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Die«Stag, 8. April 1930

Staffelet Neueste Nachrtthte«

L «eile - 2. Beilage

Zahn um Zahn ...

Ein Lahr Gefängnis für Bankier Zahn / Aus der Urteilsbegründung

Das Urteil an Bankprozeß Zahn wurde Monragnachmiltag nach fast dreistündiger Be­ratung vertändel: Der Angeklagte Bankier ®2orfl Zahn wird wegen fortgesetzler ßonv nussionsunlreue nach 85 des Börsengcsetzes und wegen fortgesetzter Untreue nach tz 266 des Strafgesetzbuches zu je acht Monaten Ge­fängnis, di« zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr zusammenaezogen werden, und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Mtt diesem Urteil hat das Große Schöffengericht die psychologischen Belastungen, unter denen dieser Prozeß stand, in kluger Weise aufgehoben. Der Umstand daß es sich zumeist um Vorgang« aus der alle festen Begriffe auflösenden Jnslations zelt handelte und daß ferner oie in diesem Pro­zeß festgestellten Tatsachen mit dem noch schweben­den Konkursverfahren nur in einem bedingt mittel­baren Zusammenhang stehen, hat seine gerechte Be- rncrsichtchimg gesunden. Und wer von diesem Ge- stchispunkt aus, frei. von allen Gefuhlsmomenten, das gefall!« Urteil wertet, der wird es als ge­rechte und ausreich« nt'« Buße ansehen.

von denen er wissen mußte, daß sie mit einem Ver- lüft cnoen würden Kür den Charakter des Ange- llagten ist außerordentlich kennzeichnend das Ver­halten, das er der Zeugin Fräulein von Grieshetm gegenüber an den Tag gelegt hat. Es ist eine um* bestrenbare Tatsache, daß der ÄngeSagte die ge­schäftsungewandt« alte Dame absichtlich übervor- tetlt hat, indem er beim Älbschluß des zweiten Kaufvertrages die im ersten Kaufvertrag als Gegen­wert für oie Oelgemalde vorgesehenen Wertpapiere als alleinig« Entschädigung für das Haus Obere Könlgstraße 41 mitsamt den Gemälden gelten ließ. Dadurch ist Fräulein von Gricilheim empfindlich g«sg ädbgt worden, selbst wann ihr das bls heute iwch nicht zum Bewußtsein gekommen sein sollte.

In der zweiten Hauptgruppe hat der Angeklagte fein eigenes Bankhaus und seine nächsten Ver­

wandten in unschöner Weise übervorteilt. Er hat es fertiggebracht, Effektengeschäfte, die für das Bauchaus mit einem Gewinn abgeschlossen worden waren, nachträglich auf sein oder seiner Frau Konto umbirchrn zu lassen, um den Gewinn Persönlich einiustreichen. Aber auch persönlmhe Verlustgeschäfte hat er nachträglich mübuchcn lassen und danni den Verlust auf dar Bankhaus abgewälzt. Die Sctmtz- behauotung, daß diese Umbuchungen infolge Ar» bettsübeclastung zu spät vorgenommen worden sind, kann als nicht stichhaltig angesehen werden.

B«t der Strafzumessung hat das Gericht die Jn- flatwnS«phältnisse als für den Angeklagten mil- derna in Rechnung aeftettt Auf der anderen Seite fiel jedoch erschwerend ins Gewicht, daß er feine dunklen Manipulationen auch nach der Jnflations- teti fortgesetzt hc«. Seine Handlungen haben der Ehre des Bankiergewerbcs und der heimischen Wirtsch-rst schweren Schaden zugefügt.

Tie Oeffeutlichkeit habe ein Recht darauf, daß es im vankiergewerbe sauber zugehe.

Don einer Aberkennung der bürgerlichen Ehren­rechte bat das Gericht abgesehen, weil es sich nicht davon überzeugen konnte, daß der Angeklagte aus einer besonders niedrigen Gesinnung gähandclt hat.

Gteuerpwiest -es Hausbesitzes

Denn bei diesem Ausgang des Verfahrens wirkt ja die moralische Verurteilung schwerer als das Strafmaß Rach der menfcMtrfjen Seite ist es ein Sturz von der Höhe einer starken gesellschaft­lichen Geltung in die Sphäre des Ausgeschaltet- feins aus den bisherigen Lebensbezirken. Wie schon in einem früheren Fall, so liegt di« tiefe Tragik auch hier darin, daß e« der Erbe eines altangesehe- nen Kasseler Bankhauses ist, der durch Vergeudung des materiellen uns moralischen Kredits nicht nur das ererbte Unternehmen, sondern auch sich selbst an den Rand des Verderbens gebracht hat, wobei er und das ist wobt die schwerste Schuld noch Hunderte von selbständigen und teilweise mit dem Leben selbst bart ringende Existenzen mit hin- abzog Nach dem gerechten viruildsatz, wicht die Tat, sondern den Täier zu bestrafen, ist i»:s Urteil des Großen Schöffengerichts eine angemes­sene Sühne, so daß nifln diesen Fall Zahn als erledigt ansehon darf . .

In der Urteilsbegründung

fübtte LandgerichlSdirskwr Kulenkamp n. a. «u«1 Der Angekla,zte hat in zwei Hauptgruppen als unredlicher Bankier gehandelt, einmal seinen Kun­den und dann dem eigenen Bankhaus und seinen Verwandten gegenüber. Es Ware richtig gewesen, Wenn der Angeklagte bei seinen Effektengeschäften vor Aufgabe der Ankaufsanträge erac Verteilung der Stücke auf seine Kunden vorgenommen hätte. So hat er aber in Bausch und Bogen gekauft und damit das Bankhaus urd sich selbst in eine üble Lage gebracht. Daraus hätte er sich noch lösen kön­nen. wenn er nach Eingang der Aufgabeanzetg« des Börsenbankier sofort eine Verteilung vorgenommen hätte. Aber auch das bat er nicht getan, sondern bat gewartet, um am Ende für seinen eigenen Vor­teil erhebliche Kursschnitte zu machen. Er ist nicht nur durch die damaligen Jnflationsverhältnisse in gewissem S nne zu diesen Manipulationen ver­führt worden, sondern hat die Situation auch be­wußt ausgenutzt. Außerdem hat er seinen Kunden gegenüber in mehreran Fällen bewüßt unwahre Angaben gemacht und ste so zu Geschäften verleitet,

Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Kassel hatte erneut eine Protestversammlung einberufen, um gegen die geplante Steuererhöhung Stellung zu nehmen.

Nachdem der Vorsitzende, Elasermeister W. Dienst, darauf hingewiesen hatte, daß seitens des Magistrats ein Schreiben eingegangen fei, demzufolge et beabsichtige, u. a. die städtischen Zuschläge zur Erundvermögenfteuer um 50 Prozent zu erhöhen, er­griff der Hauptredner des Abends, Rechtsanwalt P l a t n e r, der 2. Vorsitzende des Vereins, das Wort. Er unterzog die Steuerpolitik der Stadt einer scharfen Kritik.

Er ging hauptsächlich von zwei Gesichtspunkten aus: Ist die beabsichtigte Eieuererhöhung für die Haus- und Grundbesitzer überhaupt noch tragbar? Und ferner: Kann die angestrebte Steuererhöhung des Steueraufkommens an anderen Etatposten eingefpart werden?

Die Steuerpolitik der Kommunen bestehe darin, daß man während des laufenden Etatjahres unver- autworMch die Ausgaben immer anwachsen lass«, um dann zu Beginn des nächsten Etatjahres die Steuern um den Betrag zu erhöhen, den man im verflossenen Fahre bereits ausgoge-ben habe. Daß bei dem An­ziehen der.Steuerschraube der erste Blick stets aus den taus- und Grundbesitzer geworfen werde, sei eine atsache, die unwiderlegbar sei, die »ber im nebligen, aus der heutigen im Deutschen Reich geübten Wirt­schafts- und SteuerPvMr heraus nur allzu verständ­lich sei, weil man bekanntlich auf dem Umweg über untragbare Steuern den Grundeigentümer ganz offen enteignen wolle. Er wies dann darauf hin, wie trostlos die Lage der Kasseler Haus- und Grundeigen­tümer sei, indem er aus die

hohe Zahl der Pfändungen

des StÄdt. Dollstreckungsamtes Hinwies an einzel­nen Tatzen ist die Zahl 100 überschritten worden!! unib besonders darauf, daß x

die Stadt Kassel die Rotlage eines Hausbesitzers doch eigentlich genau zu würdigen wissen müsse, da die Stadt als Hauseigentümer bei einer Mret- einnahme von 967 091 RM. doch nur einen lieber»

schuß von 1949 RM. aufweisen könne.

Der größte Defl der Hauseigentümer könne »us seinem Einkommen keine Zuschüsse leisten und so sei ei auch garnicht verwunderlich, daß nach einer ge­nauen Statistik mehr als 80 Prozent aller Hauseigen­tümer weiter auf dem Wege der Verschuldung gekom­men seien durch Aufnahme neuer Darlehen ufto. Er führte dann weiter ans, daß es dem Hauseigentümer noch nicht einmal möglich sei, sich durch Verkauf feines Grundstückes einer weiteren Verschuldung zu entziehen, da durch das Hinauffchrauben der Gruud- erroerbiteuer und Werrzuwachssteuer der Verkauf von Grundstücken auf ein Minimum beschränkt worden sei. Aus dem Voranschlag für 1929 ergibt sich denn auch ein Zurückbleiben der Erlöse aus diesen Steuern um zirka 50 Prozent! Sicherlich sei dieses doch ein Zeichen dafür, daß der Staat Mecklenburg mit der Ab­schaffung der Wertzuwachssteuer auf dem richtigen Wege sei. In den Kommunen sei aber anscheinend noch ksin Verständnis hierfür vorhanden. Ter Haus- und Grundbesitzer-Verein Kassel habe gegen die Wei- tererhebung der Wertzuwachssteuer in allerschärfster Form protestiert, leider aber erfolglos.

Der Redner sonderte weniger schwerfällig« Buch­führung der Kommunen, Abschaffung der Privatauto- mobile der Stadt, der AufwandsentschÄdignng der Herren der Hauptverwaltung der Stadt, die et in An­betracht des ansehnlichen Gehaltes für überflüssig halte, Abschaftung der Freisahrtscheine für die Mit­glieder der städtischen Körperschaften, die für jedes Mitglied im Fahr 120 RM. erfordern, Aufhebung der W'E,schule (?), die für Kassel nicht notwendig sei, da Kassel doch als Fadrikstadt nicht anzusptechen fei. (?) schließlich besprach er die Kog.

Syndikus Karl Schneider wies darauf hin, daß jedes Jahr die Steuern erhöht worden seien, daß afber auch trotzdem 'die Unterbilanz jedes Jahr höher geworden sei, also daß in Kassel trotz erhöhter Ein­nahmen die Verschuldung bei Stadt immer Weiler um sich greife. An Hand zahlreichen Materials wies er nach, wie umständlich es heute sei, wenn ein Haus­eigentümer sich 'bei irgend einer Behörde sein Recht spche. Bei den Mistern mache sich der HausÄaenM- tner verhaßt durch Ginsiohunq von höheren Mieten, während er in Wirklichkeit nur der unbesoldete Steu­ereintreiber für die Kommunen fei. Er wies ferner

auf die falsche Wohlfahrtspolitik der Gemeinden in Bezug auf MietbeiHilfen und Hanszinssteuerermäßi- gungen hin, die geeignet sei, die Gemeinden erheblich ui toäbigen, denn der Hauseigentümer habe beute das Recht, von ausgefallenen Mietbeträgen der Mie­ter sich die Hauszinssteueranteile zurückerstatten zu lassen. Paragraph 1 des Relchsmietengesehes sei ge­eignet, den Hauseigentümer zu schäbigen. Er streifte dann noch das Wohnungsamt, das Mielmmgungs- amt und das StSdt Grundwertamt, die er an Hand von Beispielen lebhaft kritisierte. Die hohe Arbeits- losigrei: in Kassel könne leicht beseitigt werden (?), wenn die Stadt Kassel den Hausbesitzer nicht nut al­len möglichen Steuern erdrücken würde. Heule unter­bleiben in den Häusern die notwendigsten vZNMno- setzungsarbriten, weil der Hauseigentümer kein ®eto mehr habe, wenn er die Steuern und Zinsen bezahlt hat. Wenn^die Steuern geringer würden, hatten die Hauseigentümer bestimmt eine Menge Arbeit zu ver­geben, die allein nur der Not der Arbeitslosen steu­ern könne. .

Di« Ausführungen wurden mit großem Beifall aus­genommen. Nachdem dann noch ein Hauseigentü­mer aus der Altstadt seine Not geschildert hatte, schloß der Vorfitzende mtt Dankesworien die Versammlung.

Jagd und Fischerei im April

Alles Schalen- und Haarnutzwild erfreut sich mit Ausnahme des verfemten Schwarzwildes noch der S ch o n; e i t. Die Hirsche haben abge- worsen, die Rehböcke zum größten Teil fertig ge­schoben. Das Fegen beginnt, zeichnet den Wech>el des Bockes in dezz Wald und kommt in milderen Lagen im Lause des Monats schon zum Abschluß. Das Versärben des Rot-, Dam-, Reh und Gamswil- ves greift um sich und kann durch Verabreichung von Sal, gefördert werden. Der Schnepfenstrich geht seinem Ende entgegen. In den meisten deutschen Staaten treten Wald und Moosschnepse mit dem lo., in Lippe mit dem 14. in die Schonzeit, die ihnen in Sachsen überhaupt während des Frühjahrszuges zu- gebilligt ist. Aber auch da. wo die Waldschnepfe, tote in Bayern im Gebirge, bis zum 1. Mai erlegt wer­den darf, empfiehlt es sich, den Beluch des Striches nicht bis zu diesem Zeitpunkte auszudehnen. Treiben unv Buschieren aber, d. h. die Suche mit dem Hund, sind wegen der Gefahr des Abschusses brütender Weibchen im Frühjahr ganz zu unterlassen.

Die Bat z der Waldhühner, Auer-, Birk-, Ha. sei- und Schneehühner, laroie der Reb- und Stein- hühner und der Fasanen kommt voll in Gang, Auer- und Birkhähne in Bayern nur vom 10. April bis 25. Mat frei dürfen in saft sämtlichen deutschen Staaten während des ganzen Monats geschossen wer­den, Haselhähne nur in Preußen, Sachsen, Württem­berg, Hessen, Braunschweig, Bremen, Lübeck und S^aumburg-Lippe, Fasanenhähne mtt Ausnahme von Sachsen und Württemberg, in den vorgenannten Staaten und dazu noch in Oldenburg unb Anhalt. Schnee-, Moor- und Steinhühner haben dort, wo st« Vorkommen, um diese Jahreszeit Schonzeit, die auch für die Wildtauben beginnt. Wildenten brüten in normalen Jahren bereits und führen gegen End« des MonatS schon junge Schose.

DaS Haarraubwild wölst. Infolge seiner Ernährungssorgen steigert sich fein Schaden an Nutz­wild und Hausgeflügel. Auch das gefieberte Staub» wild driftet und hat seine Nachkommenschast zu be­treuen, Krähen und Elstern sind daher besonders scharf zu bewachen, desgleichen streuende Hunde und Katzen, die jetzt großen Schaden im Revier anzurich- ten pflegen und daher möglichst fernzuhalten sind. Die Fütterung der Fasanen dars auch jetzt nicht außer Acht gelassen werden, denn, ste allein bietet Sicherheit gegen das fatale Verstreichen.

Barsch und Zander laichen noch, zuweilen auch noch der Hectu und. die Regenbogenforelle. » Bachforelle und Bachsaibling können mit dem Spinw kisch und der Fliege gefangen werden.

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Verfasser: Landesverwaltungsdirektor 3. (5 Groß Kom >Verlag -er Attien-GefeMchast für Druck uad Verlag, vorm. Sebr. Gotthelst, Kassel

Sa« gememdersiänblich geschriebene Süchlein, da« über alle« DIffen-werte au« dem Bereiche ba In­validen- und Hinkerbliebeneaversichemng kurz unb llar unierrichtek. sollte jeder Arbeitgeber und jeder Der» sicherte besitzen.

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