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Hessische Abendzeitung

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Solle! das Wort 7 4. Auswärtige Kleine Anzeige« die 80 mm breite Seile 11 4. Anzeigen tm Reklamneil ixt 78 mm breite Seile « 4. Ossertgebübr 25 4 (bei Zustellung 85 4). — Für das Ersckeinen von Anzeigv, hl bestimmten Ausgabe», au besonderen Plätzen und für telephonisch erteilte Aufträge keine Gewähr. Rech. utlngSbeträge mnerbalb von 5 Tagen zahlbar. Gerichlsnand Kassel. — Postscheckkonto Frankfurt a. M. 6386

Kasseler Abendzeitung

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Lammelnnmmer 6800. Juristische Lvrechsiunde leben TieuStag von S RS 7 Ar, SoluilSe Strab« Nr. 10.

Kummer 298

Einzelpreis: Wochentags 10 Pfennig.

Donnerstag, 19. Dezember 1929

Einzelpreis: Sonntags 20 Pfennig.

19 Jahrgang

Oie Entscheidung des Staatsgerichtshofes

„Die Teilnahme an einem zngelaffenen JM-egehren nnd Volksentscheid -eht allen Veamten ohne Mckficht ans den Inhalt frei"

Seamtenrecht und Volksbegehren

(Eigener Drahtbericht.)

. Q >? Stifter

6rt.. und

Volksentscheid

Vene -niver-Gkvlotion in Toni

Aussicht stellte, die Möglichkeit geschaffen wird, die Reichstagssession unter Vermeidung der be

Einen wichtigen Beschluß hat der Reichstag ge­stern insofern gefaßt, als er die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites von 465 Mil-

lionen Mark erteilte. Damit hat das Reich die Be­rechtigung zur Aufnahme der amerikanischen Anleche, in der Hand, aber es ist noch nicht im Besitze »es Geldes. Im Gegenteil scheinen sich neue Schwierig'

Paris, 19. Dezember.

Nachdem erst am 11. November das Hanpilagcr der Festung Doul in die Lust geflogen ist, explodierte jetzt ein neues Pulvcrlager. Etwa 20 Tonnen Pul- »er wurden dabei vernichtet. Die Bevölkerung ist in Aufregung und forscht vergeblich nach den Ur­sachen der kurz aufeinander folgenden Explosionen.

Keine Sanktionsfvrderungen Snowdens

als Voraussetzung ssir das Znkrasttreten des Young- planes zu verlangen, haben in London lebhaftes Be­fremden heroorgerufen. Für die Richtigkeit dieser Be­hauptungen gibt es nicht einmal den leisesten Anhalt.

Eine Snowden nahestehende Persönlichkeit meint, daß es sich hier um einen Versuchsballon von Pertinax und seinen Freunden handele, der von de« Wunsch diktiert ist, England ein derartiges Vorgehen zu sugge­rieren, um ein deutsches Vorgehen gegen Zulassung von Sanktionen von vornherein zu parieren. Es kann in ' I aller Form erklärt werden, daß Snowden nicht

reits angekündigten Sonntagssttzung noch be­reits am Freitag oder Sonnabend endgültig ab­zuschließen.

Berlin. 19. Dezember.

Der „Vorwärts" meldet aus London: Die Pariser Meldungen, wonach Snowden angeblich beabsichtige, von Deutschland die Annahme einer Sankiionsformel

ohne Rücksicht au

HMe am MM

Die Durchführung des Volksbegehrens beruh: auf Artikel 73 der Reichsversassung. Ihrem Schutz dienen aber auch andere Bestimmungen der Reichs­verfassung. insbesondere Artikel 130 Absatz 2. Er gewährleistet den Beamten die Freiheit ihrer poli­tischen Gesinnung auch beim Volksbegehren. Er gilt für alle Beamte, auch für die preußischen mQ dient insofern zur Ergänzung der preußischen Ver­fassung. Die in Artikel 130 Absatz 2 der Reichsver­fassung den Beamten gewährleistete Frel- heit, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet allerdings, wie von sämtlichen höchsten Disziplinargerichten zutref­fend ausgesprochen worden ist, ihre Schranken in den besonderen Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amtes obliegen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die politische Betätigung eines Beamten mit seinen besonderen Pflichten vereinbar ist, kommt es aber sehr wesentlich auf die staatsrechtliche und politische Bedeutung dieser Betätigung an.

Die Einzeichnung in die Liste eines zugelasse­nen Volksbegehrens und die Abstimmung über den sich daran anschließenden Volksentscheid ist rechtlich nicht die Ausübung des Petitionsrechtes im Sinne von Artikel 126 der Reichsversassung sondern Teilnahme an der Volksgesetzgebung. Diese Volksgesetzgebung ist der unmittelbare Weg zur Verwirklichung des Hauptgrundsatzes der Reichsversassung. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie steht der Reichstagswahl an Wich­tigkeit für das Verfaffungsleben des Reiches nicht nach. Sie kann daher ebenso wie die Stimmab­gabe bei der Reichstaoswahl keinen beamtenrecht­lichen Pindm ’i unterliegen, yiclittef *-"he h i d ie

daran denkt, eine derartige Forderung auf­zustellen.

Wie aus London gemeldet roiro. bat auch „^oitfl Telegraph" von maßgebender Stelle erfahren, daß die Meldungen von Snowdens Snnfkionsforde- rungen jeglicher Grundlage entbehren.

Saager Konferenz erst am 6. Januar

Geit: m sind wieder ein paar Jahre dahingegan- gen, oh..e daß die Frage des Reichsehrenmales zur Losung gebracht worden wäre, lleber einige schüch­terne Versuche, eine Entscheidung herbeizuführen, ist man nicht hinausgekommen, und es war in der' Tat vielleicht das Beste, daß man damals die Erörterung unterbrach, um die Zeit an der Beseitigung der Gegen­sätze arbeiten zu lassen. Jetzt, nach der Befreiung der zweiten Zone im Rheinlande, hat der Reichsinnen- minister^erklärt, daß er eine Wiederaufrollung der ganzen Frage für angebracht halte. Wieder reist eine Kommission durch die Orte, die sich um das Reichs­ehrenmal bewerben. Die Stätten, die Eisenach und Berka als geeignete Plätze anbieten, wurden besich­tigt^ auf dem Lichterkvpf bei Niederlahnstein, der Marksburg, dem Ehrenbreitstein und der Lorcher Toteninsel weilten die Mitglieder der Kommission. Man wird unwillkürlich an jene Vorbereitungsarbei- ten vor ein paar Jahren erinnert, die mit einem be- r<iue ■ uijen Defizit endeten, und die Befürchtung läßt sich nid)t ganz unterdrücken, daß auch diese Reise eines aus Regrerungsvertretern und Künstlern zusammen­gesetzten Ausschußes verlorene Liebesmüh sein werde.

Eine Lehre sollte man vor allem aus den Erfah­re- bCrJtl?erIn 3ahre ziehen. Wichtiger als die Platzfrage ist die yrage, wie die Grundidee, die das Ehrenmal verkörpern soll, am wirksamsten daraestellt arÄl" Eann. Und hier liegen die Vorbereitungs- Ell^ uoch lehr rm argen. Es ist wohl von einem ”L 9 ~?am ”on cinem Serbe, auf dem die „herlrge flamme brennt, gesprochen worden: aber auch dreie Vorschläge besaßen nicht die Kraft, um alle Widerspruche zu beierrrgen. Und mit Recht sagt der

L°seU°r Ludwig Dettmann, der KEnnsiion hinzugezogen wurde: „Bisher ist ke,n starker, innerlicher Gedanke für das Relchsehrenmal gekommen, für eine Mitte, um die dre Kunst den hegenden Raum das schützende Haus auen kann. Diese „Mitte" gilt es zunächst zu fjn- den, ist diese wesentliche Frage geklärt, dann wird

Der zweite Gegenstand ist das Sofortpro­gramm, bei welchem vor allem die Tabak­steuer Anlaß zu umfangreichen Borbesprechun- gen gegeben hat. Noch gestern abend mußte sich der Interfraktionelle Ausschuß mit diesem Ge­genstand beschäftigen, weil neue Schwierigkeiten m Bezug auf die Befristung der Kontingentie­rung der Zigaretten-Jndustrie aufgetaucht waren Die Regierung vor allem hatte dafür ursprüng­lich eine Frist von 5 Jahren vorgesehen, die aber von t>en Fraktionsführern sofort auf 1% Jahr be­schränk! worden war. Da hiergegen abermals Be­denken auftauchten, ist ein volksparteilicher Vorschlag gemacht worden, der eine Frist von drei Jahren Vorsicht nnd hinzufügt, daß die Industrie eine fi­nanzielle Gegenleistung aufbringen müsse und zwar in Gestalt einer Verkürzung der Stun­dungsfristen für die Banderolensteuer Bekanntlich hat das Reich seit längerer Zeit große Nachlässe in der Beitreibung der Banderolenst.-uer zugestanden, sodaß ein Kapital von rund 140 Millio- «en zinslos vom Reich bei der Zigevtten-Jndustrie investiert ist. Man hat schon wiederholt angestrebt, dieses Kapital allmählich wieder aus der Industrie herauszuziehen, und es soll nun im Zusammenhänge mtt dec Kontingentierung versucht werden, die Fli- sten für die Banderolensteuer allmählich zu kürzen und zwar erst im zweiten oder dritten Jahre der I Kontingentierung. Auf diese Weise würde ein er­heblicher Millionenbetrag in die Kaffe des Reiches zurücksließen und damit ein gewisser Ausgle-ch für die Vorteile der Kontingentierung in der Industrie geschaffen werden. Außerdem ist beabsihrigt. eine Entschließung zu fassen, worin Verhandlungen über die Beseitigung der aus der Kontingen tieruug für den Kleinhandel entstehen­den wirtschaftlichen Schäden angestrebt wird. Auch darüber wird man vermutlich noch ein­mal im Interfraktionellen Ausschuß sprechet, ober I

es scheint, daß die Einigung hier nicht mehr weit ist, und daß es möglich sein wird, die ganze Ma­terie heute bereits im Plenum zu behanveln. Es I wird dann von der Einigung der Regierungs­parteien und von der Berzichtsbereirschäft der Opposition abhängen, ob man mit diesem Ge­genstand überhaupt noch einmal in den Stener- ausschuß des Reichstages gehen muß, oder ob, I wie Reichstagspräsident Löbe gestern abend in

di?M7"Du ^Ml-rauf zurückzusüh^^^ daß fchi-g^’corbneten gerade e n wei­ser Frage ie^'ver^iebene^^^^bie^^^ ten. sodaß ihnen die verschiedenen Stimmenabgaben von den einzelnen Fraktionen garnicht verübelt wird Der Rest der Zollvorlage (Einzelheiten siehe Seite 2) toirb dann im Januar erledigt werden.

Das Reichsehrenmal

,W. P. Die Entwicklung der Pläne zur Errichtung eines Reichsehrenmals bildet in der Geschichte der elf Jahre, die seit der Beendigung des Krieges vergangen sind, ein Kapitel für sich. Ein Kapitel, das in flam­mender Satire geschrieben werden müßte, um dar deutsche Volk aus seiner „Unfähigkeit zur nationalen Selbstdarstellung" aufzurütteln.

Es ist bekannt, und es ist bei den Verhandlungen über das Reichsehrenmal immer wieder darauf hinge­wiesen worden: Längst hat Frankreich sein Grabmal des unbekannten Soldaten, längst ist mitten in der Londoner City der Sarkophag aufgerichtet worden, der die Inschrift trägt: „Unseren ruhmreichen loten!“ Und sie alle, die an dem vom Verkehr der Millionen­stadt umbrandeten Ehrenmal vorübergehen, der Kon­servative so gut wie der Liberale und der Arbeiter- parteiler, sie alle finden sich hier zusammen in der dankbaren Erinnerung an die Söhne ihres Volkes, die im Weltkriege ihr Leben gelassen haben, sie vereinigen sich int stillen Treugelöbnis zu dem großen Ganzen, dem dieser Opfertod gegolten hat.

Das deutsche Volk aber entbehrt noch immer der feierlichen Stätte, an der es seiner Toten gedenken kann. Gewiß ist auch in unserem Volke der Wunsch, die Getreuen, die im Weltkriege ihr Leben lassen mußten, zu ehren lebendig, und sicherlich erkennt man in weiten Kreisen die Bedeutung, die ein solches Ehrenmal für den Aufbau unseres nationalen Ledens im neuen Staate haben könnte. Nicht der Verherr­lichung des Krieges soll dieses Mal dienen: eine Stätte soll geschaffen werden, an der sich unser Volk im Gedenken an seine Toten über die Gegensätze der Par­teien hinweg zusammen finden kann. Und doch ist dieser Gedanke des Reichsehrenmales bisher nicht ver­wirklicht worden, weil es — eine betrübliche Fest­ste! r tg — nicht o.-siungen ist, die verschiedenen Pläne, diierte cr Vervtderickvie Vit-Hei,eiftien 1[ $ Weytheider Hoftheaters namhaft gemacht hatten li.Jj iitr die das praktische Geschenk aus der großen 5urbtr^fingen. *" J “** l>-re" ’C" “‘”a wirk-

®in edler Wettstreit fast aller deutscher Landschaf, ten, die heilige Stätte der Erinnerung und der Mah- nung in den eigenen Gauen aufzunehmen, stand am Anfang der Entwicklung.. Kommissionen wurden ein­gesetzt, und nach langem Hin und Her fiel die Entschei­dung zugunsten des Waldes von Berka im thüringi- Wen Lande. Das war,1 wenn uns die Erinnerung nicht täuscht, in der Mitte des Jahres 1926. Es mag fein, daß bei dieser Entscheidung ästhetische Erwägun­gen auf Kosten des nationalpolitischen Empfindens obgesiegt haben. Fest steht jedenfalls, daß die Wahl Berkas keineswegs die Platzfrage gelöst, sondern im Gegenteil die anderen Mitbewerber zu erhöhter Tä­tigkeit aufgerufen hat. Es war ein unerfreuliches Bild, das sich damals dem Betrachter bot. Sonder­wünsche triumphierten, drohten den ursprünglich so reinen Wunsch nach würdiger Ehrung unserer Toten mit egoistischen Interessen zu vermengen und zu ent- stellen. Gerade um die Errichtung des Males, an dem mir uns alle in gemeinsamer Trauer um unsere Toten und in gemeinsamer Hoffnung auf einen Wiederauf­stieg unseres Volkes zusammenfinden wollten, ging ein Streit, der allmählich zu einer neuen Belastung un- (eres schon ohnehin schwer belasteten innerpolitischen ^ebens wurde. Die ganze Frage ward in ihr An­fangsstadium zurückgeworfen. Wenn aber anfangs dieses Wetteifern der verschiedenen Orte etwas Na­türliches, ja sogar etwas Ehrenvolles war, so wirkte die Wiederholung zu einem Zeitpunkt, an dem die Enftcheidung fallen sollte, nur noch als trauriges Schauspiel deutscher Uneinigkeit.

dessen Inhalt allen Beamten frei.

Nun ist es allerdings richtig, daß das preußische Staatsminlsterium den ihm unterstellten Beamten die Teilnahme am Volksbegehren und' Volksentscheid nicht verboten. Die Gesamtheit seiner Kundgebungen ließ aber in den Beamten die Befürchtung auf­kommen, daß sie sich schon durch Einzeichnung in die Listen und durch bloße Stimmabgabe einer dis - S'plinarischen Ahndung aussetzen könn­ten. Dieser Zustand beeinträchtigt die durch Artikel der Reichsverfassung noch besonders geschützt Wahlfreiheit und steht daher mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht im Einklang.

Darüber hinaus allerdings gewährt die Reichs­verfassung den Beamten keinen besonderen Schutz für ihre Teilnahme an der Volksgesetzgebung.

Jede Werbetätigkeit kann eine Verletzung der besonderen Beaintenpflichten enthalten und daher mit der Beamtenstellung unverträglich sem. Ob der Inhalt eines Volksbegehrens derart ist daß d,e Beamten über Eintragung und Stimmab­gabe hinaus an seiner Durchsetzung nicht Mitwirken dürfen, ist im einzelnen Falle von den Disiiplinar- gerichten zu entscheiden. Grundsätzlich uniuläffia ist disziplinarisches Vorgehen aus diesem Grunde nicht.

Berlin, 19. Dezember.

Der Reichstag hat heute ein ganz besonders gro­ßes und wichtiges Arbeitsprogramm zu eiledigen, welches 1. aus der Zollvorlage und 2. aus dem Ge­samt-Sofortprogramm besteht. Zu beiden Gegen­ständen sind umfangreiche und wichtige Vorberei­tungen erforderlich gewesen.

Die Z o l l v o r l a g e ist, wie vorauszusehen war. nicht restlos erledigt worden, sodaß ein Teil davon und zwar vor allem

die vom Reichsrat neu eingefügten Aenderun- gen der I n d n st ri e z ö l l e a u f Januar ver­schoben werden muß. Dagegen ist es gestern i» laugen Beratungen gelungen, über den größten Teil der Agrarzölle eine Einigung zu erzielen, wobei sich allerdings ein verhältnismäßig buntes Durcheinander innerhalb der einzelnen Parteien herausstellte. Immerhin hat man die Gewiß­heit, daß nunmehr in der heutigen Plenarsitzung eine ausreichende Mehrheit für die Zollvorlage vorhanden sein wird, besonders nachdem gestern die Sozialdemokraten noch in den Abendstun­den beschlossen haben, mit Ausnahme der Schuh­zölle die gesamte Zollvorlage, soweit sie int Handelspolitischen Ausschuß fertiggestellt wurde, anzunehmen.

Es ist nicht beabsichtigt, Fraktiouszwtojum

und so werden sich, genau wie im Ausichuß, auch hier verschiedentliche Auseinanderfälle der

Leipzig, 19. Dezember.

In der Berfaffungsstrcitsache der Deutschnatio- nÄen Fraktion des Preußischen Landtags gegen das Land Preußen um die Frage der Zulässigkeit einer Beteiligung der Beamten am Volksbegehren „Frei- heitsgefetz" hat der Staatsgerichtshof für das Deut­sche Reich heute vormittag seine Entscheidung da- hi« gefällt:

Die in Artikel 130 Absatz 3 der Reichsversassung den Beamten gewährleistete Freihet ihrer politi­schen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zu- gelaffenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt einzutrage» und bei einem Volksentscheid abzustimmen.

Die weitergehenden Anträge werden abgewiesen.

Sie Begründung

'Zur Begründung der Entscheidung des Staats- gerichtshofes führte der Vorsitzende, Reichsgerichts­präsident Dr. Sumte u. a. aus:

Der Staatsgerichtshof nimmt das Borliegen einer Berfaffungsstreitigleii innerhalb eines Landes an. Der Antragsgegner fordert in erster Linie Abwei­sung der Klageanträge als unzulässig, weil lediglich politische Meinungsäußerungen des preußischen Mi­nisterpräsidenten und des preußischen Staatsmini­steriums vorlägen, über -MU,. Berechtigung der Staatsgerichtshof zu ^»•f’erufen sei. Hier­mit wi.d der Aut< em eigentli­ch e n._2_t_r 'echt.

L —. —.—___> i^i. ! ft , b-tß

Paris. 19. Dezember.

Di: Morgenblätter bestätigen, daß der belgische Ministerpräsident Ja spar den Mächten vorgeschla­gen hat, die zweite Haager Konserou; nicht aus den 3., sondern auf den 6. Januar einzuberufen.

_ .~aS„Ceubre" bemerkt dazu, auf französischer , to” diesem Vorschlag durchaus nicht

entzückt Wahrscheinlich werde er aber von allen Machten angenommen werden.

Schober besucht Mffolini

m Wien, 19. Dezember.

»Askanzler S ch o b c r wird sich in der nächsten oett nach dem Haag begeben, wo die Frage der ^reparationen erledigt werden soll, und wo er Ge­legenheit haben wird, die Verwirklichung der Anleibe- Plane Oesterreichs zu fördern. Ter Zeitpunkt dieser Abtsestcht allerdings noch nicht fest, dürste aber in äciafr!le^ des oanuar liegen.

Aach der Haager Reise wird, wie gestern im Par­lament verlautete, der Bundeskanzler der deutschen Regierung in Berlin einen Besuch abstaiten. £>ier= 5?'. A"d der Kanzler nach Rom fahren, um einen Besuch bei Mussolini zu machen.

| ketten einzustellen, die zum Teil darauf zurückzufüh­ren sind, daß Reichsbankpräsident Schacht ur­sprünglich bei diesem Kredit an das Bankhaus Mor­gan gedacht hatte, während der Reichsfinanzmini­ster sich an das Bankhaus Dillon. Read u. Co. ge­wendet hat.

Hier scheinen Verzögerungen unvermeidlich zu sein denn dir endgültige' Antwort des Hauses Dillon, Read u. Co. ist in Berlin noch nicht eingetroffen. Man hat bereits für diesen Fall in Aussicht genom­men, einen evtl, lleberbrückungskredit bei einem deutschen Banken-Konsortium aufzunehmen, da das Reich unmöglich bis in die letzten Tage d-s Dezember mit seinen Ultimozahlungen warten kann. Mau nimmt an, daß heute dir endgültige Antwort aus Reuyork kommen wird. Bisher sind darum noch keine Verhandlungen mit dem oben erwähnten deutschen Banken-Konsortium geführt worden.

Zur Führung dieser Versaffungsstreitigkeit ist die Antragstellerin berechtigt.

Zwar ist sie nicht befugt, anstelle und im Auftrage der einzelnen, der Deutschnationalen Volkspartei an« gehörenden Beamten den Staatsgerichtshof anzu- rufen. ebensowenig- ist sie als Fraktion in der Lage, das Recht des Landtages auf Ueberwackung der Staatsregierung wahrzunehmen. Entscheidend ist das berechtigte Interesse, das die Deutsch- nationale Volksvartei als Mitträgerin des Volks­begehrens an dessen ungehemmter Durchführung Hai

Zwar ist das Volksbegehren an sich eine Reichs­angelegenheit. In diesem Verfahren werden aber auch Landesstellen tätig, und ihre Tätigkeit hierbei kann zu Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes führen.

staatsminlsterium persönlich wendet und , für ’ eine von ihnen begangene Verfassungsverletzung verantwortlich machen will, vielmehr muß der Ge­sichtspunkt der Verfassungsverletzüng im vorliegen­den Falle überhaupt ausscheiden. Die fraglichen Kundgebungen haben einen Zustand geschaffen, von dem die Antragstellerin behauptet, daß er die preu­ßischen Beamten in einer, mit der Rcichsversastuna nicht zu vereinbarende Weise in ihrer politischen Betä- tigung für das Volksbegehren beschränke. Diese Frage allem soll entschieden werden. Sie kann nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes Gegenstand einer Verfassungsstreitigkeit fein.

Arbeitspensum des Reichstages

IBon unserer Berliner Schriftleitung.