hatte, war an Gerich-sjtelle erschienen, obwohl er vor einer Woche

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muß vorgenommen werden, sobald ein Usberschub an Säure die Ursache Ihrer Magenbeschweuden ist. Dies« Ueberfäuerung hält Oie Speisen zu lange im Magen zurück und «bringt Sodbrennen, Magendrücken und andere Verdauungsstörungen mit sich. Durch Ein­nehmen von Bisertrter Magnesia, «dem wohlbekannte» Anti-Säuremittel, lassen sich diese schnell «beseitigen. Ein halber Teelöffel voll Biserirte Magnesia oder ein paar Tabletten in etwas Wasser nach den Mahlzeiten ober wenn immer Magenschmc \'n auftreten, neutra­lisiert den Säureüberschuß fast unmittelbar, bewahrt die empfinslichen Magenwände vor Reizungen durch die Säure und verschafft eine schmerzlose und nor­male Verdauung. Biserirte Magnesia liegt in Men Apotheken zum Verkaus aus.

Gewiß erkennt er die Schwierigkeiten an, die hauptsächlich darin liegen, daß die Achtzehn- bis Einundzwanzigjährigen schon recht sprödes Men- ichenmg-erial,harstellen., dg,ß sie, Hotz feelt sind gegen alles, was Behörde hettzt, und von Haß gegen allen schulähnlichen Zwang. Sie werden, und das ist sicher zu erwarten, es als Strafe zu ihrem Mißgeschick der Arbeitslosigkeit empfinden, wieder auf der Schulbank sitzen zu müssen. Ob nun diese seelischen Schwierigkeiten überwunden werden, hängt in erster Linie von dem Lehrer ab. Es wird vieler Geduld und Nachsicht, auch vieler Zähigkeit bedürfen. Nun erhebt sich die Frage, soll man, da di« Einführung des neunten Schuljahres gescheitert ist,

freiwillig oder durch Zwang

lassen werden. Kommunale Tätigkeit unter Zusam- merwtrken privater und behördlicher Kräfte kann das Problem allein lösen, unter Anlehnung an vorhan­dene Einrichtung, Ausnutzung gegebener Räume, Werkstätten und anderer Möglichkeiten. Als Helfer sind alle willkommen, Volks- und Mittelfchullehrer, höhere Lehrer, Gewerbelehrer, Meister, Jugendpsle- ger, kurz, jeder, der mit jungen Menschen umzugehen versteht. Es handelt sich weniger um 'mlmäßige Ausbildung als um Jugendpflege. Noch vor Weih- nachten will der Regierungspräsident einen Aufruf erlassen, der di« Helfer sammelt.

Mit einer dankenswerten Energie hatte sich der Regierungspräsident dieses wichtigen Teilproblems der Arbeitslosigkeit angenommen, mit einem Opti­mismus, der sich gleichzeitig aller Schwierigkeiten be­wußt war. Wie groß diese Schwierigkeiten sind, er­gab sich zum größten Teil aus der Aussprache. Sie beruhen vor allem in dem Mangel an Mitteln und In der seelischen Situation der Jugendlichen. Die letzte ist wohl die größte. Wir glauben, daß auch die schönste Beschäftigung, anregende Aussprachen, Bastelkurse usw. immer noch ein bitteres Gefühl des Ungenügend bei den Erwerbslosen zurücklassen wird, denn der Drang nach Schaffung nützlicher Werte, der Geltungstrieb, der Wunsch, vorwärtszukommen, bleibt immer noch unbefriedigt, und ein Gefühl des AusgeschlossenseinS wird die Jugendlichen nicht ver­lassen. Also wird eS fast unmöglich sein, die politisch Verhetzten zu gewinnen, selbst wenn man Dr. Frie­densburg recht geben muß, daß die radikalisierte Ju­gend seelisch am hilflosesten und stützungsbedürftig- ften ist. Dieses Bedenken darf natürlich nicht von dem schönen Werk abhalten, das Dr. Friedensburg be­wundernswert unbürokratisch anzupacken gedenkt. Es muß versucht werden, den seelischen Bedarf des Jugendlichen, den der Ausfall beruflicher Möglichkeit, Tüchtigkeit zu beweisen und sich nützlich zu fühlen, ungedeckt läßt, aus irgend eine Art zu decken. Das ist das Wichtigste am ganzen Problem.

Deshalb muß man auch auf di« Frag«, ob hier tmd da die Jugendlichen mit Zwang in Betreuung genommen werden sollen, zu bedenken geben, daß man bei der Seelenverfassung der jungen Arbeits­losen mit Zwang unbedingt auf Feindschaft stoßen wird, nicht nur bei den unmittelbar vom Zwang Be­troffenen, u. das erhöht bit politischen Schwierigkeiten. Die Anregung, zunächst kleine Gemeinschaften als Ansatzpunkte zu gründen und das übrige Werk von selbst daraus hervorwachsen zu lassen, hat schon mehr

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die jugendlichen Erwerbslosen in Betreuung neh­men? Zwang wird nach Ansicht Dr. Friedens! urgs in der Regel nicht ganz zu entbehren sein, doch will er auch hier keine bindende Norm ausgestellt, son­dern ganz nach den örtlichen Verhältnissen verfah­ren wissen. Z. B. in Landgemeinden mit wenigen Arbeitslosen finden diese schon zuhause oder bei Nachbarn irgendwelche Betätigung. Zentral läßt sich die ganze Arbeit überhaupt nicht organisieren.

Wer trägt nun die «osten?

Don Reichswegen stehen für den ganzen RegierungS-

liHÄl

sind die Freude eines Jeden Kneben

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Erwerbslosen

bezirk nur wenige Tausend Mark zur Verfügung. Die Reichsanstalt für Arbeitslosenunterstützung kann in Anbetracht ihrer schwierigen Lage keine nennens­werten Beträge beisteuern, die Gemeinden können es ebensowenig. Das wenige Geld, das bereitsteht, geht für Material, Heizung usw. drauf,

für Bezahlung der Hilfsdiensttätigen ist nichts vorhanden,

doch ist ehrenamtliche Tätigkeit in großem Umfang berei.s gesichert. Alle Lehrorganisationen haben tn edler Einmütigkeit Hilfe zugesagt, ebenso die Sport­vereine. Die Jugendpftegerorganisationen- und Be­hörden helfen ebenfalls mit. Auf die Dauer ist sclbstverständlich eine freiwillige Betätigung unmög­lich. Doch handelt es sich, wie Dr. Friedensburg hofft,

nur um Ueberwindung einer Ausnahmezeit,

in der Kölnischen Straße

gewesen.

Velreuung der

rgr. Regierungspräsident Dr. Friedens­burg hatte gestern zu einer Besprechung geladen, die sich mit der Fürsorge für die jungen Arbeits­losen befassen foult Rund 10 000 arbeitslose Ju­gendliche zählt man heute im Regierungsbezirk, von denen der größte Teil im Alter von 18 bis 21 Jah­ren steht und die Haup Zorge bildet, weil ja die übri­gen vorwiegend der Berussschulpflicht unterliegen und also davor bewahrt sind, ohne eine geregelte Tätigleit dem verderblichen Einfluß leerer Tage, des Sichgehenlassens und schädlicher Beispiele so sehr ausgesetzt zu sein wie die äußern.

Die Hoffnungslosigkeit uns Ungewißheit, die Haltlosigkeit, welche die Entwurzelung aus dem Be­ruf gerade für die jungen Leute so gefährlich machen, legen dem Staat eine moralische Verantwortung auf, Übrigens auch eine politische Verantwortung. Das Anwachsen der radikalen Parteien bei den letzten Wahlen ist, wie Dr. Friedensburg aussührte, ein Symptom für die seelische Haltung der Jugendlichen, an der mit polizeilichen Maßnahmen nichts gu kor­rigieren ist. Vor dem Krieg wußte jeder, daß er, ob als Akademiker oder Handwerker, bei einigem Fleiß sicher durch das Leben kam. Heute erscheint jedem, der die Schule verläßt, die Zukunft höchst un­gewiß.

Zunächst habe man geglaubt, in freiwilliger Ar­beit das Problem der jungen Erwerbslosen lösen zu können, doch seien auf diese Art wohl gute Einzel- ergebmsse, aber kein zuverlässiges Gesamtergebnis zu erwarten. Der Minister für Handel und Gewerbe hatte in einem Erlaß systematische schulmäßige Be­treuung der Jugendlichen verlangt unter Ausbau auf den vorhandenen FortbUdungsmögttchkeiten also

frei von schematischen Festsetzungen gearbeitet werden soll. Er schlägt Zusammenfassung zu allgemeinbildenoen Gemeinschaften vor und emp­fiehlt Anknüpfung an berufliche Interessen und Er­fahrungen der Jugendlichen an ihrer Freude an werkschaffender Arbeit.

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