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Kaffeler Neueste Nachrichten
Kasseler Abendzeitung
Nummer 282*
Dienstag, 2. Dezember 1930
20. Jahrgang
Giebenundachtzig Seiten Notverordnung!
Hindenburg hat die Notverordnung aus Grund de« Artikel« 48 in Kraft gesetzt / Der Reichstag soll noch diese Woche entscheide«
Der Inhalt der Verordnung
(Eigene Drahtmeldung.)
erheit von Wirtschaft
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Wahrscheinlich keine Mehrheit für Wiederaufhebung der Verordnung
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nungsjahr 1931) bringen für die Einkommen über 8000 RM., die Ledigen und die Aufsichtsrats- mitglicder'.bereits bekannte Bestimmungen.
wissen Umwandlungen von Kapitalgesellschaften auf 1 Prozent gesenkt. Die Grunderwerbssteuer wird in bestimmten Fällen auf 2 Prozent vermindert. In der Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes werden die Fälle aufgezählt, in denen die Wertzuwachssteuer nicht mehr erhoben werden soll.
Der fünfte Teil regelt den vorläufigen
th. Berlin, 2. Dezember.
Das Reformwerk des Kabinetts Brüning ist nunmehr abgeschlossen. Die politische Entscheidung ist bereits gestern abend gefallen. Der Reichspräsident von Hindenburg hat zwischen 5 und 6 Uhr den Kanzler empfange«, und dieser hat ihn um die Unterzeichnung der großen Notverordnung gebeten, durch die das Sanierungsprogramm in Kraft gesetzt wird. Der Reichspräsident hat dem Kanzler und seinen Mitarbeiter« im Kabinett den Dank für
ihre Arbeit ausgesprochen nnd hat darauf die „Verordnung ' ' "
schlage zur Einkomme ''teuer
Dr. B r e i t s ch e i d noch einmal ausdrücklich versichert. Dieser legt in einem Artikel im „Vorwärts" dar, daß die Sozialdemokraten vor der Wahl ständen, die recht bedenkliche Aufhebung der Verfassung zu tolerieren, der die Regierung Brüning bei Anwendung des Artikels 48 stattgegeben hat, oder auf ein System hinaussteuern, welches den Wünschen Hitlers und Hugen- bergs entspräche. Diese Wahl sei zwar für die Sozialdemokraten ein böses Dilemma, aber die Entscheidung werde sich nur danach richten können, was auf die Dauer gesehen, für die Demokratie und das Proletariat das richtige sei. Tie Sozialdemokraten hätten jedenfalls kein Recht, die bürgerlichen Parteien auf einen Weg hinzudrängen, der den nationalsozialistischen Ideen den Weg bereite.
Die bürgerlichen Mittelparteien sind mit den oben erwähnten Ausnahmen selbstverständlich auf derselben Linie zu finden. Die Deutsche Volks- Partei hat in letzter Zeit wiederholt betont, daß sie sich vom Kabinett Brüning zu distanzieren wünsche, aber die gestrige politische Debatte im Zentralvorstand der Deutschen Volkspa'-tei hat gezeigt, daß die Partei im Augenblick keine Extratour beabsichtigt.
Der vierte Teil bringt in zwei Kapiteln die Senkung von.Real st euer« und Verkehrs st euer n. Die- Realsteuern, nämlich die Grund- und die Gewerbesteuer der Länder und Gemeinden, werden vom 1. April 1931 ab gesenkt, und zwar die Grundsteuer um zehn und die Gewerbesteuer um 20 Prozent. Für die Zeit vom 1. April 1932 ab werden Grundsätze über die Bemessung der Realsteuern durch besonderes Reichsgesetz aufgestellt.
Kapitel 2 sieht eine Aenderung des Kapitalverkehrssteuergesetzes, des Erunder- werbssteuergesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes vor. Die Kapitalverkehrssteuer wird von vier allgemein auf zwei Prozent, bei Verschmelzungen und ge-
Der zweite Teil der Notverordnung (Sicherungen des Haushalts) faßt unter Kapitel 1 das Gesetz über vie Ausgabenbegrenzung zusammen. Danach dürfen Sie Haushaltspläne von Reich, Ländern und Gemeinden für 1932 und 1933 in der Gesamtsumme ver Ausgaben nicht höher sein als für das Rechnungsjahr 1931. Ausnahmen werden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Kapitel 2: (Gehaltskürzung) sieht die Kürzung um 6 Prozent vom 1. Februar 1931 ab vor für die Reichsbeamten unv Soldaten der Wehrmacht, die Warte- und Ruhegeldempfänzer des Reichs, die Hinterbliebenen. Mir den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und die Reichsmmister ist die bekannte Aprozentige Kürzung festgelegt. Von der Kürzung befreit sind Jahresbeträge unter 1500 Ml.
Sleuervemnfa-ung
Zahlreiche Einzelbestimmungen.
Der dritte Teil regelt die Steuervereinfach ung und Steuervereinheitlichung in dem Sinne der Veröffentlichung der Reichsregierung vom 30. September. Kapitel 1 gibt den Gesamtplan der Steuervereinsachung, Kapitel 2 die Neuregelung der Grundsteuer, die in Zukunft einheitlich als Landessteuer erhoben wird. Die Ueberlaffung an die Gemeinden bestinlmt sich nach Landesrecht. In fünf
Sicherungen de- Haushalts
Ausgabenbegrenzung — Gehaltskürzung.
sechsmal nachmittags. ASonnemenlSvrelS: fftr Je« Monat 2.80 Jl bei freier 3«. Geschcmsüelle abgeboll 2,10 Jt. Durch die Pott monatlich 2,30 Jt ausschließlich Zu- “kb m (sollen von höherer Gewalt besteht kein Anspruch aus Lieseruna der 3eituna oder „Iif Rückzahlung des Bezugspreises. Verlag, Schristkeitung und Druckerei- Kölnische^ " »SÄ
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AHchnitten wird die Steuerpflicht, die Besteuerungsgrundlage und die Bestimmung der Steuersätze, die Zerlegung der Besteuerungsgrundlage die Festsetzung und Erhebung der Steuer und die Frage der Ueber- gangs- und Schlußvorschriften geregelt. Kapitel 3 gibt der Gewerbe st euer denselben Charakter wie der Grundsteuer. Sein Aufbau entspricht dem des vorhergehenden Kapitels.
Kapitel 4 behandelt die durch die Neuordnung notwendig werdende Steueranpassung. Es ändert die Reichsabgabenordnung, das Reichsbewertungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz und eine Reihe sonstiger Reichssteuergesetze, darunter das Einkommensteuergesetz von 10. August 1925, das Vermögenssteuergesetz vom gleichen Tage mit der bemerkenswerten Bestimmung, daß die Vermögenssteuer erst bei Vermögen über 20 000 RM. erhoben wird.
Kapitel 5 nimmt Unternehmen, deren Gesamtumsatz einschließlich des steuerfreien Teils 5000 RM. nicht übersteigt, von der Umsatzsteuer aus. Artikel 6 ordnet Erhebungen zur Steuerpflicht der öffentlichen Betriebe an. Kapitel 7 ermächtigt die Reichsregierung, mit Zustimmung des Reichsrates die bereits bekannte S le u e r a m ne st i e zu erlassen.
Schuh der Landwirtschaft
Wohnungswirtschaft — Vereinfachung der Rechtspflege.
Im Teil sieben wird die Wohnungs. wirtschaft in der Weise geregelt, wie es im wesentlichen bereits von uns gemeldet wurde. Dieser Teil gliedert sich in die Förderung und Verbilligung des Kleinwohnungsbaues, die Uebernahme von Bürgschaften zu seinen Gunsten, die Feststellung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmen und die Bestimmungen über dle Termine für den Abbau und die Beendigung der Wohnungszwangswirt- schast.
Im Teil acht werden weitere Maßnahmen zum Schutze der Landwirtschaft getroffen. Kapitel 1 sieht Vorschriften für die Beimischung von Roggen vor. Das Gewicht des frischen Brotes muß mindestens 500 Gramm betragen und durch 250 teilbar sein. Es ist auf dem Brot anzugeben. Weiter werden Geldstrafen für Zuwiderhandelnde angesetzt. Kapitel 2 zählt einige Zollmaßnahmen auf, Kapitel 3 sucht die Verwendung inländischer tierischer Fette, Kapitel 4 die von inländischem Hopfen zu fördern. Schließlich werden in Kapitel 5 noch Vorschriften — mit Strafbestimmungen — zur Verbesserung der Marktverhälmisse für deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse erlassen.
Im neunten und letzten Teil werden Vereinfachungen und Ersparnisse aus dem Gebiete der Rechtspflege vorgesehen. U. a. wird die Wertgrenze für ine Zuständigkeit der Amtsgerichte über vermögensrechtliche Ansprüche auf 800 RM. erhöht. Die Gebühren für Rechtsanwälte in Armensachen werden herabgesetzt.
Ainanzausgleich
für die Jahre 1930 und 1931. Vom 1. April 1932 ab ist der Finanzausgleich durch Gesetz endgültig zu regeln, und hierfür werden auch bereits bestimmte Grundsätze festgelegt, und für die Zwischenzeit wird u. a. festgelegt,- wie sich eine Reihe von Steuern verteilt, z. B. die Kraftfahrzeugfteuer, die Mineralwasser- und die Biersteuer. Die vom Reichsfinanzminister festgesetzten Verteilungsschlüssel für die Einkommen- und die Körperschastssteuer werden bestätigt. Bestimmt der Reichsfinanzminister entsprechend der im Steuervereinfachungsgesetz gegebenen Ermächtigung, daß die Einkommensteuer für die ersten 6000 RM. des Einkommens aus landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögen durch die Grundsteuern der Länder _ und Gemeinden abgegolten wird, so wird an die Länder im Rechnungsjahr 1931 aus Mitteln des Reichshaushalts ein Betrag von 20 Millionen RM. nach dem Verhältnis der Fläche verteilt.
Sechster Teil (Reichsbank, Golddiskontbank, Rentenbank): Der Anteil des Reiches am Reingewinn der Roichsbank wird tim Kapitel 1 erbebt. Von dem jährlichen Reingewinn sollen 10 Prozent entee» Reservefond zugeführt werden. Der nach Ausschüttung der Dividende verbleibende Restbetrag des Reingewinns wird wie folgt verteilt: Von den ersten 25 Millionen erhalten das Reich 75 Prozent, die Anteilseigner 25 Prozent, von den nächsten 20 Millionen gehen an das Reich 90, an die Anteilseigner 10 Prozent. Der dann etwa noch verbleibende Restbetrag fällt dem Reich mit 95 Prozent ju; den Anteilseigern mit 5 Prozent. Diese Regelung findet erstmalig auf das Geschäftsjahr 1930 Anwendung.
Kapitel 2 behandelt die Umgestaltung der Deutschen Golddiskontbank, Kapitel 3 sieht eine langsamere Umwandlung von Rentenbankscheinen in Reichsbankscheine vor. Die Reichsbank hat den Gesamtbetrag der ausgegebenen Rentenbankscheine spätestens bis Ende 1924 zu liquidieren.
Die Parteien
Soweit die Sozialdemokraten in Frage tommen, wird dies heute vom Vorsitzenden der So- zialdemokratifchen Reichstagsfraktion Abgeordneter
Hessische Abendzeitung
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und Finanzen" auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung «uterfchrieben und zur Verkündung durch das Reichsgesetzblatt weitergeleitet. Damit ist diese Verordnung bereits rechtlich in Kraft getreten, und dem Reichstag, der morgen zusammentritt, bleibt nun nichts anderes übrig, als diese Lösung zur Kenntnis zu nehme» oder sie wieder auszuheben.
Im folgenden veröffentlichen wir die Notverordnung, die 87 Seiten umfaßt, in einem ausführlichen Auszuge:
Aenderung der M'verordnung
«wmriudegetränkesteuer — Bürgersteuer — Krankenversicherung.,
th Berlin, 2. Dezember.
Man nimmt an, daß eine dreitägige Debatte im Reichstag stattfinden wird, in der sowohl über den Etat, als auch über die neue Notverordnung und über die alte Notverordnung vom Juli d. I. gesprochen werden wird. Außerdem werden wahrscheinlich einige Anträge auf Wiederaufhebung der Notverordnung und einige M i ß- trauensanträge gegen das Kabinett eingebracht werden. Bis zum Sonnabend wird die parlamentarische Lage jedenfalls geklärt sein, und dann rechnet man mit der Abstimmung, die, soweit man jetzt voraussehen kann, wohl zu einem Erfolg der Regierung führen wird.
All erd Es ist die Haltung der Wirtschaftspartei und der Landvolkparrei z. Zt. noch sehr unsicher, sopaß die Rechnung, die aus Zusammenarbeit der Sozialdemokraten mit den bürgerlichen Parteien beruht, in diesem Falle ncch eine schwache Seite hat. Aber man hat den Eindruck, daß die sehweren Differenzen, die zwischen Wirtschastspartei und Kabinett in letzter Zeit ausgobrochen waten, wieder im Abflauen begriffen sind, und wenn auch die Landvoltpartei sich ihre letzte Entscheidung noch Vorbehalten hat. so wird man die gesamte parlamentarische Lage nicht allzusehr nach den rein rechnerischen Momenten, als vielmehr nach den ausschlaggebenden politischen Faktoren zu beurteilen haben. Tenn allgemein ist man im Reichstag davon überzeugt, daß eine Wiederaufhebung der Notverordnungen oder ein Sturz des Kabinetts auf dem Wege über ein Mißtrauensvotum die Auflösung des Reichstags und den Uebergang zu einem langfristigen außerparlamentarischen Regime zur Folge hat. Alle diejenigen Parteien, die daran kein Interesse haben und das ist immer noch die Mehrheit des Reichstags werden sich schließlich also doch in dem Sinne entscheiden, daß das Kabinett nicht zu Fall kommt, und daß die Notverordnung nicht wieder aufgehcben wird.
Straßenbahnerstreik in Chemnitz
Chemnitz, 2. Dezember.
Obwohl der Direktor der Chemnitzer Straßenbahn am Montag abend auf allen Betriebsbahnhöfen bekannt geben ließ, daß sich jeder als fristlos entlassen zu betrachten habe, ver am Dienstag nicht zum Dienst erscheine, sind die Straßenbahner am Dienstag morgen in den Streik getreten, so daß der gesamte Straßenbahnverkehr ruht. Der Grund zum Streik ist, wie bereits gemeldet, die angekündigte Einführung der 40-Stundenwoche ohne Lohnausgleich.
An einigen Bahnhöfen kam es zu Zufammen- st ö ß e n zwischen Arbeitswilligen und Streikenden. Die Molizei stellte die Ruhe wieder her.
Die Länder kürzen die Bezüge bei sich und den Gemeinden entsprechend. Soweit Beamte und andere Personen wohlerworbene Rechte nach Artikel 129, Absatz 1, Satz 3 der Reichsverfassung haben, werden diese Rechte nicht berührt. Um die gleichen Kürzungsmöglichkeiten für die Angestellten des Reichs, der Länder und der Gemeinden herbeizuführen, können Tarif- und Einzelanstellungsverträge mit einer Frist von einem Monat zum 31. Januar 1931 gekündigt werden. Reichsbank und Reichsbahngesellschaft kürzen von sich aus. Den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften bleibt eine entsprechende Kürzung überlassen. Diese drei Körperschaften sind zu sinngemäßen Kündigungen berechtigt. Rach Durchführung der Gehaltskürzung wird die „Reichshilfe" nicht mehr erhoben. Der Stellenvorbehalt für Versorgungsanwärter wird bis 1935 auf mindestens 75 Prozent erhöht. Die Geistlichen und Lehrer gelten als Beamte. Die Vorschriften dieses Kapitels treten mit Ausnahme des Paragraphen, der den Stellenvorbehalt behandelt, bereits am 31. Januar 1984 außer Kraft.
Kapitel 3: (Tabaksteuer) legt die einzelnen Steuersätze fest und führt die im wesentlichen bekannten Bestimmungen auf.
Auch die Vorschriften des Kapitels 4 (Z «-
5)er erste Teil der „Verordnung des Reichspräsidenten Mr Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" trägt die Ueberschrift „Aenderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930".
Im Kapitel 1 wird die Gemeind eg etränke- steuer, die neben der Gemeindebiersteuer besteht, auf das Rechnungsjahr 1931 beschränkt. Der Reichsfinanzminister kann die Berechtigung der Erhebung für einzelne Getränke vom 1. Januar 1931 ab aufheben, aber nicht für Trinkbranntwein, Wein Md Schaumwein.
Aus der Bürger st euer sind weiter herausgenommen die Personen, die Arbeitslosenuuter- Mtzung beziehen und die Sozialrentner. Der Landessatz wird für Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark auf mindestens 6 Mark, bis 6000 Mark auf mindestens 9 Mark, bis 8000 Mark 12 Mark bestimmt werden. Die höheren Einkommen sind weiter gestaffelt belastet. Die Höchstgrenze ist 2000 Mark bei den Einkommen über 500 000 Mark. Wesentlich ist noch, daß sich die Bürgersteuer bei Personen, die lohnsteuerfrei und ei'nkommensteuerfrei sind, auf die Hälfte also auf Mark 3,— ermäßigt. Sozialrentner mit weniger als Mark 900,— Einkommen und Arbeitslose bleiben von der Zahlung der Bürgersteuer befreit
In Kapitel 2 wird die alte Notverordnung dahin abgeändert, daß Arbeitslose, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, statt 17, Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nur bann haben wenn ihnen kein familienrechtlicher Unterhaltungsanspruch zusteht.
Zur Krankenversicherung: Dauert die Kraukhett länger als zehn Tage, so fällt die Arznei- gobühr. Von der Verpflichtung, den Beitrag zu entrichten, sind befreit alle Arbeitslcsen, Jnvaliden- rentner, Unfall reut ne r und aus der Reichsversorgung unterstützte, Schwerverletzte und Schwerbeschädigte, ferner Tuberkulöse und Geschlechtskranke, die ihre Bedürftigkeit bescheinigen lassen. In dringenden Fällen kann der Krankenschein nachher geholt werden. Dte oben bezeichneten Personenkreise sind auch von der Gebühr befreit. Außer einer Reihe weiterer Aenderungen zur Krankenversicherung wird noch bestimmt, daß der Anspruch auf die Gebühr nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann.
Dieser Teil 3 der Notverordnung ist mit seinen zahlreichen Einzelbestimrnungen außerordentlich umfangreich.
Senkung von Realsteuern
Grund- und Gewerbesteuer. — Aenderung des
Tardieu und der Oustrlc-Gkandal
Paris, 2. Dezember.
In den Wandelgängen des Palais Bourbon war allgemein das Tagesgespräch, vaß Ministerpräsident Tardieu im Zusammenhang mit dem Oustrie- Skandal die Absicht habe, seinen Rücktritt einzurei- cken. Man behauptete, daß der Untersuchungsausschuß bereits mit Sicherheit festgestellt habe, daß auch »och einige Unterstaatssekretäre in die Angelegenheit verwickelt feien und hielt daher die Stellung Tar- diens für unhaltbar. Es stellte sich jedoch heraus, baß biefe G-rächte ben Ereignissen zum minbeften weit vorausetlen. Tarbieu bürste vielmehr in aller Ruh, das Ergebnis der Untersuchung abwarten.
Im Lause des Montag wurden zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Präsidenten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Marin 15 Briefe gewechselt, die sich sämtlich auf die weiteren Ermittlungen in diesem Finanzskandal bezogen. Am Montag fand bann noch eine Rücksprache Marins vckj Tardieu statt.