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3*se*tto»spre1S 1 Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober- bessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Ps«. sonst 15 Pfg.

Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

-èedattion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 83.

Fer«speecha«schl»ß Nr. 368.

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(«Lietzener Gagevtatl)

Unabhängige Tageszeitung

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für jDBerjeffeit und die Kreise Marbura und Wetzlar; Lokalameiger für Gietzen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheüen.

Dasnde des Lippifcben Oironstreits

Detmold, 26. Oktober.

(Eig. Bericht.)

Das Reichsgericht zu Leipzig hat, wie bereits bekannt wurde, gestern unter Vorsitz seines Präsidenten als vom Bundesrat eingesetztes, von den Parteien anerkanntes Schiedsgericht den Streit um die Erbfolge im Fürstentum Lippe-Detmold zugunsten der Lippe-Biesterfelder Linie ent­schieden, und unser Graf-Regent nennt sich von heute an Fürst Leopold III. von Lippe-Detmold.

Nicht bloß in unserer Stadt, wo man dem seitherigen Graf-Regenten besondere persönliche Sympathien entgegen­brachte, im ganzen Reich hat man sicherlich den Schiedsspruch mit aufrichtiger Genugtuung begrüßt. Nicht weil man aus den genealogischen Erörterungen ein sicheres Urteil über das Maß der Berechtigung der verschiedenen Erbansprüche ge­wonnen hätte, sondern weil wieder einmal an einem greif­baren Beispiel deutlich gemacht worden ist, daß die Gerechtig­keit deutscher Richter durch keine Rücksicht ins Wanken ge­bracht werden kann. So unerschütterlich fest ist das Ver­

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trauen zu der weisheitsvollen Einsicht und zu der unbeding­ten Gerechtigkeit unserer höchsten Richter, daß nach verkün­detem Spruch der unterlegene Teil, Fürst Georg von Schaumburg-Lippe, als erster Gratulant sich dem obsiegen­den Teil näherte. Das gereicht allen zur Ehre, den Par­teien wie den Richtern, und bildet einen schönen, versöhn­lichen Abschluß der Auseinandersetzungen, die nicht immer ganz erquicklich waren. Dem modernen Gestihl wollte es bei aller aufrichtigen Verehrung für das Legitimitätsprinzip nicht einleuchten, daß für die Feststellung einer Thronfolge­berechtigung in deutschen Landen nicht die Landesgesetz­gebung, sondern der Umstand entscheidend sein solle, ob eine Ahnfrau, die seit hundert Jahren den ewigen Schlaf schläft, adeliger und ehelicher Geburt gewesen. Modeste von Unruh hat im Grabe noch keine Ruhe gehabt. Ihre Abstammung und ihrer Eltern Lebenswandel wurden recht pietätlos durch­forscht, ihr Schatten wurde heraufbeschworen, um einem späten Enkel auf dem Weg zum Thron im Wege zu sein.

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bleibt es unverständlich. Im Jahre 1897 war bekanntlich i die lippische Regentschaft schon einmal Gegenstand eines Schiedsspruches gewesen. Auf Grund verschwiegenen Ver­trages hatte Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe, der Schwager des Kaisers, die Regentschaft in Lippe-Detmold angetreten. Graf Ernst von Lippe-Biesterfeld machte feine näheren Rechte geltend, und ein Schiedsspruch des Königs Albert von Sachsen erkannte sein besseres Reckst an. Graf Erlist kam jedoch nicht zum vollen Genuß feines Sieges. Der Schiedsspruch des Königs Albert von Sachsen wurde da­hin ausgelegt, daß dabei nur das Anrecht des Grafen Ernst persönlich auf die Regentschaft, nicht zugleich das Erb- und Thronfolgerecht seiner Kinder zur Anerkennung gelangt sei, besonders da die Gemahlin des Grafen Ernst, eine geborene Gräfin Wartensleben, keinen ganz einwandfreien Stamm- baum habe. Als Graf Georg im September vorigen Jahres starb, entbrannte der Streit aufs neue. Graf-Regent Leo­pold, des Grafen Ernst ältester Sohn, erklärte sich bereit, auf den Lchutz des vorigen Schiedsspruchs zu verzichten und die ganze Angelegenheit nochmals der endgültigen und un- anstchtbaren Entscheidung eines Schiedsgericht, des Reichs- germsts in Leipzig, anheimzustellen. Dieses Anerbieten wurde angenommen.

Ein Jahr hat es gewährt, ehe der Spruch des Reichs­gerichts gefällt wurde. Nicht die Kompliziertheit der Rechts­frage hat die lange Erwägung nötig gemacht. Tie Ent- scheidiing stand unmittelbar bevor, als der Reichsgerichts- Präsident Dr. Gutbrod starb. Sein Nachfolger, Freiherr von Seckendorf mußte sich in die Materie erst vertiefen Dw bloße Lektüre der Schriftsätze der Parteien ganzer Bucher nahm viel Zeit in Anspruch. Jetzt ist das Urteil publiziert, und es gibt einenquerelle allemande", einen deutschen Streit weniger. Vielleicht nimmt man an zu­ständiger Stelle Anlaß zu einer Revision des Privatfürsten­rechts überhaupt. Wir haben vielfach gesehen, daß Völker sich einen König oder Fürsten fremder Nationalität wähl­ten. Dabei geschah ihnen kein Unrecht, denn sie hatten es selbst gewollt. Es könnte aber auch vorkommen, daß ein Thron durch Erbgang in volksfremde Hände käme ohne daß das beteiligte Land darum befragt und mit einverstan­den wäre. In Deutschland könnte das zu Komplikationen fuhren. Die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen da z B der Zar von Rußland Chef des Hauses Oldenburg ist da erst jungst ein englischer Prinz regierender deutscher Herzog geworden. Ein Land ist doch einmal kein Landgut

. Jedenfalls ist es erfreulich, daß es in deutschen Landeii kerneLippische Frage" mehr gibt.

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Sürst Leopold III. verkündet in einem Erlaß, daß er Regierung auf Grund des Reichsgerichts-Schiedsspruches an getreten hat. In dem Erlaß heißt es weiter:Was an um den lipPeschen Thron bestanden hat, gehört der rgangenheit an. Wir erbitten von Gott die Rückkehr des

Freitag, den 27. Oktober 1905

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vollen inneren Friedens. Unser heiliges Bestreben wird es sein, ihn zu gewinnen und 31t mehren. Alle getreuen Uuter- tanen rufen wir auf, in diesem Geiste und zu diesem Ziele ?n helfen. Wir hoffen, daß auf folchem Grunde wechsel- ieiliger Pflichterfüllung reichlich Glück und reicher Segen für unser schönes gemeinsames Vaterland erblühen wird und wiederholen bei diesem feierlichen Anlaß das Gelöbnis: immerdar unter Gottes Hilfe ein gerechtes und Verfassung?- müßiges Regiment zu »übren, freudig und in nie wanken­der ^rvne zu Malier und Reich."

Derrn von Stengels Steuerpläne.

Endlich ist der Schleier gelüftet worden, der die Reichs- sinanzreform-Vorlage des Staatssekretärs Freiherrn von Stengel so sorgfältig verhüllte. Gefordert wird eine Reichs- Erbschaftssteuer, eine Erhöhung der Tabak-, Brau- und Stempelsteuer. Die vielbesprochene Wchrsteuer fehlt einst- weilen in den vom Bundesrat angenommenen Plänen.

Das bisher bewahrte Geheimnis war übrigens für das Reformprojekt eine Notwendigkeit. Was Freiherr von Stengel empfahl, wurde erst durch die Zustimmung des Bundesrats eine Vorlage, und für diese konnte es nicht för­derlich sein, wenn man von vornherein wußte, daß ihr Ur­heber selbst sie sich in dem einen oder anderen Hauptpunkt wesentlich anders gedacht hatte. Jetzt darf man ohne Schaden erfahren, daß der Neichsschatzsekretär für alle seine Vorschläge die Zustimmung des Bundesrats gefunden hat.

Die Reichsfinanzreform-Porlage ist ein einheitliches Werk, erscheint aber nicht als einheitlicher, in sich geschlossener Gesetzentwurf. Die Erhöhung der Stempelabgaben kleidet sich naturgemäß in das Gewand einer Novelle zum Reichs- Stempelgesetz, erhöhte Abgaben vom Tabak, von Zigarren und Zigaretten müssen sich als Novelle zum Tabaksteuer­gesetz einführen, und steigende Abgaben vom Bier wollen durch eine Aenderung des Biersteuergesetzes angeordnet wer­den. Die Reichs-Erbschaftssteuer, ein vollständiges Novum, verlangt natürlich ein eigenes Gesetz.

Damit ist ungefähr der Inhalt der Finanzreform an­gegeben. Es bedarf nur noch einiger Ergänzungen und Er­läuterungen:

Die Reichs-Erbschaftssteuer will, was besonders hervor­gehoben zu werden verdient, die Erbschaften zwiscli-en Ehe­gatten und die an Deszendenten gehenden Erbschaften nichl in Anspruch nehmen. Damit bleibt der größte Teil alles Erb­ganges steuerfrei. Erbschaften an Seitenverwandte und Fremde werden um so schärfer herangezogen, je nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft. Die Stufen sind höher, als bisher in den einzelnen deutschen Staaten üblich gewesen. Das mußte auch sein, da man eine Erhöhung der Ein- nahmen beabsichtigte, nicht eine Ueberführung von Ein­nahmen aus den Staatskassen in die Reichskasse. Damit wäre den Einzelstaaten nicht gedient gewesen, und diesen soll doch die Reichsfinanzreform mindestens ebenso helfen wie dem Reich. Die Einzelstaaten sollen den ungefähren Betrag dessen behalten, was sie bisher aus der Erbschafts­steuer bezogen haben, nur der Ueberschuß soll dem Reich direkt zugute kommen.

Bei der Erhöhung der Abgaben von Tabaken, Zigarren, Zigaretten und Bier ist Wert darauf gelegt worden, die ge« ringeren Sorten von einer Mehrbelastung tunlichst frei zu halten. Tie Zigarre, die Pfeife, das Bier des kleinen Man­nes sollen keine Verteuerung erfahren. Der Wohlhabendere ist es, an den die Aufforderung herantritt, bei jebem ver­feinerten oder Lurusgenuß an die Verpflichtung dem Reiche gegenüber zu denken. Auch hier gibt es Abstufungen. Die Erhöhungen durften nicht allzu knapp bemessen werden, soll­ten sie ihren Zweck erfüllen, dem Reich hinreichende Ein­nahmen zuzuführen, durch die es in den Stand gesetzt wird, die Inanspruchnahme der Einzelstaaten mittels Matriku­larumlagen einzuschränken, die seither ungedeckten Reichs- ausgaben zu bestreiten, notwendige neue Reichsaufgaben zu erfüllen, und gleichzeitig für eine geordnete Schuldentilgung zu sorgen. Die Reform verlangt eine Art Sicherung der Einzelstaaten gegen Ansprüche des Reichs, die nicht mehr wie bisher ins Unbegrenzte gehen dürfen. Sie verlangt außer­dem eine Entlastung des Reichsinvalidenfonds, auf den Aus. gaben angewiesen worden sind, die mit seinem ursprüng­lichen Zweck nicht viel gemeinsam haben. Der Fonds schwin­det, die Ausgaben bleiben, schwinden jedenfalls nicht so schnell. Darum muß Vorsorge durch Erschließung dauern­der Einnahmen getroffen werden.

Die erwähnten Steuererhöhungen werden auf einen Er­trag zwischen 150 und 200 Millionen Mark jährlich einge­schätzt. So viel braucht das Reich, um aus jener chronischen Finanznot herauszukommenund zur Erfüllung seiner Auf­gaben stark zu werden. An^irgend welche Rücklagen ist da­bei nicht zu denken. Auch nicht etwa daran, daß man zu­künftigen Bedarf zu hoch angesetzt hätte. Es ist im Gegen­teil damit zu rechnen, daß gegenüber dem jetzigen Stand der Zuschußbedarf des Reichs nodj weiter wachsen wird.

Die Reichswehrsteuer ist in den Rahmen der Reichs- finanzreform nicht ausgenommen worden. Nicht weil man

14. Jahrgang

P^J ^ verzichtet hätte durchaus nicht!, sondern weil sein^oll?^ °'E besonderen Verwendungszweck Vorbehalten

Die Revolutionsgefabr wächst!

Immer ernster gestaltet sich die Lage im Zarenreiche. Der Ausstand wächst, das ganze wirtschaftliche Leben stockt, von Verkehr ist keine Rede. Es ist kein Zweifel: Die Re. volution ist da! Die Regierung aber erweist sich diesem Ansturm gegenüber als machtlos. Auch der Nachrichten­dienst stockt; er wird teils durch die Zensur, teils durch die Revolution beeinträchtigt. Man. ist auf spärliche Nach- richten, die noch mit den letzten Zügen über die Grenze kommen, angewiesen.

Rußland vom Auslande abgeschnitten,

Es verkehren keine Züge mehr. Der Streik der Eisen­bahner ist allgemein. Dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, der auf der Rückreise vom ostasiatischen Kriegs- schauplatze das Zarenreich passierte, ist es gelungen, in einem Spezialzuge, der von Militärs geführt und bedient wurde, die Grenze zu erreichen. Sonst ist aller Verkehr zu Ende. Auch die Post und zum größten Teile der Te­legraph sind lahm gelegt. Eine wilde Szene spielte sich auf der Nikolai-Bahn, fünf Werst von Petersburg, ab. 5000 streikende Eisenbahnarbeiter hatten die Schienen auf­gerissen. Der Postzug von Moskau konnte noch kurz vor der Stelle gestoppt werden. Die Menge mißhandelte das Zugpersonal. Die Reisenden mußten zu Fuß nach Peters­burg marschieren. Zur Wiederherstellung der zerstörten Strecke wurde ein gepanzerter Militärzug entsandt, der mit schußbereiten Soldaten besetzt war. Beschützt von diesen, stellten Ingenieure den Bahnkörper wieder her.

Vor dem Generalstreik.

Die Rückwirkung der Verkehrsstockung auf die ver- sâsiedenen Berufe ist nicht ausgeblieben. Auch die Han­delswelt ist davon in Mitleidenschaft gezogen worden, und nun treiben die Zustände unaufhaltsam zum Aeußersten. Ueber die immer schlimmer sich gestaltenden Zustände liegt aus Petersburg folgende kurze, aber vielsagende Mel­dung vor:

Der Ausstand hat sich auf die Handelswelt aus. redehnt. Alle Läden und Magazine bleiben geschlossen. In Moskau verschlimmert sich die Lage mit jedem Tage, die Zahl der Wechselproteste wächst immer mehr. Die Vorräte an Kohlen für die Fabriken des Moskauer Rayons reichen für einen Monat, Holz ist noch für zehn Tage vorhanden. Alle Apotheken sind geschlossen worden.

Die staatlichen und gesellschaftlichen Bande begannen sich zu lösen. Vielfach haben die Organe der Regierung und der Selbstverwaltung ihre Tätigkeit eingestellt. Uni­versitäten und Schulen stehen leer, die Fabriken und Werk­stätten feiern, die Gerichte halten keine Termine ab, die Bureaus sind geschlossen.

Abreise des Zaren?

In diesem Augenblick der höchsten Gefahr versagt die Regierung. Ter Eisenbahnminister Fürst Chckkow emp­fahl dringend die sofortige Berufung des Ministerrats, um die Lage zu beraten und über die Forderungen der Eisen­bahner Beschluß zu fassen. Der Zar stimmte zu, aber er weigerte sich, den Vorsitz selber zu führen. Graf Witte solle ihn vertreten. Diese Gerüchte finden ihre Erklärung in einer Schilderung über die Zustände am Zarenhofe, wie sie in einer Petersburger Meldung vorliegen. Es wird darüber berichtet:

In Peterhof herrscht vollständige Ratlosigkeit. Die Nervosität des Zaren ist auf das höchste gestiegen. Ev verlangt dringend, mit seiner Familie sofort abzureisen, entweder nach Dänemark oder nach Darmstadt. Graf Witte soll mit diktatorischer Gewalt ausgestattet werden.

Die Abreise des Zaren, die einer Flucht vor der Revo­lution gleichkäme, würde zweifelsohne den letzten staat­lichen Zusammenhalt vernichten und der Schreckensherr­schaft die Tür vollends öffnen, die Anarchie zur Herrscherin in Rußland machen.

Die Furcht vor einem Bürgerkrieg beherrscht jetzt nicht allein die Bevölkerung der russischen Residenz, sondern auch weite Volksschichten Südrußlands. In Petersburg erwartet man den Ausbruch des bewaff­neten Aufstandes jede Stunde; man glaubt, daß der Au^ stand den gewaltsamen Sturz der Regierung versuchen werde Und in den größeren Städten Südrußlands herrscht offene Empörung. Die Revolutionäre bauen Barrikaden und bereiten sich auf Straßenkämpfe vor. Viel« leickt fließen schon jetzt, wo diese Zeilen in Druck gehen. Sl^öme LluteZ schuldiger und Unschuldiger, - v /