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Kasseler Neueste Nachrichten

19. Jahrgang

Einzelpreis: Sonntags 20 Pfennig.

Dienstag, 1. Oktober 1929

Einzelpreis: Wochentags 10 Pfennig.

Nummer 231

Hessische Abendzeitung

(SefifiäftS. und Fanrilieu-Anzeiaen die 30 nun »Seife tt Pfenina. Siebte Sltwetaea SaHel ia8 Wort 7 4 Auswärtige Kleine Anzeigen die 80 mm breite Seile 11 4, Anzeigen tat Reklameteil ite 78 mm breite Seile 45 4. Offertgebühr 25 4 (bei Zustellung 85 4). Kür das Erscheinen von änietotit tat bestimmten Ausgaben, au besonderen Plätze» »u» sür telephonisch erteilte H^Mäge k«ne »ewLhr.

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Kasseler Abendzeitung

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Ein Grundpfeiler der deuischen^eichseinheii"

Das Reichsgericht feiert sein fünfzigjähriges Jefiehen / Beginn der ReichStagstaMg / Ein mageres Kompromiß in der Arbeitslosenfrage?

50 Jahre Neichsjufliz

Das österreichische Kabinett

Venizelos in Vertin

Bestehen zurückblicken. Der Vater des

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griffe wie .Tret» aus der Ertenu. . »

Im Namen der ausländischen Presse dankte Pro­fessor Marcel Dunan dem Bundeskanzler und brachte die Sympathie für Oesterreich zum Ausdruck.

Berlin, L Oktober.

Der griechiscbe Ministerpräsident Venizelos ist zu einem mehrtägigen Besuche bei der Reichsregie­rung in Berlin eingetroffen und am Montag mittag vom Reichskanzler empfangen worden. Der Reichs- autzenmiu.ster veranstaltete zu seinen Ehren ein Frühstück, und am Montag abend gab ihm der Reichskanzler einen Ernpsangsabend.

ziehenden Wandlungen immer wieder mit neuem In­halt zu erfüllen. Diese Aufgabe des Reichsgerichts wurde besonders bedeutsam in der Entwicklung des letzten Jahrzehnts, in dem die Gesetzgebung mit der sprunghaften Entwicklung der Dinge nicht Schritt ballen konnte. Niemals ist der Re tsprechung und namentlich dem höchsten Gerichtshof in solchem Maße die verantwortungsvolle Aufgabe zugefallen,

Derlegenheitslösung?

Der Kampf um die Versicherungsreform.

Mittler Mischen dem Gesetz und den veränderte» Anschauungen des Rechts- und Wirtschaftslebens zu sei».

Die weite Erfassung seiner Aufgaben hat dem Reichsgericht allerdings eine Arbeitslast eingebracht, die vielfach die Grenzen seiner physischen Leistungs­fähigkeit überstiegen hat und die für Justizverwal­tung und Gesetzgebuna ein Gegenstand ernster Sorge ist.

Die neue Aeft hat dem Reichsgericht Aufgaben zugewieseu, die seinem ursprünglichen Wirkungs­

kreise fremd waren. Der ihm vorläufig angeglie­derte Staatsgerichtshof hat es vor

verfassungsrechtliche Aufgaben von besonderer Schwierigkeit und vor allem auch von polftifcher Bedeutung

gestellt. Auch sind ihm im Rahmen der strafrecht­lichen Rechtsprechung nicht selten Entscheidungen von politischer Bedeutung zugefallen. Dadurch ist das Reichsgericht Gegenstand einer an sich verständlichen, aber nicht immer sachlichen Tageskritik geworden. Wie man aber auch zu dieser oder jener umstrittenen Entscheidung stehen mag, niemand kann daran zwei­feln, daß das Reichsgericht sich stets von unbestech­lichem Willen nach Gerechtigkeit hat leiten lassen.

Am Schluß seiner Rede verlas der Minister die oben wiedergegebene Kundgebung des Reichsprä­sidenten

.^ön- diesem Staate

lalt, Be- -tten" oll.

Die Aufgaben des Reichsgerichts

Eine Ansprache des Reichsjustizministers.

Leipzig, 1. Oktober.

Bei der Feier des 50-jährigen Bestehens des Reichs­gerichts hielt Reichsjustizminister von Guörard eine Ansprache, mit der er die Wünsche des Reichspräsi­denten, der Reichsregierung und des Reichskanzlers überbrachte. Alle Zeit, so führte der Minister aus, hat sich das Reichsgericht als Mehrer und Förderer der deutschen Rechtseinheit erwiesen und ist so ein starker Grundpfeiler der deutschen Reichseinheit ge­worden in guten Tagen und ist es geblieben in schwe­ren Zeiten. Das Reichsgericht ist aber noch mehr geworden:

Träger der lebendigen deutschen Rechtsentwicklung

in klarer Erkenntnis, daß das Recht tatsächlich ge­wordenen Umformungen des Lebens und des Denkens des Volkes Rechnung zu tragen hat, eine Aufgabe, die in der heutigen Zeit besonders schwierig geworden ist, denn wohl nie haben sich in 50 Jahren einer kurzen Zeitspanne im Leben der Völker so tiefgreifende, das Recht umformende Wandlungen der sozialen und wirtschaftlichen Anschauungen vollzogen.

Diese Zeit, sie ist gekennzeichnet durch den Ueber- gang vom individualistischen zum sozialen Zeitalter. Die große Prozetzrechtskodisikation des Endes der sieb­ziger Jahre ist noch die Schöpfung einer streng indi­vidualistisch denkenden Zeit, und auch das große Pn- vatrechtswerk der Jahrhunderlswetzde entstammt noch einer Zeit, in der sich die neuen Gedanken erst all­mählich durchzusetzen begannen.

Träger der sich allmählich vollziehenden Wandlun- I gen ist in erster Linie die Rechtssprechung gewesen. Sie hat ihre schöpferische lebendige Kraft erwiesen. Das Reichsgericht kann für sich in Anspruch nehmen, die Führung in dieser Entwicklung gehabt zu haben. Es hat in zahlreiche Entscheidungen Abkehr von der dem früheren Zeitalter eigenen formal-juristischen Be­trachtung gefordert und ist selbst auf diesem Wege tatkräftig vorgegangen.

In gleicher Weise hat das Reichsgericht auf dem Gebwte des materiellemMMLaewirkt. Davon zeu-

kerbundes ist es uns au wicht im Staatshaushalt neu sagen, die Finanzwi ist in Ordnung, und keine L ng wurde je zu- gebeu. daß das Gleichgewicht ' im Staatshaushalt irgendwie erschüttert werde. Das muß die Grund­lage unseres staatlichen Lebens sein. Schwach sind wir ökonomisch, aber auch das werden wir mit Ge­duld überwinden, und wenn wir mit unseren Nach­barstaaten zu Vereinbarungen gelangen, die uns Handel und Verkehr öffnen. Werden wir in eine bessere Zukunft kommen.

Wie«. 1. Oktober.

Bundeskanzler Schober empfing gestern abend die Vertreter der ausländischen Presse und richtete an sie eine Ansprache, in der er einleitend betonte, daß er auf die Unterstützung der Pressevertreter rechne, deren objektive Kritik er anerkenne. Sodann befaßte er sich mit dem österreichischen Problem. Man müsse die ungeheuren Schwierigkeiten begreifen die diesen Staat schon von Anfang an begleitet ha­ben. Es ist ein Staat, aus einer Großmacht heraus­geschnitten, die wirtschaftliche und ökonomisch viel besser liegenden Teile von ihm abtrennt.

Wir haben uns ehrlich bemüht, fuhr der Bundes­kanzler fort, und dank der Unterstützung des Völ-

AufNis gegen das Volksbegehren

Berlin, 1. Okwber.

Der Reichsausschuß oer Deutschen Volkspartei hat am Montag im Reichsklub der Deutschen Volkspartei getagt. Nachdem Außenminister Dr. Siresemann den Bericht über die politische Lage erstattet hatte, wurde auf Vorschlag der Reichstagsabgeordneten Tauch be­schlossen, und zwar einstimmig unter stürmischer Zu­stimmung, einen Aufruf gegen das Volksbegehren zu erlassen, 'worin zunächst gesägt wird, daß das Deutsche Volk in der Ablehnung der Kriegsschuldlüge einig sei.

Der Poungplan fei bisher in allen Teilen und in seiner vollständigen Auswirkung noch nicht zu über­sehen. Wichtige Verhandlungen seien noch in der Schwebe. Jedenfalls würden durch diesen Plan dem Deutschen Volk keine neuen Verpflichtungen aufge­bürdet, sondern weitgehende Verbesserungen des jetzi­gen Zustandes gebracht. Gefragt wird, ob die Veran­stalter des Volksbegehrens nicht sähen, daß die Be­deutung des Youngplanes sich nickt im Materiellen erschöpfe, daß viel.nehr in erster Linie um die end­liche Befreiung Deutschlands von fremder Besatzung und um die Abs .affung ses jedem deutschen Gefühl unerträglichen fremden Kontrollsystems gerungen werde? Tue Männer, die unter Einsatz ihrer ganzen

au das Recht und das Gefühl innerster Verbundenheit mit der staatlichen Rechtsordnung in unserem Bolle neu zu beleben und wach zu halten. Möge es dem Reichs­gericht beschieden sein, diese Mission zu erfüllen zum Wohle unseres Vaterlandes! gez. von Hindenburg.

Berlin, L Okftcker.

Reichspräsident von Hindenburg hat an das Reichsgericht zum Tgge feine» 50jährigen Bestehens folgenden Erlaß gegeben:Au dem Tage, an dem das Reichsgericht auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurück­blickt, gedenke ich mit dem Gefühl des Dankes nnd der Anerkennung alles dessen, was es für das Vaterland geleistet hat. Das deutsche Recht in seiner Einheit zu wahren und lebendig fortzuentwickeln, ist die hohe Anf- gabe des obersten Gerichtshofs. Unter diesem Leitstern hat die Tätigkeit des Reichsgerichts allzeit gestanden, in den Jahrzehnten einer ruhigen, glücklichen Entwick­lung wie in den Zeiten der Rot und Wirrnis, die die Rechtspflege vor Aufgaben von nie geahnter Größe und Schwierigkeit gestellt haben.

Die Wünsche, die ich am heuttgeu Tage de« Reichs­gericht für sein weiteres Wirken darbiete, sind getragen von der Sorge um die Znkuust unseres Bolles. An der Festigung des Staatsgedankens und des Geistes einer wahren Bolksgemeinschaft «itzawirke«, ist die Recht­sprechung des höchsten Gerichtshof« in besonderem Maße berufen. Ihr fällt die große Aufgabe zu, den Glauben

Kommunistische Kundgebnng

Berlin, 1. Oktober.

Der von den Kommunisten gestern nachmittag ver­anstalteten Kundgebung im Lustgarten waren in sämtlichen 20 Berliner Bezirken Umzüge der Er­werbslosen vorausqegangen. Auch vor dem Reichs- tagsgebSude hatten sich Abordnungen von Erwerbs­losen- und Frauenorganisationen eingefunden. Bei der Kundgebung im Lustgarten sprachen die führen­den kommunistischen Reichslagsabgeordneten und Stadwerordneten.

Der Abmarsch der Teilnehmer vollzog sich verhält­nismäßig ruhig. Während der Versammlung im Lustgarten wurden fünf Personen festgenommen, weil sie die Polizeibeamten gröblichst beschimpft har­ten. Beim Abmarsch wurden mehrere Züge aufge­löst, weil sie verbotene Lieder sangen. In der Nähe des Görlitzer Bahnhofs bewarf ein Trupp von etwa 100 Kommunisten ein Lokal der Nationalsozialisten mit Steinen. Auch dieser Zug wurde sofort von Po­lizeibeamten ausgelöst: eine rote Fahne, die die Kom­munisten bei ihrer Flucht verloren batt-n wurde beschlagnahmt.

Am heutigen Dienstag jährt sich zum 50. Male der Tag, an dem mit der Inkraftsetzung der Reichsjustiz- gesetze auch das Reichsgericht in Leipzig in Tätigkeit trat. Das deutsche Volk feiert also nicht nur den 50. Geburtstag der obersten richterlichen Instanz, solchem auch die nunmehr 50jährige Dauer der Rechtseinheit in Deutschland, also eines Begriffes, der zu den funtoa- mentalsten Stützen des geeinigten Deutschland gewor­den ist. Als am 1. Oktober 1879 durch kaiserliches De­kret das Reichsgericht eingesetzt wurde, da hieß es in dem Handschreiben Bismarcks an Dr. v. Simson zu dessen Ernennung zum Reichsgerichtsprüschenten, daß es dem ersten Richter des Reiches vergönnt sein möge, durch eine langjährige Tätigkeit an der Herstellung und Befestigung des Reiches mitzuarbeiten. Mit diesen Worten hat auch der erste Kanzler des geeinten Deutsch­land die große politische Aufgabe des Reichsgerichtes umschrieben. War es doch nicht nur die Pflicht der obersten juristischen Instanz des Reiches, den vorliegen­den Eesetzesstoff dogmatisch und nach den Erkenntnissen der Wissenschaft zu verarbeiten, das Reichsgericht mußte auch die auf dem Papier hergestellte Rechtsein­heit für das ganze Reich in die Praxis umwandeln und eine Garantie für eine tatsächlich einheitliche deutsche Rechtssprechung schaffen. Diesem Aufgaben­kreis hat sich das Reichsgericht als durchaus gewachsen erwiesen. Man darf hier allerdings nicht vergessen, daß die Einsetzung des Reichsgerichts in einem Zeit­punkt erfolgte, wo starke nationale Empfindungen eines weltanschaulich geeinten deutschen Volkes diese Auf­gabe weitestgehend erleichtern mußten. Das Reichs­gericht konnte seine Arbeiten sachlich durchführen, seine Entscheidungen blieben zwar auch nicht immer unwider­sprochen, aber die Kritik an der Rechtsprechung LeiMgs blieb doch in allen Fallen durchaus fachlich, politische Momente traten hier niemals in Erscheinung, es ließ sich im allgemeinen immer feststellen, daß der höchste Gerichtshof des Reiches als solcher Rets_,

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^^äitoie fast alle Instanzen des Reiches, in den »3®^ 62i Zeit hineingezogen und schließlich auch an- . .xSibar in den politischen Kampf. Es ist begreiflich, daß ihm die Zuweisung hochpolitischer Zuständigkeiten nicht die Gegnerschaft parteimäßig eingestellter Kreise etiparen konnte. Auf diese politischen Angriffe, der I auch das Reichsgericht ausgesetzt war, sei an diesem Freudentage nicht näher eingegangen. Die hohen Rich­ter in Leipzig haben sich ja auch damit getröstet, daß I man cs nicht allen Parteien recht machen kann: eins wird man aber bei diesen Angriffen noch sagen müssen: Politische Einstellungen der einzelnen Richter in Leipzig konnten bei den gefällten Rechtssprüchen I schon deshalb keine Rolle spielen, weil sie sich ja an die geltenden Rechtsgrundsätze zu halten hatten, die auch in der neuen Verfassung des republikanischen Deutschland ihren Schutz gefunden haben.

Zm übrigen wäre es vollkommen falsch, der Rechts­sprechung des Reichsgerichtes in der Nachkriegszeit den Vorwurf zu machen, daß sie sich von den sozialen Emp­findungen der Zeitentwicklung nicht hätte letten lassen. Wenn die Reichsregierung trotz der großen finanziellen Sorgen des Reiches nach der Inflation sich dazu ent­schloß, eine gewisse Aufwertung dem Reichstag vorzu­schlagen. so stützte sie sich wohl in der Hauptsache auf das hochbedeutsame Erkenntnisurteil des Reichs- I gerichtes, wonach Mark nicht gleich Mark sei. Die Auf- I Wertung hat ja die Inflationsgeschädigten nicht allzu | stark mit Glücksgütern beschert, aber daß sie doch etwas I aus feem Chaos des Zerfalls zu retten vermochten, das I Gedanken sie dem Reichsgericht und seiner Rechts­prechung.

r So hat der Oberste deutsche Gerichtshof in Leipzig auch in den zehn Jahren nach der Beendigung des Welt­krieges das große Werk einer systematischen Verein­heitlichung des deutschen Rechtes weitergeführt. Welch großen Sinn dieses Werk für die Zukunftsentwicklung Deutschlands hat, das erkennt man auch an der zu einem großen Teil bereits durchgeführten deutsch-öster­reichischen Rechtsangleichung. Waren die letzten Jahre auch vielfach erfüllt mit einer scharfen Kritik gegen die Tätigkeit des Reichsgerichtes, sie haben dennoch zu der Erkenntnis geführt, daß die Mission des Obersten Ge­richtshofes Deutschlands unbeirrbar von Zeitströmun- gen und parteipolitischen Auseinandersetzungen ihren Weg fottsetzen wird.

Welche Würdigung die Arbeiten des Reichsgerichtes auch im Ausland gefunden hat, das geht aus zahl­reichen Auslassungen hervor, die maßgebende juristische Fachleute anläßlich des 50. Geburtstages des Reichs­gerichts gemacht haben.Die lange und ehrenvolle Geschichte," so schreibt der bekannte amerikanische Rechtsgelehrte Professor Dr. Edwin Borchard, ,ches deutschen Reichsgerichtes ist ein Sinnbild der Größe des deutschen Volles. Die Beiträge, die das Gericht zu allen Fächern der Rechtswissenschaft geleistet hat, haben die ganze Welt zu seinen Schuldnern gemacht. Seine Entscheidungen werden in allen zivilisietten Ländern herangezogen und zitiert. Möge das Reichsgericht auch in Zukunft weiter blühen und als Fanal gelehrten Wissens kommenden Geschlechtern strahlen!" Mit diesen Worten des amer-kanifchen Professors ist alles gesagt, was die große Mission des Reichsgerichtes umschreiben könnte.

Bon «nserem Berliner Vertreter.

Berlin, L Oktober. Die Initiative der Reichsregie­rung zur Erledigung der Arbettslosenversicherungs- ftage ist im Gange, und voraussichtlich wird noch im Laufe des heutigen Tages ein Kompromiß zwischen den Regierungsparteien zustande kommen. Die Basis dieses Kompromisses enthalt im wesentlichen fol­gende Bestimmungen:

Das sogenannte Hauptgesetz ist ange­nommen worden, nnd zwar unter Wiederherstellung der seinerzeit gestrichenen Bestimmungen über die Berlängernng der allgemeinen Wattezett, und ferner will man damit den gestern neu beschlossenen§2a des Sondergesetzes über die Anwartschaft verbinden. Dagegen sollen die Paragraphen 4 und 5 der Son­dervorlage, in denen die Beitragserhöhungen um % bzw. um V4 Prozent vorgesehen find, verschoben werden, so daß die Eesamtfinanzierung der Arbells- losenversicherung vorläufig offen bleiben würde.

Man sieht ohne weiteres, daß die Basis dieses Korn- vromisses sehr wenig zufriedenstellend ist, besonders Du die Finanzvorlage i-n ihren wesentlichen Teilen offen bleibt. Die Reichskasse müßte, wenn die Arbeits­lose n v e r sicherungsansta 11 wieder einen Ueberbebarf an Barmitteln auftveist, abermals mit Krediten ein« springen, so wie es nach der bisherigen geschlichen Regelung vorgeschtteben ist und wie es im vorigen Winter so ausgiebig der Fall war. Nun hofft matt zwar, daß bis zum November noch kein derartiger finanzieller Ueberbebarf der Versicherungsanstalt aii« treten wird, aber es wird in parlamentarischen Krei-

Prag, L Oktober.

Der Reichsdeutsche Gröschel, der unter Spionage­verdacht verhaftet wurde, well er auf dem Schlacht­felde von Kollin eine photographische Aufnahme ge­macht hatte, ist noch immer nicht jreigelassen worden Tas Gericht beruft sich daraus, daß ein Notizbuch, das bei Gröschel gefunden wurde, erst noch genau untersucht werden müsse. Man kamt begierig fein, wie lange der Staatsanwalt noch braucht, um da­rüber zu entscheiden, ob Gröschel, der schwer kriegs- beschädigt ist, angeklagt oder oh die ^trafverfolaung eingestellt wird,

Hindenburgs Kundgebung

(Eigene Drahtmekduug^

sen als eine sehr unzulängliche Zwischenlösung emp: erstanden. Auch ge-inge OtMifex grüner Bohnen

, 5?*r Auss^ ^ ^^^^^^ffächüchsten finanztttW iu.agen, vornehulv^ gxsit zwar nicht zu ver­kennen, daß aiE bie'Mnah.'Stoes Hauptgesetzes man­cherlei Vorteil, mit «h bringt, so z. B. die gesetzlich« Festlegung der neuen Definitton der Arbeitslosigkeit und eine Reih? anderer Reformen, durch die immer­hin Ersparnisse «ton jährlich etwa 70 Millionen her- einkommen, aber der weitaus größere Teil der Finan­zierung, nämlich die Aufbringung von mehr als 200 Millionen, bleibt vorläufig ungeklätt.

Im Laufe des gestrigen Tages ist bereits ein wesent­licher Vorteil erörtert worden, der aber leider nicht durchgedrungen ist. Die Demokraten haben eine Deputatton zum Kanzler entsandt und ihn gebeten, nun unbedingt eine koalitionspolitische Lösung des Problems anzustreben, und zwar auf der Basis, daß man die Mprojentigc allgemeine Beitragserhöhung ablehnen und tote 1)4prozentige Sondererhöhung für die Saisonarbeiter annehmen sollte. Es war dabei daran gedacht, daß die gesamte Koalition sich auf diese Annahme bzw. Ablehnung festlegen sollte, und es mutz bemerkt werden, daß die sozialpolitischen Sachverstän­digen, sogar bei der Deutschen Volkspartei, für dieses durchaus vernünftige Kompromiß zu haben gewesen wären. Aber die Fraktionen als Ganzes (und das gilt sowohl für die Sozialdemokraten wie für die Deutsche Volkspattei) glaubten, auf ihrem bisherigen Standpunkt, also der restlosen Annahme, Wo. rest­losen Ablehnung sämtlicher Beitragserhöhungen be­harren zu müssen, so daß in der Kabinettsitzung, die gestern nachmittag stattfand, das hier angedeutete Kompromiß leider wieder zum Scheitern kam. Darauf­hin wurde die Anregung gegeben, auf der Basis einer Annahme des Hauptgesetzes und der Verschiebung der Finanzfrage eine Enschließung vorzubereiten, die heute vormittag den Parteiführern vom Reichskanzler in einer gemeinsamen Besprechung vorgelegt werden soll.

Es besteht ziemlich viel Aussicht, daß dieses Kom­promiß heute von den Regierungsparteien akzeptiert wird, umsomehr, als ja sein Inhalt so dürftig ist, daß kaum irgendwelcher Widerspruch hervorgerufen werden könnte. Man geht also von der Ueberleguug aus, daß man die Finanzfrage besser regeln könne, wenn im November die Auswirkungen des Poung- plaues zu übersehen sind und dann die Finanzie­rung der Arbeitslosenverficherung im Rahmen der allgemeinen Fiuanzreform vorgesehen werden kann.

Wenn die Dinge diesen Verlauf nehmen, so wäre mit einer glatten Durchführung der zweiten Lesung am heutigen Tage und der dritten Lesung am Mittwoch und daun mit der Vertagung des Reichstags zu rech­nen.

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