Einzelbild herunterladen
 

Raffele* Nesefte Srachrtthte«

Mittwoch, 13 März 1929.

Ter 28eg zum kinhettsstaut

Richtlinien der Länder-Sachverständigen. Rur noch eine Regierung in Berlin. Ans den Provinzen werden Länder. Die Lösung für Süd- und Rorddeutfchland.

Berlin, 12. März. Von dem Unterausschuß der Länderkonserenz sür die Reichsreform, der sich aus den Ministerialdirektoren Dr. Brecht (Preußen), Dr. Poetzjch-Heffter (Sachsen), Staatspräsident Dr. B o l z (Württemberg) und Bürgermeister Dr. Petersen (Hamburg) zu­sammensetzt, wurde jetzt eine Denkschrift mit Vorschlägen herausgegeben, die allerdings noch nicht die den anderen Unterausschüssen vorbe­haltenen Fragen der territorialen Neugliede­rung, der Verteilung und Sicherung der Zu­ständigkeit und der Gestaltung des Finanzaus­gleichs behandelt. Der Organisationsausschuß schlägt die Bildung einer zentralen Re­gierung im Reiche vor; eine gesonderte

preußische Lentrglregierpng fällt fort,

die preußischen Ministerien werden mit den Reichsministerien vereinigt, erforderlichenfalles unter Erhöhung der Zahl der Reichsminister. Die preußischen Provinzen werden vorbehalt­lich veränderter territorialer Gliederung ebenso wie die süddeutschen Länder, als Länder" behandelt und bezeichnet, aber der historisch und verwaltungsmäßig engere Zu­sammenhang dieser Länder soll durch besondere Formen ihrer Verwaltung und Gesetzgebung aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird die Verfassung der Provinzen als Länder gemeinschaftlich durch zentrale Gesetzgebung festgesetzt: Eine Zuständigkeit zur Gesetzgebung kommt ihnen nur zu, soweit sie ihnen besonders übertragen wird; in ihrem Gebiet soll neben der Verwaltung durch die Landes- (bisher Provinzial-)behörden und Reichssonderbehörden (z. B. Post und Eisen­bahn) eine allgemeine Reichsverwal­tung nach Art der bisherigen preußischen Staatsverwaltung, vorbehaltlich von Zustän- digkeitsverschiebungep bestehen. Die Verfas­sungsgrundsätze über die Wahlen zur Volks­vertretung in den Ländern finden auf alle Län­der Anwendung. Der Verfasiungsgrundsatz, daß die Landesregierungen des Vertrauens der Volksvertretung bedürfen, wird durch folgend- Vorschriften ergänzt: Die Landesverfassung kann vorsehen, daß die Landesregierung auf bestimmte Zeit, jedoch höchstens für die Dauer der Wahlperiode bestellt wird. Die Regierung bedarf in diesem Falle der Erklärung des Ver­trauens beim Amtsantritt; sie muß zurücktre­ten, wenn ihr das Vertrauen später mit Zwei­drittelmehrheit entzogen wird. In den bisheri­gen preußischen Provinzen kann die Landes­regierung über die Dauer der Wahlperiode hinaus bestellt werden, wenn die Landesver­fassung der Reichsregterung das Recht vorbe-, hält, die Mitglieder der Landesregierung zu bestätigen. Ferner soll in dem gemeinschaft­lichen Verfassungsgesetz für die Länder ihre Verfassung den bestehenden preußischen Pro- vinzialverfassungcn (Landeshauptmann, Land­tag, Landesausschutz) nachgebildet wer­den. Der Landeshauptmann wird auf be­stimmte längere Zeit vom Landtag gewählt, von der Reichsregierung bestätigt. Für die zen­

trale Gesetzgebung für die preußischen Pro­vinzen als Länder werden zwei mögliche Wege zur Entscheidung gestellt. Der eine Vorschlag geht dahin, daß der

preußische Landtag mit dem Reichstag vereinigt

wird und die gemeinschaftliche Gesetzgebung für die Länder auf dem Wege der Reichsgesetz­gebung erfolgt.

Der zweite Vorschlag (Dr. Brecht) geht dahin, daß die gemeinschaftlichen Gesetze für die preußischen Provinzen als Länder von einem aus diesen Ländern gewählten ge­meinschaftlichen Landtag mit Zustim­mung der Reichsregierung, oder, wenn keine Uebereinstimmung erzielt wird, auf Anrufen der Reichsregierung oder des gemeinschaftlichen Landtages von dem Reichstag mit Zweidrittel­mehrheit beschlossen werden. Soweit die Reichsverwaltung in den Ländern durch eigene Organe, also als unmittelbare Reichs­verwaltung ausgeübt wird, gelten für ihre Organisation in den Ländern folgende Richt­linien: a) die zivilen Reichsbehörden in den Ländern sollen zwecks Verwaltungsverein- fochung in der Spitze zusammengefatzt werden. Der oberste Reichsbeamte muß allen Reichsbe­hörden gegenüber weitgehende Aufstchts- und Anweisungsrechte auf den Gebieten der Ver­waltungsvereinfachung haben; b) die Postbe­hörden können, soweit erforderlich, von der Un­terstellung unter die Oberaufsicht ausgenom- men werden. Eine möglichst enge Verbindung zwischen dem obersten Reichsbeamten in einem Lande und der Regierung des Landes ist her­zustellen. Um die Verwaltung durch Länderbe­hörden auch in solchen Angelegenheiten zu er­möglichen, in denen ihnen die selbständige Ver­waltung nicht zusteht, wird die Einrichtung der

Auftragsverwaltung zwischen Reich und Ländern

geschaffen. Die Reichsregierung kann Anwei­sungen aus dem Gesichtspunkte der Gesetz­mäßigkeit und der Zweckmäßigkeit geben. Die Anweisungen sollen in der Regel nur allge­meiner Art sein und nur erforderlichenfalls auch für den einzelnen Fall erteilt werden; sie dürfen sich aber nicht auf die Auswahl der mit der Ausführung betrauten Personen be­ziehen. Die oberste Landesbehörde ist der Reichsregierung für die Ausführung der An­weisungen verantwortlich, lieber schuld­hafte Verstöße entscheidet der Staatsgerichts­hof. Der Reichsrat soll im Wesentlichen in sei­ner bisherigen Verkaffung beibehalten werden.

Die Vorschläge wollen hauptsächlich den Dualismus Reich-Preußen in der Zentrale Berlin beseitigen, ohne jedoch dadurch Preußen zu zerschlagen. Die süddeutschen Länder sollen als taugliche Körper der Landesverfassung er­halten bleiben. Für die kleinsten Länder wer- den noch keine Vorschläge gemacht, es ist nur gegebenenfalls eine Sonderregelung Vorbe­halten.

rung wieder in enge Harmonie mit der ober­schlesischen Gesamtbevölkerung und zum deui- schen Staatsgedanken zu bringen. Er und bte Regierung hätten nichts dagegen gehabt, wenn eine größere Zahl von pomisch sprechenden Mitbürgern, die im Genfer Abkommen sest- gelegten Minderheitsrechte in Anspruch ge­nommen hätten. Wenn dies nicht geschehen fei, so beweise dies nur die völlige Unge- zwungenhett und Natürlichkeit der Verhältnisse in Oberfchlcsien und es beweise auch zu gleicher Zeit die absolute Unnatür­lichkeil, ja Sinnwidrigkeit der Zerreißung Oberschlesiens.

Verdienen-e Schulkinder

Gesundheitsschäden. Verbot in Berlin.

Berlin, 12. März. Eine Untersuchung über die gewerbliche Beschäftigung von Berliner Schulkindern ergab, daß 7895 sich gewerblich betätigten. Davon waren im Widerspruch mit dem Kinderschutzgesetz 394 Kinder vor Schul­anfang, 633 Kinder über vier Stunden täg­lich, 119 über sechs Stunden täglich und 1153 Kinder mit Sonntag sarbeit beschäftigt Bei der ärztlichen Untersuchung wurden bei 1347 Kindern nachteilige Folgen ihrer gewerblichen Arbeit festgestellt. Die Fürsorge soll jetzt dahin wirken, daß Schulkinder eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben. _____

Der zweite Kriegsanleihe-Vrozeß

Berlin, 12. März. In der Kriegsanleihebe­trugsaffäre ist jetzt die zweite Anklageschrift dem Bankier Max Kuhnert und dem Kaufmann Dunkelblum aus Wien zugegangen. Gegen sie wird nach Abschluß der Verhandlung gegen Hugo Stinnes vor einer Sonderabteilung des Schöffengerichts Berlin verhandelt.

Verkauf der Speiwerke abgeschloffen

Berlin, 12. März. Nach Blättermeldungen aus Frankfurt wurde gestern der notarielle Ver­trag über den Verkauf von 80 Prozent des 60 Millionen Mark betragenden Aktienkapitals der Opelwerke A. G. in Rüsselsheim an die Gene­ral Motors abgeschlossen. Der Preis für diese 80 Prozent ist 125 Millionen Mark. Der Ver­trag läuft acht Jahre und bei Nichtkündigung acht Jahre weiter. Bei Kündigung haben die Opelwerke die 80 Prozent des Vertrages zurück­zunehmen und den jetzt ausbedungenen Preis zuzüglich 25 Prozent zu erlegen. Im Direkto- rium bleiben Wilhelm und Dr. Fritz von Opel. Außerdem wird die Familie Opel int Aufstchts- rat vertreten sein.

Trotzki wartet auf Wiesbaden

Konstantinopel, 12. März. Der Gesund- heitszustand Trotzkis hat sich weiter verschlech­tert. Die Aerzte haben Trotzki dringend ge­beten, Konstantinopel zu verlassen. Bisher bat Trotzki noch kein Einreisegesuch an die tsche­choslowakische Regierung gerichtet, da er auf die Einreiseerlaubnis der Reichsregierung für eine 3monatliche Kur in Wiesbaden wartet.

politische Anleihefälscher

Motive der in Ungarn verhafteten Serben.

Budapest, 12. Mäkz.< Wie die Polizei mit­teilt. haben die beiden, unter dem Verdacht der Fälschung jugoslavifcher Obligationen fest­genommenen Grundbesitzer mit Sachverständi­gen über die Herstellung jugoslavifcher Obli­gationen verhandelt und auch die Original- titicS zu 100g Dinar überreicht. Da man sich nicht einigen konnte wurden die Klischees garnicht hergestellt. Es scheint sich um eine politische Angelegenheit zu handeln. Die Ver­hafteten sollen in Agram den Auftrag erhal­ten haben, zur Förderung der separatistischen

Bewegung in Kroatien das Fälschungsmanö­ver ins Werk zu setzen. Auch sollen sie schon vor mehreren Wochen in der ungarischen Hauptstadt Spionage zugunsten eines Nachfolgestaates getrieben haben. Da sie aber jedesmal andere Auftraggeber nannten, schenk­te man ihnen nirgends Glauben, und so hät­te« sie schließlich ihre Spionageversuche ein» stelle« müsse«. Sie wurden von Belgrad aus verfolgt, weil sie als Bauunternehmer die ihnen vom Staate leihweise überlassene

Kleinbahn im Werte von 400 000 Dinar mit sämtlichem Inventar verkauft hatten. Es gilt als ausgeschlossen, daß sie einfach von der Bu­dapester Polizei über die serbische Grenze ab­geschoben werden. Man verfolgt den Fall mit großem Interesse.

Der Falscher Heine als Abschreiber

Brüssel, 12. März. (Privattelegramm.) Das Gericht von Antwerpen verurteilte den Fälscher

_____________19. Jahrgang, 9t. «L

Frank-Heine zu tausend Franks Schadenersatz an den englische« Schriftsteller Conan Doyle wegen eines Plagiats. Heine hatte, als er noch Mitarbeiter des Neptune war, einen Roman veröffentlicht, der ein grobes Plagiat eines Ro­mans von Conan Doyle darstellte.

Das nächste Abrastungs-Scheinmanvver

Paris, 12. März. Wie aus Gens verl.iu« tet hat sich zwar keine der großen Seemächte zustimmend ausgesprochen aber auch keine eine grundlegende Einwendung gegen den Zusam­mentritt einer Abrüstungskonferenz in Genf am 15. Juni gemacht, die nach dem erste« Vorschlag des Kommissions-Vorsitzenden Lou­don, die Frage der Einschränkungen der- stungen zur See prüfen werde.

Türkeneinfall in Syrien?

Beirut, 12. März. Die Franzosen in Syrien verstärken angesichts der drohenden Haltung der Türkei weiter ihre Maßnahmen zum Schutz der syrischen Nordgrenze. Der Oberstkommandie- rende, General Pigoult, untersucht zur Zeit in Damaskus die Bereitschaft der dortigen Garni­sonen und den Stand der Verteidigungsvorkeh- rungen gegen einen etwaigen überraschenden türkischen Angriff.

Der höchste Vapstorden für Mussolini

Rom, 12. März. Eine Kommission von Rit­tern des Ordens vom Heiligen Grabe, darunter ein Neffe des Papstes überreichte Mussolini daS Grotzkreuz des Ordens vom Heiligen Grabe. Dieselbe Auszeichnung wurde König Viktor Emanuel überreicht.

Uns Politik und wirtschaft

Wieviel Rechtsanwälle sitzen im Reichstag? 17 Rechtsanwälte sitzen heute als Volksvertreter im Reichstag. 1871 waren es 35 Rechtsanwälte bei 382 Abgeordneten. In der Nationalver­sammlung wurden 1919 bei 421 Abgeordneten 32 Rechtsanwälte gewählt; im Reichstag 1924 gab es bei 472 Abgeordneten 18 Rechtsanwälte. Heute gehören vier der sozialdemokratischen, drei der demokratischen, je drei der deutschnatio­nalen, und deutschen Volkspartei, zwei dem Zentrum und einer der bayerischen Volkspar­tei an.

Aufgelöste Sowjetgewerkschafte«. 1928 wur­den in der Sowjetukraine 499 Gewerkschafts­organisationen aufgelöst und zwar wegen Ar­beitsunfähigkeit und Untätigkeit, Unterschlagun- genBürokratismus", Verletzung der Gewerk­schaftsdemokratie usw.

Blutige Parteikrawalle. In Lupevy (Rumä­nien) versuchten während einer Sozialisten-Ver- sammlung Kommunisten das sozialistische Ar­beiterheim zu besetzen. Die sozialistischen Arbei­ter drangen aus dem Gebäude auf die Straße, wo es zu heftigen Zusammenstößen kam. Dabet wurden dreißig Personen verletzt.

Bulgariens König bei Auslandsärzten. König Boris von Bulgarien hat heute eine Reise ins Ausland angetreten, um einige Spezialisten für Ohrenkrankheiten zu konsultieren. , _

Attentat auf das Ebertdenkmal. Sonntag nacht wurde das Ebertdenkmal in Calau (Brandenburg) beschädigt und zwar wurde die Plakette mit dem Bildnis Eberts zer­trümmert. .

Die große Militär-Luftparade von Paris. Aehnlich wie in England wird jetzt auch die französische Militärfliegerei eine große Luft- schau halten und zwar am 19. und 20. Mat. Dabei wird ein Bombenwurf-Wett­bewerb ausgetragen, eine Episode aus dem Lusckrieg wird dargestellt werden, ferner wer­den Verbandsübungen der Luststreitkräfte und Kunstslüge gezeigt.

Streik der Pariser Taxameterfahrer Wo­gen Lohndifferenzen traten gestern in Paris 2000 Tarameterchauffeure in den Ausstand

3er dankbare Fisch

Ei« arabisches Märchen.

Seinen Kopf darf man preisgeben, «in Geheimnis darf man nicht preisgeben.

Es war einmal ein armer Mann, der an- flelnb an einem Teiche saß und einen großen schönen Fisch fing. Erfreut wollte der Man« den Fisch von der Angel lösen,-cha sah ihn die­ser mit so seltsamen, bittenden Augen an, daß er ihn ins Wasser zurückwarf.

Gleich danach tauchte der Fisch wieder auf einen kostbaren in der Sonne funkelnden Diamanten im Maule ballend.

Ich will dich für deine Güte belohnen", sagte der Fisch.Nimm diesen Stein, ver­schlucke ihn und du wirst die Sprache der Tiere verstehen! Aber hüte dich, das Geheim­nis zu verraten, du würdest auf »er Stelle tot umfallen!"

Damit verschwand der Fisch. Der arme Mann verschluckte den Stein und im gleichen Augenblick hörte er. wie sich zwei Krähen in den Baumzweigen über ihm unterhielten Sie sprachen von einem Schatz, der in der Nähe verborgen war.

Der Mann ging hin und grub nach und fand richtig den Schatz, der ihn zu einem stein­reichen Mann machte.

Als er eines Tages die Wasserpfeife rauchte, während feine Frau ein Kissen be­stickte. hörte er, wie der Hahn im Hofe einer Henne einen Liebesantrag machte. Darüber mußte er so furchtbar lachen, daß feine Frau ibn nach der Ursache dieser plötzllchen Heiter- leit fragte.

Das darf ich dir nicht vertrauen. Das ist ein Geheimnis."

Sag's doch."

Ich darf nicht."

Sag's doch."

Es ist mir verboten."

Liebster, verrate es mir."

Ich kann nicht. Wenn ich es verriete, müßte ich sterben."

So wirst du eben sterben. Ich will und

will aber, daß du mir das Geheimnis ver­rätst!"

Nun gut, wenn du es wissen willst, ich lachte also gerade, weil--*

In diesem Augenblick sagte der Hahn drau­ßen im Hose zur Henne:

Unser Herr ist ein ganz großer Dumm­kopf, sich so von seiner Frau behandeln zu lassen. Das will ein Mann fein! Ein Feig­ling ist er! Ich an feiner Stelle würde einen Stock nehmen und sie tüchtig verhauen!"

Der Mann sand btefen Rat gut und be­folgte ihn auf der Stelle.

Wenn er nicht gestorben ist, so lebt er heute noch.

Seinen Kops darf man preisgebem ein Geheimnis darf man nicht Preisgeben. K M.

Lasfeler Konzerte

August Wagner und Maria Schaefer.

Arn vergangenen Sonntag abend hatte sich eine nicht kleine, andächtige musikalische Ge­meinde in der Garnisonkirche versammelt, um den Orgelvorträgen des Marburger Organisten August 'Wagner $u lausche«. Sie Darbietun­gen des Künstlers waren sehr gewinnend. Herr Wagner verfügt über eine recht ansehn­liche Registrierkunst, er hat die Gabe, plastisch zu wirken und seine Vorträge sind von feinem musikalischen Verständnis getragen. Wenn hie und da die erhoffte Wirkung ausblieb, so lag das wohl an dem Instrument, das den mo­dernste« Ansprüchen der Lrgelkunft nicht mehr genügen dürste. Von den Vorträgen seien er­wähnt, das sehr kraftvoll und poetisch gespielte Präludium und Fuge G-Moll von Georg Böhm, eine sehr eindrucksvolle Fantasie E-Moll eines unbekannten Norddeutschen Meisters, und schließlich die nicht immer kurzweilig anmuten» den ChoralvariationenAllein Gott tn der Höh sei Ehr" von Joh. Gottfried Walther. Aber gerade in dem letzten Stück zeigte Herr Wagner sein sehr beachtliches technisches Können.

Das Konzert wurde durch eine Reihe ge­sanglicher Darbietungen erweitert. Ms So­listin war die Mtisttn Maria Schaefer tätig,

bedauerlicherweise nicht mit besonderem. Er­folg. Fräulein Schaefer hat eine so wundervolle Stimme, der Altcharakter ihres Organs ist so selten, daß sie eigentlich die Verpflichtung in sich fühlen müßte, mehr an sich zu arbeiten. Man hat leider bei den Vorträgen den Ein­druck des Nicht-Ueber-Der-Sache-Stehens. Jede Charatteristik fehft, und auch technisch ist noch vieles zu verbessern, insbesondere ist die an sich wohl bildungsfähige Höhe keineswegs der Wucht der Tiefe- unv Mittellage jchon gleich. Hier heißt es also, sehr fleißig arbeiten, wenn das Ziel erreicht werden soll.

Ferner wirkte das Dovpel-Quartett Vogl-Lauffs mit. Das war ein einziger großer Genuß. Frau Vogl-Lauffs, als vorzüg­liche Begleiterin in hiesiger Stadt bekannt, hat ihr Doppel-Quartett, das wundervolle und aus­geglichene Stimmen enthält, sehr gut im Zuge. Die Technik ist vollendet, der Ausdruck überall wahr und schlicht So gelang dasEhre sei Dir Christe" von Heinr. Schütz auf das beste, und befonders das letzte Quartett mit Orgel von Franz TumaIn te Domitte, fperavi" war ganz in Wohllaut gebadet. Hier wirtten auch die Solisten, die das Programm nicht nennt, ganz vortrefflich. Dr. P.

Johannes Tralow geht nach Hamburg

Johannes Tralow, der Oberfpielleiter des Schauspiels am Kasseler Staatstheater ist als Cbcrregiffeur an das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg verpflichtet worden. Er über­nimmt bort die künstlerische Leitung des Schauspiels.

Damit entfallen die Kombinationen, nach denen Johannes Tralow mit Beginn der neuen Spielzeit die Leitung des Kasseler klei­nen Theaters übernehmen würde. Wie wir hören, standen oie Verhandlungen Tralows mit dem Kleinen Theater kurz vor dem Ab- schluß Daß ein Regisseur von dem künstleri- scheu Ehrgeiz Tralows im letzten Augenblick eine um vieles fruchtbarere Position der Lei­

tung des Kleinen Theaters vorzog, ist ver­ständlich.

Das Kleine Theater soll an Tralows Stelle einen Künstlerischen Leiter von Rang" ans Frankfurt erhalten, über dessen Name vorläu­fig noch Stillschweigen gewahrt wird.

Rünstler-Anek-oten

lieber die Arte« der Besucher.

Eine Anekdote von Peter Altenberg. Die zwar nicht von dem Verwalter des Schatzes aller Mtenberg-Anekdoten Egon Friedell stammt, dafür aber auch wahr ist, wird zum 10. Todestag des Dichters (9. März) berich­tet. Im Jahre 1914 wohnt« Peter Altenberg im fünften Stockwerk eines recht zweitklassigen Hotels in der Nähe des Grabens in Wie«. Die Wände des kleinen Zimmers waren mit Photographien bedeckt, nur unmittelbar über dem Bett hing eine große, runde Uhr, wie sie höchstens noch in altmodische« Amtszimmer« üblich fein mochte. Ihr Ticken erschien im klei­nen Zimmer dovpelt laut. Als ein Besucher einmal fragte:Wie können Sie es nur dabei aushalten?', erwiderte Attenberg:Ich teile meine Besucher in zwei Arten ein. die eine, die das fragt, und die gnbere, die das nicht fragt. Von der zweiten ist noch nie einer zu mir gekommen".

* Der Snob. In der gestrigen Be- svrechung der Aufführung des klein-»« Theaters iss ein sinnstörender Fehler enthalten. Am Ende des zweiten Absatzes muß es heißen: Wenn Christian Maske vor der Hochzeitsnacht sich an seinem eigenen Erfola berauscht, wenn feine Fantasie gegen den Adel feiner Frau den letzten Trumpf gusfvielt, indem er die Gefchichte mit derHose" in ein galantes Abenteuer feiner Mutter mit einem Vicomte nrnlügt, und sich felhsi uneingeftanben zum illegitimen Sohn eines Aristokraten befördert, dann Ift Sternheim ein ganz großer Komödi­ant und Dichter, dellen Meist den Mechanis­mus feines Komödienwides überwindet und ins ^gemeingültige vorbricht.