Einzelbild herunterladen
 

Nr. 100. Erstes Blatt.

Samstag, den 29. April 19u5.

14. Jahrgang

J«lertto«SpreiS t Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober- Reffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Hauptexpeditton: Gießen, Selters weg 83.

Fer«sprechlmschl»H Nr. 368.

AbonAemcntSpretS: abgeholt monatlich 50Psq., in's HauS gebrachr 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährl.Mk.1.d0. GrattSdeilagen: Oberhessische Familienzettnvg (täglich) und die Wießeuer EriicUblaso« (wöchentlich).

DaS ^lott er in mut an pfh u Werktagen nachmittags.

Neueste Dachrichten

(Gießener Gagevratt) Unabhängige Tageszeitung (Gießener Deilnng)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalauzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen unb anderer Behörden von Oberhessen.

|B^^^llllllllHlll^^^MB^M^<M^^^^^^^MM^^^MM^M^MWMMmf^illlffl^»^M^MaaBflammaMmMgwm^^

jVeue marokkanische Verwicklungen.

Die marokkanische Frage ist ihrer Lösung durch' die Ver­handlungen zwischen Berlin und Paris vorläufig noch nicht näher gekommen. Neuerdings machen sich in englischen Blättern Versuche bemerkbar, eine Parteinahme Englands für Frankreich anzubahnen.

So behauptet der sonst nicht unzuverlässigeStandard", der englische Gesandte in Marokko, Mr. Lowther, habe den Befehl erhalten, sofort nach Fez zu gehen, um dort nicht allein sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen, sondern auch, um die französische Gesandtschaft 311 unterstützen. Die Meldung ist natürlich nur ein Versuch, wieder einmal ein wenig in der beliebten Deutschenhetze zu machen. In Wirk­lichkeit hütet sich die englische Regierung, irgendwie den neutralen Standpunkt zu verlassen. Das wird schon dadurch bewiesen, daß König (Sbnarb bei seinem Pariser Besuch aus- drücklich alles vermeidet, was einer politischen Aktion äbn- ich sehen könnte. Die von Frankreich eröffneten Verhand- ungen mit Deutschland werden weiter geführt und ver­sprechen trotz aller Ta^arennachrichten von deutschfeindlicher Seite einen befriedigenden Abschluß. Ein anderer ist bei der klaren und in jeder Beziehung berechtigten Stellungnahme, die Deutschland einnimmt, gar nicht zu. erwarten. Eine mufhetzende Notiz des PariserMalin", die sich fälschlicher­weise ein offiziöses Mäntelchen umhing, wurde bereits durch eine von der französischen Regierung inspirierte offiziellen Notiz derAgence Havas" auf ihren wahren Wert oder 'vielmehr Unwert zurückgeft'chrt. DieAgence Havas" schreibt:Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß kein neuer Zwischenfall im Verlaus der zwischen Paris und Berlin wegen Marokkos begonnenen Besprechungen ein­getreten ist. Tie Negierung hat keinen Zeitungsartikel in- spiriert und hat weder direkt noch indirekt irgend einem Blatte eine Mitteilung gemacht."

Die beschleunigte Reise des englischen Gesandten '2 0 w t 1) e r erklärt sich übrigens ganz einfach mit der Sorge der englischen Regierung, auch ihrerseits alles mögliche zur Wahrung ihrer Interessen zu tun. Von einer Parteinahme W die gallische Republik kann nicht die Rede sein.

Der Krieg in Ostasien.

. Roschdjestwenskys Aufenthalt ist bisher noch immer nichi mit Sicherheit festzustellen gewesen. Bestätigt wird daß er bereits am Mittwoch die Kaniranh-Bucht verlassen hat. Die Russen hätten, wie weiter aus Saigon berichtet wird reich­lich Kohlen und Lebensmittel für 6 Monate Der Beschaf­fenheit und Führung der Schiffe wird ein sehr günstiges Zeugnis ausgestellt. Alle Sachverständigen hätten den Ma­növern in der Kamranh-Bucht, wo 52 Schiffe während obrerer Tage ohne die geringste Havarie ein- und ausfuh­ren, die höchste Bewunderung gezollt.

In Petersburg setzt man auf Roschdjestwensky denn auck die größte Hoffnung und ist fest entschlossen, die Herrschaft zur See in Ostasien wieder an sich zu reißen. Man geht mit Unser daran, sich für künftige Kämpfe vorzubereiten.

Neue russische Flottenrüstnngen.

J^eter§burger Drahtberichten haben die Verhand- "^rUamschen Großindustriellen Schwab mil ^u Sn^ öu einem Abkommen über den

^au einer Jnâahlbon Schlachtschiffen von 16 000 Tons und ?o" besonderem Typ geführt, die, wie gesagt wird, die Welt m Staunen versetzen werden. Die meisten dieser Schiffe wurden in den Vereinigten Staaten gebaut werden dttRest wahrscheinlich auf einer Werft, die in einem Ostseehafen errichtet werden soll mit russischen Arbeitern, unter Ober­aufsicht amerikanischer Ingenieure. Schwab so heißt es verbürge sich dafür, daß die Schiffe eine um 20 Prozent höhere Gefechtskraft haben würden, als irgend welche der lebt vorhandenen Kriegsschiffe. . J

Die Politik.

© Die Bildung einer Betriebsniittelgeiiieiiischaft der deut- fchcii Stnatr-bahnen macht rüstige Fortschritte. Am 29 April I werden die gemeinsamen Beratungen der Negierungsver- i 8reiburg_ Br. über die Ermöglichung einer Be- trrcbSmittelgemeinf^ft fortgesetzt. Im Vordergründe steht I ^e gemeinsame Benutzung des Fuhrparks und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

! General von Trotha hat weitere Meldungen über die I ln Sudwestafrlka gesandt. Hendrik Witboi ist vor- ! lausig nicht zu fassen, da er in unwegsamem, wegen Wasser­mangels nicht zu erreichendem Gelände stehen soll In M Karasbergen fielen in einem Patrouillengefecht 12 Hot- lentotten, auf deutscher Seite ein Reiter. Bei der Erstiir- mung einer Hererowerft fielen 12 Hereros und acht wurden den Transportschwierigkeiten zu begegnen hat eine Firnia in Las Palmas beauftragt, S I^^ole anzukaufen, die in den wasserlosen Strecken o fcanbbtinen im Feldzuge gegen die Hottentotten ver­

wendet werden sollen. Mit dem Dampfer Belgrano sind in Hamburg von Südwestafrika Major von Reitzenstein, Ge­neraloberarzt Dr. Schian, Leutnant Sondermann und Ober­veterinär Borowski eingetroffen.

*

0 Ueber den deutsch-amerikanischen Neziprozitätsdertrag verhandelte der deutsche Botschafter Speck von Sternburg wiederholt in den letzten Tagen mit dem Präsidenten Roose­velt. Der Präsident soll dem Abschluß des Vertrages geneigt sein, doch ist die Zustimmung des Bundessenats noch zwei» felhaft.

*

A Vor dein Schiedsgericht im Haag werden am 15. Mai nie Verhandlungen über die Streitfrage Japans mit Deutschland, Frankreich und England wieder beginnen. Es handelt sich um die von Japan in den ehemaligen Fremden­niederlassungen erhobenen Gebäudesteuern.

=4= Der preußische Unterrichtsminister hat für die deut­schen Auslandsschulen günstige Bestimmungen getroffen. Oberlehrern, Volkc-- und Mittelschullehrern soll beim Ueber- tritt an diese Schulen größeres Entgegenkommen gewährt werden durch Beurlaubung, Erleichterung der Rückkehr in den preußischen Schuldienst und Anrechnung der im Aus­lande verbrachten Dienstzeit.

frankmcb.

=4= Ueber die Trennung von Staat und Kirche in der fran­zösischen Republik hat sich der Papst in einer Audienz ge­äußert, die er dem französischen Kanonikus Jaspar ge­währte. Der Papst sagte, der Kampf sei eine Störung der Ordnung durch diejenigen, die den Streit hervorgerufen. Es sei angemessen und logisch von der Geistlichkeit, Wider­stand zu leisten. Zu passender Zeit werde er sprechen und den Bischöfen Anweisung geben, einstweilen sollten die Ver­folger der Kirche seine Pläne aber nicht kennen lernen.

Russland.

=4= Die Furcht vor drohenden Unruhen am 1. Mai zeitigt lebhafte Besorgnisse. In den Petersburger Zeitungen wird das Publikum gewarnt, am 1. Mai die Straßen zu betre­ten. Mehr als 100 000 Mann Truppen sind in der Haupt­stadt zusammengezogen. Die Regierung soll entschlossen sein, bei irgend welchen Demonstrationen rücksichtslos

zugehen.

'Cürkeu

A In den Grenzbezirken dauert das Bandenunwesen fort. Am 16. April überfiel eine Bande, deren Führer griechische Uniform trug, im Bezirke Naslidsch, Wilajet Monastir, elf bulgarische Bauern, von denen sechs ermordet, zwei ver­wundet und zwei entführt wurden. Einem der Bauern ge­lang es zu entkommen. Am 24. April wurde westlich von Kruschewo eine bulgarische Bande aufgerieben. 16 Mann wurden getötet. Auf tiirkischer Seite wurde ein Gendarm verwundet. Die Hauptstadt Sana des Wilajets Jemen hat sich dem Führer der aufständischen Araber ergeben. Die Aufständischen rücken weiter vor, um Menacha zu belagern. Menacha hat eine Garnison von 5000 Mann, die jedoch zum Teil meutern sollen.

Marokko.

Der von räuberischen Beduinen gefangene französische Forschnngsreisende Segonzac ist freigelassen worden. Es wurde ein Lösegeld von 1700 Duros für ihn bezahlt. Er wird seine Forschungsreise weiter fortsetzen.

Hsien.

( H= Bei der Ermordung des chinesischen Residenten ui Tibet sind auch vier französische Missionare getötet worden. Der Vizekönig von Szechnan hat Truppen nach dem Tatorte ab­gesandt.

T^eer und flotte.

Die Gesetze über die Friedenspräsenzstärke des d'eutscheri Heeres und die Wehrpflicht vom 15. April 1905 sind jetzi amtlich veröffentlicht worden. Durch die Bestimmungen über die Wehrpflicht wird die zweijährige aktive Menstzeil bei den Fußtruppen gesetzlich festaelegt.

Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 wird im ersten Ab.atz wie folgt abgeändert:Jeder wehrfähige Deutsche ge- heben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwail Zigsten bis zum beginnenden achtundzwanzigsten Lebens Mre, dem stehenden Heere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis âum 81. bes Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste ^eoenswhr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots

Dauer der Dienstzeit im stehenden Heere die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldar- ersten drei, alle übrigen Mannschaften die erpen z wer ^ a h r e zum ununterbrochenen Dienst b e i den Fahnen verpflichtet.

Die Strafprozess-Reform.

CB. Berlin, 28. April.

Seit dem 1. Oktober 1879 haben wir im Deutschen Reich eine einheitliche Strafprozeßordnung. Als diese be­schlossen wurde, wußte man ganz genau, daß man ein ver­besserungsfähiges, vielleicht sogar verbesserungsbedürftiges Werk geschaffen hatte. Die Einheitlichkeit war das Haupi<^'- fordernis, ihrer Erreichung mußte mancher Wunsch geopfert werden. Inzwischen ist ein Vierteljahrhundert und mehr vergangen, hinreichende Zeit, um herauszufinden, was sich. bewährt hat und was sich einer Aenderung empsiehlt. Die Arbeit der Vorbereitung ist im Gang, sogar schon zu einem gewissen Abschluß gelangt. Die Strafprozeß-Kommission, der die berufensten Rechtskenner unb Rechtslehver. angehö- ren, hat leitende Grundsätze für die kommende- Reform asst- gestellt, deren Inhalt im Folgenden wiedergegeben werden" soll.

Wie bekannt, gibt es seit dem 1. Oktober 1879 gegen die Urteile der Landgerichte in Strafsachen keine Berufung. Diese Einrichtung ist von Anbeginn auf das Peinlichste em­pfunden worden, und bis zur Stunde hat man sich an sie nicht gewöhnt, sieht man in ihr eine Beeinträchtigung der Rechtsgarantien. Dem Laien feuchtet nicht ein, daß er drei Instanzen soll anrufen dürfen, wo es sich um Geld handelte daß er keinen ordentlichen Instanzenweg haben soll, wo Frei­heit und Ehre auf bem Spiel steht. Hier kommen die Re- formvorschläge dem allgemeinen Wunsch entgegen, indem sie jedes Strafurteil berufungsfähig ma­chen.

Fernere allgemein, erwiinschte Neuerungen bestehen dar­in, daß mangels öffentlichen Interesses eine Strafverfol­gung wegen llebertretung nicht eintreten m u ß, auch bei anderen Delikten nicht, wenn der Täter unter 14 Jahren und der Verletzte mit dem Unterbleiben der Strafverfolgung einverstanden ist, daß in Beleidigungssachen sowie beim Verfahren gegen Personen unter 18 Jahren die Ausschlie­ßung der Oeffentlichkeit erleichtert wird daß Angeklagw eher als bisher vom persönlichen Erscheinen befreit werden können daß das Erfordernis des Sühneversuchs auf PR- Vatklagen wegen Körperverletzung anszndehnen ist daß bie Urteilsgründe im Fall der Verurteilung erkennbar ma­chen müssen, auf welche Tatsachen sich die Feststellung der strafbaren Handlung stützt, und weshalb die einzelnen Tat­sachen als erwiesen angenommen worden sind Mit gan; besonderem Beifall wird man es begrüßen, daß man wenig­stens bei Uebertretungen und Privatklagesachen und für unerhebliche Aussagen auf die Vereidigung soll verzichten können, wenn Staatsanwalt und Angeklagter ober die Par­tien und die Gerichtsmitglieder damit einverstanden sind Die Zeugenvereidigung soll erst n a ch der Vernehmung er- folgen. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Be­schuldigten unbeaufsichtigter mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger erlaubt. Eine wahre Wohltat für die Gerichte selbst und für die Beteiligten wird dasabgekürzte Verfah­ren" sein, bei dem der Amtsrichter allein das Urteil fällt. Das soll bei allen Uebertretungen geschehen, und bei Ver­gehungen, wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen und festgenommen ist oder zum Zweck der AbuickeiUmg sich freiwillig stellt, geständig ist und das abgekürzte Verfahren beantragt.

Sehr einschneidend sind die Vorschläge über eine neue Organisation der Gerichte. Ueberall sollen Laien bei der Straftechtspflege mitwirken ausgenommen natürlich in

Revislonsinstanz, bei der es sich ausschließlich um die Entscheidung rein juristischer Fragen handelt, und bei den Uebertretungssachen, wo, wie eben erwähnt, der Amtsrich­ter allein zuständig sein soll. Das bisherige Schöffengericht aus einem Amtsrichter und zwei Schöffen bestehend, soll um A Namen kleines Schöffengericht mit erweiterter Zu- standigkeit bestehen bleiben. Daneben sollen als erstinstanz­liche Gerichte eingesetzt werden die mittleren Schöffenge-

$ Landrichtern und 4 Schöffen, und die großen Schöffengerichte mit 3 Landrichtern und 6 Schöffen Gegen die Urteile des Einzelrichters geht die Berufung an das kleine Schöffengericht, gegen die Urteile der sie inen Schöf­fengerichte an bie mittleren Schöffengerichte, gegen die Ur- eile ber mittleren an die großen Schöffengericht, gegen bic Urteile der großen Schöffengerichte endlich an ein ans 3 Landrichtern und 8 Schöffen zusammeiigesetztes Gericht.

Man sieht, daß aus dieser Organisation das S ch w u r- gericht völlig aiisgeschaltet ist, als iiicht mehr in den Rahmen passend. Worin der Unterschied zwischen den neuen großen Schöffengerichten unb dem alten Schwurge­richt wesentlich besteht, darüber mag ein anderes Mal ge­sprochen werden. Nur eines soll zum guten Ende noch er­wähnt werden, weil es sicher allgemein willkommen ge­heißen wird: Der Zeugniszwang für den Redakteur wird in allen den Fällen beseitigt, in denen er selbst als Täter haft­bar gemacht werden kann. Das ist nicht alles, was man aus diesem Gebiet gewiiuscht hat, aber es ist eine annehmbare und dankenswerte Abschlagszahlung.