Kasseler Neueste Nachrichten
Hessische Abendzeitung
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Rümmer 13
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Donnerstag/16. Januar 1930
20. Zahrganß
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Englands „pflichten" auf der Flottenkonferenz
Erklärungen Macdonalds vor der preffe / Vekannigabe der Haager Sanktionsformel / Noch leine Einigung in der Mhiltslerungssrage
Schlachtschiffe sollen verschwinden! Der Wvrllaut der Sanktivnssvrmel
Eigener Drahtbericht. Eigener Drahtbericht.
London, 16. Januar.
Premierminister Macdonald empfing gestern Abend im Auswärtigen Amt die Vertreter der englischen und auswärtigen Presse und gab in großen Zügen einen Ueberblick über die Pflichten der englischen Regierung auf der bevorstehenden Londoner Sreabrü- ftungskonferenz.
Die englische Regierung hoffe, daß die großen Schlachtschiffe, die nicht nur eine überaus kostspielige, sondern überdies eine sehr zweifelhafte Waffe darstellen, nach Ablauf einer gewissen Zeit aus den Flotten der Mächte verschwinden würden. Die englische Regierung hoffe weiter, daß die Mächte »ach Ablauf einer Reihe von Jahren die Frage der Abschaffung der Schlachtschiffe noch einmal in Erwü- gung ziehen, und daß dann die alten Schiffe rvtl. durch neue von nicht mehr als 17000 Tonnen Inhalt und einem Geschützkaliber von 12 Zoll ersetzt werden könnten. (Auch diese Ausführungen Macdonalds zeigen also, daß sich die Londoner Verhandlungen nicht mit der Abrü- stung, sondern nur mit einer Rüstungsbeschränkung oder einer Umstellung der Rüstungen beschäftigen D. Red.)
Was die Frage der U-Boote anbelange, so seien Verhandlungen im Gange für deren vollständige Abschaffung. Falls sich aber die Abschaffung der U- Boote als unmöglich Herausstellen sollte, so hoffe die englische Regierung, daß die Zahl der U-Boote auf ein Minimun« reduziert werden würde.
In dem Punkte der Herabsetzung der Zerstörer vertritt die englische Negierung den Standpunkt, daß die Zahl der englischen Zerstörer von der Stärke der U-Bootslotten der anderen Mächte abhängig sein werde. „
Bei den Kreuzern bestehe das zu lösende Problem in der Verteilung der Tonnage innerhalb dieser Schiffskategorie. Die von der englischen Regierung vorzuschlagende Rüstungsherabsetzung werde jedoch
nur dann für England bindend sein, wenn auf der Konferenz jebeS zu schaffende Abkommen tatsächlich eine internationale Vereinbarung darstelle, das allen Nationen in gleicher Weise gerecht werde.
MWerwechsel
im englischen Kabinett
London, 16. Januar.
Eine Veränderung im englischen Kabinett dürfte nach einer Meldung des „Daily Expreß" im nächsten Monat vorgenommen werden. Den Ausführungen des Blattes zufolge, soll der aus Wales stammende Bergarbeiterführer Hartshorn voraussichtlich die Stelle des Kolonialministers Lord Paßfields übernehmen.
Japan ist Manscht
London, 16. Januar.
Die japanische Admiralität hat Anweisung an die an der Londoner Flottenkonferenz teilnehmenden japanischen Sachverständigen gesandt, pch vorläufig jeder Erörterung über die Fragen, die sich auf die Grotzkampfschiffe und die Flugzeugmutterschiffe beziehen, zu enthalten, da in diesen beiden Punkten eine Verständigung zwischen England und Japan noch n i ch t erreich! wurde. _
In Japanischen Flottenkreisen wird die Enttäuschung über den bisherigen Verlauf der Vorbesprechungen nicht verhehlt. Insbesondere veklagt man sich darüber, daß Japan bisher kerne einwandkleirii Zugeständnifle für die Zuteilung einer Kreuzer-Quote von 7—10 im Verhältnis zu Amerika und England erreichen konnte. *
Rom, 16. Januar. Mussolini hatte jetzt längere Beratungen über die bevorstehende Seeabrüstungskonserenz in London mit dem,italienischen Delegierten Marineminister Siviannr, dem früheren stab schefs der «Marine Admiral Burzagli.
stabsches der Marine Admiral.
Gerüchte um Schacht
Von unserer Berliner Schriftleitung.
th. Berlin, 16. Januar.
I» Berlin beschäftigt «an sich lebhaft mit der Frage, ob der Reichsbankpräsident Dr. Schacht aus den gestern im Haag getroffenen Vereinbarungen über die Abänderungsmöglichkeiten im Reichsbankstatut irgendwie Konsequenzen für ferne Person zu 8*e St. Schacht hat einigen Journalisten gegenüber er- Katt, er werde unter Umständen aus be?" Streberischen Zwang für eine persönliche Mitarbeit des Reichsbankpräfidenlen im Ausstchtsrat der Repara- lionsbank seine Konsequenzen ziehen muffen. Man muß jedoch feststellen, daß bisher noch keine Anzeichen dafür vorliegen, daß Dr. Schacht tatsächlich Ruck- trittsabsichten hegt, wie in einem Berliner Abendblatt schon gestern voreilig angekündigt wurde.
Jedenfalls besteht seitens der deutschen Regierung keinerlei Absicht, an der Unabhängigkeit des Rerchs- bankprästdcnten irgendwie zu rütteln. Man ist sich »n Berlin vollkommen darüber Uar, daß die internationalen Beziehungen, die der Reichsbankpräsident —r. Schacht besitzt, insbesondere die starke Unterstützung, die er in den Kreisen der amerikanischen BankweU findet, jeden Schritt, der irgendwie auf eine Abänderung der Unabhängigkeit Dr. Schachts gerichtet wäre, sehr riskant machen würde, selbst wenn sich in Deutschland eine innenpolitische Mehrheit gegen das Verbleiben Dr. Schachts im Amte finden sollte. Jeden- falls liegen nock keine Anhaltspunkte dafür vor, daß fich Dr. Schacht wirklich mit Rücksichtsabsichten trägt.
Der sozialdemokratische Fraktionsvorstand will sich heute mit der Angelegenheit Dr. Schachts beschäftigen, woraus ein rechtsrakidales Blatt wiederum den allzuweitgehenden Schluß zieht, als ob die Sozialdemokraten sich bereits heute über den seit langer Zeit bekannten Gedanken eines eventuellen Austritts aus der Reichsregierung schlüssig werden wollten. Man hält es in Berliner maßgebenden Kreisen keinesfalls füd möglich, daß schon jetzt derartige Entscheidungen vorbereitet werden, die sich erst in den nächsten Wochen während der Tauer der parlamentarischen Verhandüngen ausreifen können.
zuzugestehen, von der Frankreich 1920 und 1923 bei der Besetzung von Frankfurt und bei bei Mchrve- setzung Gebrauch gemacht habe, die Frankreich aber durch das Londoner-Ilbkommen vom 30. 8. 1924 das auff Herriot zurückzuführen sei, austzegeben hatte.
Der Außenpolitiker des »Petit Journal rrn Haag erklärt, es sei so gut tote sicher, daß ine Sanktionsmaßnahmen eher wirtschaftlicher und finanzieller, als militärischer Art sem wurden, d H., sie würden im Geist des Völkerbundsstatuts und des Kelloggpaktes ergriffen werden Die Doppelerklarung im Haag biete eine wertvolle, durch Deutschland als legitim anerkannte Grundlage für die Anwendung der internationalen Rechtsprechung.
*
Die gestrige Einigung in der Sanktionsfrage im Haag wird von der englischen Preffe naturgemäß mit Befriedigung aufgenommen. Nachdem Snowden bis zum Schluß in seinen Erklärungen stets feststellte, daß die Frage am besten überhaupt nicht aufgerollt worden wäre, gab der Schatzkanzler jetzt der englischen Preffe eine Erklärung ab. in der er betonte daß er rückhaltlos seiner Freude darüber Ausdruck gebe, daß man zu einer solchen Verständigung gelangt sei.
Wiederbeginn
der Saarverhandlungen
Paris, 16. Januar.
Die deutsch-französischen Saarverhandlungen sind gestern nachmittag wieder ausgenommen worden, nachdem sie während der Festtage unterbrochen waren. Tie deutsche und dir französische Delegation trafen sich im Arbeitszimmer des Führers der französischen Saardelegation, des Ministers für ösfentlrche Arbeiten Pernot, wo eine eingehende Besprechung der gesamten auf der Konferenz zur Behandlung stehenden Fragen erfolgte.
Kremer „fiöln" hißt die Zlagge
Lob für Lardieu
Paris. 16. Januar.
Zur Regelung der sogenannten Sankt io nsf rage schreibt der im Haag weilende Außenpolitiker des Journal": Man Könne sich fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, auf die Anruf, und des Haager Gerichtshofes $u verzichten. Es sei aber unmöglich gewesen, ein Verfahren ausfindig zu machen, das allein Vie Interessen und Rechte Fraickretchs wahre.
Der Außenpolitiker des »Echo de Paris schreibt aus dm Haag: die Deutschen hätten den Vertrag von Versailles nicht einmal indirekt durch eine neue Unterschrift bestätigen wollen. Tavdieu habe ihren Widerwillen geschickt ausgenützt, um sie zu veranlassen, eine i»dividuelle AttionSfreiherl
Wilhelmshaven, 16. Januar.
Bei schönem, klaren Winterwetter fand gestern vormittag die feierliche Indienststellung des Kreuzers „Rötn" und die damit verbundene Äußerdienststellung des alten Kreuzers .Amazone" statt.
In einer Ansprache an die Besatzung schilderte der Kommandant, Fregattenkapitän von Schröder, das ruhmreiche Schicksal der ersten .Köln", die am 28. August 1914 im Kampf gegen englische Ueb-rmacht in der Nordsee unterging.
Es war eine große Zahl von Glückwünschm ein- gelaufen, von denen die des Reichspräsidenten, des Reichswehrministers Gröner und des Chefs der Ma- rineteitung verlesen wurden. Darauf nahm im Namen der Stadt Köln Dr. Löhle das Wort und wies auf den bedeutungsvollen Tag für die Stadt Köln hin. ___________-----
Haag, 16. Januar.
In der gestrigen Sitzung der sechs einladenden Mächte im Haag wurde die bereits seit einigen Tagen sertiggestellte Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über die Regelung der Sanktionsfrage endgültig angenommen. Die Sauktiousformel hat folgenden Wortlaut:
Oie Erklärung der G'äubtger
Die Vertreter der belgischen, englischen, franzöfi- schen, italienischen und japanischen Regierung geben folgende Erklärung ab:
Der „neue Plan" beruht aus dem Grundgedanken, daß die vollständige und endgültige Lösung der Repa- rationssrage im gemeinsamen Interesse aller beteiligten Länder liegt, und daß er die Zusammenarbeit aller dieser Länder erfordert. Ohne guten Willen und Vertrauen von beiden Seiten würde das Ziel des Planes nicht «recht werden.
In diesem Sinne haben die Elänbigerregierungen in dem Schlutzprotokoll die feierliche Verpflichtung der deutschen Regierung, die festgesetzten Annuitäten gemäß den Bestimmungen des neuen Planes zu zahlen, als die G a r a n t i e für die Ausführung ihrer Verbindlichkeiten angenommen. Sie sind der Ueberzeugung, daß selbst in dem Fall, wo die Aussührung des neuen Planes Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten Hervorrufen sollte, die in dem Plane vorgesehenen Bersahrensarten ausreichen, um sie zu beseitigen.
Ans diese» Grunde sieht das Schlußprotokoll vor, daß unter dem Regime des neuen Planes die Besug- nisse 6er Gläubigeemächte sich nach »en Bestimmungen dieses Planes begrenzen.
Es bleibt indes ein Fall übrig, der außerhalb des Rahmens der heiitt unterzeichneten Vereinbarungen steht. Die Gläubiqermächte sind gezwungen, ihn zu erwägen, ohne daß sie damit die Absichten der deutschen Regierung in Zweifel ziehen wollen. Sie halten es für unerläßlich, die Möglichkeit zu bedenken, daß in Zukunft eine deutsche Regierung fich entgegen der im Schlußprotokoll vom heutigen Tage enthaltenen feierlichen Verpflichtung zu Handlungen herbeilassen könnte, die ihren
Willen beweisen, den neuen Plan zu zerreiße».
Die Gläubigerregierungen haben die Pflicht, der deutschen Regierung zu erklären, daß. wenn ein solcher Fall eintrete, der das gemeinsam verfolgte Werk von Grund aus erschüttern würde, eine neue Lage geschaffen wäre, der gegenüber die Eläubigerregierunge« schon jetzt alle Rechtsvorbehalte machen müssen. Aber selbst in diesem äußerste» Falle find die Gläubigerregierunge» im Interesse des allgemeinen Friedens gewillt, bevor fie irgendeinen Schritt tun, zum Zwecke der Feststellung und Würdigung der Tat- sachen eine internationale Instanz anzurufeu, deren Autorität unbestrttten ist. Di« Gläubigerregierung oder die Gläubigerregierunge», die fich für bettiligt halten, würden dementsprechend de» Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag mit der Frage befassen, ob die deutsche Regierung Handlungen vollzogen hat, die ihren Willen bereits beweisen, den Plan zu zerreißen. Deutschland würde schon jetzt erklären, daß es im Falle einer bejahenden Ent- scheidnng des Gerichtshofes es als berechtigt anfieht, daß die Gläubigerregierung oder die Gläubigerregie- rungen ihre volle Handlungsfreiheit wieder gewinnen, um die Aussührung der fich aus de« neue» Plan ergebenden Verbindlichkeiten des Schuldnerlandes ficher zu stelle».
Die Glänbigermächte find davon überzeugt, daß der in Frag« stehende Fall niemals eintreten wird. Sie find ficher, daß die deutsche Regierung diese lleberzeu- gung teilt. Aber fie glauben, daß es sür fie ein Gebot der Loyalität und eine Pflicht gegenüber ihren Ländern ist, die vorstehende Erklärung sür den Fall abzugeben, daß jene Möglichkeit fich doch verwirklichen sollte.
Llnd Deutschland...
Die Vertreter der deurschen Regierung gaben ihrerseits folgende Erklärung ab: Die deutsche Regierung nimmt Akt von der vorstehenden Erklärung der Gläubigerregierungen, wonach selbst in dem Falle, wo bei der Ansführung des neuen Plaues Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten hervortreten sollten die im Plane vorgesehene Berfah- rensart ausreicht, um fie zu beseitigen.
Sie nimmt demzufolge Att davon, daß unter dem Regime des neuen Planes die Befugnis der Släubi- germächte fich nach den Bestimmungen dieses Planes begrenzt.
Was den zweiten Tei' der genannten ErNärung und die darin erwähnte MSglichkett anlangt, so bedauert die deuLsche Regierung, daß eine solche Eventualität in Betracht gezogen wird, die die deutsche Regierung ihrerseits für unmöglich hält.
Wenn indessen ein« GläubigerregierLng oder mehrere Elänbigerregierungen den Ständigen Internationale» Gerichtshof mit der Frage befassen, ob Handlungen der deutschen Regierung ihren Willen beweisen, den neuen Plan zu zerreißen, ist dir deutsch« Regierung mit den Gläubigerregierunge» «i n v e r - standen, daß der Ständig« Gerichtshof
darüber befindet. Sie erklärt, daß sie es im Falle einer bejahenden Entscheidung des Gerichtshofes als berechtigt ansieht, daß die Eläubigerregierung oder die Eläubigerregiernngen ihre volle Handlungsfreiheit wiedergewinnen, um die Ausführung der sich aus dem neuen Plan ergebenden finanziellen Verbindlichkeiten des Schuldners ficher zu stellen.
Sie Repko verschwindet .
Haag, 16. Januar.
Im Artikel 4 des Haager SchlußprotokolleS, ,u dem die oben mitgeteilten Noten eine Anlage darstellen, wird es u. a. heißen:
„Durch die Ingangsetzung des neuen Planes wird das Büro für Reparationszahlungen und di« damit zusamnienhängende Stelle in Berlin aufgehoben und die Beziehungen der Reparationskommission mit Deutschland finden ein Ende Unter dem Regime des neuen Planes bleiben nur diejenigen Funktionen dieser Stelle bestehe», deren Fortbestand durch den Plan notwendig gemacht wird: diese Funktionen werden durch Bei Mitteilung des kleinen Ausschuffes der B. I. Z übertragen; diese übt gemäß den Bestimmungen ihres Statuts die genannten Funktionen unter den Bedingungen und innerhalb der Grenzen aus, die der neue Plan festsetzt."
Serlm und die Saager Einigung
th. Berlin, 16. Januar.
-. — , ....... - . , , äkeit au
Die Formel über die künftig« yanoyäoung der sogenannten Sanktionen, die gestern im Haag vereinbart wurde, ist nach der in Berlin herrschenden Anschauung günstiger ausgefallen, als man es nach den vorangegangenen Meldungen aus Paris erwartet hatte. Man hat hier den Eindruck, daß unsere' Delegation in diesem Punkte durch eine feste und zielbe- wutzte Politik die Verwirklichung der bekannten französischen Drohungen verhindert hat.
Gewiß ist auch die jetzt vereinbarte Formel noch auslegungsfähig, und es bedarf, näherer Auslegung, was z. B. unter einer Handlung zu verstehen ist, bte als Begründung des Willens zum Zerreißen des Poungplanes gedeutet werden könnte. Offenbar ist aber diese Formel nur auf den Fall einer ausdrücklichen Weigerung Deutschlands abgestellt, seine Reparationspflichten überhaupt zu erfüllen (also wenn z. B. eine Regierung sich ausdrücklich vom Poungplan lossagen würde). Für den Fall von eintretenden Zahlungsschwierigkeiten sind eigentlich im Poungplan selbst Vorkehrungen getroffen, und dafür soll diese Formel wiederum nicht angewendet werden. Außerdem ist auch für den sogenannten äußersten Fall das Haager Schiedsgericht eingeschaltet, sodaß nach Berliner Auffassung von irgendwelchen Sanktionen igi Rahmen des Poungplanes überhaupt keine Rede fein kann. Darüber hinaus können außerhalb des Poung- planes die Rechte aus Artikel '430 des Versailler Vertrages (der in der Formel überhaupt nicht erwähnt wird) nur nach vorheriger Entscheidung des Haager Schiedsgerichts geltend gemacht werden. Man ist daher der Ansicht, daß die deutsche Delegation in diesem Punkte mchts zugestand, was die Alliierten mcht bereits als bindendes Recht in der Hand hatten.
In der Presse der Rechts-Opposition ist heute allerdings davon die Rede, daß hier eine volle Kapitulation unserer Delegation vorliege. Zn Zentrumskreisen, wo man bisher der Haager Politik auch sehr skeptisch und zurückhaltend gegenüber« stand, finden die Abmachungen über die Sanktionsfrage dagegen volle Billigung. Auch die „Germania" erblickt natürlich in dieser neuen Formel keine ideale Lösung, aber sie stellt doch fest daß Deutschland nunmehr auf dem festen Boden des allgemeinen Rechtes mit seinen Verpflichtungen, aber auch mit seinen Rechtsgarantien stehe, und daß die Eläubiger- länder nur im Rahmen des allgemeinen Völkerrechtes und nur vorbehaltlos besonderer Bindungen, wie zum Beispiel die durch den Locarnopakt gegebenen, volle Handlungsfreiheit erlangen sollen. Außerdem wird hervorgehoben, daß unter dem Regime des SJoung-- planes kein« Tätigkeit der Reparationskommission mehr existiere, die Deutschland irgendwie berühren könnte.
SchlnMnng am Sonnabend
Haag. 16. Januar.
In der gestrigen Nachmittagssttzung der sechs Mächte wurde feftgeftettt. daß alle offenen Fragen ge klärt seien bis auf die Mobilisier ungSs rage und auf einen Punkt des auf die Liquidierung der Vergangenheit bezüglichen Fragenkomplexes.
Diese beiden Punkte werden heute zur Behandlung kommen, und es besteht bei den sechs interessierten Mächten der allgemeine Wunsch, diese Fragen noch im Laufe des heutigen Tages enbgültig zu bereinigen. Bei den einladenden sechs Mächten bestehe die feste Absicht, am Sonnabend nachmit ag die Kon- serenz mit einer Plenarsitzung zu beenden.
Paris, 16. Januar. Rach einer Havasmeldung aus dem Haag hat sich das von der deutschen Abordnung gegebene Essen bis in die späten Abendstunden hineingezogen. Tardieu und Lou- cheur haben Dr. Curtius und Witth erst um 23 Uhr verlassen, während der unermüdliche Finanzmioistrr C h « r o n noch nach Mitternacht mit Dr. Molden- Hauer verhandelte.