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Wie Paris den Krieg liquidiert
Ser Unterzeichnungspakt — Europas Frie-enspfeiler — Das Welt-Presseecho
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Nummer 133 Einzelpreis: Wochentags 10 Pfennig. Sonnabend/Tonntag, 8./9. Juni 1929 Einzelpreis: Sonntag« 20 Pfennig. 19. Jahrgang
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Kasseler 9leuefle MMtea
Kasseler Abendzeitung Sesstsche Abendzeitung
Ausgabe und Zweck -er
Zentralbank
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üchen. Jedenfalls sei eine endgültige Festsetzung der deutschen Schuld, die Deutschland auS eigener Verantwortlichkeit zu zahlen habe, für seinen Kredit und die Entfaltung seiner Kräfte zweifellos von Vorteil.
Aufschub-
un» Revistonrklauseln
Für die Reparationsleistungen wird die Hauptsicherhett in der feierlichen Uebernahme $£f d^rpflichtung durch die deutsche Regierung gesehen.. Demzufolge sollen die Gläubiger das Erforderliche veranlassen um alle noch bestehenden Kontrollen, besonderen Sicherheiten, Pfänder oder Belastungen freizuzeben und an- zuerkennen, daß durch die deutsche Verpflichtung lamtliche zur Zeil vorhandenen Sicherheiten, Pfander, Kontrollen ersetzt werden. Die Reichsbahnobligationen fallen fort und ebenso die Mitwirkung von Ausländern in öer Verwaltung. Die Reichsbahn soll lediglich für die Dauer von 37 Jahren eine direkte Steuer von 660 Millionen Mark jährlich zahlen und entsprechende Zertifikate der Bank für internationale Zahlungen übergeben. Die
legierten mit seinen eigenen Händen. Die Photographen verewigten die symbolische Gruppe und auch die Zeitungen gaben sie wieder. Morreau erklärte dem Erzelsior-Vertre- ter: „Ich bin ausrichtig davon überzeugt, daß das Abkommen das beste Vorzeichen für eine Zukunft des Friedens und der Zusammenarbeit unter allen Völkern darstellt.
Paris, 8. Juni. (Eigener Drahtbericht.) Nachdem gestern abend im Hotel Georg V. der Woungplan unterzeichnet war, tauschte der fran- zöstsche Delegierte Morreau noch im Sitzungssaal mit Dr. Schacht einen herzlichen Hände- druck aus. Owen Doung, der daneben stand, umschloß daraus mit einer spon- tonen Geste die Hände der beiden De-
Die Zahlungen steigen dann toeiter lausend J°hr zu Jahr bis auf 2427,5 Millionen 965—66 und senken sich dann all- mählich; sie betragen: 1980=81 1687,6 Mill, 1981-82 1691,8 Mill., 1982-83 1703,2 Mill, 1983-84 1683,4 Mill., 1984-85 925,1 Mill. 1985=86 931,4 Mill., 1986=87 897,9 Mill. RM.
Die in fremder Währung zahlbare Annuität zerfallt in zwei Teile, einen in halbmonatigen Raten zahlbaren unaufschiebbaren Teil von 660 Millionen RM. jährlich und den restlichen in monatlichen Raten zahlbaren Teil für den
Uebertragungsaufschub und teilweise auch ein Ausbringungsausfchub zugelaffen ist ... Nicht mehr enthalten find in den Annui- täten die Posten für die fremden Rommtffionen utrt bte 8 e f o ij u n b 6 f o ff e n, da diese nur bts zu einem von den Regierungen gleich, zeitig mit den Abmachungen über die Annahme des Planes zu vereinbarenden steit- punkt zu zahlen seien.
Die Zahlungen bis 1987
Im siebenten Kapitel wird gesagt, daß für die Bemessung der Höhe der Annuität normale und nicht besonders schwierige Zeiten maßgebend waren. Der Ansicht der deutschen Sachverständigen, die eine Haftung dafür, daß die Gesamtverpflichtnng innerhalb der deutschen Leistungsfähigkeit läge, nicht übernehmen wollten, ist dadurch Rechnung getrogen worden, daß für schwierige Zetten die Möglichkeit eines Transferaufschubes gegeben
Steuer wird von den Bruttoerträgen der Bah« erhoben und hat den Rang hinter den Personalausgaben, steht im gleichen Rang mit den Ausgaben für Material und laufende Er.-.uerung und im Vorrang vor etwaigen anderen Steuern. Der private und unabhängige Charakter, die autonome Verwaltung soll gewahrt bleiben, lieber die bisher erhobene Beförderungssteuer verfügt das Deutsche Reich. Die
Jndustriebelastung fällt fort, desgleichen der Wohlstandsindex. Der Teil bet nicht aufschiebbaren Annuität ist mit 860 Mill, bemessen. Der aufschiebbare Teil der Annuität soll Notzeiten Rechnung tragen.
Deutschland ist berechtigt, bis zur Höhe beS aufschiebbareu Teils der Annuität nach drei Monate vorher erfolgter Anzeige einen Transferaufschub zu verlangen: Wenn während eine- Zeitraumes von drei Jahren von dem Transferaufschub für das erste Jahr Gebrauch gemacht wird, können die Uebertragungen, die Im zweiten Jahr fällig werden, für höchsten- ein Jahr aufgeschoben werden. Sind die Uebertragungen des ersten Jahres schon vorgenommen, so können während des zweiten Jahre- fällig werdende Uebertragungen für zwei Jahre aufgeschoben werden. Während de- dritten Jahres fällig werdende Uebertragungen können nicht aufgeschoben werden, bis die im ersten Jahre fälligen Uebertragungen voll vorgenommen worden sind. Ein Jahr nach Inkrafttreten eines Transferaufschubs kann Deutschland für die .tzälfte des Betrage-, dessen Uebertragung aufgeschoben ist, die Zahlung selbst aufschieben. (Zahlungsaufschub). Deutsch, land ist berechtigt, zu erklären, daß seine Wäh- rung und Wirtschaft durch teilweise ober voll» ständige Zahlung des aufschiebbaren Teils ernsthaft gefährdet werden könnte. (Revision-- klausel.) Sowohl für Aufschub- wie Revision-- klausel hat ein Sonderausschuß der Reparationsbank den Gläubigern Maßnahmen zweck- Regelung der Verpflichtungen vorzuschlagen.
Im fünften Abschnitt wird der bekannte Gang der Verhandlungen geschildert und gesagt, daß man sich schließlich vorbehaltlich ge« wisser Einzelheiten, wie die belgische Mark frage, auf eine Durchschnittsannuität von
2050,6 Millionen Goldmark geeinigt, habe. Der sechste Abschnitt behandelt die neu zu gründende internationale Bank die für die Durchführung der bankmäßigen Aufgaben erforderlich fei. Die Oberleitung des Reparattonsproblems von dem politischen auf das finanzielle Gebiet wird so einen Schritt weitergebracht. Die Bank wird die ganze Arbeit der äußeren Verwaltung leisten, den Empfang und die Verteilung der Zahlungen und die Kommerzialisierung eines bestimmten Annuitätsteils. Ihre Organisation wird außerhalb des Gebietes politischer Einflüsse liegen und sie wird mit der nötigen Freiheit und Schnelligkeit arbeiten können. Die Auswirkungen wirtschaftlicher Veränderungen auf den Schluß der Zahlungen werden durch sie soweit als möglich beschränkt, und Deutschland andererseits wird in Zeiten ungünstiger Verhältnisse die Möglichkeit einer Unterstützung haben. Wir nehmen an, daß sich die Bank für die Erschließung neuer Handelsgebiete nützlich erweisen wird. Die Kontrolle übet die Geschäftsführung der Bank solle in Händen der Zentralbanken der beteiligten Länder liegen, deren Präsidenten von amtswegen Mit» glieder des Verwaltungsrats der Bank werden sollten. Durch die Ernennung je eines weiteren Mitgliedes von Seiten jeden Landes und der Entsendung je eines besonderendrit- ten Vertreters von Frankreich und Deutschland werde die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
zunächst bis zu 16 betragen.
Diese hätten ihrerseits das Recht, sich durch Zuwahl von neun Mitglieder zu ergänzen. Das Stimmrecht soll in verhältnismäßigem Umfange den Zentralbanken der Länder zu- sehen, in denen die Emissionen der Anteile durchgeführt worden sind.
Nähere Einzelheiten enthält die Anlage. Die Zentralbanken der sieben beteiligten Länder sollen u. a. unter Einziehung der Zentralbanken anderer interessierter Länder, das Kapital zeichnen, wobei aus die sieben Länder zusammen nicht weniger als 55 Prozent des Kapitals entfallen dürfen.
<Der Jnhaft des fünftes Kapitels folgt wegen Raummangels in der Montagnummer. D. Red.)
Der Strich unter -ie Vergangenheit
Sachlieferungen sind noch für die nächsten 10 Jahre aufrecht erhalten worden, weil ihre plötzliche Aufhebung für den Außenhandel Deutschlands Schwierigkeiier mit sich bringen würde. Für Sachlteferungen sind vorgesehen: Im ersten Jahre 750 Millionen Mark. Der Betrag sinkt bis zum 10. Jahre auf 300 Millionen. Im neunten Kapitel wird den Regiernugen, um in Europa endgültig wieder normale Zustände herbeizuführen, ein Ausgleich im Geiste gegenseitigen Entgegenkommens empfohlen mit dem Ziel einen endgültigen Strich unter die Vergangenheit zu machen. Die Gesamt. Haftung Deuftchlands für die Reparationsver- Pflichtungen Oesterreichs, Ungarns und Bulgariens hören auf. Zur Herstellung de« uotwe«. digen Vertrauens empfiehlt der Ausschuß de« Regierungen, von ihrem Rechte der Zurückbe- Haltung und Siquibierung deutschen Eigentum- nicht mehr Gebrauch zu machen.
Kommerzialisierung und Mobilisierung.
Die Zahlungen an die Regierungen werden den gleichen Rang haben, wie die an die Inhaber von mobilisierten Stücken, lieber die geschuldeten Annuitäten liefert Deutschland der internationalen Bank als dem Treuhänder ei« Schuldzertifikat aus. Auf Verlangen der internationalen Bank hat Deutschland Bondi auf den Namen des Reiches unter Garantie bei Reichs über ein Kapital auszustellen, durch dal ein Teil der Annuitäten kapitalisiert wird, namentlich, wenn ein Gläubigerstaat eigene Anleihen auf diese Weise zu konvertieren wünscht. Im 11. und 12. Kapitel werden dann die Vorzüge des neuen Plans nochmals Hervorgehoben: Die finanzielle Unabhängigkeit Deutschlands ist wieder hergektellt. Das bisherige Kontroll- unb Transfersystem war kreditschädigend und verhinderte dadurch eine Mobilisierung. Die Reparationsschuld sei jetzt jeder andern gleich und jede Unsicherheit sei ausgeschaltet.
Zwar liegen die Verpflichtungen innerhalb der Zahlungsfähigkei« Deuftchlands, aber alle- hängt von der künftigen Haltung der beteiligte« Völker ab. Die Lösung deS Problem- ist nicht nur eine Aufgabe Deutschlands, sondern eine gemeinsame Aufgabe von Gläubiger« und Schuldnern. Der Erfolg ist durch gegenfei. ttges Vertrauen bedingt.
Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit den jetzigen und künftigen Wirtschaft-au-- sichten Deutschlands und hebt hervor, daß die deutschen Sachverständigen dem Ausschuß erschöpfende Auskunft geben über die gegenwärtige Lage der deutschen Industrie und der deutschen Landwirtschaft, die allgemeine Lohnhöhe, den Haushalt, die ZaPungs- bilanz, den Einfluß der ausländischen Zollmauern auf den deutschen Handel und die besondere Lage eines Industrielandes wie Deutschland, das sein Betriebskapital zu ersetzen hatte und zu gleicher Zeit die Last schwe- rer internationaler Verbindlichkeiten übernehmen mußte. All besondere Merkmale werden erwähnt: die Stenerkraft, die Transfermöglich, leit, der Einfluß ausländischer Anleihen und die Wiederherstellung wirtschaftlicher Leistungs- fähigkeit Deutschlands Die Deutschen haben auch gegen die Alliierten die Ausfaflung vertreten, daß das ausländische Kapital, die steuer- liche Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nur vorübergehend gesteigert habe, und daß die tatsächlich während dieses Zeiträume- erhobenen Steuern zu einem
beträchtliche« Teil au8 der Substanz bezahlt worden seien,
so daß e-sehr zweifelhaft erscheine, wa- Deutschland überhaupt aus Ueberschüssen der Wirtschaft zahlen könne. Sie wiesen nach, daß die Kapitalbildung den vorhandenen B e» darf nicht gedeckt habe und auch in Zukunft nicht decken könne und daß daher die Forderung der Bezahlung regelmäßiger Annuitäten auch wesentlich niedrigerer Beträge als der des DaweSplans von der fortdauernden Fähigkeit Deutschlands, im AuSlande zu borgen, abhängig sei. Dies aber bedeute eine mittelbare Leistung ans der deutschen Substanz. Die Alliierten dagegen betonten.
In der Folgezeit werde der deutsche Kapitalbedarf verhältnismäßig niedrig sein und die wiederhergestellte deutsche Produktionskraft eine ständige Ausdehnung des Exports ermög*
Ein historischer Händedruck in Paris
Da- Reparattousabkommen als Friedensbrücke
»ff Die Sachverständigen der Hauptgläubigermächte hallen die Annuitäten in voller Höhe für ausbringbar und übertragbar, aber nur durch die Einlegung eines ausschiebbaren Teils ist eS den deutschen Sachverständigen möglich geworden, die Gesamtlösung anzunehmen. Das System der S a ch l i e f e r u n g e n ist für zehn ^ahre beibehalten worden, um wirtschaftliche Erschütterungen Deutschlands zu vermeiden. Im achten Kapitel wird festgelegt, daß das Inkrafttreten des neuen Planes und das Außer- trafttreten des Dawesplanes soll durch die Regierungen festgesetzt werden soll.
Die Sachverständigen gehen davon aus, daß der Dawesplan am 31. August 1929 außer Kraft treten und der neue Plan am
L September 1929 iu Kraft treten fott. Als Stichtag für die Berufungen soll auch dann der 1. September 1929 maßgebend fein, wenn die Regierungen einen späteren Zeitpunkt für das Inkrafttreten vereinbaren sollten. Die für die fünf Monate bis zum 31. August 1929 vorgesehenen Zahlungen aus Grund des Dawesplanes sollen der Deckung der Erfordernisse der Gläubigerstaaten einschließlich deren Zahlungen auf interalliierte Schuldenverpflichtungen (outpayment) für die lieber« g?Mßreit dienen. Für diese outpayments et» gibt sich bis zum 31. 3. 30 einGesanttbetrag von 1605,9 TOil. RM. lieber den zu erwartenden Ueb erschuß sollen sich die Regierungen einigen. Der Annuitätenplan sieht vor: 1 September 1929 bis 31 März 1930 742,8 Millionen, ? Aprtt 1930 bis 31. März 1931 1707,9 Millionen 1931=32 1685,0 Millionen, 1932-33 1738,2 Mill' 1933-34 1804.3 Millionen RM. '
Parts, 8. Juni. (Eigene Drahtmeldung.) Kurz vor der Unterzeichnung der Youngplanes geriet infolge unvorsichtiger Handhabung eines im Sitzungssaal aufgestellten Kinoscheinwerfers einer der großen Vorhänge in Br und, der lichterloh brannte. Die brennenden Stücke fielen auf den Boden, konnten aber von den Dienert. sofort gelöscht werden. Der ganze Saal war in Qualm und Rauch gefüllt und die Delegierten waren erschreckt von ihren Sitzen aufgesprungen. Nachdem der Brand gelöscht war, wurde die Sitzung fortgesetzt. Um 5,50 Uhr tour - mit der Unterzeichnung begonnen, die um 6,10 Uhr beendet war. Nachdem der Vorhangbrand gelöscht war beförderten Diener die verbrannten Vorbangteile hinaus und reinigten den Saal. Die Delegierten hatte« um einen langen, grün gedeckten Tisch Platz genommen. Die Photographen ut;b Kinol-ute begannen sofort Aufnahmen zu .tachen. Der Saal war infolgedessen andauernd mtt blendendem Licht überflutet.
Reichsbankprästdent Dr. Schacht unterzeichnete als erster die beiden Dokumente,'nach ihm Dr. Kastl. Dann wurden die beiden Dokumente der Reihe nach von den anderen Delegierten unterzeichnet.
Präfident Poung beglückwünschte die Beteiligten: „Wir haben den Plan nuSgearbeUet wie ein geschäftliches Unternehmen und wir habe« ihn mit geschäftlichen Methode« zu Ende geführt. Wir haben nicht im Interesse irgend einer Regierung gehandelt, sondern »um Besten der Völker."
Diese Erllärung sand lebhaften Beifall. Dan« wurde dte Sitzung geschlossen.
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Der Bericht liegt offen
Paris, & Juni. (Eigener Drahtbericht.) Die ersten beiden der zwölf Abschnitte des SachversiLndigenberichtS streifen die Vorarbeit der siebenzehnwöchigen Konferenz sowie die Arbeitsteilung in Haupt- und Unterausschüsse. Im dritten wird auSgeführt, daß die Sachverständigen als Kaufleute die ReparationS- schuld aus einer politischen in eine kommerzielle umwandeln mußten, wobei politische und finanzielle Notwendigkeiten berückstchtigt werden mußten. Man hat versucht,
Reste der auS der Kriegszeit herrührenden Vorurteile und ReibungSflächen zu beseitige«.