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Kaffeler Neueste Nachrichten

Kasseler Abendzeitung

Nummer 282*

Dienstag, 2. Dezember 1930

20. Jahrgang

Giebenundachtzig Seiten Notverordnung!

Hindenburg hat die Notverordnung aus Grund de« Artikel« 48 in Kraft gesetzt / Der Reichstag soll noch diese Woche entscheide«

Der Inhalt der Verordnung

(Eigene Drahtmeldung.)

erheit von Wirtschaft

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Wahrscheinlich keine Mehrheit für Wiederaufhebung der Verordnung

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nungsjahr 1931) bringen für die Einkommen über 8000 RM., die Ledigen und die Aufsichtsrats- mitglicder'.bereits bekannte Bestimmungen.

wissen Umwandlungen von Kapitalgesellschaften auf 1 Prozent gesenkt. Die Grunderwerbssteuer wird in bestimmten Fällen auf 2 Prozent vermin­dert. In der Aenderung des Finanzausgleichsge­setzes werden die Fälle aufgezählt, in denen die Wertzuwachssteuer nicht mehr erhoben werden soll.

Der fünfte Teil regelt den vorläufigen

th. Berlin, 2. Dezember.

Das Reformwerk des Kabinetts Brüning ist nun­mehr abgeschlossen. Die politische Entscheidung ist be­reits gestern abend gefallen. Der Reichspräsi­dent von Hindenburg hat zwischen 5 und 6 Uhr den Kanzler empfange«, und dieser hat ihn um die Unterzeichnung der großen Notverordnung ge­beten, durch die das Sanierungsprogramm in Kraft gesetzt wird. Der Reichspräsident hat dem Kanzler und seinen Mitarbeiter« im Kabinett den Dank für

ihre Arbeit ausgesprochen nnd hat darauf dieVer­ordnung ' ' "

schlage zur Einkomme ''teuer

Dr. B r e i t s ch e i d noch einmal ausdrücklich versichert. Dieser legt in einem Artikel imVorwärts" dar, daß die Sozialdemokraten vor der Wahl ständen, die recht bedenkliche Aufhebung der Verfassung zu tolerieren, der die Regierung Brüning bei Anwendung des Ar­tikels 48 stattgegeben hat, oder auf ein System hinaus­steuern, welches den Wünschen Hitlers und Hugen- bergs entspräche. Diese Wahl sei zwar für die Sozial­demokraten ein böses Dilemma, aber die Ent­scheidung werde sich nur danach richten können, was auf die Dauer gesehen, für die Demokratie und das Proletariat das richtige sei. Tie Sozialdemokraten hätten jedenfalls kein Recht, die bürgerlichen Parteien auf einen Weg hinzudrängen, der den nationalsoziali­stischen Ideen den Weg bereite.

Die bürgerlichen Mittelparteien sind mit den oben erwähnten Ausnahmen selbstverständlich auf derselben Linie zu finden. Die Deutsche Volks- Partei hat in letzter Zeit wiederholt betont, daß sie sich vom Kabinett Brüning zu distanzieren wünsche, aber die gestrige politische Debatte im Zentralvorstand der Deutschen Volkspa'-tei hat gezeigt, daß die Partei im Augenblick keine Extratour beabsichtigt.

Der vierte Teil bringt in zwei Kapiteln die Senkung von.Real st euer« und Ver­kehrs st euer n. Die- Realsteuern, nämlich die Grund- und die Gewerbesteuer der Länder und Gemeinden, werden vom 1. April 1931 ab ge­senkt, und zwar die Grundsteuer um zehn und die Gewerbesteuer um 20 Prozent. Für die Zeit vom 1. April 1932 ab werden Grundsätze über die Be­messung der Realsteuern durch besonderes Reichsgesetz aufgestellt.

Kapitel 2 sieht eine Aenderung des Kapi­talverkehrssteuergesetzes, des Erunder- werbssteuergesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes vor. Die Kapitalverkehrssteuer wird von vier allge­mein auf zwei Prozent, bei Verschmelzungen und ge-

Der zweite Teil der Notverordnung (Sicherungen des Haushalts) faßt unter Kapitel 1 das Gesetz über vie Ausgaben­begrenzung zusammen. Danach dürfen Sie Haus­haltspläne von Reich, Ländern und Gemeinden für 1932 und 1933 in der Gesamtsumme ver Ausgaben nicht höher sein als für das Rechnungsjahr 1931. Ausnahmen werden nur unter ganz bestimmten Vor­aussetzungen zugelassen.

Kapitel 2: (Gehaltskürzung) sieht die Kürzung um 6 Prozent vom 1. Februar 1931 ab vor für die Reichsbeamten unv Soldaten der Wehr­macht, die Warte- und Ruhegeldempfänzer des Reichs, die Hinterbliebenen. Mir den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und die Reichsmmister ist die be­kannte Aprozentige Kürzung festgelegt. Von der Kürzung befreit sind Jahresbeträge unter 1500 Ml.

Sleuervemnfa-ung

Zahlreiche Einzelbestimmungen.

Der dritte Teil regelt die Steuerverein­fach ung und Steuervereinheitlichung in dem Sinne der Veröffentlichung der Reichsregierung vom 30. September. Kapitel 1 gibt den Gesamtplan der Steuervereinsachung, Kapitel 2 die Neuregelung der Grundsteuer, die in Zukunft einheitlich als Landessteuer erhoben wird. Die Ueberlaffung an die Gemeinden bestinlmt sich nach Landesrecht. In fünf

Sicherungen de- Haushalts

Ausgabenbegrenzung Gehaltskürzung.

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eammeinummer 6800. Juristische Sprechstunde leien Dienstag von 5 bis 7 U6r~ Kölnische Straße Nr. io".

AHchnitten wird die Steuerpflicht, die Besteuerungs­grundlage und die Bestimmung der Steuersätze, die Zerlegung der Besteuerungsgrundlage die Festsetzung und Erhebung der Steuer und die Frage der Ueber- gangs- und Schlußvorschriften geregelt. Kapitel 3 gibt der Gewerbe st euer denselben Charakter wie der Grundsteuer. Sein Aufbau entspricht dem des vorhergehenden Kapitels.

Kapitel 4 behandelt die durch die Neuordnung notwendig werdende Steueranpassung. Es ändert die Reichsabgabenordnung, das Reichsbewer­tungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz und eine Reihe sonstiger Reichssteuergesetze, darunter das Ein­kommensteuergesetz von 10. August 1925, das Vermö­genssteuergesetz vom gleichen Tage mit der bemer­kenswerten Bestimmung, daß die Vermögenssteuer erst bei Vermögen über 20 000 RM. erhoben wird.

Kapitel 5 nimmt Unternehmen, deren Gesamtum­satz einschließlich des steuerfreien Teils 5000 RM. nicht übersteigt, von der Umsatzsteuer aus. Ar­tikel 6 ordnet Erhebungen zur Steuerpflicht der öffentlichen Betriebe an. Kapitel 7 ermächtigt die Reichsregierung, mit Zustimmung des Reichsrates die bereits bekannte S le u e r a m ne st i e zu er­lassen.

Schuh der Landwirtschaft

Wohnungswirtschaft Vereinfachung der Rechtspflege.

Im Teil sieben wird die Wohnungs. wirtschaft in der Weise geregelt, wie es im we­sentlichen bereits von uns gemeldet wurde. Dieser Teil gliedert sich in die Förderung und Verbilligung des Kleinwohnungsbaues, die Uebernahme von Bürgschaften zu seinen Gunsten, die Feststellung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmen und die Bestimmungen über dle Termine für den Ab­bau und die Beendigung der Wohnungszwangswirt- schast.

Im Teil acht werden weitere Maßnahmen zum Schutze der Landwirtschaft getroffen. Ka­pitel 1 sieht Vorschriften für die Beimischung von Roggen vor. Das Gewicht des frischen Brotes muß mindestens 500 Gramm betragen und durch 250 teil­bar sein. Es ist auf dem Brot anzugeben. Weiter werden Geldstrafen für Zuwiderhandelnde angesetzt. Kapitel 2 zählt einige Zollmaßnahmen auf, Kapitel 3 sucht die Verwendung inländischer tierischer Fette, Kapitel 4 die von inländischem Hopfen zu fördern. Schließlich werden in Kapitel 5 noch Vorschriften mit Strafbestimmungen zur Verbesserung der Marktverhälmisse für deutsche landwirtschaftliche Er­zeugnisse erlassen.

Im neunten und letzten Teil werden Verein­fachungen und Ersparnisse aus dem Gebiete der Rechtspflege vorgesehen. U. a. wird die Wertgrenze für ine Zuständigkeit der Amtsgerichte über vermögensrechtliche Ansprüche auf 800 RM. erhöht. Die Gebühren für Rechtsanwälte in Armen­sachen werden herabgesetzt.

Ainanzausgleich

für die Jahre 1930 und 1931. Vom 1. April 1932 ab ist der Finanzausgleich durch Gesetz endgültig zu re­geln, und hierfür werden auch bereits bestimmte Grundsätze festgelegt, und für die Zwischenzeit wird u. a. festgelegt,- wie sich eine Reihe von Steuern ver­teilt, z. B. die Kraftfahrzeugfteuer, die Mineral­wasser- und die Biersteuer. Die vom Reichsfinanz­minister festgesetzten Verteilungsschlüssel für die Einkommen- und die Körperschastssteuer werden be­stätigt. Bestimmt der Reichsfinanzminister entspre­chend der im Steuervereinfachungsgesetz gegebenen Ermächtigung, daß die Einkommensteuer für die ersten 6000 RM. des Einkommens aus landwirt­schaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögen durch die Grundsteuern der Länder _ und Gemeinden abgegolten wird, so wird an die Länder im Rechnungsjahr 1931 aus Mitteln des Reichshaus­halts ein Betrag von 20 Millionen RM. nach dem Verhältnis der Fläche verteilt.

Sechster Teil (Reichsbank, Golddiskontbank, Rentenbank): Der Anteil des Reiches am Reinge­winn der Roichsbank wird tim Kapitel 1 erbebt. Von dem jährlichen Reingewinn sollen 10 Prozent entee» Reservefond zugeführt werden. Der nach Ausschüt­tung der Dividende verbleibende Restbetrag des Reingewinns wird wie folgt verteilt: Von den ersten 25 Millionen erhalten das Reich 75 Prozent, die Anteilseigner 25 Prozent, von den nächsten 20 Millionen gehen an das Reich 90, an die Anteils­eigner 10 Prozent. Der dann etwa noch verbleibende Restbetrag fällt dem Reich mit 95 Prozent ju; den Anteilseigern mit 5 Prozent. Diese Regelung fin­det erstmalig auf das Geschäftsjahr 1930 Anwendung.

Kapitel 2 behandelt die Umgestaltung der Deutschen Golddiskontbank, Kapitel 3 sieht eine langsamere Umwandlung von Rentenbankschei­nen in Reichsbankscheine vor. Die Reichsbank hat den Gesamtbetrag der ausgegebenen Rentenbank­scheine spätestens bis Ende 1924 zu liquidieren.

Die Parteien

Soweit die Sozialdemokraten in Frage tommen, wird dies heute vom Vorsitzenden der So- zialdemokratifchen Reichstagsfraktion Abgeordneter

Hessische Abendzeitung

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und Finanzen" auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung «uterfchrieben und zur Ver­kündung durch das Reichsgesetzblatt weitergeleitet. Da­mit ist diese Verordnung bereits rechtlich in Kraft getreten, und dem Reichstag, der morgen zusammen­tritt, bleibt nun nichts anderes übrig, als diese Lö­sung zur Kenntnis zu nehme» oder sie wieder auszu­heben.

Im folgenden veröffentlichen wir die Notverord­nung, die 87 Seiten umfaßt, in einem ausführlichen Auszuge:

Aenderung der M'verordnung

«wmriudegetränkesteuer Bürgersteuer Kranken­versicherung.,

th Berlin, 2. Dezember.

Man nimmt an, daß eine dreitägige De­batte im Reichstag stattfinden wird, in der so­wohl über den Etat, als auch über die neue Not­verordnung und über die alte Notverordnung vom Juli d. I. gesprochen werden wird. Außerdem werden wahrscheinlich einige Anträge auf Wieder­aufhebung der Notverordnung und einige M i ß- trauensanträge gegen das Kabinett eingebracht werden. Bis zum Sonnabend wird die parlamenta­rische Lage jedenfalls geklärt sein, und dann rechnet man mit der Abstimmung, die, soweit man jetzt voraussehen kann, wohl zu einem Erfolg der Regierung führen wird.

All erd Es ist die Haltung der Wirtschafts­partei und der Landvolkparrei z. Zt. noch sehr un­sicher, sopaß die Rechnung, die aus Zusammen­arbeit der Sozialdemokraten mit den bürgerlichen Parteien beruht, in diesem Falle ncch eine schwache Seite hat. Aber man hat den Eindruck, daß die sehweren Differenzen, die zwischen Wirtschastspartei und Kabinett in letzter Zeit ausgobrochen waten, wieder im Abflauen begriffen sind, und wenn auch die Landvoltpartei sich ihre letzte Entscheidung noch Vorbehalten hat. so wird man die gesamte parla­mentarische Lage nicht allzusehr nach den rein rech­nerischen Momenten, als vielmehr nach den aus­schlaggebenden politischen Faktoren zu beurteilen haben. Tenn allgemein ist man im Reichstag davon überzeugt, daß eine Wiederaufhebung der Notverordnungen oder ein Sturz des Ka­binetts auf dem Wege über ein Mißtrauensvotum die Auflösung des Reichstags und den Uebergang zu einem langfristigen außerparla­mentarischen Regime zur Folge hat. Alle diejenigen Parteien, die daran kein Interesse haben und das ist immer noch die Mehrheit des Reichstags werden sich schließlich also doch in dem Sinne entscheiden, daß das Kabinett nicht zu Fall kommt, und daß die Not­verordnung nicht wieder aufgehcben wird.

Straßenbahnerstreik in Chemnitz

Chemnitz, 2. Dezember.

Obwohl der Direktor der Chemnitzer Straßenbahn am Montag abend auf allen Betriebsbahnhöfen be­kannt geben ließ, daß sich jeder als fristlos entlas­sen zu betrachten habe, ver am Dienstag nicht zum Dienst erscheine, sind die Straßenbahner am Dienstag morgen in den Streik getreten, so daß der gesamte Straßenbahnverkehr ruht. Der Grund zum Streik ist, wie bereits gemeldet, die angekündigte Einführung der 40-Stundenwoche ohne Lohnaus­gleich.

An einigen Bahnhöfen kam es zu Zufammen- st ö ß e n zwischen Arbeitswilligen und Streikenden. Die Molizei stellte die Ruhe wieder her.

Die Länder kürzen die Bezüge bei sich und den Gemeinden entsprechend. Soweit Beamte und andere Personen wohlerworbene Rechte nach Artikel 129, Absatz 1, Satz 3 der Reichsverfassung haben, werden diese Rechte nicht berührt. Um die gleichen Kürzungs­möglichkeiten für die Angestellten des Reichs, der Län­der und der Gemeinden herbeizuführen, können Ta­rif- und Einzelanstellungsverträge mit einer Frist von einem Monat zum 31. Januar 1931 gekündigt werden. Reichsbank und Reichsbahngesellschaft kürzen von sich aus. Den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften bleibt eine entsprechende Kürzung überlassen. Diese drei Körperschaften sind zu sinngemäßen Kündigun­gen berechtigt. Rach Durchführung der Gehaltskür­zung wird dieReichshilfe" nicht mehr erhoben. Der Stellenvorbehalt für Versorgungsan­wärter wird bis 1935 auf mindestens 75 Prozent erhöht. Die Geistlichen und Lehrer gelten als Be­amte. Die Vorschriften dieses Kapitels treten mit Ausnahme des Paragraphen, der den Stellenvorbe­halt behandelt, bereits am 31. Januar 1984 außer Kraft.

Kapitel 3: (Tabaksteuer) legt die einzelnen Steuersätze fest und führt die im wesentlichen bekann­ten Bestimmungen auf.

Auch die Vorschriften des Kapitels 4 (Z «-

5)er erste Teil derVerordnung des Reichspräsi­denten Mr Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" trägt die UeberschriftAenderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930".

Im Kapitel 1 wird die Gemeind eg etränke- steuer, die neben der Gemeindebiersteuer besteht, auf das Rechnungsjahr 1931 beschränkt. Der Reichs­finanzminister kann die Berechtigung der Erhebung für einzelne Getränke vom 1. Januar 1931 ab auf­heben, aber nicht für Trinkbranntwein, Wein Md Schaumwein.

Aus der Bürger st euer sind weiter heraus­genommen die Personen, die Arbeitslosenuuter- Mtzung beziehen und die Sozialrentner. Der Lan­dessatz wird für Personen mit einem Jahresein­kommen von nicht mehr als 4500 Mark auf min­destens 6 Mark, bis 6000 Mark auf mindestens 9 Mark, bis 8000 Mark 12 Mark bestimmt werden. Die höheren Einkommen sind weiter gestaffelt be­lastet. Die Höchstgrenze ist 2000 Mark bei den Ein­kommen über 500 000 Mark. Wesentlich ist noch, daß sich die Bürgersteuer bei Personen, die lohnsteuerfrei und ei'nkommensteuerfrei sind, auf die Hälfte also auf Mark 3, ermäßigt. Sozialrentner mit weniger als Mark 900, Einkommen und Arbeitslose bleiben von der Zahlung der Bürgersteuer befreit

In Kapitel 2 wird die alte Notverordnung dahin abgeändert, daß Arbeitslose, die das 16. Le­bensjahr noch nicht vollendet haben, statt 17, An­spruch auf Arbeitslosenunterstützung nur bann haben wenn ihnen kein familienrechtlicher Unterhaltungs­anspruch zusteht.

Zur Krankenversicherung: Dauert die Kraukhett länger als zehn Tage, so fällt die Arznei- gobühr. Von der Verpflichtung, den Beitrag zu ent­richten, sind befreit alle Arbeitslcsen, Jnvaliden- rentner, Unfall reut ne r und aus der Reichsversor­gung unterstützte, Schwerverletzte und Schwerbe­schädigte, ferner Tuberkulöse und Geschlechtskranke, die ihre Bedürftigkeit bescheinigen lassen. In drin­genden Fällen kann der Krankenschein nachher geholt werden. Dte oben bezeichneten Personenkreise sind auch von der Gebühr befreit. Außer einer Reihe weiterer Aenderungen zur Krankenversicherung wird noch bestimmt, daß der Anspruch auf die Gebühr nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann.

Dieser Teil 3 der Notverordnung ist mit seinen zahlreichen Einzelbestimrnungen außerordentlich um­fangreich.

Senkung von Realsteuern

Grund- und Gewerbesteuer. Aenderung des

Tardieu und der Oustrlc-Gkandal

Paris, 2. Dezember.

In den Wandelgängen des Palais Bourbon war allgemein das Tagesgespräch, vaß Ministerpräsident Tardieu im Zusammenhang mit dem Oustrie- Skandal die Absicht habe, seinen Rücktritt einzurei- cken. Man behauptete, daß der Untersuchungsaus­schuß bereits mit Sicherheit festgestellt habe, daß auch »och einige Unterstaatssekretäre in die Angelegenheit verwickelt feien und hielt daher die Stellung Tar- diens für unhaltbar. Es stellte sich jedoch heraus, baß biefe G-rächte ben Ereignissen zum minbeften weit vorausetlen. Tarbieu bürste vielmehr in aller Ruh, das Ergebnis der Untersuchung abwarten.

Im Lause des Montag wurden zwischen dem Mi­nisterpräsidenten und dem Präsidenten des parla­mentarischen Untersuchungsausschusses Marin 15 Briefe gewechselt, die sich sämtlich auf die wei­teren Ermittlungen in diesem Finanzskandal bezo­gen. Am Montag fand bann noch eine Rücksprache Marins vckj Tardieu statt.