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Kasseler Neueste Nachrichten

Hessische Abendzeitung

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Nummer 165*

Donnerstag, 17. Juli 1930

Brüning greift zum Artikel 48!

Deckungsprogramm in zwei Notverordnungen geteilt / Scharfe sozialdemokratische Kampfansage / Hindenburg reist doch ins preußische Rheinland

Die Notvewrdn'rngen

KriedezwiftHenHmdenburgundBram:

th. Berlin, 17. Juli.

(Von unserer Berliner Schriftleitung.)

Antideutsche Kundgebung in Moskau

Eigener Drahtbericht.

zwischen den Partien h'rb izuführen

nehmen

Staatssekretär Zweigen keine Möglichkeil hierzu,

reise im ursprünglich vorgesehene« Um­so n g e, also auch in die Städte des prenhischen Tei­les der befreiten Gebiete, durchführen.

berlain den Standpunkt der Konservativen und die Vorteile der Schutzzoll-Politik dargelegt hatte, wurde die Aussprache von Macdonald abgeschlossen.

London, 17. Juli.

Der konservative Tagesantrag gegen die Regie­rung ist gestern kurz nach 11 Uhr mit 312 gegen 241 Stimmen abgelchnt worden. 9i«*tocw. noch Cham-

sah jedoch politisch Keschwerdeverfahren seitens des Stahlhelms gleich- 1 falls als erledigt angesehen werden."

alle Getränke außer Milch. Die Steuern sollen sich den Meinhandelspreisen anpaffen.

Die Regierung hat mit Absicht die gesamte Ma­terie in zwei Notverordnungen zerlegt. Me erste Ver­ordnung enthält alle wesentlichen Stücke des Dek- kungsprogramms, und die Regierung sicht auf -dem Standpunkte, daß der

Reichstag unbedingt aufgelöst werden mufft, wenn er etwa die Wiederaufhebung dieser ersten Rotver­ordnung beschließen sollte.

Bei der zweiten Verordnung liegt die Sache etwas anders. Hier würde die Regierung den Kriegsfall nicht als gegeben erachten, wenn der Reichstag etwa die Aufhebung dieser zweiten Notverordnung be­schließen sollte. Man hat dabei besondere Rücksichten auf die Wirtschaftspartei genommen, die bekanntlich scharf gegen die Gemeindegetränkesteuer eingestellt ist. Da es also möglich ist, daß zwar gegen die Gemeinde­getränkssteuer, nicht aber gegen die übrigen Verord­nungen im Reichstag eine Mehrheit zustande kommt, so hat die Regierung durch diese Trennung, bereits Vorsorge getroffen, daß daraus kein Konflikt entsteht. Wenn allerdings der Reichstag die Wiederaufhebung der ersten Verordnung beschließen sollte, dann ist, wie gesagt, seine Auflösung unabwendbar.

Ltnd wieder Reich - Thüringen

Die Sperre her Thüringer Polizeikosten vor dem Staatsgerichtshof.

Leipzig, 17. Juli.

Der Staatsgerichishof für das Deutsche Reich ver­handelte heute unter dem Vorstt, des Reichsgerichts- präsidewen Dr. Bumke in der verfassungsrechtlichen Streitsache des Landes Thüringen gegen das Deut­sche Reich über den Erlast einer einstweiligen Ver­fügung in der Frage der Weitergewährung der vom Reich an Tbüringen su leistenden Polizeirulchüffe.

Als Vertreter Thüringens waren Ministerialrat Guyet und der Staatsrechtslehrer an der Universität Jena Oberverwaltungsgerichtsrat Profeffor Dr. Koeürenther erschienen, während das Reich durch Staatssekretär Dr. Zweigert und Ministerialdirigent Haentschel vertreten wurde.

Thüringen beantragte zur Sache, festzustellen, daß die Sperre der Polizeizuschüsse an Thüringen unzu­lässig und das Reich verpflichtet ist, die Thüringen zustehenden Reichszuschüffe weiter zu zahlen. Ferner beantragte Thüringen durch einstweilige Verfügung, festzustellen, das Reich habe bis zur endgültigen Ent­scheidung des Staatsgerichtshvfes an das Land Thü­ringen wie bisher monatlich 255 463 RM. zur Bestrei­tung der Ausgaben zum Zwecke polizeilichen Schutzes zu gewähren.

Ta zunächst nur eine vorläufige Regelung angestrebt ist, regte der Vorsitzende Dr. Bumte au, eine solche vorläufige Regelung durch ein Einver-

hördendem Notopfer nur dann unter­liegen, wenn sie ein Gehalt von über 8400 Mark im Jahre beziehen. Außerdem ist jetzt die Steuerpflicht der Aufsichts­räte festgestellt, und bei der Ledigensteuer ist die Bestimmung getroffen worden, daß diejenigen Personen, die für eine geschiedene Frau oder für ihre Eltern bis zu einem gewissen Prozentsatz ihres Ein­kommens unterhaltungspflichtig sind, von der Ledigen­steuer befreit werden. Die Bürgersteuer (Kopf­steuer) liegt nicht als Regierungs-Entwurf, sondern bekanntlich als Initiativantrag der Regierungspar­teien vor und ist in der Kompromißfaffung der Re­gierungsparteien vor wenigen Tagen veröffentlicht worden. Die Tabaksteuer dagegen entspricht völ­lig dem ausführlichen Regierungsentwurf.

Die zweite Notverordnung, die die Gemeinde- getröntefteuer enthält, stellt etwas vollkom­men Neues dar. Diese Steuerverordnung ist von der Regierung neu formuliert worden. Sie be­stimmt, daß die Gemeinden mit Genehmigung der Landesregierung oder der beauftragten Behörden Steuern auf Bier, Wein, Schaumwein, Branntwein, Kaffee, Tee und ähnliche künstliche Getränke erheben dürfen, soweit diese Ge­tränke an Ort und Stelle vom Erzeuger verkauft werden. Es handelt sich also im wesentlichen um

Der Amtliche Preußische Pressedienst -teilt mit: Im Verlaus bes 16. Juli fand öm preußischen Innenmini­sterium mit bevollmächtigten Vertretern der Bundesleitung des Stahlhelmes, Bund der Frontsoldaten, eine längere Besprechung statt. Hierbei wurde vom preußischen Ministerium -des Innern erneut den Vertretern des Stahlhelms dargelegt, daß die gewünschte Mederzulaffung des Stahlhelms in den Provinzen Rheinland und West­falen von einer eindeutigen Erklärung der Bundes­leitung abhängig gemacht werden müßte, die eine bin­dende Zusage enthielte, daß in Zukunft Verstöße gegen bestehende Gesetze nicht mehr vorkommen würden. In den Abendstunden des 16. Juli ging dann im preußischen Innenministerium die nachstehende

Erklärung des Bundesführers des Stahlhelms, vom ersten Bundesfuhrer und zweiten Bundesführer gezeichnet, ein. Tarin heißt es u. a.: Die Bundes­führer des Stahlhelms haben erneut von der Auffas­sung des preußischen Staatsministeriums über die Vorgänge, die zu der Auflösung des Stahlhelms in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen ge­führt haben, Kenntnis genommen. Unter Zugrunde­legung dieser Auffassung geben die Bundesführer des Stahlhelms die Erklärung ab, daß sie in Zukunft solche Hebungen wie die im Oktober 1929, die zur Auflösung Anlaß gegeben haben, unterlassen werden. Sie versichern seiner, daß eine den Vor­schriften des Gesetzes vom 22. März 1921 zuwider-lau­fende Betätigung, namentlich auch die Ausbildung und Hebung -der Mitglieder im Waffenhandwerk und im Gebrauch von Kriegswaffen, im Stahlhelm nicht geduldet wird. Insbesondere werden die Bundes­führer dafür Sorge tragen, daß in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen nur solche Landesver­bände und Unterorganisationen gebildet werden, bei denen die Gewähr dafür geboten ist, daß die Anord­nungen und Zusicherungen der Bundessührung von allen Mitgliedern befolgt werden.

Auf Grund dieser Erklärung ging der Bundes­führung des Stahlhelms ein

Schreiben des Innenministers zu, in dem die Zusicherungen des Stahlhelms entge­gengenommen wurden und ertlärt wird, daß der Neubildung von Organisationen des Stahlhelms in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen von der Polizei keine Hindernisse bereitet werden. Die preußische Staatsregierung setzt", so heißt es weiter,dabei im Vertrauen auf die gegebenen Zu­sicherungen voraus, daß der etwa neu zu gründende Stahlhelm in den genannten beiden Provinzen damit einen wesentlich anderen Charakter haben wird als die seinerzeit aufgelösten Teile des Bundes. Die preußische Staatsregierung erachtet es im Übrigen als selbstverständlich, daß die Wiederzulaffung des Bundes nicht zum Anlaß neuer Angriffe gegen die Staatsregierung genommen wird, und daß schwebende

Gtahlhelmverbot aufgehoben!

Berlin, 17. Juli.

®er Wortlaut der beiden Notverord­nungen, die das Kabinett beschloffen hat, wird be­reits heute früh den Abgeordneten des Reichstags in Gestalt einer Sonderausgabe des Reichsanzeigers vor­liegen. Es handelt sich dabei um zwei Verordnungen.

Die erste enthält drei Hauptteile: 1. Die aus­führlichen Steuergesetze und zwar a) die Reichs­hilfe (Notopfer), b) den Zuschlag zur Einkommen­steuer und c) die Ledigensteuer. Der zweite Teil betrifft die Bürgersteuer und der dritte Teil die Verlängerung der Fristen bei der Tabaksteuer.

Die zweite Notverordnung enthält lediglich die Eemeinde-Getränkesteuer.

Der Inhalt der ersten Notverordnung ist im we­sentlichen aus den Vorlagen der Reichsregierung be­kannt, über die in letzter Zeit wiederholt berichtet worden ist. An wesentlichen Aenderungen ist bisher nur heroorzuheben, daß beim Notopfer, also der 2%= prozentigen Abgabe der Reichsbeamten und sonstigen Personen im öffentlichen Dienst, jetzt die Bestimmung getroffen wurde, daß die Ange st eilten der Be-

Hnieiaenöretfe: Geschäft»- und Kamilteu-Anzelgeu die 80 mm Seile II Dünns». Kleine Anzeigen w» Kassel da» Wort 7 4. Auswärtige Kleine Anzeigen die 80 mm breite Zeile 11 4. Anzeigen im Reklameteil die 78 mm breite Zeile 45 4. Ofsertgebühr 25 4 (Bei Zustellung 85 4). Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Ausgaben, an besonderen Plätzen and für telephonisch erteilte Aufträge keine Gewähr. Rech­nungsbeträge innerhalb von 5 Tagen zahlbar. Gerichtsstand Kassel. Postscheckkonto Frankfurt a. M. 6380,

Unverbindlich, aber höflich!

Englands Antwort wird beute Briand überreicht.

Berlin, 17. Juli.

Der Reichstag har gestern den Artikel 2 der Deckungsvorlage (Reichshilse) mit 256 gegen 193 Stimmen abgelehnt. Dagegen haben die Sozialdemokraten, die Deutschnationalen, die Kom­munisten, die Nationalsozialisten und die beiden Mitglieder der Bolksrechts-Partei gestimmt. Mit den Regierungsparteien stimmten für die Reichshilse auch die vier dcutschnationalen Abgeordneten Dr. Ba­zille, Dingler, Ohler und Vogt-Württemberg, sowie der frühere Deutfchnationale Bruhn. Reichskanzler Dr. Brüning erklärte darauf, daß die Regierung auf die Fortführung der Verhandlungen über dre Vorlage keinen Wert mehr lege.

Der Antrag der Wirtschaftspartei auf Reichs­tagsauflösung wurde dann gegen die Wirt- schaftspartci und die Nationalsozialisten abgc- lehnt.

Der kommunistische Mitztrauensantrag gegen das Reichskabinett wurde in namentlicher Ab­stimmung mit 244 gegen 59 Stimmen bei 151 Stimm­enthaltungen abgelehtzt. Die Deutschnationalen haben gegen den Antrag gestimmt, die Sozialdemo­kraten haben Stimmenthaltung geübt. (Siöhe auch <s«ite 2).

Mit Rücksicht darauf, daß die Deckung des Reichs- Haushalts, wie es in einer Erklärung der Regierung heißt, ein unbedingtes Erfordernis für die Aufrecht­erhaltung geordneter Staatssinanzen und der Wirt­schaft ist, hat der Reichspräsident die Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 4 8 der Reichs­verfassung für gegeben erachtet und auf Antrag der Reichsregierung die zur Deckung des Haushalts er­forderlichen Maßnahmen getroffen.

Der Reichspräsident hat gemäß der Reichsver- fassnng von den aufgrund des Artikels 48 getroffenen Maßnahmen dem Reichstag unverzüglich Kenntnis gegeben. Diese Maßnahmen bestehen in zwei Ver­ordnungen, von denen die eine die Deckungsvorlagen der Reichsregierung nebst Bürgerabgabe und die zweite die Gemeindegetränkesteuer umfaßt.

th. Berlin, 17. Juli.

Bekanntlich gaben die Stahlhelm- und die Amne­stiefrage den Anlaß zu Konflikten zwischen dem preu­ßischen Ministerpräsidenten Brann und dem Reichs­präsidenten von Hindenburg. Wie man hört, soll heute zwischen diesen beiden einflußreichsten Per­sönlichkeiten des Reiches in Gegenwart des Kanzlers gewissermaßen Friede geschlossen werden. Für heute ist eine Zusammenkunft der genannten drei Per­sönlichkeiten in Aussicht genommen, wobei man sich über die inzwischen bereits erfolgte Aufhebung des Stahlhelmverbots, sowie über den Ver­zicht Preußens auf einen neuen Einspruch gegen die Amnestie und über die Rheinlandreise des Reichsprä­sidenten von Hindenburg aussprechen wird.

Es ist anzunehmen, daß diese Verständigung zu einem vollen Erfolg führt. Der Reichspräsident von Hindenburg wird nunmehr seine Rheiuland-

Die Entscheidung über die Deckungsvorlagen des Reichskabinetts ist gefallen. Die Entscheidung über das Schicksal des Reichstags wird in den allernächsten Tagen fallen müs­sen. Es hat sich als unmöglich erwiesen, eine parla­mentarische Mehrheit für das Deckungsprogramm zu finden, und infolgedessen hat der Reichskanzler nun­mehr mit Zustimmung des Reichspräsidenten von Hindenburg die wichttgsten Stücke des Regierungs­programms ans dem Wege der Notverordnung Mit Hilfe des Arttkels 48 in Kraft gesetzt.

Das gesamte politische Interesse konzentriert sich jetzt auf die Frage, ob sich im Reichstag eine Mehr­heit für die Wiederaufhebung der Notver­ordnungen finden wird. Die Sozialdemokraten werden einen derartigen Antrag im Laufe des heu­tigen Tages unbedingt einbringen. Die Verständi­gungsverhandlungen mit den Sozialdemokraten ha­ben sich gestern vollständig im Sande verlaufen, und in der Plenarsitzung des Reichstages haben die bei­den Abgeordneten Dr. Breitscheid (Sozialdemokrat) und Esser (Zentrum), die diese Verhandlungen führ­ten, eine ganze Reihe von Indiskretionen über diese Verhandlungen ausgeplaudert. Jedenfalls gewann man daraus den abschließenden Eindruck, daß diese Verhandlungen im wesenttichen dazu gedient haben, das Gewissen des Kanzlers zu beruhi­gen, der nicht zum Arttkel 48 greisen wollte, ehe nicht die letzte parlamentarische Verhandlungsmög­lichkeit erschöpft war.

Nunmehr stehen die Sozialdemokraten wieder in schärf st er Opposition, und sie haben außer dem bereits erwähnten Wiederauf- hebungsantrag auch einen Mißtrauensantrag gegen die Regierung in Aussicht gestellt. Bei diesem Miß- trauensantrag wird natürlich eine andere Mehrheit zustandekommen, als gestern bei dem kommunistischen Mißtrauensvotum, welches mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde.

Die Regierung und ein Teil der Regierungs­parteien treiben eine ganz unberechtigte Re­klame mit diesem Abstimmungsergeb- n i s, und es ist beinahe irri führend, wenn in die­sem Zusammenhänge von einem starken Erfolg der Regierung gesprochen wird. Jedermann weiß, daß die anderen Oppositionsparteien kommunistische An­träge grundsätzlich ablehnen, und daß damit nicht das geringste über die Stärke oder Schwäche der jeweiligen Regierungsposition gesagt werden kann. Man wiro also abwarten müssen, ob die Deursch- nalionalen sich für den sozialistischen Wiederaus­

Kaffeler Abendzeitung

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Kowno, 17. Juli.

Einer Moskauer Meldung zufolge hat die Wei­gerung des deutschen Botschafters von Dirksen, der sowjetruffifchen kommunistischen Jugend-Organi­sation die Einreise nach Deutschland zu dem in Ber­lin stattfindenden Welttreffen der Jung-Kommuni- sten zu gestatten, in Moskau großes Aufsehen erregt.

Die Jugendverbände Moskaus haben am Mitt­woch mehrere Kundgebungen veranstaltet, die alle gegen diese deutsche Herausforderung protestierten, und in denen gefordert wurde, daß die Sowjetregie­rung sich für eine Zurücknahme der Berliner An- weifung auf Visums-Verweigerung einsetzt. Es ist noch unbekannt, ob die Moskauer Regierung dieser Forderung nachkommen wird.

Hebungsantrag entscheiden, und welche Mehrheit oder Mindecheit der sozialdcmokrattsche Mißtrauens- antrag finden wird.

lieber die Haltung der Deutschnatio­nalen herrscht noch vollkommene Unklar­heit Die Fraktion ließ gestern abend mit starkem Nachdruck erklären, daß sie unbedingt für die Wiederaufhebung der Notverordnun­gen stimmen, also die Neuwahl des Reichstags herbeiführen wolle. In Regierungskreisen herrscht dagegen starker Optimismus in der Richtung, daß die Teutschnattonalen sich diese Sache noch einmal anders überlegen und nicht für den sozialdemokra­tischen Antrag eintteten werden. Jedenfalls hängt von dieser Entscheidung das Schicksal des Rerchs- tags ab.

Inzwischen wird man versuchen, das übrige Ar­beitsprogramm (Osthilfe, 3. Lesung des Etats und Reform der Arbeitslosen- und Krankenversicherung) zu erledigen,

Reichstag unb Notverordnungen

Auflösung des Parlaments, falls die erste Notverordnung aufgehoben wird

London, 17. Juli.

Wie der diplomatische Korrespondent des .Daily Telegraph" erfährt, ist die englische Antwort auf den Vorschlag Briands am Mittwoch vom Kabinett ge­billigt worden und wird heute (Donnerstag) durch den englischen Botschafter am Quai d'Orsay über­reicht werden. Tie Antwort sei zwar unverbind- l i ch, aber in einem den Vorschlägen Briands ent» gegenkommenden Tone gehalten.

Macdonald siegt über Baldwin