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Hessische Abendzeitung
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Kasseler Abendzeitung
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Kummer 298
Einzelpreis: Wochentags 10 Pfennig.
Donnerstag, 19. Dezember 1929
Einzelpreis: Sonntags 20 Pfennig.
19 Jahrgang
Oie Entscheidung des Staatsgerichtshofes
„Die Teilnahme an einem zngelaffenen JM-egehren nnd Volksentscheid -eht allen Veamten ohne Mckficht ans den Inhalt frei"
Seamtenrecht und Volksbegehren
(Eigener Drahtbericht.)
. Q >? Stifter
6rt.. und
Volksentscheid
Vene -niver-Gkvlotion in Toni
Aussicht stellte, die Möglichkeit geschaffen wird, die Reichstagssession unter Vermeidung der be
Einen wichtigen Beschluß hat der Reichstag gestern insofern gefaßt, als er die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites von 465 Mil-
lionen Mark erteilte. Damit hat das Reich die Berechtigung zur Aufnahme der amerikanischen Anleche, in der Hand, aber es ist noch nicht im Besitze »es Geldes. Im Gegenteil scheinen sich neue Schwierig'
Paris, 19. Dezember.
Nachdem erst am 11. November das Hanpilagcr der Festung Doul in die Lust geflogen ist, explodierte jetzt ein neues Pulvcrlager. Etwa 20 Tonnen Pul- »er wurden dabei vernichtet. Die Bevölkerung ist in Aufregung und forscht vergeblich nach den Ursachen der kurz aufeinander folgenden Explosionen.
Keine Sanktionsfvrderungen Snowdens
als Voraussetzung ssir das Znkrasttreten des Young- planes zu verlangen, haben in London lebhaftes Befremden heroorgerufen. Für die Richtigkeit dieser Behauptungen gibt es nicht einmal den leisesten Anhalt.
Eine Snowden nahestehende Persönlichkeit meint, daß es sich hier um einen Versuchsballon von Pertinax und seinen Freunden handele, der von de« Wunsch diktiert ist, England ein derartiges Vorgehen zu suggerieren, um ein deutsches Vorgehen gegen Zulassung von Sanktionen von vornherein zu parieren. Es kann in ' I aller Form erklärt werden, daß Snowden nicht
reits angekündigten Sonntagssttzung noch bereits am Freitag oder Sonnabend endgültig abzuschließen.
Berlin. 19. Dezember.
Der „Vorwärts" meldet aus London: Die Pariser Meldungen, wonach Snowden angeblich beabsichtige, von Deutschland die Annahme einer Sankiionsformel
ohne Rücksicht au
HMe am MM
Die Durchführung des Volksbegehrens beruh: auf Artikel 73 der Reichsversassung. Ihrem Schutz dienen aber auch andere Bestimmungen der Reichsverfassung. insbesondere Artikel 130 Absatz 2. Er gewährleistet den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung auch beim Volksbegehren. Er gilt für alle Beamte, auch für die preußischen mQ dient insofern zur Ergänzung der preußischen Verfassung. Die in Artikel 130 Absatz 2 der Reichsverfassung den Beamten gewährleistete Frel- heit, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet allerdings, wie von sämtlichen höchsten Disziplinargerichten zutreffend ausgesprochen worden ist, ihre Schranken in den besonderen Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amtes obliegen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die politische Betätigung eines Beamten mit seinen besonderen Pflichten vereinbar ist, kommt es aber sehr wesentlich auf die staatsrechtliche und politische Bedeutung dieser Betätigung an.
Die Einzeichnung in die Liste eines zugelassenen Volksbegehrens und die Abstimmung über den sich daran anschließenden Volksentscheid ist rechtlich nicht die Ausübung des Petitionsrechtes im Sinne von Artikel 126 der Reichsversassung sondern Teilnahme an der Volksgesetzgebung. Diese Volksgesetzgebung ist der unmittelbare Weg zur Verwirklichung des Hauptgrundsatzes der Reichsversassung. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie steht der Reichstagswahl an Wichtigkeit für das Verfaffungsleben des Reiches nicht nach. Sie kann daher ebenso wie die Stimmabgabe bei der Reichstaoswahl keinen beamtenrechtlichen Pindm ’i unterliegen, yiclittef *-"he h i d ie
daran denkt, eine derartige Forderung aufzustellen.
Wie aus London gemeldet roiro. bat auch „^oitfl Telegraph" von maßgebender Stelle erfahren, daß die Meldungen von Snowdens Snnfkionsforde- rungen jeglicher Grundlage entbehren.
Saager Konferenz erst am 6. Januar
Geit: m sind wieder ein paar Jahre dahingegan- gen, oh..e daß die Frage des Reichsehrenmales zur Losung gebracht worden wäre, lleber einige schüchterne Versuche, eine Entscheidung herbeizuführen, ist man nicht hinausgekommen, und es war in der' Tat vielleicht das Beste, daß man damals die Erörterung unterbrach, um die Zeit an der Beseitigung der Gegensätze arbeiten zu lassen. Jetzt, nach der Befreiung der zweiten Zone im Rheinlande, hat der Reichsinnen- minister^erklärt, daß er eine Wiederaufrollung der ganzen Frage für angebracht halte. Wieder reist eine Kommission durch die Orte, die sich um das Reichsehrenmal bewerben. Die Stätten, die Eisenach und Berka als geeignete Plätze anbieten, wurden besichtigt^ auf dem Lichterkvpf bei Niederlahnstein, der Marksburg, dem Ehrenbreitstein und der Lorcher Toteninsel weilten die Mitglieder der Kommission. Man wird unwillkürlich an jene Vorbereitungsarbei- ten vor ein paar Jahren erinnert, die mit einem be- r<iue ■ uijen Defizit endeten, und die Befürchtung läßt sich nid)t ganz unterdrücken, daß auch diese Reise eines aus Regrerungsvertretern und Künstlern zusammengesetzten Ausschußes verlorene Liebesmüh sein werde.
Eine Lehre sollte man vor allem aus den Erfahre- bCrJtl?erIn 3ahre ziehen. Wichtiger als die Platzfrage ist die yrage, wie die Grundidee, die das Ehrenmal verkörpern soll, am wirksamsten daraestellt arÄl" Eann. Und hier liegen die Vorbereitungs- Ell^ uoch lehr rm argen. Es ist wohl von einem ”L 9 ~?am ”on cinem Serbe, auf dem die „herlrge flamme brennt, gesprochen worden: aber auch dreie Vorschläge besaßen nicht die Kraft, um alle Widerspruche zu beierrrgen. Und mit Recht sagt der
L°seU°r Ludwig Dettmann, der KEnnsiion hinzugezogen wurde: „Bisher ist ke,n starker, innerlicher Gedanke für das Relchsehrenmal gekommen, für eine Mitte, um die dre Kunst den hegenden Raum das schützende Haus auen kann. Diese „Mitte" gilt es zunächst zu fjn- den, ist diese wesentliche Frage geklärt, dann wird
Der zweite Gegenstand ist das Sofortprogramm, bei welchem vor allem die Tabaksteuer Anlaß zu umfangreichen Borbesprechun- gen gegeben hat. Noch gestern abend mußte sich der Interfraktionelle Ausschuß mit diesem Gegenstand beschäftigen, weil neue Schwierigkeiten m Bezug auf die Befristung der Kontingentierung der Zigaretten-Jndustrie aufgetaucht waren Die Regierung vor allem hatte dafür ursprünglich eine Frist von 5 Jahren vorgesehen, die aber von t>en Fraktionsführern sofort auf 1% Jahr beschränk! worden war. Da hiergegen abermals Bedenken auftauchten, ist ein volksparteilicher Vorschlag gemacht worden, der eine Frist von drei Jahren Vorsicht nnd hinzufügt, daß die Industrie eine finanzielle Gegenleistung aufbringen müsse und zwar in Gestalt einer Verkürzung der Stundungsfristen für die Banderolensteuer Bekanntlich hat das Reich seit längerer Zeit große Nachlässe in der Beitreibung der Banderolenst.-uer zugestanden, sodaß ein Kapital von rund 140 Millio- «en zinslos vom Reich bei der Zigevtten-Jndustrie investiert ist. Man hat schon wiederholt angestrebt, dieses Kapital allmählich wieder aus der Industrie herauszuziehen, und es soll nun im Zusammenhänge mtt dec Kontingentierung versucht werden, die Fli- sten für die Banderolensteuer allmählich zu kürzen und zwar erst im zweiten oder dritten Jahre der I Kontingentierung. Auf diese Weise würde ein erheblicher Millionenbetrag in die Kaffe des Reiches zurücksließen und damit ein gewisser Ausgle-ch für die Vorteile der Kontingentierung in der Industrie geschaffen werden. Außerdem ist beabsihrigt. eine Entschließung zu fassen, worin Verhandlungen über die Beseitigung der aus der Kontingen tieruug für den Kleinhandel entstehenden wirtschaftlichen Schäden angestrebt wird. Auch darüber wird man vermutlich noch einmal im Interfraktionellen Ausschuß sprechet, ober I
es scheint, daß die Einigung hier nicht mehr weit ist, und daß es möglich sein wird, die ganze Materie heute bereits im Plenum zu behanveln. Es I wird dann von der Einigung der Regierungsparteien und von der Berzichtsbereirschäft der Opposition abhängen, ob man mit diesem Gegenstand überhaupt noch einmal in den Stener- ausschuß des Reichstages gehen muß, oder ob, I wie Reichstagspräsident Löbe gestern abend in
di?M7"Du ^Ml-rauf zurückzusüh^^^ daß fchi-g^’corbneten gerade e n weiser Frage ie^'ver^iebene^^^^bie^^^ ten. sodaß ihnen die verschiedenen Stimmenabgaben von den einzelnen Fraktionen garnicht verübelt wird Der Rest der Zollvorlage (Einzelheiten siehe Seite 2) toirb dann im Januar erledigt werden.
Das Reichsehrenmal
,W. P. Die Entwicklung der Pläne zur Errichtung eines Reichsehrenmals bildet in der Geschichte der elf Jahre, die seit der Beendigung des Krieges vergangen sind, ein Kapitel für sich. Ein Kapitel, das in flammender Satire geschrieben werden müßte, um dar deutsche Volk aus seiner „Unfähigkeit zur nationalen Selbstdarstellung" aufzurütteln.
Es ist bekannt, und es ist bei den Verhandlungen über das Reichsehrenmal immer wieder darauf hingewiesen worden: Längst hat Frankreich sein Grabmal des unbekannten Soldaten, längst ist mitten in der Londoner City der Sarkophag aufgerichtet worden, der die Inschrift trägt: „Unseren ruhmreichen loten!“ Und sie alle, die an dem vom Verkehr der Millionenstadt umbrandeten Ehrenmal vorübergehen, der Konservative so gut wie der Liberale und der Arbeiter- parteiler, sie alle finden sich hier zusammen in der dankbaren Erinnerung an die Söhne ihres Volkes, die im Weltkriege ihr Leben gelassen haben, sie vereinigen sich int stillen Treugelöbnis zu dem großen Ganzen, dem dieser Opfertod gegolten hat.
Das deutsche Volk aber entbehrt noch immer der feierlichen Stätte, an der es seiner Toten gedenken kann. Gewiß ist auch in unserem Volke der Wunsch, die Getreuen, die im Weltkriege ihr Leben lassen mußten, zu ehren lebendig, und sicherlich erkennt man in weiten Kreisen die Bedeutung, die ein solches Ehrenmal für den Aufbau unseres nationalen Ledens im neuen Staate haben könnte. Nicht der Verherrlichung des Krieges soll dieses Mal dienen: eine Stätte soll geschaffen werden, an der sich unser Volk im Gedenken an seine Toten über die Gegensätze der Parteien hinweg zusammen finden kann. Und doch ist dieser Gedanke des Reichsehrenmales bisher nicht verwirklicht worden, weil es — eine betrübliche Festste! r tg — nicht o.-siungen ist, die verschiedenen Pläne, diierte cr Vervtderickvie Vit-Hei,eiftien 1[ $ Weytheider Hoftheaters namhaft gemacht hatten li.Jj iitr die das praktische Geschenk aus der großen 5urbtr^fingen. *" J “** l>-re" ’C" “‘”a wirk-
®in edler Wettstreit fast aller deutscher Landschaf, ten, die heilige Stätte der Erinnerung und der Mah- nung in den eigenen Gauen aufzunehmen, stand am Anfang der Entwicklung.. Kommissionen wurden eingesetzt, und nach langem Hin und Her fiel die Entscheidung zugunsten des Waldes von Berka im thüringi- Wen Lande. Das war,1 wenn uns die Erinnerung nicht täuscht, in der Mitte des Jahres 1926. Es mag fein, daß bei dieser Entscheidung ästhetische Erwägungen auf Kosten des nationalpolitischen Empfindens obgesiegt haben. Fest steht jedenfalls, daß die Wahl Berkas keineswegs die Platzfrage gelöst, sondern im Gegenteil die anderen Mitbewerber zu erhöhter Tätigkeit aufgerufen hat. Es war ein unerfreuliches Bild, das sich damals dem Betrachter bot. Sonderwünsche triumphierten, drohten den ursprünglich so reinen Wunsch nach würdiger Ehrung unserer Toten mit egoistischen Interessen zu vermengen und zu ent- stellen. Gerade um die Errichtung des Males, an dem mir uns alle in gemeinsamer Trauer um unsere Toten und in gemeinsamer Hoffnung auf einen Wiederaufstieg unseres Volkes zusammenfinden wollten, ging ein Streit, der allmählich zu einer neuen Belastung un- (eres schon ohnehin schwer belasteten innerpolitischen ^ebens wurde. Die ganze Frage ward in ihr Anfangsstadium zurückgeworfen. Wenn aber anfangs dieses Wetteifern der verschiedenen Orte etwas Natürliches, ja sogar etwas Ehrenvolles war, so wirkte die Wiederholung zu einem Zeitpunkt, an dem die Enftcheidung fallen sollte, nur noch als trauriges Schauspiel deutscher Uneinigkeit.
dessen Inhalt allen Beamten frei.
Nun ist es allerdings richtig, daß das preußische Staatsminlsterium den ihm unterstellten Beamten die Teilnahme am Volksbegehren und' Volksentscheid nicht verboten. Die Gesamtheit seiner Kundgebungen ließ aber in den Beamten die Befürchtung aufkommen, daß sie sich schon durch Einzeichnung in die Listen und durch bloße Stimmabgabe einer dis - S'plinarischen Ahndung aussetzen könnten. Dieser Zustand beeinträchtigt die durch Artikel der Reichsverfassung noch besonders geschützt Wahlfreiheit und steht daher mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht im Einklang.
Darüber hinaus allerdings gewährt die Reichsverfassung den Beamten keinen besonderen Schutz für ihre Teilnahme an der Volksgesetzgebung.
Jede Werbetätigkeit kann eine Verletzung der besonderen Beaintenpflichten enthalten und daher mit der Beamtenstellung unverträglich sem. Ob der Inhalt eines Volksbegehrens derart ist daß d,e Beamten über Eintragung und Stimmabgabe hinaus an seiner Durchsetzung nicht Mitwirken dürfen, ist im einzelnen Falle von den Disiiplinar- gerichten zu entscheiden. Grundsätzlich uniuläffia ist disziplinarisches Vorgehen aus diesem Grunde nicht.
Berlin, 19. Dezember.
Der Reichstag hat heute ein ganz besonders großes und wichtiges Arbeitsprogramm zu eiledigen, welches 1. aus der Zollvorlage und 2. aus dem Gesamt-Sofortprogramm besteht. Zu beiden Gegenständen sind umfangreiche und wichtige Vorbereitungen erforderlich gewesen.
Die Z o l l v o r l a g e ist, wie vorauszusehen war. nicht restlos erledigt worden, sodaß ein Teil davon und zwar vor allem
die vom Reichsrat neu eingefügten Aenderun- gen der I n d n st ri e z ö l l e a u f Januar verschoben werden muß. Dagegen ist es gestern i» laugen Beratungen gelungen, über den größten Teil der Agrarzölle eine Einigung zu erzielen, wobei sich allerdings ein verhältnismäßig buntes Durcheinander innerhalb der einzelnen Parteien herausstellte. Immerhin hat man die Gewißheit, daß nunmehr in der heutigen Plenarsitzung eine ausreichende Mehrheit für die Zollvorlage vorhanden sein wird, besonders nachdem gestern die Sozialdemokraten noch in den Abendstunden beschlossen haben, mit Ausnahme der Schuhzölle die gesamte Zollvorlage, soweit sie int Handelspolitischen Ausschuß fertiggestellt wurde, anzunehmen.
Es ist nicht beabsichtigt, Fraktiouszwtojum
und so werden sich, genau wie im Ausichuß, auch hier verschiedentliche Auseinanderfälle der
Leipzig, 19. Dezember.
In der Berfaffungsstrcitsache der Deutschnatio- nÄen Fraktion des Preußischen Landtags gegen das Land Preußen um die Frage der Zulässigkeit einer Beteiligung der Beamten am Volksbegehren „Frei- heitsgefetz" hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich heute vormittag seine Entscheidung da- hi« gefällt:
Die in Artikel 130 Absatz 3 der Reichsversassung den Beamten gewährleistete Freihet ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zu- gelaffenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt einzutrage» und bei einem Volksentscheid abzustimmen.
Die weitergehenden Anträge werden abgewiesen.
Sie Begründung
'Zur Begründung der Entscheidung des Staats- gerichtshofes führte der Vorsitzende, Reichsgerichtspräsident Dr. Sumte u. a. aus:
Der Staatsgerichtshof nimmt das Borliegen einer Berfaffungsstreitigleii innerhalb eines Landes an. Der Antragsgegner fordert in erster Linie Abweisung der Klageanträge als unzulässig, weil lediglich politische Meinungsäußerungen des preußischen Ministerpräsidenten und des preußischen Staatsministeriums vorlägen, über -MU,. Berechtigung der Staatsgerichtshof zu ^»•f’erufen sei. Hiermit wi.d der Aut< em eigentlich e n._2_t_r 'echt.
L —. —.—___> i^i. ! ft , b-tß
Paris. 19. Dezember.
Di: Morgenblätter bestätigen, daß der belgische Ministerpräsident Ja spar den Mächten vorgeschlagen hat, die zweite Haager Konserou; nicht aus den 3., sondern auf den 6. Januar einzuberufen.
_ .~aS„Ceubre" bemerkt dazu, auf französischer , to” diesem Vorschlag durchaus nicht
entzückt Wahrscheinlich werde er aber von allen Machten angenommen werden.
Schober besucht Mffolini
m Wien, 19. Dezember.
»Askanzler S ch o b c r wird sich in der nächsten oett nach dem Haag begeben, wo die Frage der ^reparationen erledigt werden soll, und wo er Gelegenheit haben wird, die Verwirklichung der Anleibe- Plane Oesterreichs zu fördern. Ter Zeitpunkt dieser Abtsestcht allerdings noch nicht fest, dürste aber in äciafr!le^ des oanuar liegen.
Aach der Haager Reise wird, wie gestern im Parlament verlautete, der Bundeskanzler der deutschen Regierung in Berlin einen Besuch abstaiten. £>ier= 5?'. A"d der Kanzler nach Rom fahren, um einen Besuch bei Mussolini zu machen.
| ketten einzustellen, die zum Teil darauf zurückzuführen sind, daß Reichsbankpräsident Schacht ursprünglich bei diesem Kredit an das Bankhaus Morgan gedacht hatte, während der Reichsfinanzminister sich an das Bankhaus Dillon. Read u. Co. gewendet hat.
Hier scheinen Verzögerungen unvermeidlich zu sein denn dir endgültige' Antwort des Hauses Dillon, Read u. Co. ist in Berlin noch nicht eingetroffen. Man hat bereits für diesen Fall in Aussicht genommen, einen evtl, lleberbrückungskredit bei einem deutschen Banken-Konsortium aufzunehmen, da das Reich unmöglich bis in die letzten Tage d-s Dezember mit seinen Ultimozahlungen warten kann. Mau nimmt an, daß heute dir endgültige Antwort aus Reuyork kommen wird. Bisher sind darum noch keine Verhandlungen mit dem oben erwähnten deutschen Banken-Konsortium geführt worden.
Zur Führung dieser Versaffungsstreitigkeit ist die Antragstellerin berechtigt.
Zwar ist sie nicht befugt, anstelle und im Auftrage der einzelnen, der Deutschnationalen Volkspartei an« gehörenden Beamten den Staatsgerichtshof anzu- rufen. ebensowenig- ist sie als Fraktion in der Lage, das Recht des Landtages auf Ueberwackung der Staatsregierung wahrzunehmen. Entscheidend ist das berechtigte Interesse, das die Deutsch- nationale Volksvartei als Mitträgerin des Volksbegehrens an dessen ungehemmter Durchführung Hai
Zwar ist das Volksbegehren an sich eine Reichsangelegenheit. In diesem Verfahren werden aber auch Landesstellen tätig, und ihre Tätigkeit hierbei kann zu Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes führen.
staatsminlsterium persönlich wendet und , für ’ eine von ihnen begangene Verfassungsverletzung verantwortlich machen will, vielmehr muß der Gesichtspunkt der Verfassungsverletzüng im vorliegenden Falle überhaupt ausscheiden. Die fraglichen Kundgebungen haben einen Zustand geschaffen, von dem die Antragstellerin behauptet, daß er die preußischen Beamten in einer, mit der Rcichsversastuna nicht zu vereinbarende Weise in ihrer politischen Betä- tigung für das Volksbegehren beschränke. Diese Frage allem soll entschieden werden. Sie kann nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes Gegenstand einer Verfassungsstreitigkeit fein.
Arbeitspensum des Reichstages
IBon unserer Berliner Schriftleitung.