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Viivgev^evsammlttng

Donnerstag, den 27. April d. Js., abends 8 /2 Uhr im Neuen Saalban (Steins Garten).

Tages-Ordnung:

Die geplante Erhöhung des Oktrois.

Zu dieser Versammlung sind alle steueczahleuden Einwohner, insbesondere unsere Mitglieder freundlichst etngeladen.

Derr VsNstMMd des VÜVKsvVsvsirrs liegen.

Die Aufnahme -er schulpflichtigen Kinder.

Montag, den L Mai ds. Js., vormittags von 10 bis 12 Uhr, findet in der diesigen Bolk^schule und zwar in der StadiknadLnschuLe im Simmet Nr. 3, in rer Gtadtmavchenschnle im Zmmer Nr. 6, die Aufnahme der Kinder statt, welche bis zum 1 Mai ds. Js. das sechste Lebensjahr zurück gelegt haben.

Auch können am genannten Tage auf Wunsch der Eltern oder deren Stellvertreter solche leiblich und geistig nicht un­reife Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Sep tember ds. Js. das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die­jenigen dieser zur Anmeldung gebrachten Kmder aber, die für oen Schulbesuch als nicht genug herangereist betrachtet werden können, werden für das nächste Schuljahr zurückgestellt.

Bei er Anmeldung ist der Impfschein vorzulegen und bei auswärts geborenen Kindern auch der Geburts­schein mitzubringen.

Außerdem haben diejenigen Eltern, die von der Ge­währung freier Lehrmittel für ihre zur Ausnahme gekommenen Kinder Gebrauch machen wollen, unter Vorzeigung des dies­jährigen Staatsfteuerzettels bei dem betreffenden Hauptlehrer Antrag zu stellen.

Für den Schulvorstand.

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Mecum, Oberbürgermeister.

Hahn, Rektor.

Hochachtungsvoll

ein

P akate

Formulare

3

V

ar

Ziehung VI. Klasse. (17. Tag.) 25. April 1905.

Alle Nummern, neben welchen nichts bemerkt ist, sind mit 200 Mark gezogen.

(Ohne Gewähr.)

Geschäfts-Eröffnung

Hierdurch erlaube ich mir, die ergebene Mitteilung zu machen, daß ich am Samstag, de« 29. April

30 Beltersweg 30

im Hause des Herrn Adam Reinig "^?

Drucksachen

aller Art wie :

T Zigarren-Spezial-Geschäft eröffnen werde.

Als langjähriger Fachmann bin ich in der Lage, nur erste Qualitäten zu liefern.

I empfehle mich dem Wohlwollen des geehrten Publikums.

Heinrich Herlinger.

Rechnungen

V. Kesstsch-Würingische StaatsLotterie

,A.n 05 291 699 [1000] 803 [1000] 1461 2061 [1000] 102 446 001 884 3049 [1000 u. e. Pr. v. 50 000] 748 4105 16 254 525 613 £439 [1000 u. e. Pr. v. 50 000] 6109 12 424 866 7529 8085 143 400] 253 446 635 895 9131 232 424 90 978 89

□92 610 11616 [400] 12521 13057 145 [400 u. e. Pr. v. 10 000] 373 [10001 675 947 77 [1000] 14283

746 863 16309 532 [400 u. e. Pr. v. 10000] 767 [400] 936 17273 395 533 646 1 8293 608 19611 918

_ 20696 2^ [10001 651 718 822 944 [400 u. e. Pr. v. 10 000] 22095 530 23061 458 24109 17 27 200

26099 483 785 2 7039 2 8407 580 2 9082 287 [1000] 629 M ] 4001 800 31014 525 818 32189 274 80 [2000] 679 039 6a 33131 530 83 34110 273 478 645 [400 u e. Pr. v. 10000] 73

514 iE u. e. Pr. v. 10 000] 653 855 36088 256 [400 u. e. Pr. v. 10 000] 98 321 37o56 720 942 38069 300 450 39402 753 [400] _£0445 41298 [400] 613 922 42014 43050 165 436 632 44032 3a0 /18

45606 [400] 779 859 963 81 46431 838 92 [1000] 47002 395 955 2000 u. e. Pr. v. 100 000] 48514 [1000] 939 49068 113 [400] 88 903 50211 69 805 505 63 962 [1000 u e. Pr. v. 50 000] 51098 126 [400 u- e. Pr v. 10 000] 934 37 52118 515 780 871 53389 712 54464 668 769 55308 578 [1000] 784 56235;[400] 57257 [400] 573 749 58066 107 [400] 579

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I 7 7136 510 [400 u. e. Pr [400| 593 755 904 27 79922

80049 255 569 869 949 81798 999 [1000] 82846 83347 545 923 84031 363 461 85120 672 754 976 86434 45 [1000] 747 976 87113 201 837 88104 774 89309 |1000) 556 775 90119 11000 u. 6. Pr. v. 50 0001 421 535 [1000] 667 806 91054 115 18 509 93028 525 690 792 94033 472 510 [1000 n. 6. Pr. v. 50 000[ 767

95174 [1000] 83 96091 284 463 729 97042 525 899 98251 591 [1000] 762 919 [1000] 55 99076 134 466 981 [1000]

Nächste Ziehung: Juni 1905.

8

2®

Min Klein

Giessen Seltersweg 83.

BeSanntmachnng.

Die an der Lich erst raße zwischen der 4. und 5. Schneise gelegene Sandgrube (alte Sandkaute) soll

Montag, den 1. Mai LSVS, vorm 1L Uhr auf dem Bürgermeisterei-Bureau zur Ausbeutung verpachtet werden.

Gießen, den 26. April 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Curs chmann.

Bekauutmachuug.

Der Spenglermeister Heinrich Lich dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasserwerk auf Grund der Bestimmungen vom 29. Dezember 1902 zugelassen worden.

Gießen, 20 April 1905.

Grotzh. Bürgermeisterei Gießen.

___________ J. V.: Curschmann. ______

Bekarmtmachmtg. i ;

Betr.: Strastenverkehr.

Nachstehende Bestimmungen der Polizei-Verordnung vom 2. März 1901 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis unter dem Hinweis da­rauf, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, Zuwiderhandluagea unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

§ 1-

Die Bürgersteige sollen für den Fußgängerverkehr freigehâ werden.

§ 2.

Es ist deshalb verboten, auf den Bürgersteigen Wagen jeder Art, Karren, Schlitten und Fahrräder zu fahren. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fahren mit durch Menschen fortbewegten Kranken- oder Kinderwagen, sofern darin Kranke oder Kinder ge­fahren werden, solche Wagen dürfen jedoch nicht nebeneinander ge­fahren oder aufgestellt werden.

§ 3.

Das Ueberfahren der Bürgersteige zwecks Ein- und Aasfahrt zu und von Hoslaiten und Grundstücken ist gestattet, sofern dies im Schritt auf dem kürzesten Wege und ohne Aufenthalt geschieht.

§ 4.

Es ist verboten, den Verkehr durch ungerechtfertigtes Stehen­bleiben, durch gewerbliche Verrichtungen, durch Feilbieten von Gegen­ständen, durch das Tragen von Stöcken oder Schirmen in einer andere Personen gefährdenden Weise zu hindern.

§ 5

Es ist verboten, außerhalb der Frühstunden von 5 b'.s 7 Uhr Gegenstände, die durch Form, Größe oder Beschaffenheit geeignet sind, die Vorübergehenden zu beschädigen, zu belästigen oder zu beschmutzen (wie Metzgerbollen, Bäcker- und Marktkörbe, Kaminfegerutensilien, landwirtschaftliche Geräte und dergleichen) auf den Bürgersteigen der von der Ost-, Süd-, West- und Nordanlage eingeschlossenen inneren Stadt zu befördern.

Gießen, den 19. April 1905.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

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Js è- **

Bekanntmachnng.

Betr.: Den Schutz der Singvögel.

Wir bringen in Erinnerung, daß nach § 1 des ReichsgesetzeS vom 22. März 1888 (R.-G.-B. S. 111) das Zerstören und Aus­heben von Nestern oder Bentstätte« der Singvögel das Zer« stören und AuSnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töte« von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Feil­bieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Junge untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch den­jenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere uater sei«« Gewalt stehende Versonen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenoffenschaft gehören, von solch« Zuwiderhandlungen abznhalten.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Be­strafung zur Anzeige Izu bringen.

Gießen, den 20. April 1905.

Grotzh Polizeiamt Gießen.

________________Herberg._______________

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 22. April 1905 wüHM in hiesiger Stadt gefunden: 1 Brosche, 1 Scheere und 1 Portemonnaie mit Inhalt; " verloren: 1 Portemonnaie aus schwarzem Leder, An­halt 80 Mk.

Die Empfangsberechtigten dec gefundenen Gegen­stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltem zu machen.

Gießen, den 22. April 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.______________

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