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Kasseler Abendzeitung

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Hessische Abendzeitung

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Kummer 30

Einzelpreis: Wochentags 10 Pfennig.

Mittwoch, 5. Februar 1930

Einzelpreis: Sonntags 20 Pfennig.

20. Zahrgan«

Der Ginn des neuen Michsbankgesehes

Aus der Segründung zu dem Gesetz / Sounggesetze und Polenvertrag / Schober über den Zweck seiner rSmischen Reise

Echtes Bestätigungsrecht

Eigener Drahtbericht.

Berlin, 5. Februar.

DieBofsifchc Zeitung veröffentlicht einen Aus- zng aus derÄegründung zu der Aenderung des Reichsbanlgesetzes, tn der auch Stellung ge­nommen wird zur Ernenuung des ReichsbankprSfi- deuten und des-Generalrats der Reichsbank. In die- ser Begründung heißt es u. a.:

Die Wahl des Präsidenten durch den Ge- ueralrat war beizubehalten, wonach dem Reichsbank, direktorium entsprechend seiner kollegiale» Verfassung das Recht, vorher gehört zu werden, neu zugeftandcu worden ist. Ebenso erfolgt auch weiterhin dir Ernen­nung der Mitglieder des Reichsbankdirektoriums nach Zustimmung des Generalrats durch den Präsidenten.

Bei voller Wahrung des Grundsatzes der U n a b. hängig keil der Reichsbank erschien es jedoch an­gebracht, das bisherige beschgäittte Bestätigungsrechi des ReichSpräfidenten bei der Ernennung des Reichs- braukpräsidenten in ein echtes BestätigungS» recht umzuwandeln. Ebenso ist die Bestellung der

Vereinbarungen von der ersten Haager Konserenz im August, darunter die Vereinbarung über die Räumung des Rheinlandes und die Tätig­keit der Schiedskommission aus den Locarnoverträgen, als auch die Vereinbarun­gen der zweiten Haager Konferenz, die am 20. Ja­nuar d. I. im Haag unterzeichnet wurden. Darunter befindet sich die endgültige Annahme des Sachver- ständigenplanes mit dem dazu gehörenden Memo­randum. Ferner das Abkommen über die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich und eine Reihe von Anlagen, wie z. B. das deutsch-belgische Markabkommen

Besonderes Interesse kommt den Liquidations­verträgen zu, unter denen wieder das deutsch-

guug des deutsch-polnischen Wirtschaftskrieges, unter dessen Folge» oor allem die Bevölkerung an den Grenzen schwer gelitten habe, erreicht.

Sie Sebrutmig des poienvertrages

Ueber die Bedeutung des Polenabkommens wird rn Berliner politischen Kreisen noch fol­gendes gesagt: Das Ziel des deutsch-polnischen Liqui­dationsabkommens ist für Deutschland der Schutz der Minderheit, also der Teutschstämmigen in Polen, btt polnische Staatsbürger geworden sind. Die Polen verlangten, daß der große Teil der Güter, die sie schon durchliquidiert hatten, nicht unter die Frei- gabeverpflichtung des Yonugplans fallen sollte. Die Polen hatten gerade noch im Jahre 1929 in be­schleunigtem Tempo Liquidationen durchgeführt. Es ist aber der deutschen Delegation gelungen, auch diese Liquidationen unter die Freigabeverpflichtung zu bringen und festzulegen, daß die Deutschen, di« am 1. September 1929 noch im Besitz ihrer Güter waren, in diesem Besitz bleiben können.

Das deurschpolnische Abkommen erstreckt sich ferner

Ein neuer Dreibund?"

(Eigene Drahtmeldung.)

Mitglieder des Reichsbaukdirekwriums fortan von der Bestätigung durch den Reichspräfidenten ab- hängig gemacht worden. Auf denselben Erwägungen beruht der Zusatz, wonach die Abberufung des Prä- fidenten oder eines Mitgliedes des Direktoriums der Bestätigung durch den Reichspräsidenten bedarf.

Während die schon bisher für eine Zuwahl oder Ergänzung des Reichsbankdirektoriums durch Wahlne:!»" Kandidaten erforderlich» Zu­stimmung des Reichsbankdirektoriums aufgrund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses erteilt oder versagt werden konnte, soll jetzt die Zustimmung nur dann als versagt gellen, wenn Zweidrittel der Mitglieder gegen den zu Wählenden gestimmt haben.

Di« neue Bestimmung, wonach eine Fühlungnahme des Vorsitzenden des Generalrats oder seines Stell­vertreters mit der Reichsregierung über die vom Ge­neralrat für die Wahl in Aussicht genommenen Mit. glieder vorgesehen ist, bezweckt, der Reichsregie­rung die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Aeutzerung etwaiger Wünsche über die Stellenbesetzung zu geben.

500 Druckseiten

Las Gesetzwerk über den Poungpla». Youaggesetze und Poleuverrrag.

Berlin, 5. Februar.

Die politische« Verhandlungen über die Annahme des ^oungpmues und die Aufstellung des Etats, so­wie die neuen Sieuergesetze sind jetzt in Berlin in vollem Gange. Der Reichsrat wird heu.e feine Ssseurlinje Schlußsitzung über die Annahme des Noungplanes abhatten, und gleichzeitig wird das Reichskabinett in bte Beratung über die Grundlagen des Etats und der Steuergesetzgebung eintreten. Die Fratrionsführer der Regierungspar­teien sollen morgen oder übermorgen über diese Ma­terie unterrichtet werden, und man nimmt an, daß dabei bte vom Zentrum gewünschten interfrak­tionellen Bindungen über die Verabschie­dung der Fiuanzgesetzgeüung zustand-kommen wer­den Allerdings wird das Reichskabiueit in seiner heutigen Sitzung den Etat noch nW in cttcn Einzel­heiten feststellen können, sondern eS wird sich vor­läufig lediglich um die Grundlage der Haus- haltsgesetzgcbung handeln. So wird infolgedessen auch noch keine endgüllige Entscheidung darüber ge­troffen werde», ob eine erste Rate für dasP anzer- schiff B in den Erat eingestellt wird, eine Frage, die bekanntlich zu großen Schwierigkeiten innerhalb der Koalition führen dürfte.

Die Verabschiedung der Dounggesetze durch den Reichstag ist zwar juristiich nicht mit der Verab­schiedung des Polenvertrages verbunden, aber es hat sich inzwischen herausgestellt, daß diese juristi­sche Sachlage nicht mit der politischen Notwendigkeit übereinstimmt. Die Reichsregierung und das Aus­wärtige Amt legen entschiedenen Wert daraus, daß

der Reichstag gleichzeitig mit dem AouugMu auch die verschiedenen Liquidationsverträge annimmt,

und es ist bereits festgestellt worden, daß die erforder­liche Mehrheit des Reichstags für die Zustimmung zu allen diesen Gesetzen vorhanden ist. . ,

Die Gesamt-Materie wird in fünf Kapitel eingeteilt:

L den Aoungplan mit seine» Anlagen,

2. das Reichsbahngesetz,

3. das ReiLsbankgesrtz,

4. das dculsch-amcrtkatmche Sonderabkommen, u.

5. ein Rahmengesetz, in welchem sämtliche Liqui- dationsverirage zusammengefaßt sind.

Das Gesetzgobungswerk, welches diese gesamte Ma­terie enthält, umfaßt nicht weniger als ca. 5 00 Sei­ten. Das Hauptgesetz trägt den Titel:Entwurf eines Gesetzes über bie Haager Konferenz 192930. Es enthält ferner

4 Rebengesetze, 20 verschiedene Abkommen und 14 Anlagen.

DaS Hauptgesetz ist nicht nur von den Ressort­ministern. sondern auch von allen gegenwärtigen Kabinettsmitgliedern unterschrieben, um die Bedeu­tung dieses Gesetzes besonders hervorzuheben. Das Gesttz über die Haager Konferenz enthüll sowohl die

Wen, 5. Februar.

DaS -Neue Wiener Journal veröffentlicht einen Artikel unter dem Titel -Ein neuer DreibundIn diesem Artikel beschäftigt es sich mit den Beziehun­gen zwischen Deutschland. Oesterreich und Italien. U. a. wird erklärt, von der deutschen Außenpolitik werde die Reise des österreichischen Bundeskanzlers Dr. Schober nach Rom als ein Ereignis gewertet, die zweifellos eine

neue Phase in der Entwicklung der deutsch- italienischen Freundschaft

darstellen könne. Der Zwang für die deutsche Wirt­schaft, neue Absatzgebiete im Süden und Osten- zu suchen, werde in Italien ebenso verstanden, wie in Deutschland der Expansionsdrang Italiens nach den Küsten des MittelmeereS.

Ein neues Bündnissystem Jtalien-Oester- reich-Ungarn, dem sich später Deutschland an- 'chließen würde werde in »Berlin allerdings noch alz Zukunftsmusik betrachtet, aber schon jetzt nach dem Abschluß, der sicherheitspolitischen und repara- tionspelitischen Entwicklung beginne ein neuer M>- 'chnitt in der europäischen Politik, indem auch Deutschland genötigt sei, bei dem Festhalten am Neutralitätsprinciv jede Angelegenheit wahrzuneh­men, die seiner künftigen wirischastlichen Entwick­lung förderlich erscheine, und hier

führe der Weg nach Rom!

Wenn dieser Weg über die Zwischenstation Wien gehe, so sei dies ein außerordentlicher politischer Er­folg ersten Ranges, den Oesterreich aufzuweisen und Bundeskanzler Schober zu verdaicken habe.

Ein Znierview mit Schober

Rom, 5. Februar.

DerPopolo di Roum" veröffentlicht eine Unter­redung eines Mitarbeiters mit Schober, in der der Bundeskanzler u. a. erklärte, er sei mit lebhafter Freude nach Italien gekommen. Der Besuch sei ein deutliches Zeichen dafür, daß die Beziehungen zwi­schen den beiden Staaten, die einige Zeit getrübt ge- wesen seien, jetzt wieder den freundschaftlichen Cha­rakter von früher angenommen hätten.

Oesterreich habe nicht den Ehrgeiz, auf den ver­schiedenen Schachbrettern der europäischen Politik eine interessante Rolle zu spielen. In den zehn Jah­ren seit der Gründung der Republik habe Oesterreich

polnische Abkommen in erster Linie steht. In dem Rahmengesetz wird auch die

Form der Entschädigung derjenigen Reichs­angehörigen geregelt, die von der Liquidatton berroffen wurden.

Diese erhallen eine angemessene Entschädigung, die als Forderung in das Reichsschuldenbuch eingetragen wird. Für die Höhe der Entschädigung ist ein Gut­achten maßgebend, nach welchem für landwirtschaft­lichen Kleinbesitz ungefähr 52 Prozent des Friedens­wertes beansprucht werden können. Davon mutz allerdings der Liquidationserlös abgezogen werden, den Polen bereits in Höhe von 15 Prozent ausgezahlt hat. Autzerdem ist zu berücksichtigen^ daß das Deutsche Reich schon etwa 100 Millionen RM. vorschußweise an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt hat. Das

deutsch-polnische Liquidationsabkommen ist in- zwischen erneut zu« Gegenstand heftiger partei­politischer Auseinandersetzungen geworden.

Während die Rechts-Opposition dieses Abkomme» Hef­ti, bekämpft nnd darin gerade)» de» Versuch sür ein sogenanntes Ost-Locarno erblickt, welches angesichts der jetzigen Abmachangen für Tardieu »ad Zalesti überhaupt nicht «ehr notwendig sei, wird in der Linkspresse die versöhnende Wirkung diese» Vertrags- abschlusses hervorgehoben. So sagt derVorwärts" unter anderem, daß dieser Vertrag der erste Schritt zur deutsch-polnischen Verständigung sei und daß Marit der Weg für ein deutsch-polnische» Handelsabkommen sreigemacht werde. Zedeasall» sei Mait die Beendi-

bewicseu. daß es ein Nachbar fei muf den man sich verlassen könne, und daß ihm Ms Wohlergehen der benachbarten Staaten am Herzen Hege. In den näch sten Monaten werde es die größten Anstrengungen darauf richten müssen, feine wirtschaftliche» Schwie­rigkeiten zu Überwinden. Die Freundschaft Italiens werde ihm auch auf diesem Gebiete eine wirksame Hilfe sein.

Sibson als Vermittler

n London, .5. Feb.ruqr.

Die -gestrige Sitzung des ersten Ausschusses der Seeabrüstungskonferenz hat nach dem diplomatischen Korrespondenten desDaily Tele­graph" zu einer Art Krise infolge ernstlicher Mei- nungsvevschtedenheiten zwischen der französischen und englischen Delegation über einige grundsätzliche Fragen geführt.

Die englische Delegation vertritt die An- sicht unb die Forderung, daß die Global-Tonnage einer jeden Nation nicht willkürlich von der betreffen­den Macht allein auf die einzelnen Kategorien ver­teilt werde» solle, sondern daß dies nur aufgrund einer von allen Mächten angenommenen Grundlage, d. h. durch ein internationales Abkcm-men geschehen könne. Das bloße maritime Bedürfnis einer Na­tion dürfe für die Verteilung der Tonnage nicht ans-ichlaagebend sein.

Den Bemühungen des amerikanischen Delegierten Gibson soll es schließlich gelungen sei» einen offenen Konflikt zwischen der französischen uttib der englischen Delegation zu vermeiden.

Kabinett Macdonald außer Gefahr

London, 5. Februar.

Das Unterhaus hat in einer Nachtsitzung den Kom­promißvorschlag der Regierung zur Arbeitslosenfrage in ihrem Konflikt mit den Lords, ohne vorherige Ab­stimmung, durch eine Resolution angenommen. Das Gesetz bleibt bei Annahme des Kompromisses durch das Oberhaus, die nunmehr als sicher gilt, drei Jahre in Kraft.

Weiter wurde im Verlaufe der gestrigen Unter- Haussitzung vom Handelsminister Graham ber Ab­änderungsantrag zu bet Kohlendtll ber Regie­rung eingebracht, bie bie Beratung bes ersten Teiles bes Gesetzes bis nach Erledigung der übrigen Teile bet Bill hinausschiebt.

auf eine Abrechnung über die beiderseitigen staat­lichen Forderungen. Auch unter diese gegen­seitigen staatlichen Forderungen ist ber Schlußstrich gesetzt worben.

Bei den privaten Forderungen handelt es sich um solche, die von Reichsdeutschen vor dem Gemisch­ten Schiedsgericht gegen Polen geltend gemacht wor­den sind, und zwar tm Betrage von 538,7 Millionen Reichsmark. Die zuständigen Behörden haben ge­schätzt, daß davon vielleicht die Halste, also etwa 260 Millionen Goldmark vom Schiedsgericht anerkannt worden wären. Dagegen haben die Polen bei dem Gemischten Schiedsgericht ihrerseits Privatsorderun- gen im Betrage von 830 Millionen Mark gellend ge­macht. Die Polen haben auf diese ihre Privatforde­rungen verzichten müssen, und die deutsche Regie­rung hat dafür bie Enrschäbigungspflicht für bie deut­schen Forderungen übernommen.

Endlich regelt das deutsch-polnische Abkommen das Wiederkaufsrecht. Die polnische Regierung hat sich als Nachfolgerin der früheren preußischen An- siedlunzskommission gefühlt und daher auch das Recht der Anfieblungskominiffion, beim Erbanfall eines Ansiedlungsgutes das Gut zurückzukaufen, für sich in Anspruch genommen. In 458 Fällen hat die Polnisch« Regierung dieses Recht schon ausgeübt. Die Polen haben nun auf die Ausübung des Wieder­kaufsrecht verzichtet und sich nur Vorbehalten, es in Ausnahmefällen gelten® zu machen, namentlich bei schlechter Bewirtschaftung des Gutes oder bei Ver­brechen oder Vergehen des Gutsmhabers. Es ist aber gelungen, diese Ausnahmefälle noch zu beschränken.

Das deutsch-polnische Abkommen sichert 50 000 ha Landes in deutschstämmigen Händen unb erstreckt sich aus 12000 Siedler stellen mit achlzigtausenb Mensche».

Die Resse nach Rom

W. P- Der österreichische Vundeskanz- ler weilt in Rom. Die faschistische Presse hat dem Gaste freundliche Begrützungsartikel gewidmet und ber Duce selbst hat bem Vertreter eines Wiener Blattes ein_paai wohlklingende Phrasen über ben Wert bet österreichisch-italienischen Zusammenarbeit gesagt. Ein illustres Programm ist für hie brei Tage. die Schober am Tiberstranbe verbringen wird, aufge­stellt worden: Empfänge und Festessen umrahmen ben Hauptproarammpunkt, di« Unterredung bes Kanzlers mit bem Diktator. In seinem Koffer bringt ber öster­reichische Staatsmann zwei kleine SIngebinbe mit: Den großen Siern des Ehrenzeichens und das goldene Ehrenzeichen am Bande; er wird sie Viktor Emanuel und Benito Mussolini als Anerkennung ihrerVer­dienste um bie Republik" feierlich überreichen. Wenn Schober heimkehrt, wirb er als Erinnerung an seine römische Reise nicht allein ein paar italienische Orden für sich unb ben Bundespräsidenten, sondern auch die italienische Freundschaft, sorgfältig konserviert in den Paragraphen eines österreichisch-italienischen Freund- schafts- und Schiedsgerichtsvertrages, mit nach Hause bringen.

Die Tatsache, daß in unserer vertragsgesegneten Zeit zwischen Wien unb Rom bisher noch kein der­artiges Freundschasts- unb Schiedsgerichtsabkommen bestand nötigt zu einem kurzen geschichtlichen Rück­blick. Italien ist auch heute ein unbefriedigtes Land. Trotz der Erfüllung seines Lieblingstraumes von der Btennergrenze, trotz des Erwerbs von Triest unb Pola, von Fiume und Zara. Der Vertrag von St. Germain und die nachfolgenden Verhandlungen haben ihm viel gebracht, viel mehr, als es die kühnsten Optimisten zu hoffen wagten. Aber das, wonach Ita­lien vor allem hungerte, haben sie ihm nicht beschert, weil es an diesen Verhandlungstischen nicht zu ver­geben war: Ungestillt geblieben ist sein Hunger nach Kolonien, die den Ueberschuh der italienischen Volks­kraft aufnehmen können, unb nicht erfüllt wurde das Verlangen, seiner im Kriege künstlich aufgeblähten Industrie eine größere Rohstossdecke zu geben. Die gegenüberliegende Mittelmeerküste, die Ostküste bet Adria unb bte Brennergrenze bas waren bie drei Richtpunkte, nach denen die italienische Politik, als sie sich während des Weltkrieges zur Offensive entschloß, streben konnte. Der alte Hatz gegen die Donau­monarchie, jahrzehntelang durch ben Dkeibundvertrag maskiert, unb bie fixe Idee von deniitalienischen Binnenmeer", Adria genannt, haben die römischen Staatsmänner anno 1915 den Weg nach Nord und Ost einschlagen lassen. Die Marschziele, die sie sich^da- mals setzten, sind im großen und ganzen weniger aus eigener Kraft als durch die Hilfe der Alliierten erreicht worden. Aber war diese Front, die sie da­mals einnahmen, wirklich die richtige?

Man ist in Italien dieser Frage nach dem Kriege möglichst aus dem Wege gegangen Denn man wollte nicht offen eingestehen, was man in einer stillen Stunde des Ueberlegens wohl selbst erkannt hat: man wollte nicht zugeben, daß die Front von 1915 falsch mar- Um so weniger, als es heute zu spät ist, den Fehler zu korrigieren. Alle Versuche, jetzt noch den Weg zu Kolonien zu finden, sind erfolglos ge­blieben. Auch dem Duce, der mit seiner Propagie­rung desmare nostro"-Eedankens der italienischen Mittelmeerpolitik einen neuen Auftrieb zu geben ge­dachte, schallte überall einZu spät" entgegen. Korfu mutzte wieder geräumt werden, die kleinasiatischen Kolonialwünsche verhallten ungehört; Frankreich tritt als offener Gegner aller italienischen Mittelmeer­ansprüche auf, und England gibt den römischen For­derungen nur so weit nach, als es ihm in seinen eige­nen Kram paßt.

Trotzdem ließ auch Mussolini die falsche Front nach Norden, die Italien 1915 einnahm, die ganzen Jahre hindurch bestehen. Er tat es vielleicht, ja er tat es sogar wahrscheinlich aus dem Grunde, weil er für die Enttäuschung, die seine Mittelmeerpolitik be­reitete, einen Abzugskanal zu schaffen hoffte. Deshalb suchte der Duce mit seinem rücksichtslosen Kampf gegen das Deutschtum in Südtirol billige Lor­beeren zu ernten, die ihm sonst, selbst wenn man seine Teilerfolge auf dem Balkan berücksichtigt, nicht in dem erhofften Maße zusielen. Erst aus dem Oktober des vorigen Jahres datierte die in Cardornaschem Stil gehaltene Siegesmeldung des Bozener Präfekten, in der das Ende derZweisprachigkeit im ganzen Ober- Etsch" angekündigt, Südtirol als römischer Vor­posten bezeichnet und der die faschistische Politik kennzeichnende Satz geprägt wurde:Wir nehmen alle unseren Willen zusammen, um noch weiter vorzurücken, belebt von der Notwendigkeit, Ita­lien bis zu Eurem letzten Befehl nützlich zu sein."

Das war im Oktober 1929 und jetzt, vier Mo­nate später, unterschreiben der österreichische Kanzler und der italienisch« Diktator einenFreundschastsver- trag". Was bedeutet dieses Abkommen? Bedeutet es für Italien das stillschweigende Eingeständnis, daß die Front gen Norden eine falsche Einstellung seiner Politik war, daß zumindest die Zeit für offensive Be­wegungen an dieser Front zu Ende ist? Und was bringt dieser Vertrag Oesterreich ein? Wir haben es allmählich gelernt, den realpolitischen Wert derartiger Abmachungen nicht zu überschätzen. Auch in dieses römische Ereignis wird man nicht zuviel hineindeuten dürfen. Oesterreich braucht die Verständigung mit Italien aus finanziellen Grün­den, vor allem aus Rücksicht auf seine Anleihepläne. Darüber hinaus schon jetzt die Auswirkungen des Vertrages vorauszusagen, ist ein zweckloses Beginnen. Vielleicht leitet Schober bei seinen Verhandlungen ferner die Hoffnung, durch diese Verständigungsaktion auch das Los der Südtiroler zu erleichtern. Aber erst die Zukunft wird lehren, ob Mussolini endlich gewillt ist, der deutschen Bevölkerung in Südtirol die ihr zn- stehenden Rechte auf Erhaltung ihrer nationalen Eigenart einzuräumen, ob er endlich unter die Poli­tik, die Italien seit 1915 mit der Front nach Norden betrieb, einen Schlußstrich zu ziehen gedenkt. Man wird nach allem Bisherigen und trotz bei Beweise von Liebenswürdigkeit, bie der Bundeskanzler jetzt in Rom empfängt, nicht gerade optimistisch sein können, und man wird ebenso die Erwartungen aus eine aktive österreichisch-italienische Zusammenarbeit oder auf